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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

25.10.2025 um 23:35
Zitat von camelotcamelot schrieb:um Beispiel gab es weder an der Kiste noch an anderen Tatmitteln Spuren (Fingerabdrücke, DNA) von Mazurek.

Es gab auch keine nachweisbare Spur von Mazurek zum Tatort oder zur Konstruktion der Kiste.
Wieso sind das entlastende Indizien? Es gibt überhaupt keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren (von der ominösen DNA-Spur aus dem Geschirrspüler eines anderen Mordopfers einmal abgesehen). Und es gibt auch keine Spuren von irgendwem zum Tatort oder zur Konstruktion der Kiste. Damit wären das dann ja entlastende Indizien für Jedermann. Einer aber muss es ja gewesen sein.
Zitat von camelotcamelot schrieb:Das Internat in unmittelbarer Nähe wurde nicht systematisch durchsucht oder befragt, obwohl es logistisch und zeitlich relevant gewesen wäre.
Zum Durchsuchen bedarf es selbst in Bayern eines richterlichen Beschlusses. Dazu muss ein Staatsanwalt einem Richter einigermaßen plausibel machen, warum dort, wo gesucht werden soll, vielleicht auch etwas zu finden ist. Was hätte denn hier der Staatsanwalt in seinen Antrag schreiben sollen? Und wonach hätte man wen befragen sollen? Am Tattag - und damit auch bei der unmittelbaren Vorbereitung in den Tagen davor, wenn es eine solche gab - waren die Schüler bekanntlich noch in den Ferien.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 00:39
@OpLibelle

Da liegt ja das Problem. Wenn Ermittler einem Staatsanwalt nichts zuführen, dann kann der einem Richter klarer weise nicht plausibel machen, warum dort, wo gesucht werden soll, vielleicht auch etwas zu finden ist. Darum habe ich die Ermittlungen als korrupt bezeichnet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 18:11
Da wir ja immer noch nicht wissen was es mit dem grünen Kombi vermutlich einem VW Passat in der Tatnacht auf sich hat habe ich für Werner Mazurek einen Antrag an das Kraftfahrtbundesamt gerichtet und lasse mich jetzt einfach mal überraschen:

Sehr geehrte Damen und Herren,


nach § 1 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes hat jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

In Ausübung dieses Rechts beantrage ich hiermit Auskunft über amtliche Informationen zum Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen FFB‑Z‑XYXY.

Insbesondere interessiert mich, wer im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 15. September 1981 (insbesondere zwischen 21:00 und 23:00 Uhr) als Halterin bzw. Halter des Fahrzeugs eingetragen war.

Der Antrag erfolgt im Rahmen der historischen Aufarbeitung des Kriminalfalls Ursula Herrmann (Schondorf am Ammersee, 1981).

Zwei unabhängige Zeugen (Michael H. und Michael H.) haben das genannte Fahrzeug zur fraglichen Zeit gesehen.

Die Identität der seinerzeit eingetragenen Halterin bzw. des eingetragenen Halters kann zur weiteren sachlichen Klärung des Vorfalls beitragen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt als Betreiber des Zentralen Fahrzeugregisters ist für die Verwaltung der Zulassungs- und Halterdaten zuständig.

Ich bitte daher um Übermittlung der angeforderten Auskunft – konkret um Mitteilung des Namens der zum genannten Zeitpunkt eingetragenen Halterin bzw. des eingetragenen Halters.

Etwaige nach der Informationsgebührenverordnung anfallende Gebühren werde ich selbstverständlich übernehmen; bitte teilen Sie mir vorab die voraussichtliche Höhe der Kosten mit.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich gegebenenfalls unter den unten angegebenen Kontaktdaten.

Begründung und öffentliches Interesse

Die Aufklärung historischer Kriminalfälle von erheblichem öffentlichem Interesse, insbesondere solcher mit möglichem Nachrichtendienst- oder Kommunikationsbezug, stellt einen legitimen Gegenstand von IFG-Anfragen dar.

