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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:16
Zitat von monstramonstra schrieb:Michael Herrmann ist für die Prozessführung von Herrn Mazurek nicht verantwortlich gewesen.
Ach, ja. Richtig! Das hatte ich doch komplett übersehen, dass der Kläger nicht für den Beklagten streitet. Besten Dank für den Hinweis!

Aber immerhin: Mazurek war so dermaßen von seiner Unschuld überzeugt, dass er einen Laien als "Experten" engagierte und ganz viele tolle Fragen zu einem Gutachten stellen ließ, dass nicht der entscheidende Grund für seine Verurteilung war.

Mazurek wusste es: Der ganze Prozess wird ihm nichts bringen. Aus dem Grund hat er sich auch nicht weiter engagiert und den Prozess eigentlich (siehe oben) auch nicht ernst genommen.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:18
Zitat von monstramonstra schrieb:was war eine Replik auf das Loblied des Föderalismus, wonach die bayerische Polizei einfach besser sei als andere.
Lies bitte genau. Ich habe nicht gesagt, dass die bayerische Polizei „einfach besser“ sei als andere. Das kann ich nicht beurteilen, weil ich mit der bayerischen Polizei nichts zu schaffen habe. Ich habe auch kein Loblied auf den Föderalismus gesungen.

Ich habe gesagt, dass die bayerische Polizei personell und mit Sachmitteln besser ausgestattet ist als die Polizei in manchem anderen Bundesland, was sich objektiv anhand der der jeweiligen Länderhaushaltspläne, Stellenpläne und der Einstellungspraxis nachweisen lässt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Grandios. Dafür hat das LG Augsburg Jahre gebraucht. Das hätten sie schon der Klageschrift entnehmen können und müssen.
Ah ja? Du kennst die Klageschrift, weißt, was da vorgetragen wurde und was man dann hätte machen müssen? Super. Ich weiß es nicht, weil ich die Klageschrift nicht kenne. Aber es ist schön, dass du dir so sicher bist. Trotz der begrenzten menschlichen Erkenntnis.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:25
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Aber ein eigens vom LG bestelltes Gutachten hat doch bestätigt, dass da ein Zusammenhang besteht? Das hätten sie ja nicht in Auftrag geben brauchen.
Deshalb sprach ich von Schikane. Neben der mehrjährigen Verfahrensdauer.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ah ja? Du kennst die Klageschrift, weißt, was da vorgetragen wurde und was man dann hätte machen müssen?
Wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht in der Klageschrift gestanden wäre, wäre die Klage unschlüssig gewesen. Ich gehe davon aus, dass dort schädigendes Ereignis und Schadenseintritt sowie die relevanten Daten substantiiert vorgetragen wurden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:36
Zitat von monstramonstra schrieb:Deshalb sprach ich von Schikane. Neben der mehrjährigen Verfahrensdauer.
Das verstehe ich nicht: aufgrund dieses Gutachtens hat Herr Herrmann doch zunächst Recht bekommen, warum ist das speziell eine Schikane?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 15:38
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Aber immerhin: Mazurek war so dermaßen von seiner Unschuld überzeugt, dass er einen Laien als "Experten" engagierte und ganz viele tolle Fragen zu einem Gutachten stellen ließ, dass nicht der entscheidende Grund für seine Verurteilung war.
Genau. Mazurek hatte jetzt mal so richtig zünftig Gelegenheit, seine Nichttäterschaft zu beweisen. Also sein Alibi darzulegen, zu erklären, wie sein Fernglas an die Entführungsstelle kam, warum er plötzlich Polizeifunk hörte, dass er gar keine Schulden hatte, dass er mit dem Laken aus der Halle in Windach nichts zu schaffen hatte, dass und warum Pfaffinger ihn zu Unrecht beschuldigt hatte undsoweiter.

Oder sonstwas vorzutragen, aus dem sich ergeben hätte, dass er entgegen der Behauptung des Klägers Michael Herrmann nicht der Schädiger (Täter) war.

