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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

14.852 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2020, Frankfurt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Birgit A. aus Lohmar

Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:14
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Bei deiner Beschreibung der Schichteinteilung, die für mich sehr plausibel klingt, macht nur noch ein Doppelapartment und somit zwei getrennten Übernachtungsmöglichkeiten Sinn.
Natürlich könnte man sagen, dass ja wahrscheinlich nur ein Teil der Belegschaft am Hahn übernachten wollte, sicher auch einige vor Ort gewohnt haben und man die Schichten dann halt so hätte einteilen können, dass das Appartement immer nur einfach belegt war. Aber praktisch ist sowas, nach meiner Erfahrung nicht wirklich umsetzbar. Der arme Dienstplanmacher muss eh schon auf 100 Wünsche wer wann arbeiten arbeiten will und wann wer nicht kann eingehen, wenn er dann noch die Belegung des Appartements berücksichtigen soll, wird er irre.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Das wird auch nicht so gewesen sein. Das würde doch niemand mitmachen bzw. würde man sich lieber freiwillig und auf eigene Kosten ein ganzes Apartment mieten. Da kann ich ja gleich behaupten, die Mitarbeiter müssten im Zelt neben der Landebahn schlafen.
Das sehe ich auch so. Ich hätte mir wie gesagt dann zusammen mit meinem Bruder oder einer Kollegin, mit der ich mich sehr gut verstehe, zusammen ein ganzes Doppelappartement gemietet. Wie gesagt, 142 € im Monat, die man auch noch von der Steuer ansetzen kann, das wäre mir die Privatsphäre und ein bisschen persönliche Einrichtung für mehrere Nächte und Tage im Monat am A.... der Welt wert gewesen.

Normalerweise ist es allerdings auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Angestellten eine Schlafmöglichkeit zu bieten und diese auch noch zu bezahlen. Wenn ich jemanden einen Job anbiete, der von weiter weg kommt, muss der halt entscheiden, ob er umzieht oder pendelt oder sich eine Übernachtungsmöglichkeit in einem kleinen Appartement, einer Pension oder einem Hotel sucht. Insofern kann es sein, dass das einfache ein freundliches Entgegenkommen des DWD war nach dem Motto: "Jeder der will kann da schlafen wenn er will. Wenn es euch nicht gefällt, sucht euch selber was anderes." Aber im öffentlichen Dienst kann ich mir so eine Regelung fast nicht vorstellen, denn die brauchen ja ein Budget und eine Haushaltsstelle um Geld für die Miete ausgeben zu können.
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Meine Theorie zu dem ganzen ist. BA war immer in der Zeit, wenn sie Hahn gearbeitet hat in dem gleichen Apartment untergebracht . Hat sich mit niemandem ihr Bett geteilt, weil sie sich ja auch in ihrer freien Zeit laut Stern dort aufgehalten hat.

Deswegen wurde auch nur explizit dieser eine Teil von dem Doppelapartment erwähnt. Weil es ja um Birgit Ameis ging .

Davor ist ein Laubengang, beim vorbeilaufen kann man durch die Fenster schauen. Das wäre eine von vielen Möglichkeiten, bei denen ihrem Bruder das abgestellte Gepäck von BA am Abend aufgefallen sein könnte.
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Ich kann mir auch vorstellen man teilte sich zum Beispiel eine Kaffeemaschine oder andere Sachen in der kleinen Küche auf BA ihrer Seite. Am Vorabend hat er vielleicht noch etwas in den Kühlschrank auf BA ihrer Seite getan. Theoretisch könnten sie auch diesen gemeinsam benutzt haben. Damit nicht jeder alles doppelt mitschleppt.
Ja, genauso finde ich die Aufteilung auch logisch und genauso habe ich mir das bis zu der SAT1-Sendung immer vorgestellt. Vielleicht hat man sich Gegenstände wir Kaffeemaschine, Kaffeefilter, Föhn etc. geteilt, die man nicht dauernd hin und herschleppen will. Und Lebensmittelwie Kaffepulver, Milch und Butter, halt Dinge, die eine Person eh nicht in 2 bis 3 Tagen aufbraucht, die aber eben auch nicht ewig haltbar sind, und hat deshalb eh regelmäßig und mit Wissen und EInverständnis des anderen dessen Appartementteil betreten.
Aber die Aussagen von Frau Benecke sind halt anderes. Und nur weil wir die eine Version nachvollziehbar und komfortabler finden und es uns für uns selbst nicht vorstellen können so zu übernachten, heißt das ja nicht, dass es nur so wie wir es denken, gewesen sein kann.

