Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
19.10.2019 um 08:55Anzeige
AnnaKomnene schrieb:Nein, das stimmt nicht, es war eine Zuschrift, keine ZeitschriftStimmt. Hab zu schnell gelesen :-)
Seps13 schrieb:Oder die Bretter waren irgendwo verbaut, wo sie einen bestimmten Nutzen hatten.Eher nicht. Niemand nimmt beschichtete Spanplatte für eine Seekiste. Da wird schon Massivholz verwendet. Die Spanplatte spricht für eine Test-Anordnung.
Zum Beispiel als Seekiste.
Andante schrieb:Ich erinnere mich daran, dass du es aber richtig fandest, dass der (durch neue DNA-Analysemethoden als solcher festgestellte) falsche, aber rechtskräftige Freispruch im Fall der vergewaltigten und ermordeten Frederike von Möhlmann - zum völligen Unverständnis des verzweifelten Vaters - mit rechtlichen Mitteln nicht mehr angreifbar war, weil eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu Ungunsten des freigesprochenen Mörders rechtlich praktisch unmöglich ist.Nun ja, das ist Äpfel mit Birnen verglichen: Ob der Rechtsstaat einen Freigesprochenen trotz entgegenstehender Tatsachen nicht bestrafen kann - oder einen Verurteilten trotz entgegenstehender Tatsachen weiter zu bestrafen.
2r2n schrieb:Zusammenfassend lässt sich also sagen:Diese letzte Variante ist am variabelsten und leuchtet mir hier - da ein Eigenbau vorliegt - am besten ein. Nachteil: Sollte die Kiste aus irgendwelchen Teilen oder Abfall im Lagerbehälterbau stammen, wird es sehr schwer, nach 35 Jahren eine Verbindung zwischen der Firma und dem (unbekannten) Täter festzustellen. Selbst wenn sich eine Firma finden ließe.
- Es ist keine eindeutige Zuordnung möglich
(...)
- Beim Lagerbehälterbau wird das Lacksystem verwendet
trailhamster schrieb:Das Auto hätte schon ein größerer Kombi sein müssenNein. Ein grosser Geländewagen hätte aufgrund der Dimensionen der Kiste auch genügt.
trailhamster schrieb:Harald W. brauchte Geld, der Verurteilte brauchte Geld. Das hätte schon gepasst.Im Urteil gibt es mW einen eigenen Absatz mit der Bezeichnung "Keine Tatbegehung durch Harald W." wo (ausnahmsweise) schlüssig dargelegt wird warum er als Täter nicht in Frage kommt.
monstra schrieb:Nun ja, das ist Äpfel mit Birnen verglichen: Ob der Rechtsstaat einen Freigesprochenen trotz entgegenstehender Tatsachen nicht bestrafen kann - oder einen Verurteilten trotz entgegenstehender Tatsachen weiter zu bestrafen.Nein, es geht ja um um die Voraussetzungen einer Wiederaufnahme, die derzeit unterschiedlich geregelt sind, je nachden, ob es zu Gunsten oder zu Ungunsten eines Verurteilten geht. Ob das rechtsstaatlich in Ordnung ist, kann man zumindest bezweifeln.
2r2n schrieb:Man wollte sehen, wie die beiden sehr speziellen Lackschichten aufeinander reagieren.Das ist möglich, obwohl es damals offenbar bereits praxistaugliche und untereinander chemisch verträgliche Kombinationen von Bitumen und allerlei Varianten von nicht polystyrolhaltiger Aluminiumbronze gab. Der Vorteil einer neuartigen Kombination dieser sehr speziellen Lackschichten unter Verwendung unverträglicher Aluminiumbronze erschließt sich mir nicht ganz.
Andante schrieb:Ob das rechtsstaatlich in Ordnung ist, kann man zumindest bezweifeln.Unter der Geltung von Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz, aber wohl auch Art. 50 EU-Grundrechtecharta, ist da auf einfachgesetzlicher Ebene wenig zu machen. Wobei ich an der Verfassungsmäßigkeit des geltenden § 362 StPO schon deshalb meine Zweifel habe, weil die Norm nicht auf schwere Straftaten beschränkt ist.
