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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:09
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das Urteil steht nicht öffentlich zur Verfügung, es ist auch nicht anonymisiert.
Aber du hast es dennoch? Woher, wenn ich fragen darf? Vom Gericht? Dann könntest du es doch auch einstellen, damit alle darauf zugreifen können. Vielen Dank im Voraus.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:14
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aber du hast es dennoch? Woher, wenn ich fragen darf? Vom Gericht? Dann könntest du es doch auch einstellen, damit alle darauf zugreifen können. Vielen Dank im Voraus.
Nein, vom Gericht erhält man nur anonymisierte Versionen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:15
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Nein, vom Gericht erhält man nur anonymisierte Versionen.
Woher kann ich es denn dann bekommen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:34
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Zu welchem Ergebnis sind die Gutachter gekommen?
Wie viele verschiedene Produkte wurden beim Kisten- bzw. Abdeckhaubenanstrich verwendet?
Wie alt war der Anstrich, sofern man dies feststellen konnte?
Wurden für einige Lacke auch die entsprechenden Hersteller ausfindig gemacht? Oder für gar keinen? Konnte man hier evtl. das Alter des jeweiligen Anstrichs unterscheiden?
Welcher Anstrich befand sich genau wo und wurde wie aufgetragen?
Hatte keiner der gehörten Experten die Idee, dass es sich um ausländische Erzeugnisse handeln könnte?
Könntest du zur Kieselgur die entsprechenden Passagen einstellen? Wurde sie chemisch analysiert?
Vielleicht kann man das genaue Abbaugebiet der Kieselgur und sogar das Werk noch herausfinden? Was sagt Göser dazu, hält er das für möglich?
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Bitte um einen link. Ich kann das Urteil irgendwie nicht finden.
Wir sind hier weder in einem Krimi-Quiz noch in einer Fragestunde. Hast du einmal darüber nachgedacht, wie aufwendig es ist, derartige Fragen einigermaßen sorgfältig zu beantworten? Noch schwieriger ist es, wenn es dazu überhaupt keine Antworten gibt. Das gilt übrigens auch für andere Fragesteller.
Immer wieder gibt es neue Ideen und Behauptungen aus dem hohlen Bauch. Auf jede davon einzugehen ist etwas viel verlangt.

Das Urteil ist nicht veröffentlicht, und deshalb gibt es auch keinen Link. Soweit ich weiß, ist ein Gericht verpflichtet, auf Anfrage beliebiger Leute jedes Urteil zu veröffentlichen (können die Juristen unter euch das bestätigen?). Vielleicht fordert einer von euch das Gericht einmal auf, das Mazurek-Urteil zu veröffentlichen. Ich würde es den Mitarbeitern jedenfalls gönnen, in mühsamer Kleinarbeit die vielen Passagen mit persönlichem Charakter unkenntlich zu machen. Ihr werdet euch wundern, wie viele geniale Gedanken euch den Kopf schütteln lassen. Ich kann es mir nicht verkneifen, zwei eher harmlose Blüten daraus zum Besten zu geben. Seitenlang lässt sich das Gericht darüber aus, dass Ursula kein Zufallsopfer war. Es ist sogar beschrieben, wie es Werner M. bei der Suche nach einem Zufallsopfer gegangen wäre:

Zufallsopfer1
Die Phantasie hat wohl nicht ganz ausgereicht, um sich vorzustellen, dass auch ein zufällig des Weges kommender Radfahrer das sorgfältig geplante Projekt hätte ins Leere laufen lassen. Mitte September stand der Winter bevor. Beeindruckend die meteorologische Weitsicht der Richter. Hier haben wahrscheinlich Christstollen und Nikoläuse im Supermarkt für die entsprechende Stimmung gesorgt.

Zufallsopfer2
Das Gefährlichste an einem vorbereiteten Erpresserbrief ist eben, dass der Nachbar ihn zufällig finden könnte. Gar nicht auszudenken, wenn er aus Versehen ins Altpapier gelangt.

Und jetzt verspreche ich, wieder ernst zu werden. Bei den vielen abstrusen Spekulationen fällt mir das allerdings recht schwer.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:42
@robernd Danke!

