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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 01:02
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:gleichwohl war in seiner Versuchsanordnung der fünfte Ton nicht leiser, sondern wurde in etwa (und allenfalls) gleich laut, wie die anderen Töne. Ich finde das nicht überzeugend. Insofern halte ich auch Deinen darauf bezogenen Einwand nicht für überzeugend.
Eh Du hier so einen wissenschaftlichen Unsinn von Dir gibst, frag einfach einen Physiker, der wird Dir bestätigen, dass durch die Raumakustik alles möglich ist. ein Verstärkung und sogar eine vollständige Auslöschung.

Ich hatte dazu auch noch einen Beitrag von @2r2n gefunden, der damals wohl bei einem Sachverständigenbüros für Akustik und Audiotechnik angefragt hatte. Und sein abschließendes Statement zu der Sache lautete:
"Ich halte die sichere Beantwortung der Frage, ob das Gerät ein Tatmittel war zudem tatsächlich für nahezu nicht zu beantworten. Die Anzahl der unbekannten Einflüsse und Variablen ist schlicht zu hoch."
Quelle: Beitrag von 2r2n (Seite 301)

das zeigt deutlich, Laien sollten die Finger davon lassen unvollständige Gutachten ohne ausreichendes physikalisches Wissen zu ergänzen. Das hätte die StA/das Gericht von der Gutachterin verlangen MÜSSEN.

Glücklicherweise gibt es bei physikalischen Effekten wenig zu deuteln, es nennt sich Interferenz. da gibt es genügend Abhandlungen im Internet, damit der man sich auch als Laie beschäftigen kann (wenn er will).

Und was dem Gutachten ebenfalls fehlt, ist der beschädigte Lack des Hörkopfes. Der hat mal anders gestanden, das wird im Urteil Seite 214 sogar bestätigt.
Eine
Untersuchung des Schraubensicherungslacks, der den Zweck hat, dass sich
die Schrauben nicht von selbst verstellen, habe lediglich ergeben, dass die
Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes über mehrere Lackschichten
verfügte. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass ganz sicher
irgendwann einmal an der Befestigungsschraube des Wiedergabekopfes
herumgeschraubt worden sei. Der Wiedergabekopf habe aber keinerlei
Relevanz für ihre gutachtliche Äußèrung, die sich auf den Aufnahmekopf
beziehe.
Das Gutachten geht aber bei ihren Messungen von einem normgerecht eingestellten Hörkopf aus, wie man das auf Seite 24 oben des Gutachtens erkennt. Und damit ist es natürlich Unsinn was im Urteil steht, selbst laut Gutachten spielt die Stellung des Wiedergabekopfes eine Rolle.
Wird diese Aufzeichnung bei der Wiedergabe mit einem normgerechten Wiedergabekopf abgespielt, ergibt sich ein Zeitversatz zwischen den beiden Kanälen der Stereo-Aufzeich­nung11. Der für den vorliegenden Fall anhand der visualisierten Spurlage errechnete Zeitver­satz beträgt etwa 0,363 ms.Durch diesen Versatz verschieben sich die einzelnen Sinusschwingungen auf dem rechten und linken Kanal gegeneinander und stören sich gegenseitig, so dass im Ergebnis einzelne Töne gedämpft werden.
Den beschädigten Lack hatte die Gutachterin erst gar nicht im schriftlichen Gutachten erwähnt, was man ausnahmsweise nicht der StA anlasten kann. Aber hätte sich das Gericht mit der Seite 24 des Gutachtens einfach mal beschäftigt, hätte es den physikalischen Unsinn der Seite 214 im Urteil nicht geschrieben.

Denn durch die Erwähnung in der Verhandlung ist auch dadurch in einem weiteren wesentlichen Punkt nicht mehr vollständig.

Aber gut, ein Richter ist damit sicher überfordert, dass will ich dem Gericht mal nicht anlasten. Aber einen unvollständige WENN-Konstruktion sollten StA und Gericht unbedingt erkennen. Wie gesagt, Kinder können das besser.

