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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 12:18
Zitat von max63max63 schrieb:Ich habe nicht den Eindruck, dass er jemandem ans Bein pinkeln wollte mit dem Prozess. Er sucht einen Abschluss.
Ja klar suchte er den. Er muss sich aber sagen lassen, dass der von ihm angestrengte Zivilprozess dafür schlicht und einfach das falsche Mittel war. Jeder halbwegs Kundige hätte ihm das von Anfang an sagen können. MH hat sich etwas erhofft. was ihm das Zivilgericht wegen der dort geltenden Regeln einfach nicht verschaffen konnte.

MH hat es trotzdem versucht, aber es war absehbar, dass er scheitern würde. Und daran war NICHT das Zivilgericht schuld.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 12:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja klar suchte er den.
Der Zivilprozesses sollte meines Erachtens nicht einem Abschluss dienen, sondern vielmehr Auftakt zu weiteren Ermittlungen, Bemühungen und Medienoffensiven sein.

Tatsächlich hat Michael Herrmann auch nach dem Zivilverfahren bekanntlich weiter gemacht. Einen (wohl eher unfreiwilligen) Abschluss gab es erst, nachdem ihm die StA mittgeteilt hat, dass es aufgrund der Verjährung keine weiteren Ermittlungen gegen wen auch immer geben werde.


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19.02.2021 um 12:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auf Seite 246 des Urteils geht es nicht um die Sichtung des Spulentonbandgeräts bei Mazurek in Kappeln an der Schlei und die entsprechenden Zeigenaussagen, sondern um die Sichtung eines solchen Geräts durch die Zeugen, die damals als Kinder im Hause Mazurek ein- und ausgingen.
Mich wundert das etwas, was mir das sagen soll. Hast Du eine andere Zählung? Ich beziehe mich immer auf die gedruckten Seitennummern. Das sollte eindeutig sein, egal welche Ausgabe. Und dort geht es nicht um die Kinderzeugen, die schon zu genüge abgehandelt worden, sondern um drei andere Zeugen, bei denen einer erst eine Phantasie hatte und dann von Aussage zu Aussage präziser wurde. Aber wie gesagt, es ist unwahrscheinlich, dass er in Wirklichkeit das TK248 erkannt hatte. Ein Spulentonbandgerät trägt man auch nicht einfach so unterm Arm. da ist möglicherweise doch seine "Phantasie" mit ihm durchgegangen. Er kann durchaus etwas gesehen haben, das man unterm Arm trägt und einen Riemen benötigt, ja das kann mehreres sein, ein Videorecorder aber auch ein Kassettenrecoder., die könnte man wirklich unterm Arm tragen, ohne das man befürchten musste, dass sie kaputt gehen. Wie gesagt, ein Tonbandgerät hat immer einen zum Transport vorgesehen Tragegriff. Das halte ich für ausgeschlossen, dass M das Risiko einer Beschädigung eines solchen Gerätes auf sich nahm.


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19.02.2021 um 12:51
@245HCT74

Bei mir sieht das so aus: Ab S. 246 geht es um den Besitz eines Spulentonbandgeräts in der Echinger Zeit, also um die Tatzeit herum:

F5A587AD-A529-45F4-9551-00EFAAC7F00AOriginal anzeigen (0,1 MB)

Ab S. 248 obere Mitte geht es dann um den (fortdauernden) Besitz eines solchen nach dem Umzug nach Kappeln, aber VOR dem behaupteten Flohmarktkauf in Beverungen:

498B0F75-15B4-41B7-BFD8-6D6CE52728FCOriginal anzeigen (0,3 MB)

Das müsste bei dir genau so aussehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 13:37
Zitat von roberndrobernd schrieb:Der Einzige, der das auch während des Strafprozesses erkannt hatte, war Michael H. Der wurde aber heruntergebügelt.
Mit richterlicher Autorität konfrontiert zu werden ist gerade für akademisch gebildete Menschen nicht nur schwer erträglich, sondern kann auch traumatisch sein. Michael ist da nicht der erste. Man ist es ansonsten gewohnt, zu erklären und zu diskutieren, hat selbst berufliche Autorität - und dann wird einem in einer sehr wichtigen persönlichen Angelegenheit das Wort abgeschnitten.