War der Herr M. damals auch schon etwas korpulenter? Also ich habe ja echt ne blühende Phantasie und kann mir so ziemlich alles vorstellen, aber ich bekomme ihn nicht ins Gestrüpp...lauernd, abwartend und im richtigen Moment rausstürmend.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 21:48
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wir sind hier weder in einem Krimi-Quiz noch in einer Fragestunde. Hast du einmal darüber nachgedacht, wie aufwendig es ist, derartige Fragen einigermaßen sorgfältig zu beantworten? Noch schwieriger ist es, wenn es dazu überhaupt keine Antworten gibt. Das gilt übrigens auch für andere Fragesteller.
Immer wieder gibt es neue Ideen und Behauptungen aus dem hohlen Bauch. Auf jede davon einzugehen ist etwas viel verlangt.

Also Leute, mal ehrlich jetzt. Es gibt hier mehrere User, die offenbar auch nur normale Diskussionsteilnehmer sind, aber mit Informationen aus erster Hand versorgt werden und andere, die dauernd doof nachfragen müssen und dann auch noch zurechtgewiesen werden.
Das mutet etwas seltsam an. Wenn ich das Gutachten hätte, so wie du @robernd, würde ich all das, was mich interessiert, natürlich selbst nachlesen und nicht nachfragen.

Wie wird man denn in den Kreis der privilegierten Informierten aufgenommen? Was muss ich tun, um Gutachten und Urteile zu erhalten, die andere Foristen offenbar besitzen?

Zumindest das Urteil sollte hier anonymisiert eingestellt werden. Könnte das nicht einer der User, die es besitzen, einfach mal machen? Oder ist das zu viel verlangt?


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2r2n ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 22:26
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wie wird man denn in den Kreis der privilegierten Informierten aufgenommen? Was muss ich tun, um Gutachten und Urteile zu erhalten, die andere Foristen offenbar besitzen?
Leider bist du versteckt und ich kann dir keine PN schicken. Das Urteil zu anonymisieren ist eine ganz schöne Arbeit. Aber ich kann für alle, die sich versteckt halten, immer wieder Bildschirmfotos machen. Wie z.B. hier. Das ist ein Teil der Zusammenfassung aus 1984, was die Lackierung der Kistenhaube angeht:

Bildschirmfoto 2019-10-18 um 22.10.16Original anzeigen (0,5 MB)

es geht weiter mit:

Bildschirmfoto 2019-10-18 um 22.25.05


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 22:35
ja, das wäre dann für die Ermittler wohl wirklich wie ein Sechser im Lotto gewesen, wenn man entweder diesen ungewöhnlichen Lack bei einem Tatverdächtigen gefunden hätte oder mindestens den Hersteller hätte ausfindig machen können, um ihn zu fragen, wie seine Vertriebswege sind und welche Kunden er wo beliefert. Ich denke immer noch, es könnte Lack ausländischer Herkunft gewesen sein, wenn der Hersteller sich nicht hat finden lassen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 23:16
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Er (der Zeuge ...) habe das B3-Signal nachgeäfft und dann irgendwelche Spaß-Staumeldungen abgegeben, worüber die Moderatorin im Radio sehr geschimpft hätte. Das alles hätten sie auf das fragliche Tonbandgerät aufgenommen und die Tonbandaufnahme, die ca. 5 Minuten gedauert habe, mehrfach angehört. ...
Wie soll die Moderatorin im Studio es mitbekommen, wenn man lokal mit einem kleinen Sender die Frequenz kapert? Das ist technisch unmöglich, sofern man nicht eine leistungsstarke Sendeanlage und einen entsprechenden Sendemast hat. Dennoch hört die Moderatorin nicht das bereits ausgestrahlte Signal. War es vielleicht eher ein Mitschnitt aus irgendeiner Blödel-Sendung (heute würde man Comedy sagen)? Ich verbuche das unter Schmarrn.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 23:22
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:@robernd hat sehr sehr viel Zeit in sein Gegengutachten aufgewendet.
Es ist kein "Gegengutachten". Es gibt kein Gegengutachten. Wenn das vorliegende Gutachten so klar fehlerhaft/unzureichend wäre, wie hier von einigen behauptet, sollte es aber ein leichtes sein, ein offizielles Gegengutachten erstellen zu lassen. Dies geschieht nicht und dies hat seine Gründe, nehme ich an.

