Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
21.06.2018 um 21:16Anzeige
2r2n schrieb:Am 02.08. gibt es einen Verkündigungstermin und ich bin gespannt, was diese erstaunliche Zivilkammer dann verkündet.Du wirst aufgrund eines Rechtstitels um einige tausend Euro reicher sein, da das Gericht vermutlich mit der conditio sine qua non-Formel die Kausalität ableiten wird. Mehr darf man von diesem Prozess leider nicht mehr erwarten.
2r2n schrieb:Am Ende hat sich der Richter höflich per Handschlag von der Gutachterin verabschiedet. Von mir nicht.Nach der Judikatur des BVG muss ein Richter in einem Verfahren "unbeteiligter Dritter" sein; es darf keine Freundschaft, Verwandtschaft oder Zerwürfnis mit einem Verfahrensbeteiligten geben, da sonst die notwendige Distanz und Neutralität fehlt. Ich finde das Verhalten des Vorsitzenden in diesem Punkt höchst unprofessionell, selbst wenn ein bloßer Handschlag noch kein Verstoß gegen diesen Grundsatz ist.
ErwinKöster schrieb:Jedenfalls kann man nach dem heutigen Tag sagen: Die Wahrscheinlichkeit, dass die DDR am 1.1.2019 wiedergegründet wird ist um einige Prozent höher als dass es in diesem Fall eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO geben wird.ich glaube, dass ein WAV wahrscheinlicher ist die Wiedergründung der DDR. Und: Geld will ich auf keinen Fall.
ErwinKöster schrieb:Du wirst aufgrund eines Rechtstitels um einige tausend Euro reicher sein, da das Gericht vermutlich mit der conditio sine qua non-Formel die Kausalität ableiten wird. Mehr darf man von diesem Prozess leider nicht mehr erwarten.Dazu müsste ein Urteil erstmal rechtskräftig werden. Rein theoretisch kann man auch Berufung einlegen.
robernd schrieb:Darüber hinaus sieht sie auch keine Möglichkeit, entsprechende Geräusche mit einem anderen Gerät zu erzeugen.Eine mutige Behauptung.
robernd schrieb:Trotzdem bleibt sie dabei, dass die Täter das TK 248 zum Zusammenschnitt der Übertragungsvorlage verwendet haben. Sie habe für die nicht passenden Geräusche keine Erklärung. Die Täter hätten beliebig viel Zeit gehabt, einen Zusammenschnitt aus B3-Jingles und beliebigen Geräuschen zu basteln. Dabei verweist sie auf Werner Mazurek, der während des Strafprozesses erwähnt hat, dass die Täter das theoretisch so gemacht haben könnten. Warum die Täter unter Verwendung des TK 248 dann ausgerechnet Geräusche des TK 248 eingefügt haben sollen, steht in den Sternen.Interessant schon, da haben die Täter also beliebig viel Zeit aufgebracht, damit sie eine Folge zusammen bekommen, die für die Gutachterin nicht erklärbar ist. Warum eigentlich, welchen Sinn soll das gehabt haben? Und für das Ganze nehmen sie trotz dieser extremen Profesionallität eine akustische Überspielung? Oder war die dann auch nur vorgetäuscht? Alles schon eine extremst weltfremde Behauptung.
robernd schrieb:Das Gutachten vergleicht abgedruckte Oszillogramme, einerseits aus Experimenten des LKA, andererseits aus dem Telefonmitschnitt der Polizei im Hause Herrmann. Dabei handelt es sich um das Kernstück des Gutachtens, mit dem es beweisen will, dass sich mit dem TK 248 Tonfolgen erzeugen lassen, die der Tätertonfolge entsprechen.Das klingt nach einer unter forensischen Phonetikern bekannten aber umstrittene Methode, wenn sie z.B. Stimmen miteinander vergleichen:
Doch eine aktuelle, noch nicht veröffentlichte Studie von Interpol hat ergeben, dass 15 von 22 befragten Experten in europäischen Strafverfolgungsbehörden immer noch Methoden verwenden, die wissenschaftlich als unzureichend gelten. Dazu gehört die sogenannte Stimmabdruck-Methode („Voiceprint“), ein Verfahren, bei dem zwei Sprechproben rein anhand der visuellen Ähnlichkeit ihres Frequenzspektrums, das die Tonhöhe abbildet, verglichen werden.Die Gutachterin im Fall Herrman hat - soweit ich das verstanden habe - neben einem visuellem Vergleich noch andere Methoden angewandt. Möglicherweise analog dazu:
