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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

11.655 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 09:14
Hier ist ein Artikel, in dem die Korrespondenz zwischen @2r2n und M beschrieben wird.

https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.entfuehrer-verliert-schmerzengeldprozess-fall-ursula-herrmann-10-was-bleibt-sind-zweifel.a80bdc9a-eb3a-4af6-9c2d-b9afb77cf803.html

Die Ueberschrift gefaellt mir uebrigens.

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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 09:41
Als Landsberger kenne ich den Fall noch aus den 80ern und ich weiß, dass er über all die Jahre viele Menschen der Region beschäftigt hat.
Der Zivilprozess nun hat die Zweifel noch vergrößert.
Das ist der denkbar ungünstigste Ausgang. Es wäre wünschenswert, dass aus unerwarteter Richtung doch noch Hinweise kommen.
Unpassend finde ich gerade die Diskussion ums Geld.
Denn bei allem Verständnis, dass bei Werner M nichts zu holen ist und dass man am Ende vermutlich drauf zahlen muss, ist nicht wirklich eine Überraschung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 11:17
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Hier ist ein Artikel, in dem die Korrespondenz zwischen @2r2n und M beschrieben wird.https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.entfuehrer-verliert-schmerzengeldprozess-fall-ursula-herrmann-10-was-bleibt-...
Die Mädels und Jungs von der AZ sind nicht wirklich helle. Erst einmal ist die Überschrift in das Gegenteil verkehrt (es fehlt das Wort "nie").
Damit sind sie in bester Gesellschaft, so etwas kennen wir ja schon vom Gerichtsprotokoll der Gutachter-Befragung.

Zweitens haben auch die Gefangenen norddeutscher JVAs keine eigenen Internetseiten. Es handelt sich um meine Seite, die lediglich durch die Adresse werner-mazurek.de erreichbar ist. Das werde ich dem Autor der AZ noch beibringen.

AZ-Mazurek
Der Trauerrand lässt vielleicht auf Werner Ms. Gemütszustand schließen.

Gruß RoBernd


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 16:24
Heute Abend in SWR 22:00 Uhr
Recht und Gerechtigkeit - unschuldig im Gefängnis
u.a. mit dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats am BGH Thomas Fischer

die Sendung wurde bereits 02.12.2016 erstausgestrahlt.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 18:33
Zitat von JagBlackJagBlack schrieb:Recht und Gerechtigkeit - unschuldig im Gefängnisu.a. mit dem ehemaligen Vorsitzenden Richter des 2. Strafsenats am BGH Thomas Fischer
Herzlichen Dank für den Hinweis.

Wer früher ins Bett will kann auch unter YouTube gucken:
https://www.youtube.com/watch?v=PmOC8tI5O6Y


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 18:35
Das Urteil im Schmerzensgeldprozess vom 02.02.2018 ist doch als positiv zu bezeichnen, für beide Seiten, für M.H. und W.M.. Der Richter hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sondern nur abgewägt,
1. dass W.M. trotz alledem nur einer beteiligten Entführer gewesen sein könnte
2. dass nur ein Täter allein die Entführung mit Todesfolge nicht hätte durchführen können
3. dass Richter Dr. H: Meyer letztendlich davon ausgegangen ist, dass mindestens 3 Täter (oder mehr) an der Tat beteiligt waren und
4. dass somit, nach geschätzter Kalkulation des vorsitzenden Richters, die geforderten € 20.000 auf seine vermuteten Täter hätten verteilt werden müssen:

Das wiederum heißt: wenn es die vermuteten drei Täter gewesen sind, würde auf jeden derTäter eine Schmerzengeldzahlung von € 6.666,66 entfallen. Diesen Betrag hat Herr Dr. H. Meyer wohl auf € 7.000 aufgrundet. Da mit Herrn W.M. aber nur einer der drei vermuteten Täter ding-fest gemacht werden konnte (vorerst dingfest), sieht sich Herr M.H. auch nur in der Lage rund 1/3-tel seiner Forderung geltend machen zu können.

Daher hat der vermutete Täter Herr W.M. auch nur 1/3-tel der "bisherigen" Gerichtskosten zu tragen, also gerundet 35%. Er, Herr M.H., muss also die restlichen anfallenden Kostenteile von gerundet 65% der bisher nicht dingfest gemachten und vermutetenTäter "auslegen und voraus-zahlen" (natürlich nicht effektiv). Im Falle weiterer begründeter Festnahmen anderer Mittäter hätte Herr M.H. wohl die Möglichkeit, seine noch offenen Forderungen per Klage durchzusetzen. Erst dann hätte Herr M.H. die Klage zu 100% zu seinen Gunsten entschieden und keine Kosten würden für ihn in der Sache anfallen.