PS: bezüglich der technologischen Expertise von Seiten der Forummitdiskutanten bin ich seit des U-Bootfalls etwas skeptisch.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:M hätte aber doch die Möglichkeit gehabt das Opfer andernorts unterzubringen!
wo?
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Es besteht doch die Option, daß dem/einem der Täter während der Sommerferien vielleicht leihweise ein Auto (der Eltern) zur Verfügung stand mit dem die Kiste in den Wald hätte gebracht werden können.

Aber inwiefern ein Auto überhaupt notwendig gewesen wäre um die Kiste (wie schwer ?) vom LEH an den Vergrabungsort zu bringen, kann ich nicht beurteilen. Wir reden ja nicht von 13/14 jährigen Schülern sondern von 18/19 jährigen jungen Männern die über den Seitenweg neben dem Internatsgrundstück die Kiste ungesehen in den Wald hätten bringen können.
Das Auto hätte schon ein größerer Kombi sein müssen. Das Landschulheim stand während der Ferien nicht leer. Die Kiste müsste sich nach den suggerierten Szenarien während ihrer Spezifizierung längere Zeit unbemerkt in den Werkstätten des Landschulheims befunden haben (in verschiedenen Stadien ihrer Fertigstellung). Das erscheint mir absolut unplausibel. Der Vergrabungsort lag am anderen Ende des Waldstücks (vom Schullandheim gesehen). Selbst vom Schullandheim wäre die Kiste nie ohne Auto dorthin zu verbringen gewesen.
Zitat von PhischPhisch schrieb:In der Tat riecht das etwas nach einem Anfangs erdacht. Wodurch wurde Harald W. seinerzeit eigentlich entlastet?
Er wurde durch seinen Tod entlastet. Bis dahin bestand ein Verdacht, der aber nicht anklageausreichend erhärtet werden konnte. "Entlastet" wurde er meines Wissens nie. Harald W. brauchte Geld, der Verurteilte brauchte Geld. Das hätte schon gepasst.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, vor allem während der Unterrichtsstunden ;-)
Kinder von Strauß Spezis waren vom Unterricht befreit, um ihren außerschulisch kriminellen Aktivitäten nachgehen zu können. Ironiemodus aus.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Machbar wäre es auch für Mazurek gewesen, die Erpresserbriefe einzuwerfen.
Es hätte auch eine Vertrauensperson des Verurteilten einwerfen können. Ich persönlich glaube übrigens an eine de facto inoffizielle Kronzeugengeschichte, die letztendlich zur Verurteilung führte.


Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Der Zeuge selber hatte das BR3-Signal nachgeäfft. Das hat nicht wirklich etwas mit den Vorgängen von 1981 zu tun.
Der Verurteilte ist ein Opfer unfaßbarer Koinzidenzen. Wie zumeist.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Immer wieder gibt es neue Ideen und Behauptungen aus dem hohlen Bauch. Auf jede davon einzugehen ist etwas viel verlangt.
Ja, ein Elend. Allerdings zielen die Behauptungen immer auf eine vermeintliche Unschuld des Verurteilten und werden des öfteren mit Gutachten im Rahmen des Prozesses begründet. Diese Gutachten sind dann aber angeblich im Detail nicht zugänglich.
Das ist für mich nur Spekulation.
Die oben gezeigten Auszüge des Anstrichgutachtens sagen erstmal ohne Spezifizierung und Zusammenhang gar nichts aus.

