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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

2.735 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, FBI, Magier ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 06:09
@Hammurapi

Ja, ich hatte hier ja schon einmal ein Bild des Anwesens eingestellt, aber aus Rücksicht auf Rouvens Privatsphäre und die forumregeln darauf verzichtet, die Adresse zu nennen.

Das Anwesen selbst ist ca $ 1.7 Millionen wert, vielleicht etwas mehr. Es ist für amerikanische Verhältnisse nicht übergross. Für diesen Preis bekommt man in New York gerade mal ein kleines Apartment und in Los Angeles ein kleines Einfamilienhaus, die "Prominenten" die dort leben, haben meist Anwesen mit Wert im zweistelligen Millionenbereich.

Ich sage das, damit man versteht, dass Rouven nach amerikanischen Verhältnissen keineswegs ein "Prominenter" ist. Ausserhalb des kleinen Las Vegas Zirkels kennt ihn hier kein Mensch, und sein Lebensstil scheint auch nicht sonderlich protzig gewesen zu sein. Sein Haus ist ein wenig grösser als das anderer Leute, aber es liegt in einer ruhigen Gegend von Vegas und er hat ganz normale, eben etwas wohlhabendere Nachbarn. Wie ich schon beschrieben hatte und wie man auf dem Bild auch gut sehen kann, ist es eher abgeschieden und abgeschottet. Es macht nicht den Eindruck einer ewigen Partylocation.

Ich bin gespannt, wenn in der Hauptverhandlung die Verteidigung mal mit der Sprache herausmuss: wieviele Leute verkehren dort wann und wie oft wirklich. Ich habe das Gefühl es werden weniger sein als man denkt.

@yasumi
Hat hier wieder einmal Recht, das Haus ist sicherlich vornehmlich ein Statussymbol. Ausserdem ist es eine gute Geldanlage, denn es wurde gekauft, als die Preise gerade sehr niedrig waren. In den USA werden Immobilien immer mit der Anzahl der Schlafzimmer beschrieben, also nicht wie in Deutschland 4ZKB = 3 Schlafzimmer, sondern, da man davon ausgeht, dass jede Wohnung Küche und Wohnzimmer hat, eben nur die Zahl der Schlafzimmer angegeben wird. Ausserdem ist bei allen Häusern die jünger als 15 Jahre sind eigentlich üblich, dass zu jedem Schlafzimmer ein Bad gehört, ausserdem in der Regel ein walk in closet.

BTW, erinnert sich eigentlich noch jemand an den "Hausgast" von O.J. Simpson? Der war ja auch eine recht skurrile Figur im Mordprozess. Aus irgendeinem Grund scheinen diese Halb-Promis immer Hausgäste haben zu müssen.

Was den Fox5 Bericht angeht, ist dieser offensichtlich bereits überholt, denn nun ist von mindestens drei verschiedenen Speichermedien mit KP die Rede, nicht mehr nur von zwei. Das mit den Fingerabdrücken würde ich da nicht überbewerten.



@aero
Die Bunte hat sich bisher als die schlechteste aller Quellen erwiesen. Gleich in den ersten Berichten hatten sie das Alter von Rouven und Alfter falsch, dann der falsche Name der Richterin, die extrem reisserische Aufmachung: ich würde diese Artikel komplett ignorieren. Die "Journalisten" dort schreiben offensichtlich nur, wie sich klischeehaft so einen Fall vorstellen und sind nicht einmal in der Lage, Fakten korrekt wiederzugeben.

Dass die plötzliche Untersuchungshaft auf einen Menschen wie Rouven schockierend wirken kann, ist sicherlich nicht überraschend. Ich kenne das Untersuchungsgefängnis in Henderson, da ich dort selbst schon Mandanten besucht habe. Es ist sicherlich kein Ort, an dem sich unsereiner wohlfühlen würde.

Die Insassen tragen orange overalls und Schlappen, und bei Vorführung vor Gericht werden sie mit einem Transporter gefahren und tragen während dieser Zeit Handschellen und ebenso eine Vorrichtung am Bein, dass sie nicht schnell laufen können. Das ist ganz normal.

