Vor meinen weiteren Ausführungen ein Hinweis:
Rechtsanwalt Walter Rubach ist gestorben. Er war WMs Verteidiger im Strafprozess und auch im späteren Zivilprozess. Mitte Dezember 2025 hatte er einen schweren Fahrradunfall. Ende des Jahres ist er an den Folgen gestorben.
Es sind einige Jahre seit meinem letzten Beitrag vergangen. Aus heutiger Sicht haben sich einige Fakten als irrelevant erwiesen, andere haben an Bedeutung gewonnen. Mir ist völlig unverständlich, warum auch heute noch über das Grundig Tonbandgerät TK248 spekuliert wird. Es sollte inzwischen jedem klar sein, dass es kein Tatwerkzeug ist. Bevor ich mich von allen endgültig aus dem Fall und dem Forum verabschiede, möchte ich meine Sicht der Dinge noch einmal zusammenfassen.
Zu dem Fall Ursula Herrmann bin ich durch das Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) zum Tonbandgerät gekommen. Ich habe die Problematik so verstanden, dass primär dieses Gutachten widerlegt werden müsse, um WMs Unschuld zu beweisen. Nachdem mir das recht gut gelungen war, kam die Überraschung: Nach Abschluss der Strafverfahrens waren Details des LKA-Gutachtens völlig uninteressant. Es ging letztlich darum, ob das bei WM gefundene Tonbandgerät TK248 tatsächlich geeignet war, die per Telefon übermittelte Tätertonfolge herzustellen oder nicht. Ich hätte mich also darauf beschränken können, nur Teile des Gutachtens zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Erkenntnis ist dann auch die Argumentation von Walter Rubach und mir während des Zivilprozesses gefolgt.
Aufnahmen von akustisch aufgezeichneten Einzeltönen (hier die Tätertonfolge) liefern keine relevante Erkenntnis. Wenn daran eine beliebige Raumakustik beteiligt ist, lassen sich beliebige Lautstärkenverhältnisse unterschiedlicher Töne allein durch die Wahl des Mikrofon-Standortes erzeugen. Das ist allgemein bekannt und kein Geheimnis. Ausnahmen gibt es nur in sogenannten schalltoten Räumen und im Freien. Für einen Laien (und möglicherweise auch für die Gutachterin) ist das nur schwer nachzuempfinden. Für Spezialisten der Elektroakustik ist das eine goldene Regel. Ein Beispiel sind Lautsprechertests einschlägiger Audiozeitschriften. Die werden niemals mit einzelnen Tönen bzw. Tonfolgen sondern stets mit breitbandigen Rauschsignalen ausgeführt. Wer einen Surround-Verstärker sein Eigen nennt, kennt das auch aus eigener Erfahrung. Diese Verstärker passen ihren Wiedergabefrequenzgang automatisch an den Wohnraum an. Dafür strahlen die Lautsprecher der Anlage Messsignale aus, die der Verstärker mit einem speziellen Mikrofon analysiert. Dabei handelt es sich niemals um einzelne Töne sondern um Frequenzgemische wie Rauschen oder Nadelimpulse, weil andernfalls weder eine brauchbare Aussage oder Einstellung des Verstärkers möglich ist.
Allein daraus ergibt sich die Erkenntnis, dass die aufwändig ausgetüftelte Versuchsanordnung des LKA zwar zum gewünschten Ergebnis führt, aber keinerlei Beweiskraft besitzt. Sie lässt sich mit beliebigen Wiedergabegeräten und beliebigen Mikrofonen in praktisch jedem Raum realisieren.
Warum ist das TK248 für die Produktion der Tätertonfolge ausgeschlossen, wenn schon beliebige Geräte den entsprechenden Lautstärkenverlauf (was das TK248 noch nicht ausschließt) erzeugen können? Es gibt außer dem Lautstärkenverlauf noch mehr Eigenheiten der Tätertonfolge. Sie besteht nicht nur aus Tönen sondern enthält eine ganze Palette zusätzlicher Geräusche. Die Täter haben uns den Gefallen getan, die Tonfolge zweimal hintereinander zu übertragen, weshalb auch mechanische Geräusche in der Aufzeichnung stecken, die typisch für die Laufwerkssteuerung des abspielenden Geräts sind (beim akustischen Überspielen auf ein tragbares Gerät). In der Tätertonfolge sind die Schaltimpulse recht leise. Während meiner Experimente mit einem Vergleichs-TK248 sind genau diese Schaltgeräusche dagegen brutal laut. Darauf haben wir auch die Gutachterin angesprochen. Sie behauptet, man müsse nur die Wiedergabelautstärke weit genug aufdrehen, um das richtige Verhältnis herzustellen. Das geht vielleicht in der Theorie, nicht aber in der Praxis, weil dafür die Verstärkerleistung des TK248 nicht ausreicht.
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/bewertung-der-schaltgerausche.pdfNatürlich frage auch ich mich, mit was für einem Zuspielgerät die Täter den BR-Jingle auf ein Mobilgerät überspielt haben könnten. Wenn wir ganz genau hinsehen, gibt es auch dafür Anhaltspunkte. Die sind der Gutachterin jedoch verborgen geblieben, weil sie während der Digitalisierung der Polizeimitschnitte einen entscheidenden Fehler begangen hat. Die zugänglichen, digitalisierten Audiodateien enthalten ein Brummen, dass sehr leise Passagen verdeckt. Das Brummen hat eine Frequenz von genau 50 Hz und stammt aus dem Stromnetz. Jedes analoge Magnetbandgerät hat Gleichlaufschwankungen, die es niemals erlauben würden, die Frequenz von 50 Hz derartig genau zu reproduzieren. Damit ist klar, dass der Brummton nicht von der Originalaufnahme stammt sondern im Labor hinzu gekommen ist. Darauf angesprochen, behauptet die Gutachterin, dass dies nicht stimme und der Brummton die bei mechanischen Aufzeichnungen üblichen Fluktuationen aufweise. Das hatte ich vorher bereits nachgeprüft. Dabei zeigte sich nicht nur die extreme Frequenzkonstanz sondern auch ganz leichte, langzeitige Frequenzverschiebungen, wie sie im Stromnetz durch Leistungsregelungen auftreten (
https://netzfrequenzmessung.de/ ). Nach dem Herausfiltern des Brummtons lassen sich die sehr leisen Passagen im Polizeimitschnitt analysieren. Wie bereits beim Betrachten der Schaltgeräusche drängt sich auch jetzt der Verdacht auf, dass als Zuspieler kein TK248 sondern ein Kassettengerät mit automatischer Wiederholfunktion verwendet wurde. Auch darauf angesprochen, behauptet die Gutachterin, dass in dem Fall ein Geräusch des Bandrücklaufs erkennbar sein müsse. Bei der späteren Überprüfung dieser Behauptung ließ sich dieses in der Tat erkennen. Nach dem Schaltgeräusch, das vermeintlich den Rücklauf einleitet, ist ein Rauschen nachweisbar, das in Zeitpunkt und Dauer genau einem Rücklauf der Bandkassette entspricht.
Daraus ergeben sich drei Fakten, die nach meiner Erkenntnis unumstößlich sind:
1. Die aufwändige Untersuchung im Labor des LKA lässt keinen Schluss über die Verwendung des TK248 zu.
2. Die von der Polizei aufgezeichnete Tätertonfolge enthält Schaltgeräusche, die niemals vom TK248 stammen, weil sie viel zu leise sind.
3. Die Analyse der Schaltgeräusche und der leisen Passagen zwischen den Schaltgeräuschen stammen von einem Kassettengerät mit automatischer Wiederholfunktion.