Das ist für mich das Problem: vermeintlich entlastende Fakten, Hinweise, Gegebenheiten werden fast nie verifiziert sondern nur behauptet oder als Möglichkeit dargestellt. Paradebeispiel ist die angezweifelte Tonband-Evidenz.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Die Phantasie hat wohl nicht ganz ausgereicht, um sich vorzustellen, dass auch ein zufällig des Weges kommender Radfahrer das sorgfältig geplante Projekt hätte ins Leere laufen lassen. Mitte September stand der Winter bevor. Beeindruckend die meteorologische Weitsicht der Richter. Hier haben wahrscheinlich Christstollen und Nikoläuse im Supermarkt für die entsprechende Stimmung gesorgt.
Lustig geschrieben, aber die Ausführungen des Gerichts sind stringent.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Leider bist du versteckt und ich kann dir keine PN schicken. Das Urteil zu anonymisieren ist eine ganz schöne Arbeit. Aber ich kann für alle, die sich versteckt halten, immer wieder Bildschirmfotos machen. Wie z.B. hier. Das ist ein Teil der Zusammenfassung aus 1984, was die Lackierung der Kistenhaube angeht:
Bitumen und Lack befanden sich also nicht in chemischer Verbindung. Solche Zweikomponentenanstriche verwendet man meines Wissens u.a. in der Präparierung von Bootsrümpfen. Der Anstrich wurde meiner Meinung nach vom Täter bewusst angebracht, um einer Durchnässung/Fäulnis der vergrabenen Kiste vorzubeugen. Der Verurteilte kannte sich mit solchen Tätigkeiten aufgrund seines Bootshobbys aus.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 23:36
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Kinder von Strauß Spezis waren vom Unterricht befreit, um ihren außerschulisch kriminellen Aktivitäten nachgehen zu können. Ironiemodus aus.
Im Ernst: Kistebauen in der Werkstatt des Internats,, Kiste in den Ferien von dort abholen zum Vergraben, vorher Erpresserbriefe in Kleinarbeit fertigen (wo? Im Zimmer? Im Klassenraum? In der Turnhalle?), und all das unbemerkt von Lehrern, Mitschülern, sonstigem Personal wäre schon eine reife Leistung.

Die Zeit für die Erpresseranrufe musste man sich ja auch noch nehmen, vorher für die Aufnahme des Jingle und die Abspieleinrichtung. Ich nehme nicht an, dass damals Oberstufenschüler schon Telefon im Zimmer hatten. Also Zeugs in die nächste Telefonzelle zum Abspielen schaffen, wiederum alles unbemerkt.

Man muss sich wundern, dass noch Zeit für den Unterrichtsbesuch war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

18.10.2019 um 23:52
PS: Wenigstens das Loch graben im Wald geschah während der Ferien, da war also Zeit - wenn denn solche Ferienaktivitäten attraktiver als andere empfunden wurden.


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19.10.2019 um 00:20
Noch mal zur Silberbronze: Diese kommt durchaus bei der Straßenmarkierung zum Einsatz. Allerdings dürfte sich hierbei der Bezug von Spezialanfertigungen erübrigen, weil Silberbronze nur als sog. Vormarkierung verwendet wird und sich ziemlich schnell verflüchtigt.
Bevor die eigentliche Markierung aufgebracht werden kann, kommt eine so genannte Vormarkierung zum Einsatz. Nach den Vorgaben des Markierungsplanes wird eine Nylonschnur aufgelegt und mit Silberbronze entlang dieser Nylonschnur vormarkiert. Silberbronze besitzt nur eine geringe Dauerhaftigkeit und verschwindet nach einigen Monaten von der Fahrbahnoberfläche.
Wikipedia: Straßenmarkierung


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19.10.2019 um 00:31
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Wie soll die Moderatorin im Studio es mitbekommen, wenn man lokal mit einem kleinen Sender die Frequenz kapert? Das ist technisch unmöglich, sofern man nicht eine leistungsstarke Sendeanlage und einen entsprechenden Sendemast hat. Dennoch hört die Moderatorin nicht das bereits ausgestrahlte Signal. War es vielleicht eher ein Mitschnitt aus irgendeiner Blödel-Sendung (heute würde man Comedy sagen)? Ich verbuche das unter Schmarrn.
Ja, so ist es. M hatte sich schlicht und einfach einen Scherz mit dem Buben erlaubt. Da würde nichts gesendet, er hat schlicht und einfach einen vorgefertigte Aufnahme abspielen lassen, nachdem der Bub die "Verkehrsmeldung" ins Mikrofon gesprochen hatte. Wenigstens das hatte das Gericht mal richtig erkannt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.10.2019 um 01:00
Was Bitumen angeht, wird dieser vielfältig in verschiedenen Zusammensetzungen verwendet, unter anderem als Bindemittel in Asphalt. Auf diese Asphaltfahrbahndecke wird dann die Straßenmarkierung aufgebracht.

