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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.838 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

08.02.2026 um 22:42
Ich war lange erfolglos auf der Suche nach einem Bayern-3-Jingle der der Tätertonfolge entspricht, den die Polizei im Hause Herrmann von Telefonanrufen aufgezeichnet hat. Ebenso konnte ich keinen gesendeten Jingle finden, der der Tonträger-Vorlage gleicht, die der Bayerische Rundfunk dem Landeskriminalamt übergegeben hat. Zumindest für den zweiten Fall bin ich dank der Links von @JosephConrad (siehe oben) fündig geworden. Aus der gleichen Quelle ließen sich noch weitere Jingles extrahieren.

Von allen möglichen Jingles entspricht die Version vom 14.09.1979 tatsächlich der Tonträger-Vorlage, die direkt vom Bayerischen Rundfunk stammt. Die folgenden Oszillogramme vergleichen die in YouTube vorhandene Version mit der Tonträger-Vorlage. Im gesamten Erscheinungsbild und auch der Obertonzusammensetzung stimmen die beiden gut überein. Entsprechend der Mitteilung des BR an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) soll die Vorlage unverändert von 1979 bis 1984 gesendet worden sein. Diese Behauptung ist jedoch falsch.

Referenz79

Um das zu belegen, habe ich in der folgenden Grafik insgesamt 10 in YouTube gefundene BR-3-Jingles gegenübergestellt. Insgesamt liegen mir über 30 ähnliche aus dieser Quelle vor, von denen sich die Jingles ab 21.09.79 untereinander nicht nennenswert unterscheiden. Allerdings unterscheiden sich alle deutlich von der Tonträger-Vorlage und der Version vom 14.09.79. Hier nimmt der 6. Ton praktisch sofort die volle Lautstärke ein, und es fehlt das langsame Einschwingen, also die rundliche linke Kante, wie sie in allen anderen Versionen auftaucht. Außerdem ist die Obertonverteilung eine andere.

Sammlung-400

Bis Mitte 1979 ging eine völlig andere Version von Jingles über den Sender. Der letzte davon auffindbare stammt vom 27.07.79. Es ist der erste Jingle in der Zusammenstellung. Er klingt extrem schrill und alle Töne sind gleichlaut. Bemerkenswert ist, dass die einzelnen Töne tiefer sind als bei allen späteren Jingles und recht genau der Tonhöhe der Tätertonfolge entsprechen. Danach haben die Techniker des BR mit einer neuen Version gespielt. Zunächst (am 24.08.79) schwingt der 6. Ton langsam ein und hat fast alle Obertöne in abnehmender Lautstärke. Dann (14.09.79) taucht plötzlich die Version auf, die der Tonträger-Vorlage des BR entspricht. Zum Tatzeitpunkt wäre sie älter als 2 Jahre gewesen. Kurz darauf (21.09.79) setzte sich wieder die erste Version vom 24.08.79 durch. Es macht den Eindruck als ob sie sich bis zum Herbst 1981 (Tatzeitpunkt) nicht verändert hat. Das letzte vor der Tat auffindbare Vorkommen stammt vom 11.07.1981.

Hier noch die Frequenzen in Hertz (Tonhöhen) der interessantesten Jingles:

27.07.1979 Töne 1 bis 7 (sehr schrill):
450 - 600 - 600 - 750 - 750 - 900 – 750

Tätertonfolge (Polizei-Mitschnitt, Angaben des LKA)
463 – 615 – 615 – 762 – 762 – 917 – 752

Noten der Melodie "Solang der alte Peter" a – d – d – f – f – a – f
440 – 587 – 587 – 698 – 698 – 880 – 698

B3-Tonträgervorlage und weitere aufgefundene Jingles (Angabe des LKA)
536 – 713 – 713 – 886 – 886 – 1064 – 886

Ich setze voraus, dass zumindest die Frequenzverhältnisse der wahren Töne der B3-Jingles den Noten der Melodie "Solang der alte Peter" entsprechen. Abweichungen halte ich für Messfehler der Tonhöhen.

Die verblüffende Ähnlichkeiten der Tonhöhen des Jingles vom 27.07.1979, der Tätertonfolge und der Melodie "Solang der alte Peter" legen die Vermutung nahe, dass irgendwann auch einmal ein der Tätertonfolge ähnlicher Jingle gesendet wurde. Falls das tatsächlich der Fall gewesen wäre, hätte das weitreichende Konsequenzen. Zunächst würde jede Spekulation über die Art der Frequenzverschiebung zwischen gesendetem Jingle und Polizeiaufzeichnung entfallen. Außerdem würde das Verfahren des LKA zur Formung des Lautstärkenverlaufs der Tätertonfolge durch das Tonbandgerät TK248 knallhart widerlegt. Dieses Verfahren funktioniert nämlich nur für die Frequenzen der Tonträger-Vorlage, nicht aber für Jingles mit den Tonhöhen der Tätertonfolge. Für die Tätertonfolge würde nämlich der 6. Ton nicht abgeschwächt. Siehe dazu meine Gegendarstellung zum LKA-Gutachten, Bild 6.8. Für 1064 Hz bricht die Lautstärke stark ein. Ist die Frequenz nur etwas niedriger, passiert das nicht.
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_grundig-tk248/Gegendarstellung-zum-Gutachten_vollstaendig.pdf


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 11:22
Hallo, ich bin neu hier und noch dabei mir einen Überblick zu verschaffen...

Dabei tun sich Fragen auf, die ich bereits jetzt - wo ich noch eine weitgehend unfragmentierte Sichtweise habe - vorbringen möchte. Ich bitte um Nachsicht, wenn es hierfür bereits plausible Erklärungen gibt, die ich bisher noch nicht gelesen habe.