Rouven lebt derzeit in einem Sonderbereich des Gefängnis, zu seinem eigenen Schutz: er ist nicht nur schwul, was bei manchen anderen Gefangenen nicht sonderlich beliebt ist, er ist vor allem als "Kinderschänder" bekannt (child molester), auch wenn das nicht ganz zutreffend ist. Und diese sind nun wirklich nicht sehr beliebt. Daher ist er einem abgegrenzten Sonderbereich, wo er keinen oder nur sehr wenig Kontakt mit Mitgefangenen hat.

Er darf Post empfangen und senden, er darf telefonieren, er darf Besuch empfangen, und das in weit grösserem Ausmass als es z.B. in Deutschland möglich wäre. Allerdings, auf grund des Schutzbereichs, gibt es ein paar Einschränkungen, so darf er Besuch nicht im allgemeinen Besuchsraum empfangen.

Wie es mental um Rouven steht, da kann man nur spekulieren. Eine Verhaftung, zumindest eine erste Verhaftung im Leben, ist immer traumatisch. Die ersten Tage werden oft entweder als unwirklich, oder als höllisch erlebt. Suizidgedanken sind nicht selten. In der Regel gewöhnt man sich aber nach ein paar Tagen an dieses neue Leben.

Hier ein Bericht über das Gefängnis in dem Rouven zur Zeit ist:
http://insidehenderson.com/behind-wall-henderson-detention-center/#.VxhOznoUNfc

Die Hälfte oder mehr der Insassen sind übrigens in der Regel Ausländer. Rouven hat eine gute Gelegenheit, Spanisch zu lernen.

Zum Schluss noch der nächste Termin:

Am 31. Mai ist calendar call: das bedeutet, an diesem Termin müssen die Anwälte vor Gericht erscheinen und erklären, ob sie bereit zum Prozess sind. Sie müssen nachweisen, dass sie die Beweismittel gegenseitig bekanntgemacht haben.

Übrigens ist inzwischen auch klar, wer das Verfahren leiten wird: die Vorsitzende Richterin des Bundesbezirksgerichts, Gloria Maria Navarro selbst wird den Prozess in Gerichtssaal 7D leiten. Bis jetzt ist der Prozessbeginn für den 6. Juni um 8:30 Uhr angesetzt, aber das kann sich noch ändern. Ich werde dann noch rechtzeitig ein wenig erklären, wie im einzelnen ein Prozess abläuft.

Ganz zum Schluss noch eine Frage von @Caro11 : Richtig, die Geräte wurden von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt, sie muss diese aber nach Abschluss ihrer eigenen Untersuchungen der Verteidigung ermöglichen, diese durch eigene Experten zu untersuchen.

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 08:18
@Rick_Blaine
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Am 31. Mai ist calendar call: das bedeutet, an diesem Termin müssen die Anwälte vor Gericht erscheinen und erklären, ob sie bereit zum Prozess sind. Sie müssen nachweisen, dass sie die Beweismittel gegenseitig bekanntgemacht haben.
Gibt es denn einen Zeitpunkt, bis zu welchem die Ankläger die Beweismittel (3 Datenträger) ausgewertet und an die Verteidigung übergeben haben müssen? Denn ab diesem Zeitpunkt kann ja erst die aufwändige Tiefenprüfung, in diesem Fall braucht es gute IT-Experten, beginnen. Dann läuft die Uhr der Verteidigung und die muss schnell arbeiten, denn die weiteren Termine liegen recht eng. Warum hat die Anklage eigentlich so viel mehr Zeit?

Als juristischer Laienverteidiger würde ich rein logisch zuerst darauf zielen, die Zeitstempel der Filesharing-Chats mit dem Terminkalender des Magiers zu vergleichen. Sollte auch nur eine Tatzeit in einem Bereich liegen, in dem JR nachweislich auf der Bühne stand bzw. öffentlich im Hotel zur Probe oder Pressestunde weilte, dann wäre die Anklage doch erschüttert, oder? Denn dann muss es mindestens einen anderen geben, der als Lars45 unterwegs war. Das würde zwar nicht gleich ausschließen, dass JR (auch) KP "konsumiert" hat, aber es wäre dann nicht mehr klar beweisbar, dass nur JR und niemand anderes die Taten begangen haben kann.