https://www.derdichtebau.de/einsatz-von-bitumen.1167.htm (Archiv-Version vom 30.07.2019)

Hingegen wird Bitumen nicht als Material in der Straßenmarkierung verwendet, dafür gibt es andere Stoffe (Stand allerdings von heute, dieser muss nicht dem Anfang der 80er Jahre entsprechen).

https://dsgs.de/markierungsstoffe.html


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19.10.2019 um 01:45
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Vorrangig ist immer die Frage, haben die Indizien ausgereicht bzw. würden heute die Indizien ausreichen, M erneut zu verurteilen.
Soso. Ich erinnere mich daran, dass du es aber richtig fandest, dass der (durch neue DNA-Analysemethoden als solcher festgestellte) falsche, aber rechtskräftige Freispruch im Fall der vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann - zum völligen Unverständnis des verzweifelten Vaters - mit rechtlichen Mitteln nicht mehr angreifbar war, weil eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des freigesprochenen Mörders rechtlich praktisch unmöglich ist.

Da hätte ich dann aber von dir auch die Konsequenz erwartet, wenigstens rhetorisch zu fragen, ob die Indizien heute ausreichen würden (würden sie), den Freigesprochenen endlich zu verurteilen. Aber da kam von dir nix.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.10.2019 um 02:19
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Also Leute, mal ehrlich jetzt. Es gibt hier mehrere User, die offenbar auch nur normale Diskussionsteilnehmer sind, aber mit Informationen aus erster Hand versorgt werden und andere, die dauernd doof nachfragen müssen und dann auch noch zurechtgewiesen werden.
Nein, ich habe das Urteil aus einem anderen Grund erhalten, nicht als Diskussionsteilnehmer. Auch nicht komplett, sondern überwiegend nur die Auszügen mit Informationen bzgl. dem TK248. Der Grund lag darin, dass ich umfangreiche praktische Erfahrungen mit Tonbandgeräten habe (auch was Reparatur und dann anfallende Abgleichvorgänge betrifft) und auch als Ingenieur entsprechnde Kenntnisse bzgl. Akustik, etc. besitze. Ich gehöre halt noch zum alten "Eisen", der diese Teile lange genutzt habe. Mit @robernd kann ich aber natürlich nicht mithalten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Soso. Ich erinnere mich daran, dass du es aber richtig fandest, dass der (durch neue DNA-Analysemethoden als solcher festgestellte) falsche, aber rechtskräftige Freispruch im Fall der vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann - zum völligen Unverständnis des verzweifelten Vaters - mit rechtlichen Mitteln nicht mehr angreifbar war, weil eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des freigesprochenen Mörders rechtlich praktisch unmöglich ist.
Das dürftest Du falsch in Erinnerung haben. Soweit ich mich erinnern kann, ging es dort um die Frage, ob der Gesetzgeber die Wiederaufnahmegründe zum Nachteil des Angeklagten erweitern sollte. Ich habe dort auf eine Ausarbeitung verwiesen, wo recht umfangreich die dann auftretende Problematik behandelt wurde. Zusätzlich hatte ich entsprechend der Abhandlung darauf hingewiesen, dass man bei einer Gesetzesänderung alle Seiten betrachten muss, auch was eine Änderung für wirklich Unschuldige bedeuten könnte (hier auf Allmy wird diese Seite sehr selten betrachtet, daher bin ich öfter hier der Buhmann). Wie gesagt, eine umfangreiche Abhandlung lieferte der von mir verlinkte Ausarbeitung. Soweit ich mich erinnere, war es sogar eine der Entscheidungsgrundlagen für den Gesetzgeber, aber das weiß ich nicht mehr ganz genau.

