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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:23
Der Zeuge KOK X der den Zeugen am 15.06. 16.06. und 18.06.1982 vernahm, trug vor, dass sich P nicht die geringste Mühe gegeben habe, etwas aufzuklären. Er habe mal Ja und mal Nein gesagt und sei fürchterlich chaotisch gewesen. Seiner Meinung nach hätte P alles gestanden, wenn er ihm ein Glas Bier gegeben hätte. Ihm sei allerdings aufgefallen, dass P dann, wenn es nicht um die Sache gegangen sei, mit einem Schlag ganz vernünftige Antworten gegeben habe und zeitlich und örtlich absolut orientiert gewesen sei. Eine gewisse Bauernschläue habe man P nicht absprechen können. Der Zeuge X gab weiter an, dass P bei seinen Vernehmungen mit Sicherheit nicht betrunken gewesen sei und auch keine Entzugserscheinungen gezeigt habe. Er berichtete, dass auch der zwischenzeitlich verstorbene Polizeipsychologe Y der an allen drei Tagen die Vernehmungen hinter einem venezianischen Spiegel verfolgt habe, aus P nicht schlau geworden sei und geäußert habe, dass er bei P sein ganzes Schulwissen wegwerfen könne.
Quelle: S.163

Alles was ich über Herrn Pfaffinger gelesen habe läßt mich zu dem Schluss kommen, dass er kein Idiot sondern eher "Isaac Newton" ist, dem der König Salomon erschien in Dürrenmats "die Physiker" ;-)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:24
Zitat von julina32julina32 schrieb:Ein belangloser Satz angewendet auf den Belastungszeugen KP, den du ja an allen möglichen Stellen brauchst.
Deine Argumentation wird nicht besser, wenn du persönlich wirst. Solltest du dir merken.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Es geht halt um den sensiblen Punkt der Kehrtwendung.
Was meinst du damit? KPs Widerruf seines Geständnisses?
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das gesundheitliche Gutachten ist doch eher ein Witz
Amen, da sprach jemand, der/die absolut qualifiziert ist, so etwas zu beurteilen. Was für ein Niveau!


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:27
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Alles was ich über Herrn Pfaffinger gelesen habe läßt mich zu dem Schluss kommen, dass er kein Idiot sondern eher "Isaac Newton" ist, dem der König Salomon erschien in Dürrenmats "die Physiker" ;-)
Wenn ich schon Polizeipsychologe lese. Warum musste er dann ein Loch graben, jeden Tag mit dem Mofa dahin eiern, um an 1000,- DM und einen Farbfernseher zu gelangen? Und warum hat sich ein Bauernschlauer dabei veräppeln lassen?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:29
@julina32
Wer weiß, was ihm wirklich versprochen wurde ...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:37
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wer weiß, was ihm wirklich versprochen wurde ...
Der Fiat 600 selbstverständlich. Ein echter Aufstieg zur Mobylette :)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:39
Zitat von julina32julina32 schrieb:Der Fiat 600 selbstverständlich. Ein echter Aufstieg zur Mobylette :)
Endlich ein Konsens zwischen uns :-)


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Palio ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 20:58
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb am 26.12.2020:Um es abzukürzen, ich habe Weihnachtspost von Werner Mazurek erhalten.

Hat Dieter Janovsky Werner Mazurek eigentlich mal im Gefängnis besucht? Der muss doch geschockt gewesen sein, dass sein guter Kumpel nach all der Zeit dann doch noch unschuldig in den Knast gesteckt wurde und er selbst so knapp davongekommen ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:03
Zitat von PalioPalio schrieb:Hat Dieter Janovsky Werner Mazurek eigentlich mal im Gefängnis besucht? Der muss doch geschockt gewesen sein, dass sein guter Kumpel nach all der Zeit dann doch noch unschuldig in den Knast gesteckt wurde und er selbst so knapp davongekommen ist.
Ja da frage ich doch einfach mal nach im nächsten Brief


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:04
Durch eine übereifrige Staatsanwaltschaft in Augsburg ist der Falsche verurteilt worden.
Das steht für mich außer Frage.
Die OStA'in wollte erst über die die DNA der Schraube weiterkommen, doch dann entschied sie sich, Mazurek abzuhören.
Diese massiven Zweifel werden jetzt wohl immer bleiben. Da das Verbrechen auch verjährt ist, wird es keine Gerechtigkeit mehr geben.
Nicht mehr für Werner Mazurek mehr, nicht mehr für den gesamten Fall.
Der Staat macht sich mindestens moralisch schuldig, wenn er dabei zusieht, dass Unschuldige hinter Gittern bleiben müssen.

Es braucht endlich 1. eine bessere Überwachung der Arbeit von Staatsanwälten 2. eine Zwischeninstanz 3. einfachere Möglichkeiten für die Wiederaufnahme von Verfahren.