Aber wie gesagt, das Thema schließe ich jetzt, Du hast mir nun ebenfalls (unfreiwillig) bestätigt.

Hier nochmal das Bild der Gutachterin, wo sie dokumentiert, wie man ein TK248 hinstellen würde um es vernünftig zu bedienen. Ein Mono-Aufnahmegerät stellt man dann einfach irgendwo seitlich hin, wo ist fast egal, Hauptsache es behindert einen nicht an der Bedienung des Tk248.


6uikgidfqgay Ursula-Herrmann-Prozess-in-


Das Gerät ermöglicht auch den Betrieb in senkrechter Aufstellung. dann kann man ein Aufnahmegerät bei bestem Willen nicht mehr in der Position der Gutachterin halten. Wie gesagt, selbst Ansätze einer Begründung ihrer angenommenen Aufnahmeposition fehlen komplett. Wie gesagt, ein offensichtlich unvollständiges Gutachten.



s-l1600Original anzeigen (0,2 MB)
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das tut er aber nicht.

Hast Du andere (prüfbare) Informationen?
Du kannst hier nicht den Spieß umdrehen. Sollte Rubach doch daran arbeiten, wird das kaum jemand wissen. Wenn Du aber diese Behauptung aufstellst, dass er NICHT daran arbeitet, hast Du das auch zu belegen. Auch ein @Ram13 hat hier keinerlei Sonderrechte.

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19.02.2021 um 01:09
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dann sage ich es andersherum: Gerade in Bayern fällt auf, dass häufig Verurteilungen erfolgen, bei denen Richter aus anderen Bundesländern den Kopf schütteln.
Ja? Gibt es dazu eine aussagekräftige Statistik, oder sind das wohlfeile Allgemeinplätze? Und überhaupt: Wer sagt, wer zu Recht den Kopf schüttelt und wer nicht?

Wobei in Bayern zu berücksichtigen ist, dass dort traditionell auf zureichend ausgestattete Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften Wert gelegt wird. Auf diese Weise kommt natürlich manches zur Anklage, wo etwa in Berlin, aber auch anderswo Staatsanwälte, aus Verzweiflung einstellen und nicht anklagen, weil es nicht genug Polizisten gibt, um die Sache ausreichend zu ermitteln und man sowieso den Kollegen Staatsanwalt, mit dem man sich ein Zimmer teilen muss, durch dauernde Telefoniererei bei der Fertigung einer komplizierten Anklageschrift stört. So weit zum Föderalismus. Ausstattung und Arbeitsmöglichkeiten der Justiz fallen in die Zuständigkeit der Länder. Und Bayern ist da rühriger als manches andere Bundesland.

Praktiker wissen das und auch, das Prozessbeteiligte ein Gericht immer loben, wenn sie gewonnen haben. Wenn sie verloren haben, war natürlich das doofe Gericht schuld. Ist halt so.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 01:18
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Das meinte ich vorhin: Muss ich das Urteil hier vorlesen? Ich habe doch sogar die Seite angegeben.

Die Zeugenaussage erfolgte vor Gericht.
Ist ja gut - sorry. Hatte es überlesen auf die Schnelle.
Warum sagt das die eigene Tochter vor Gericht?
Sie haette noch einfach von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen koennen. Das wundert mich sehr. Sie wusste sicherlich dass das belastend sein kann oder?


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19.02.2021 um 02:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ausstattung und Arbeitsmöglichkeiten der Justiz fallen in die Zuständigkeit der Länder. Und Bayern ist da rühriger als manches andere Bundesland.
Unter diesem Aspekt kann man durchaus realistisch in Betracht ziehen, dass Mazurek, spielte die Entführung in einem anderen Bundesland, nicht so lange Zeit nach der Tat angeklagt worden wäre.