Andererseits hat der Vorsitzende die Verfahrensleitung, er erteilt das Wort. Bei einem Mammutprozess wie dem gegen Mazurek (55 Verhandlungstage sind außergewöhnlich viel) bedarf es straffer Verhandlungsleitung, der man sich unterordnen muss. So ein Prozess darf nicht "platzen", das ist vermutlich die größte Furcht der Richter. Ich denke, das Ergebnis ist für sie weniger wichtig wie das geordnete Verfahren, für das sie sorgen müssen. Man sieht das auch an den Revisionsgründen.
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb:Anomalitäten bez der Ermittlungen natürlich, nicht primär personenbezogen. Obwohl es mir ein Rätsel ist dass ein Ermittler, der einen guten Ruf als akribisch hatte (auch später bei der Zielfahndung) solche Dinge tut. Das ist bemerkenswert.
Auch wenn @Andante hier im Nachtprogramm den Werbeblock der Bayerischen Staatsregierung hat heiß laufen lassen, arbeitet - wie die Justiz - auch die bayerische Polizei nicht perfekt. Selbstherrlichkeit und mangelnde Fehlerkultur können ebenso fatal sein, wie schlechte Ausstattung, Frustration und Überforderung. Der Unterschied zwischen Münchner und Berliner Polizisten fällt nicht immer zu Gunsten Bayerns aus.

Hier scheint es zudem früh heftige Zerwürfnisse zwischen den Beamten gegeben zu haben und gerade dieser eine Beamte scheint mir ein Bezugspunkt gewesen zu sein. Dass der Fall schließlich vom LKA übernommen wurde, spricht auch Bände. Genauso bemerkenswert ist es eben, wenn ein ehemals führender Ermittler ganz klar Position gegen das amtliche Endergebnis der Ermittlungen positioniert. Das mag nicht nur fachliche, sondern auch persönliche Gründe haben, aber allein persönliche sicher nicht.

Wir dürfen aber den Sprung in die Kiste nicht allein mit den Augen des hochtechnisierten Ermittlungszeitalters sehen. 1981 war Kriminalistik noch viel mehr Handwerk als heute. Deshalb konnte Mazurek nicht angeklagt werden. Die Spurenlage gab es nicht her. Ein Sprung in das corpus delicti war 1981 noch nicht so desaströs, wie er heute wäre.

Mir erscheint es, wenn dem Beamten - vielleicht im Angesicht der Journalisten und Kameras - der Gaul durchgegangen ist. Einmal wichtig sein, einmal ein Held sein...


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19.02.2021 um 13:44
Der zitierte Beitrag von Spekulatius666 wurde gelöscht. Begründung: Der rote Beitrag gilt auch für dich.
Doch, das identische Klebeband an Klingeldraht und Radio in der Kiste. Und die Zeugenaussagen einschließlich der von Mazureks Ehefrau, wonach Mazurek ein Fernglas besaß von der Marke und dem Aussehen, wie es an der Entführungsstelle gefunden wurde.

Aber klar, du willst bestimmt noch einen Kaufbeleg zum Fernglas und ein Foto von Mazurek, wie er gerade das Fernglas kauft. Alles andere sind für dich keine „handfesten Beweise“. Wie sowieso nichts von dem, was im Urteil steht.


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19.02.2021 um 14:08
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er muss sich aber sagen lassen, dass der von ihm angestrengte Zivilprozess dafür schlicht und einfach das falsche Mittel war. Jeder halbwegs Kundige hätte ihm das von Anfang an sagen können. MH hat sich etwas erhofft. was ihm das Zivilgericht wegen der dort geltenden Regeln einfach nicht verschaffen konnte.
Jetzt tu nicht so, als ob Michael Herrmann wie ein Narr in diesen Zivilprozess gestürmt ist. Er hat Dir das auch mehrfach persönlich erläutert:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 06.06.2019:Ich habe mich 2012 zu dem Zivilprozess entschieden, weil ich zu einen gewissen Prozentsatz davon ausging, dass Mazurek der Kopf einer Konspiration ist, die für den Tod meiner Schwester verantwortlich ist. Immerhin gab es ein Strafurteil, das ihn als tatbeteiligt auswies. Wie hoch dieser Prozentsatz war, ist schwer zu taxieren. Aber ich war keinesfalls von seiner Unschuld überzeugt. Das wäre ja wirklich irre, wenn ich in dieser Haltung Schmerzensgeld gewollt hätte.

