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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

3.930 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.09.2023 um 20:49
@LARA43
@cododerdritte
Wäre es dann aber nicht klüger, zuerst oder wenigstens gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Memorandums entsprechende Anzeigen gegen die einzelnen Beschuldigten aufzugeben? Sollte etwas dran sein und noch in der Prozessvorbereitung gegen Allen Beteiligte ebenfalls angeklagt oder verurteilt werden könnte das doch die Grundlage für den Prozess erschüttern, oder?

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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.09.2023 um 21:27
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Genau das denke ich auch.
Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das die Verteidiger alle Namen nennen, wenn sie nicht Beweise dafür haben?
So ein Risiko geht doch kein Anwalt einfach so ein.
Sie schaden ihren Ruf und Ansehen und würde vielleicht keine Mandaten mehr kriegen oder im schlimmsten Fall ihre „Zulassung“ verlieren, wenn sie Unwahrheiten verbreiten würden.
Deshalb bin ich hin und her gerissen und weiß nicht, was ich davon halten soll?
Mir geht es ähnlich. Es ist kaum vorstellbar, dass Menschen mit einer erfolgreichen Karriere diese derart gefährden. Aber natürlich ist niemand davor gefeit, sich zu verrennen.

Ich habe mir mal die Interauftritte der Anwälte Andrew J. Baldwin und Bradley A. Rozzi angeschaut. Beide sind langjährig erfahren und extrem engagiert, Rozzi ist/war in einigen Funktionen ehrenamtlich tätig, unter anderem für benachteiligte Kinder und wurde schon mit Beliebtsheitspreisen ausgezeichnet.
Baldwin stellt sich als überdurchschnittlich passionierten Anwalt dar, der keinen Rechercheaufwand und keine Mühe scheut, um seinen unschuldigen Klienten zum Freispruch zu verhelfen. Er schreibt, er habe sogar die Akten für ein anstehendes Gerichtsverfahren auf seine Hochzeitsreise mitgenommen und in einem andere Fall finanzielle Risiken auf sich genommen, die seine Familie "auf dramatische Weise" hätten beeinflussen können. "I didn't care" ist sein Resümee dazu.
Eines seiner Erfolgsrezepte scheinen unerprobte Strategien zu sein, so ähnlich der Wortlaut zusammengefasst. Also insgesamt jemand, der bereit ist, außergewöhnlich viel zu riskieren. Und so möchte er auch offensichtlich gesehen werden.

Unabhängig davon, ob die Anwälte richtig oder falsch liegen -- sie scheinen maximal überzeugt von ihrer Sache zu sein und bereit, dafür einen hohen Preis in Kauf zu nehmen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.09.2023 um 21:57
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das die Verteidiger alle Namen nennen, wenn sie nicht Beweise dafür haben?
So ein Risiko geht doch kein Anwalt einfach so ein.
Sie schaden ihren Ruf und Ansehen und würde vielleicht keine Mandaten mehr kriegen oder im schlimmsten Fall ihre „Zulassung“ verlieren, wenn sie Unwahrheiten verbreiten würden.
Vor allem wenn man den Hosts des Prosecutors Podcast glaubt und davon ausgeht, dass die Verteidiger offenbar alles daran setzen, eine große Aufmerksamkeit auf ihre Ausführungen zu lenken. (Ich denke auch, dass das durchaus stimmt, die These wurde schlüssig begründet und an mehreren Punkten festgemacht.)

Risikobereitschaft ist eine Sache, aber der Pokereinsatz erhöht sich ja um ein vielfaches, wenn sie die halbe Welt einladen, genau hinzuschauen.

Und nicht zu vergessen, der fast zeitgleich eingereichte Antrag, Kameraübertragungen und -aufzeichnungen des Prozesses zu erlauben, und zwar nicht nur für den Prozess selbst, sondern ab sofort auch für alle Anhörungen und Verhandlungen, die im Rahmen des Verfahrens stattfinden.

Wenn sie also tatsächlich ein Franks Hearing durchbekommen, könnte alle Welt Zeuge werden, wie Staatsanwaltschaft und/oder Richter ihr ganzes Konstrukt rund um den Odinkult vom Tisch wischen....
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Deshalb bin ich hin und her gerissen und weiß nicht, was ich davon halten soll?
Nein, ich auch nicht! jedenfalls nicht, was die Frage an geht, was von den Behauptungen stimmt und was eher heiße Luft ist.

