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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

3.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2018, Kind Tot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.11.2018 um 09:46
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:borabora schrieb:Die Eltern des ermordeten Kindes haben ein Recht auf lückenlose Aufklärung, da ist es ein Schlag ins Gesicht, wenn dem Täter zugestanden wird, Schweigen zu dürfen.
Nun, zu einer Aussage kann man ja niemanden wirklich zwingen, aber das er davon noch Vorteile haben soll schlägt dem Fass einfach dem Boden aus!
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Das Rechtssystem kann man in dieser Form gut finden oder nicht, aber es ist nun mal die in Deutschland gültige Rechtsauffassung
Da kann man wirklich nur noch ungläubig mit dem Kopf schütteln. Irgendwas läuft da nach meinem persönlichen Rechtsempfinden nicht ganz richtig wenn man für so etwas Schreckliches mit ein paar Jahren Staatsurlaub auf Steuerzahler Kosten davonkommt.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.11.2018 um 09:52
Zitat von passatopassato schrieb:, zu einer Aussage kann man ja niemanden wirklich zwingen
Das nicht, aber man könnte aufgrund dessen das Strafmaß erhöhen.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Das Rechtssystem kann man in dieser Form gut finden oder nicht,
Wer findet es gut, das dem Täter mehr Rechte zugestanden werden als den Eltern ermordeter Kinder...
Für mich wiegen deren Rechte höher, aber ist so, wie es ist.


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29.11.2018 um 09:54
Zitat von boraboraborabora schrieb:Das nicht, aber man könnte aufgrund dessen das Strafmaß erhöhen.
Das Recht zu schweigen ist ein elementares Recht der Strafprozessordnung. Grundsätzlich ist es sogar zulässig die Unwahrheit zu behaupten. Kritisch wird es jedoch dann, sofern die StA das Gegenteil beweisen kann. Erst dann ist es strafrechtlich wirklich relevant.


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Eltern finden toten Sohn (7) bei Bekannter (69)

29.11.2018 um 09:57
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wer findet es gut, das dem Täter mehr Rechte zugestanden werden als den Eltern ermordeter Kinder...
Für mich wiegen deren Rechte höher, aber ist so, wie es ist.
Aus dem Blickwinkel der Opfer oder der Hinterbliebenen ist es durchaus ein gefühltes ungleiches Rechtsempfinden. Dennoch gilt die Beweislastumkehr, also das der, der jemanden einer Straftat bezichtigt auch beweispflichtig ist. Und das ist auch gut so.


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29.11.2018 um 10:01
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:. Dennoch gilt die Beweislastumkehr, also das der, der jemanden einer Straftat bezichtigt auch beweispflichtig ist. Und das ist auch gut so.
Natürlich. Ist auch unstrittig, das sie das Kind getötet, bzw. ermordet hat.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Das Recht zu schweigen ist ein elementares Recht der Strafprozessordnung.
Und genau das sollte geändert werden, damit die Wahrheit besser ermittelt werden kann u. den Hinterbliebenen zuliebe sowieso.


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29.11.2018 um 10:03
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Dennoch gilt die Beweislastumkehr, also der der jemanden einer Straftat bezichtigt auch beweispflichtig ist. Und das ist auch gut so.
Generell gesprochen mag das zutreffen, aber in diesem speziellen Fall ist die Sachlage ja so eindeutig, was soll denn da anderes passiert sein als das die Frau das Kind getötet hat, und da sind mir persönlich die Beweggründe, ob niedrig oder hoch oder mittel oder was sonst noch, so was von vollkommen egal, ein Kind zu töten ist absolut unakzeptabel und unverzeihlich und 'an sich' schon das hinterhältigste was man sich vorstellen kann, es gibt wirklich keine schlimmere Tragödie als so eine Tat.


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29.11.2018 um 10:04
Zitat von boraboraborabora schrieb:Natürlich. Ist auch unstrittig, das sie das Kind getötet, bzw. ermordet hat.
Es ist unstrittig, dass sie das Kind getötet hat, obwohl selbst das zunächst zu beweisen ist. Strittig ist hingegen, ob sie es ermordet hat.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Und genau das sollte geändert werden, damit die Wahrheit besser ermittelt werden kann u. den Hinterbliebenen zuliebe sowieso.
Das sehe ich anders. Unser Rechtssystem bietet m.E. ausreichend Möglichkeiten der Beweisführung.