Die personelle Ausstattung in Bayern in den Staatsanwaltschaften ließ es offenbar zu, dass man sich dort nicht nur um die laufenden, sondern auch um einige Altfälle kümmern konnte. Das ist nicht in jedem Bundesland so. Mancherorts ist man froh, wenn man gerade noch die laufenden Sachen abgearbeitet bekommt. Altfälle anschauen, wenn da akut nichts aufgelaufen - ist gar nicht dran zu denken.

Manches hängt natürlich auch vom persönlichen Engagement eines Staatsanwalts ab und ob er nicht pünktlich nach 40 Stunden die Griffel fallen lässt und in den Feierabend geht. Im Fall Mazurek war als Sitzungsvertreterin der StA in der Hauptverhandlung die Oberstaatsanwältin Birgitta Baur anwesend. Die gilt als harte und hartnäckige Ermittlerin. Wenn sie es war, die sich den Cold Case Ursula Herrmann noch mal vorgenommen hat, müssen einen gewisse Entwicklungen nicht wundern.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 02:28
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Fall Mazurek war als Sitzungsvertreterin der StA in der Hauptverhandlung die Oberstaatsanwältin Birgitta Baur anwesend. Die gilt als harte und hartnäckige Ermittlerin. Wenn sie es war, die sich den Cold Case Ursula Herrmann noch mal vorgenommen hat, müssen einen gewisse Entwicklungen nicht wundern.
Es waren mehrere Sitzungsvertreter.
Im Fall Mazurek, meine ich, waren es Zwei.
Der Fall wurde durch Baur wieder neu aufgegriffen.
Sie soll ja mit Haftbefehl sogar in Kappeln bei Mazurek vor der Tür gestanden haben, hieß in einer Zeitung
In jedem Fall soll sie heute für Wirtschaftsstrafsachen, nach wie vor bei der Augsburger Staatsanwaltschaft, zuständig sein.
Man kann nicht sagen, dass sich in anderen Bundesländern nicht um Altfälle gekümmert wird. Es gibt teilweise hierfür sogar schon spezielle Dezernate für Cold Cases.
Allerdings kann ich nicht auf Biegen und Brechen eine Anklage erheben, nur damit ein Verbrechen doch noch gesühnt wird.
Wenn dann muss ich schon in alle Richtungen ermitteln. Den Auftrag hat eine StA als Behörde insgesamt auch.
Ich denke, dass da ordentlich Druck im Kessel war.
Die StA Augsburg kommt in vielen Fällen nicht gut weg. Nicht nur im Fall Mazurek.

Interessant fände ich heute ein Statement von OStA Baur. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie eine Erlaubnis bekommt, mit der Presse über diesen abgeschlossenen Fall zu sprechen, zumal sie ja nach wie vor bei genau dieser StA tätig ist.
Insgesamt wollen nur wenige Ermittler über den Fall und die Ermittlungspannen sprechen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 02:38
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich denke, dass da ordentlich Druck im Kessel war.
Denke ich nicht. Nicht nach so langer Zeit. Wer hätte Druck aufbauen sollen?
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der Fall wurde durch Baur wieder neu aufgegriffen.
Dachte ich mir. Baur hat sich aus eigenem Antrieb den Altfall wieder angesehen und wohl gemeint, dass damals die Ermittlungen gegen Mazurek nicht eingestellt gehört hätten. Parallel dazu hat sie die TKÜ und die Hausdurchsuchung bei Mazurek veranlasst, wobei das TK gefunden und die Gespräche über die Verjährung u.a. abgehört wurden.