Natürlich sind es die Verteidiger von RA. Sie wollen, sollen und müssen das beste für ihren Mandanten erreichen, das muss ihr Hauptfokus sein.
Aber ich finde, dass sie das hier auf Kosten anderer Menschen versuchen. Zu allerst einmal der Familien der Opfer, denn ich gehe davon aus, dass sie viele Details zur Auffindesituation der Mädchen noch nicht kannten und sie jetzt, zusammen mit dem Rest der Welt aus diesen Anträgen erfahren haben. Und das sind wirklich schreckliche Details.
Und dann eben all der Menschen, die sie hier öffentlich beschuldigen, schlimme Verbrechen begangen zu haben.

Um das beste für RA zu erreichen, wäre das nicht nötig gewesen. Es hätte gereicht, den Antrag zu redigieren und die Namen zu anonymisieren und die Auffindesituation nicht im Detail zu beschreiben, sondern nur so, dass Richterin und Staatsanwalt, die ja Zugriff auf die Ergebnisse der Tatortuntersuchung haben, verstehen, worum es ihnen genau geht.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Mir geht es ähnlich. Es ist kaum vorstellbar, dass Menschen mit einer erfolgreichen Karriere diese derart gefährden. Aber natürlich ist niemand davor gefeit, sich zu verrennen.
Zumal sie, wie Du ja schreibst, nicht neu im Geschäft sind, also zum einen genug Prozesserfahrung haben dürften, um das ganze einschätzen zu können und das übliche Vorgehen zu kennen; und zum anderen eben auch keine Kanzlei führen, die sie gerade eröffnet haben und für die sie um jeden Preis Werbung machen müssen, um möglichst schnell große raus zukommen und Staranwalt zu werden.
Und es sind zwei Anwälte, die jeder eine eigene Praxis führen und nur in diesem Fall als Team zusammen arbeiten. Mag sein, dass einer der beiden ein sehr risiko-bereiter Anwalt ist, aber der andere muss ja auch zugestimmt haben, dieses Risiko mitzugehen. Einer mag sich verrannt haben, aber zwei?!?!

Ich bin jedenfalls gespannt, ob und wie die Staatsanwaltschaft reagiert!


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

23.09.2023 um 22:15
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Mag sein, dass einer der beiden ein sehr risiko-bereiter Anwalt ist, aber der andere muss ja auch zugestimmt haben, dieses Risiko mitzugehen. Einer mag sich verrannt haben, aber zwei?!?!
Hm, ich denke eigentlich, Menschen können sich gerade im Kollektiv sogar sehr gut verrennen, eine entsprechende Gruppendynamik kann sowas schon ganz schön befeuern. Kennt man ja aus anderen, z.B. politischen Zusammenhängen.

Dennoch, wir können es einfach nicht wissen, und ganz ehrlich, egal wie steil die Geschichte ist, ich bin nicht überzeugt davon, dass sie Unsinn ist. Man kann nur für alle Betroffenen, also erstmal für die Angehörigen und im weiteren Sinne auch für die Menschen aus Delphi und Umgebung hoffen, dass sich das alles endlich bald klärt.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Natürlich sind es die Verteidiger von RA. Sie wollen, sollen und müssen das beste für ihren Mandanten erreichen, das muss ihr Hauptfokus sein.
Aber ich finde, dass sie das hier auf Kosten anderer Menschen versuchen. Zu allerst einmal der Familien der Opfer, denn ich gehe davon aus, dass sie viele Details zur Auffindesituation der Mädchen noch nicht kannten und sie jetzt, zusammen mit dem Rest der Welt aus diesen Anträgen erfahren haben. Und das sind wirklich schreckliche Details.
Und dann eben all der Menschen, die sie hier öffentlich beschuldigen, schlimme Verbrechen begangen zu haben.

Um das beste für RA zu erreichen, wäre das nicht nötig gewesen. Es hätte gereicht, den Antrag zu redigieren und die Namen zu anonymisieren und die Auffindesituation nicht im Detail zu beschreiben, nur so, dass Richterin und Staatsanwalt, die ja Zugriff auf die Ergebnisse der Tatortuntersuchung haben, verstehen, worum es ihnen genau geht.
Absolute Zustimmung, die Vorgehensweise ist rücksichtslos.



(Ich hab übrigens ein bisschen falsch übersetzt in meinem letzten Beitrag, sorry: Es hätte heißen sollen: "Er hätte dramatische finanzielle Einbußen riskiert, die sich auf seine Familie hätten auswirken können" statt "Er hätte finanzielle Risiken auf sich genommen, die seine Familie auf dramatische Weise hätten beeinflussen können." Nur ein Detail, aber etwas andere Bedeutung.)


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23.09.2023 um 22:46
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Risikobereitschaft ist eine Sache, aber der Pokereinsatz erhöht sich ja um ein vielfaches, wenn sie die halbe Welt einladen, genau hinzuschauen.