Das Fahrrad wurde von den Tätern am Tatort belassen. Bei einem Einsatz von Spürhunden - ich weiß nicht ob das der Fall war - hätte die Polizei das Versteck so sehr schnell finden können. Natürlich vorausgesetzt es kam kein anderes Transportmittel zum Einsatz.

Bei dem Klingeldraht kann ich keine Verbindung zu W.M. erkennen. Er hätte als Fernsehtechniker dafür Funkgeräte benutzt, wie er ja auch selbst in der Doku "Ich war es nicht!" gesagt hat.

@2r2n vermutet den Täterkreis im nahegelegenen Internat. Das ist nachvollziehbar, aber...
- als die Kiste wohl vergraben wurde, waren die dortigen Schüler in den Sommerferien.
- der Tattag (15.09) war der erste Schultag. Ich finde das als Zeitpunkt irgendwie ungewöhnlich...

Überhaupt stellt sich die Frage, ob nicht doch eine Verwechslung vorlag:
- es gab ja wohl ein Mädchen wohlsituierter Eltern, das Ursula sehr ähnlich sah.
- der aufgefundene (Sport)Anzug war zu groß für sie.
- die Art des vorgefundenen Lesematerials hätte dann auch besser gepasst.

Die mit dem Fall Charlotte Böhringer übereinstimmende DNA-Spur wurde offenbar erst 2006, also 25 Jahre später entdeckt. Zwischenzeitlich war die Kiste ja an verschiedenen Orten - vermutlich frei zugänglich (?) - ausgestellt. Woher weiß man, ob die DNA nicht erst später an die Schraube kam?


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 15:28
Willkommen im Thread, R.d.R
Mein Beileid, wenn du dich durch die fast 600 Seiten quälen möchtest ;)

Das Gelände ist so unwegsam, dass die Täter das Mädchen sicher bis zum Versteck getragen haben. Soweit ich mich erinnern kann, wurden Hunde erst später eingesetzt.

Funkgeräte wären eine Möglichkeit. Allerdings haben einige Leute Bedenken, dass man bei den üblichen CB-Funkgeräten mithören kann. Diese Bedenken teile ich nicht, weil es ausreicht, nur kurz die Ruftaste zu drücken.
Die Art, wie der Klingeldraht verwendet wurde, grenzt an Dummheit. Erstens war es kein normaler, verdrillter Klingeldraht, sondern es waren einzelne Drähte, die nur grob verschlungen und mehrfach zusammengeflickt waren. Zweitens waren zu allem Überfluss die blanken Flickstellen mit Isolierband bedeckt. Technisch interessierten Grundschülern traue ich ein professionelleres Vorgehen zu.

Täter aus der Umgebung hätten die Ferien gut zur Vorbereitung nutzen können.
Für Internatsschüler war es der Anreisetag. Es wäre günstig, wenn das Opfer ein solcher Schüler hätte sein sollen. Sein Fehlen wäre nicht schon nach einer Stunde sondern frühestens am nächsten Tag aufgefallen. Damit hätten die Täter Zeit zum Aufräumen gehabt. Auch das deutet auf eine Verwechselung hin.

Ich meine, die DNA war am Gewinde der Schraube. Damit hätte sie kaum später dorthin gelangen können. Insider halten es für eine Fehlanalyse. Das lässt sich nicht belegen, weil kein Beteiligter einen Fehler gemacht haben will.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 15:33
Zitat von roberndrobernd schrieb:Tätertonfolge (Polizei-Mitschnitt, Angaben des LKA)
463 – 615 – 615 – 762 – 762 – 917 – 752
Wenn es da so gar kein Jingle vom Radio gibt: könnte es nicht doch sein, dass das Jingle von einem Homecomputer generiert wurde? Ich hatte es ja schon einmal gesagt: ich hatte 1982 in Apple-Pascal auch diese Tonfolge in einem von mir geschriebenen kleinen Spiel verwendet. Und dort war mit dem Lautsprecher nur mehr oder weniger Rechteck zu erzeugen:


Screenshot 2026-02-09 153118


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 15:43
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Woher weiß man, ob die DNA nicht erst später an die Schraube kam?
Zur Schrauben-DNA:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 10.01.2019:Der im Verfahren „Hermann“ tätige Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtet glaubhaft, er habe am 16.11.2005 von Beamten des Landeskriminalamtes Hermann-Asservate übergeben bekommen. Darunter habe sich ein Umschlag mit der Beschriftung „Deckel-E“ befunden. In einer offenen Tüte hätte sich neben anderen auch eine Sechskantschraube, bezeichnet mit „E-V“, befunden. Diese Schrauben seien in die Holzkiste aus dem Verfahren Herrmann eingedreht gewesen sei. Die Schrauben sei sichtlich „blank und sauber“ gewesen. Er habe (S. 173) weder Russ noch Magnabrush, was Anfang der 1980-iger Jahre zur daktyloskopischen Spurensicherung verwendet worden sei, an den Schrauben festgestellt. Auch in der Verpackungstüre seien keinerlei Rückstände von Russ/oder Magnabrush festzustellen gewesen. Er habe zunächst versucht, DNA mit dem sogenannten Waschverfahren zu sichern. Dafür habe er alle überbrachten Sechskantschrauben gemeinsam verwendet. Anschliessen habe er jede Schraube und damit auch die Schraube „E-V“ mit je einem Q-Tip noch im Gesamten, also Schraubenkopf und Gewinde, abgerieben. Für jeden Abrieb sei eine Spurnummer vergeben worden. Der Schraubenabrieb „E-V“ erhielt die Nummer J 73.03.3.
(3.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass die vom Glas aus dem Geschirrspüler Böhringer und die von der Kommode aus dem Wohnzimmer Böhringer sowie die von der Sechskantschraube von der Kiste Herrmann gesicherten DNA-Muster ohne vernünftigen Zweifel von einer einzigen Person stammten, die mit keiner der in beiden Verfahren, also Herrmann und Böhringer, untersuchten Vergleichspersonen übereinstimme. Die Polizeibeamten KHK’in B. bzw. KK F. führten glaubhaft aus, dass aus dem Verfahren Herrmann von über 250 Personen bzw. aus dem hiesigen Vergleichsspurenentnahmen von fast 300 Personen Vergleichsspuren vorlägen.
(ii.)
Die Kammer kann es aufgrund einer Gesamtschau der nachfolgend dargestellten Umstände als fern liegend ausschliessen, dass die DNA-Spur auf der Schraube im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste angebracht wurde. Die fragliche Schraube mit der Bezeichnung „E-V“ wurde im Jahr 1981 mit daktyloskopischem Spurensicherungsmittel eingepinselt und auch abgeformt. Sie wurde nach den Untersuchungen im Jahr 1981 nicht als Spurenträger im heutigen Sinne behandelt und wurde im Jahr 2005 gesäubert, dem mit der erneuten Spurensicherung beauftragten KOK N. übergeben. Die DNA Untersuchungen weiterer Schrauben der Kiste sowie deren Abformungen und Bohrlöcher verliefen negativ, so dass die DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ die einzige DNA-Spur auf den Schrauben darstellt. Aus den dargestellten Umständen schliesst die Kammer, dass durch die Behandlung der Schrauben im Ermittlungsverfahren das „Überleben“ von eventuell zunächst vorhandenen DNA-Spuren auf den Schrauben als fern liegend ausgeschlossen werden kann. Daher kann die aktuell (S. 174) aufgefundene DNA-Spur auf der Schraube „E-V“ nicht im Zusammenhang mit dem Bau oder dem Vergraben der Kiste im Jahr 1981 auf die Schraube gesetzt worden sein, sondern erst nach Abschluss der kriminaltechnischen Untersuchungen im bayerischen Landeskriminalamt Anfang der 1980-iger Jahre. Wann genau die Spur gesetzt wurde, liess sich nicht feststellen. Dies ist für hiesigen Fall aber auch ohne Bedeutung.
(1.)
Der beim LKA als daktyloskopischer Spurensicherer und Auswerter tätige Kriminalbeamte B. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft aus, die Holzkiste, in der Ursula Herrmann tot aufgefunden worden sei, sei kurz nach der Entdeckung zum LKA gebracht worden. Da es vor der Auffindung stark geregnet habe, sei die Kiste mit nassem Erdreich stark verschmutzt gewesen. Die Kiste sei daher zunächst gereinigt worden. Anschliessen seien u.a. alle Schrauben zur Sicherung von Werkezugspuren abgeformt worden. Nachdem das Drehmoment der Schrauben festgestellt worden sei, habe er die Schraubenköpfe im eingedrehten Zustand mit Spurensicherungsmittel zur Sichtbarmachung von Fingerabdrücken abgepinselt. An den Schraubenköpfen seien jedoch keine daktyloskopischen Spuren vorhanden gewesen. Anschliessend seien alle im Kistenkorpus befindlichen Schrauben entfernt und ihm zur daktyloskopischen Spurensicherung übergeben worden. Er habe sodann die Schrauben zunächst visuell nach Spuren abgesucht. Nachdem dies zu keinem Ergebnis geführt habe, habe er die Schrauben mit Spurensicherungsmittel überpinselt. Auch dies habe zu keiner Sicherung einer daktyloskopischen Spur geführt.
(2.)
Der ehemalige Sachverständige für Formspuren S. führte in der Hauptverhandlung glaubhaft und überzeugend aus, die mit den Ermittlungen im Fall Herrmann beauftragten Personen hätten Anfang der 1980-iger Jahre die Schrauben natürlich als Spurenträger, aber eben im damaligen Sinne, behandelt. Es habe damals nur die Faserspurenuntersuchung, die Formspurenuntersuchung und die daktyloskopische Untersuchung gegeben. An DNA-Spuren habe damals noch niemand gedacht. Die damalige Behandlung als „Spurenträger“ habe natürlich nicht auf die Besonderheiten der DNA-Übertragung Rücksicht genommen. Nach Durchführung der genannten Untersuchung, insbesondere der Abformung aller Schrauben mit Mikrosil, seien die Schrauben eingeölt und eingetütet worden. Die Asservate und damit auch die Schrauben habe sein damaliger Chef Herr H. zunächst in seinem Zimmer und dann in einem Schrank auf dem Gang des Sachgebiets gelagert. Zugang hätten nur sein Chef, er und die Mitarbeiter des Sachgebiets sowie die Soko gehabt. Die Schrauben seien in der Regel beim LKA verblieben. Lediglich (S. 175) die Schraube „E-I“ und die hier relevante Schraube „E-V“ seien einmal im Original an die Soko in Fürstenfeldbruch ausgehändigt worden. Vermutlich habe man dort ein Muster benötigt. Im August 1988 seien die Ermittlungen und auch die Asservate an die Soko Herrmann des BLKA übergeben worden. Die Angaben von Herrn S. zur Behandlung der Schrauben nach Durchführung der damals üblichen Untersuchungen wurden durch eine Reihe von Zeugen bestätigt. So berichtete der für Physik sachverständige Zeuge Dr. P, der auch schon 1981 beim LKA beschäftigt war, dass damals die Reihenfolge der an der Kiste und ihren Teilen durchzuführenden Untersuchungen im Sachverständigenkreis besprochen worden sei. Nach Durchführung dieser Untersuchungen seien die Asservate dann „frei“ gewesen, d.h. es seine keine Schutzmassnahmen mehr nötig gewesen, da keine Untersuchungen mehr folgen sollten. Der Zeuge O., ein damaliger Mitarbeiter des kriminaltechnischen Instituts des BLKA führte glaubhaft aus, nach Durchführung der Untersuchungen habe auch er Kontakt zu den Schrauben gehabt. Man habe die Schrauben anfassen können, weil ja nach Abschluss der Untersuchungen „nichts mehr passieren“ habe können. Auch der Zeuge KHK a.D. B. von der Abteilung für Daktyloskopie berichtete glaubhaft, man habe nach Abschluss der Untersuchungen alle Asservate in die Hand nehmen können. Der sachverständige Zeuge S. erklärt glaubhaft, er habe damals im Nebenzimmer von Herrn H. und Herrn S. gearbeitet. Man habe als Mitarbeiter des Sachgebiets Zugang zu den Asservaten gehabt.
(3.)
Der Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtete glaubhaft, die Schraube sei ihm geputzt übergeben worden. Spuren der bei der daktyloskopischen Spurensuche damals verwendeten Mittel seien weder auf der Schraube „E-V“ noch in der Verpackungstüte der Schraube vorhanden gewesen (vgl. oben Teil E.9.m.i.2.).
(4.)
Die humanbiologische Sachverständige PD Dr. A. führte überzeugend aus, dass DNA-Spuren sehr empfindlich seien. Neben Feuchtigkeit würden auch mechanische Einwirkungen das Überleben der DNA als Spur verhindern. Auf die Untersuchungen im Fall Hermann bezogen führte sie überzeugend aus, dass insgesamt 17 Schrauben vom Deckel E – also dem Deckel, in dem sich die relevante Schraube befunden habe, auf DNA-Spuren untersucht worden seien. Lediglich an der Schraube „E-V“ sei eine DNA Spur feststellbar gewesen (Spur J. 73.03.3). Auf allen anderen 16 Schrauben sei keine DNA feststellbar gewesen. Weiter seien 33 Abformungen von Schrauben, die aus (S. 176) dem Deckel E stammten, und 28. Holzbohrungen mit jeweiliger Abformung untersucht worden. Sowohl die Untersuchungen der Abformungen als auch die Untersuchungen der Bohrungen seien bezüglich DNA negativ verlaufen. Sogar in der Abformung der Schraube „E.-V“ sei die DNA-Untersuchung negativ verlaufen.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 15:47
@FranzFerdinand (User-Konto leider bereits gelöscht)