AnnaKomnene schrieb:Die Haube war eher aus guenstiger Massenware hastig zusammengezimmert. Melaminbeschichtete Pressspanplatten wuerde ich fuer Lagerbehaelter jetzt eher nicht vermuten.OK, danke!
monstra schrieb:Die unterschiedlichen Regelungen einer Wiederaufnahme zu Gunsten oder zuungunsten des Angeklagten sind also nicht nur rechtsstaatlich in Ordnung, sondern auch verfassungsrechtlich und sachlich zwingend.In Österreich zB ist es anders geregelt, und man kann wohl nicht behaupten, dass Österreich ein Unrechtsstaat ist. Es ist schlicht eine politische Entscheidung, wie die Wiederaufnahmeregelungen gestaltet sind. Die BRD hat sich für die bestehenden Fassungen entschieden, und die sind ist sicher rechtsstaatlich. Aber andere Regelungen wären es in einem bestimmten Rahmen auch. Das ist wie mit der Wehrpflicht. Das Grundgesetz läßt sowohl eine Wehrpflicht- wie eine Berufsarmee zu. Da hat die jeweils bestehende Parlamentszusammensetzung die Wahl.
2r2n schrieb:Offenbar war den Schülern speziell an den Wochenenden langweilig.Sofern sie am Wochenende nicht nach Hause fuhren. Der Sohn des besagten Strauß-Spezls hatte sein Elternhaus angeblich quasi auf dem Firmengelände, und das lag ja nicht allzu weit vom LEH entfernt. Es ist anzunehmen, dass der Schüler am Wochenende nicht im Internat blieb.
Andante schrieb:In Österreich zB ist es anders geregelt, und man kann wohl nicht behaupten, dass Österreich ein Unrechtsstaat ist.Österreich ein Unrechtsstaat? *g* Das habe ich nicht behauptet...
monstra schrieb:ist aber in ähnlicher Weise wenig hilfreich wie eine Diskussion über die Ausgestaltung der Wehrpflicht.Da gebe ich dir uneingeschränkt recht, dass weitere rechtspolitische Debatten zu diesem Thema hier nichts bringen ;-) Ausgangspunkt, und das spielt hier aber schon eine Rolle, ist die Frage, wie man im Fall Mazurek weiterkommt.
monstra schrieb:Der an @2r2n gerichtete Vorschlag, doch ein eigenes Gutachten zu erstellen, iDiesen Vorschlag hat niemand gemacht. Er wäre ja auch sinnlos. Wenn, dann müsste natürlich Mazurek zur Vorbereitung eines WA-Antrages so ein neues Gutachten erstellen lassen. Mit robernds Vorarbeit müsste sich das doch machen lassen. Einen Versuch wäre es jedenfalls wert. Etwas Schlimmeres als dass der WA-Antrag keinen Erfolg hat, kann ja nicht passieren.
2r2n schrieb:- Offenbar wurde der Kistendeckel nicht speziell für die Tatausführung lackiertKann natürlich sein. Gegen eine solche Testlackierung spricht aber die Lackierung mit Alubronze auf der Rückseite. Da der Bereiche "Boote" nicht erwähnt wurde, könnte das Brett mMn. durchaus als Lukendeckel auf einem Boot gedacht gewesen sein. Innen ohne stinkendes Bitumen schön Bronzefarben und mit speziellen Farben aus dem Bootszubehörsortiment.
Meiner Meinung nach deuten die willkürlichen Nitrolackspritzer darauf hin, dass die ursprüngliche Lackierung des Brettes eine Testlackierung war. Man wollte sehen, wie die beiden sehr speziellen Lackschichten aufeinander reagieren. Nach dem Test hatte dieses Brett dann keine Funktion mehr und lag wo rum. Als Feuchtigkeitsschutz erschien es aber irgendwie passend, um die Abdeckung für die Kiste daraus zu basteln.
2r2n schrieb:Hier die ZusammenfassungIch fasse nochmal den Inhalt des Gutachtenausschnitts zusammen.