Es gibt nicht die Staatsanwaltschaft. Es gibt solche und solche. Die Oberstaatsanwältin war von Mazureks Schuld überzeugt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:05
Zitat von julina32julina32 schrieb:JosephConrad schrieb:
Wer weiß, was ihm wirklich versprochen wurde ...
Der Fiat 600 selbstverständlich. Ein echter Aufstieg zur Mobylette :)
Wissen wir aus dem Urteil eigentlich was für ein Mofa es wirklich war? Und was für eine Farbe es hatte?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:13
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Da das Verbrechen auch verjährt ist, wird es keine Gerechtigkeit mehr geben.
Das wohl nicht. MH wollte die Staatsanwaltschaft dazu bewegen neue Ermittlungen trotz Verjährung wieder aufzunehmen nach Prüfung der Substanz seiner Eingaben von mitunter auch Tatsachen. Das geht mit einem Verfahrensprozess.

Ist die Bewertung der Staatsanwaltschaft dazu abgeschlossen und gibt es dazu eine schriftliche Begründung?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:13
Unabhängigkeit von Gerichten kann es ohnehin kaum sein, dass der Richter, der die Anklage zulässt, auch der Vorsitzende im Verfahren gegen den Angeklagten ist.
Selbiges kommt übrigens oft auch beim Vertreter der Staatsanwaltschaft vor.
Ein Gericht dürfte sich in den seltensten Fällen von den Vorstellungen, die es zum Zeitpunkt der Zulassung der Anklage hatte, lösen.
Es ist davon auszugehen, dass das Gericht nur die Absicht hat, den Angeklagten jetzt möglichst "revisionssicher" ins Gefängnis zu schicken. Freilich mit Mitteln der Rechtsstaatlichkeit.
Das hat jedoch weder mit Wahrheitsermittlung etwas zu tun, noch mit der Währung des Grundsatzes in dubio pro reo.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:16
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ein Gericht dürfte sich in den seltensten Fällen von den Vorstellungen, die es zum Zeitpunkt der Zulassung der Anklage hatte, lösen.
Es hätte für einen in dubio pro reo nur ein 3:2 benötigt anstatt einem 4:1.

Aber es ist ja genauso wie hier. Man verharrt in seiner Theorie.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:16
Zitat von julina32julina32 schrieb:Das wohl nicht. MH wollte die Staatsanwaltschaft dazu bewegen neue Ermittlungen trotz Verjährung wieder aufzunehmen nach Prüfung der Substanz seiner Eingaben von mitunter auch Tatsachen. Das geht mit einem Verfahrensprozess.

Ist die Bewertung der Staatsanwaltschaft dazu abgeschlossen und gibt es dazu eine schriftliche Begründung?
Die Bewertung ist bereits seit letzten Sommer abgeschlossen.
Es gibt keine neue Ermittlungen, denn es läge kein Grund vor, das Verfahren von Amtswegen wieder aufzunehmen. So der Oberstaatsanwalt Matthias Nicolai, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Augsburg, im letzten Jahr.
MH könnte noch ein gerichtliches Verfahren einleiten. Dann würde ein Gericht prüfen, ob nicht doch nochmal ermittelt werden würde.
Aber würde das Gericht wirklich anders entscheiden? Wohl eher nicht.
Von daher hat die Entscheidung der damaligen Oberstaatsanwältin im wahrsten Sinne des Wortes "lebenslängliche" Wirkung entfaltet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:30
Zitat von Mr.JimStringerMr.JimStringer schrieb:Wissen wir aus dem Urteil eigentlich was für ein Mofa es wirklich war? Und was für eine Farbe es hatte?
Nein und das finde ich echt diskriminierend. Jeder PKW wäre mit Hersteller und wahrscheinlich mehr beschrieben worden.

Wenn du im Briefkontakt mit WM stehst, vielleicht sagt er etwas zum Stand TB Verkäufer. Das ist ja jetzt auch schon eine Zeit her.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:36
Zitat von julina32julina32 schrieb:Nein und das finde ich echt diskriminierend. Jeder PKW wäre mit Hersteller und wahrscheinlich mehr beschrieben worden.

Wenn du im Briefkontakt mit WM stehst, vielleicht sagt er etwas zum Stand TB Verkäufer. Das ist ja jetzt auch schon eine Zeit her.
Das kann ich machen wenn ich ihm wieder schreibe.

Zum Mofa: Ein Zeuge beschreibt ein gelbes fahrradähnliches Mofa (Mobilette) ansonsten wird kein Typ und keine Farbe genannt. Nur ein Typ mit Spaten der auch noch auf verschiedene Arten am Mofa montiert war.

Die Vergleichsfahrten wurden mit einem Zündapp Zx25 Mofa mit einem 85 kg schweren Vergleichsfahrer durchgeführt.

Hatte jetzt Pfaffinger ein Zündapp ZX 25 Mofa? Sonst würde diese Vergleichsfahrt keinen Sinn ergeben.

Diese gab es übrigens erst seit 1980. Ein anderer Zeuge hatte gesagt Es sei ein altes Mofa gewesen.

Es ist nur eine Kleinigkeit, aber 1982 hätte man vermutlich feststellen können was Hr. Pfaffinger für ein Mofa ( Typ, Farbe, war es frisiert) hatte.