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29.11.2018 um 10:06
Zitat von passatopassato schrieb:Generell gesprochen mag das zutreffen, aber in diesem speziellen Fall ist die Sachlage ja so eindeutig, was soll denn da anderes passiert sein als das die Frau das Kind getötet hat, und da sind mir persönlich die Beweggründe, ob niedrig oder hoch oder mittel oder was sonst noch, so was von vollkommen egal, ein Kind zu töten ist absolut unakzeptabel und unverzeihlich und 'an sich' schon das hinterhältigste was man sich vorstellen kann, es gibt wirklich keine schlimmere Tragödie als so eine Tat.
Aber genau diese Gründe sind eben nicht egal. Sie haben nämlich entscheidenden Einfluss auf die Verurteilung respektive das Strafmaß.


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29.11.2018 um 10:08
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Strittig ist hingegen, ob sie es ermordet hat.
das bringt es auf den Punkt, denn genau diese Haarspalterei empfinde ich persönlich in diesem speziellen Fall wie eine zusätzliche Verhöhnung der Opfer zu dem Leid das sie sowieso schon ertragen müssen. Eine Frau die so etwas tut gehört mMn als Mindestes für immer weggesperrt, egal in welche rechtliche Kategorie das fällt.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Aber genau diese Gründe sind eben nicht egal. Sie haben nämlich entscheidenden Einfluss auf die Verurteilung respektive das Strafmaß.
Genau das ist ja das was ich hier als problematisch empfinde

Das es so in unserem Rechstsystem ist, will ja keiner bestreiten. Ob das aber richtig ist, ist eine andere Frage.


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29.11.2018 um 10:09
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Das sehe ich anders. Unser Rechtssystem bietet m.E. ausreichend Möglichkeiten der Beweisführung.
Wenn der Beschuldigte oder Angeklagte schweigt, kann man ihm das nach meinem Rechtsempfinden nicht wirklich zugute halten, nicht bei so einem schrecklichen Verbrechen.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb:Aber genau diese Gründe sind eben nicht egal. Sie haben nämlich entscheidenden Einfluss auf die Verurteilung respektive das Strafmaß.
Wenn der Angeklagte schweigt, woher will das Gericht die Gründe kennen? Entweder, er erzählt alles oder gar nichts.
Ein Mittelding darf es nicht geben.


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29.11.2018 um 10:11
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn der Beschuldigte oder Angeklagte schweigt, kann man ihm das nach meinem Rechtsempfinden nicht wirklich zugute halten, nicht bei so einem schrecklichen Verbrechen.
Wird man auch nicht. Im Strafmaß wirkt die Mithilfe zur Aufklärung, also die Aussagebereitschaft der Angeklagten strafmildernd. Ebenso wie Reue. Ich gehe jedoch davon aus, dass sie sich noch äußern wird, wie ihre Anwältin dies auch schon in der Presse ankündigte - nur noch nicht jetzt zum Prozessauftrakt.


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29.11.2018 um 10:14
Zitat von boraboraborabora schrieb:Und genau das sollte geändert werden
Nein, das darf nicht geaendert werden. Man kann niemanden dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Ein Gestaendnis kann natuerlich strafmildernd ausgelegt werden, aber es kommt durchaus vor, dass Anwaelte ihre Mandanten zum Schweigen auffordern, weil sie fuerchten, dass sie sich sonst um Kopf und Kragen reden und dadurch eine hoehere Strafe bekommen als der Anwalt fuer sie aushandeln koennte.


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29.11.2018 um 10:15
In diesem speziellen Fall glaube ich nicht dass irgendjemandem geholfen ist, wenn die Frau länger als 10,15 Jahre ins Gefängnis wandert. Die Frau ist ohnehin am Ende und es besteht praktisch keine Wiederholungsgefahr - niemand wird ihr mehr ein Kind anvertrauen. Wahrscheinlich ist es den Eltern auch gleichgültig, ob sie nun wegen Totschlag oder Mord verurteilt wird.


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29.11.2018 um 10:15
Ist euch klar, dass ihr hier grade eine der Grundfesten unseres Rechtssystems ausser Kraft setzen wollt?
Das würde dann auch für euch selbst gelten.

Und wie oft hat schon jemand ein Verbrechen gestanden, weil er dem Druck nicht gewachsen war? Wie wollt ihr feststellen ob die Aussage wahr ist?
Was möchtet ihr bei der Gelegenheit noch so ändern? Wahlrecht? Recht auf Unversehrtheit der Wohnung? Gleichberechtigung?