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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:18
@Palio
Aber wie war dann der Ablauf, wenn sich Frau Ameis zwischen ihrer Nacht und Tagschicht vor Ort aufgehalten hat. Nehmen wir einmal sie hat Nachtschicht. Kommt früh in das Apartment,holt ihre Matratze und Bettzeug. Ruht sich in aus . Ihre Tagschicht beginnt aber erst am nächsten Tag.
Zwei- bis dreimal die Woche übernachtete sie am Flughafen. Zwischen den Tag- und Nachtschichten zu pendeln wäre zu anstrengend gewesen.
Wenn Birgit Ameis nicht im Tower war, ruhte sie sich aus, las Krimis, löste Sudokus, strickte.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/stern-crime/birgit-ameis--wie-eine-frau-in-deutschland-einfach-spurlos-verschwindet-7092658.html

Am Abend gegen 19.00 Uhr kommt dann der Mitarbeiter von der Tagschicht in das Apartment. Holt seine Matratze und Bettzeug. Möchte dort übernachten. Weil er dann am zum Beispiel nächsten Tag die Nachtschicht übernimmt oder die Heimfahrt nach 12 Stunden Schicht zu anstrengend ist oder er zu weit weg wohnt.

Wo schläft dann Frau Ameis ? Sie bleibt ja vor Ort. Pendelt zwischen ihren beiden Schichten nicht.

Ein Dritter Mitarbeiter muss auch noch anwesend sein und braucht früh ein Bett. Dieser hat ja gerade im Tower die 12 Stunden Nachtschicht.

Laut Stern hat man im Tower zwischen Tag und Nachtschicht gewechselt in den 2-3 Arbeitstagen vor Ort.
Das kann schon rein aus logistischen Gründen mit nur einer einzigen Übernachtungsmöglichkeit nicht funktionieren.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:25
Zitat von PalioPalio schrieb:Frau Ameis und ihr Bruder waren Apartmentnutzer, aber hintereinander, sie haben sich das Apartment nicht gleichzeitig geteilt.
So war es ja eben nicht. Laut Sternartikel (und das deckt sich mit den Angaben in der Sat1-Doku) ist der Bruder am Freitagabend angereist, um am Samstagmorgen um 7 Uhr mit seiner Schicht zu beginnen und dabei BA abzulösen. Er hat also schon eine Nacht in dem Appartement verbracht, das eigentlich noch von BA belegt war.
Und es passt dann auch nicht, dass BA sich "wie immer" nach der Schicht und vor der Heimfahrt noch mal im Appartement ausruhen wollte. Denn das hätte sie ja eigentlich schon am Abend mit Beginn ihrer Schicht räumen müssen, da spätestens am frühen Morgen ja der Kollege für die Tagschicht angereist wäre.

Natürlich kann es sein, dass das eine persönliche Absprache zwischen den Geschwistern war, weil der Bruder auf diese Art und Weise nicht so früh aufstehen, um die lange Anfahrt direkt vor dem Schichtbeginn zu absolvieren.

Aber man kann doch davon ausgehen, dass einige Mitarbeiter lieber schon am Vorabend der Schicht anreisten, zumal man bei längeren Strecken ja sonst immer Puffer einplanen muss, um sicher zu Schichtbeginn vor Ort zu sein und dass auch mehrer Mitarbeiter, je nach länge der Heimstrecke, sich nach einer 12-Stunden-Schicht lieber noch mal hinlegen, als übermüdet die Heimfahrt anzutreten.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Normalerweise ist es allerdings auch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, den Angestellten eine Schlafmöglichkeit zu bieten und diese auch noch zu bezahlen.
Ich denke mal, dass das auch zu dem Missverständnissen gehört, die sich eingeschlichen haben: Ich glaube nicht, dass der Wetterdienst das Apartment einfach so "angemietet" und dann den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Sondern dass er auf Bitten derjenigen, die so ein Ding benutzen wollten, eines vom Eigentümer gemietet und dann gegen Übernahme der Kosten den betreffenden Angestellten überlassen hat. Vielleicht weil er vom Vermieter als auf dem Gelände ansässige Firme günstigere Konditionen eingeräumt bekam.