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21.04.2016 um 08:25
@Rick_Blaine


Lieber AndyS.

Vielen dank für deine ausführungen.

Auch wenn viele vllt. meinen es sei ungererchtfertigt solche leute die in ihrem RL solche taten begehen im gefängnis auch noch zu schützen.

Aber man stelle sich nur einmal vor, jemand ist unschuldig und kommt mit solch einem tatvorwurf in u-haft und ist dann dem zorn mitgefangener ausgestetzt.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Bunte hat sich bisher als die schlechteste aller Quellen erwiesen. Gleich in den ersten Berichten hatten sie das Alter von Rouven und Alfter falsch, dann der falsche Name der Richterin, die extrem reisserische Aufmachung: ich würde diese Artikel komplett ignorieren. Die "Journalisten" dort schreiben offensichtlich nur, wie sich klischeehaft so einen Fall vorstellen und sind nicht einmal in der Lage, Fakten korrekt wiederzugeben.
Gerade die chefredakteurin der Bunte fiel in den vergangenen jahren auch schon mal dadurch auf das sie hier und da in ein feffnäpchen trat.
Aber wie gesagt, ich äußerte das hier in einem anderen beitrag auch schon einmal, das es hier etliche mituser im allmykrimiforum gibt, mich ausgeklammert, die inzwi. schon in der lage sind seriöse von "nicht-so-serösen" artikeln unterscheiden zu können.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 08:27
@Hammurapi

Die Ankläger werden wissen, dass sie besser sein müssen und diese Prüfung wird stattgefunden haben.
Es geht nur darum, eine plausible Geschichte vor zu bringen, dass jemand anders tätig war.
Dann würde der angeklagt aber das ist dann eine neue Anklage.

Die Beschreibung aus den ersten Tagen im Knast passt zu meinem Antritt bei der Bundeswehr. :D


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21.04.2016 um 08:30
@Hammurapi

Klar, das ist wohl der allererste Schritt. Ich vermute sogar, wie @grizzlyhai
, auch das FBI hat diesen Schritt versucht zu vollziehen und hat sich erst zur Verhaftung entschlossen, als man feststellte, dass man keinen anderweitigen Auftritt etc. Rouvens finden konnte. Jedenfalls würde ich als Staatsanwalt das so erwarten.

Bis zum calendar call sollte alles Beweismaterial ausgetauscht sein. Man darf nicht vergessen, dass es die Verteidigung war, die den schnellen Prozessbeginn wollte. Sie kann aber durchaus noch darum bitten, eben doch mehr Zeit für die Auswertung des Materials zu bekommen und den Prozess dann eben doch nach hinten zu verschieben. Ich rechne sogar damit.

@aero
Zitat von aeroaero schrieb:Auch wenn viele vllt. meinen es sei ungererchtfertigt solche leute die in ihrem RL solche taten begehen im gefängnis auch noch zu schützen.
Ich denke das ist wohl Konsens, dass hier niemand gegen den besonderen Schutz in diesem Fall ist.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 08:45
@Hammurapi
aero schrieb:
Es gibt ja auch noch diese zeitdifferenz die @Rick_Blaine ausführlich dargestellt hat.

AndyS. schrieb:
1) So werden drei verschiedene zeitlich genau definierte Ereignisse aufgeführt, an welchen eine Person, die einen Computer mit der IP Adresse, die zu Rouvens Haus gehört, mit einem undercover FBI Agenten chattet und Kinderpornos anbietet. Diese Ereignisse liegen im Abstand von 2 Tagen (Ereignis 1 und 2) und 6 Wochen (Ereignis 3). Das bedeutet also, mindestens dreimal wurde von der selben IP Adresse aus agiert.


aero schrieb:
Mit sicherheit wird das FBI auch nachgeprüft haben ob er an an diesen "on´s" in Las Veagas bei einem auftritt oder zu hause war.
Ja das schrieb ich auch schon einmal das das FBI alleine diese drei termine mit sicherheit überprüft hat.