Das Gericht hat aber dann einige ungewöhnliche Dinge gemacht, die in einem Zivilverfahren nicht üblich sind und damit das Verfahren auffallend in die Länge gezogen. Im Lauf dieser Jahre (2013 - 2018) habe ich mich allmählich wieder mit den Akten beschäftigt, besonders intensiv ab 2018 und dabei festgestellt, dass Mazurek gar nicht Kopf einer Konspiration sein kann, weil ihm die Mittäter fehlen und kam Mitte 2018 zu dem Schluss, dass er unschuldig ist. Bestätigt wurde diese Erkenntnis durch den Auftritt der Phonetik-Gutachterin. Durch ihre Aussagen wurde klar (auch wenn sie das Gegenteil sagen wollte), dass die Verwendung des TK 248 äußerst unwahrscheinlich ist.

Ich bin jetzt also tatsächlich von der Unschuld überzeugt. Auslösend dafür war die Prozessführung der Zivilkammer, die Phonetik-Gutachterin und Erkenntnisse aus den Akten.
Und auch über die Auswirkungen eines Zivilprozesses machte er sich keine Illussionen:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 10.03.2018:So einfach ist es wirklich nicht. Wie (...) sagt, ist das hier ein Zivilprozess. Wenn das Gericht befindet, dass Mazurek tatsächlich zum Täterkreis gehört, ist er schmerzensgeldpflichtig. Dann könnte ich in einem weiteren Prozess die Vollstreckung einklagen. Ich würde vermutlich nichts kriegen, weil Mazurek mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zahlungsfähig ist.
(Es ist auch ziemlich offensichtlich, dass er mir gar nicht um Geld geht)

Wenn die Kammer sagt, Mazurek hat aus ihrer Sicht nichts mit der Tat zu tun, kann Herr Rubach ein Wiederaufnahmeverfahren beantragen. Ob dem stattgegeben wird, hängt wesentlich davon ab, ob es neue Beweise gibt. Das ist nicht so einfach. Selbst, wenn sich herausstellt, dass das TK 248 Gutachten nichts beweist, ist das noch kein neuer Beweis.

Wiederaufnahmeverfahren sind ziemlich selten. Es wäre also ein ziemlicher Hammer, wenn es zu einem Wiederaufnahmeverfahren kommt. Und: Das ist nicht eine Sache von ein paar Monaten, sondern eher von Jahren.
Zuletzt gibt es eben auch Fälle (Charlotte Böhringer), da hat ein Zivilgericht Zweifel am Ergebnis des strafgerichtlichen Verfahrens geäußert:
Nachdem die Zivilkammer daraufhin viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatte, beurteilte sie die Beweiswürdigung der Strafkammer in der Begründung des Urteils vom 12. August 2008 als problematisch. Entscheidende Indizien sahen die Zivilrichter als bislang nicht überzeugend nachgewiesen an.
Quelle: Wikipedia: Mordfall Charlotte Böhringer

Das war - durchaus vernünftiger Anlass für Michael Herrmann - über einen Zivilprozess nachzudenken. Und keine Narretei.

Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für den Zivilprozess keine Bindungswirkung. Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozess als Beweismittel verwendet werden. Ein Zivilgericht anzurufen ist ein legitimes prozessuales Mittel, wenn ein Anspruch schlüssig vorgetragen wird. Egal, ob damit weitere Ziele verfolgt werden.

Das LG Augsburg (Zivilgericht) hatte - im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit - offenbar wenig Lust, sich mit dem Fall auseinander zu setzen und hat auf Zeit gespielt - und den Kläger ziemlich schikaniert. Ein andere Kammer hätte sich anders verhalten können. Angesichts des Corpsgeistes am LG Augsburg war das aber von vorneherein nicht zu erwarten.


