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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 11:34
Zitat von roberndrobernd schrieb:Nun, der elektrische Strom hat nichts mit der Schrägstellung des Kopfes zu tun. Außerdem hat ein Stereokopf zwei voneinander unabhängige Magnetsysteme. Durch jedes fließt ein separater Aufnahmestrom (linker und rechter Kanal).
Die elaborierten technischen Diskussionen hier erinnern mich an die Diskussionen im Fall unseres U-Boot Fanatikers. Beide konnte ich mangels eigener technischer Kenntnisse nicht nachvollziehen.

Im vorliegenden Fall scheint mir nach dem hier Gesagten (!) das offizielle Gutachten aber bezüglich der technischen Untersuchung schlichtweg insuffizient und bezüglich der Schlußfolgerung erkennbar falsch zu sein.
Dass dies nicht zu entsprechenden Konsequenzen von Seiten der Verteidigung geführt hat, macht mich ratlos. Sehr ratlos. So ratlos wie die Tatsache, dass die Verteidigung den vermeintlich bekannten Verkäufer des Tonbands nicht ins Spiel bringt.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Vom "bloßen" Fund kann keine Rede sein, mit dieser Aussage wird die Rolle des Klingeldrahtes in diesem Verbrechen bewusst heruntergespielt,
Meines Wissens haben die beiden Schüler anlässlich Befragungen im Schullandheim selber darauf hingewiesen, dass sie im Besitz des Drahtes sind (den die Polizei erstmal selber in den Bäumen hängen liess).
Zitat von roberndrobernd schrieb:Andante schrieb:
Vielleicht kann man mal dann die Theorie ad acta legen, dass die Firma nur deshalb nicht befragt wurde, weil ihr Geschäftsführer, der Vater des einen Schülers, ein Strauß-Spezl war.
Das wurde niemals behauptet.
Aber wenig subtil suggeriert.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 11:48
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:robernd schrieb:
Andante schrieb:
Vielleicht kann man mal dann die Theorie ad acta legen, dass die Firma nur deshalb nicht befragt wurde, weil ihr Geschäftsführer, der Vater des einen Schülers, ein Strauß-Spezl war.
Das wurde niemals behauptet.
Aber wenig subtil suggeriert.
Nein, weder wurde das behauptet, noch wenig subtil suggeriert.
Im Gegenteil: Es wurde immer wieder betont, dass die fehlende Befragung der Firma darauf zurückzuführen ist, dass bei den Berufssparten Dachdeckerei, Maler- und Lackierer sowie Hersteller von Farben nach der Herkunft der Beschichtung gesucht wurde. Nicht aber bei Straßenbeschichtungen und -markierungsbetrieben.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 13:15
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Nein, weder wurde das behauptet, noch wenig subtil suggeriert.
Es wurde schon suggeriert, allerdings von der Münchner Abendzeitung. Bzw. liegt es nicht besonders fern, so etwas zu denken. Wenn man sich das Bayern der 80er und 90er Jahre und das Amigosystem der CSU vor Augen führt, kommt man schnell zu dem Schluss.
Ich bin allerdings der Meinung, dass man keine Wertung vornehmen muss, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass hier etwas schief gelaufen ist. Aus der Expertise von Herrn Dr. Göser aus 1983 lässt sich explizit und ohne Konjunktiv herauslesen, dass man bei Straßenmarkierungsfirmen recherchieren müsste (diesen kleinen Ausschnitt aus den Akten traue ich mich dann doch hochzuladen).

Bildschirmfoto 2019-10-17 um 13.05.01

Dass dies nicht passiert ist, noch dazu, wo es keine weitere Straßenmarkierungsfirma im Landkreis gab, wirft Fragen auf. Und natürlich drängt sich die Frage noch stärker auf, wenn einer der Klingeldrahtfinder der Sohn des Firmeninhabers ist.
Ich wüsste nicht, was dagegen gesprochen hätte, hier hätte tätig zu werden.


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17.10.2019 um 13:18
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Meines Wissens haben die beiden Schüler anlässlich Befragungen im Schullandheim selber darauf hingewiesen, dass sie im Besitz des Drahtes sind (den die Polizei erstmal selber in den Bäumen hängen liess
Ja und? Deswegen ist es trotzdem Teil einer Indizienkette und kein "bloßer Fund".