(...)

Wenn sie also tatsächlich ein Franks Hearing durchbekommen, könnte alle Welt Zeuge werden, wie Staatsanwaltschaft und/oder Richter ihr ganzes Konstrukt rund um den Odinkult vom Tisch wischen....
Stimmt.
Wahrscheinlich gehen sie auch davon aus, dass die Gerichtsbarkeit genau das versuchen wird, egal ob die Geschichte stimmt, und wollen unbedingt Zeugenschaft des Verfahrens im größtmöglichen Stil, sodass es fast unmöglich ist, den von ihnen angenommenen Rechtsmissbrauch unter den Teppich zu kehren. Der von dir erwähnte Versuch, maximale Öffentlichkeit herzustellen bei gleichzeitigem Risiko, ihren Ruf als Anwalt für ein und allemal zu zerstören, und das vor den Augen aller Welt, weist einmal mehr daraufhin, dass sie wirklich felsenfest an seine Unschuld glauben. Jetzt ist nur die Frage, ob sie Recht haben und im zweiten Schritt, ob die von ihnen Verdächtigten dann auch die tatsächlichen Täter sind.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 00:34
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Der von dir erwähnte Versuch, maximale Öffentlichkeit herzustellen bei gleichzeitigem Risiko, ihren Ruf als Anwalt für ein und allemal zu zerstören, und das vor den Augen aller Welt, weist einmal mehr daraufhin, dass sie wirklich felsenfest an seine Unschuld glauben. Jetzt ist nur die Frage, ob sie Recht haben und im zweiten Schritt, ob die von ihnen Verdächtigten dann auch die tatsächlichen Täter sind.
Zu allererst geht es ihnen denke ich im Moment um das Franks Hearing.
Allerdings schätzen die Staatsanwälte aus dem Prosecutors Podcast die Chancen ziemlich gegen Null, dass die mit dem Antrag auf Beweisunterdrückung durchkommen. Sie meinten beiden, dass Anträge auf Beweisunterdrückung regelmäßig gestellt werden, aber ihnen nur sehr selten satt gegeben wird.

Die Verteidiger behaupten ja, dass die Beweismomente gegen RA nicht ausreichend gewesen seien, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen, weshalb der Durchsuchungsbeschluss ungültig sei und die dabei gefundenen Beweisstücke (v.a. eben die Waffe) nicht im Prozess verwendet werden dürfen.
Allerdings ist es so, dass um einen Durchsuchungsbeschluss zu rechtfertigen, ein hinreichender Tatverdacht bestehen muss und diese Hürde ist relativ niedrig. In einem Ermittlungsverfahren von dem Ausmaß und der Dauer hat es im Laufe der Zeit zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse gegeben und die haben zum weit überwiegenden Teil nichts ergeben. Das wäre gar nicht möglich, wenn die Ermittler, um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen, einen lückenlosen Beweis führen müssten, dass der Verdächtige der Täter IST und nicht nur einen begründeten Verdacht darlegen müssen.
Die Verteidiger spielen das in dem Antrag bzw. im Memorandum aber ziemlich hoch und beschweren sich, dass entlastende Indizien nicht in der PCA aufgeführt wurden. Aber natürlich müssen die Ermittler darin nicht den Richter informieren, dass Herr X und Herr Y auch mal unter Verdacht standen und dass es auch möglich wäre, dass die Mädchen einem Ritualmord zum Opfer gefallen sind.

Und eigentlich wissen die Verteidiger das denke ich auch gut genug. Dass sie trotzdem die angeblich RA entlastenden Indizien so breit auswalzen deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der eigentliche Adressat dieses Memorandums nicht das Gericht ist, sondern die Öffentlichkeit. Sie können 100 entlastende Indizien dieser Art aufschreiben, also 100 andere mögliche Täter oder Tatmotive nennen, das macht den Durchsuchungsbeschluss nicht ungültig.
Aber in der breiten Öffentlichkeit werden auf diese Weise natürlich Zweifel und Gerüchte gestreut.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 01:43
Der zitierte Beitrag von cododerdritte wurde gelöscht. Begründung: Wie zuvor
Du hattest ja quasi vermutet, dass die Verteidigung durch den aufhebauschten Vorwurf der Beweisunterdrückung letztendlich nur selber eine Beweisunterdrückung erreichen will.
Das wäre dann natürlich wirklich extrem link und rücksichtslos gegenüber den dann jetzt von ihr zu Unrecht Beschuldigten.