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19.02.2021 um 14:28
Zitat von monstramonstra schrieb:Jetzt tu nicht so, als ob Michael Herrmann wie ein Narr in diesen Zivilprozess gestürmt ist.
Ich habe nicht behauptet, dass er wie ein Narr in den Zivilprozess gestürmt ist. Er hat sich, anscheinend in Kenntnis der voraussichtlichen Erfolglosigkeit seiner Klage, in den Prozess begeben. Das ist seine Sache, die ich nicht zu kommentieren habe. Ich kann aber sehr wohl die Ansicht vertreten, das der Klage von Anfang an keine große Erfolgsaussicht beschieden war. Warum ich diese Ansicht vertrete, habe ich begründet.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das war - durchaus vernünftiger Anlass für Michael Herrmann - über einen Zivilprozess nachzudenken. Und keine Narretei.
Aus fachlicher Sicht schon. Es gibt aber immer wieder Leute, die sich in Prozesse begeben, obwohl die Rechtslage ziemlich eindeutig ist. Jeder Anwalt kennt das. Manche Mandanten entschließen sich - trotz vom Anwalt geäußerter Bedenken - zur Klage. In solchen Fällen vertritt der Anwalt den Mandanten natürlich trotzdem und versucht, das Beste aus der Sache herauszuholen, obwohl er weiß, wie die Rechtslage ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 14:38
Zitat von monstramonstra schrieb:Das war - durchaus vernünftiger Anlass für Michael Herrmann - über einen Zivilprozess nachzudenken. Und keine Narretei.
Das, was Michael Herrmann vorträgt, klingt für mich weder plausibel, noch aufgeklärt, noch schlüssig und letztlich auch nicht vernünftig. Der Prozess wird etwa 20.000,00 € gekostet haben. Wer diese Kosten im Wesentlichen zu tragen hatte, dürfte klar sein. Dann stellt die Zivilkammer fest, dass der eingeklagte Anspruch dem Grunde nach existiert und nun glaubt Michael Herrmann, dass Mazurek unschuldig ist. Das kann man nur mit ganz viel Wohlwollen verstehen.
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für den Zivilprozess keine Bindungswirkung. Die in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen können im Zivilprozess als Beweismittel verwendet werden. Ein Zivilgericht anzurufen ist ein legitimes prozessuales Mittel, wenn ein Anspruch schlüssig vorgetragen wird. Egal, ob damit weitere Ziele verfolgt werden.
Viel entscheidender ist: Die Entscheidung der Zivilkammer hat (ebenfalls) keine Bindungswirkung für ein Strafgericht. Und ein Zivilurteil ist auch nicht tauglich, um eine Wiederaufnahme zu erreichen. Wer dennoch meint, er könne so etwas in einer Strafsache errreichen, ist zumindest beratungsresistent.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das LG Augsburg (Zivilgericht) hatte - im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit - offenbar wenig Lust, sich mit dem Fall auseinander zu setzen und hat auf Zeit gespielt - und den Kläger ziemlich schikaniert.
Neben diesen (für Dich) typischen Schmähungen Gerichten gegenüber, ist es durchaus verständlich, dass sich eine Zivilkammer weder manipulieren noch instrumentalisieren lassen will. Es mag einige geben, die das total ok finden. Ich halte es schlicht für dumm, so zu tun, als könne man eine Zivilkammer für die eigenen Zwecke einspannen und diese mache es dann bereitwillig mit. Und die ewig lange Verfahrensdauer lässt sich auch nicht allein damit erklären, dass das Gericht "keine Lust" gehabt hätte. Da werden Kläger und Beklagter eine erhebliche Rollem mitgespielt haben.

Im Übrigen mag sich Michael Herrmann vom Gericht schikaniert gefühlt haben. Das bedeutet aber nicht viel. Herr Herrmann fand immer wieder Gelegenheiten, sich über die Arbeit anderer öffentlich zu beschweren und insbesondere in den Dokus tat er immer so, als würde er über Überlegenes Wissen verfügen.

Wie man sieht, kam das dennoch bei einigen sehr gut an.


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19.02.2021 um 14:38
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es gibt aber immer wieder Leute, die sich in Prozesse begeben, obwohl die Rechtslage ziemlich eindeutig ist. Jeder Anwalt kennt das. Manche Mandanten entschließen sich - trotz vom Anwalt geäußerter Bedenken - zur Klage. In solchen Fällen vertritt der Anwalt den Mandanten natürlich trotzdem und versucht, das Beste aus der Sache herauszuholen, obwohl er weiß, wie die Rechtslage ist.
Richtig.

Was hat das jetzt mit Michael Herrmann zu tun? Hat er gegen fachlichen Rat entschieden? Hätte er besser Dich fragen sollen?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er muss sich aber sagen lassen, dass der von ihm angestrengte Zivilprozess dafür schlicht und einfach das falsche Mittel war. Jeder halbwegs Kundige hätte ihm das von Anfang an sagen können. MH hat sich etwas erhofft. was ihm das Zivilgericht wegen der dort geltenden Regeln einfach nicht verschaffen konnte.