Das Informationsinteresse ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Gebot staatlicher Transparenz (Art. 20 Abs. 3 GG, Demokratieprinzip) sowie dem allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Abs. 1 IFG).

Ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse ist nach § 3 Nr. 4 IFG gegen das öffentliche Aufklärungsinteresse abzuwägen.

Form der Antwort / Gebühren / Frist

Ich bitte um

eine schriftliche Eingangsbestätigung dieses Schreibens (§ 7 Abs. 1 IFG),

eine abschließende Entscheidung binnen eines Monats,

und, falls Gebühren anfallen, um vorherige Mitteilung der voraussichtlichen Höhe (§ 10 IFG).

Die Übersendung der Antwort kann gerne per E-Mail an XXXX.YYYY.@web.de erfolgen.

Hinweis auf Rechtsbehelfe

Sollte der Antrag abgelehnt oder nicht fristgerecht beantwortet werden, behalte ich mir die Einlegung eines Widerspruchs sowie ggf. die Erhebung einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO vor.


einen ähnlichen Antrag habe ich in der Zwischenzeit auch an den BND gestellt weil es da ja so verdächtig ruhig ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 21:08
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Und die Pfaffinger-Aussage hat jeder für sich bewertet. Da kann man im Nachhinein ohne neue Zeugen oder Erkentnisse sowieso nicht dran rütteln.
Der fehlende Mittäter ist aus meiner Sicht schon ein Problem in dem Urteil. Wenn man das mal weiterspinnt, macht das Urteil eigentlich nur Sinn, wenn P nicht nur der Grubengräber, sondern auch der Mittäter war. Denn: wer würde einen Trinker mit dieser Aufgabe betreuen, wenn er ansonsten nicht von der Tat profitiert, aber damit zum Mitwisser wird? Das erschließt sich mir nicht. Daher wäre eigentlich nur eine Tat von WM zusammen mit P denkbar. Aber würde man sich mit einem dem Alkohol nicht ganz abgeneigten Mittäter verbünden, wenn dieser dadurch immer die Gefahr innehat, alkoholisiert zu plaudern? Für mich schwierig vorstellbar, aber es gibt natürlich auch nichts, was es nicht gibt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 21:37
Zitat von FranzFerdinandFranzFerdinand schrieb:Da wir ja immer noch nicht wissen was es mit dem grünen Kombi vermutlich einem VW Passat in der Tatnacht auf sich hat habe ich für Werner Mazurek einen Antrag an das Kraftfahrtbundesamt gerichtet und lasse mich jetzt einfach mal überraschen:
Ich will Dir ja nicht die Vorfreude auf die Überraschung verderben, deshalb schreibe ich die Antwort, die Du ganz unabhängig von allen Datenschutzbestimmungen bekommen wirst, in den Spoiler.

SpoilerDie Daten wurden spätestens 7 Jahre nach Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs gelöscht. § 72 Fahrzeugzulassungs-Verordung. Guckst Du hier: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__72.html