Beitrag von FranzFerdinand (Seite 591)

Andre K. alias Sascha F. oder auch Detektei (Sascha) Franke...
Werner Mazurek angebl. Detektei
Dies ist ein Screenshot aus einem Video der Bild-Zeitung (zu finden bei ca. 7:59)
Youtube: True-Crime: Der Mord in der Holzkiste – Das grausame Fall von Ursula Herrmann | BILD Original Doku
True-Crime: Der Mord in der Holzkiste – Das grausame Fall von Ursula Herrmann | BILD Original Doku
Externer Inhalt
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Bei 8:42 findet man auch eine Tätigkeitsübersicht bei der sich - trotz Unkenntlichmachung - mehrere Zielpersonen erahnen lassen.

Wenn man die Adresse der Detektei in google eingibt, landet man schnell bei einer Ferienwohnung im genannten Ort.
Aber über die Detektei selbst findet man keinerlei Infos. Das erscheint schon irgendwie merkwürdig.

Für eine telefonische Abhörung ist doch ein richterlicher Beschluß notwendig? Warum wurde ein solcher erteilt, wenn doch im Fall W.M. angeblich gar nicht mehr ermittelt wird?

Soweit mir bekannt war der Detektiv eingeschaltet, um den Tonbandverkäufer ausfindig zu machen.
Den hat er lt. Podcast des Bayr. Rundfunks v. 07.03.2021 angeblich auch gefunden. "Es müssten nur noch ein paar Dinge abgeklärt werden...."
https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:14ba3af0f00b7db9/
Zu hören ab ca. 19:19
Was folgte war die Todesnachricht des Detektivs dessen - wen wundert´s - Grab nicht existiert.

In der 3 teiligen Filmdoku "Ein Mädchen verschwindet - Neue Spuren im Fall Ursula Herrmann" aus dem Jahr 2024 - Teil 3 "Neue Zweifel" besucht W.M. einen Flohmarkt in Bad Oeynhausen, in der Hoffnung dort Informationen über den damaligen Verkäufer zu erhalten.
https://www.ardmediathek.de/video/ein-maedchen-verschwindet-neue-spuren-im-fall-ursula-herrmann/folge-3-ein-maedchen-verschwindet-neue-zweifel/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIwMDQ1MTA
Zu sehen ab 17:06
Er nennt auch zwei Namen, von denen einer große Ähnlichkeit mit dem des seit Jahren ermittelten Staatsanwaltes hat.
Aber wirklich gefunden wurde ja wohl bisher niemand....