Wenn es aber so ist:
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:In den Augen der Hosts geht es hier also im Kern gar nicht wirklich darum, ein Franks Hearing zu beantragen und eine Beweisunterdrückung durchzusetzten, sondern sie sehen darin vor allem eine Finte, mit der die Verteidiger Aufmerksamkeit auf den Fall lenken, Zweifel säen und allem auch die Gag-Order umgehen wollen.

RAs Anwälte konnten sich bisher nur einmal sehr kurz gegenüber der Presse melden (direkt im Anschluss nach der ersten Verhandlung, in der sie RA vertreten haben), daraufhin wurde sofort die Gag-Order erlassen, so dass sie keine öffentlichen Statements mehr abgeben konnten. Über diesen Antrag ist es ihnen jetzt gelungen, ihrer Position sehr dezidiert darzulegen, viel ausführlicher, als sie es jemals in einer Presseerklärung oder einem Interview gekonnt hätten. Gleichzeitig haben sie durch die Form und den Inhalt des Memorandums eine riesige Öffentlichkeit erreicht.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Dass sie trotzdem die angeblich RA entlastenden Indizien so breit auswalzen deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der eigentliche Adressat dieses Memorandums nicht das Gericht ist, sondern die Öffentlichkeit.
dann wäre es vielleicht doch sehr gerechtfertigt, diese doch sehr massive Zurückhaltung von Informationen in diesem Fall seit vielen Jahren, samt der gag order nach der Inhaftierung von R. Allen - also den faktischen Ausschluss der Öffentlichkeit, die ja so eine wichtige Rolle als Kontrollinstanz bei einer Anklage spielt - und zwar genau wie die Verteidigung für den Angeklagten gegenüber dem Staat - endlich jetzt mal zu durchbrechen und die Öffentlichkeit einzuschalten.

Ich denke mal, wenn an den Vorwürfen etwas dran ist, wovon ich persönlich eher ausgehe, da sie so konkret sind, wählt man in so einem riesigen Fall vielleicht auch mal diese große Form und nicht die üblichen 5 Seiten.
Und wajrscheinlich auch, weil das Entsetzen und die Wut und Empörung der Verteidigung so groß sind und nicht nur Show - wenn sie der Meinung sind, dass ihre Vorwürfe wirklich stimmen.

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man so eine "Geschichte strickt" und in die Welt bläst und alle möglichen Leute "mit Dreck bewirft", um Zweifel an der Schuld ihres Mandanten zu sähen, damit der, als mutmaßlicher Täter dieses grausamen Verbrechens, möglicherweise nicht verurteilt werden kann.

Wenn sie hingegen Zweifel an seiner Schuld haben, ist es vielleicht auch ihre Aufgabe, Öffentlichkeit herzustellen. Zur Form möchte ich anmerken, dass das Storytelling in den USA (auf beiden Seiten) eben
spätestens im Prozess sehr üblich ist.
Aber vielleicht ist die Kritik - von Pat Brown
und dem Prosecutor Podcast und schließlich auch hier Thread - auch total berechtigt. Etwa, wenn mehr Rücksicht gegenüber den beschuldigten Personen und den Opferangehörigen gefordert wird.

Aber ich empfinde den Ton der beiden Prosecutor Hosts ähnlich wie bei Pat Brown wiederum auch als ein wenig zu heiter und ironisch. Und R. Allen wurde eben auch in die Öffentlichkeit und ins Gefängnis gezerrt. Vielleicht zu Recht, vielleicht aber auch zu Unrecht. Das zweifelsfrei zu klären, ist die Aufgabe der Verteidigung. Denn sonst wäre auch er massiv beschädigt worden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 02:03
Und eine Zurückhaltung von Informationen und Geheimniskrämerei sind natürlich ein wesentlicher Bestandteil von Komplotten und Mauscheleien. Das gehört schon beides zusammen. Das heißt nicht, das es dann immer ein Komplott geben muss, aber wenn es eins gibt, ist das nur unter solchen Bedingungen möglich. Das sollte schon auch etwas stutzig machen.

Und die Erklärung, das sei wegen laufender Ermittlungen nötig, ließ ja vermuten, dass gegen mögliche weitere Mittäter von R Allen, wie KK und seinen Vater ermittelt wird. Aber da war ja wohl doch nichts dran. KK ist inzwischen nur wegen anderer Delikte verurteilt worden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 02:10
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Aber ich empfinde den Ton der beiden Prosecutor Hosts ähnlich wie bei Pat Brown wiederum auch als ein wenig zu heiter und ironisch. Und R. Allen wurde eben auch in die Öffentlichkeit und ins Gefängnis gezerrt. Vielleicht zu Recht, vielleicht aber auch zu Unrecht. Das zweifelsfrei zu klären, ist die Aufgabe der Verteidigung. Denn sonst wäre auch er massiv beschädigt worden.
Das ist richtig. Leider wird hier übersehen, dass man alle Äusserungen in der Öffentlichkeit, vor allem im internet, immer mit einer gewissen Skepsis betrachten sollte. In jenem podcast, den ich persönlich für unglücklich und vor allem recht nichtssagend beurteile, sehen sich eher diejenigen bestärkt, die, ebenfalls nur auf grund von partiellen Informationenen selbst Allen bereits verurteilt haben.

