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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

4.967 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Hessen, 2019 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

16.09.2020 um 16:23
Zitat von monstramonstra schrieb:Warum hat Herr E. dann einem Antrag seines 2. Verteidigers zugestimmt?
Hier wird noch mal deutlich, dass - und zwar schon VOR Beginn der Hauptverhandlung - nicht nur E. Zweifel an der Strategie von Hannig hatte, sondern auch Kaplan. Dies hat Kaplan als Zeuge im Prozess bestätigt, und auch, dass er dies Hannig gegenüber geäußert hat.

https://www.hessenschau.de/panorama/luebcke-prozess-ernsts-ex-verteidiger-soll-teile-des-zweiten-gestaendnisses-erfunden-haben,luebcke-prozess-anwalt-belastet-100.html (Archiv-Version vom 23.09.2020)

Dann kamen später im Prozess die unabgestimmten Beweisermittlungsanträge von Hannig. Irgendetwas werden sich Kaplan und E. bei dem Antrag also gedacht haben. Der Antrag ist damit kaum auf reinem Kadavergehorsam gegenüber Sagebiel zurückzuführen.

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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

16.09.2020 um 18:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Mag sein, dass damit das Maß für Kaplan und E. voll war, was Hannig anging.
Warum hat das Gericht dann nicht geschwiegen? Und es nicht unterlassen, wortreich zu äußern, dass nicht für den Angeklagten, sondern für das Gericht "das Maß voll" war?
"Wenn ich solche Anträge bekomme", soll der Vorsitzende des Strafsenats beim OLG Frankfurt gesagt haben, "muss ich überlegen, ob der Angeklagte wirksam verteidigt ist." Er meinte damit Beweisermittlungsanträge eines Verteidigers. Manche Zeitungen zitieren ihn stattdessen mit "ordentlich verteidigt", wieder andere mit "gut verteidigt", alle als Originalwortlaut. Wie auch immer: ein großes Wort! Als "sprachlos" soll der Vorsitzende sich bezeichnet haben, was ihn nicht daran hinderte zu fragen, ob der Antragsteller wisse, dass er "seinem Mandanten schade". Da dachte sich jemand tief in die Aufgaben des Verteidigers ein.
Das Gericht soll die Anträge des Verteidigers Hannig als "gequirlten Unsinn" bezeichnet haben und - lange vor den Zeugenaussagen der Verteidigerkollegen vor Gericht - gefragt haben,
ob die Anträge "mit dem Angeklagten abgesprochen" seien. Nachdem der Verteidiger H. die vereinigte Empörung von Gericht, Bundesanwaltschaft und Mitverteidiger K. sowie das Staunen seines Mandanten entgegen-, seine Anträge zurückgenommen und sich zum Antrag seines Kollegen geäußert hatte, ihn zu entpflichten, soll der Vorsitzende "vorsorglich" dem beantragenden Verteidiger geraten haben, sich bis zur Entscheidung des Senats schon einmal nach einem ("ordentlichen") Ersatzmann umzuschauen...
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-walter-luebcke-angriff-auf-die-beste-verteidigung-kolumne-a-04ad9bdc-4479-4fb7-8ba6-bff8f3080c40#
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hier wird noch mal deutlich, dass - und zwar schon VOR Beginn der Hauptverhandlung - nicht nur E. Zweifel an der Strategie von Hannig hatte, sondern auch Kaplan. Dies hat Kaplan als Zeuge im Prozess bestätigt, und auch, dass er dies Hannig gegenüber geäußert hat.
Das bezweifle ich nicht. Doch nochmal: Was gibt dem Gericht das Recht, sich (parteiisch) in Meinungsverschiedenheiten der Verteidigung einzumischen? Die Leistungen eines Verteidigers zu bewerten? Und was macht ein Gericht, wenn der Angeklagte nur einen Verteidiger hat, der "gequirlten Unsinn" von sich gibt?