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 21:46
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ich will Dir ja nicht die Vorfreude auf die Überraschung verderben, deshalb schreibe ich die Antwort, die Du ganz unabhängig von allen Datenschutzbestimmungen bekommen wirst, in den Spoiler.
Das weiß er eigntlich schon schon seit 7 Jahren:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.03.2018:Was ich noch nicht berichtet habe: Am Abend des 15.09. um 23.00 Uhr wurde ein grüner Passat Kombi gesichtet, der an der Aumühle (auf der Weingartenseite) parkte und plötzlich mit hoher Geschwindigkeit losbrauste und dann mit 150 über die B12 Richtung Inning und dann Richtung FFB fuhr. Sogar die Autonummer wurde aufgeschrieben. Mir wurde vom LKA 2011 erzählt, dass diese Nummer abgeklärt ist und dass der Fahrer nichts mit dem Fall zu tun hat. Weil ich das nicht glauben will, habe ich versucht, die Autonummer recherchieren zu lassen, aber das scheint nicht zu gehen, weil in Flensburg Nummern von 81 angeblich nicht mehr gelistet sind.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 21:58
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:OpLibelle schrieb:
Ich will Dir ja nicht die Vorfreude auf die Überraschung verderben, deshalb schreibe ich die Antwort, die Du ganz unabhängig von allen Datenschutzbestimmungen bekommen wirst, in den Spoiler.
Das weiß er eigntlich schon schon seit 7 Jahren:
2r2n schrieb am 09.03.2018:
Was ich noch nicht berichtet habe: Am Abend des 15.09. um 23.00 Uhr wurde ein grüner Passat Kombi gesichtet, der an der Aumühle (auf der Weingartenseite) parkte und plötzlich mit hoher Geschwindigkeit losbrauste und dann mit 150 über die B12 Richtung Inning und dann Richtung FFB fuhr. Sogar die Autonummer wurde aufgeschrieben. Mir wurde vom LKA 2011 erzählt, dass diese Nummer abgeklärt ist und dass der Fahrer nichts mit dem Fall zu tun hat. Weil ich das nicht glauben will, habe ich versucht, die Autonummer recherchieren zu lassen, aber das scheint nicht zu gehen, weil in Flensburg Nummern von 81 angeblich nicht mehr gelistet sind.
Lassen wir uns überraschen. In diesen speziellen Fall sind die Daten ja noch vorhanden. Nur halt nicht genau in Flensburg sondern im BLKA in Müchen.
Zitat von FranzFerdinandFranzFerdinand schrieb:Die Aufklärung historischer Kriminalfälle von erheblichem öffentlichem Interesse, insbesondere solcher mit möglichem Nachrichtendienst- oder Kommunikationsbezug, stellt einen legitimen Gegenstand von IFG-Anfragen dar.
Und wenn die erste Mail vom BND vom 08.06.2025 stimmt sollte es möglich sein hier weiter zu kommen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 22:27
Zitat von PhischPhisch schrieb:Der fehlende Mittäter ist aus meiner Sicht schon ein Problem in dem Urteil. Wenn man das mal weiterspinnt, macht das Urteil eigentlich nur Sinn, wenn P nicht nur der Grubengräber, sondern auch der Mittäter war.
So steht es ja auch im Urteil, wenn auch etwas versteckt:

"Aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme steht für die Kammer weiterhin fest, dass [P] auch am 15.09.1981 mit seinem Spaten im Weingartengebiet war und dort nach der Entführung des Kindes die Erde
über die eingegrabene Kiste geschaufelt hat."

Urteil, Seite 169, 3. Absatz


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

26.10.2025 um 23:58
Zitat von camelotcamelot schrieb:Man hat sich auf Mazurek eingeschossen und andere Spuren vernachlässigt. Hinweise auf andere Verdächtige wurden nicht konsequent verfolgt. Das Internat in unmittelbarer Nähe wurde nicht systematisch durchsucht oder befragt, obwohl es logistisch und zeitlich relevant gewesen wäre. So führt man keine korrekten Ermittlungen, sondern korrupte Ermittlungen.

Genauso siehts aus! Weil es besteht der starke Verdacht das es gar nicht so sehr darum ging den Fall Herrmann doch noch aufzuklären als vielmehr rechtswirksam abzuschließen. Doch abschließen konnte man den Fall nur wenn am Ende auch jemand verurteilt wird und da kam Mazurek als "Bauernopfer" gerade recht! Weil es war 5 vor 12, die Verjährung drohte und so wurde, in typischer Bestätitungsfehlermanier, nur noch geschaut was kann man finden um Mazurek zu belasten und hat sich eine fragwürdige Indizienkette zusammengebastelt!