Das aber hat mit einem fairen Verfahren nichts zu tun.

In seinem Urteil zum Fall Franks hat der oberste Gerichtshof der USA deutlich gemacht, welcher Standard einer beeidigten Aussage zur Antrag auf einen Durchsuchungsbeschluss (affidavit) angelegt werden muss und was dementsprechend die Voraussetzungen sind, um einen solchen Beschluss im Nachhinein anzufechten.

Dabei ist es vollkommen irrelevant, wieviele Seiten ein Antrag auf ein Franks hearing "normalerweise" enthält oder nicht oder wie der Schreibstil ist. Relevant ist nur der Inhalt.

Nach der Verfassung der Vereinigten Staaten darf ein Durchsuchungsbeschluss nur erteilt werden, wenn ein, wie man im Deutschen ungefähr sagen würde, hinreichender Tatverdacht besteht. Und ob dieser besteht, soll der Richter durch Prüfung der Fakten des Falles entscheiden.

Es ist eigentlich ganz logisch, dann zu sagen, wenn dem Richter die Fakten inkorrekt dargelegt werden, dass dann der Beschluss auf einer falschen Grundlage besteht und daher rechtswidrig ist.

Der oberste Gerichtshof hat daher festgelegt, dass wenn ein affidavit falsche Angaben enthält, die bewusst falsch dargestellt wurden, oder grob fahrlässig dargestellt wurden oder aber bewusst Fakten nicht aufführt, die wichtig für die Beurteilung des Falles sind, dies den Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig macht.

Und da hat die Verteidigung hier schon ein paar interessante Dinge dargelegt, wie ich aus meiner Fachkenntnis zumindest meine. Ich ignoriere hier einmal das ganze Odin-Gedöns, obwohl das durchaus Relevanz haben kann, und konzentriere mich auf die entscheidende Stelle: um den Tatverdacht gegen Allen zu etablieren, hat die Polizei vor allem auf die Sichtungen der beiden Augenzeuginnen gesetzt: auf grund deren Aussagen wurden nicht nur die beiden Phantombilder angefertigt, sondern es ging auch um das Widerlegen der Zeitaussagen von Allen.

Wenn es stimmt, was die Verteidigung hier vorbringt, und daran zweifle ich jetzt nicht, denn sie muss im hearing ja ihre Aussagen beweisen, stimmen die Aussagen der beiden Zeuginnen aber nicht mit dem überein, was im affidavit zum Durchsuchungsbeschluss behauptet wurde und es fehlen bestimmte Teile der Aussagen. Es geht um das zeitlich zuerst erstellte Phantombild, die Farbe des Autos, das auf dem Parkplatz gesehen wurde, die Form des Autos, die Farbe der Jacke der Person, welche die Landstrasse entlang gehend gesehen wurde usw.

Hat der Sheriff diese Dinge bewusst anders dargestellt, scheint mir zumindest die Grundlage für ein Franks hearing gegeben. Wie das Gericht dann entscheiden würde, will ich hier nicht mutmassen ohne die Antwort der Staatsanwaltschaft zu sehen. Aber man sollte nicht übersehen, dass die Verteidigung hier durchaus Punkte vorbringt, die Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft erlauben. Und dazu braucht man das ganze Odin-Gedöns nicht.

