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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Egi ehemaliges Mitglied

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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 15:31
Mord, Heimtücke und Planung sind Rechtsbegriffe, die nicht in Verbindung zueinander stehen müssen. Es gibt also auch ungeplante Morde, die nicht heimtückisch sind. Natürlich gibt es ebenfalls geplante, heimtückische Morde und geplante, nicht heimtückische Morde. Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun. Die "klassischen" Mordmerkmale dürften im vorliegenden Fall schwer nachzuweisen sein:

Wikipedia: Mord (Deutschland)#Mordmerkmale

PS. Vielleicht weiß die Frau selbst nicht, was sie da plötzlich überkommen hat. Das Verbrechen könnte eine Tat im Affekt gewesen sein, für die es keine plausible Erklärung gibt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 15:33
@Egi

Fakt ist, sie hält sich m.E. an die Weisungen ihrer Anwältin. Und die zählt zu den führenden Strafverteidigerinnen Deutschlands.


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Egi ehemaliges Mitglied

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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 15:34
Naja, um zu Schweigen, braucht man nicht die führenden Strafverteidiger Deutschlands. Von völlig Unschuldigen abgesehen, ist Schweigen oftmals nicht die schlechteste Verteidigungsstrategie.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 15:35
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Aus Sicht der Eltern furchtbar, keine Frage. Strafrechtlich betrachtet aber das einzig Richtige, was sie tun sollte und was ihr ihre Anwältin wohl auch geraten hat. Wir sind hier im Zwiespalt von Mitleid für das geschehene Verbrechen und der Möglichkeiten und Erfordernisse in einem Prozess.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob ihre Anwältin ihr zum Schweigen raten mußte, oder ob sie selbst das von Anfang an so für sich entschieden hatte. Darüber kann man nur spekulieren. Selbstverständlich ist es ihr gutes Recht zu schweigen, auch wenn es für die Eltern unerträglich sein muß.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Weil es vermutlich die Ansicht der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift ist, aber auch denen schon bewusst ist, dass Mordmerkmale nicht nachweisbar sein werden.
Ja, damit könntest du recht haben. Wenn es wirklich im Vorfeld keinerlei Einlassungen gab, dann dürfte die Beweisbarkeit ein großes Problem darstellen. Moralisch gesehen käme sie dann mit Totschlag noch sehr gut weg.


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27.11.2018 um 15:36
Zitat von EgiEgi schrieb:Naja, um zu Schweigen, braucht man nicht die führenden Strafverteidiger Deutschlands. Von völlig Unschuldigen abgesehen, ist Schweigen oftmals nicht die schlechteste Verteidigungsstrategie.
Top-Strafverteidiger/Innen zeichnet aus, dass sie nicht nur Schweigen auferlegen, sondern eine klare Strategie verfolgen.


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27.11.2018 um 15:39
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob ihre Anwältin ihr zum Schweigen raten mußte, oder ob sie selbst das von Anfang an so für sich entschieden hatte. Darüber kann man nur spekulieren. Selbstverständlich ist es ihr gutes Recht zu schweigen, auch wenn es für die Eltern unerträglich sein muß.
Das wird sie selber nicht. Derartig hochkarätige Anwälte nehmen solche Mandate nur an, wenn die Karten auf den Tisch gelegt werden, weil die zumeist wenig Interesse haben, dass ihnen im Verfahren durch falsche Verschwiegenheit ihrer Mandanten die Sache auf den Kopf fällt. Bei Offenheit können die ihren Mandanten dann hingegen bestmöglich (im Rahmen der Möglichkeiten) helfen.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 15:46
@LuckyLuciano

Offenheit gegenüber der Verteidigung ist klar. Mir ging es eher darum, ob sie für sich selbst bei der Verhaftung schon entschieden hat, daß sie sich nicht äußern wird, nicht während des Ermittlungsverfahrens und auch nicht während des Prozesses. Mit ihrer Anwältin wird sie gesprochen haben.

Wenn die im Raum stehende Motivation wirklich der Wahrheit entsprechen sollte, dann könnte ich mir tatsächlich auch wieder vorstellen, daß sie in der Zeit nach der Tat, als sie verschwunden war, einen Suizid geplant hatte, der dann nicht gelang, bzw zu dem dann doch der Mut fehlte.


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Egi ehemaliges Mitglied

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27.11.2018 um 15:48
Könnte mir vorstellen, dass hier auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert werden dürfte. Die Frau scheint nicht vorbestraft zu sein, war unauffällig und als freundlich bekannt. Eine schädliche Neigung zu Gewalt müsste somit ausgeschlossen werden können.