Gegenfrage: Warum wurde der Draht erst dann übergeben als die Polizei bereits im Haus war und nicht schon vorher? Immerhin musste es sich 1983 auch im LEH herumgesprochen haben dass in unmittelbarer Nähe des Drahtes ein Verbrechen passiert war. Auch wenn polizeiintern dem Draht keine Beachtung geschenkt wurde - warum auch immer - könnte sich ein maßgerechter Bürger trotzdem seine Gedanken machen warum der dort hing.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 16:30
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Ja und? Deswegen ist es trotzdem Teil einer Indizienkette und kein "bloßer Fund".
Ich, für mich, bekomme das ganz ohne konspirative Gedankengänge zu einer These der man nachgehen kann. Insbesondere, da ja doch einiges gegen den Verurteilten spricht.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.10.2019:Diese Lackierung war nämlich dermaßen speziell, dass sie in den 80ern nicht recherchiert werden konnte, obwohl er ein halbes Jahr Arbeit investiert hat. Die Analysen, die von ihm an die Kripo FFB weitergeleitet wurden, wurden mehr als 1.700 Firmen vorgelegt. Aber keine Firma hatte diese Farbkombination in Verwendung. Sie war das Werk einer Firma, die mit weder in der Malerinnung noch in der Dachdeckerinnung bekannt war (Denn die wurden alle überprüft). Bitumen, Silberbronze und Nitrolack war augenscheinlich das Resultat eines Experiments zur Verbesserung eines Belags.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Aus der Expertise von Herrn Dr. Göser aus 1983 lässt sich explizit und ohne Konjunktiv herauslesen, dass man bei Straßenmarkierungsfirmen recherchieren müsste (diesen kleinen Ausschnitt aus den Akten traue ich mich dann doch hochzuladen).
ac6aa99803edab9d Bildschirmfoto 2019-10-
Das ist das Eine, dann kommt da dazu, daß:

  1. die ca. 25 km entfernte und einzige Straßenmarkierungsfirma im Landkreis „vergessen“ wurde
  2. der Besitzer diese Firma scheint aufgrund seiner Patentanmeldung(en) auch experimentiert zu haben
  3. der Sohn des Besitzers besucht die gymnasiale Oberstufe im LEH (Durchdruck d. Wahrscheinlichkeitsbaum)
  4. Die Maske zwischen Vergrabungsort und LEH
  5. Der Sohn ist einer der Finder des Klingeldrahts, dessen „Fund“ von der genannten Zeugin (Austauschschülerin) nicht bestätigt wurde.
  6. Den Fund des Klingeldrahts oder besser gesagt in dem Fall einer Alarmanlage an einem Tatort äußerst zeitnah nach einem Verbrechen erst dann der Polizei mitzuteilen, wenn diese im Haus ist , das hinterläßt halt auch „a Gschmäckle“.
  7. Zumal der Klingeldraht mit dem Verbrechen in Verbindung stehen muß:
    Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 11.10.2019:Es gab mehrere Analyseverfahren, mit denen sowohl das zum Isolieren verwendete Klebeband des Klingeldrahts als auch der Antennenverlängerung des Transistorradios untersucht wurden. Das Ergebnis: Sie sind identisch. Das haben sie natürlich erst 1983 festgestellt, nachdem der Klingeldraht abgegeben wurde.



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17.10.2019 um 17:50
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Auch wenn polizeiintern dem Draht keine Beachtung geschenkt wurde - warum auch immer - könnte sich ein maßgerechter Bürger trotzdem seine Gedanken machen warum der dort hing.
Die Schüler sollen auf kriminalistische Ideen kommen, auf die die Polizei nicht kommt? Und wenn sie nicht drauf kommen, macht sie das verdächtig?


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17.10.2019 um 17:53
@margaretha

Das Problem ist, dass die Thesen nicht überzeigend sind, da sie zum großen Teil auf Spekulationen beruhen und damit ein Zusammenhang hergestellt wird, der lediglich vermutet wird.