In solchen momenten schaltet sich bei mir auch immer ein "sei nicht schlauer als die polizei" modus im kopf ein.
Gedankengänge die mir in solchen fällen kommen haben studierte kríminalisten mit bestimmtheit schon lange vor mir in erwägung gezogen.
Damit komme ich auch gut klar und läßt mich nicht übermütig werden. :D

Beitrag von aero (Seite 14)


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21.04.2016 um 09:03
@aero

Die Anklägerseite kann nach den Zeitstempeln der drei Ereignisse vielleicht prüfen, ob JR zu dieser Zeit einen öffentlichen Auftritt hatte. Aber selbst wenn nicht, könnte die Verteidigung ein weniger öffentlich prüfbares Alibi präsentieren. Die Ankläger müssten wirklich beweisen, dass JR sich zu diesen drei Zeitpunkten in seinem Anwesen aufgehalten hat. Kann die Verteidigung hingegen beweisen, dass er zu einer dieser Zeiten beim Einkaufen, beim Urologen oder Frisör war, dann wäre das ein Pfund.

Wesentlich hierfür scheint es mir, dass die Verteidigung diese drei Zeitpunkte exakt kennen muss. Kann man davon ausgehen, dass diese drei Zeitpunkte bereits in den Anklagepapieren stehen bzw. bis wann muss die Anklage diese Fakten rausrücken?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 09:10
@Hammurapi
Die hier öfter zitierten drei Beispiele sind öffentlich deshalb bekannt, weil sie in der Anklageschrift stehen, und zwar mit Datum. Die genaue Uhrzeit ist nicht öffentlich bekannt, dürfte aber der Verteidigung im Rahmen der vorgeschriebenen "discovery" mitgeteilt worden sein.

Die Anklage muss diese Art Informationen dann herausgeben, wenn sie ihr bekannt geworden sind.


Ich erlaube mir noch ein paar Bemerkungen zu den Fragen der Beweissicherung und -Auswertung in diesem Fall. Natürlich wird die forensische Untersuchung der gefundenen Computer und Speichermedien hier das Herz dieses Falles sein. Die Technik ist auf diesem Gebiet recht weit fortgeschritten, aber es bedeutet auch einen immensen Aufwand, juristisch einwandfrei eine solche Dokumentation zu erstellen.

Das generelle Gebot der Fairness im Verfahren gebietet es nach amerikanischem Recht, dass beide Seiten, Anklage und Verteidigung, die Möglichkeit haben, Beweismaterial in ausreichender Zeit zu untersuchen, und zwar unabhängig voneinander. Wenn zum Beispiel bei einem Verdächtigen eine Waffe sichergestellt wurde und das FBI Untersuchungen daran vornimmt, die ergeben, dass die Waffe das Tatwerkzeug war, dann muss die Verteidigung anders als in Deutschland sich nicht damit zufrieden geben. Sie hat das Recht, eine eigene Untersuchung, durch eigene Experten anzustellen, und dabei auch ganz eigene Fragestellungen zu untersuchen.

Im Fall von Kinderpornographie allerdings wird die Sache etwas komplizierter. Weil KP hier für so schrecklich und grauselig erachtet wird, gibt es besondere Regeln. Anders als bei allen anderen Beweismitteln gilt hier, dass die Verteidigung die belastenden Materialien, soweit sie KP enthalten, nicht selbst mit in ihr eigenes Labor nehmen darf. Jedenfalls nicht, solange ein Gericht das nicht ausnahmsweise anordnet.

Man fürchtet so sehr, dass das KP Material an Unbefugte gelangen könnte, dass man diese Sonderregel erfunden hat, und zwar im "Adam Walsh Child Protection and Safety Act von 2006 (18 USC §3509(m)). Viele Juristen sind zwar der Meinung, dass diese Regelungen verfassungswidrig sind, aber noch sind sie in Kraft.

Der Unterschied zu anderem Beweismaterial ist hier, dass die Verteidigung alles Material, das KP enthält, nur in den Räumlichkeiten der Ermittlungsbehörde, in diesem Fall also beim FBI, untersuchen darf. Das bedeutet, die Verteidigung darf sich das gesamte Material anschauen, darf eigene Experten mitbringen, die dürfen welche Untersuchungen auch immer sie für notwendig erachten durchführen, aber das Material darf das Gebäude des FBI nicht verlassen.