Mal sehen, was der Fall Herrmann noch so mit sich bringt. Herr Michael Herrmann hat so etwas bereits angedeutet! Was das wohl für neue Erkenntnisse sein mögen. Hoffenlich kann er sie auch mit seinem eigenen und plausiblen Wissen erklären?

Für heute langt es erst einmal


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 18:51
sorry, hier ´ne kleine Korrektur: es muss heißen 02.08.2018


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 19:01
@costarica

So ist das mit der Interpretation des Schmerzensgeldzuspruchs nicht zu verstehen.

Der Richter dürfte davon ausgegangen sein, dass ein Tinitus nicht so erheblich die Lebensqualität einschränkt, dass ein Schmerzensgeld von 20.000€ angemessen ist. Er meint, dass nur 7000€ zulässig sind. Das hat nichts mit einer Mehrfachtätertheorie zu tun.

Ich kenne auch ein Urteil, da wurde einem Tinitusgeschädigten ein Schmerzensgeld von 6.500€ zugesprochen, in der Berufungsinstanz wurde dann das Schmerzensgeld verdoppelt auf 13.000€.

Es ist normal, dass dann entsprechend dem Anteil des Erfolgs der Klage dann die Gerichtskosten aufgeteilt werden. Eigentlich hätte da bei richtiger Rechnung 7/20 der Prozesskosten auf den Beklagten und 13/20 auf den Kläger fallen müssen. Hier runden dann Richter recht gerne, so dass die 1/3 und 2/3 eben nur zufällig zustande kommen. 7/20 ist eben 0,35, das ist fast 0,333.. also etwa 1/3. Mehr kann man da aus dieser Berechnung nicht rauslesen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

03.08.2018 um 20:19
Ich war in letzter Zeit auch stiller Mitleser. Immer mal abwarten was kommt.
Der Matzurek hätte ja schon alleine im Zuge der Beweisaufnahme nie verurteilt werden dürfen.
Egal ob er es war oder nicht, hier in dem Fall gibt es Zweifel und unser Grundgesetz möchte, dass im Zweifel für den Angeklagten Recht gesprochen wird.

Also lieber zehn Schuldige laufen lassen, als einen Unschuldigen in den Knast sperren.

W.M. ist ein Bauernopfer, er hat im Laufe seiner Jahre im Knast keinen verraten und beteuert immer seine Unschuld.
Ich kann das wirklich nicht glauben, dass das hier bei uns in Deutschland so passiert.

Ich habe jeglichen Glauben an ein faires Rechtsystem verloren.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 07:47
Zitat von costaricacostarica schrieb:3. dass Richter Dr. H: Meyer letztendlich davon ausgegangen ist, dass mindestens 3 Täter (oder mehr) an der Tat beteiligt waren und
Diese Behauptung klingt schon sehr abenteuerlich.
Zitat von costaricacostarica schrieb:Im Falle weiterer begründeter Festnahmen anderer Mittäter hätte Herr M.H. wohl die Möglichkeit, seine noch offenen Forderungen per Klage durchzusetzen. Erst dann hätte Herr M.H. die Klage zu 100% zu seinen Gunsten entschieden und keine Kosten würden für ihn in der Sache anfallen.
Und wer bitte soll wen festnehmen?
1. Alle Ermittlungen sind abgeschlossen.
2. Die Mittäter sind unbekannt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Es ist normal, dass dann entsprechend dem Anteil des Erfolgs der Klage dann die Gerichtskosten aufgeteilt werden. Eigentlich hätte da bei richtiger Rechnung 7/20 der Prozesskosten auf den Beklagten und 13/20 auf den Kläger fallen müssen. Hier runden dann Richter recht gerne, so dass die 1/3 und 2/3 eben nur zufällig zustande kommen. 7/20 ist eben 0,35, das ist fast 0,333.. also etwa 1/3. Mehr kann man da aus dieser Berechnung nicht rauslesen.
Dieser direkte Zusammenhang war mir nicht klar. Danke für die Erklärung.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 07:55
Zitat von DrSüdhessenDrSüdhessen schrieb:Ich habe jeglichen Glauben an ein faires Rechtsystem verloren.
Mir geht es nicht besser. Allein eine Diskussion unter Juristen, welcher Gutachter eventuell hochkarätiger ist oder die bessere Laborausstattung besitzt, zeugt von der Unfähigkeit mancher Richter, logisch zu denken.
Ganz besonders in unserem Fall geht es allein um technische Fakten. Behauptungen müssen belegt werden, und zwar nicht durch die Gehaltsgruppe.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 07:58
Zitat von roberndrobernd schrieb:Wer früher ins Bett will kann auch unter YouTube gucken:
Youtube: Recht und Gerechtigkeit | SWR Nachtcafé
Recht und Gerechtigkeit | SWR Nachtcafé
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Eigentlich eine gute Sendung, was die Betrachtungen des BGH-Richter geht(ab 55:20). Sonst ist die Sendung viel zu lang und mit recht wenig Inhalt, was bei solchen Talk-Shows auch eher die Regel ist.