Das ist natürlich komplett unterschiedlich zum vorliegenden Fall. Hier ist ein Wiederaufnahmeverfahren von der Theorie möglich und in einem solchen Fall entscheidet in einem weiteren Tatsachenverfahren ein Gericht nochmals, ob die Indizien für eine Verurteilung ausreichen.


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2r2n ehemaliges Mitglied

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19.10.2019 um 08:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man muss sich wundern, dass noch Zeit für den Unterrichtsbesuch war.
Offenbar war den Schülern speziell an den Wochenenden langweilig. Das hier ist aus den Schondorfer Berichten, Schuljahr 81/82. Das wurde mir auch von anderen Landheimschülern bestätigt.

Bildschirmfoto 2019-10-19 um 06.54.47Original anzeigen (0,6 MB)

Was die Anwendung der Bitumen/Silberbronze-Kombination angeht, hat das Gutachten vom 18.03.83 keine Beispiele aus dem Bootsbau genannt. Hier die Zusammenfassung:


Bildschirmfoto 2019-10-19 um 07.14.12Original anzeigen (0,5 MB)

Bildschirmfoto 2019-10-19 um 07.15.33Original anzeigen (0,4 MB)

Bildschirmfoto 2019-10-19 um 07.16.10Original anzeigen (0,4 MB)

Bildschirmfoto 2019-10-19 um 07.16.47Original anzeigen (0,2 MB)

Zusammenfassend lässt sich also sagen:
- Es ist keine eindeutige Zuordnung möglich
- Eine angenommene Verwendung bei S-Bahnen und Wohnwagen konnte nicht bestätigt werden
- In einer Zeitschrift wird die Meinung vertreten, dass eine Anwendung bei Seetransportgütern gegeben sein könnte
- Nachgewiesen ist offenbar die Verwendung bei bestimmten Dachfarben
- Ebenso nachgewiesen ist die Verwendung bei der Straßenmarkierung
- Beim Lagerbehälterbau wird das Lacksystem verwendet
- Es ist nicht verständlich, warum es für die Kistenhaube verwendet wurde
- Offenbar wurde der Kistendeckel nicht speziell für die Tatausführung lackiert

Meiner Meinung nach deuten die willkürlichen Nitrolackspritzer darauf hin, dass die ursprüngliche Lackierung des Brettes eine Testlackierung war. Man wollte sehen, wie die beiden sehr speziellen Lackschichten aufeinander reagieren. Nach dem Test hatte dieses Brett dann keine Funktion mehr und lag wo rum. Als Feuchtigkeitsschutz erschien es aber irgendwie passend, um die Abdeckung für die Kiste daraus zu basteln.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.10.2019 um 08:44
@2r2n: Danke, das finde ich sehr interessant.

Es spricht also mehr dafür, dass die Täter bereits bestrichene Bretter verwendeten. Jetzt müsste man den Grund des Anstrichs noch herausfinden.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Man wollte sehen, wie die beiden sehr speziellen Lackschichten aufeinander reagieren.
Oder die Bretter waren irgendwo verbaut, wo sie einen bestimmten Nutzen hatten. 

Zum Beispiel als Seekiste.

Hierzu mal ein paar Bild-Beispiele:

 20191019 083412

Darunter scheint es sehr viel Selbstbau und somit individuelle Varianten zu geben.

Passt jedenfalls zu der vom Gutachter erwähnten Meinungsäußerung, dass der Anstrich Anwendung bei Seetransportgütern fand.

Vielleicht handelte es sich um eine solche Kiste aus dem Ausland, die dann umgebaut wurde?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.10.2019 um 08:53
@2r2n

Nein, das stimmt nicht, es war eine Zuschrift, keine Zeitschrift. Das heisst, jemand hat auf die Anfrage in den Fachzeitschriften reagiert und dem LKA einen Brief mit diesen Informationen geschickt. Belegt im Sinne von publiziert ist das deshalb noch lange nicht.


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