Schließlich werden ja auch nicht alle Mitarbeiter unbedingt so ein Apartment gebraucht haben. Es wird sicher auch Mitarbeiter gegeben haben, die in praktikabler Entfernung wohnten und von zu Hause zur Schicht fuhren oder die sich anderswo eine Unterkunft in eigener Regie besorgt hatten.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 14:57
Man hat im 12 Stunden-Schichtbetrieb das Apartment so oder so immer für sich, weil der andere 12 Stunden arbeitet, während man selbst 12 Stunden frei hat. Das Bad wird auch so oder so geteilt.
Es ist nur die Frage, ob der Arbeitgeber, der es ja nicht so hatte mit Luxus, seinen drei oder vier auswärtigen Mitarbeitern zwei oder nur ein Bett zur Verfügung gestellt hat. Ich vermute, er hat Matratzen und nur ein Bett zur Verfügung gestellt und Tisch und Stühle auch nur einmal.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:So war es ja eben nicht.
Doch, sie war doch abreisefertig. Es standen nur die gepackten Taschen noch dort. Das Zimmer war übergabefertig.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:eigentlich noch von BA belegt war.
Nur von ihren Taschen.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und es passt dann auch nicht, dass BA sich "wie immer" nach der Schicht und vor der Heimfahrt noch mal im Appartement ausruhen wollte.
Es ist ja leer und sie wollte sich ggf. nur ausruhen. Es wird nicht gesagt, dass sie gewohnheitsmäßig nochmal schlief. Wenn die Situation aber so war, wie ich es mir vorstelle und das Apartment übergeben war (gepackte Taschen, verstaute Matratze), würde ich auch gleich abfahren. Die Aussage des Brötchenzeugen spricht dafür, dass sie das auch getan hat.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:dann gegen Übernahme der Kosten den betreffenden Angestellten überlassen hat.
Vielleicht haben die Kollegen, die das Apartment nutzten, auch entschieden, dass sie nur ein Bettgestell, aber jeder seine eigene Matratze haben möchten.


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02.10.2022 um 15:11
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Ich denke mal, dass das auch zu dem Missverständnissen gehört, die sich eingeschlichen haben: Ich glaube nicht, dass der Wetterdienst das Apartment einfach so "angemietet" und dann den Mitarbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt hat.
Da stimme ich dir zu und genau dieses bestätigt mich in meiner Annahme Frau Ameis und ihr Bruder nutzten regelmäßig dieses Doppelapartment und haben es auch bezahlt.
Somit konnte BA dann auch problemlos ihre freie Zeit zwischen Tag und Nachtschicht vor Ort verbringen.
Der Preis dafür war mehr als erschwinglich für einen ganzen Monat. Nicht zu vergessen der angeschlossene Parkplatz mit lediglich ca 10€ Gebühr. Falls ich das falsch in Erinnerung habe, bitte berichtigen


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 15:23
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Da stimme ich dir zu und genau dieses bestätigt mich in meiner Annahme Frau Ameis und ihr Bruder nutzten regelmäßig dieses Doppelapartment und haben es auch bezahlt.
Sie werden es regelmäßig genutzt haben, aber auch noch weitere Kollegen.

Dazu nochmal folgende Zitate aus früheren Berichten (Express und Stern) über den Fall:
Laut ihrer Tochter Tamara wollte sie sich vor der Heimfahrt ausruhen. Mitarbeitern stünde dafür ein Übernachtungszimmer zur Verfügung, so die Tochter.

Das Apartment, das der Deutsche Wetterdienst für seine Mitarbeiter angemietet hat, liegt im Erdgeschoss, Nummer 104.
Es war ein Gemeinschaftszimmer für mehrere auswärtige Kollegen, angemietet vom DWD.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 15:35
Zitat von PalioPalio schrieb:Es war ein Gemeinschaftszimmer für mehrere auswärtige Kollegen, angemietet vom DWD.
Wie steht dann diese Aussage in dem Zusammenhang, daß sich Frau Ameis öfters vor Ort aufgehalten. Nicht zwischen Tag und Nachtschicht nach Hause gefahren ist . Das funktioniert ja nicht, wenn mehrere Personen dieses winzige Zimmer als Gemeinschaftszimmer benutzen.

