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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

07.04.2019 um 11:40
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Wenn sie sie hätten einschätzen können, hätten sie den Kleinen an dem Tag nicht zu ihr gegeben. Und jetzt können sie sie auch nicht einschätzen, sondern sind als Eltern des Opfers zwangsläufig befangen.
Sie hat sich somit völlig normal verhalten, es gab keinerlei Anzeichen für eine psychische Störung. Daher glauben sie ihr auch nicht.

Man kann den Menschen nur vor den Kopf schauen. Auch jemand mit über 70 Jahren kann bösartig sein, das ist nicht an irgendeine Altersgrenze gebunden.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

07.04.2019 um 15:51
Zitat von Hannes_FHannes_F schrieb:Mir fällt auf, dass vielfach in den Diskussionen jedes Wort, jede Handlung der Beteiligten auf die Goldwaage gelegt wird, wo es nicht unbedingt hingehört. Stichwort: "Ohne euch habe ich keinen mehr". Erstmal ist schon fraglich, ob sie das wörtlich so gesagt und gemeint hat. Zweitens ist es gar nicht ungewöhnlich, eher der Normalfall, mit zunehmendem Alter weniger Kontakte zu haben und evtl. auch darunter zu leiden. (Ihr dürft jetzt gerne Beispiele bringen, wo andere 70jährige ein irrsinnig aktives Leben führen – das ändert nichts daran, dass es h ä u f i g a n d e r s ist.)
Das Thema Schlafwandler war von mir etwas zu weit vorgegriffen. Wie unten die Videos zeigen, reichen schon Ein - und Durchschlafstörungen, um zu solchen Erlebnissen zu gelangen.

https://www.gschwaetz.de/2018/12/17/ich-hatte-angst-dass-sie-nachts-an-meinem-bett-sitzt/
Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich e i n s a m und
v e r n a c h l ä s s i g t gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“
Das wird ja phasenweise so gewesen sein, das wechselseitige Auf und Ab, je nachdem die Kontakte ausgeblieben sind, in denen auch der Abschiedsbrief entstanden sein müsste, denn auch vor dem Sohn wollte sie ja möglichst gut dastehen, der sie auch anders kannte.
So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.
Es gab also nur die Alternative zwischen der Psychiatrie und Medikamente/Antidepressiva. An die Auswirkungen ihrer Schlafstörungen und Stress dachte niemand, auch sie selbst nicht .
Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..
....und diese dürften durch diesen ganzen Mix aus den oben genannten Problemen entstanden sein, die sie mit ins Bett nahm ?
Elisabeth hat auch auf ihre Tochter aufgepasst.

„Ich war immer für sie da“, betont Gabriele S.. „War denn Elisabeth S. auch immer für Sie da?“, will Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf wissen. „Ja, sie war ein wertvoller Ansprechpartner für mich“, sagt Gabriele S. Ihrem Schwiegersohn habe Elisabeth S. einmal Infusionen gegeben, berichtet sie auf Nachfrage der Verteidigerin. Elisabeth S. habe sich zudem auch um ihre eigene Tochter, Sina S., gekümmert, als diese drei oder vier Jahre alt war und Gabriele S. eine Betreuung gesucht habe, wenn sie beruflich verhindert war. „Ich weiss nicht mehr, ob ich ihr dafür Geld gegeben habe“, sagt sie. Gabriele S. sei es auch gewesen, die ihrer Mitarbeiterin, Susanne T., Oles Mama, den Kontakt zu Elisabeth S. vermittelt und als Betreuung für Ole empfohlen hat.
„Elisabeth wollte immer zu der besseren Gesellschaft gehören“

Elisabeth S. „wollte immer zu der besseren Gesellschaft gehören und da war ich dann aussen vor“, sagt Gabriele S.. Was war denn „bessere Gesellschaft“, fragte Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteigerin von Elisabeth S.. „Na, Doktoranden zum Beispiel“. – „Und warum gehört Elisabeth S. ihrer Meinung nach nicht dazu?“ – „Das sind ja alles Persönlichkeiten, die studiert haben“, erklärt Gabriele S.. Elisabeth S. ist ausgebildete Krankenschwester. Bei dem Wort Doktoranden denkt man unmittelbar an Ole T.s Vater, Dr. Jens T., der mit seiner Frau an diesem Prozesstag ebenfalls anwesend war.
Zu dem Geltungsbedürfnis von E.S. aus Berichten der Schulleiterin kann ich sagen, das kenne ich auch von einigen Tagesmüttern, die ihre etwaigen Minderwertigkeitskomplexe damit aufpoltierten, sich vor allem um die Versorgung für die Kinder juristisch gebildeter Leute sorgen zu dürfen, da die eine oder zu diesen Zeiten selbst nicht berufstätig sein konnten.