MH hat es trotzdem versucht, aber es war absehbar, dass er scheitern würde. Und daran war NICHT das Zivilgericht schuld.
Er hat seine Chancen realistisch eingeschätzt. Womit er wohl nicht gerechnet hat, WIE das Gericht damit umgehen würde. Ich habe das ausgeführt.


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19.02.2021 um 14:45
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das, was Michael Herrmann vorträgt, klingt für mich weder plausibel, noch aufgeklärt, noch schlüssig und letztlich auch nicht vernünftig.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Ich halte es schlicht für dumm,
Typische Schmähungen?


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19.02.2021 um 14:47
Zitat von monstramonstra schrieb:Das LG Augsburg (Zivilgericht) hatte - im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit - offenbar wenig Lust, sich mit dem Fall auseinander zu setzen und hat auf Zeit gespielt - und den Kläger ziemlich schikaniert. Ein andere Kammer hätte sich anders verhalten können. Angesichts des Corpsgeistes am LG Augsburg war das aber von vorneherein nicht zu erwarten.
Du vergisst eben das Entscheidende: den fehlenden Amtsermittlungsgrundsatz des Zivilgerichts. Anders als ein Strafgericht erforscht das Zivilgericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen.

Der Kläger eines Zivilprozesses muss also alles, was zu den Voraussetzungen seines Klageanspruchs gehört, darlegen und, bei Bestreiten durch den Beklagten, beweisen.

Umgekehrt muss der Beklagte, will er sich gegen die Klage wehren, alles, was zu seinen Gunsten spricht, darlegen und beweisen.

Das hieß hier: der Kläger MH musste Schockschaden, Kausalität und Verursachung durch den Beklagten Mazurek darlegen. Er musste also u.a. vortragen, dass Mazurek der Schädiger ist und Ursula umgebracht hat. Dafür konnte er sich erst mal auf das Strafurteil beziehen.

Der Beklagte Mazurek musste sich nun also dagegen wehren und darlegen und beweisen, dass er NICHT der Schädiger (Täter) ist. Und hier geht es los: Die grandiosen Prozessstrategen haben sich nun eingebildet, dass das Zivilgericht quasi von Amts wegen noch mal ermitteln würde, ob Mazurek der Tätet (Schädiger) ist. Und da hätten sie sich verspekuliert. Das Zivilgericht hätte genau das nämlich NICHT von Amts wegen ermitteln müssen. Sondern Mazurek hätte selber Beweise für seine Unschuld liefern müssen. Das wäre der Unterschied zum Strafurteil gewesen.

Dass die Klage dann beim OLG an etwas anderem scheiterte, nämlich an der Darlegung des für eine Schmerzensgeldklage erforderlichen Schockschadens (zeitlicher Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und Auftreten gesundheitlicher Schäden), ist eine andere Sache.

So oder so: Die Klage hatte wenig Erfolgsaussicht. Und die mit ihr eigentlich verfolgte Strategie konnte wegen der zivilprozessualen Regeln gar nicht aufgehen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 14:49
Zitat von monstramonstra schrieb:Das LG Augsburg (Zivilgericht) hatte - im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit - offenbar wenig Lust, sich mit dem Fall auseinander zu setzen und hat auf Zeit gespielt - und den Kläger ziemlich schikaniert. Ein andere Kammer hätte sich anders verhalten können. Angesichts des Corpsgeistes am LG Augsburg war das aber von vorneherein nicht zu erwarten.
Da bist Du jetzt aber mMn. einseitig gepolt: einerseits darf der Kläger seine eigene Ziele verfolgen, andererseits schikaniert das Gericht den Kläger Aufgrund von Corpsgeist. Ich bin der Meinung, dass das Gericht sehr wohl das Recht hat, sich auf den Schadensersatzanspruch zu konzentrieren ohne das Urteil des Strafverfahrens zu hinterfragen.
Wenn ich hier lese
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Unterschied zwischen Münchner und Berliner Polizisten fällt nicht immer zu Gunsten Bayerns aus.
scheint das doch sehr VT zu sein. Ebenso könnte ich argumentieren: die Bayern sind ja als Schuhplattler in Seppelhosen bekannt, Grobmotoriker und ewige Besserwisser. Die haben ihre Gerichte so, sie bleiben ja unter sich, haben es so verdient.