Ein weniger engagierter Staatsanwalt hätte Dienst nach Vorschrift gemacht und wäre nach Hause gegangen. Aber so ist das Leben. Der eine Arzt oder Friseur oder Staatsanwalt engagiert sich so, der andere anders.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 07:06
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dann sage ich es andersherum: Gerade in Bayern fällt auf, dass häufig Verurteilungen erfolgen, bei denen Richter aus anderen Bundesländern den Kopf schütteln.
Warum ist das deiner Meinung nach so?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 08:49
Ich hatte ähnliches schonmal gepostet. Ich gehe auch nicht zwingend davon aus, dass Ursula vom Fahrrad gerissen und sofort betäubt würde. Das Risiko, dass sie schreit oder sich wehrt oder ein anderer Spaziergänger/Fahrradfahrer vorbei kommt und die tat entdeckt worden wäre, wäre viel zu gross gewesen. Aber es könnte einen Lockvogel gegeben haben, der auf Kommando Ursula ansprach, vielleicht um Hilfe hat, so dass Ursula ihr Fahrrad abstellte und mitging und die überrumpelung erst kurz vor der Kiste statt fand. Der Lockvogel muss von den Absichten der Täter gar nichts gewusst haben, Motivation könnte Geld oder ein gefallen gewesen sein. Ich denke da auch an die Frau mit dem Telegramm, auch diese kann eine bezahlte oder gefällige Helferin gewesen sein, ohne zu wissen, worum es geht. Der Vorteil dieser Vorgehensweise wäre gewesen, dass man relativ sicher ist vor zeugen, dass kein Kind hunderte Meter getragen werden muss, erst Recht nicht bei einer Betäubung, die nur sehr kurz hält und Lockvogel und Täter müssen nichts miteinander zu tun gehabt haben. Das wurde auch erklären, warum die Täter das Fahrrad haben stehen lassen, der Lockvogel wusste davon, die Täter nicht. Es würde ebenfalls erklären, warum Ursula körperlich völlig unversehrt war, keine Kratzer zb. Eine Frau oder ein Kind als Lockvogel wären für Ursula doch auf den ersten Blick völlig harmlos gewesen, warum kein Vertrauen haben.
Man könnte sich zb folgendes vorstellen, dass ein anderes Kind oder eine Frau Ursula ansprach. " Da liegt ein verletztes Kätzchen im Wald, kannst du mir helfen", Ursula stellt ihr Fahrrad ab und geht mit. Ursula bleibt bei der verletzten Katze, während der Lockvogel vermeintlich Hilfe holen geht. Dann kommen die vermummten Täter.
Der Grund, warum sich der Lockvogel nie gemeldet hat kann so schlicht wie simpel sein. Scham oder Angst.
Wenn du was sagst, passiert dir das dasselbe wie Ursula...
Wenn du was sagst, bist du mit dran, dann gehst du auch ins Gefängnis....
Oder
Ich habe unbeabsichtigt mitgewirkt an einem Verbrechen
Ich wusste nicht, was mein Bruder/Vater/Freund vorhatte

Das sind Mechanismen, die zb bei sexueller Gewalt seit je her funktionieren und für schweigen sorgen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 09:36
@Andante

Aus Deiner Liste greife ich mal folgenden Punkt raus. Der Rest der Punkte ist keinesfalls totgeschwiegen/runtergespielt worden sondern erörtert. Manch einer genügend eben die extrem oberflächliche "Verifikation" Pfaffingers Aussage durch das Gericht, manch anderer hätte eben einfach deutlich mehr erwartet. Und die Kiste weist eben auch viele Besonderheiten aus, die auf M eben nicht wirklich passen, zumindest hätte er die dafür notwendigen Werkzeuge in Wirklichkeit besessen,die von den Tätern nur sehr mühsam mit ungeeignetem Werkzeug ausgeführt wurde. Aber die Punkte sind behandelt worden. und dass M dass mit Staat/Kirche erst nach der Entführung vermutet, verschweigst Du auch mal wieder. Niemand ignoriert die Punkte, aber es gibt eben einfach unterschiedliche Ansichten, was ein Gericht überprüfen sollte, wann es in dubio pro reo noch heißen sollte, ab wann die Schuld als erwiesen angesehen werden soll.

