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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.07.2018 um 16:59
@borabora
Ich denke, dass den Eltern eher an einer möglichst lückenlosen Aufklärung gelegen ist, als an einer schnellen und womöglich schlampigen bzw. Nachlässigen. So war es zumindest in meiner Familie, als mein 13-jähriger Cousin ums Leben kam. Dafür musst du mich nicht zitieren. Im Moment gibt es keine Neuigkeiten, daher ist davon auszugehen, dass die Ermittler nach wie vor ermitteln und noch keine eindeutigen Schlüsse gezogen haben.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.07.2018 um 19:41
Zitat von boraboraborabora schrieb:Eben. Das geht aber leider nicht ohne Prozess, in dem das geklärt wird u. der sich möglicher weise noch (lange) raus zögern kann.

So lange werden die Eltern keine Klarheit bekommen.
Wir dürfen aber durchaus davon ausgehen, dass die Eltern mehr von den Ermittlern erfahren, als an Informationen an die Medien gegeben wird. Schließlich arbeiten sie eng zusammen. Keinesfalls müssen sie dazu die Verlesung der Anklage im Prozess abwarten.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.09.2018 um 12:13
Nun ist Anklage gegen die „Pflegeoma“ erhoben worden.
Über die Hintergründe der Tat schweigt sie jedoch noch immer.

http://m.tt.com/panorama/14758353-91/pflegeoma-nach-tod-von-volkssch%C3%BCler-7-in-k%C3%BCnzelsau-angeklagt.csp


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.09.2018 um 12:26
Anklage lautet auf Totschlag, keine Mordmerkmale... Da bin ich wirklich gespannt, was der Prozess ergibt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.09.2018 um 15:27
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Nun ist Anklage gegen die „Pflegeoma“ erhoben worden.
Über die Hintergründe der Tat schweigt sie jedoch noch immer.

http://m.tt.com/panorama/14758353-91/pflegeoma-nach-tod-von-volksschüler-7-in-künzelsau-angeklagt.csp
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Anklage lautet auf Totschlag, keine Mordmerkmale... Da bin ich wirklich gespannt, was der Prozess ergibt.
wenn sich die angeklagte nicht weiter zu den hintergründen äußert wird es wohl auf ein psychiatrisches gutachten hinauslaufen.
dass sich die pflegeoma nicht weiter dazu äußert ist schon außergewöhnlich.

was kann sie dazu getrieben haben den jungen zu erwürgen?


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.09.2018 um 17:13
@DEFacTo

Bei einem derartigen Prozess läuft es eigentlich immer auf ein psychiatrisches Gutachten hinaus. Schließlich muss die Schuldfähigkeit festgestellt werden.

Ihr Anwalt wird seine Gründe haben, warum er ihr von einer Aussage abrät.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

01.09.2018 um 19:19
Dass die Pflegeoma sich nicht äußert, wird wohl der Anwalt ihr geraten haben.
Aber ich finde es unfassbar, dass sie das moralisch den Eltern gegenüber tatsächlich so durchzieht. Wäre es ein Unfall gewesen, hätte sie es es doch erklären können. Schämen sollte sie sich, nicht einmal den Eltern Gewissheit zu geben.
Oder ob sie jemanden schützen will / soll, der die Tat begangen hat?
Unfassbar einen Siebenjährigen zu erwürgen! Ich vermute, es wird auf psychische Auffälligkeiten hinauslaufen. Und ich denke auch, dass sie allein gehandelt hat.
Mal sehen, was ihr nachgewiesen werden kann. Darauf wird wohl auch der Anwalt warten..


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01.09.2018 um 20:31
Zitat von Glucke2Glucke2 schrieb:Mal sehen, was ihr nachgewiesen werden kann. Darauf wird wohl auch der Anwalt warten..
Jedenfalls sollen es keine Mordmerkmale zu sein, die man ihr nachweisen kann. Warten muss der Anwalt nicht, er hat Akteneinsicht und kennt längst die Anklage.

Es ist das Recht eines jeden Angeklagten zu schweigen. Dies sollte man respektieren.


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01.09.2018 um 22:42
Zitat von emzemz schrieb:Es ist das Recht eines jeden Angeklagten zu schweigen. Dies sollte man respektieren.
Das Recht mag es sein. Aus moralischer Sicht aber in diesem Fall absolut verwerflich.


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02.09.2018 um 03:18
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:dass sich die pflegeoma nicht weiter dazu äußert ist schon außergewöhnlich.

was kann sie dazu getrieben haben den jungen zu erwürgen?
Viele Angeklagte schweigen, es wundert mich in dem Fall aber auch. Wie die anderen schon sagten, wahrscheinlich ist das ein Rat der Anwälte, aber welcher Grund könnte dahinterstecken ? Es wurden keine Mord Merkmale festgestellt, also doch Totschlag im Affekt ? Wäre es ein Unfall gewesen, könnte sie reden... Wobei das erwürgen einen Unfall schon ausschließt. Bleibt eine wirklich komische Sache. Ich tippe aber immer noch auf einen "Kurzschluss", auch wenn mir kein Grund dafür einfällt, warum sie den Jungen dann erwürgte, was ja doch seine Zeit dauert.
Zitat von Glucke2Glucke2 schrieb:Das Recht mag es sein. Aus moralischer Sicht aber in diesem Fall absolut verwerflich.
Gefühle interessieren aber nun mal vor Gericht nicht. Es ist ihr Recht zu schweigen, daraus sollte man ihr keinen Strick drehen. Wie gesagt, viel mehr interessiert mich eigentlich warum sie schweigt.