Zu 1. Ob die Firma absichtlich "vergessen" wurde ist, nicht bekannt. Selbst wenn sie "vergessen" wurde, heißt das nicht, dass dort der Bitumen und die Silberbronze vorhanden waren, mit denen der Kistendeckel bestrichen war.

Zu 2. Dass der Besitzer in der Firma (mit was eigentlich genau?) experimentiert hat, ist nicht erwiesen. Die Patente allein lassen darauf keinen Rückschluss zu.

Zu 3. a) Dass es es sich bei der Zeichnung/dem Gekrakel zweifelsfrei um einen Wahrscheinlichkeitsbaum handelt, ist nicht erwiesen.

Zu 3. b) Dass die Zeichnung dem LEH, gar einem bestimmten Schüler von dort, zugeordnet werden kann, ist ebenfalls Spekulation.

Zu 4. Zur Maske siehe 3. b)

Zu 5. a) Die Austauschsclerin konnte den Fund nicht bestätigen, da sie in der Fundsituation gar nicht zugegen war.

Zu 5. b) Die Austauschsclerin hat angegeben, sich an die Behauptung der Schüler, man habe den Klingeldraht auf der Aschenbahn des Sportplatzes ausgemessen, wobei die Schülerin zugegen gewesen sei, nicht erinnern zu können. Sie hat damit die Behauptung der Schüler nicht bestätigt, aber auch nicht dementiert. Sie hat einfach gesagt, dass sie sich nicht erinnert.

Zu 6. Wenn die Finder tatsächlich mit der Tat selbst zu tun hatten, hätten sie
wohl den Klingeldraht nicht im Zimmer aufbewahrt, sondern ihn verschwinden lassen, genau wie das Tonband, das sie bei den Erpresseranrufen benutzt haben müssten. Es ist unlogisch, dass sie ein Tatutensil aufbewahrt haben sollten, ein anderes aber nicht.

Zu 7. Das dürfte feststehen. Der Finder eines Gegenstandes, welches bei der Ausführung eines Verbrechens benutzt wird, muss aber nicht der Verbrecher sein. Wäre er der Verbrecher, würde er sich im Gegenteil kaum als Finder präsentieren (vgl. Punkt 6.).


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17.10.2019 um 18:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wenn die Finder tatsächlich mit der Tat selbst zu tun hatten, hätten sie
wohl den Klingeldraht nicht im Zimmer aufbewahrt, sondern ihn verschwinden lassen, genau wie das Tonband, das sie bei den Erpresseranrufen benutzt haben müssten.
Das ist ja auch so eine Frage: Ist man denn in den 26 Jahren, bevor man das TK 248 bei WM gefunden hat, überhaupt davon ausgegangen, dass ein Tonbandgerät verwendet wurde? Ich finde, aus den Aussagen der LKA-Sachverständigen geht nicht hervor, dass sie explizit nach einem Tonbandgerät gesucht hat. Oder?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 18:06
@panta_rhei

Ich hatte hier den Prozessbericht von Hans Holzhaider zu Vernehmung der LKA-Gutachterin eingestellt. Da steht drin, dass die Gutachterin angegeben hat, im Laufe der Zeit insgesamt neun Tonbandgeräte (die die Ermittler dann ja wohl bei irgendwelchen Verdächtigen beschlagnahmt haben müssen) auf Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen untersucht zu haben, bevor man ihr das TK248 zur Untersuchung brachte.

Man war seitens der Ermittler offenbar, aus welchen Gründen auch immer, zu der Vermutung gelangt, dass ein Tonbandgerät verwendet worden sein muss. viel mehr technische Möglichkeiten standen damals ja auch kaum zur Auswahl.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 18:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Problem ist, dass die Thesen nicht überzeigend sind, da sie zum großen Teil auf Spekulationen beruhen und damit ein Zusammenhang hergestellt wird, der lediglich vermutet wird.
Da sind wir quasi beim Spiegelbild der Anklage auf Indizienbasis: der Verteidigung auf Indizienbasis.

Allerdings führt bei der Anklage jede Indizienkombination ins Leere, wenn das tatsächliche Vorliegen des Indiz (oder aber gar mehrerer Indizien) nur behauptet oder aber als möglich unterstellt wird.