Nun zu dem Punkt, denich aufgreifen will, weil er aus meiner Erinnerung hier nicht behandelt wurde:
Zitat von AndanteAndante schrieb:- sagen, dass alle Zeugen, die Mazurek Belastendes aussagten, vom LKA-TK-Gutachten oder von sonstwas so furchtbar beeinflusst waren, dass sie sich reihenweise irrten, gilt insbesondere für die beiden Zeugen, die bei Mazurek um die Tatzeit ein Spulentonbandgerät, vermutlich sogar ein TK 248, sahen
Hast Du die Stelle im Urteil überhaupt ausreichend gelesen? Schauen wir mal die Seite 248 an:

Das ist sehr sehr wage formuliert. Erst spricht der Zeuge von einer Fantasie. Und irgendwann glaubt er, dass M ein Tonbandgerät "unterm Arm" hatte, was von der Firma Grundig gewesen sein soll. Also ich traue M ja viel zu, aber ein solches Tonbandgerät mal unterm "Arm getragen" ist wenig glaubwürdig. Das TK248 wiegt immerhin 13kg und hat auch extra einen Tragegriff zum Transport. Wenn man so ein relativ schweres Teil einfach unter den Arm trägt, dann kann ich mir vorstellen, dass es dabei leicht kaputt gehen kann. Solche Plastikhauben brechen schneller als man hinsehen kann. Wenn das Gerät ohne Platikhaube war bricht etwas anderes leicht ab, wie Schieberegler o.ä,. Nein, es kann von mir aus sein, dass der Zeuge was gesehen hat, das M etwas unterm Arm getragen hat, es war aber sehr wahrscheinlich kein TK248. Was er da in Wirklichkeit gesehen hat, weiß man nicht.

Der andere Zeuge, hatte keine Erinnerung ein solches Gerät bei M gesehen zu haben. Er kannte nur Ms Spruch.

Auch der dritte Zeuge sagte, dass er nie bewusst ein solches Gerät bei M gesehen zu haben.


Und beim ExKind-Zeugen, dazu hat @robend schon ausreichend zu geschrieben. Er spricht von einer Rec- und Play-Taste , wobei das Gerät in Rec in Tastenform nicht besitzt. Auch darf man auch hier nicht vergessen, gerade mal etwas mehr als ein Monat vorher am 30.05.2008 hatte die StA groß und breit Reklame mit den Bildern des TK248 gemacht, bei der sie versäumt hatte, bei dem Gutachten eine Vollständigkeits-Analyse zu machen.

Und Du meinst, so eine öffentliche Vorstellung hat keinerlei Einflüsse auf Aussagen? Naja, dass ist etwa so, wie wenn man ein Bild eines Verdächtigen in der Presse veröffentlicht und dann Zeugen Bilder vorlegt, auf denen sie den Verdächtigen erkennen sollen. Ich denke, man sollte sich bewusst sein, dass danach solche Zeugenaussagen sehr an Wert verloren haben. Erst recht, wenn sich die Zeugen an Ereignisse erinnern sollen, die schon extrem lange her waren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 09:49
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Ich hatte ähnliches schonmal gepostet. Ich gehe auch nicht zwingend davon aus, dass Ursula vom Fahrrad gerissen und sofort betäubt würde
Ja, ich kann mir das auch schwer vorstellen. Man muss bedenken, ein Lachgas-Nachweis existiert nicht. Lachgas wurde nur angenommen, weil man keinerlei Rückstände oder Verletzungen bei dem Opfer feststellen konnte, welche die Betäubung verursacht haben konnte.

Man hätte von Anfang an das Opfer vollständig fixieren müssen, ohne jegliche Blutergüsse o.ä. zu erzeugen. Ist das überhaupt möglich? Wie lange dauert es, bis so das Lachgas wirksam ist. Erstmal könnte das Opfer noch etwas den Atem anhalten, um das Lachgas nicht einzuatmen. Eine gewisse Zeit um sich zu wehren und möglicherweise ich anderen bemerkbar zu machen, wäre ihr geblieben.