Der Fall bleibt aufgrund seiner Komplexizität mysteriös und noch viele Fragen offen, gerade was die mögliche Spur zum Landheim Ammersee angeht. Doch was es damit auf sich hat das muss endlich mal gründlich ermittelt werden schon allein weil es z. T. auch Argumente gibt die gegen eine mögliche Verstrickung von dort sprechen. Sollte es tatsächlich gelingen ein Wiederaufnahmeverfahren bei Mazurek zu erwirken dann wäre der Staat, bei einem Freispruch, gefordert wieder neu zu ermitteln.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.10.2025 um 08:35
Zitat von MauserMauser schrieb:Sollte es tatsächlich gelingen ein Wiederaufnahmeverfahren bei Mazurek zu erwirken dann wäre der Staat, bei einem Freispruch, gefordert wieder neu zu ermitteln.
Nö. Die Tat wäre dann verjährt. In der Sache wird so oder so nie wieder ermittelt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.10.2025 um 08:48
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:r Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
um 08:35
Mauser schrieb:
Sollte es tatsächlich gelingen ein Wiederaufnahmeverfahren bei Mazurek zu erwirken dann wäre der Staat, bei einem Freispruch, gefordert wieder neu zu ermitteln.
Nö. Die Tat wäre dann verjährt. In der Sache wird so oder so nie wieder ermittelt.
Dass stimmt so nicht.

Die Anwältin von Werner Mazurek ist dran neue belastbare Beweise zu verwerten und ich ich gehe mal stark davon aus das die Dame die ihre Promotion im Bereich WAV eingereicht hat, wissen wird was sie tut.

Und der Mordvorsatz der Täter ist bis heute juristisch nicht sauber widerlegt.
Selbst Chatgpt erkennt einen möglichen Mordvorsatz:

Dateianhang: Juristische Bewertung_Mord_durch_Unterlassen.pdf (88 KB)

Da sowohl Augsburg als auch München nicht mit mir redet muss ich es halt auf diese zeitgenössische Art versuchen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

27.10.2025 um 09:01
Unabhängig davon, ob die Justiz hier noch einmal tätig werden würde, was ich auch aufgrund der Verjährung bezweifle, würde die Ermittlung einer möglichen anderen Täterschaft für diesen Personenkreis ohnedies "lebenslang" bedeuten, auch ohne Gefängnisstrafe. Ihre "Freiheit" würden sie nicht mehr genießen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

01.11.2025 um 18:38
Anbei eine Zusammenfassung der LEH-Vereinigung, von
Forschungsauftrag: Reformpädagogik zwischen Re-Education, Bildungsexpansion und
Missbrauchsskandal – Die Geschichte der Vereinigung Deutscher Landerziehungsheime
(1947-2012)
Chronik zur Geschichte der LEH-Vereinigung,

Sehr schön hierbei auf Seite 16
die Drogenproblematik um 1980-1981

Drogen in der LEH-Vereinigung

Und der Vollständigkeit halber die komplette PDF.

Dateianhang: 2014_0103_Chronik_DIV.pdf (437 KB)

Es gab also ein Drogenproblem in den Landheim Internaten.
O.K. Schondorf wird jetzt nicht explizit genannt, es wird aber auch nicht ausgeschlossen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 13:01
Hallo, ich habe mir den Großteil hier durchgelesen und wollte auch meine Meinung zum besten geben:

