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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

6.494 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, 2017, Gift ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:45
Zitat von Mr.Mystery1990Mr.Mystery1990 schrieb:Naja, der Fall ist anders. J. Söring wäre vielleicht ohne den Sockenabdruck freigesprochen worden, dann wäre niemand als Killer verurteilt worden. Ich weiß, dass JS eine Strafe von einem Jahr bekommen hätte, in Virginia, wenn man seine Geschichte geglaubt hätte (accessory after the fact). Wie es in Deutschland ist, weiß ich nicht.
Das mag schon stimmen. Da hinkt man Vergleich ein bisschen.
Wäre aber wirklich mal interessant von einem der „Forum-Juristen“ erläutert zu bekommen, was geschehen würde, wenn die Beiden den jeweils Andersn beschuldigen würden!?
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Die Gattin ist zwar nicht mehr 21. - Sie ist 22 Jahre alt.
Könnte dennoch das Jugendstrafrecht für sie infrage kommen?
Bin mir nicht sicher. Ein Artikel, den ich gefunden habe, erwähnt unter bestimmten Vorausetzungen, das das evtl. noch mit 22 geht.

Hier wird so oft betont, wie dumm die beiden sind.
vielleicht könnte man "Dummheit" mit Unreife beschreiben?
Entweder sie ist gerade jenseits der Altersgrenze - oder ihr Rechtsbeistand wird ihre Reife überprüfen lassen.
Das wäre ja noch besser.
Also wenn man eine Lehre zur Erzieherin hinter sich bringt und heiraten kann, sollte man schon davon ausgehen, dass die TV erwachsen genug ist, um ihr eigenes Handeln zu bewerten.

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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:46
Die Matratzen und sonstiges etc...werden sie vermutlich in die Grube mit einbetoniert haben..


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:47
Nein, ein Erwachsener könnte allenfalls dann nach Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn er zur Zeit der Tat noch Heranwachsender (also noch keine 21 Jahre) war.


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Gymli ehemaliges Mitglied

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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:48
@frauZimt

Das Jugendstrafrecht könnte ziehen, wenn dazu Untaten abzuurteilen wären, die noch nicht geahndet wurden und in jüngeren Jahren begangen wurden.
Ansonsten zieht hier das Erwachsenenstrafrecht.
Selbst, wenn der Psychologe eine Entwicklungsverzögerung feststellt. Der Zug ist mit 22 abgefahren.


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:48
Zitat von Mr.BMr.B schrieb:Also wenn man eine Lehre zur Erzieherin hinter sich bringt und heiraten kann, sollte man schon davon ausgehen, dass die TV erwachsen genug ist, um ihr eigenes Handeln zu bewerten.
Sehe ich genauso. Unreife und Jugendstrafrecht werden hier sicherlich nicht greifen


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:49
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Sehe ich genauso. Unreife und Jugendstrafrecht wird hier sicherlich nicht greifen
Genau, ansonsten wäre es ja auch eine Kinderheirat gewesen...“räusper, räusper“


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:50
Zitat von BellasoBellaso schrieb:Nein, ein Erwachsener könnte allenfalls dann nach Jugendstrafrecht bestraft werden, wenn er zur Zeit der Tat noch Heranwachsender (also noch keine 21 Jahre) war.
Ist so nicht ganz richtig. Es gab schon Fälle, in welchen auch ein zur Tatzeit 21-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Das hängt tatsächlich von der geistigen Reife ab. Bei 21 ist aber definitiv Schluss


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:54
Stopp. War nicht ganz richtig, was ich schrieb. So sieht es aus:
Menschen vor Vollendung des 14. Lebensjahres sind als Kinder strafunmündig (§ 19 StGB). Für Erwachsene hingegen gilt das allgemeine Strafrecht. Für die Übergangszeit gilt in Deutschland das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Es ist uneingeschränkt anwendbar für Jugendliche, d. h. für Menschen, die zur Tatzeit im Alter von 14 bis 17 Jahren waren (§ 1 Abs. 2 Halbs. 1 JGG).

Auf Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) sind zentrale Normen (aber nicht alle) des Jugendstrafrechts nach Maßgabe der §§ 105 ff. JGG anzuwenden. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob der Heranwachsende von seinem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch einem Jugendlichen gleichzustellen war oder ob er jedenfalls eine jugendtypische Tat begangen hat. Hilfreich kann hierbei die Marburger Richtlinie sein. In der Praxis wird sehr häufig auch bei Heranwachsenden noch das Jugendstrafrecht angewendet. Dies gilt besonders bei schweren Straftaten, so dass beispielsweise in der Gruppe der wegen schwerer Gewaltdelikte verurteilten Heranwachsenden die Verurteilung nach Jugendstrafrecht die Normalität darstellt (über 90 Prozent). Die Anwendung von Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende wird allerdings in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehandhabt.

Eine Sonderregelung trifft das JGG für den Fall, dass Taten gleichzeitig abzuurteilen sind, die der Täter in verschiedenen Alters- und Reifestufen begangen hat. Eine solche Konstellation liegt beispielsweise vor, wenn der Täter im Alter von 17 Jahren, also als Jugendlicher, eine Tat begangen hat, und eine weitere Tat im Alter von 19 oder 22 Jahren, also als Heranwachsender oder gar als Erwachsener begeht. Hierzu bestimmt § 32 JGG, dass in diesen Fällen auf alle Taten einheitlich Jugendstrafrecht oder einheitlich Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll. Es ist also unzulässig, aus einer verwirkten Jugendstrafe und einer verwirkten Freiheitsstrafe etwa eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass Jugend- und Freiheitsstrafe verschiedene, nicht miteinander kompatible Strafübel seien.