Andante schrieb:Das ist möglich, obwohl es damals offenbar bereits praxistaugliche und untereinander chemisch verträgliche Kombinationen von Bitumen und allerlei Varianten von nicht polystyrolhaltiger Aluminiumbronze gab. Der Vorteil einer neuartigen Kombination dieser sehr speziellen Lackschichten unter Verwendung unverträglicher Aluminiumbronze erschließt sich mir nicht ganz.Stimmt.
robernd schrieb am 16.12.2018:Die Lage und Verschraubung der Kopf-, Boden- und Seitenplatten weist eindeutigHinweis auf mögliche Herstellung und Verarbeitung im Ausland:
darauf hin, dass diese Kiste im liegenden Format (also nicht stehend) eine Vorverwendung gehabt haben dürfte. Sie dürfte aber sicher nicht aus einer Massenproduktion stammen.
Für eine firmenmäßige Fertigung sprechen insbesondere die bündig in die Seitenplatten eingearbeiteten, Kopf-und Bodenbretter und deren seitliche Verschraubung."
robernd schrieb am 16.12.2018:Bei der Tischlerplatte Pinus Radiata handelt es sich um eine dreifach verleimte Holzplatte mit einer Mittellage aus 30 mm breiten Holzstäben, die beidseitig mit einem Furnier der gleichen Holzart verleimt sind...Dazu passt dann wieder Bitumen mit ausländischer, möglicherweise algerischer Kieselgur, verarbeitet in ebenfalls ausländischem Bitumen.
Das zur Tatkiste verwendete Holz hat eine Stärke von 19 mm. Die Platten werden von der Fa. Chet Board (PTY) in Butterworth bei Johannesburg/Südafrika hergestellt."
Diese Ausführung der Platten kam erst nach April 1980 in den Handel, vorher waren die Stabeinlagen schmaler.
Der Einzige Importeur für Deutschland, Österreich, Schweiz, Benelux und GB war eine Firma in Bremen mit Niederlassungen in Hamburg, Oldenburg, Bad Salzuflen, Herne, Köln, Offenbach, Stuttgart und Nürnberg. Von der Nürnberger Niederlassung wurden 7 Großabnehmer in Oberbayern (Garching, Landsberg, München, Ottobrunn und Traunstein) mit insgesamt 95 Unterabnehmern identifiziert.
Die Polizei hat 121 holzverarbeitende Betriebe im Raum Germering, Fürstenfeldbruck und Bad Wörishofen (westlich von Landsberg) überprüft. Keiner von denen hat derartige Platten bezogen oder für Kunden Zuschnitte im Tatkistenformat angefertigt.
Seps13 schrieb:Gegen ein Anstrich-Experiment auf Holz sprechen sowohl die ausländische Kieselgur im Bitumen (Was sollte die verbessern?) als auch die Unverträglichkeit der beiden Anstriche.Zumal würde ein neues Produkt für Straßenmarkierungen ja wohl dort getestet, wo es später verwendet werden soll, nämlich auf Straßenbelag. Testungen auf melaminbeschichteten Spanplatten scheinen mir da wenig zielführend.
JosephConrad schrieb:Da der Bereiche "Boote" nicht erwähnt wurde, könnte das Brett mMn. durchaus als Lukendeckel auf einem Boot gedacht gewesen sein. Innen ohne stinkendes Bitumen schön Bronzefarben und mit speziellen Farben aus dem Bootszubehörsortiment.Also alle Luken, die ich bisher auf Booten gesehen habe, sind von besserer Qualitaet, diese Haube hat jemand ganz grob und schnell zusammengezimmert. Mir sieht das entweder massgefertigt fuer die Kiste aus, oder als improvisierte Abdeckung irgendeines Behaeltnisses in einem handwerklichen oder landwirtschaftlichen Kontext eine Art Silo.
AnnaKomnene schrieb:es sei denn, man verwendet Edelhoelzer, was sehr selten der Fall ist. So eine Pressspanplatte wuerde aufquellen, verfaulen und zerbroeseln, wenn da irgendwo Wasser reinkaeme.Die bevorzugten Hölzer beim Bootsbau waren