In verschiedenen Mitteilungen genau über diese Übernachtsmöglichkeit gibt es einen gewaltigen Fehler, wenn man auch nur ein klein wenig darüber nachgedacht.
Vorausgesetzt BA war öfters länger vor Ort als nur das ausruhen nach einer Schicht.

Das bestätigen aber für mich die Aussagen, sie ist gewandert, regelmäßige Walking Runden, stricken usw.

Im Auto die Wanderschuhe, Walking Stöcke, die dann auch wieder diese Aussage untermauern.

Also wo könnte da jetzt der Fehler in der Berichterstattung liegen?


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02.10.2022 um 16:06
@Palio
Mir ist noch etwas anderes aufgefallen. Im Kofferraum fand man ihren Trolley und drei Taschen. Zusätzlich noch die Einkaufsbox. Wo hat denn dann eigentlich der nächste Mitarbeiter seine persönlichen Sachen abgestellt?

Wenn man sich dieses winzige Apartment anschaut, Matratzen, Bettzeug , dann doch die persönlichen Sachen von verschiedenen Personen, wie soll das funktionieren. Wo befindet sich das alles?

Auf mich macht das gefunde Gepäck im Kofferraum den Eindruck, daß sie sich in dem kleinen Apartment etwas häuslich eingerichtet und es nun beräumt hat, weil sie demnächst den Arbeitsplatz wechselt.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 16:10
Nur eine Anmerkung zu dieser inzwischen endlos Diskussion zum Thema Bett/Matrazen schieben.

In vielen Berufsfeuerwehrwachen ist es gang und gebe, dass zwei/drei Mann pro Nachtschicht ein Zimmer belegen.

Das heißt, alle paar Tage schlafen zwei/drei Mann der jeweils anderen Schicht, in der Regel gibt es drei, im jeweils gleichen Bett.

Getauscht wird nur das "Bettzeug" und das "Kissen", welche in den Spinden der für dieses Zimmer eingeteilten 6 oder 9 Mann eingeschlossen werden.

Hier gibt es in der ganzen BRD nur recht wenige Ausnahmen. Diese haben dann den "Luxus", dass die Betten hochgeklappt (quasi in eine Art Wandschrank hinein geklappt) werden können, jeder daher sein eigenes Bett herunter klappen kann.

Auch ist es da üblich, dass gemeinsame Wasch- und Duschräume oft pro Etage (wie früher in Kasernen), allerdings nach Geschlechtern natürlich getrennt, genutzt werden müssen. Das in der Regel durch den Einsatzdienst garantiert häufiger als das beim Wetterdienst der Fall gewesen dein dürfte.

Den Luxus von Einzelzimmern oder gar Apartments haben lange nicht alle Arbeitnehmer, die vor Ort übernachten müssen. Auch bezweifle ich, dass diese Kameradinnen und Kameraden durch fürstliche Entlohnung für diese Einschränkungen entschädigt werden.

Dies nur mal so am Rande.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 16:25
Generell finde ich, dass die Verwunderung über dieses Unterkunftsmodell etwas zu hoch gehängt wird.
In jedem Hotel schläft man in einem Bett, in dem schon viele andere geschlafen haben.
Dies wird als völlig normal empfunden.
Selbst das Bettzeug ist immer gleich bei jedem neuen Gast.
Die Bettwäsche wird zwar nach jedem Wechsel des Gastes gewechselt und gereinigt, aber dann auch wieder auf das Bettzeug bezogen.

Wieso es jetzt also so ekelig oder befremdlich sein soll, in einem Bett zu nächtigen, in dem schon andere übernachtet haben, erschließt sich mir nicht.

Wer damit ein Problem hat, müsste auch ein Problem damit haben, in einem Hotel zu übernachten.
Oder müsste dort sein eigenes Bett mitbringen.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 16:42
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wer damit ein Problem hat, müsste auch ein Problem damit haben, in einem Hotel zu übernachten.
Oder müsste dort sein eigenes Bett mitbringen.
Aber genau darum geht es mir. Es muss sich irgendwie in der Berichterstattung ein gewaltiger Fehler eingeschlichen haben.