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 16:09
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Aber wirklich gefunden wurde ja wohl bisher niemand....
Weil er das Tonband mMn. schon länger besaß, aber Schiss bekam, als es in den Fokus geriet.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 17:32
@JosephConrad
Wir können ausschließen, dass Tätertonfolge und Tonträger-Vorlage unabhängig voneinander erzeugt wurden. Man kann sich Mühe machen und einen eigenen Generator programmieren oder bauen. Um genau zu wissen, was der tun soll, ist jedoch die Vorlage genau zu analysieren. Das ist allerdings ohne Digitalisierung der Vorlage nicht möglich. Auf analoge Weise ginge es wahrscheinlich mit einem Lichtstrahl-Schreiber, also auf 20 m Fotopapier. Für Amateure mit ca. 20000 DM völlig unerschwinglich.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Anzahlen der Schwingungen der Tonträger-Vorlage und auch der Tätertonfolge auszuzählen. Und sie stimmen im Rahmen der unterschiedlichen Einschwingzeiten überein. Der BR hat für die Verkehrsfunk-Jingles eine Hardware verwendet, die es erlaubte, neben der Laufzeit auch die Einschwingzeit einzelner Töne und deren Obertonzusammensetzung zu verändern. Ohne die Einstellungen zu protokollieren, wurde das Gerät so eingestellt, dass es den Radio-Machern gefiel.

Anfangs hatte ich Zweifel, ob die Tonträger-Vorlage überhaupt jemals gesendet wurde. Diese Frage ist mit deiner Hilfe inzwischen gelöst. Ja, sie wurde gesendet, uns zwar mindestens am 14.09.1979. Ob darüber hinaus noch jemand an der Laufzeit gedreht hat, bleibt unbekannt.


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09.02.2026 um 17:37
@robernd
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Gelände ist so unwegsam, dass die Täter das Mädchen sicher bis zum Versteck getragen haben
Das waren doch fast 800 Meter oder? Da muß man schon stark sein und das Opfer vorher sedieren, damit es stillhält und vor allen Dingen später keine genauere Täterstatur benennen kann. Und man darf unterwegs nicht gesehen werden...Ganz schönes Risiko!
Zitat von roberndrobernd schrieb:Funkgeräte wären eine Möglichkeit.
War früher selber Hobbyfunker. Man muß ja auch nicht Klartext reden...Für mich somit klar, Draht und W.M passen nicht zusammen.
Aber für eine Wechselsprechmöglichkeit müsste ein solcher 2-poliger Draht ausreichen, oder?
Zitat von roberndrobernd schrieb:Es wäre günstig, wenn das Opfer ein solcher Schüler hätte sein sollen
In diese Richtung habe ich bisher absolut nicht gedacht. Das Internat liegt oberhalb des Waldstücks, man lag ja aber bewußt (unten) am Seeweg auf der Lauer.
Insofern passt der erste Schultag für mich irgendwie nicht richtig ins "Internatsschema".

@JosephConrad
Danke für die ausführliche Erläuterung zur DNA-Spur. Sie hat mich fast erschlagen :(
Dieses "fachchinesisch" ist leider nicht meine Welt. Vielleicht auch nicht die, der Juristen, die sie deshalb (vielleicht) lieber für irrelevant erklärt haben...
Man sollte sie m.E. aber auch nicht gänzlich außer acht lassen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

09.02.2026 um 23:13
Zitat von roberndrobernd schrieb am 22.01.2026:Rechtsanwalt Walter Rubach ist gestorben. Er war WMs Verteidiger im Strafprozess und auch im späteren Zivilprozess. Mitte Dezember 2025 hatte er einen schweren Fahrradunfall. Ende des Jahres ist er an den Folgen gestorben.

Das ist gleichermaßen tragisch als auch bedauerlich! Ich hatte von Rubach den Eindruck eines kompetenten und engagierten Rechtsanwalts welcher sich sehr für seinen Klienten einsetzt. Ich glaube das gerade in diesen speziellen Fällen bei denen der Verdacht eines Justizirrtums besteht es auch notwendig ist einen Rechtsbeistand an seiner Seite zu haben der wahrhaftig von dessen Unschuld ausgeht. In jedem Fall ist es ein herber Rückschlag für Werner Mazurek in seinem Kampf um Rehabilitation und Gerechtigkeit. Es bleibt zu hoffen dass sein neuer Anwalt genauso engagiert sein wird.

Zitat von roberndrobernd schrieb am 22.01.2026:Daraus ergeben sich drei Fakten, die nach meiner Erkenntnis unumstößlich sind:
1. Die aufwändige Untersuchung im Labor des LKA lässt keinen Schluss über die Verwendung des TK248 zu.
2. Die von der Polizei aufgezeichnete Tätertonfolge enthält Schaltgeräusche, die niemals vom TK248 stammen, weil sie viel zu leise sind.
3. Die Analyse der Schaltgeräusche und der leisen Passagen zwischen den Schaltgeräuschen stammen von einem Kassettengerät mit automatischer Wiederholfunktion.

Hm, wenn das wirklich erwiesene Tatsache ist - und ich persönlich habe absolut keinen Zweifel daran - dann wäre es eigentlich an der Zeit mal einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu stellen bzw. ernsthaft darüber nachzudenken! Soweit mir bekannt beruht die umstrittene Verurteilung von Mazurek vor allem auf zwei zentralen Säulen nämlich einmal auf dem kontroversen Phonetik-Gutachten des LKA und zum anderen auf den zweifelhaften Aussagen des verstorbenen Zeugen Pfaffinger. Wenn sich die Verwendung eines Grundig TK248 überhaupt nicht nachweisen lässt dann wäre damit eine der zentralen, tragenden, Säulen dieses hochproblematischen Urteils weggebrochen!

Darüber hinaus würde es auch die Diskussion über die tatsächliche Herkunft des Tonbandgerätes überflüssig machen weil auch wenn Mazurek darüber die Unwahrheit gesagt haben sollte, aus welchen Gründen auch immer, wäre es dennoch Makulatur da dessen Verwendung eben überhaupt nicht erwiesen ist und somit alles weitere dazu überhaupt keine Relevanz mehr hätte.