Aber ein eventueller Mitnahmesuizid von ihr wäre doch dann erst in Betracht gekommen , wenn ihr Sohn seine Krankheit nicht überlebt hätte ? Bis zu diesem besagten Tag hat sie sich angestrengt, allen alles recht zu machen, auch Oles Eltern, um über deren Bekanntschaft profitieren zu können, wenn ihr das so wichtig war ?



https://www.youtube.com/watch?v=IN62s0HoMwc (Video: Extreme Schlafstörungen: Gründe und Folgen - Welt der Wunder)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-in-grossbritannien-schlafwandler-erwuergte-ehefrau-a-662003.html


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08.04.2019 um 10:04
Elisabeth S.: Richter lehnt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab – Mordmerkmal Heimtücke möglicherweie gegeben


https://www.gschwaetz.de/2019/04/07/elisabeth-s-richter-lehnt-antrag-auf-aussetzung-des-verfahrens-ab-mordmerkmal-heimtuecke-moeglicherweie-gegeben/



Das Urteil wird heute gesprochen.


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08.04.2019 um 10:53
Das Urteil ist gesprochen:
zehn Jahre und 6 Monate wegen Totschlag.

https://www.swp.de/suedwesten/ueber-zehn-jahre-haft-wegen-totschlags-30678934.html


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08.04.2019 um 10:59
Zitat von ayslynnayslynn schrieb:Das Urteil ist gesprochen:
zehn Jahre und 6 Monate wegen Totschlag.
Überraschend hoch - damit hätte ich wirklich nicht gerechnet. Ich finde es persönlich zwar nicht gut dass eine vage Auffälligkeit in einem MRT ausreicht um Zweifel an der Schuldfähigkeit zu generieren, insbesondere wenn die Frau nie zuvor und nie mehr danach entsprechend auffällig geworden ist. Aber die Rechtslage ist nun Mal so und von daher überrascht mich die Höhe des Urteils. Und aus der Urteilsverkündung kann man herauslesen dass ein Abschluss des Prozesses wichtiger war, als eine detaillierte Untersuchung.

So oder so: Sie wird kaum länger als 5 Jahre im Gefängnis verbringen...


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08.04.2019 um 11:17
@falstaff

woher weißt du so genau, dass die verurteilte kaum länger als 5 jahre nun im gefängnis verbringen wird??


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08.04.2019 um 11:29
Zitat von seepferd2017seepferd2017 schrieb:woher weißt du so genau, dass die verurteilte kaum länger als 5 jahre nun im gefängnis verbringen wird??
Alleine wegen ihres Alters - die Situation in der sie sich seit dem Totschlag befindet, dürfte sich kaum positiv auf ihre Gesundheit und Lebenserwartung auswirken. Darüber hinaus wird sie aber ziemlich sicher auch unabhängig von ihrem Alter wesentlich früher herauskommen, wegen guter Führung und geringer Rückfallgefahr.


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08.04.2019 um 11:29
so oder so, die frau macht mich traurig und wütend zugleich,letztlich hat sie ein wehrloses kind ermordet und unsagbares

leid angerichtet.für mich fühlen sich da die 10 jahre und6 monate als viel zu wenig an. für mich ist es eindeutig mord!

veränderungen im mrt haben fast alle ältere menschen und bringen auch keinen um!


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08.04.2019 um 11:45
und.......diese verteidigerin erstmal. ginge es um ihr kind, würde sie wohl anders reagieren!

aber nein,verteidigerin musss für die nun veruteilte das allerbeste heraus holen, den prozess endlos machen

hauptsache einiges erreicht was sie garantiert selbst anders im tiefsten bei sich sieht.

eben leider aufgabe einer verteidigerin..........grrrr


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08.04.2019 um 11:48
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Darüber hinaus wird sie aber ziemlich sicher auch unabhängig von ihrem Alter wesentlich früher herauskommen, wegen guter Führung und geringer Rückfallgefahr.
Das bestimmt. Aber, ich glaube noch nicht, dass die Verteidigung sich mit dem Urteil zufrieden gibt. Ich befürchte, da kommt noch was.
Die armen Eltern.


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08.04.2019 um 12:34
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das bestimmt. Aber, ich glaube noch nicht, dass die Verteidigung sich mit dem Urteil zufrieden gibt. Ich befürchte, da kommt noch was.
Die armen Eltern.
Ich vermute auch dass die in die Revision gehen werden um zu versuchen aus dem vagen MRT - Befund herauszuholen, was geht.

Allerdings müssten sie dann eben auch beim Plädoyer konsequenter sein: Wenn man im Prinzip eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt, dann sollte man eben auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung fordern.


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08.04.2019 um 12:40
Zitat von seepferd2017seepferd2017 schrieb:so oder so, die frau macht mich traurig und wütend zugleich,letztlich hat sie ein wehrloses kind ermordet und unsagbares
für mich ist das beängstigend!

im prinzip kann man sich als eltern nie ganz sicher sein, ob das eigene, schutzbefohlene kind, jemals in 'guten händen' ist.
man glaubt sich zu kennen, meint eine geeignete person (oft auch institution) gefunden zu haben, die auf den nachwuchs aufpasst.