@Andante: Du willst entweder das prinzipielle Problem nicht sehen oder meinst, jede Handlung eines Gerichts (oder jedenfalls dieses Gerichts bei diesem Prozess) auf Biegen und Brechen verteidigen zu müssen. Ich will das nicht als "reinen Kadavergehorsam" diffamieren, den ich im übrigen auch E. nie unterstellt habe.

Der Ärmste ist zum Spielball von Juristen geworden, die alle unterschiedliche Interessen haben. Der Eine arbeitet für die NPD und die Szene, der Andere wäre gerne Regisseur geworden, der Dritte sieht die Chance, wieder groß raus zu kommen, der Vierte hofft auf einen großen Abgang und den Applaus von Politik und Publikum. Wer behauptet, die hätten alle nur "Recht und Gerechtigkeit" oder die "Wahrheit" im Auge, der ist naiv oder ideologisch.


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16.09.2020 um 18:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Antrag ist damit kaum auf reinem Kadavergehorsam gegenüber Sagebiel zurückzuführen.
Ich könnte hier eins zu eins meine früheren Beiträge anführen
Zitat von menarimenari schrieb:oder versuchst durch „Emotionalisierung“ und Übertreibung meine Argumente zu untergraben.
Damit erreichst du mE überhaupt nichts.
Zitat von menarimenari schrieb:du versuchst schon wieder das Mittel der Übertreibung zu nutzen um unsere sachlichen Argumente zu untergraben.
Ist wohl ein Hobby von dir, auf der irgendwelche rhetorischen Stilmittel auszuweichen, wenn du keine Argumente mehr hast.

Niemand hat von Kadavergehorsam gesprochen. Aber es besteht auf jeden Fall die reale Möglichkeit, dass das Vorgehen des Richters E. beeinflusst hat und ihm eine freie Willensbildung nicht mehr möglich war.
Frei heißt, unbeeinflusst. Das Gegenteil von Kadavergehorsam. Nehmen wir an, Kadavergehorsam wäre 0% frei und völlig frei wäre 100% frei.
Selbst wenn der Richter E. nur zu 20% beeinflusst hätte und E. nur zu 80% frei entschieden hat, ist das schon zu viel und eben nicht mehr frei. Denn freie Willensbildung heißt nun mal frei, zu 100% ohne Beeinflussung.

Da du den Unterschied nunmal nicht sehen willst, bekommst du halt auch immer die gleiche Antwort.


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16.09.2020 um 19:12
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch nochmal: Was gibt dem Gericht das Recht, sich (parteiisch) in Meinungsverschiedenheiten der Verteidigung einzumischen?
Was heißt denn „parteiisch“? Im Prozess muss sich die Verteidigung auf eine Linie einigen, sonst geht es drunter und drüber, dann stellt der eine Verteidiger diesen Antrag, und der andere beantragt das Gegenteil. Der eine rät zum Schweigen, der andere zum Lügen. Dazwischen steht der Angeklagte, der nicht weiß, auf welchen Verteidiger er hören soll. So was geht nicht an, und bereits vor einiger Zeit hat @Rick_Blaine zu diesem Thema ganz richtig geschrieben, dass dann einer der Verteidiger eben das Mandat niederlegen muss, wenn man sich nicht auf eine grundsätzliche Linie einigen kann. Der Angeklagte muss sich eben für eine Verteidigungsstrategie entscheiden. Gleichzeitig das Gegenteil zu wollen geht nicht. Und E. hat sich anscheinend entschieden. Wieso man E. hier ständig quasi entmündigt und ihm unterstellt, er wisse nicht, was er tue, ist für mich die Frage.
Zitat von monstramonstra schrieb:Du willst entweder das prinzipielle Problem nicht sehen oder meinst, jede Handlung eines Gerichts (oder jedenfalls dieses Gerichts bei diesem Prozess) auf Biegen und Brechen verteidigen zu müssen.
Ich rede nur von diesem konkreten und nicht alltäglichen Fall, der nicht für Generalisierungen taugt. In der Tat halte ich nicht besonders viel davon, das Verhalten des Vorsitzenden zu skandalisieren. Das Gericht hat es hier, und das weiß es natürlich, mit schon im Ermittlungsverfahren teilweise nicht gerade geschickt bzw. glücklich agierenden Verteidigern zu tun und einem zwischen diesen oszillierenden Angeklagten. Nun muss aber im Strafprozess, siehe oben, eine einheitliche Verteidigungslinie her, welche, ist egal. Hauptsache einheitlich, sonst kann mit den Mitteln der StPO das Verfahren nicht geführt werden. Das müsste eigentlich einleuchten.