Wer interessiert ist, sollte noch einmal die Seiten 105-118 des "memorandums" lesen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 06:11
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:. Dass sie trotzdem die angeblich RA entlastenden Indizien so breit auswalzen deutet meiner Meinung nach darauf hin, dass der eigentliche Adressat dieses Memorandums nicht das Gericht ist, sondern die Öffentlichkeit. Sie können 100 entlastende Indizien dieser Art aufschreiben, also 100 andere mögliche Täter oder Tatmotive nennen, das macht den Durchsuchungsbeschluss nicht ungültig.
Aber in der breiten Öffentlichkeit werden auf diese Weise natürlich Zweifel und Gerüchte gestreut
Dieser Meinung bin ich auch und ich denke, dass die Anwälte ihr Ziel erreicht haben. Es werden genug Leute Zweifel haben.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 08:44
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass man so eine "Geschichte strickt" und in die Welt bläst und alle möglichen Leute "mit Dreck bewirft", um Zweifel an der Schuld ihres Mandanten zu sähen, damit der, als mutmaßlicher Täter dieses grausamen Verbrechens, möglicherweise nicht verurteilt werden kann.
Fällt mir ebenfalls sehr schwer.
Wenn man zusätzlich noch beachtet, dass diese etablierten Anwälte durchaus einen Ruf zu verlieren haben, dann erst recht.
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Aber ich empfinde den Ton der beiden Prosecutor Hosts ähnlich wie bei Pat Brown wiederum auch als ein wenig zu heiter und ironisch.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das ist richtig. Leider wird hier übersehen, dass man alle Äusserungen in der Öffentlichkeit, vor allem im internet, immer mit einer gewissen Skepsis betrachten sollte. In jenem podcast, den ich persönlich für unglücklich und vor allem recht nichtssagend beurteile, sehen sich eher diejenigen bestärkt, die, ebenfalls nur auf grund von partiellen Informationenen selbst Allen bereits verurteilt haben.
Ja, sehe ich auch so. Egal welche fachliche Expertise Podcaster, Youtuber etc. auch im Hintergrund haben, in ihren Formaten agieren sie in erster Linie als Journalist*innen und da gehört es eben dazu, polemisch zu sein, Dinge zugespitzt darzustellen, möglichst schnell und nicht unbedingt immer super fundiert mit einer kontroversen Gegenmeinung daherzukommen. So funktioniert halt die Aufmerksamkeitsökonomie in den Sozialen Medien.


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24.09.2023 um 11:51
Zitat von jaskajaska schrieb:Wäre es dann aber nicht klüger, zuerst oder wenigstens gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Memorandums entsprechende Anzeigen gegen die einzelnen Beschuldigten aufzugeben?
Das hat mich auch gewundert, das da noch keine Anzeige erfolgt ist.
Vielleicht liegt ihr Augenmerk mehr darauf, RA zu retten, als gegen die anderen vorzugehen?
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Unabhängig davon, ob die Anwälte richtig oder falsch liegen -- sie scheinen maximal überzeugt von ihrer Sache zu sein und bereit, dafür einen hohen Preis in Kauf zu nehmen.
Das sehe ich auch so, aber die Art wie sie es machen, ist nicht ok.
Zuviele persönliche Daten wurden rausgegeben ohne Rückschritt auf andere.
Die Namen bzw. Adressen hätten geschwärzt werden müssen, damit man die Persönlichkeitsrechte der anderen schützt.
Das ist leider nicht passiert.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber ich finde, dass sie das hier auf Kosten anderer Menschen versuchen. Zu allerst einmal der Familien der Opfer, denn ich gehe davon aus, dass sie viele Details zur Auffindesituation der Mädchen noch nicht kannten und sie jetzt, zusammen mit dem Rest der Welt aus diesen Anträgen erfahren haben. Und das sind wirklich schreckliche Details.
Ich gehe auch davon aus, das den Angehörigen der Opfer diese Details nicht bekannt waren und das es unerträglich für sie sein muss.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 16:17
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Aber man sollte nicht übersehen, dass die Verteidigung hier durchaus Punkte vorbringt, die Zweifel an der Darstellung der Staatsanwaltschaft erlauben. Und dazu braucht man das ganze Odin-Gedöns nicht.
Für das Franks Hearing direkt vielleicht nicht, da hätten die Widersprüche in den Zeugenaussagen und dass diese mutmaßlich unterschlagen und zurechtgebogen wurden, wohl gereicht.

Aber bei dem dem Odinisten Komplex geht es darüber hinaus eben noch darum, dass es auch Hinweise auf eine andere Täterschaft gibt. Das war den Anwälten eben wohl genauso wichtig darzustellen, weil es die Zweifel an der Täterschaft von Allen untermauert. Hätten sie nur die Widersprüche thematisiert, hätte man ja auch nicht mehr gewusst und würde vermutlich doch bei Allen hängenbleiben, weil ja ein entscheidender Teil fehlen würde.

Darum eben zusätzlich zu dem wohl auch tatsächlich kurzen Antrag (!) auf das Franks Hearing eben dieses voluminösere Dokument.
Ich sehe es nicht als Finte an, dass das noch oben drauf gestrickt wurde, sondern im Gegenteil, um vernünftige Zweifel zu säen.