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08.04.2019 um 12:51
Zitat von falstafffalstaff schrieb:So oder so: Sie wird kaum länger als 5 Jahre im Gefängnis verbringen...
Die Aussetzung des Strafrestes ist möglich, wenn zwei Drittel der verhängten Strafe verbüßt sind. U-Haft wird angerechnet, § 57 StGB.

Die fünf Jahre sind insofern gut geschätzt. Ich denke, es wird ein Jahr länger sein.
Zitat von seepferd2017seepferd2017 schrieb:und.......diese verteidigerin erstmal. ginge es um ihr kind, würde sie wohl anders reagieren!
Versuch für einen Moment einen anderen Blick: Dein Kind ist bereits erwachsen und voll straffähig. Es ist nicht das Opfer, sondern Täter.

Würdest Du dann auch so denken und reden, wie Du es bisher getan hast? Würdest Du dann auch sagen: "Ok, mein Sohn ist wegen Totschlags verurteilt worden, aber für mich war es Mord! Sperrt ihn bitte zehn Jahre länger weg"?
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:für mich ist das beängstigend!
Es sollte um das zehnfache beängstigender sein, das Kind in den Straßenverkehr zu schicken.


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08.04.2019 um 12:54
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es sollte um das zehnfache beängstigender sein, das Kind in den Straßenverkehr zu schicken.
das ist ja keine substitution, sondern mehr eine akkumulation, wo man noch angst haben muss um seinen nachwuchs.


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08.04.2019 um 14:03
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Versuch für einen Moment einen anderen Blick: Dein Kind ist bereits erwachsen und voll straffähig. Es ist nicht das Opfer, sondern Täter.
Wenn es jemanden ermordet hat, sollte es die dafür gerechte Strafe bekommen. 6 Jahre Auszeit von der Gesellschaft sind in meinen Augen ungerecht.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich vermute auch dass die in die Revision gehen werden um zu versuchen aus dem vagen MRT - Befund herauszuholen, was geht.

Allerdings müssten sie dann eben auch beim Plädoyer konsequenter sein: Wenn man im Prinzip eine Unzurechnungsfähigkeit unterstellt, dann sollte man eben auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung fordern.
Ich hoffe, dass die StA (oder die Eltern, glaube ich aber nicht) in Revision gehen, einen Gutachter finden, der diesen MRT Befund richtig einordnet, nämlich als völlig normal und sie dann wegen Mordes verurteilt wird.


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08.04.2019 um 14:08
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Ich hoffe, dass die StA (oder die Eltern, glaube ich aber nicht) in Revision gehen, einen Gutachter finden, der diesen MRT Befund richtig einordnet, nämlich als völlig normal und sie dann wegen Mordes verurteilt wird.
Das wäre freilich auch möglich - wobei: Bei einer Revision kommt es ja erstmal nicht zu einer Neuverhandlung, sondern erstmal nur zu einer formalen Überprüfung des Urteils.

Ist in diesem Fall auch eine Berufung möglich?


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08.04.2019 um 14:13
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ist in diesem Fall auch eine Berufung möglich?
Nein, Berufung ist nicht möglich, da es sich um ein Urteil des Schwurgerichts handelt, § 333 StPO.

Insofern sind Überlegungen und Besserwisserei hinsichtlich der Beweswürdigung des MRT auch überflüssig. Die Beweiswürdigung ist Aufgabe des Tatrichters und nicht die der Revision.


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08.04.2019 um 14:15
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Insofern sind Überlegungen und Besserwisserei hinsichtlich der Beweswürdigung des MRT auch überflüssig. Die Beweiswürdigung ist Aufgabe des Tatrichters und nicht die der Revision.
Und was passiert wenn das Urteil in der Revision durchfällt? Kommt es dann nicht auch zu einer erneuten Verhandlung?


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08.04.2019 um 14:20
@falstaff

Sollte der zuständige Senat des BGH das Urteil wegen formeller oder materieller Fehler beanstanden, dann ist eine Neuverhandlung zwar u.u. angezeigt, jedoch nicht zwingend. Das ist abhängig davon, was das Tatgericht möglicherweise für Fehler gemacht hat.

Komplizierte Materie. Man mag bei Interesse in die §§ 333 ff. StPO schauen.


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08.04.2019 um 14:45
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Sollte der zuständige Senat des BGH das Urteil wegen formeller oder materieller Fehler beanstanden, dann ist eine Neuverhandlung zwar u.u. angezeigt, jedoch nicht zwingend. Das ist abhängig davon, was das Tatgericht möglicherweise für Fehler gemacht hat.

Komplizierte Materie. Man mag bei Interesse in die §§ 333 ff. StPO schauen.
Ich vermute mal nicht, dass die Verteidigung eine Revision will - die haben wenig zu gewinnen und würden dafür erneut eine Anklage wegen Mordes riskieren. Bei der Staatsanwltschaft bin ich mir unsicher, aber insgesamt könnten die zufrieden sein - so weit liegt das Urteil ja nicht von ihrer Forderung entfernt.

Die Nebenkläger hätten vermutlich als einzige ein klares Interesse an einer Revision - die können aber vermutlich wiederum keine beantragen, oder?


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