Es werden Matratzen und das komplette Bettzeug täglich 2 Mal wegen der Tag und Nachtschicht gewechselt anstatt daß man einfach nur frische Bettwäsche aufzieht, wie es überall ohne Probleme gehandhabt wird.
Das ist für mich so unsinnig, daß ich mir es einfach nicht vorstellen kann.

Am meisten interessiert mich da wirklich wo das alles für mehrere Personen gelagert wird,
damit man sofort erkennt, wem was gehört.Es gibt keine Spinde oder ähnliches. Vorallem wer das immer zweimal am Tag hin und her trägt.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 16:44
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:Den Luxus von Einzelzimmern oder gar Apartments haben lange nicht alle Arbeitnehmer, die vor Ort übernachten müssen. Auch bezweifle ich, dass diese Kameradinnen und Kameraden durch fürstliche Entlohnung für diese Einschränkungen entschädigt werden.
Natürlich, aber der Wetterdienst ist auch keine Feuer- oder RettungsWACHE, wo solche Möglichkeiten ja naturgemäß vorgehalten werden müssen. Sondern hier geht es ja nur individuell um die Leute, für die eine Schlafgelegenheit sinnvoll ist die aber nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun hat weil sie nur die Pause zwischen zwei Diensten überbrücken müssen. Und das werden nicht alle sein, wer z. B. zehn Kilometer entfernt wohnt, der fährt doch in jedem Fall nach Hause bzw. kommt von dort aus zu Arbeit.

Was ich damit sagen will: BA und ihr Bruder, der eben zufällig auch dort gearbeitet hat, waren Sonderfälle. Einmal wegen der Entfernung, über die sie gependelt sind, also überhaupt eine Unterkunft brauchten, und zum anderen weil sie als Geschwister das eine oder andere Arrangement akzeptiert haben werden, das andere Leute nicht mitgemacht hätten. Ich glaube jetzt z. B. eher nicht, dass BA so begeistert gewesen wäre, mit wöchentlich wechselnden Kollegen (!) das Zimmer teilen zu müssen.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wieso es jetzt also so ekelig oder befremdlich sein soll, in einem Bett zu nächtigen, in dem schon andere übernachtet haben, erschließt sich mir nicht.

Wer damit ein Problem hat, müsste auch ein Problem damit haben, in einem Hotel zu übernachten.
Oder müsste dort sein eigenes Bett mitbringen.
Sehr richtig. Ich denke mal, hier geht es eher darum, dass die Bettbezüge selbst mitgebracht wurden, und vielleicht auch die Decke und die Kissen (also das, was in den Bezügen ist), weil es nun mal kein Hotel ist und daher die Wäsche selbst organisiert werden muss.

Wenn hier mehr als nur die Bezüge ausgewechselt wurde, dann kann das eigentlich auch nur mit persönlichen Vorlieben begründet sein, also dass z. B. BA eine härtere oder weichere Matratze als ihr Bruder oder eine dickere Decke, andere Kissen usw. haben wollte.

Aber nicht weil da irgendwie fünfzig verschiedene Leute in dem Apartment übernachtet haben und für jeden die Matratze ausgetauscht wurde. Das macht doch hinten und vorne keinen Sinn.
Zitat von lucyvanpeltlucyvanpelt schrieb:Das ist für mich so unsinnig, daß ich mir es einfach nicht vorstellen kann.

Gut zusammengefasst.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 17:50
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Wieso es jetzt also so ekelig oder befremdlich sein soll, in einem Bett zu nächtigen, in dem schon andere übernachtet haben, erschließt sich mir nicht.
Bei der Diskussion geht es doch gar nicht darum, WARUM das so gehandhabt wurde, sonder OB es tatsächlich so gehandhabt wurde, wie es Frau Beneke in der Sat1-Doku geschildert hat. Das, was sie gesagt hat (mehrer verschiedene Leute in einem Appartement, die jeder eine eigene Matratze hatten), widerspricht dem, was wir hier bisher als Belegung und Nutzung des Appartements angenommen haben. Wie sie es beschrieben hat, erscheint es den meisten von uns nicht plausibel, da unlogisch, unbequem, umständlich, ungemütlich etc.
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:In vielen Berufsfeuerwehrwachen ist es gang und gebe, dass zwei/drei Mann pro Nachtschicht ein Zimmer belegen.

