emz schrieb:Ich denke mal, es genügt, das Geständnis zu widerrufen.
Weder muss er begründen, warum er zunächst gestanden hat, noch muss er eine Erklärung liefern, wie die Tat abgelaufen sein könnte. Er muss also kein "Gegengeständnis" abgeben.
Der Vorteil des Widerrufs dürfte sein, dass nun das Gericht in der Pflicht ist, ihm die Tat in allen Details nachzuweisen.
Lies bitte den weiter oben verlinkten Spiegel-Artikel dazu.
Da die Angaben aus dem Geständnis durch die Waffenfunde und vermutlich weitere Details bestätigt wurden, müsste er jetzt eine alternative Version präsentieren, um das zu erklären.
@temporari hat schon eine mögliche Variante geliefert : Ernst hat nur die Waffe zu der Tat beigesteuert und hinterher versteckt. Das könnte auch die DNA erklären und wenn der/die Täter ihm den Ablauf geschildert haben, käme Täterwissen dazu.
Das könnte sogar erklären, dass er sich erst hinterher ein Alibi zu verschaffen versuchte : wenn er nicht wusste, was mit der Waffe geplant war, konnte er das nicht vorher bedenken.
Das könnte er aber nur plausibel machen, wenn er die nennt, denen er die Waffe gegeben hat - und falls nicht noch andere Beweise gegen ihn vorliegen.