Darin geht es einmal darum, das zwar anfänglich publik gewordene, aber konkret geheim gehaltene und der Öffentlichkeit vorenthaltene "Staging" konkret zu beschreiben und auch der Öffentlichkeit mitzuteilen. Hätte diese das und den damit verbundenen Aufwand zu einem früheren Zeitpunkt gekannt, wäre die Einzeltätertheorie wahrscheinlich auch mal hinterfragt worden.

Und dann kommt eben noch die eigentliche Bombe hinzu, dass alle Hinweise auf schon sehr früh namentlich bekannte Personen aus unverständlichen Gründen nicht weiter verfolgt wurden. Und, dass die rekonstruierten Abläufe dann auch noch so aussehen, dass dies nicht aus einem irgendwie gearteten Versagen geschah, sondern dass diese Hinweise nicht verfolgt werden wollten und sollten.

Es muss jetzt also mal geklärt werden, welche triftigen Gründe es gab, dass diese schon sehr früh als Verdächtige ausgeschlossen wurden.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 16:20
Dass diese einer Gruppierung angehören, die sich selber Odinismus nennt, dafür können die Anwälte ja nun nichts.

Und ganz wichtig: Auch handelt es sich bei dieser Gruppierung nicht um eine Sekte oder einen religiösen Kult - oder im Gegenteil um einen heidnischen oder gar satanistischen Kult, was im Podcast vom weiblichen Host mehrfach gesagt wurde!

Sondern ganz schlicht um eine rechtsextreme Gruppierung bzw. Leute mit einer rechten Gesinnung, die es nicht nur im ländlichen Raum eben sehr verbreitet gibt. Und eben auch besonders im Polizeiapparat, das ist ja nun kein Geheimnis, und natürlich auch bei Gefängniswärtern, das ist doch völlig klar und überhaupt nicht abwegig.

Und das Problem bestand in den USA bekanntlich lange durchaus auch im Justizsystem. Dass es das heute teilweise noch gibt, lässt sich wohl auch nicht ausschließen.

Den Anwälten darum eine Verschwörungstheorie vorzuwerfen und wegen dem Begriff Odinismus Schnappatmung zu bekommen,
mag ein Reflex sein. Aber das ist sachlich völlig falsch. Das Hakenkreuz und SS Zeichen sind Runen, das ist der Zusammenhang.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 16:35
Zitat von jaskajaska schrieb:Wäre es dann aber nicht klüger, zuerst oder wenigstens gleichzeitig mit der Veröffentlichung des Memorandums entsprechende Anzeigen gegen die einzelnen Beschuldigten aufzugeben? Sollte etwas dran sein und noch in der Prozessvorbereitung gegen Allen Beteiligte ebenfalls angeklagt oder verurteilt werden könnte das doch die Grundlage für den Prozess erschüttern, oder?
Zitat von LARA43LARA43 schrieb:Das hat mich auch gewundert, das da noch keine Anzeige erfolgt ist.
Vielleicht liegt ihr Augenmerk mehr darauf, RA zu retten, als gegen die anderen vorzugehen?
Ich weiß nicht, wie es im amerikanischen Rechtssystem ist, aber zumindest in Deutschland bedarf es keiner Anzeige, damit Ermittlungen eingeleitet werden. Jeder Staatsanwalt, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Staatsanwalt Kenntnis von einer schwerwiegenden Straftat erlangt, ist verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Er muss die nicht selber durchführen, wenn er z.B. für ein anderes Fachgebiet zuständig ist, aber er muss dafür sorgen, dass das zuständige Fachdezernat davon Kenntnis bekommt.

Außerdem handelt es sich hier ja um ein laufendes Ermittlungsverfahren. Eine Anzeige ist ja eher dazu gedacht, dass überhaupt erst ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet wird. Laufen die Ermittlungen schon, reicht eine Zeugenaussage in der die Verdachtsmomente dargelegt werden ja völlig aus.

Hinzu kommt, dass gegen die benannten Männer ja bereits ermittelt wurde. Zumindest zu einem sind auch wohl über die Jahre immer wieder Hinweise über die Tip-Hhotline eingegangen, dass er BG sei. Und der Vorwurf der Verteidiger ist ja gerade, dass trotz diesen Hinweisen nicht sorgfältig genug nachgegangen wurde.
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Darin geht es einmal darum, das zwar anfänglich publik gewordene, aber konkret geheim gehaltene und der Öffentlichkeit vorenthaltene "Staging" konkret zu beschreiben und auch der Öffentlichkeit mitzuteilen. Hätte diese das und den damit verbundenen Aufwand zu einem früheren Zeitpunkt gekannt, wäre die Einzeltätertheorie wahrscheinlich auch mal hinterfragt worden.
Ja, aber Ziel einer Ermittlung ist es ja nicht, das die Öffentlichkeit diese oder jene Theorie verfolgt. Was hätte es gebracht, wenn die Öffdentlichkeit nicht mehr von einer Einzeltätertheorie ausgegangen wäre?