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10.02.2026 um 06:59
@Mauser

Wurde doch alles schon vor genau 5 Jahren diskutiert:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 09.02.2021:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 09.02.2021:Dann frage ich mich, warum sich kein Gutachter findet, der seine Expertise und seinen Namen für einen Wiederaufnahmeantrag zur Verfügung stellt. Und warum @robernds Gegendarstellung so lang ausgefallen ist.
Gib mir 100 000 EUR und ich werde ein entsprechendes Gegengutachten beschaffen. Im Fall Böhringer wurde entsprechend viel Geld in die Hand genommen, um zu beweisen, dass es auch anders ginge. Hier hätten wir sogar den konkreten Beweis, dass es so unmöglich ist.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2026 um 15:06
Weiß man eigentlich, was aus 2. Ehefrau von W.M. geworden ist? Ich meine mal abgesehen davon, dass sie beim Prozess freigesprochen worden ist.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2026 um 16:31
Eben beim Fallstudium entdeckt:
Erneut spielt das Tonbandgerät auch am dritten Tag eine Rolle. Die Verteidigung fordert erneut, dass das Gerät kriminaltechnisch untersucht wird. Das Gerät war nicht im Raum Ammersee im Einsatz. Deshalb muss der Apparat innen auf Staub und Pollen untersucht werden, die noch nach Jahrzehnten anzeigen, in welcher Gegend das Gerät war.
Quelle: http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html#msg809699637
Es scheint tatsächlich der Fall zu sein, dass das Tonbandgerät, welches beim dem Angeklagten gefunden wurde, in der Gegend des Tatorts wirklich nicht im Einsatz war. Das lässt sich anhand der Pollenbildung in diesem Gebiet feststellen. Dieser Umstand wurde jedoch weder von Anklage noch von der Verteidigung vor Gericht gebracht. Warum, weiß ich nicht…
Quelle: http://azxy.communityhost.de/t298189111f354157108-FF-Kripo-Fuerstenfeldbruck-MORDFALL-URSULA-HERRMANN-GEKL-RT-5.html#msg809699637


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2026 um 17:41
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Eben beim Fallstudium entdeckt
Hatten wir schon?
Zitat von roberndrobernd schrieb am 25.06.2019:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 23.06.2019:Was kam eigentilich beim "Staubgutachten" heraus?
Was im Staubgutachten steht, weiß ich leider auch nicht.

Es ist bekannt, das Werner M. sehr häufug umgzogen ist und in vielen Landesteilen gewohnt hat. Die Verteidigung hat den Untersuchungsantrag gestellt, weil sie der Meinung war, dass genau aus all diesen Landesteilen im Tonbandgerät auch spezifische Pollen stecken müssten, falls M. dass Gerät seit 1980 hatte. Es steht der Gedanke dahinter, dass M. das Gerät in Norddeutschland erworben hat und deshalb wahrscheinlich keine Pollen aus der Ammerseeregion darin sind.

Es gibt aber einen Denkfehler: Der Ammersee gehört in den Großraum München. Die in München oder am Ammersee vorhandenen Pollen dürften ziemlich gleich sein. Auch wenn M. das Gerät niemals in Süddeutschland hatte, wurde es doch intensiv in München im LKA benutzt. Allein dadurch wären Oberbayerische Pollen vorhanden, auch wenn es vorher niemals in dieser Gegend war.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

10.02.2026 um 20:38
Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das TG nur eines von sehr vielen weiteren Indizien ist, die auf den Verurteilten weisen. Ich sage ganz bewusst nicht, WM ist es gewesen, aber ich kann aufgrund des Urteils, dessen Detaillektüre ich sehr empfehlen kann, auch nicht leichtfertig zu der Aussage kommen, WM sei es nicht gewesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.02.2026 um 00:08
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das TG nur eines von sehr vielen weiteren Indizien ist, die auf den Verurteilten weisen. Ich sage ganz bewusst nicht, WM ist es gewesen, aber ich kann aufgrund des Urteils, dessen Detaillektüre ich sehr empfehlen kann, auch nicht leichtfertig zu der Aussage kommen, WM sei es nicht gewesen.
Das ist klar. Ich frage mich, was es für große neue Indizien außer dem Aufzeichnungsgerät gab. Wenn es - so wie @robernd meint - gar nicht gewesen sein kann, dann wäre man auf dem gleichen Stand wie in den 80ern gewesen. Genügend andere Indizien ist relativ, warum hatte das nicht schon in den 80ern gereicht? Damals war man zeitlich deutlich näher, die damaligen Ermittler hatten den Belastungszeugen noch persönlich befragen können. Hatten sie ihm in Wirklichkeit damals nicht geglaubt? Wahrscheinlich waren die StA da deutlich näher dran als 30 Jahre später und hat wahrscheinlich ganz bewusst darauf verzichtet. 30 Jahre später konnte man den Zeugen nicht mehr befragen, er war schon lange gestorben.

Man sah es ja auch im Hanna W.-Fall, wie sich Gerichte bei solchen Zeugenaussagen irren können. Wurde eigentlich bzgl. des Belastungszeugen überhaupt ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellt? Im Hanna W.-Fall war dieses gegensätzlich zur Ansicht des Gerichts und in der zweiten Verhandlung zeigte es sich dann deutlich, dass der Zeuge krank war.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.02.2026 um 19:15
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Das Fahrrad wurde von den Tätern am Tatort belassen. Bei einem Einsatz von Spürhunden - ich weiß nicht ob das der Fall war - hätte die Polizei das Versteck so sehr schnell finden können. Natürlich vorausgesetzt es kam kein anderes Transportmittel zum Einsatz.
Zitat von roberndrobernd schrieb:Das Gelände ist so unwegsam, dass die Täter das Mädchen sicher bis zum Versteck getragen haben. Soweit ich mich erinnern kann, wurden Hunde erst später eingesetzt.
Dazu habe ich nun folgende seinertzeit von @robernd hochgeladene Pressemitteilung entdeckt:
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_zivilverfahren/Presseerklaerung_05-10-1981.pdf

Demnach waren Diensthunde hier bereits im Einsatz. Warum haben diese die weiterführenden Spur zur Kiste nicht nicht aufgenommen?