Zwar gibt es mit der auditiv-akustischen Methode ein wissenschaftlich weithin anerkanntes Verfahren, das – richtig angewendet – zu verlässlichen Aussagen führt. Dabei nutzen Gutachter ihr geschultes Gehör einerseits und manuelle Messungen der Tonlage oder bestimmter Resonanzfrequenzen des Vokaltrakts aus Rachen-, Mund- und Nasenhöhle andererseits, um zwei Sprechproben abzugleichen.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.forensische-phonetik-wenn-die-stimme-vor-gericht-versagt.87131bc1-60d0-465a-83ef-3e37c00b4d10.html
SCMP77 schrieb:Um bei Deinem Bild zu bleiben, soweit ich es verstanden habe, gibt es auf der linken Seite zwei Kassettenrecorder, mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Da Jingle dürfte direkt auf das "Tonbandgerät" aufgezeichnet worden sein, SG5 gibt es daher nicht.Zum "Schaltgeräusch 5" heißt es im Gutachten (zu den beiden Teilen dieses Schaltgeräusches): "Die Ausformung dieses Geräuschs weist so weitgehende Übereinstimmungen auf, dass hier eher davon ausgegangen werden muss, dass es sich um ein und denseiben Schaltvorgang handelt, der gemeinsam mit dem nach ca. 1,3 Sekunden folgenden B3-Signal kopiert wurde." (Gutachten S. 14)
SCMP77 schrieb:rein theoretisch kann 5 auch schon auf der Aufnahme drauf sein, das spielt aber nicht wirklich eine Rolle.Naja, es geht doch darum, ob es reicht - so wie es die Gutachterin macht - wenn nur einige der Schaltgeräusche mit dem Tonbandgerät in Verbindung gebracht werden können, oder ob das "Rosinenpickerei" ist.
yasumi schrieb:Das klingt nach einer unter forensischen Phonetikern bekannten aber umstrittene Methode, wenn sie z.B. Stimmen miteinander vergleichen:Schönen Dank für deine Ausführungen.
robernd schrieb am 16.05.2018:Es war keine Gerichtsgutachterin sondern eine Mitarbeiterin des Bayerischen LKA.
SCMP77 schrieb am 13.12.2017:warum wollen Richter, die von solchen Sachen einfach keinerlei Ahnung haben, nicht eine zweite Stimme hören?
2r2n schrieb:Es sind 14 Schritte vom Ausgangssignal bis zur Tätertonfolge, die am Telefon meiner Eltern ankam. Schritt 1 - 6 haben mit Verarbeitungsschritten zu tun, die im Rahmen der Sendeanstalt stattfinden. Schritt 7 - 14 betreffen dann die Einschätzungen der Gutachterin.[...] Die Gutachterin sagte heute, dass die Schritte 1 - 6 nicht relevant seien, weil sie nicht dafür zuständig ist.
Der Richter hat das abgenickt, obwohl vollkommen klar ist, dass Schritt 1 - 6 wesentliche Veränderungen mit dem Signal bewirken.
robernd schrieb:Sie hat unter den Schaltgeräuschen des Tonbandmitschnitts der Polizei im Hause Herrmann lediglich zwei von vier Geräuschen dem TK248 zugeordnet. Zwei weitere Geräusche hat sie nicht identifiziert. Die zugeordneten Geräusche entsprechen auch nicht der Bedienreihenfolge der Tasten des TK 248, die erforderlich ist, um zwei B3-Jingles auf ein Kassettengerät zu überspielen.
robernd schrieb:Es geht hier immer wieder um die objektiv messbare Abschwächung des sechsten Tons des B3-Jingles. Strittig ist aber, auf welche Weise diese Abschwächung entstehen kann. Dafür brauchen wir nämlich kein Tonbandgerät, das funktioniert ebenso gut auch mit der Akustik eines Raums. Außerdem ist strittig, welche Vorlage die Täter verwendet haben.Ich bin kein Experte, aber mein Eindruck ist im Moment folgender:
Auditives Erkennen spielt nur im Zusammenhang mit der Play-Taste des TK 248 eine Rolle.
yasumi schrieb:Meine Vermutung ist, dass das Gutachten das Gericht deshalb überzeugt hat, weil es mit einer bewährten Methodik arbeitet. Das aber könnte auch gleichzeitig die Schwäche des Gutachtens sein: es überträgt vielleicht eine für (die Stimmen von) Menschen entwickelte Methode auf (die Geräusche von) Maschinen.Die Gutachterin hat ja wohl mittlerweile mehr gesagt. Sie hat letztendlich bestätigt, dass, was da auf der Aufzeichnung drauf ist, keine sinnvolle Bedienungsreihenfolge ist. Sie behauptet nur noch, dass die Täter das in irgend einer Form geschafft haben ein solche Reihenfolge zu schaffen, sie hätten ja genug Zeit gehabt, möglich wäre es ja.