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19.02.2021 um 14:51
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich bin der Meinung, dass das Gericht sehr wohl das Recht hat, sich auf den Schadensersatzanspruch zu konzentrieren ohne das Urteil des Strafverfahrens zu hinterfragen.
Genau so ist es. Manche kapieren halt nicht, dass die Ziviprozessordnung andere Regeln hat als die Strafprozessordnung.


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19.02.2021 um 14:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und hier geht es los: Die grandiosen Prozessstrategen haben sich nun eingebildet, dass das Zivilgericht quasi von Amts wegen noch mal ermitteln würde, ob Mazurek der Tätet (Schädiger) ist.
Boing! Wieder einer Deiner Pappkameraden. Oder kannst Du mir belegen, dass sich das die "grandiosen Prozessstrategen eingebildet" haben? Den Amtsermittlungsgrundsatz???

Für wie blöd hältst Du eigentlich Menschen außer Dir selbst und Angehörigen der Justiz???


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 14:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Zivilgericht hätte genau das nämlich NICHT von Amts wegen ermitteln müssen. Sondern Mazurek hätte selber Beweise für seine Unschuld liefern müssen. Das wäre der Unterschied zum Strafurteil gewesen.
Und was hat Mazurek zur Darlegung seiner vermeintlichen Unschuld getan? Er ist das Gutachten des LKA angegangen und ließ über seinen Beklagtenvertreter 60 (i.w. sechszig) Fragen in schriftlicher Form an die Gutachterin richten, die dann auch noch (für sehr viel Geld) als Zeugin geladen werden musste, um sich dann den mündlichen Fragen eines hiesigen Users zu "stellen".

Ich finde es unfassbar, dass man damals tatsächlich annahm, das man mit einem solchen Unsinn irgendwas anderes noch erreichen könnte, als mediale Aufmerksamkeit.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 14:56
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Und was hat Mazurek zur Darlegung seiner vermeintlichen Unschuld getan? Er ist das Gutachten des LKA angegangen
Ja, wenn man das Gutachten für die „tragende Säule“ des Urteils hielt, war es aus diesem Blickwinkel logisch, zunächst hiergegen vorzugehen. Man hätte aber noch einiges andere gehabt, was man hätte entkräften müssen....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:07
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich bin der Meinung, dass das Gericht sehr wohl das Recht hat, sich auf den Schadensersatzanspruch zu konzentrieren ohne das Urteil des Strafverfahrens zu hinterfragen.
Das steht außer Frage. Das Gericht hat sogar die Pflicht, sich auf den geltend gemachten Anspruch zu konzentrieren. Dafür muss es eine Beweisaufnahme durchführen. Da es beim Zivilgericht keinen Amtsermittlungsgrundsatz gibt, wie wir alle gerade zum ersten Mal gehört haben, liegt es an den Parteien, Beweismittel herbeizuschaffen. Das Gericht bestimmt dann über die Entscheidungsreife.

Für VT bin ich nicht zuständig, was war eine Replik auf das Loblied des Föderalismus, wonach die bayerische Polizei einfach besser sei als andere.
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Und was hat Mazurek zur Darlegung seiner vermeintlichen Unschuld getan?
Michael Herrmann ist für die Prozessführung von Herrn Mazurek nicht verantwortlich gewesen.

Beitrag von 2r2n (Seite 93)


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19.02.2021 um 15:10
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass die Klage dann beim OLG an etwas anderem scheiterte, nämlich an der Darlegung des für eine Schmerzensgeldklage erforderlichen Schockschadens (zeitlicher Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und Auftreten gesundheitlicher Schäden), ist eine andere Sache.
Grandios. Dafür hat das LG Augsburg Jahre gebraucht. Das hätten sie schon der Klageschrift entnehmen können und müssen.


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19.02.2021 um 15:15
Zitat von monstramonstra schrieb:Grandios. Dafür hat das LG Augsburg Jahre gebraucht. Das hätten sie schon der Klageschrift entnehmen können und müssen.
Aber ein eigens vom LG bestelltes Gutachten hat doch bestätigt, dass da ein Zusammenhang besteht? Das hätten sie ja nicht in Auftrag geben brauchen.

Herr Herrmann hätte noch beim BGH Beschwerde einreichen können.


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