Vielleicht erwartet uns aber bei der Verhandlung auch noch die ein oder andere Überraschung. Vielleicht sagt sie vor Gericht aus ? Der Fall ist so merkwürdig, daß mich mittlerweile noch nicht mal mehr überraschen würde, wenn noch Dinge herauskommen würden, an die wir bisher gar nicht groß denken.


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02.09.2018 um 08:25
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Bleibt eine wirklich komische Sache. Ich tippe aber immer noch auf einen "Kurzschluss", auch wenn mir kein Grund dafür einfällt, warum sie den Jungen dann erwürgte, was ja doch seine Zeit dauert.
ist "erwürgen" denn gesichert? - Also gewürgt, bis der Junge tot war?

Ich denke an dem Abend ist ihr die Situation mit dem Kind über den Kopf gewachsen.
Sie hat den Jungen am Hals angegriffen, ihm dabei den Kehlkopf zugedrückt (damit er aufhört zu schreien, vielleicht?). Dabei hat sie ihn massiv verletzt. Sie wollte das nicht, aber sie hat nicht den Notarzt gerufen.
Sie ist stattdessen kopflos davongerannt und das Kind ist erstickt. - Oder umgekehrt natürlich.
Sie ist nach seinem Tod weggerannt.

Hat seinen Tod billigend in kauf genommen, wird die Anklage vielleicht sagen.
Ist in Panik geraten, konnte die Schwere der Verletzung nicht einschätzen, sagt die Verteidigung.

Übrigens Badewanne, Wasser...
Könnte es sein, dass sie den Jungen in die Wanne gelegt hat, um ihn mit kaltem Wasser abzubrausen?
Damit er wieder zu sich kommt?
Als hilfloser Rettungsversuch/Wiederbelebungsversuch?


Das sind so schmale Grenzen. Jedes Wort lenkt in eine Richtung.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dieser Frau empfohlen wird, nichts zu sagen.


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02.09.2018 um 08:53
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Sie hat den Jungen am Hals angegriffen, ihm dabei den Kehlkopf zugedrückt (damit er aufhört zu schreien, vielleicht?). Dabei hat sie ihn massiv verletzt. Sie wollte das nicht, aber sie hat nicht den Notarzt gerufen.
Sie ist stattdessen kopflos davongerannt und das Kind ist erstickt. - Oder umgekehrt natürlich.
Sie ist nach seinem Tod weggerannt.
Schließe ich für mich aus, das wäre dann eher Körperverletzung mit Todesfolge, evt. käme noch unterlasse Hilfeleistung hinzu. Das erwürgen (bis zum Tod) sehe ich als gesichert an. Außerdem gab es Würgemale. Die Autopsie wird zudem gezeigt haben wie der Junge genau starb.


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02.09.2018 um 09:29
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Die Autopsie wird zudem gezeigt haben wie der Junge genau starb.
Ja, das wird genau ermittelt worden sein.

Ich vermute, dass das Ablegen in der Badewanne eine besondere Bewandnis hatte.
Ist einfach eine Erinnerung aus meiner Kindheit. Für meine Oma gab es 2 Maßnahmen, die sofort ergriffen werden konnten, wenn jemand das Bewusstsein verloren hatte. 1. Kragen öffnen, 2. mit kaltem Wasser übergießen.
Hilfe holen natürlich auch. Kaltes Wasser war immer zur Hand.
Und deshalb könnte ich mir vorstellen, dass die Frau versucht hat mit der kalten Dusche das Kind aufzuwecken.
Ob der Junge mit Wasser übergossen wurde , wird man auch festgestellt haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, was die Badewanne als Ablageort sonst bedeutet haben könnte.


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02.09.2018 um 09:54
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und deshalb könnte ich mir vorstellen, dass die Frau versucht hat mit der kalten Dusche das Kind aufzuwecken.
Ob der Junge mit Wasser übergossen wurde , wird man auch festgestellt haben.

Ich kann mir nicht vorstellen, was die Badewanne als Ablageort sonst bedeutet haben könnte
Ich habe auch nicht wirklich eine Idee. Aber solange wir halt nichts darüber wissen - war die Kleidung nass, die Badewanne komplett trocken usw. usw., kann man darüber auch nur spekulieren. Vielleicht war sie nach dem Tod des Kindes noch eine Weile in der Wohnung und konnte den Anblick nicht ertragen und legte den Kleinen deshalb in die Wanne... Alles möglich, aber wie gesagt, da fehlen die Infos.