Kaplan kam erst ins Spiel, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war, sprich E. vor den Ermittlern sowohl die Waldschmidt- wie die Hannig-Version abgeliefert hatte. Diese Versionen waren in der Welt und nicht rückholbar, und es ist nun mal so, dass sich das Gericht, da in der Anklageschrift erwähnt, damit zu befassen hat. Warum sich Kaplan und Hannig nicht einfach darauf einigen konnten, dass E. jetzt im Prozess schweigt, und auf gemeinsame bzw. abgestimmte Anträge, ist mir immer noch ein Rätsel. So manchem der beteiligten Richter sicher auch.

Und mit einer möglichen allgrmeinen Fehlvorstellung ist auch aufzuräumen: Das Gericht ist eben nicht der natürliche Feind des Angeklagten, sondern sieht von dessen Nöten manchmal mehr als mancher glaubt. Auch in diesem Prozess wahrscheinlich.


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16.09.2020 um 22:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was heißt denn „parteiisch“?
Du wirst doch wohl nicht behaupten wollen, das Gericht habe die Verteidigung aufgefordert, sich einig zu werden? Oder den Angeklagten "unparteiisch" gebeten, sich für einen der beiden Verteidiger zu entscheiden?
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Prozess muss sich die Verteidigung auf eine Linie einigen, sonst geht es drunter und drüber, dann stellt der eine Verteidiger diesen Antrag, und der andere beantragt das Gegenteil. Der eine rät zum Schweigen, der andere zum Lügen. Dazwischen steht der Angeklagte, der nicht weiß, auf welchen Verteidiger er hören soll.
Ja, so sollte das sein.

Aber das ist hier nicht geschehen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das Gericht ist eben nicht der natürliche Feind des Angeklagten, sondern sieht von dessen Nöten manchmal mehr als mancher glaubt. Auch in diesem Prozess wahrscheinlich.
Ja, so sollte es sein. Und ich will es dem OLG-Senat eine solche empathische Haltung und den Aspekt der Fürsorge nicht absprechen. Wie gesagt, E. kann einem ein Stück weit leid tun. Und der Senat möchte helfen. Aber auch das darf und kann er nicht mit unzulässigen Mitteln. Genauso wenig, wie er ihn deshalb freisprechen dürfte.

Aber wenn ich mir das Verfahren gegen Frau Zschäpe vor dem OLG München in Erinnerung rufe, habe ich meine Zweifel, ob das immer so ist. Gleiches gilt für die Stammheimprozesse oder andere Terroristenprozesse. Gerade dort, wo es nicht um Angst, Gier, Liebe und Triebe geht, sondern um politische Motive, wo die öffentliche Aufmerksamkeit groß ist und die Politik einen Beitrag zum Kampf gegen Extremismus und Terrorismus erwartet, da kann ein Richter auch nicht immer so agieren, wie er möchte. Der Zwiespalt gehört zum Beruf des Juristen dazu.

Und machen wir uns nichts vor: Richter sind Menschen. Und wenn sie meinen, sie seien in Robe immer neutral und unvoreingenommen, nur der Wahrheit verpflichtet, wahnsinnig erfahren und professionell, quasi über den Dingen schwebend, dann besteht eben die große Gefahr der Selbstgerechtigkeit und der Selbstherrlichkeit.