Aber Lockvogel? Ich weiß nicht recht, der hätte sich doch gemeldet. Waren die Täter in irgend einer Form verkleidet etc. dass man sie nicht hätte erkennen können? Wurde das Lachgas vielleicht "spielerisch" gegeben? Oder war es überhaupt kein Lachgas sondern etwas anderes, was die Ohnmacht viel schneller bewirkt, gegen das sich das Mädchen nicht wehren konnte? Fragen über Fragen, welche auch nicht durch das Urteil geklärt sind.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 10:07
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Aber es könnte einen Lockvogel gegeben haben, der auf Kommando Ursula ansprach, vielleicht um Hilfe hat, so dass Ursula ihr Fahrrad abstellte und mitging
Vorstellen kann man sich vieles, zu deiner These passen nur die ermittelten Fakten nicht. Nicht der Klingeldraht als Signalleitung parallel zum Seeweg, nicht das beim Überfall vergessene Fernglas, nicht die Fichten zum Verstecken, die Maskierung, das 20 Meter weiter im Wald liegende Fahrrad, der ausgeschnittene Trampelpfad, die fehlenden Anzeichen von Gegenwehr bei (vermutlicher) Überdosierung von Lachgas.

Hier mal der Blick vom Seeweg in Richtung See auf Höhe der Perfallhütte.
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(Quelle Google street view)


Man sieht - Es ist wegen des Höhenunterschieds, der Entfernung und des Laubs nicht viel zu erkennen. Einen direkten Weg gibt es zumindest heute an dieser Stelle zum See, so wie es aussieht, nicht. Das lässt mich nicht vermuten, dass die Entführungsstelle irgendetwas mit der vermutlich zu dem abendlichen Zeitpunkt völlig verlassen dastehenden Bootshütte unten am See zu tun hat. Ich denke, die Hütte war kein Stück interessant für die Täter und stellte auch keine Gefahr für sie dar, weil dort aller Voraussicht nach niemand vom See hochkam.

Hier der Blick Richtung Schondorf:
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Richtung Eching:
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Hier standen die Täter am 15 September um 19.30 Uhr abends hinter Bäumen versteckt (der Wald war noch viel dichter) und warteten.
Der Weg in beide Richtungen wurde beobachtet, um Zeugen des Überfalls auszuschließen und Ursulas Ankunft wurde erwartet. Sie wurde überfallen, betäubt und die Täter liefen sofort mit ihr und dem Fahrrad den an dieser Stelle in den Wald führenden Trampelpfad in Richtung Kiste. Wichtig war ihnen nur, das Kind so schnell wie möglich in die Kiste zu stecken. Das Fahrrad weiter mitzutragen war ihnen nach kurzer Zeit zu mühsam und sie stellten es ab. Der Klingeldraht wurde von den Tätern natürlich vor dem Verbringen des Opfers nicht und auch später nicht mehr abgenommen und - ganz ärgerlich - das Fernglas trauten sie sich auch nicht mehr zu suchen und zu holen.

Ich bin mir da in Anbetracht der ermittelten Vorkehrungen und der örtlichen Gegebenheiten über den Ablauf sicher. Den hat das Gericht gut erkannt und herausgearbeitet Ein Ansprechen und ein "In-den-Wald-locken" schließe ich aus.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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19.02.2021 um 10:17
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Dann sage ich es andersherum: Gerade in Bayern fällt auf, dass häufig Verurteilungen erfolgen, bei denen Richter aus anderen Bundesländern den Kopf schütteln.
Und Du möchtest jetzt mitteilen, dass Du all diese kopfschüttelnden Richter kennst? Oder gibt es vielleicht eine Statistik über die Richter, die über andere Richter und deren Urteile den Kopf schütteln?

Im Enrst: Du stellst hier derart hahnebüchene Behauptungen auf, dass es sinnlos ist, nach einem Beleg dafür zu fragen.