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02.09.2018 um 10:06
Schweigt sie, kann sie nur für das verurteilt werden, was ihr nachzuweisen ist. Der Anwalt wird wissen, wie die Tat abgelaufen ist. Er rät ihr zu schweigen, denn Mord und Totschlag sind hier möglicherweise nicht so weit auseinander. Ein unbedachtes Wort, von der Staatsanwaltschaft entsprechend interpretiert, kann die Anklage bzw. das Urteil kippen. Es ist die Aufgabe des Anwalts, für seinen Mandanten das Bestmögliche zu erreichen.

Man mag die Rechtsprechung und die geltenden Gesetze für "moralisch absolut verwerflich" halten. Dann halte ich entgegen, dass sich unser Rechtssystem bewährt hat. Die Eltern haben ein Recht zu erfahren, wie ihr Kind zu Tode gekommen ist. Sie können am Prozess teilnehmen und als Nebenkläger auftreten. Worauf sie kein Recht haben, das Tatgeschehen von der Täterin geschildert zu bekommen. Moralische Werte werden nun mal nicht sanktioniert.


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02.09.2018 um 19:16
Mich berührt der Fall wirklich sehr- wir haben für unsere kleine Tochter auch eine „Leihoma“, da unsere Familien weit entfernt wohnen. Eine entzückende ältere Frau, die meine Tochter sehr sehr gerne mag und umgekehrt. Mit vollstem Vertrauen lasse ich meine Tochter schon seit etwa zwei Jahren bei ihr, wenn ich Termine...etc habe. Oder manchmal auch einfach so, weil die Beiden gerne Zeit miteinander verbringen.
Und so war es wohl auch im hier geschilderten Fall. Unfassbar, als Eltern dann nicht zu wissen, wieso diese Frau den kleinen Bub zu Tode brachte. Mich würde diese Frage wahnsinnig machen, vor allem wenn es nie irgendwelche Anzeichen von Aggression gab.
Ich hoffe so sehr, dass der Prozess ein wenig Aufklärung schafft.


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02.09.2018 um 19:31
auf was plädiert eigentlich die verteidigung?

ich kann mir nur vorstellen, dass die verteidigung auf unschuldig im sinne der anklage (des todschlags) plädiert, warum sollte sie sonst so beharrlich schweigen?

der junge wurde offenbar erwürgt in der wohnung der angeklagten, im bad, in der wanne aufgefunden.
die angeklagte war zunächst verschwunden.

was ist, wenn die angeklagte behauptet, dass sie kurz außer haus war und nicht wisse, wie das passiert ist?

ich bin gespannt was die StAschaft als indizien vorträgt.


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02.09.2018 um 20:10
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:auf was plädiert eigentlich die verteidigung?

ich kann mir nur vorstellen, dass die verteidigung auf unschuldig im sinne der anklage (des todschlags) plädiert, warum sollte sie sonst so beharrlich schweigen?
Bis zum Plädoyer des Anwalts ist es aber noch ein sehr weiter Weg ;) Das LG Heilbronn hat noch nicht mal den Prozessbeginn terminiert. Selbstverständlich schweigt der Verteidiger zum jetzigen Zeitpunkt, es ist ja noch nicht mal die Anklage verlesen worden.


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02.09.2018 um 20:30
Ich verstehe ja auch dass es normalerweise besser ist zu schweigen. Aber wäre es in dem Fall nicht besser irgendwas zu sagen? Erwürgt hat sie den Jungen ja nun mal. Angenommen sie wäre durchgedreht weil der Kleine in irgendeiner Weise widerborstig war, dann wäre das immer noch kein Grund ein Kind zu erwürgen, aber immerhin mal ein Grund warum sie es getan hat. So steht sie da als jemand der ein Kind womöglich ganz ohne Anlass erwürgt hat und das erscheint mir zumindest ein klein wenig schlimmer. Es sei denn sie wollen auf Unzurechnungsfähigeit hinaus, dann wäre ein wirklicher Anlass sogar eher störend.

Das ist daher mein Tipp: Die Anwälte versuchen verminderte Schuldfähigkeit (wegen Alkohol, Depressionen, sonst irgendwas). Das könnte in diesem Falle eine gewisse Chance auf Erfolg haben und dann ist es sogar besser sie äußert sich nicht, damit sie sich nicht als schuldfähig entlarvt. Dass sie betrunken war, dürfte bei einer solchen Strategie helfen. Zwar könnte sie sich auch direkt nach der Tat erst betrunken haben, aber auf die Minute genau lässt sich das ja nicht mehr feststellen.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

02.09.2018 um 20:50
Zitat von falstafffalstaff schrieb:So steht sie da als jemand der ein Kind womöglich ganz ohne Anlass erwürgt hat und das erscheint mir zumindest ein klein wenig schlimmer.
Als was sie "dasteht" ist doch unwichtig, es geht darum, die Strafe möglichst gering zu halten.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:... dann ist es sogar besser sie äußert sich nicht, damit sie sich nicht als schuldfähig entlarvt.
Also so schnell urteilt ein Arzt jetzt nicht, wenn es um eine mögliche Schuldfähigkeit geht, dass er sein Gutachten nur wegen einer Bemerkung vor Gericht umschmeißt. Der führt schließlich stundenlange Gespräche.


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