Er spricht eben einfach selber von nicht gewollten Strukturen, dass Urteile etc. einfach nur Menschenwerk sind und StA, Richter vor dem Problem stehen (ab 58:20), dass sie erstmal annehmen, dass die vorhergehende Ebene ordentlich gearbeitet hätte und da kommt ein Effekt zu stande, der in Richtung Vorverurteilung läuft. Und dass Richtern eine hohe Verantwortung haben, dieses im System vorhandene Manko auszugleichen und sich die Frage stellen müssten, ob es alles nicht ganz anders gewesen sein könnte. Ein weiterer Punkt, der diese unbewusste Vorverurteilung noch weiter treibt hat er aber nicht genannt, die, dass bei einem Freispruch der Täter in der Regel nicht mehr belangt werden kann, auch wenn sich neue Tatsachen finden.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 12:59
https://www.merkur.de/bayern/meta-fotostrecke-z-fall-ursula-herrmann-ueberblick-21995.html

Ich habe spekuliert, wieso 7 Riegel an der Kiste angebracht waren. Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass sie nicht zur Sicherung wegen Fluchtgefahr des Opfers angebracht wurden, sondern gegen das Eindringen von Regenwasser. Deshalb die 3 Riegel und jeweils 2 gegenüberliegende Riegel, so dass der Deckel fest auflag.


201497015-fall-ursula-herrmann-kiste-ers

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JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 14:13
Wer Tatsachen behauptet, hat diese auch zu belegen, sofern sie hier nicht schon belegt wurden! „Ich weiß es besser, weil ich es besser weiß und war viel früher mit dem Fall vertraut, als Du“ ist kein Nachweis für irgendwas.
Quellen angeben! Anderenfalls werden derartige Beiträge entfernt


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 14:21
@JagBlack

Das koennte man einfacher machen, zum Beispiel mit einer Abdeckplane, wie man sie in jedem Baumarkt kaufen kann. Man muesste nur zwei Loecher fuer die Rohre hineinschneiden und diese dann mit Klebeband abdichten. Das waere einfach zu machen.

Eine Haube herzustellen dauert laenger, und die Riegel auch.

Andererseits, wenn ich so nachdenke, geradeausgedacht haben die Taeter ja nicht unbedingt. Das koennte also ein dilettantischer Regenschutz sein.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 18:07
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb:Das koennte man einfacher machen, zum Beispiel mit einer Abdeckplane
Die haben die Täter nicht benutzt, da Tiere auf so einen Geruch gehen und anfangen zu scharren.

Wenn man sich die Bilder anschaut, sieht man auch die hohe Lehmschicht, die auf der Kiste lag.


465586255-fall-ursula-herrmann-kiste-ers

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JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 18:13
Anmerkung: Die Skizze in der Zeitung ist falsch. Der Sitz mit dem rechteckigen Toilettenloch ist direkt unter dem Deckel (siehe Bild oben).
Das heißt, das Opfer saß spiegelverkehrt, so dass der gesenkte Kopf von oben nicht unmittelbar zu sehen war.

JagBlack


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 21:01
@JagBlack
Der Kopf war nicht gesenkt, sondern nach hinten überstreckt. Deshalb konnte ja Zimmermann fantasieren, Ursula hätte ihn angeschaut (Was nicht zutrifft, denn ihre Augen waren geschlossen).
Wie schon öfter diskutiert, deutet das auf eine Entscheidung der Täter hin, ihr in der Bewusstlosigkeit die Lebensfunktionen zu erhalten, denn ihnen wurde bewusst, dass sie das Lachgas überdosiert hatten. Anders lässt sich die Auffindesituation nicht erklären.
Ich fände es gut, wenn wir in der Diskussion nicht immer wieder hinter bereits gesicherte Erkenntnisse zurückfallen.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 21:07
Der Taeter wird zumindest einmal in die Kiste gestiegen sein, nachdem sie im Boden war. Ansonsten waere es schwierig gewesen, den Toiletteneimer in Position zu bringen.

Und vorher wird er auch einige Zeit darin verbracht haben, fuer den Innenausbau, also die Verkleidung, den Tisch und den Sitz.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

04.08.2018 um 21:28
Zitat von 2r2n2r2n schrieb:Ich fände es gut, wenn wir in der Diskussion nicht immer wieder hinter bereits gesicherte Erkenntnisse zurückfallen.
Damit habe ich überhaupt kein Problem, außer dass sich zwischen den "gesicherten Erkenntnissen" ungesicherte Informationen verstecken!

JagBlack


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