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16.09.2020 um 22:57
Zitat von monstramonstra schrieb:Und machen wir uns nichts vor: Richter sind Menschen. Und wenn sie meinen, sie seien in Robe immer neutral und unvoreingenommen, nur der Wahrheit verpflichtet, wahnsinnig erfahren und professionell, quasi über den Dingen schwebend, dann besteht eben die große Gefahr der Selbstgerechtigkeit und der Selbstherrlichkeit.
Das kann natürlich sehr gut sein. Andererseits ist jemand, der am Ende seines Berufslebens steht und keine Karriereambitionen mehr hat, sowohl weitaus erfahrener als jüngere Prozessbeteiligte als auch weniger bemüht, ein Blatt vor den Mund zu nehmen oder sich zu verbiegen. So jemand ist niemandem mehr verpflichtet und hat viel gesehen und mitgemacht. Wobei, das sehe ich auch so, „gequirlter Unsinn“ natürlich zu weit geht. Das darf man als Richter denken, aber nicht sagen. In der Sache hat Sagebiel aber trotzdem Recht.

Man muss sich das alles mal aus Sicht des Angeklagten vorstellen. Da rät ihm sein Verteidiger Hannig vorprozessual, eine eigene Tatbeteiligung zu gestehen, allerdings mit der Variante, dass Markus H. (versehentlich) geschossen hat. Der Angeklagte weiß auch, dass er selbst die Polizisten zum Ort geführt hat, wo die Tatwaffe versteckt war. Außerdem, so war es wenigstens in den Medien zu lesen, leidet der Angeklagte darunter, dass seine Tochter den Kontakt zu ihm angebrochen hat.

Nun kommt es zum Prozess. Derselbe Verteidiger, der eben noch im Ermittlungsverfahren geraten hat, eine eigene Tatbeteiligung (mit Variante Markus H.) zu gestehen, kommt nun aus dem Busch und beantragt, für den Angeklagten aus heiterem Himmel (und ohne dass es objektiv auch nur ein kleinstes Anzeichen in diese Richtung gäbe, also komplett ins Blaue hinein) Untersuchungen in eine Richtung, nach der die Söhne des Opfers irgendwie mit der Tat zu tun haben könnten. Was muss ein Angeklagter, der eben noch einen anderen Rat von diesem Verteidiger erhalten hat, der, das dürfen wir (siehe Tatwaffe) unterstellen, nun wirklich keinen ernsthaften Anlass hat, zu vermuten, dass die Söhne des Opfers mit der Tat zu tun haben, und dem daran liegt, bei seiner Tochter nicht noch mehr an Boden zu verlieren, von alldem halten? Er reagiert, kaum verwunderlich, wie er es getan hat: Er lässt verkünden, dass ihm nicht daran liegt, die Familie Lübcke in ein schlechtes Licht zu rücken.

Dann überlegt er, nicht zum ersten Mal übrigens, wie Pfläging bestätigt hat, ob er mit diesem Verteidiger (weiterhin) gut beraten ist. Das Ergebnis kennen wir.


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

16.09.2020 um 23:07
Ich hätte ja Stephan E. auch geraten, sich von Hannig fernzuhalten, einem RA, der offen damit protzt, "Drehbücher" zu schreiben.

Unsere Diskussion drehte sich freilich darum, ob es das Gericht durfte. Und auf diese Weise.

Ob Stephan E. mit RA Kaplan nunmehr einen seriösen und qualifizierten Verteidiger hat, vermag ich (noch) nicht zu beurteilen. Es ist ihm genauso zu wünschen wie ein Urteil, das seiner Schuld entspricht.


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16.09.2020 um 23:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Unsere Diskussion drehte sich freilich darum, ob es das Gericht durfte. Und auf diese Weise.
Vielleicht fehlt mir ja wirklich das Problembewusstsein, aber ich sehe nach wie vor nicht, wie Sagebiel es mit zwei, drei Sätzen kausal geschafft haben sollte, dass E. urplötzlich Hannig loswerden wollte. Die Fakten sprechen für mich eher dafür, dass E. sich schon vorher von Hannig nicht mehr gut vertreten fühlte, was dann durch den von Sagebiel - zu Recht - als aussichtslos bezeichneten Beweisermittlungsantrag bestärkt worden sein könnte. E. hat ja, unter welchen Umständen wissen wir nicht, auch schon Waldschmidt geschasst. Sooo unentschlossen und bedürftig nach Entscheidungshilfe in der Wahl seiner Verteidiger scheint er nun doch nicht zu sein.