Aber Mazurek fing offenbar damit an, das LKA-Gutachten entkräften zu wollen, welches in der Tat nicht entscheidend für die Verurteilung war. Ob das so eine gute Idee war, sei mal dahingestellt. Aber vielleicht gab es sonst nicht viel, was er noch hätte vorbringen können....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:13
Zitat von monstramonstra schrieb:Quelle: Urteil, S. 182.
Ist das eine Insiderquelle, oder was spricht dagegen, die Quellenangabe gemäß den Forumsregeln zu machen, sprich für alle nachvollziehbar?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:15
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ist das eine Insiderquelle, oder was spricht dagegen, die Quellenangabe gemäß den Forumsregeln zu machen, sprich für alle nachvollziehbar?
Sei nicht faul, schau selbst im Urteil.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:18
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Sei nicht faul, schau selbst im Urteil.
Ah, gute Idee... Hast du mal ne Quelle, wo ich das Urteil nachlesen kann?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:25
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das verstehe ich nicht: aufgrund dieses Gutachtens hat Herr Herrmann doch zunächst Recht bekommen, warum ist das speziell eine Schikane?
Michael Herrmann berichtete:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 26.02.2018:Wir waren uns tatsächlich einig und trotzdem beauftragte die Kammer ein psychiatrisches Gutachten, ob mein Tinnitus wirklich kausal mit dem Strafverfahren bzw. mit der Tatschuld Mazureks zusammenhängt. Dieser Gutachter hat sehr eindeutig bestätigt, dass eine Kausalität vorliegt. Dann geschah noch etwas Erstaunliches: Das Gericht glaubte dem Gutachten nicht, obwohl es selbst der Auftraggeber war. Deshalb mussten wir die Einbestellung des Gutachters beantragen, damit er der Kammer sein Gutachten erklärt. Das hat er dann auch getan und die Eindeutigkeit wiederholt. Und es wurde mittlerweile 2016. Dann hat das Gericht wieder überlegt und nach ein paar Monaten einen Verkündigungstermin anberaumt. Der war dann Anfang 2017 und zwei Kriminalbeamte von 1981/82 wurden geladen. Die waren zum vereinbarten Termin im Urlaub. Im Herbst war es dann so weit, sie wurden zu ihrer Sicht der Dinge (v. a. Pfaffinger) befragt und dann hat die Kammer wieder nachgedacht. Es wurde wieder ein Verkündigungstermin anberaumt. Der war diesen Februar. Und weil wir ein Rechtsstaat sind und weil die ZPO immer noch Gültigkeit hat, muss nun im Juni die Verantwortliche des TK 248 Gutachtens erscheinen. Mit vier Jahren Verzögerung.
Wenn das Gericht die Kausalität von schädigendem Ereignis und Schaden verneint, hätte es schon bei Klageerhebung oder spätestens nach Einholung des Gutachtens alle Erkenntnisse für eine solche Entscheidung gehabt.

Das besondere ist neben der Verfahrensdauer das Gutachten:

Obwohl der Tinitus von Michael Herrmann und dessen Verursachung von beiden Parteien nicht bestritten ("zugestanden") wurde, glaubte das Gericht das nicht. Es vermutete eine missbräuchliches Zusammenwirken von Kläger und Beklagten. M.a.W.: Es glaubte Michael Herrmann nicht, dass er Tinitus durch den Strafprozess bekommen hat. Er musste sich psychiatrisch untersuchen lassen. Das Gericht ermittelte, ob er kein Simulant ist.

Ein Gericht darf das, auch ohne Amtsermittlungsgrundsatz. Aber eigentlich herrscht im Zivilrecht der Parteiengrundsatz, d.h. es wird als wahr unterstellt, was die Gegenseite nicht bestreitet. Nur wo bestritten wird, müssen Beweise vorgelegt werden, jeweils von der Seite, die eine für sie günstige Tatsache belegen will.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ah, gute Idee... Hast du mal ne Quelle, wo ich das Urteil nachlesen kann?
Im Themen-Wiki ganz oben. Deshalb keine Verlinkung, nur Seitenzahl.

