camelot schrieb:um Beispiel gab es weder an der Kiste noch an anderen Tatmitteln Spuren (Fingerabdrücke, DNA) von Mazurek.
Es gab auch keine nachweisbare Spur von Mazurek zum Tatort oder zur Konstruktion der Kiste.
Wieso sind das entlastende Indizien? Es gibt überhaupt keine Fingerabdrücke oder DNA-Spuren (von der ominösen DNA-Spur aus dem Geschirrspüler eines anderen Mordopfers einmal abgesehen). Und es gibt auch keine Spuren von irgendwem zum Tatort oder zur Konstruktion der Kiste. Damit wären das dann ja entlastende Indizien für Jedermann. Einer aber muss es ja gewesen sein.
camelot schrieb:Das Internat in unmittelbarer Nähe wurde nicht systematisch durchsucht oder befragt, obwohl es logistisch und zeitlich relevant gewesen wäre.
Zum Durchsuchen bedarf es selbst in Bayern eines richterlichen Beschlusses. Dazu muss ein Staatsanwalt einem Richter einigermaßen plausibel machen, warum dort, wo gesucht werden soll, vielleicht auch etwas zu finden ist. Was hätte denn hier der Staatsanwalt in seinen Antrag schreiben sollen? Und wonach hätte man wen befragen sollen? Am Tattag - und damit auch bei der unmittelbaren Vorbereitung in den Tagen davor, wenn es eine solche gab - waren die Schüler bekanntlich noch in den Ferien.