Man kann als Verteidigung natürlich für jedes belastende Indiz eine "harmlose" Alternativhypothese aufstellen. In der Gesamtheit greift die Verteidigungsstrategie dann aber nicht, wenn allzu viele belastende Indizien durch reine Hypothesen alternativ erklärt werden müssen.

Die Kombination der chemischen Substanzen wird meines Wissens übrigens hauptsächlich im Bereich der Boots/Schiffsbearbeitung (Unterwasserfarben) verwendet, und der Verurteilte war in diesem Bereich hobbymäßig aktiv. Das schließt natürlich nicht aus, dass der Verurteilte sich Materialien angeeignet hat, die zuvor im Rahmen von Straßenbauarbeiten verwendet wurden.
Zitat von panta_rheipanta_rhei schrieb:Ich finde, aus den Aussagen der LKA-Sachverständigen geht nicht hervor, dass sie explizit nach einem Tonbandgerät gesucht hat. Oder?
Tonbandaufnahmen dürften auch damals schon zuverlässig mittels ihrer akustischen Signatur zu erkennen gewesen sein. Alternativ gab es ja nur Kassettenrekorder, von denen sich die akustische Signatur eines Tonbands deutlich unterscheiden dürfte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 19:37
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Tonbandaufnahmen dürften auch damals schon zuverlässig mittels ihrer akustischen Signatur zu erkennen gewesen sein. Alternativ gab es ja nur Kassettenrekorder, von denen sich die akustische Signatur eines Tonbands deutlich unterscheiden dürfte.
Wenn es denn a) eine Signatur gibt, die sich vorliegend b) trotz mehrerer Übertragungswege c) und des Alters des Tonbandgerätes (unveränderlich Merkmale) mit einer gewissen Sicherheit feststellen ließe.

Mein bescheidener Laienverstand meint nach Studium des Gutachtens: Nein. Und das Gericht hätte das aus eigener Sachkunde berücksichten müssen. Denn dazu reicht technisches Alltagswissen.

Die Experten, die der Bruder kontaktiert hat, geben zu Protokoll, dass es zu viele Faktoren gibt, die auf die Aufnahme eingewirkt haben, um eine Antwort darauf zu geben, ob das bei M. gefundene TK248 als Tatmittel verwandt wurde.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Was ich Ihnen jedoch bestätigen kann, da diese Beurteilung in unseren Kompetenzbereich fällt, ist Ihre Annahme, dass es deutlich mehr Faktoren gibt, die eine Beeinflussung der Tonfolge zur Folge haben können als das Gerät selbst. .... Wenn ich den Signalweg aus den Informationen richtig verstanden habe, sind in diesem diverse Mikrofone, Lautsprecher, sowie raumakustische und aufnahmetechnische (Mikrofon-Lautsprecher-Abstände bzw. Positionierungen) gegeben, denen allen (speziell zur damaligen Zeit) ein nicht lineares Übertragungsverhalten unterstellt werden kann und damit eine Beeinflussung der Tonfolge. Ich finde daher die Festlegung auf dieses Gerät auch äußerst gewagt."

und in einem zweiten Schreiben:

"Ich halte die sichere Beantwortung der Frage, ob das Gerät ein Tatmittel war zudem tatsächlich für nahezu nicht zu beantworten. Die Anzahl der unbekannten Einflüsse und Variablen ist schlicht zu hoch."