Meiner Meinung nach gab es nie wirkliche Indizien, dass Werner der Täter ist, aus folgenden Gründen:
1. Das Tonbandgerät wurde nicht eindeutig identifiziert und zudem wurde es nicht 1982 bei ihm gefunden, d.h. nach 20 Jahren kann er auf sonstige Umwege daran gekommen sein und selbst wenn man beweisbar sagen kann, dass es das gesuchte Gerät ist, dann steht es Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.
2. Klaus P. hat wirre und widersprüchliche Aussagen getätigt, vllt. auch gar nicht mal aus Absicht, wenn es stimmt, dass er alkoholkrank war (mein Vater ist an seiner Alkoholsucht gestorben und exzessiver Konsum schädigt auch das Gehirn, mal abgesehen davon, dass unter Rausch Wahrnehmungen ganz anders sind und unlogisch). Meiner Meinung nach könnte Klaus durchaus ein 'treudoofer' Mittäter sein, aber seine Aussagen beweisen keinen Zusammenhang mit Werner. Werner ist für mich auch kein Typ, der mit jmd. zusammenarbeiten könnte.
3. Werner hatte erst kein Alibi und dann doch. Kann ich gut nachvollziehen, ich könnte auch im ersten Moment nicht sagen, was ich vor 2 Wochen an dem und dem Tag gemacht habe und müsste erstmal recherchieren. Dass es dann erst von anderen bestätigt wird und dann doch wieder nicht, da finde ich die befragten Personen fraglicher als Werner.
4. Anonyme Hinweise hatten anscheinend nicht viel Aussagekraft, weil sie ja auch nichts bewiesen haben. Außerdem wird Werner nicht sonderlich sympathisch (Hundestory) und gut angesehen (Schulden, Vorstrafen) in der Gegend gewesen sein, weswegen er eher als möglicher Täter beschuldigt wird.
5. Er hatte die Zeit, die handwerklichen Fertigkeiten und war mobil. Das kann für viele oder gar ein Großteil der Bevölkerung sprechen, erst Recht wenn man von 2 Tätern ausgeht. Die Arbeiten im Wald könnten auch nachts stattgefunden haben, um ein Radio umzubauen muss man noch lange kein Radio- und Fernsehmechaniker sein und eine Kiste mit Rohrsystem zu bauen bzw umzubauen traue ich mir selbst mit wenigen handwerklichen Kenntnissen zu. Ja, er hatte ein Auto, wer nicht...
6. Das Tuch, ein Gürtelstück in Größe 105, zwei von vielen Heften die ebenfalls im Besitz von Werner waren, Kinder die ein ähnliches Tonbandgerät 1982 bei ihm gesehen haben, ein Fernglas - das ist alles nichtssagend, zudem es in den 80er Jahren nicht wie heute alles in zig tausendfacher Ausführung gab.
7. Werner wurde meiner Meinung in die Täterrolle gedrängt: Vorstrafen, Schulden, Unsympathie. Seine Vorstrafen sind aber nicht vergleichbar mit diesem Fall, berechtigen aber durchaus, diese Person genauer unter die Lupe zu nehmen, dennoch nicht als Begründung der Schuld. Finanzielle Schwierigkeiten berechtigen ebenfalls in einem Erpressungsfall Ermittlungen aufzunehmen, aber stellen keinerlei Begründung dar. Hinzu kommt, dass Personen mit einem Betrieb anfangs oft Schulden haben und er auch nicht der einzige mit Schulden im Umkreis sein wird. Die Story mit dem Hund finde ich auch grauenhaft und vielsagend was die Moral und Empathie von Werner angeht, aber steht in keinerlei Zusammenhang mit der Tat. Und so doof es auch klingt, es waren andere Zeiten: meine Oma war die liebste Person, aber hat auch die unerwünschten Katzenbabys mit einem Hammerschlag auf den Kopf getötet - Tiere hatten einen ganz anderen Stellenwert, sie waren kein Freund in erster Linie, sondern hatten eine spezielle Aufgabe im Haushalt.
8. Da es nie Beweise oder eindeutige Indizien gegen Werner gab, hätte er auch nie so umfassend in den Medien erscheinen dürfen. Damit wurde ein Narrativ in der Bevölkerung erschaffen. Unterstützt durch Aussagen der Exfrau und Bekannten, was aber auch nicht mehr als Hören-Sagen ist und nicht als Wahrheit dient und das Bild des Täters untermauert - wie sagt Coldmirror immer so schön: "Der ist böse und der bleibt auch böse".
9. Die Tat passt nicht zum Täter! Das sagt mir meine Menschenkenntnis: wer sieht Werner eine Kiste bauen, wobei er sich überlegt: 'Ach die Kleene braucht ja nen Sitzplatz und Tischchen für die Comics, die ich ihr gebe, damit sie sich nicht langweilt. Und Licht und ein Radio, damit sie sich nicht einsam fühlt...' Das passt nicht zu dem Menschen, der den Hund in der Tiefkühltruhe vergisst. Auch die Vorstellung, wie er Zeitungsschnipsel ausschneidet und damit einen Brief bastelt, passt nicht zu dem Bild, was ich mir von Werner gemacht habe. Er ist ein erwachsener Mann mit nicht unbedingt den besten Moralvorstellungen, der in meinen Augen eine Schreibmaschine verwendet, da die Adresse ebenfalls mit Schreibmaschine erfasst wurde. Alles in allem wäre sein Tatvorgehen roher, aufs wesentliche bedacht: eine Kiste ohne Schnickschnack, Wasser und Kekse, ein Brief mit ausreichender Frankierung, ein geplanter Anruf ohne Jingle.
10. Subjektiv gesehen finde ich 2 Mio. Mark eine viel zu Hohe Lösegeldsumme und könnte mir vorstellen, das Werner eher realistisch eine Summe um die 500.000 Mark gewählt hätte, um sicher zu stellen, dass die Summe schnell erhältlich ist und um die Wahrscheinlichkeit der Einschaltung der Polizei so niedrig wie nur möglich zu halten. Er wusste, dass die Familie nicht zu den reichsten in der Umgebung gehörte. Da er Ursula kannte, kann man in dem Fall auch nicht von einer Verwechslung ausgehen.
11. Das Verhalten von Werner ist unsympathisch und er verteidigt sich nicht wirklich, er zeigt sich offen im Gericht. Er wirkt nicht wie jmd., der etwas zu verbergen hat und versucht kein bisschen sich in einem besseren Licht darzustellen. Auch wenn ich ihn nicht mag, wirkt er für mich wie ein einfacher, dennoch intelligenter Mensch, der nicht viel von leeren Worten hält und freischnauze spricht. Er will niemanden um den Finger wickeln und er weiß auch, dass es nur noch den einen Sinn in seinem Leben gibt, zu beweisen, dass er es nicht war.