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05.01.2021 um 21:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:Amen, da sprach jemand, der/die absolut qualifiziert ist, so etwas zu beurteilen. Was für ein Niveau!
Das ist genau was ich meinte. Ein vorsitzender Richter, der sich seine Meinung auf dem dermaßen oberflächlichen Gutachten ableitet, ist in meinen Augen nicht lebenserfahren (wenn er es in seinem Beruf auch noch nicht anders erfahren hat). Ich muss kein Experte sein, um zu antizipieren, dass dieses "Gutachten" den Namen nicht wirklich verdient.

Aber es ist typisch, dass du das so siehst. Wie war das mit der Einschätzung "geistig Behinderter" und damit ist die Sache dann erledigt. Schon verstanden.
Für mich klingt das eher nach Paragraphenreiter, Auswendiglerner und Aktenabhaker.

Und dann muss halt eine Schöffin genau die richtige Einstellung in Sachen gesunder Lebenserfahrung mitbringen.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Was den Fall M. betrifft, ich hatte ja geschrieben, ich hätte ihn vermutich nicht verurteilt. Aufgrund meiner Zweifel an der Aussage von P. Ich habe beruflich halt viel mit psychisch kranken Menschen - auch und gerade mit Menschen mit Suchtproblemen - zu tun, und sehe seine Aussage deshalb viel kritischer, als das andere tun. Ob ich mit meinen Zweifeln ein weiteres Kammermitglied in dieser Verhandlung überzeugt hätte, oder umgekhert, ob die anderen mich überzeugt hätten, kann ich nicht sagen. Ich kann aber sicher sagen, dass ich meine Zweifel ausführlich und begründet in der Besprechung vorgetragen hätte.



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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:44
Zitat von julina32julina32 schrieb:Anstatt nur oberflächlich "begutachtet".
Wie kommst Du darauf, dass nur "oberflächlich" begutachtet wurde?

Verfügst Du über wenigstens eine nennenswerte Qualifikation darüber befinden zu können, wann oberflächlich begutachtet wurde und wann nicht?

Wie sieht es eigentlich mit Deinen "Regelarbeitszeiten" aus? In ein paar Postings über diesem, hast Du ja etwas polemisch angemerkt, dass viele Juristen, Schöffen und Richter hier während ihrer "Regelarbeitszeit" plaudern.

Kannst Du wenigstens die Frage beantworten, wie genau Juristen, Schöffen und Richter in "der Regel" zu arbeiten haben?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:48
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Verfügst Du über wenigstens eine nennenswerte Qualifikation darüber befinden zu können, wann oberflächlich begutachtet wurde und wann nicht?
Du glaubst also, dass man einen psychisch kranken (chronisch/episodisch) Menschen in 90 Minuten von einem Landgerichtsarzt umfänglich psychiatrisch beurteilen lassen kann?
Dazu gehört die Abklärung zum Zeitpunkt der Untersuchung. Und der Zustand zum Zeitpunkt der Befragungen und der Tat.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

05.01.2021 um 21:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:und niemand konnte ahnen, dass er mal posthum zum Zeugen in der Hauptverhandlung gegen Mazurek avancieren würde.
P war nie Zeuge in der Hauptverhandlung. Auch nicht "posthum". Die Vernehmungsniederschrift von 1982 war als Urkunde das Beweismittel. Zeugen waren dann die vernehmenden Beamten.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die Oberstaatsanwältin war von Mazureks Schuld überzeugt.
Das ist ungünstig. Als Staatsanwalt sollte man nur einen Verdacht haben. Nie überzeugt sein. Das darf nur das Gericht.
Zitat von julina32julina32 schrieb:Jeder PKW wäre mit Hersteller und wahrscheinlich mehr beschrieben worden.
Richtig so! Ein PKW ist auch größer und charakteristischer als ein Mofa. Während jeder auf 10 Meter Entfernung einen VW Golf von einem Opel Kadett unterscheiden kann, dürfte es schwer sein, ad hoc auf die Entfernung ein Hercules-Mofa von einem Kreidler-Mofa zu unterscheiden.

Ich möchte dem noch hinzufügen, dass Du Deine Argumente entwertest, wenn Du ohne Anhaltspunkte alles anzweifelst, was irgendwie von Bedeutung ist. Das landgerichtsärztliche Votum ist nun mal Fakt. Wenn ich das in Zweifel ziehe, dann kann ich alles, aber auch wirklich alles bezweifeln, und dann sind wir im Bereich von Leuten, mit denen wir lieber nichts zu tun haben möchten.

Der Arzt hat P. 90 Minuten untersucht. Das ist verdammt lange. Keine Ahnung, was P. und der Arzt eineinhalb Stunden lang getrieben haben (vielleicht Karten gespielt?), aber es scheint seine sehr intensive und umfassende Untersuchung gewesen zu sein. Ich kann mich nicht entsinnen, wann ein Arzt sich zuletzt so viel Zeit für mich genommen hat.

Das Untersuchungsergebnis könnte man nur bezweifeln, wenn es handfeste Hinweise darauf gäbe, dass dabei etwas nicht Ordnung war. Das ist hier nicht der Fall.

Also: Zweifel bitte nur dann, wenn es dafür ein echtes Argument gibt.


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