Das heißt, alle paar Tage schlafen zwei/drei Mann der jeweils anderen Schicht, in der Regel gibt es drei, im jeweils gleichen Bett.
so wie @brigittsche hier schrieb:
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Natürlich, aber der Wetterdienst ist auch keine Feuer- oder RettungsWACHE, wo solche Möglichkeiten ja naturgemäß vorgehalten werden müssen. Sondern hier geht es ja nur individuell um die Leute, für die eine Schlafgelegenheit sinnvoll ist die aber nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun hat weil sie nur die Pause zwischen zwei Diensten überbrücken müssen.
finde ich auch, dass man das nicht vergleichen kann. Da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Die Feuerwehrleute haben da Bereitschaftsdienst und schlafen vor Ort. Sie müssen nicht in jeder Nacht ausrücken. Der Aufenthalt in der Feuerwache und das dortige Übernachten ist Teil des Dienstes. Beim DWD dagegen haben die Mitarbeiter ihren Dienst am Arbeitsplatz abgeleistet und das Appartement wurde ihnen für die Zeit zwischen den Diensten bereit gestellt.

Bei der Feuerwchse stellt der Arbeitgeber die Ausstattung des Arbeitsplatzes, zu der bei der Feuerwehr eben auch eine Übernachtungsmöglichkeit gehört. Normalerweise muss aber der Arbeitgeber nicht dafür sorgen, dass die Angestellten vor Ort eine Übernachtungsmöglichkeit haben, die sie ZWISCHEN den Schichten nutzen können.
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Was ich damit sagen will: BA und ihr Bruder, der eben zufällig auch dort gearbeitet hat, waren Sonderfälle. Einmal wegen der Entfernung, über die sie gependelt sind, also überhaupt eine Unterkunft brauchten, und zum anderen weil sie als Geschwister das eine oder andere Arrangement akzeptiert haben werden, das andere Leute nicht mitgemacht hätten. Ich glaube jetzt z. B. eher nicht, dass BA so begeistert gewesen wäre, mit wöchentlich wechselnden Kollegen (!) das Zimmer teilen zu müssen.
Das sie in gewisser Weise Sonderfälle waren, stimme ich zu. Ich weiß nicht, warum sie am Hahn gearbeitet haben, ob sie im Rahmen einer Versetzung dort Arbeitsstellen angeboten haben oder sich freiwillig dorthin beworben haben. Ich weiß auch nicht, ob es in Deutschland viele Mitarbeiter mit der notwendigen Qualifikation für den Job sind gibt, oder ob die rar und damit heiß begehrt sind, so dass man ihnen Sonderkonditionen einräumen muss, damit man überhaupt jemanden findet, der bereit ist den Job an einem so abgelegenen Flughafen wie Hahn zu machen.
Trotzdem war das aber immer noch öffentlicher Dienst, da wird ziemlich strikt nach Besoldungsstufen bezahlt (Beamte und Angestellte), die sich nach der Art der Stelle, dem Dienstalter und der Qualifikation richten. Für freie Gehaltsverhandlungen und Zusatzleistungen, wie etwa die Forderung, das man den Job am Hahn nur antritt, wenn man ein Appartement gestellt bekommt, ist da eher wenig Raum. Einfach weil jemand, der die Stelle besetzen muss, nicht einfach wie ein freier Unternehmer sagen kann, dass er dann halt mal für den neunen Kollegen XY einen Wohnung anmietet, weil er den aufgrund seine Qualifikation unbedingt überreden muss, bei ihm anzufangen. Er kann das Geld für die Miete auch nicht einfach aus irgendeinem anderen Budgetposten hernehmen, vielmehr muss so etwas erst mal an der nächste höheren Stelle beantragt und genehmigt werden und dann im nächsten Jahreshaushalt auch das Geld dafür bereit gestellt werden. Hinzu kommt, dass es im öffentlichen Dienst sehr schwer ist, einzelnen Angestellten Vergünstigungen (z.B. Übernachtungsmöglichkeit) einzuräumen, die andere nicht in Anspruch nehmen können, wollen oder müssen.