Direktlink:

https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:44
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber eigentlich herrscht im Zivilrecht der Parteiengrundsatz, d.h. es wird als wahr unterstellt, was die Gegenseite nicht bestreitet.
Das gilt nur für Tatsachen, nicht für Rechtsbehauptungen und -meinungen. MH als Kläger hatte die Tatsache behauptet, dass Mazurek der Schädiger (Täter) sei, und sich hierbei auf das Urteil bezogen bzw. daraus die wesentlichen Punkte abgeschrieben.

Nun hätte Mazurek als Beklagter seinerseits Tatsachen bringen müssen, aus denen sich ergab, dass er die Tat an Ursula nicht begangen hat.

Erst wenn zwischen Kläger und Beklagtem eine Tatsache streitig gewesen wäre, hätte das Zivilgericht über die streitige Tatsache Beweis erheben müssen. Es hätte aber die Beweise nicht von Amts wegen herbeischaffen müssen. Sondern die beweispflichtige Partei selber hätte Beweismittel benennen müssen. Man sieht, es wäre für Mazurek sehr, sehr schwer geworden.

Aber natürlich gehörte zur Schlüssigkeit der Schmerzensgeldklage von MH auch die Darlegung eines Schockschadens. Daran ist die Sache vor dem OLG bekanntlich gescheitert, ohne dass es auf die restlichen Punkte, etwa die Frage nach dem Täter/Schädiger noch ankam. Denn wo keine Kausalität zwischen schädigendem Ereignis und Eintritt des Gesundheitsschadens besteht, ist die Klage ohne weiteres abweisungsreif.

Theoretisch hätte auch das LG Augsburg schon so entscheiden können, dann hätte es sich die Einholung eines medizinischen Gutachtens zum Tinnitus von MH und die Beweisaufnahme wegen des LKA-Gutachtens komplett ersparen können. Ich denke, die LG-Richter haben das mit dem Schockschaden und der einschlägigen BGH-Rechtsprechung einfach nicht gesehen. Erst das OLG ist drauf gekommen.


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Ram13 ehemaliges Mitglied

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 16:48
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Mazurek hatte jetzt mal so richtig zünftig Gelegenheit, seine Nichttäterschaft zu beweisen.
Den Umstand, dass Mazurek diese Chance für sich gar nicht genutzt hat, hatte ich hier schon mal erwähnt.

Er hatte eine wohl beispiellose Möglichkeit eines verurteilten Verbrechers, sich zu rehabilitieren. Die Kosten, das war klar, hatte jemand anders zu tragen und nicht er. Und dann kommt da von ihm nicht mehr, als das TK248 aufzuwärmen.

Ich glaube, es gibt wohl kaum einen verurteilten Straftäter, der derart viel Unterstützung und Möglichkeiten von Leuten bekommen hat, die ihn eigentlich gar nicht kennen. Man kann sagen: von Fremden. Denn seine Familie steht nicht mehr hinter ihm.

Und seine Reaktion darauf ist wohl ebenfalls beispiellos: Desinteresse.

@schärlook

https://www.allmystery.de/dateien/gnezh5mphfbt_Strafurteil-anonym.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 17:16
Der Hintergrund des Zivilprozesses war ja der, dass man hoffte, Material für ein Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des Strafprozesses zu bekommen. Denn selbst wenn Mazurek beim Zivilgericht gewonnen hätte, wäre er ja keineswegs aus der Haft raus gewesen.

Dafür hätte es dann zunächst schon eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrages mit entsprechender ausreichender Begründung im Sinne von § 359 StPO bedurft. Und dass man dafür etwas Geeignetes aus dem Zivilprozess hätte gewinnen können, war schon eine sehr gewagte Hoffnung, vor allem, wenn man dachte, man müsse nur einige Tatsachen unstreitig stellen, bzw. sich einig sein, damit das Gericht daran gebunden sei und Mazurek gewinnt.

Ich erinnere mich, dass MH hier mal sinngemäß schrieb, es gebe eigentlich keinen anerkannten Gutachter, der willens oder imstande sei, das LKA-TK-Gutachten zu widerlegen, und dass eine Hoffnung im Zivilprozess gewesen sei, dass das Zivilgericht so einen Gutachter finden und beauftragen werde, so dass man dann mit DIESEM Gutachten vielleicht einen Wideraufnahmeantrag im Strafverfahren begründen könne.

