@brigittsche :
brigittsche schrieb:Wir reden hier aber von einem bestimmten Dorf, und zwar einem, in dem die "Wildparker" durchaus ein Problem waren, wo man also durchaus eine höhere Wachsamkeit erwarten darf.
Das siehst Du m. E. nicht aus der richtigen Perspektive.
Zur Hochbetriebszeit des Hahn vermietete jeder Grundstücksbesitzer jede badetuchgroße Fläche als Parkplatz an irgendwelche Touristen. Als ich dort meine vor-Ort-Recherchen gemacht habe, war das schon nicht mehr so, man konnte aber allenthalben noch Schilder mit Angeboten, verfallende provisorische Absperrungen oder von Privatleuten auf den Boden gemalte Markierungen sehen.
Die Wachsamkeit, die Du hier erwarten möchtest, bezog sich auf diese Flächen, damit den Betreibern nicht auch nur ein Cent entging. Was beim Nachbarn passierte, interessierte naturgemäß niemanden.
Und das Ordnungsamt, wenn es denn überhaupt mal sowas wie Aktivität entwickelt, kann dies nur auf öffentlichen Flächen tun. Es ist ( zumindest mir ) noch immer nicht bekannt, wer Eigentümer oder Besitzer ( man beachte den Unterschied ) der Parkfläche am Gemeindehaus ist/war.
Wenn das
nicht die Gemeinde ist ( bzw. im infrage kommenden Zeitraum war ), ist das dem Ordnungsamt sch....egal, es hat dort dann eh keine Befugnis.
Da das Fahrzeug dort keine Behinderung oder Gefahr ( z. B. Feuerwehrzufahrt oder Notausgang blockiert ) darstellte, hätte der Eigentümer oder Besitzer es auf seine Kosten entfernen lassen können, um diese dann ggfs. später beim Fahrzeughalter einzuklagen ( Halterhaftung ). Mit ungewissem Ausgang.
Da im betreffenden Zeitraum zwischen Abstellen und Auffindung offensichtlich niemand sich genug gestört fühlte, um diesen Aufwand zu betreiben, erwies sich der Platz als gute Wahl für den Täter.
Inwieweit der Täter die Situation im Auto beeinflusste, damit ein bestimmter Eindruck ( Panne, kurzzeitiger, unfreiwilliger Aufenthalt ) entstehen sollte, inwieweit B.A. diesen Eindruck selbst hervorrufen wollte, ob diese Anordnung von Gegenständen überhaupt beabsichtigt war oder es da immer so aussah, lässt sich nicht sagen, da wir B.A.´s diesbezügliche Gewohnheiten nicht kennen. Es gibt jedenfalls meines Wissens auch keine nachträglichen Meldungen, dass irgendjemand in dem Fall außer der Reihe habe Gnade walten lassen.
Das Beachtenswerte an der Wahl des Abstellplatzes liegt m. E. darin, dass der Täter in seiner Situation zwar keine ideale Lösung wählte ( Resultat: Auto und Opfer für immer verschwunden ), sondern die unter den Umständen optimale erkannte und sich rasch dafür entschied.
Mit einem Minimum an Zeitaufwand wurde er das Auto und die Leiche los, ohne dass es bislang irgendjemandem gelungen wäre, selbst nach der Entdeckung der sterblichen Überreste eine Verbindung zu ihm aufzudecken.
Die räumliche Nähe der relevanten Orte B.A.´s Arbeitsplatz, Unterkunft, Auto und Leiche legt einen sehr begrenzten Aktionsradius nahe, innerhalb dessen der Täter agieren kannte, ohne vermisst zu werden, mit B.A.´s Leiche erwischt zu werden, im Zusammenhang mit dem Auto oder beim Transport der Leiche aufzufallen; also höchstwahrscheinlich ohne Hinzuziehung von Dritten mit der Situation zurechtzukommen.
Jegliche Vergrößerung auch nur
eines der Abstände hätte das Risiko des Täters überproportional vergrößert, als fehlend aufzufallen, mit dem Auto oder mit der Leiche erwischt zu werden, das Ganze alleine nicht hinzukriegen.
MfG
Dew