Es ist also mehr als unwahrscheinlich, dass BA und ihr Bruder ihrem Chef gesagt haben, sie wären bereit, am Hahn zu arbeiten, aber der DWD soll ihnen dann bitte ein Appartement zur Verfügung stellen und da sie ja Geschwister sind, würde netterweise auch ein Appartement reichen, das sie sich teilen können.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 18:07
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich gehe von regelmäßigen 12 Stunden-Schichten aus wie in München:
Beitrag von Plyxe (Seite 238)

Der Arbeitsblock umfasst drei Tage (+/-1), dann hat man ein paar Tage frei.

Man wird aber beim DWD Arbeitnehmer gehabt haben, die übernachten und auch welche, die nah genug am Flughafen wohnen, um pendeln zu können. Ein Auswärtiger wird auf jeden Fall die 12 Stunden-Schicht absolvieren.
Das kann meiner Meinung nach nicht stimmen. Es gibt in Deutschland ein Arbeitszeitgesetz:
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Quelle: ArbZG §3
Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Quelle: ArbZG § 6 (2)
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,

1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Quelle: ArbZG § 7 (1) 1
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
[...]
4. abweichend von § 11 Abs. 2 die Arbeitszeit in vollkontinuierlichen Schichtbetrieben an Sonn- und Feiertagen auf bis zu zwölf Stunden zu verlängern, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden.
Quelle: ArbZG § 12

Man kann also nicht einfach sagen, dass alle MNitarbeiter an allen Werktagen 12 Stunden arbeiten, weil man dann nur 2 Personen braucht um einen ganzen Tag abzudecken.
So wie ich das verstehe, sind die 12 Stunden-Schichten sogar überhaupt nur am Wochenende möglich, weil einen Verlängerung auf über 10 Stunden nach §7 nur bei einem Bereitschaftsdienst möglich ist. Das wäre z.B. bei den oben erwähnten Feuerwehrmännern der Fall oder z.B. einem Apotheker, der in der Apotheke schläft, und drei oder vier mal in der Nacht rausgeklingelt wird. Aber BA musste alle 30 Minuten Wetterdaten kontrollieren und freischalten, das war eben nicht 5 Minuten Arbeit und dann 25 Minuten Bereitschaft.

Deshalb kann meiner Meinung nach die Aussage, dass sie IMMER nur 12-Stunden-Schichten gearbeitet hat, nicht stimmen. Und schon gar nicht die Aussage, dass ALLE Schichten, egal ob nachts- oder tagsüber oder an Werktagen und Wochenenden immer 12-Stunden-Schichten waren.

Und aus diesem Grund haut die Erklärung, dass ein Bett für 2 Personen reicht, da diese ja jeweils 12 Stunden arbeiten und sich dadurch deren Freizeit nicht überschneitet, eben nicht hin.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 18:10
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Bei der Diskussion geht es doch gar nicht darum, WARUM das so gehandhabt wurde, sonder OB es tatsächlich so gehandhabt wurde, wie es Frau Beneke in der Sat1-Doku geschildert hat.
Genau.
Und um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob es so war, gab es hier User, die der Ansicht sind, dass es unwahrscheinlich ist, dass es so war, da es sich Beamte nicht zumuten würden lassen, unter solchen Bedingungen dort zu nächtigen.

Darauf zielte mein Beitrag.


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02.10.2022 um 18:56
Zu den Matratzen: Ich hatte bereits in einem früheren Beitrag geschrieben, dass die Matratzen, wenn es sich so, wie in Sat1 geschildert, verhalten haben sollte, möglicherweise ein Rest Privatheit in einer ansonsten ungemütlichen und mit wenig Intimsphäre ausgestatteten Gemeinschaftsunterkunft darstellten. So, wie die Klobrillen in russischen Kommunalkas (Wohngemeinschaften) . Dort könnte man auch die Brille mit fremden Menschen teilen, was ja auch in Hotels u.ä. geschieht. Dennoch hat dort jeder seine eigene Klobrille an der Badezimmerwand hängen. Ein letzter Rest von Privatheit in einem Kollekiv. Ich kann so etwas verstehen. Es ist nicht logisch erklärbar, aber aus den Umständen heraus für mich nachvollziehbar.