Schon damals habe ich mich gefragt, wie das praktisch hätte aussehen sollen. Der Kläger MH hätte also zunächst behaupten müssen, das LKA-Gutachten sei voll ok und so was von richtig. Das hätte zunächst mal gereicht. Der Beklagte Mazurek hätte dann seinerseits Tatsachen vortragen müssen, aus denen sich die Falschheit des Gutachtens ergibt.

Daraufhin hätte MH noch mal konkret zu den von Mazurek vorgetragenen Tatsachen Stellung nehmen und seinerseits Tatsachen vortragen müssen, warum Mazurek in Bezug auf das Gutachten falsch liegt (obwohl MH ja, was die Falschheit des LKA-Gutachtens betrifft, sich mit Mazurek völlig einig war und ist. Er hätte im Zivilprozess entgegen der ihm obliegenden prozessualen Wahrheitspflicht also unter Umständen falsche Tatsachen vortragen müssen).

Und erst, wenn das Zivilgericht diese Fragen überhaupt für entscheidungserheblich erachtet hätte, hätte es unter Umständen ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt. Und ob das dann für einen erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag gereicht hätte, steht in den Sternen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 17:17
Zitat von Ram13Ram13 schrieb:Denn seine Familie steht nicht mehr hinter ihm.
Von wem stammt diese Information?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 17:48
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Ah, gute Idee... Hast du mal ne Quelle, wo ich das Urteil nachlesen kann?
Im Themen-Wiki?

Nichts für ungut: bitte nutze die Suchfunktion für bestimmte Schlagworte und lese Dich ein wenig ein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 17:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Das Gericht ermittelte, ob er kein Simulant ist.
Wie kommst du denn darauf? Hältst du ihn für einen Simulanten?
Es handelt sich um einen psychosomatischen Tinnitus. Eine gewisse Vulnerabilität bzw. psychische Disposition gehört bei einem psychisch bedingten Tinnitus durch z. B. Stress dazu.
Es kommen in der Regel noch andere Stressfaktoren aus dem Berufs- und Privatleben hinzu.
Die konkurrierenden Ursachen sind dann immer gegeneinander abzuwägen. Dass der den Tinnitus verursachende Stress, wie behauptet, allein davon herrühren soll, dass MH als Nebenkläger dem Strafprozess beiwohnte, bzw. dass er sich nochmal intensiv mit dem Fall auseinandersetzte, konnte das Gericht nicht voraussetzen. Insbesondere dann nicht, wenn der Kläger sich dem Stress willentlich weiter aussetzt, indem er gleich im Anschluss noch einen weiteren Prozess anstrebt. Nebenbei: Eine ganz falsche Diagnose ist hier eine "Traumatisierung", die ich hier schon mal gelesen habe. MH ist nicht traumatisiert, dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Er hat einen psychisch bedingten Tinnitus, der sich Jahre nach dem Tod seiner Schwester erstmals entwickelte. Übrigens kann sich auch ein chronischer Tinnitus wieder zurückbilden.