Ich sehe hierbei 2 mögliche Ansätze:

1. Das Fahrrad wurde erst später vermutlich vom Mittäter dort deponiert. Es gab damit von dort aus keine weiterführende Spur.
2. Das Opfer wurde entgegen der bisherigen Vermutung doch in einem Fahrzeug abtransportiert.

Ich könnte mir Variante 2. sehr gut vorstellen. Gründe hierfür:
- eine ca. 1,40 m große Person, die schätzungswiese gut 30 kg wiegt, trägt man nicht einfach mal so 800m durch unwegsames Gelände.
- der damalige Jagdpächter H.W. fuhr einen Kastenwagen der ja auch später in der Nähe des Verbringungsorts gesehen wurde.

Dies wäre auch passend gewesen zu den von der Polizei später in der Kiste gesicherten Spuren, nämlich
- ein Hundehaar der Jagdhunderasse von H.W.´s Jagdhund.
- ein Schafshaar, das zu einem Schaafsfell in H.W.´s Transit passen würde.
Heute würde man das sicher DNA-mäßig abklären...


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.02.2026 um 19:58
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich möchte nochmal darauf hinweisen, dass das TG nur eines von sehr vielen weiteren Indizien ist, die auf den Verurteilten weisen.
In der Tat wimmelt es im Urteilstext nur so von Indizien. Nach dem üblichen Verständnis von Logik muss die Wahrheit jedes einzelnen Indizes belegt sein, damit eine Indizienkette schlüssig ist. Das Gericht ist offenbar der Überlegung gefolgt "Viel hilft viel". Damit sind eine Reihe fehlerhafter Fakten als belegte Indizien in den Urteilstext gelangt, die die Richter besser ignoriert hätten.

Bereits 2020/21 habe ich mich mit Widersprüchen innerhalb des Urteils oder zwischen Urteil und Realität beschäftigt. Weil die inzwischen verblasst sind, möchte ich sie insbesondere später hinzu gekommenen ans Herz legen. Die ausführlichen Begründungen findet ihr auf
https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil
unter "Widersprüche, die das Strafurteil betreffen".

Ablauf der Entführung
Das Gericht hat auf ziemlich weltfremde Weise Zeitpunkte und Zeitspannen angenommen, die einer objektiven Prüfung nicht standhalten. Dazu gehört insbesondere die Behauptung, der Angeklagte hätte ab Anfang Juni ausspioniert, dass Ursula Herrmann regelmäßig dienstags zum Turnen geradelt ist.

Übereinstimmung der Klebebänder
Im Transistorradio in der Gefängniskiste und an dem im Wald gefundenen Signaldrahtdraht wurden kurze, gelbe Klebebänder aus Polyvinychlorid (PVC) entdeckt. Das Gericht bezieht sich auf ein Gutachten, entsprechend dem die Klebebänder nicht unterscheidbar seien. Daraus schließt es, dass der Angeklagte sowohl das Radio modifiziert als auch den Signaldraht verlegt habe. Das Gutachten sagt jedoch nicht aus, dass die beiden Klebebänder einen gemeinsamen Ursprung hätten. Es besagt lediglich, dass ein gemeinsamer Ursprung nicht ausgeschlossen werden könne.

Falsch kalkulierte Gras-Einsaat
Zur mehrfachen Bestätigung des Vergrabungs-Termins der Gefängnis-Kiste wurde versucht, Angaben über das Graswachstum, der Veränderung des Moosrasens unter dem Erdaushub und K.P.s Spatenfahrten in Übereinstimmung zu bringen. Das führt jedoch zu einem Widerspruch.

Antenne des Transistorradios
Laut Urteil wurde die Stabantenne des Transistorradios ausgebaut und durch eine braune Zwillingslitze (NYZ) ersetzt, die im Radio angeblich fachmännisch angelötet war und bis zur Erdoberfläche reichte. Real brauchte der Täter nicht die suggerierte Fertigkeit des Lötens, weil die Verlängerung lediglich durch eine blanke Würgeverbindung erfolgte.

Arbeiten im Loch
Hier geht es um K.P.s Beschreibung, wie er das Loch für die Gefängniskiste gegraben haben will. Das Gericht hat diese abenteuerliche Schilderung für bare Münze genommen.

Größenverhältnis Loch und Kiste
Die Angabe K.P.s über die Tiefe des von ihm angeblich gegrabenen Lochs ist unverbindlich und bedeutungslos. Sie erlangt ihre zweifelhafte Bedeutung erst, weil das Urteil auch darin Werner Mazureks Schuld bestätigt sieht.

Farbe der Abdeckhaube
K.P. erklärt, dass er eine "naturfarbenen Spanplatte" als Deckel der Gefängniskiste gesehen hätte. Auch die Kammer erkannte daraufhin auf Fotos eine helle Pressspanplatte. In Wirklichkeit war es eine weiß beschichtete und zusätzlich silberfarben lackierte Platte, die auch Richter unmöglich als Pressspanplatte erkennen können.

Das Bayer-3 Signal bestand nie aus Sinustönen
Es ist der Gutachterin vorbehaltslos zuzutrauen, dass sie reine Sinustöne kennt. Auch zeigt sie in ihren Gutachten, dass die Bayern3-Kennung nicht aus reinen Sinustönen besteht. Jetzt fragt man sich, woher wohl die Kammer weiß, dass es sich doch um reine Sinustöne handelt.

