rhapsody3004
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Wo ist Rebecca Reusch?
02.11.2024 um 12:17Erst mal wieder vielen Dank für das Durchforsten des Paragrafendschungels.Origines schrieb:Die Nichtoffenbarung (oder Zurückstellung) von Ermittlungsmaßnahmen ist nach kursorischer Durchsicht u.a. auch hier geregelt:
Dass das alles irgendwo in der StPO geregelt ist (auch der nochmals spezielle Fall von Rechtseingriffen Dritter), wusste ich.
Im Fall R gehe ich übrigens nicht davon aus, dass es auch noch andere Personen, konkret Beschuldigte gab oder gibt und gegen die auch ohne ihr Wissen ermittelt worden und auch spezielle Ermittlungsmaßnahmen gegen sie gelaufen sein könnten.
Wir die Öffentlichkeit hätten davon zwar aus ermittlungstaktischen Gründen nichts erfahren, jedoch vertraue ich der StA, dass es wirklich immer nur einen einzigen Tatverdächtigen und auch konkret nur einen Beschuldigten gegeben hat und weiterhin nur gibt - den Schwager von R.
Und bzgl. des sehr speziellen Sachverhalts in fremde Rechte, Rechtsgüter Dritter einzugreifen, denke ich, könnten im Fall R auch nur mal diese Lauben oder eine von Interesse für die EB gewesen sein. Also sie zu durchsuchen als auch mögliche Beschlagnahmung von Gegenständen.
Und ich meine mich sogar zu erinnern, irgendwann mal gelesen zu haben (bitte fragt mich nicht mehr wo), dass die EB sogar versucht haben sollen einen Durchsuchungsbeschluss für eine dieser Lauben zu erwirken - damit aber gescheitert sein sollen. Falls, dann wird dem Ermittlungsrichter die Grundlage dafür einfach nicht ausreichend genug gewesen sein.
Nach erfolgreicher Beschwerde der StA wurde aber Haftbefehl erlassen und er kam in U-Haft.Origines schrieb:U-Haft wird beantragt (aber abgelehnt).
Das sowieso. Das ist nicht an Aufhebung eines Haftbefehls gebunden.Origines schrieb:Er ist Beschuldigter und bleibt es bis heute, auch wenn er am 1. März 2019 wieder frei kommt.
Es wurde auf jeden Fall mal von über 2000 glaube ich gesprochen.Choron61 schrieb:Nun, wir wissen nicht wieviele Hinweise tatsächlich eingegangen sind
Wovon ich auch ausgehe.Choron61 schrieb:t mir letzendlich auch egal , denn ein wirklich weiterführender war wohl eher nicht darunter.