Das erschwert freilich die Arbeit der Experten der Verteidigung. Allerdings gibt es auch eine Notbremse: wenn die Verteidigung dem Gericht plausibel darstellen kann, dass es unmöglich ist, das Material ausreichend zu untersuchen, solange es beim FBI bleibt, dann kann das Gericht ausnahmsweise gestatten, dass das Material der Verteidigung übergeben wird.

Hier wurde jetzt gerätselt, wie die Verteidigung das Beweismaterial in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit untersuchen will.

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass das FBI seine Untersuchung bereits abgeschlossen hatte, als die Anklage erhoben wurde. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist anzunehmen, dass das Material der Verteidigung zur Verfügung steht.

Ein halbwegs erfahrener Anwalt würde sofort seine Experten beauftragen und unverzüglich mit der Untersuchung des Materials beginnen. Da kann man in mehreren Wochen schon durchaus einiges leisten.

Dennoch bin ich persönlich, von meiner Erfahrung her, eher der Erwartung, dass die Verteidigung doch noch demnächst mehr Zeit für ihre Untersuchungen beantragen wird und der Prozesstermin noch nicht sicher ist.


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21.04.2016 um 09:18
@Rick_Blaine

Somit läuft die Verteidigung in der Vorbereitung immer hinter den Anklägervorwürfen hinterher. Das ist normal. Neben der Prüfung des Beweismaterials muss die Verteidigung ja auch auf Rouvens Seite fieberhaft rekonstruieren: Wer hat sich wann im Anwesen aufgehalten? Wo war der Meister eigentlich zu welchen Zeitpunkten? Diese Fragen kann man Rouven nur im Untersuchungsgefängnis stellen, aber ob dieser dort Zugriff auf seinen Kalender hat? Die der Verteidigung zur Verfügung stehende "Innenansicht" des Angeklagten ist hier sicher durch die Haft nicht ganz so leicht beweiskräftig aufbereitbar.

Hinzu kommt die Zeugenliste. Wer kann Aussagen machen, die Rouven entlasten, ohne sich als Hausbesucher selbst in den Verdacht zu bringen. Wie verhält sich FA? Wäre er als Zeuge eine Hilfe oder eher ein Belastungsfaktor, wie in den Interviews?


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21.04.2016 um 09:26
Jupp, so ist es. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Beschuldigte/Angeklagte immer "hinterherhechelt." Und es liegt eben auch in der Natur der Sache, dass der Anklage meist weitaus bessere Ressourcen zur Verfügung stehen, nämlich der riesige Apparat der Polizei.

Ich nutze das immer ganz gerne als Beispiel, wenn am Sinn der Rechte auf einen Verteidiger etc. gezweifelt wird, wie das sehr häufig in der öffentlichen Diskussion passiert.

Man muss sich immer vor Augen stellen, dass der Angeklagte allein in seiner Zelle sitzt, während der Staatsanwalt sich eines ganzen Heeres an Mitarbeitern und Polizeibeamten bedienen kann. Das ist von Natur aus schon unfair.

Dass dem Angeklagten dann wenigstens ein Verteidiger zur Seite steht, gleicht dieses Ungleichgewicht ein wenig aus, aber nur ein wenig. Der typische Verteidiger hat immer noch nicht die gleichen Ressourcen.

Ein vermögender Angeklagter wie Rouven hat allerdings vermutlich die Mittel, hier mit der Anklage gleichzuziehen.

Die modernen Gesetze zur Beweisaufnahme sind auch extrem hilfreich: in den meisten Rechtssystemen ist die Anklage nicht verpflichtet, ihre Beweise vor Prozessbeginn zu offenbaren. Das ist natürlich ein ganz extremer Nachteil für den Angeklagten, der dadurch leicht überrascht werden kann. In den USA will man das ausschliessen.

Wie gesagt, nach allem was man vermutet, scheint Rouven wenigstens die Mittel zu haben, sich eine umfassende Verteidigung leisten zu können. Wenn ich sein Anwalt wäre, würde ein Heer von Ermittlern und Experten Tag und Nacht an der Arbeit sein.