Das Gutachten hatte von der Sache her also schon seine Berechtigung, allerdings hatte das LG nicht an den Schockschaden als rechtliche Voraussetzung gedacht, wie @Andante bereits erwähnt hat. Man hätte das Verfahren insofern also tatsächlich abkürzen können, ohne Begutachtung und ohne die Anhörung der LKA-Gutachterin.
Aber vielleicht ging es den Parteien bei dem Spaß-Prozess nur darum, mit der Gutachterin reden zu dürfen und dann können sie ja das immerhin als Teilerfolg verbuchen.
Zitat von max63max63 schrieb:Von wem stammt diese Information?
In Dokus und Interviews sind jedenfalls keine Familienmitglieder oder frühere Weggefährten zu sehen, das hatten wir hier aber schon mal bemerkt. DJ als ehemaliger Beschuldigter und Insider hat WM auch nie im Gefängnis besucht. Für mich spricht die Distanzierung dafür, dass diejenigen, die damals zu seinem inneren Kreis gehörten, Bescheid wissen, dass WM der Haupttäter war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 17:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Obwohl der Tinitus von Michael Herrmann und dessen Verursachung von beiden Parteien nicht bestritten ("zugestanden") wurde, glaubte das Gericht das nicht. Es vermutete eine missbräuchliches Zusammenwirken von Kläger und Beklagten. M.a.W.: Es glaubte Michael Herrmann nicht, dass er Tinitus durch den Strafprozess bekommen hat. Er musste sich psychiatrisch untersuchen lassen. Das Gericht ermittelte, ob er kein Simulant ist.
Das klingt doch aber eher nach Sorgfalt. Wenn das LG es sich hätte leicht machen wollen, so hätte es ja gleich die Klage abweisen können, so wie das OLG.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 18:04
Zitat von PalioPalio schrieb:In Dokus und Interviews sind jedenfalls keine Familienmitglieder oder frühere Weggefährten zu sehen, das hatten wir hier aber schon mal bemerkt. DJ als ehemaliger Beschuldigter und Insider hat WM auch nie im Gefängnis besucht. Für mich spricht die Distanzierung dafür, dass diejenigen, die damals zu seinem inneren Kreis gehörten, Bescheid wissen, dass WM der Haupttäter war.
Ich hab nur noch einmal nachgefragt, weil es eine Mutmaßung ist, die keiner von uns verifizieren oder falsifizieren kann. Ja, dass DJ sich distanziert hat, ist von WM bestätigt.


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19.02.2021 um 18:13
Zitat von monstramonstra schrieb:Obwohl der Tinitus von Michael Herrmann und dessen Verursachung von beiden Parteien nicht bestritten
Halt, die „Verursachung“ des Tinnitus war zwischen den Parteien sehr wohl umstritten. Mazurek als Beklagter behauptete im Prozess doch gerade, NICHT der Verursacher/Schädiger/Täter zu sein.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wenn das LG es sich hätte leicht machen wollen, so hätte es ja gleich die Klage abweisen können, so wie das OLG.
Sagen wir so: Das LG hätte es leichter haben können, wenn es wie das OLG der nun mal so existierenden Rechtsprechung des BGH gefolgt wäre. Entweder kannte das LG diese Rechtsprechung aber nicht oder es hielt sie nicht für überzeugend. Wäre es ihr gefolgt, wäre es nicht zur Einholung eines medizinischen Gutachtens zu der Frage, ob und mit welcher Schwere bei MH ein Tinnitus vorliegt, und einer Beweisaufnahme wegen des LKA-Gutachtens gekommen (freilich hätte @robernd dann auch keinen Auftritt vor Gericht mit seinem Fragenkatalog gehabt). Man muss aber auch sagen, dass MH dann einiges an Prozesskosten erspart geblieben wäre.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 18:15
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der eine Zeuge gab an, vor dem angeblichen Flohmarktkauf in Beverungen ein Spulentonbandgerät im Lagerraum neben WMs Büro in Kappeln an der Schlei gesehen zu haben (Urt. S. 248):
Das TK248 ist aber nicht klein, mit abgerundeten Ecken und Korbumflechtung. Das könnte ein z.B. TK20 gewesen sein: TK20

Im unrestaurierten Originalzustand schmeißt das, wenn man Glück hat, nur die Sicherung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

19.02.2021 um 18:29
Zitat von HeinzHaferkampHeinzHaferkamp schrieb:Das TK248 ist aber nicht klein, mit abgerundeten Ecken und Korbumflechtung. Das könnte ein z.B. TK20 gewesen sein: TK20

Im unrestaurierten Originalzustand schmeißt das, wenn man Glück hat, nur die Sicherung.
Komisch, das sonst gar kein Gerät gefunden wurde und Herr Mazurek angab, er habe keine Geräte besessen. Hätte er ein TK20 präsentiert, oder den Verbleib geklärt, so hätte ihn das doch entlastet.


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