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27.11.2018 um 15:49
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Offenheit gegenüber der Verteidigung ist klar. Mir ging es eher darum, ob sie für sich selbst bei der Verhaftung schon entschieden hat, daß sie sich nicht äußern wird, nicht während des Ermittlungsverfahrens und auch nicht während des Prozesses. Mit ihrer Anwältin wird sie gesprochen haben.
Wenn sie klug handelte, verhielt sie sich so.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Wenn die im Raum stehende Motivation wirklich der Wahrheit entsprechen sollte, dann könnte ich mir tatsächlich auch wieder vorstellen, daß sie in der Zeit nach der Tat, als sie verschwunden war, einen Suizid geplant hatte, der dann nicht gelang, bzw zu dem dann doch der Mut fehlte.
Das ist hypothetisch und m.E. gibt es dafür keine Anhaltspunkte, oder gibt es dazu offizielle Mitteilungen?


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27.11.2018 um 15:52
Ich bin jetzt kein Jurist, aber braucht man wirklich eine Aussage um sichergehen zu können, dass es "heimtückisch" ist ein Grundschulkind (das so oder so wehrlos ist) zu erwürgen, nachdem es von den Eltern vorbeigebracht wurde um auf es aufzupassen? Das klingt fast, als hätte er sich wehren sollen/können, dabei wäre es nie so gekommen (sie hat ihn erwürgt, nicht erschossen oder so) wenn die Täterin nicht von Anfang an einen enormen, körperlichen Vorteil gehabt hätte. Jedenfalls wirkt das auf mich ziemlich befremdlich.

Sie ist natürlich auch schon in einem Alter in dem 15 Jahre "lebenslänglich" sehr nah kommen können. Irgendwie stößt einem das trotzdem sauer auf. Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass sie die dann auch zur Gänze absitzen darf und nicht irgendwann als ach so arme, alte Frau vorzeitig entlassen wird.


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27.11.2018 um 15:56
Zitat von WyrdoWyrdo schrieb:Ich bin jetzt kein Jurist, aber braucht man wirklich eine Aussage um sichergehen zu können, dass es "heimtückisch" ist ein Grundschulkind (das so oder so wehrlos ist) zu erwürgen, nachdem es von den Eltern vorbeigebracht wurde um auf es aufzupassen? Das klingt fast, als hätte er sich wehren sollen/können, dabei wäre es nie so gekommen (sie hat ihn erwürgt, nicht erschossen oder so) wenn die Täterin nicht von Anfang an einen enormen, körperlichen Vorteil gehabt hätte. Jedenfalls wirkt das auf mich ziemlich befremdlich.

Sie ist natürlich auch schon in einem Alter in dem 15 Jahre "lebenslänglich" sehr nah kommen können. Irgendwie stößt einem das trotzdem sauer auf. Bleibt eigentlich nur zu hoffen, dass sie die dann auch zur Gänze absitzen darf und nicht irgendwann als ach so arme, alte Frau vorzeitig entlassen wird.
Mordmerkmale sind ja nicht nur auf "heimtückisch" zu reduzieren. Das Problem der Staatsanwaltschaft besteht darin, dass sie bei absolutem Schweigen der Angeklagten wenig Chancen hat einen klassischen Mord nachweisen zu können. Die Verteidigung kann alles in Frage stellen. Die Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht.

Für Totschlag wird es keine 15 Jahre geben. Und auch für sie gilt die 2/3 Strafregelung bei guter Führung. Hart für die Eltern, aber es ist nun mal geltendes, deutsches Recht.


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27.11.2018 um 15:57
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Das ist hypothetisch und m.E. gibt es dafür keine Anhaltspunkte, oder gibt es dazu offizielle Mitteilungen?
Es gibt keine öffentlichen Informationen darüber, was sie in der Zeit tat und wo sie war. Ob die Ermittlungsbehörden weitergehende Informationen haben, wird sich zeigen. Solange diese Zeit ein schwarzes Loch ist, ist alles möglich.
Zitat von EgiEgi schrieb: mir vorstellen, dass hier auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert werden dürfte
Ziehe ich als Möglichkeit auch mit in Betracht. Deshalb bin ich auch gespannt auf die Gutachter.


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27.11.2018 um 15:59
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Es gibt keine öffentlichen Informationen darüber, was sie in der Zeit tat und wo sie war. Ob die Ermittlungsbehörden weitergehende Informationen haben, wird sich zeigen. Solange diese Zeit ein schwarzes Loch ist, ist alles möglich.
Genau darauf zielt die Strategie der Verteidigung ab. Also auf alles, was die Staatsanwaltschaft nicht beweisen kann, denn dann muss das Gericht im Zweifel für die Angeklagte entscheiden und das reduziert das Strafmaß. Dass es zu einer Verurteilung kommt, ist allen Beteiligten bewusst. Die Frage ist, wie hoch die Strafe ausfällt.