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17.10.2019 um 19:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Zu 6. Wenn die Finder tatsächlich mit der Tat selbst zu tun hatten, hätten sie
wohl den Klingeldraht nicht im Zimmer aufbewahrt, sondern ihn verschwinden lassen, genau wie das Tonband, das sie bei den Erpresseranrufen benutzt haben müssten. Es ist unlogisch, dass sie ein Tatutensil aufbewahrt haben sollten, ein anderes aber nicht.
Unter diesem Gesichtspunkt frage ich mich, warum Werner M. sein Grundig Gerät nicht hat verschwinden lassen. Daraus kann nur folgen, dass das TK 248 kein Tatwerkzeug ist.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich hatte hier den Prozessbericht von Hans Holzhaider zu Vernehmung der LKA-Gutachterin eingestellt. Da steht drin, dass die Gutachterin angegeben hat, im Laufe der Zeit insgesamt neun Tonbandgeräte (die die Ermittler dann ja wohl bei irgendwelchen Verdächtigen beschlagnahmt haben müssen) auf Übereinstimmung mit den Erpresseranrufen untersucht zu haben, bevor man ihr das TK248 zur Untersuchung brachte.
Jetzt wirfst du deine eigenen Postings durcheinander. In der SZ steht, dass die Gutachterin jedes Gerät, das sie in die Hände bekam, auf ihre (Schalt)Geräusche überprüft hat. Die neun TK 248 wurden auf Initiative der Verteidigung untersucht.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man war seitens der Ermittler offenbar, aus welchen Gründen auch immer, zu der Vermutung gelangt, dass ein Tonbandgerät verwendet worden sein muss. viel mehr technische Möglichkeiten standen damals ja auch kaum zur Auswahl.
Bevor das TK 248 bei Werner M. gefunden wurde, ist niemand auf die Idee gekommen, dass ein Gerät dieses Kalibers verwendet wurde. Für eine Telefonzelle ist es zu groß und braucht außerdem eine Steckdose. Um das TK 248 zum Tatwerkzeug zu erheben, ist zusätzlich ein mobiles Gerät erforderlich (das nicht gefunden wurde). Um die unterschiedlichen Tonhöhen zu erklären, fordert das Gutachten auch noch ein drittes Gerät.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Tonbandaufnahmen dürften auch damals schon zuverlässig mittels ihrer akustischen Signatur zu erkennen gewesen sein. Alternativ gab es ja nur Kassettenrekorder, von denen sich die akustische Signatur eines Tonbands deutlich unterscheiden dürfte.
Es gibt keine akustische Signatur von Tonbandaufnahmen, die auf ein bestimmtes Gerät schließen lässt. Schon gar nicht, wenn die Aufnahme durch das Telefon übertragen wurde. Und was soll die Signatur eines Kassettenrecorders sein? Und wo soll sie auftauchen? In unserem Fall soll vom großen Gerät auf einen Kassettenrecorder (oder Diktiergerät) überspielt worden sein.
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Die Kombination der chemischen Substanzen wird meines Wissens übrigens hauptsächlich im Bereich der Boots/Schiffsbearbeitung (Unterwasserfarben) verwendet, und der Verurteilte war in diesem Bereich hobbymäßig aktiv. Das schließt natürlich nicht aus, dass der Verurteilte sich Materialien angeeignet hat, die zuvor im Rahmen von Straßenbauarbeiten verwendet wurden.
Es wird immer abenteuerlicher. Ist Werner M. bei einer Straßenbaufirma eingebrochen, um Farbe für sein Boot zu stehlen? Und außerdem hat er dann noch die Kistenhaube angestrichen, um eine Visitenkarte zu hinterlassen?
Wir können sicher davon ausgehen, dass sich diese Farbe nicht am Boot befand. Ebenso wie das Baumaterial für die Kiste am Boot nicht vorkam.

Bei Straßenmarkierungen ist die Silberfarbe ein Hilfsmittel von untergeordneter Bedeutung. Es wird eine gerade Schnur gespannt. In größeren Abständen werden kleine Markierungen mit Silberbronze über die Schnur gestrichen. Die dienen zum Zielen mit der Farbspritzmaschine, wenn die Schnur wieder weg ist.

Wenn wir etwas nachdenken, fallen uns sicher viele Möglichkeiten ein, halbwegs wasserfeste Anstriche zu verwenden. Eine kann ich gleich anbieten: Wir hatten einen Wohnwagen, der von unten auch mit einer silbernen, bitumenartigen Farbe gestrichen war. Bevor jemand auf die Idee kommt: In Wohnwagen werden keine Spanplatten verwendet, weil sie viel zu schwer sind.