Was ich zusammenfassend sagen möchte:
Man hätte sich irgendjemanden raussuchen und alle Indizien um diese Person herumbauen können, wie es im Fall von Werner geschah.
Indizien sollten immer wieder zu einer Person führen und nicht anders herum.


Und wie jeder andere eine Theorie hat, so möchte ich meine erläutern:
Der ganze Tathergang spricht meiner Meinung nach für einen bzw. mehrere jugendliche Täter, 15 bis 19 Jahre alt. Die Tat wird in den Medien sehr verteufelt und das ist auch berechtigt, man darf niemanden so etwas antun und schon gar nicht Schutzbefohlenen, in dem Fall einem Kind. Dennoch stand nie eine Mordabsicht im Raum und auch keine sadistischen sowie sexuellen Interessen, ganz im Gegenteil wurde versucht diese Gefangenschaft erträglich zu machen. Einen unüberlegten Jugendstreich finde ich daher überhaupt nicht abwegig. Vllt. von gelangweilten und von den Eltern nicht genug beachteten Schülern aus dem Internat. Kinder, die vllt. so auf sich aufmerksam machen wollten oder beweisen wollten, dass sie nicht von dem Geld ihrer Eltern abhängig sind, vllt. auch nur pure Langeweile, who knows, das Geld spielt in diesem Fall keine vorrangige Rolle. Besonders spricht dafür, der Aufbau der Kiste und die Ausstattung, der Brief mit den Papierschnipseln und die vielen Anrufe mit dem Jingle. Auch der Klingeldraht, sollte er überhaupt zu dem Fall gehören. Irgendwie klingt das alles nach Klischees, die aus Kinderkrimis stammen könnten und Jugendliche aufregend finden. Allerdings denke ich, das Hilfe von außen vorhanden sein musste und da passt für mich Klaus P., der eventuell die Kiste besorgt haben könnte. Ich finde Klaus könnte in diese Rolle passen, alleinstehend, arbeitslos, suchtkrank, evtl. einsam hat er sich von den Jugendlichen ausnutzen lassen und wusste vllt. gar nicht so genau, was da abgeht.
Auch im Vergleich zu anderen Entführungsfällen, welche weitaus brutaler abliefen, finde ich es auffällig, dass trotz dem Tod von Ursula nicht weiter an dem Plan der Erpressung festgehalten wurde, indem man die Leiche 'entsorgt' und die Drohungen an die Familie verschärft. Meiner Meinung nach wurde erst nachdem der/die Täter die tote Ursula fanden, das Ausmaß ihrer Tat bewusst, evtl. Wiederbelebungsmaßnahmen waren vergebens und Hilflosigkeit sowie Angst vor Bestrafung machten sie handlungsunfähig. Das passt für mich zu Heranwachsenden, deren Streich zu tödlichem Ernst wird.