Zudem wurde während der gesamten Ermittlungen meines Wissens nie explizit gesagt, dass die Ermittler davon überzeugt sind, dass es nur ein Täter war, der alleine gehandelt hat. Es war klar, dass BG die Mädchen entführt hat, das ist wohl auf Libby Video zu sehen und da ist offensichtlich keine zweite handelnde Person darauf.
Aber der Staatsanwalt hat ja sogar die Geheimhaltung der Unterlagen kurz nach RAs Verhaftung damit begründet, dass die Ermittlungen weiter laufen und nicht klar sei, ob RA alleine gehandelt hätte oder ob es weitere Täter gab,
Und das Verbrechen, dass RA zur Last gelegt wird, ist Entführung mit Todesfolge, nicht explizit Mord. Das sagt im Prinzip aus, dass die Ermittler sicher sind, dass der BG ist und damit sicher ist, dass er die Mädchen entführt hat. Es lässt aber immer noch Platz für einen oder mehrere Täter, die die Ermordung ausgeführt haben.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 16:56
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Und das Verbrechen, dass RA zur Last gelegt wird, ist Entführung mit Todesfolge, nicht explizit Mord. Das sagt im Prinzip aus, dass die Ermittler sicher sind, dass der BG ist und damit sicher ist, dass er die Mädchen entführt hat. Es lässt aber immer noch Platz für einen oder mehrere Täter, die die Ermordung ausgeführt haben.
Diese Begründung und Formulierung wurden wahrscheinlich so getroffen, weil die Einzeltätertheorie eben eigentlich unwahrscheinlich ist. Aber die Begründung der Geheimhaltung wurde zwar in den Raum gestellt, aber verlief dann einfach im Sande.
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Und die Erklärung, das sei wegen laufender Ermittlungen nötig, ließ ja vermuten, dass gegen mögliche weitere Mittäter von R Allen, wie KK und seinen Vater ermittelt wird. Aber da war ja wohl doch nichts dran. KK ist inzwischen nur wegen anderer Delikte verurteilt worden.



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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 17:10
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Und die Erklärung, das sei wegen laufender Ermittlungen nötig, ließ ja vermuten, dass gegen mögliche weitere Mittäter von R Allen, wie KK und seinen Vater ermittelt wird. Aber da war ja wohl doch nichts dran. KK ist inzwischen nur wegen anderer Delikte verurteilt worden.
Ja, und im Memorandum steht, dass keinerlei Verbindungen zwischen RA und irgendeiner anderen Person, die jemals in diesem Ermittlungsverfahren unter Verdacht stand, nachgewiesen werden konnte. Das umfasst für mich auch KK und seinen Vater.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 18:01
Das habe ich noch zu dieser speziellen Rune
Die Hagal-Rune wird als Symbol für Hagel und Verderben gedeutet. Während des Dritten Reiches diente sie als Abzeichen einer Waffen-SS-Division. Ferner war sie neben dem Hakenkreuz und der Sigrune in den Totenkopf-Ring der SS eingraviert, der als Orden an SS-Führer verliehen wurde.

Die Verwendung ist strafbar bei Hinweis auf eine verbotene Organisation.
Quelle: https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/rechtsextremismus/zeichen_und_symbole/symbole/index.html#:~:text=Hagal%2DRune&text=W%C3%A4hrend%20des%20Dritten%20Reiches%20diente,Hinweis%20auf%20eine%20verbotene%20Organisation.

Auf dieser Seite finden sich dann noch alle anderen rechten Symbole und Runen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 19:01
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ich lass mich gerne eines besseren überzeugen, wenn mir jemand das Bild einer Rune zeigt, die zu der jeweiligen Astanordnung passt. Aber im Moment sehe ich da tatsächlich eher in Eile hingeworfene und zufällig angeordnete Äste
Wie @equinoxx
schrieb, bei dem ersten Bild handelt es sich wohl um die Hagal Rune. Wenn die Äste wirklich so lagen.

https://www.allmystery.de/i/yubd7whtm1td_abby.png

abby

76CC2302-DC6A-4C2D-B6D4-C19D07B733DE

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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

24.09.2023 um 19:20
Odin und Freyr, Magier und Hanged Man. Mir ist das alles etwas zuviel des Guten.

Welche Rune sollen denn die Äste, die auf Liberty gelegt wurden (Bild 85), darstellen? Das hab ich irgendwie nicht gefunden oder echt überlesen.


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