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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 16:52
Nochmals zur DNA-Spur "J73.03.3"
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb am 10.01.2019:Der im Verfahren „Hermann“ tätige Spurensicherungsbeamte KOK N. berichtet glaubhaft, er habe am 16.11.2005 von Beamten des Landeskriminalamtes Hermann-Asservate übergeben bekommen. Darunter habe sich ein Umschlag mit der Beschriftung „Deckel-E“ befunden. In einer offenen Tüte hätte sich neben anderen auch eine Sechskantschraube, bezeichnet mit „E-V“, befunden. Diese Schrauben seien in die Holzkiste aus dem Verfahren Herrmann eingedreht gewesen sei. Die Schrauben sei sichtlich „blank und sauber“ gewesen. Er habe (S. 173) weder Russ noch Magnabrush, was Anfang der 1980-iger Jahre zur daktyloskopischen Spurensicherung verwendet worden sei, an den Schrauben festgestellt. Auch in der Verpackungstüre seien keinerlei Rückstände von Russ/oder Magnabrush festzustellen gewesen. Er habe zunächst versucht, DNA mit dem sogenannten Waschverfahren zu sichern. Dafür habe er alle überbrachten Sechskantschrauben gemeinsam verwendet. Anschliessen habe er jede Schraube und damit auch die Schraube „E-V“ mit je einem Q-Tip noch im Gesamten, also Schraubenkopf und Gewinde, abgerieben. Für jeden Abrieb sei eine Spurnummer vergeben worden. Der Schraubenabrieb „E-V“ erhielt die Nummer J 73.03.3.
Bei der kriminaltechnischen Untersuchung wurde die Kiste vollständig zerlegt. Die einzelnen Bestandteile erhielten Bezeichnungen in Buchstaben und Ziffern.
Die Deckplatte der Kiste mit der aufklappbaren Hälfte wird mit dem Buchstaben "E".....bezeichnet.
Quelle: https://www.allmystery.de/dateien/6tvkwpfrjlwg_Grosses_Kistengutachten.pdf (Seite 4 oben)

Unklar bleibt, ob die DNA-Spur vom Schraubenkopf oder dem Gewinde stammt.
Unsicher bleibt auch von wann die Spur letztendlich stammt, denn die damaligen Spurensicherungsmaßnahmen dürften vorhandener DNA eher nicht zuträglich gewesen sein.
Der Spurenverursacher wurde - trotz zahlreicher Abgleiche mit infrage kommender Personen - bisher nicht gefunden.

Aber auch das könnte eine "DNA-Quelle" gewesen sein...
Acht Stunden, nachdem die Kiste gefunden worden war, wurde sie auf einem offenen Lkw abtransportiert. In der Zwischenzeit stand sie offen, viele Reporter waren am Tatort. Alle, die da waren, konnten die Kiste anfassen
Quelle: https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ursula-Herrmann-Prozess-Fehler-bei-der-Spurensicherung-id5191666.html

Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang mal hinterfragt werden, ob der Spur-Spur Treffer im Fall C.B. in München auf den Besuch eines Pressevertreters zurückgeführt werden kann, dem dort anläßlich eines Interviews ein Glas Wein gereicht wurde... ;)


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 17:55
@Mauser
@EdgarH
Aus meiner Sicht lassen sich Indizien nicht So oder So interpretieren. Darunter verstehe ich für oder gegen den Angeklagten. Die Bedeutung der verbreiteten "Gesamtschau" kann ich überhaupt nicht nachempfinden. Es geht doch nicht, dass eine nachweislich falsche Behauptung plötzlich wahr wird, weil verschiedene andere Indizien in eine andere Richtung deuten.

Für mein besseres Verständnis wäre ich dankbar für ein oder zwei Beispiele von Indizien aus dem Urteil, die sich für oder gegen WM interpretieren lassen. Wenn ein Indiz so windig ist, dass es So oder So interpretiert werden kann, dann gehört es nicht in eine Urteilsbegründung.

Wahrscheinlich bin ich zu sehr Techniker oder Naturwissenschaftler. Hier fällt die schönste Theorie, wenn es nur einen einzigen Widerspruch gibt. Das klingt vielleicht hart, ist aber üblich.

Ich nenne den Fall UH einmal überwiegend technisch. Aus meiner Sicht fehlt dem Gericht jegliches Gespür für technische Zusammenhänge. Ein drastisches Beispiel ist die Herleitung des Ablaufs der Entführungsplanung. https://www.radonmaster.de/werner-mazurek/zum_strafurteil/Urteil-S028_Ablauf-der-Entfuehrung.pdf

Wenn der Vorsitzende meint, dass der Täter bereits Ende Juni 1981 eine geschlagene Fichte in die Erde gesteckt hat, dann ist sie ihm zuliebe nicht nach 2 1/2 Monaten noch grün (wie die Tatortfotos belegen). Das widerlegt den gesamten Zeitablauf, den das Gericht annimmt. Das schließt also auch aus, dass der Täter Ursula beobachtet hat, wenn sie zur Turnstunde gefahren ist.


Außer den im Urteilstext explizit erwähnten Indizien gibt es noch jede Menge Vorgänge oder Einzelheiten, die ich aus meiner Erfahrung weder glauben will noch kann.
Nur einige Beispiele:

Autobatterie zur Beleuchtung der Kiste. Die Täter haben die Batterie mit den im Auto üblichen massiven Befestigungsschellen angeschlossen, die für die hohen Ströme eines Anlassers vorgesehen sind. Für den vergleichsweise winzigen Strom der Glühlampe täte es ebenso eine einfache Federklemme, wie sie zu jedem Ladegerät gehört. Warum sollte jemand vom Fach sich diese Klemmen besorgen und dann auch noch umbauen.