Aus § 1 Abs. 2 JGG ergibt sich die weitere Besonderheit, dass Jugendstrafrecht auch auf Erwachsene anzuwenden ist wenn zwischen Tatbegehung und Strafverfahren ein entsprechend langer Zeitraum liegt (siehe hierzu: Verjährung). So kann z.B. der Fall eintreten, dass ein 60-jähriger wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren verurteilt wird. Für den Strafvollzug finden hier aber die Regelungen für Erwachsene Anwendung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:55
Das ginge aber nur im Sonderfall des 32 JGG, wenn also einer Taten als Jugendlicher und auch als Erwachsener begangen hat und der Schwerpunkt auf den nach Jugendstrafrecht zu ahndenden Taten liegt.


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 18:57
Wie dem auch sei: Jugendstrafrecht greift im Falle der Stephanie P. in keinster Weise


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:01
Warum würde man denn wollen, dass sie (wenn sie es denn war!) besonders milde bestraft werden sollte?

Allem Anschein nach reden wir hier über eine geplante Tat, die Ausführung war brutal und das Verhalten im Nachhinein (Verstecken der Leichen, Hochzeit, ect.) in keinster Weise von Einsicht oder gar Reue geprägt. Und zwar von beiden nicht!

Ich wüßte jetzt nicht, warum man das dann mit einer überaus milden Strafe beantworten sollte? Selbst wenn die Dame kein Genie war - ein Ladendiebstahl, da denkt man vielleicht unreif, vielleicht auch wenn man unbedacht eine Beleidigung postet aber doch nicht bei Mord!


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:03
So ist es. Übrigens finde ich den Wiki-Artikel in einem Punkt schlecht: "Aus § 1 Abs. 2 JGG ergibt sich die weitere Besonderheit, dass Jugendstrafrecht auch auf Erwachsene anzuwenden ist wenn zwischen Tatbegehung und Strafverfahren ein entsprechend langer Zeitraum liegt." Die Anwendung des Jugendstrafrechts hängt nach1 Abs. 2 JGG nicht von einem Zeitraum zwischen Tat und Strafverfahren, sondern vom Alter des Täters bei der Tat ab.


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:05
Zitat von Nala-NynaNala-Nyna schrieb:Warum würde man denn wollen, dass sie (wenn sie es denn war!) besonders milde bestraft werden sollte?
Ich denke nicht, dass Irgendjemand hier will, dass sie besonders milde bestraft wird. Meiner Meinung nach sind das reine Interessensfragen. Sicherlich ist hier jeder dafür, dass die Bestrafung angemessen hoch ausfallen soll (für meinen Geschmack bedeutet das Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, denn eine Affekttat war das mMn keinesfalls, sondern kaltblütiger Mord - und zwar verübt von Beiden)


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:08
Was ich auch nicht verstehe. Warum haben die überhaupt ein Interview geführt, wenn ihre Geschichte doch erlogen ist und so extrem unschlüssig ist. Ich meine, haben die wirklich gedacht, dass alle anderen dumm sind, nur Sie nicht?


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:09
Sicherungsverwahrung setzt Allgemeingefährlichkeit voraus.


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Gymli ehemaliges Mitglied

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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:09
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:kaltblütiger Mord - und zwar verübt von Beiden
Woran machst du das fest?


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:10
Zitat von BellasoBellaso schrieb:Sicherungsverwahrung setzt Allgemeingefährlichkeit voraus.
Sorry, war im Eifer des Gefechts falsch von mir. Ich meinte die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:11
Zitat von Sonnenschein81Sonnenschein81 schrieb:Ich denke nicht, dass Irgendjemand hier will, dass sie besonders milde bestraft wird. Meiner Meinung nach sind das reine Interessensfragen. Sicherlich ist hier jeder dafür, dass die Bestrafung angemessen hoch ausfallen soll (für meinen Geschmack bedeutet das Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung, denn eine Affekttat war das mMn keinesfalls, sondern kaltblütiger Mord - und zwar verübt von Beiden)
und dazu haben die 2 Personen ermordet

wenn er sie soooo liebt, soll er sagen sie war nicht dabei, sie hat mit der Sache nichts zu tun...aber sie hat schon zugegeben, das sie bei Spurenbeseitigung mitgeholfen hat...


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:13
Wie bestialisch müssen die Beiden die alten Leutchen wohl zugerichtet gaben wenn die Mutter bis jetzt noch nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte und die halbe Wohnung renoviert wurde? Im Schlafzimmer der Eltern muss es wohl ausgesehen haben wie im Schlachthaus.
Affekt wird man wohl auch ausschließen können. Im Schlafzimmer wird wohl kaum ein 5 Kg Vorschlaghammer rum gestanden haben, weil man vielleicht mal einen Nagel in die Wand schlagen will um ein Bild aufzuhängen.


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Vermisstes Ehepaar Placzek aus Schnaittach getötet aufgefunden

24.01.2018 um 19:15
Zitat von GymliGymli schrieb:Woran machst du das fest?
Ich mache das nicht fest. Ich habe nur momentan ein Bild vor Augen, das, wenn es zutrifft, kein anderes Strafmaß zulässt. Daher schreibe ich immer "mMn"dazu. Ich gehe davon aus, dass die Eltern nachts im Schlaf kaltblütig und hinterhältig von den Beiden mit dem Hammer erschlagen wurden. Das ist etzt kein Urtei, sondern die bisher bekannten Indizien bringen mich zu dieser Annahme


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