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17.10.2019 um 20:17
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Tonbandaufnahmen dürften auch damals schon zuverlässig mittels ihrer akustischen Signatur zu erkennen gewesen sein. Alternativ gab es ja nur Kassettenrekorder, von denen sich die akustische Signatur eines Tonbands deutlich unterscheiden dürfte.
Zu den Beiträgen von @robernd und @monstra ist noch hinzu zu fügen:

Auch das Kassettendeck Sharp Optonica RT-3838, das sich im Besitz von M befand, wurde untersucht. Die Ermittler gingen offensichtlich nicht (nur) von einem Tonbandgerät aus.

Wahrscheinlicher ist in Wirklichkeit ein Kassettengerät oder Diktiergerät mit Wiederholfunktion, Geräusche eines Umspulgeräuschs sind an den entsprechenden Stellen auf der Tonaufnahme zu erahnen. Für ein Tonbandgerät sind die Schaltgeräusche zu leise.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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17.10.2019 um 20:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man war seitens der Ermittler offenbar, aus welchen Gründen auch immer, zu der Vermutung gelangt, dass ein Tonbandgerät verwendet worden sein muss. viel mehr technische Möglichkeiten standen damals ja auch kaum zur Auswahl.
Das ist eine - mit Verlaub - sehr laienhafte Vermutung. Niemand hatte bis zum Oktober 2007 auch nur im entferntesten daran gedacht, sich bei der Herkunft der Tätertonfolge auf ein Gerät einer bestimmten Bauart festzulegen. Das geht nicht!
Warum wollen das die Leute, die sich hier nicht auskennen, immer wieder ins Spiel bringen? Es ist ein Belastungseifer, der sich mir nicht erschließt. Was treibt euch an?
Die Idee eines Tonbandgeräts wurde erst geboren, als das TK 248 auf dem Seziertisch der Phonetikspezialistin landete. Bitte kapiert das endlich, damit wir dieses Thema nicht wieder und wieder durchkauen müssen!!!
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Tonbandaufnahmen dürften auch damals schon zuverlässig mittels ihrer akustischen Signatur zu erkennen gewesen sein. Alternativ gab es ja nur Kassettenrekorder, von denen sich die akustische Signatur eines Tonbands deutlich unterscheiden dürfte.
Hier gilt das gleiche. Bitte nichts mehr über Audioakustik schreiben, wenn man nichts darüber weiß!

Und ich frage nochmal: @trailhamster und @Andante, was treibt euch an?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 21:03
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Das ist eine - mit Verlaub - sehr laienhafte Vermutung. Niemand hatte bis zum Oktober 2007 auch nur im entferntesten daran gedacht, sich bei der Herkunft der Tätertonfolge auf ein Gerät einer bestimmten Bauart festzulegen. Das geht nicht!
Das habe ich nicht behauptet. Ich schließe aus dem Artikel von Holzhaider, wonach die Gutachterin im Prozess gesagt hat, sie habe schon mehrere Tonbandgeräte auf Übereinstimmung mit der Tätertonfolge untersucht, dass man ihr halt auch schon lange vor dem bei Mazurek gefundenen TK Geräte gebracht hat, von denen man gedacht hat, sie könnten bei der Tat verwendet worden sein.

Diese Geräte wurden ihr natürlich nicht, wie @robernd fälschlich schrieb, von der Verteidigung gebracht, sondern von den Ermittlern. Ob sich die Ermittler ausschließlich auf Tonbandgeräte festgelegt haben oder auch Kassettenrekorder u.a. haben untersuchen lassen, weiß ich selbstverständlich nicht.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Hier gilt das gleiche. Bitte nichts mehr über Audioakustik schreiben, wenn man nichts darüber weiß!
Wie denn auch, wenn hier einige Leute Herrschaftswissen haben, das sie nicht teilen: nämlich Kenntnis des Original-LKA-Gutachtens. Da wird den interessierten Usern dann mitgeteilt, was man gefälligst von diesem Gutachten zu halten habe, nämlich gar nichts, und fertig. Das ist, mit Verlaub, eine Art Bevormundung, die manchen auf den Keks geht.


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17.10.2019 um 21:23
@Andante

Du selber hast @2r2n angeregt, bei einem Gutachterbüro anzufragen. Ich weiß nicht, ob diese für @2r2n Unkosten bewirkt haben, zumindest die Gefahr hätte bestanden. Er hat letztlich das erneut erfahren, was alle Fachleute hier schon bestätigt haben.