Tasten Record-Play des TK 248
In einer Spaßaktion hat WM einen Schüler Mitte der 1970er Jahre an der Nase herum geführt. Der Schüler erinnert sich 30 Jahre später an ein Tonbandgerät dass WM dafür verwendet hatte. Aufgrund der angeblich wiedererkannten Anordnung der Bedienungstasten Record und Play schließt das Gericht, dass WM in den 1970er Jahren bereits ein Grundig TK 248 besaß. Dem Gericht ist dabei entgangen, dass das TK 248 keine derartige Tastenanordnung besitzt und das Vorkommnis eigentlich belegt, dass ein anderes Gerät war.

Eine missglückte Kistenbelüftung ist kein Schnorchel
Mit einem ironischen Seitenhieb stellt das Gericht fest, dass sich einem Mitglied der Wasserwacht aufdrängen müsse, dass ein zu langer Schnorchel zum Ersticken führt. Auch wenn die Richter keine Wasserwachtler waren, hätten sie erkennen dürfen, dass an der Gefängniskiste kein Schnorchel verbaut war.

Sicher könnten wir diskutieren, ob ein missglücktes Indiz tatsächlich das Urteil infrage stellt. Bei der großen Anzahl der widerlegbaren Indizien entfernt sich das Urteil leider weit von der Realität.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.02.2026 um 23:24
Die grundlegende Schwierigkeit bei Indizien liegt halt darin das man diese immer so ODER so interpretieren kann und sich dementsprechend dann jeweils eine andere Gesamtschau daraus ergibt. Und gerade was Mazurek betrifft sind so manche der gegen ihn aufgeführten Indizien fragwürdig weil sie eben keine direkte Belastungstendenz aufweisen, es auch eine alternative Erklärung dafür gibt oder sie vom logischen Standpunkt aus nicht zum Tatvorwurf passen. Eine große Anzahl an vorgebrachten Indizien beweist also von sich aus wenig bis gar nichts.

Es untermauert aber dagegen den Eindruck das es wohl eher darum ging genügend "Material" gegen Mazurek aufzubringen um es so darzustellen als würde die Beweislage schwer wiegen. Und wenn dem so ist dann erhärtet das wiederum den Verdacht dass es gar nicht so sehr darum ging den Fall Herrmann doch noch aufzuklären als vielmehr rechtswirksam abzuschließen. Aber juristisch abschließen konnte man den Fall nur wenn auch jemand am Ende verurteilt wird und dafür brauchte man eben einen Täter und hat ihn vermeintlich in Mazurek gefunden. Gerade noch rechtzeitig wo doch schon die Verjährung des Falles drohte...

Diese ganze Diskussion hier ergibt nur dann einen Sinn wenn man sich der Möglichkeit nicht verschließt dass mit Mazurek möglicherweise der Falsche verurteilt worden sein kann. Dafür muss man unvoreingenommen, vorurteilsfrei und offen an die Sache herangehen ansonsten funktioniert es nicht. Wenn man a priori davon ausgehen das Mazurek schon schuldig sein wird, das Verfahren gegen ihn vollkommen korrekt verlaufen ist, der Richtige verurteilt wurde und der Fall Herrmann damit aufgeklärt ist dann braucht es aber weder diesen Thread noch seine mittlerweile 595 Seiten, dann hat sich jedwede Diskussion erübrigt.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

13.02.2026 um 14:40
Zitat von MauserMauser schrieb:Die grundlegende Schwierigkeit bei Indizien liegt halt darin das man diese immer so ODER so interpretieren kann und sich dementsprechend dann jeweils eine andere Gesamtschau daraus ergibt.
Grundsätzlich ja, aber eben nicht, wenn sich Indizien extrem häufen. Ich stimme zu: für sich genommen kann ein einzelnes Indiz so oder so interpretiert werden, wobei es natürlich auch da schwerwiegende und eher weniger schwerwiegende Indizien gibt. Wenn aber mehrere Indizien auf einen Tatverdächtigen weisen, dann erschwerend hinzu kommt, dass der Tatverdächtige ganz offenbar lügt, wenn er um Erklärungen zu den belastenden Sachverhalten aufgefordert wird oder Einlassungen macht, die nach Gesetzen der Logik und Wahrscheinlichkeit fernliegend sind oder sich auch nach intensiver Prüfung nicht erhärten lassen, dann gewinnen Indizien in der Gesamtschau schon Beweiskraft. Das nur ganz allgemein.

Im konkreten Fall weisen eben sehr viele Punkte auf WM, unabhängig davon, wie man das 1981ff in unmittelbarer Tatnähe bewertet hat. Ich stimme Dir insofern in diesem Fall zu, dass es hier sehr schwierig ist, ein nach außen (für die interessierte Öffentlichkeit) glaubwürdiges Urteil zu sprachen, insbesondere weil Aussagen, die WM belasten, damals als nicht relevant oder als "Lüge" gewertet wurden, erst 30 Jahre später dann als glaubwürdig, ohne dass der damalige Zeuge dies nochmal hätte bestätigen können, da er verstorben war. Das ist schon eine harte Nuß. Es ändert aber m.E. nichts daran, dass es zulässig ist, wenn man sich der Sache analytisch nähert. Auch mit 30 Jahren Abstand ist so was natürlich möglich. Die Aussagen P.s kann man auch mit so einem Abstand noch einmal genau untersuchen. In dem Urteil wird viel Zeit verwendet die Aussagen P.s. einzuordnen und ihren Wahrheitsgehalt zu belegen. Das gelingt in meinen Augen schon sehr glaubwürdig.

Hätte ich WM auf der Basis verurteilen wollen? Nein, aber ich bin zum Glück kein Richter, der solch schwere Entscheidungen treffen muss.


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