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27.11.2018 um 16:50
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Derartig hochkarätige Anwälte nehmen solche Mandate nur an, wenn die Karten auf den Tisch gelegt werden, weil die zumeist wenig Interesse haben, dass ihnen im Verfahren durch falsche Verschwiegenheit ihrer Mandanten die Sache auf den Kopf fällt.
Diese Vermutung/ Behauptung halte ich nicht für richtig. Aus welchem Grund sollte der Strafverteidiger mehr wissen müssen, als die Ermittlungsakten hergeben? Entgegen landläufiger Meinung darf ein Strafverteidiger nicht für seinen Mandanten lügen. Wenn er von seinem Mandanten mitgeteilt bekommt, dass dieser die angeklagte Tat begangen hat, dann darf er nicht mehr (zumindest nicht ohne Weiteres) auf Freispruch plädieren.

Es ist daher auch gut möglich, dass der Strafverteidiger noch vor einem aufsührlichen Gespräch mit seinem Mandanten sich die Ermittlungsakten anschaut und danach entscheidet, welche Strategie er für sinnvoll hält. Das kann auch beinhalten, dass er gar nichts weiter von seinem Mandanten über die mutmaßliche Tat erfahren möchte.


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27.11.2018 um 16:56
Zitat von WyrdoWyrdo schrieb:ch bin jetzt kein Jurist, aber braucht man wirklich eine Aussage um sichergehen zu können, dass es "heimtückisch" ist ein Grundschulkind (das so oder so wehrlos ist) zu erwürgen, nachdem es von den Eltern vorbeigebracht wurde um auf es aufzupassen?
Die Heimtücke wird definiert als das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers. Arglos ist, wer sich im Moment des Angriffs eines solchen nicht versieht und wehrlos ist, wer aufgrund der Arglosigkeit zu keiner Verteidigung imstande ist. Selbst wenn die Arg- und Wehrlosigkeit objektiv vorliegt, so muss auch der Vorsatz des Täters die Arg- und Wehrlosigkeit erfassen.

Der ermittelnde Staatsanwalt ist ja gewiss nicht dumm. Es wird einen sicherlich guten Grund haben, warum er nicht wegen Mordes angeklagt hat.


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27.11.2018 um 17:05
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Der ermittelnde Staatsanwalt ist ja gewiss nicht dumm. Es wird einen sicherlich guten Grund haben, warum er nicht wegen Mordes angeklagt hat.
Eben.


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27.11.2018 um 17:07
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Aus welchem Grund sollte der Strafverteidiger mehr wissen müssen, als die Ermittlungsakten hergeben?
Ganz einfach. Weil er oder sie gerne der Staatsanwaltschaft einen Schritt voraus ist. Und das erlangt er oder sie, wenn er oder sie die Tatumstände kennt.


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27.11.2018 um 17:42
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Ganz einfach. Weil er oder sie gerne der Staatsanwaltschaft einen Schritt voraus ist.
Ferdinand von Schirach (als Beispiel) hat in einem Interview gesagt, dass er es gerne vermeidet, von dem Täter etwas zu erfahren, was er nicht vorher erfragt hat.

"Einfach" ist da jedenfalls nichts.


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27.11.2018 um 18:16
In dem von @sommerday eingestelltem Artikel stand folgendes dazu:


Mord oder Totschlag?

Wird ein Angeklagter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, muss immer ein Mordmerkmal erfüllt sein. Denkbar sind Heimtücke, Habgier oder auch die Verdeckung einer Straftat. Wer einen Menschen vorsätzlich umbringt, ohne dass vom Gericht solche Mordmerkmale erkannt werden, hat „getötet, ohne Mörder zu sein“. So lautet auch die Anklage gegen die 70-Jährige, die den Siebenjährigen erwürgt haben soll. Laut Strafgesetzbuch könnte sie als Totschläger mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 und bis zu 15 Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen ist bei Totschlag auch eine lebenslange Haft möglich.


Wir dürfen gespannt sein wie es weiter geht. Aber dem ersten Eindruck nach und ihrem bisherigem Schwrigen nach, glaube ich nicht, dass sie irgendetwas sagen wird.

Wie schrecklich !! Schlimm genug, dass die Eltern ihr Kind verloren haben und dann noch oben drauf durch eine Person die sie kannten und der sie vertrauten. Unvorstellbar !


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

27.11.2018 um 18:28
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Die Frau wollte sich am ersten Prozesstag weder zu ihrem Lebenslauf noch zu den Vorwürfen äußern. Laut Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte den Jungen früher fast täglich gesehen, seit der Grundschule aber immer seltener. Vermutlich weil sie diese langen Trennungszeiten nicht mehr ertragen konnte, habe sie sich entschlossen, das Kind zu töten, berichtete Staatsanwalt Harald Lustig in der Anklageschrift.
Ich hatte das ja bereits vermutet, der Beitrag wurde allerdings gelöscht. Wie kommt man aber nun darauf, wenn die Frau zum Motiv schweigt?


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