Zur Arbeit am Hahn: Meines Wissens war Frau Ameis Beamtin, konnte also vom Dienstherrn versetzt werden, wenn die Arbeit es erforderte. Insofern hätte sie sich ja auch eine reguläre Wohnung in der Nähe des Flughafens mieten können.

Wie die angeblichen 12-Stunden-Schichten geregelt waren, wissen wir nicht. Das wohl vom Dienstherrn angemietete Appartement deutet auf ein Modell von Bereitschaftsdiensten mit Residenzpflicht hin- insofern ist der Vergleich mit einer Feurwache der Berufsfeuerwehr o.ä. von @OdinAndy in meinen Augen nicht so weit hergeholt. In der Zeit von 12 Stunden muss ja auch Gelegenheit zum Essen, für Toilettengänge usw. bestanden haben. Das wird mit Sicherheit in irgendeiner Form rechtskonform geregelt gewesen sein. Schon, weil der öffentliche Arbeitgeber die Bereitschaftszeiten zur Tatzeit anders bezahlte als den eigentlichen Dienst.


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02.10.2022 um 19:34
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Man kann also nicht einfach sagen, dass alle MNitarbeiter an allen Werktagen 12 Stunden arbeiten, weil man dann nur 2 Personen braucht um einen ganzen Tag abzudecken.
So wie ich das verstehe, sind die 12 Stunden-Schichten sogar überhaupt nur am Wochenende möglich, weil einen Verlängerung auf über 10 Stunden nach §7 nur bei einem Bereitschaftsdienst möglich ist.
Deine Bedenken arbeitsschutzrechtlicher Art in Ehren, aber der DWD handhabt den Schichtdienst offenbar tatsächlich gegen deine Bedenken, vermutlich gedeckt über § 7 Arbeitszeitgesetz als eine Sonderform des Bereitschaftsdienstes. Es ergeben sich auch keine Probleme, wenn die Mitarbeiter mit der Arbeitszeitregelung einverstanden sind. Wir wissen von Frau Ameis und ihrem Bruder, dass sie eine 12 Stunden-Schicht absolvierten.

Hier sind weitere Beispiele:
Zitat von PlyxePlyxe schrieb am 19.11.2020:Wetterbeobachtung:
Rund um die Uhr ist das Tower-Büro des Deutschen Wetterdienstes besetzt - von je einer
Person in Zwölfstundenschicht. Alle 30 Minuten verschickt der Wettertechniker die wichtigsten Augenbeobachtungen und Messergebnisse als Wettermeldung. Bei zu
erwartenden auffälligen Veränderungen telefoniert er mit dem DWD-Wetterberater im Büro im Munich Airport Center.
Quelle
Tatsächlich ist eine Zwölf-Stunden-Schicht von Schmidt alles andere als ein geruhsamer Tag mit Blick aus dem Fenster.
Quelle
Rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – verrichten am Fichtelberg 6 Wetterbeobachter des Deutschen Wetterdienstes ihren Dienst. Sie arbeiten jeweils in 12-Stunden-Schichten und erstellen alle 30 Minuten eine international genormte Wettermeldung
Quelle


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 19:39
Zitat von PalioPalio schrieb:vermutlich gedeckt über § 7 Arbeitszeitgesetz als eine Sonderform des Bereitschaftsdienstes.
Nope, abgedeckt über die beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnungen des Bundes. Der DWD ist eine Bundesbehörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Für BA (falls diese Beamte war) galt eine Höchstgrenze von 13 Stunden inkl. Pausen pro Tag.


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Der Fall Birgit A. aus Lohmar

02.10.2022 um 19:50
Zitat von faudafauda schrieb:Nope, abgedeckt über die beamtenrechtlichen Arbeitszeitverordnungen des Bundes. Der DWD ist eine Bundesbehörde des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Für BA (falls diese Beamte war) galt eine Höchstgrenze von 13 Stunden inkl. Pausen pro Tag
Danke, das Thema kann damit wohl als geklärt angesehen werden.

Hier noch ein weiterer Mitarbeiter aus dem 12-Stunden-Schichtdienst des DWD:
Verständlich, denn während der Zwölf-Stunden-Schichten musste er jede halbe Stunde raus. Bei Wind und Wetter, wie es so passend heißt.
Quelle


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