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19.02.2021 um 10:19
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Ich gehe auch nicht zwingend davon aus, dass Ursula vom Fahrrad gerissen und sofort betäubt würde. Das Risiko, dass sie schreit oder sich wehrt oder ein anderer Spaziergänger/Fahrradfahrer vorbei kommt und die tat entdeckt worden wäre, wäre viel zu gross gewesen.
Wenn ihr ein martialisch vermummter Täter eine Pistole vor das Gesicht hält und ihr droht, so kann ich mir vorstellen, dass das Kind so viel Angst gehabt haätte, dass es ohne Gegenwehr zur Kiste gegangen wäre.

Die Entführungsstelle war speziell, ich glaube nicht das die ganze Entführung darauf ausgerichtet war, am ersten Schultag irgend ein Kind zu entführen, das alleine als erstes zur Perfallhütte geht um nachzusehen, ob dort schon jemand ist. Die Chance hätte ich mir als Entführer als sehr klein ausgerechnet.


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19.02.2021 um 10:21
@Ram13

Machen wir es mal ganz kurz

Wenn Du irgendetwas mit beruflich mit Recht zu tun hast, dann weist Du selber 100%ig genau, dass Deine eigene Meinung als physikalischer Laie vollkommen belanglos ist. Du hast indirekt eben gezeigt, dass auch Du das Gutachten als Unvollständig ansiehst, versuchst es nun als Laie zu ergänzen. Die Frage hätte das Gericht oder die StA konkret an die Gutachterin stellen müssen. Die Frage wäre in diesem Fall, wenn Du es trotzdem versuchst, was für eine Motivation Du besitzt, hier davon ganz bewusst abzuweichen?

Wenn Du einfach nur rechtlicher Laie bist, dann sei Dir verziehen, Deine Ansichten sind dann ebenfalls belanglos.

Übrigens, das TK248 hat 4 Lautsprecher. Vorne sind nur Hochtöner. Stellt man es vor die Hochtöner?


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19.02.2021 um 10:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Herrschaftszeiten, die Literatur wurde NICHT neu gekauft.
Bitte belege das. Unter neu gekauft verstehe ich, unabhängig vom Vorrat im Hause WM erworben. Ich kenne die Version, dass auf verschiedenen Heften Preisschilder von Bilkas Wühltisch waren.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 10:35
Zitat von roberndrobernd schrieb:Bitte belege das. Unter neu gekauft verstehe ich, unabhängig vom Vorrat im Hause WM erworben. Ich kenne die Version, dass auf verschiedenen Heften Preisschilder von Bilkas Wühltisch waren.
Super @robernd! Erst einen Beleg fordern, um sogleich etwas ohne Beleg zu behaupten.


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19.02.2021 um 10:40
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Die sog. Gegendarstellung ist tendenziös und unsachlich geschrieben. Sie unterstellt dem Gutachten des LKA Annahmen, die dort gar nicht gemacht wurden. Insofern sei mir gestattet, mal so gar nichts von @robernds laienhafter Gegendarstellung zu halten. Selbst im Zivilprozess (einem Parteienprozess) wurde es als Beweismittel nicht anerkannt und @robernd (ausweislich seiner eigenen Darstellung) mehrmals vom Gericht ob seiner unsachlichen Fragestellungen ermahnt.
Bei derartigen Ergüssen fällt mir wieder meine alte Frage ein: Auf welche Weise erfolgte (laut LKA-Gutachten) der Zusammenschnitt durch das TK 248?
Welche Annahmen unterstelle ich dem LKA-Gutachten?
Die Zivilrichter haben meine Darstellung überhaupt nicht gesehen und deshalb auch nicht bewertet.
Konkret, welche unsachlichen Fragestellungen (Plural)?


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 10:47
Zitat von 245HCT74245HCT74 schrieb:Übrigens, das TK248 hat 4 Lautsprecher. Vorne sind nur Hochtöner. Stellt man es vor die Hochtöner?
Frag mal den Physiker Bernd Haider, der hat das genau so in einer Dokumentation gemacht (die Doku wurde oben weiter verlinkt).

Hatte der etwa keine Ahnung?


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