Irgendwann sollte das auch für Dich reichen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

17.10.2019 um 21:24
Um das jetzt noch mal weiter zu erläutern: Es hat, bevor Mazurek verhaftet wurde, über die Jahre bekanntlich intensive Ermittlungen gegeben.

Natürlich wurde da verschiedensten Spuren nachgegangen, und man kann getrost davon ausgehen, dass die Ermittler im Laufe der Zeit das eine oder andere Gerät beschlagnahmt und ins LKA zur Untersuchung gegeben haben auf Übereinstimmung mit der Tätertonfolge. Das hat die Gutachterin, so wie sie von Holzhaider zitiert wurde, gemeint.

All diese altenErmittlungsansätze und was da herausgekommen ist, ist in den sog. Spurenakten vermerkt, in die aber im Regelfall die Verteidiger des später konkret Angeklagten keine Einsicht haben.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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17.10.2019 um 21:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie denn auch, wenn hier einige Leute Herrschaftswissen haben, das sie nicht teilen: nämlich Kenntnis des Original-LKA-Gutachtens.
Nein, darum geht es nicht. Es geht um grundsätzliches Verständnis.
Ich frage dich z.B. nach juristischen Einschätzungen, weil ich mich nicht damit auskenne.
Und so könntest du einfach Fragen stellen zur Audioakustik. Weil du dich nicht damit auskennst. Dir würde das Original LKA Gutachten vermutlich wenig bringen. So wie mir Gesetzestexte wenig bringen. Ich brauche da Interpretationshilfen. Und so brauchst du auch Hilfe, um den Sachverhalt der Audioakustik zu verstehen. Und dann ist die Bewertung des LKA Gutachtens auch realitätsnäher.


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17.10.2019 um 22:01
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Du selber hast @2r2n angeregt, bei einem Gutachterbüro anzufragen.
Ich glaub´s ja nicht, wie einem hier das Wort im Munde umgedreht wird.....Ich habe NICHT @2r2n "angeregt", in einem Gutachterbüro nachzufragen. Die Diskussion drehte sich um die Frage, wo man ein geeignetes Gutachten für einen WA-Antrag herbekommt, und es wurde die Meinung vertreten, dass es sehr schwierig sei, einen entsprechenden Gutachter zu finden. Ich habe dann mir passend erscheinende Anlaufstellen aus dem www gepostet, und das war es. Ob @2r2n sich da hinwenden soll, will, kann: Dazu habe ich Null gesagt, das ist seine Sache.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ich weiß nicht, ob diese für @2r2n Unkosten bewirkt haben, zumindest die Gefahr hätte bestanden.
Selbstverständlich arbeitet so ein Gutachter nicht für lau. Ein "richtiges" Gutachten, das für einen WA-Antrag ausreichen soll, muss sich im einzelnen mit dem LKA-Gutachten auseinandersetzen, und das kostet Zeit, die der Gutachter bezahlt haben will. Was er gegenüber @2r2n geäußert hat, ist eine kurze Einschätzung aufgrund der Angaben, die er von @2r2n bekommen hat, ohne Einsicht in das Gutachten. Die Einschätzung reicht natürlich hinten und vorne nicht für einen WA-Antrag. Ich vermute, dass die Auskunft dieses Experten noch kostenlos war, aber der richtige Gutachtenauftrag kostet dann.

Vielleicht solltet Mazurek doch mal überlegen, ob er sein Geld statt in einen Privatdetektiv, der den Tonbandverkäufer suchen soll, lieber in so ein Gutachten steckt. Das müsste, ich wiederhole mich, doch ein Selbstläufer sein, wenn das LKA-Gutachten so grottig falsch auf den ersten Blick ist.


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17.10.2019 um 22:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht solltet Mazurek doch mal überlegen, ob er sein Geld statt in einen Privatdetektiv, der den Tonbandverkäufer suchen soll, lieber in so ein Gutachten steckt.
Nein, das glaube ich nicht, ich denke, es waere einfacher, billiger und effektiver, den Verkaeufer des Tonbandgeraetes zu suchen.


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