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E_M ehemaliges Mitglied

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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 09:30
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wenn ich sein Anwalt wäre, würde ein Heer von Ermittlern und Experten Tag und Nacht an der Arbeit sein.
Aber alle Mittel sind endlich, ich weiß nicht wie es um das Vermögen von JR bestellt ist und was Marchese und Sanft so für Preise aufrufen, aber wie lange kann er das durchhalten...

Eine Frage, mal angenommen er würde frei gesprochen - zahlt dann der Staat seine Anwaltskosten?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 09:34
@E_M
Ganz so wild ist es nicht. Ich habe schon Fälle gesehen, wo der Angeklagte eben sein Haus verkaufen musste, um sich eine top notch Verteidigung zu leisten. Besonders teuer sind gerade die forensischen Experten.

Von aussen lassen sich die Kosten schwer einschätzen, aber wenn Rouvens Haus $ 1.7 Millionen wert ist, dann kann er schon erst mal beruhigt schlafen.

Übrigens nein: in den USA zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst. Es gibt allerdings Pflichtverteidiger für diejenigen, die sich das nicht leisten können.


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 09:37
Eine Sache ist mir noch nicht klar: Warum wurde der USB-Stick aus dem Wandschrank des Master-Schlafzimmers nicht in der Anklageschrift erwähnt?

Konzentriert sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Beweisführung auf (Poolhaus-) Laptop und Harddrive, weil sie nur dieses Material beweissicher dem Angeklagten zuordnen kann? Alle anderen Funde wären dann zweitrangig. Andererseits wurde gesagt, dass einige Filme auf dem USB-Stick mit den Filesharing-Dateien in Verbindung gebracht werden konnten - warum stehen sie dann nicht in der Anklageschrift?

Oder sind die öffentlich zugänglichen Dokumente (wie diese veröffentlichte Anklageschrift) nur Zusammenfassungen?


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21.04.2016 um 09:45
@yasumi

Die Anklageschrift muss zunächst einmal nur

a) eine Anklage formulieren, also feststellen, gegen welches Gesetz verstossen wurde
b) einen vermutlichen Täter benennen
c) den Tatverdacht hinreichend begründen, so dass Anklage erhoben werden kann.

Beispiel:

a) Am 1.2.2016 wurde um 13 Uhr bei Oma Schmidt im Unterdorf 11 eingebrochen. Der Täter hat die Küchentür zum Garten aufgebrochen und aus der Speisekammer eingekochte Marmelade gestohlen. Das verstösst gegen § 4 des Marmeladendiebstahlsgesetzes.

b) Ede Tunichtgut wird angeklagt, der Täter zu sein

c) Ede Tunichtgut wurde von der Zeugin Zenzi beobachtet, als er am 1.2.2016 um 13 Uhr mit einem Stein das Fenster der Küchentür der Geschädigten Oma Schmidt einschlug und hineingriff und die Tür öffnete, und sich danach in die Küche begab. Zeugin Zenzi verständigte sofort Dorfwachtmeister Dimpflmoser, der nach etwa 5 Minuten am Tatort eintraf. Genau in diesem Moment verliess Ede Tunichtgut die Küche, er hatte drei Gläser Marmelade im Arm. Er wurde von Dimpflmoser verhaftet. Oma Schmidt identifizierte die Marmelade als von ihr persönlich eingekochte Erdbeermarmelade.

So.
Das reicht um Anklage zu erheben, denn ein dringender Tatverdacht ist hier ausreichend dokumentiert.

Wenn sich nun später herausstellt, dass Tunichtgut auch noch zwei Gläser Himbeermarmelade in den Manteltaschen hatte, die ebenfalls später von Oma Schmidt identifiziert wurden, ist das kein Problem. Auch wenn von ihnen in der Anklageschrift keine Rede war, sind sie weitere Beweismittel.

Die Staatsanwaltschaft kann später noch die Anklageschrift ergänzen, wenn sie will, dass Tunichtgut auch für den Diebstahl der Himbeermarmelade bestraft wird.


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21.04.2016 um 09:55
@E_M
Zitat von E_ME_M schrieb:Aber alle Mittel sind endlich, ich weiß nicht wie es um das Vermögen von JR bestellt ist und was Marchese und Sanft so für Preise aufrufen, aber wie lange kann er das durchhalten...
In dem fall eines berühmten klassischen geigers der arrangements um den gesamten erdball hatte und sich wartend auf seinen prozeß momentan in einer frei-auf-kaution situation befindet, haben ihn alleine schon die bisherigen anwaltskosten ruiniert.