Am Ende des Tages ist es vollkommen egal was wir alle denken, ich bezweifle dass der Fall neu aufgerollt wird oder Werner eindeutig seine Unschuld beweisen kann, wie auch, wenn seine Schuld nie eindeutig belegt wurde.
Der einzige stichhaltige Beweis ist die DNA, die auch 2006 bei einem anderem Fall gefunden wurde. Sollte da irgendwann ein Treffer erzielt werden, gibt es vllt ein paar Antworten.
Vllt. wird auch ein Täter auf seinem Sterbebett geständig, wobei das nach so extrem langer Zeit eher unwahrscheinlich ist, dass das schlechte Gewissen noch an ihm zehrt.


Ich denke, dass dieser Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit recht schnell hätte gelöst werden können, vorausgesetzt es wird gute, zielorientierte Polizeiarbeitet geleistet. Es war alles da: Leiche, Tatort, Täter muss im Umkreis leben oder arbeiten, Spuren ohne Ende.
Ich würde mir wünschen, dass der Fall nochmal groß aufgerollt wird, nicht auf Hinblick zur Lösung des Falls (dafür ist zu viel Zeit vergangen und viel zu viel Beweismaterial vor Begutachtung zerstört wurden), sondern in Hinblick was bei der Polizeiarbeit falsch lief: Unwissenheit, Unfähigkeit, Inkompetenz, falsche Arroganz, Dummheit, Korruption.
Das wird leider nicht passieren, aber sollte es wirklich auf geschmierte Polizisten hinauslaufen, wäre noch eine Aufklärung möglich.

Zum Schluss: ich glaube nicht, dass es der Sohn von dem Unternehmer mit Drecksvergangenheit ist (wobei er für mich wahrscheinlicher als Werner ist), sondern eher Kinder von Politikern/Diplomaten, die direkt mit Auffinden der Leiche von Ursula ihre Kontake genutzt haben, um das Internat rauszuhalten, ohne dass eine Spur überhaupt da hingeführt hätte.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 20:13
@andg89
Tolle ausführliche Würdigung des Sachverhalts.
Wenn man das Urteil liest, dass soweit ich weiß WM hat veröffentlichen lassen, dann seh ich da schon belastende Punkte. Nur mal ein Beispiel: die Aussagen um den vorgeblichen Tonbandkauf auf dem Flohmarkt sind nicht korrekt. Die Ermittler entdeckten bei WM Videomaterial, das beweist, dass er zum angeblichen Zeitpunkt des Flohmarkts weit weg und ganz woanders war. Das macht ihn nicht zum Täter, aber es zeigt, seine Geschichte vom Tonbandkauf stimmt nicht. Und damit wird das schon wieder heißer.


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