Klingeldraht zur Kommunikation. Offenbar kennen die Täter keinen gängigen Klingeldraht. Der besteht aus zwei parallelen verdrillten Leitungen, der in jedem Warenhaus oder Elektrogeschäft zu haben war. Die Täter haben auf dilettantische Weise versucht, einzelne Drähte in losen Schlaufen selbst zu verdrillen. Ich habe bereits in jungen Jahren zugesehen, wie mein Vater einzelne Drähte in eine Handbohrmaschine gespannt und damit verzwirbelt hat.

Batterie im Transistorradio. Die Stromanschlüsse des Transistorradio sind mit Druckknöpfen auf die Batterie geknöpft. Das geht recht einfach. Aber eine alte Batterie zu lösen ist eine Herausforderung der zumindest ich ohne Schraubenzieher zum Abhebeln nicht gewachsen bin. Und Ursula vermutlich auch nicht.

Antenne des Transistorradios. Die Antennenzuleitung wurde auf welche Weise auch immer an das Transistorradio geknotet, seitlich aus der Kiste geführt und zur Erdoberfläche geführt. Dort hat sie dann auf dem Boden gelegen. Jeder Radiotechniker fragt sich, ob es auf diese Weise überhaupt einen Empfang in der Kiste gegeben hätte. Ich vermute, dass nicht. Hier müssen wir auch dem entsprechenden Gutachter vorwerfen, dass er das nie ausprobiert hat. Außerdem sei das Radio auf den damals existierenden B3-Sender für Gastarbeiter eingestellt gewesen. Das hat der Gutachter aber nicht im Ammersee Bereich sondern im LKA in München herausbekommen. Nur München wurde nicht vom Hohen Peißenberg sondern vom Wendelstein her versorgt.

Sitzbrett in der Gefängniskiste. Der Ausschnitt wurde durch dicht bei dicht gebohrte Löcher herausgearbeitet. Üblicherweise macht man das mit einer Stichsäge (mechanisch oder elektrisch). WM hat angeblich seine Kücheneinrichtung selbst geschreinert. Und eine Stichsäge soll er nicht besessen haben?

Über Ungereimtheiten ähnlicher Art bin ich im Urteilstext ständig gestolpert. Allen gemeinsam ist, dass sie nicht auf WM sondern auf Leute mit zwei linken Händen deuten. Und die soll er (auch laut Urteilstext) wirklich nicht gehabt haben. Selbst diese untergeordneten und weitgehend unbekannten Bedenken lassen sich nicht auf zwei Weisen interpretieren, für oder gegen WM.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

gestern um 22:20
Zitat von MauserMauser schrieb:Dafür muss man unvoreingenommen, vorurteilsfrei und offen an die Sache herangehen ansonsten funktioniert es nicht. Wenn man a priori davon ausgehen das Mazurek schon schuldig sein wird, das Verfahren gegen ihn vollkommen korrekt verlaufen ist, der Richtige verurteilt wurde und der Fall Herrmann damit aufgeklärt ist dann braucht es aber weder diesen Thread noch seine mittlerweile 595 Seiten, dann hat sich jedwede Diskussion erübrigt.
Ein guter und wichtiger Punkt. In einem Forum gibt es mehr "Narrenfreiheit", was die Diskussion alternativer Szenarien angeht, freilich ohne den Anspruch auf Gültigkeit zu besitzen. Man kann vielleicht einfach mehr pro und contra diskutieren
Es gab ein Urteil, ob richtig oder falsch wird eine Foren-Diskussion nicht endgültig beantworten können, so lange es aber verschiedene Sichtweisen und auch Möglichkeiten gibt, ist es gut und richtig, dass das auch diskutiert wird. Es gibt in der Diskussion auch kaum schwarz-weiß, das find ich gut. Und gerade in diesem Fall find ich es extrem schwierig, eine eigene Überzeugung zu bekommen, da mehrere Möglichkeiten denkbar sind. Inklusive eben, dass alles korrekt war oder aber auch völlig anders. Auf jeden Fall eine der tiefgründigsten Diskussionen in diesem Forum


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 19:33
Zitat von roberndrobernd schrieb:Aus meiner Sicht lassen sich Indizien nicht So oder So interpretieren. Darunter verstehe ich für oder gegen den Angeklagten. Die Bedeutung der verbreiteten "Gesamtschau" kann ich überhaupt nicht nachempfinden. Es geht doch nicht, dass eine nachweislich falsche Behauptung plötzlich wahr wird, weil verschiedene andere Indizien in eine andere Richtung deuten.
Das habe ich für meinen Teil auch nicht behauptet. Das wäre ja absurd. Aber natürlich ist es möglich, dass man ein und dasselbe Indiz als belastend oder irrelevant werten kann. In der Gesamtschau ergibt sich dann erst eine Belastungsschwere. Nichts anderes habe ich gesagt, das war im Übrigen auch eine allgemein gültige Aussage.
Beispiel: hat ein Verdächtiger zur Tatzeit kein Alibi, bedeutet das gar nichts.
Hat der Verdächtige z.B. spezielle Ortskenntnis, lügt darüber nachweislich, hat er bestimmte spezielle Fähigkeiten, die für eine Tat relevant sind und liest bestimmte Zeitungen, die eine Rolle spielen und behauptet aber das Gegenteil usw., dann wird ein fehlendes Alibi zum Problem.
Das meinte ich mit meiner Ausführung.


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