Er ist inzwischen auf spenden angewiesen und mußte sogar schon quasi sein "tafelsilber" in form seiner geliebten geige verkaufen.

Seine frau mußte in deutschland in eine kleinere whg. umziehen und sprach sogar schon mal in einem interview von sozialhilfe die evtl. beantragt werden müßte.

Und das ist der zustand bis jetzt. Es kommt auch kein geld als verdienst mehr von seiner seite rein und die geforderten millionensummen an schmerzensgeld, die sich dann vermutlich im hunderttausender bereich auspendeln werden stehen jetzt noch gar nicht im raum.


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21.04.2016 um 09:56
Mir ist noch völlig unklar, wie diese hunderte (neuerdings wird sogar von "40.000 images" gesprochen) Video- und Bilddateien auf den drei Datenträgern zusammengesammelt wurden. Das FBI war seit August 2015 an Lars45 und der IP dran und hat gerade einmal drei Videotäusche registriert. Um allerdings ein solches Datenvolumen zu archivieren, braucht es viel Zeit. Viele Kontakte in der Szene, Datenspuren. Alles Risiken.

Und dann liegen die Datenträger da im Haus verstreut herum. Andauernd Gäste, von denen jeder mal einen USB-Stick oder ein HD zufällig mitnehmen könnte und dann auf einem riesigen Erpressungspotenzial sitzt. Warum sollte sich ein Künstler auf diese leichtsinnige Weise sein Lebenswerk gefährden? Eben noch gefeierter Millionär, morgen vielleicht 20 Jahre lang das attraktivste Prügelkissen im Knast. Wer geht mit seinem Leben so fahrlässig um?


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21.04.2016 um 09:59
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Wer geht mit seinem Leben so fahrlässig um?
Wenn jeder Straftäter vernünftig handeln würde, wäre ich arbeitslos. Gerade wenn es um KP geht, scheinen mir die Täter extrem unvernünftig zu sein. Ich denke diese Frage sollten wir hier gar nicht stellen, es gibt keine Antwort darauf. Nicht einmal ein Herr Edathy könnte uns da wohl aufklären.


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E_M ehemaliges Mitglied

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21.04.2016 um 10:02
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Übrigens nein: in den USA zahlt jeder seine Anwaltskosten selbst. Es gibt allerdings Pflichtverteidiger für diejenigen, die sich das nicht leisten können.
Aha, interessant. Mal angenommen den unwahrscheinlichen Fall, dass JR tatsächlich so unschuldig und naiv ist, wie uns seine Anwälte glauben machen wollen - hätte er dann Anspruch auf eine Entschädigung?
Immerhin hat er teure (?) Anwälte bezahlen müssen, Ruf ruiniert, keine neuen Engagements...


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aero ehemaliges Mitglied

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21.04.2016 um 10:02
@Rick_Blaine


@Hammurapi schrieb:
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Eben noch gefeierter Millionär, morgen vielleicht 20 Jahre lang das attraktivste Prügelkissen im Knast.
Kann er denn damit rechnen, sollten sich die vorwürfe als wahr herausstellen und er verurteilt werden, das er dann weiterhin in schutzeinrichtungen inhaftiert sein wird oder ist er dann "freiwild" so wie @Hammurap es beschrieb ?


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Magier Jan Rouven in Las Vegas: Verurteilt - das Ende einer Karriere

21.04.2016 um 10:06
@aero

Er würde vermutlich seine gesamte Haftstrafe in einem gesonderten Bereich verbringen. Er würde in ein Bundesgefängnis verlegt, in dem auch andere, ähnlich gefährdete Täter sitzen und dann mit ihnen in einer Abteilung leben.

@E_M

Nein, er hätte nur dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er nachweisen könnte, dass die Strafverfolgung böswillig war, dass also Polizei und Bundesanwaltschaft wussten, dass er unschuldig ist, und aus niedrigen Beweggründen ihn doch angeklagt haben.

Dieser Beweis wird in der Praxis dann doch seltenst geführt.


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