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29.11.2018 um 10:16
Zitat von boraboraborabora schrieb:Natürlich war es ein Mord, was denn sonst?
Das Kind ist tot!
Für was hältst Du es denn?
Es dreht hier nicht um mein persönliches Dafürhalten, es geht um die Rechtslage
Zitat von boraboraborabora schrieb:Natürlich. Ist auch unstrittig, das sie das Kind getötet, bzw. ermordet hat.
Wir reden derzeit von der Angeklagten. Unstrittig ist es, nachdem das Urteil gesprochen und rechtskräftig wurde.


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29.11.2018 um 10:23
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Nein, das darf nicht geaendert werden. Man kann niemanden dazu zwingen, sich selbst zu belasten. Ein Gestaendnis kann natuerlich strafmildernd ausgelegt werden, aber es kommt durchaus vor, dass Anwaelte ihre Mandanten zum Schweigen auffordern, weil sie fuerchten, dass sie sich sonst um Kopf und Kragen reden und dadurch eine hoehere Strafe bekommen als der Anwalt fuer sie aushandeln koennte.
Das sehe ich genauso. Die Strategie der Anwältin zielt m.E. genau darauf ab.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:In diesem speziellen Fall glaube ich nicht dass irgendjemandem geholfen ist, wenn die Frau länger als 10,15 Jahre ins Gefängnis wandert. Die Frau ist ohnehin am Ende und es besteht praktisch keine Wiederholungsgefahr - niemand wird ihr mehr ein Kind anvertrauen. Wahrscheinlich ist es den Eltern auch gleichgültig, ob sie nun wegen Totschlag oder Mord verurteilt wird.
Das kommt erschwerend hinzu. Den Schmerz der Eltern kann ohnehin kein Urteil dieser Welt heilen.
Zitat von emzemz schrieb:Wir reden derzeit von der Angeklagten. Unstrittig ist es, nachdem das Urteil gesprochen und rechtskräftig wurde.
Genau so sieht`s aus. Man weiß zudem nie, was im Rahmen eines Verfahrens noch zu Tage tritt. Auch in solchen scheinbar klaren und offensichtlichen Fällen gab es schon kuriose Wendungen. Deshalb ist der Prozess abzuwarten und die Angeklagte hat das Recht sich im Rahmen unseres Rechtssystems angemessen zu verteidigen.


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29.11.2018 um 10:42
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wer findet es gut, das dem Täter mehr Rechte zugestanden werden als den Eltern ermordeter Kinder...
Für mich wiegen deren Rechte höher, aber ist so, wie es ist.
Bei dem Prozess wird den Eltern der Platz der Nebenklage eingeräumt.
Im Vordergrund stehen Tat und Angeklagte.


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29.11.2018 um 11:21
Zitat von geisterfreigeisterfrei schrieb:Ist euch klar, dass ihr hier grade eine der Grundfesten unseres Rechtssystems ausser Kraft setzen wollt?
Meinst Du nicht, Du übertreibst ein wenig?

Rechte der Angeklagten, zu Schweigen, damit nimmt man den Hinterbliebenen das Recht zur Aufklärung des Verbrechens.

Und nimmt in Kauf, das sie sich für den Rest ihres Lebens mit unbeantworteten Fragen herum quälen müssen.

Das kann nicht rechtens sein und ist auch nicht moralisch vertretbar.
Zitat von LuckyLucianoLuckyLuciano schrieb: Deshalb ist der Prozess abzuwarten und die Angeklagte hat das Recht sich im Rahmen unseres Rechtssystems angemessen zu verteidigen.
...oder zu schweigen.


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29.11.2018 um 11:25
Zitat von boraboraborabora schrieb:Rechte der Angeklagten, zu Schweigen, damit nimmt man den Hinterbliebenen das Recht zur Aufklärung des Verbrechens.
Das ist ein wenig zu kurz gedacht. Auch mit einer Aussagepflicht hätte man nicht die geringste Garantie, dass ein Verbrechen lückenlos aufgeklärt wird - denn wie will man erreichen, dass der Angeklagte die Wahrheit über unbekannte Aspekte des Verbrechens äußert? In den meisten Fällen würde ein Angeklagter wohl nicht die Wahrheit sagen, sondern irgendetwas was ihn besser dastehen lässt.

Um das zu erreichen was du beabsichtigst, bräuchte man ein Wahrheitsserum... Und dann wäre immer noch nicht garantiert, dass den Angehörigen damit geholfen ist. Unter Umständen ist es nämlich besser für sie, wenn sie nicht alle Details eines Mordes kennen...


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E_M Diskussionsleiter
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29.11.2018 um 11:26
Könntet ihr euch bitte mal wieder bisschen beruhigen und die Diskussion über die aktuelle Rechtslage woanders führen?


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