Ich hoffe für E. auch, dass er in Kaplan einen Verteidiger hat, mit dem er gut fährt.


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Kassel/Wolfhagen Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke ermordet

17.09.2020 um 00:11
Zu ergänzen wäre noch, dass in der Debatte bisher der Einfluss von Pfläging und Kaplan auf der Angeklagten gänzlich untergegangen ist.

Bei Pfläging wissen wir es, bei Kaplan ist anzunehmen, dass E. sich mit beiden über die Ideen von Hannig unterhalten und sie um ihre Einschätzung dazu gebeten hat. Wenn beide sich damals E. gegenüber dazu so geäußert haben wie jetzt als Zeugen im Prozess, dürfte das E. nicht gerade darin bestärkt haben, zu glauben, er habe in Hannig einen idealen Verteidiger. Kaplan dürfte auch nicht begeistert gewesen sein, dass Hannig ihn nicht vorher über denBeweisermittlungsantrag informierte, und das könnte er E. als Kritik gesagt haben.

Kurzum: Ich denke nach wie vor, dass ursächlich für den Antrag auf Entpflichtung von Hannig nicht ein paar Worte des Vorsitzenden waren. Da ist im Hintergrund viel mehr gelaufen. Aber das mag jeder anders sehen.


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17.09.2020 um 04:40
Zitat von AndanteAndante schrieb:So was geht nicht an, und bereits vor einiger Zeit hat @Rick_Blaine zu diesem Thema ganz richtig geschrieben, dass dann einer der Verteidiger eben das Mandat niederlegen muss, wenn man sich nicht auf eine grundsätzliche Linie einigen kann. Der Angeklagte muss sich eben für eine Verteidigungsstrategie entscheiden. Gleichzeitig das Gegenteil zu wollen geht nicht. Und E. hat sich anscheinend entschieden. Wieso man E. hier ständig quasi entmündigt und ihm unterstellt, er wisse nicht, was er tue, ist für mich die Frage.
Wie schon öfter gesagt, es geht hier nicht darum, ob E das nun allein entschieden hat oder nicht. Es geht darum, dass sich das Gericht aus dieser Sache heraushalten musste. Es darf nicht einmal den Anschein einer Befangenheit, einer Beeinflussung geben. Und den gibt es eben leider hier, ob zutreffend oder nicht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Und machen wir uns nichts vor: Richter sind Menschen. Und wenn sie meinen, sie seien in Robe immer neutral und unvoreingenommen, nur der Wahrheit verpflichtet, wahnsinnig erfahren und professionell, quasi über den Dingen schwebend, dann besteht eben die große Gefahr der Selbstgerechtigkeit und der Selbstherrlichkeit.
Ja, das ist wohl ein Problem, das gerade bei Betrachtern, die nicht jeden Tag in diesem System involviert sind, nicht selten vorkommt. Betrachte ich mir so manche threads hier stelle ich immer wieder halb amüsiert, halb entgeistert fest, dass viele unsere werten Kollegen in ihren Roben oben auf der Richterbank für unfehlbar halten. Dabei gibt es meines Wissens nur einen, der das halbwegs von sich behaupten darf, und das ist der Herr, der meistens weisse Roben trägt und in Rom lebt. Und nicht einmal ihm nimmt das jeder ab.

Für unsere Richter aber gilt: sie liegen oft richtig, aber manchmal auch komplett daneben. Daher sollte man fundierte Kritik auch nicht einfach so abbügeln.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das darf man als Richter denken, aber nicht sagen. In der Sache hat Sagebiel aber trotzdem Recht.
Eben, das ist der Punkt. Er hätte all das, worüber wir hier diskutieren nicht sagen dürfen.


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17.09.2020 um 10:27
@Rick_Blaine

Wäre es denn per se schon „Beeinflussung“, wenn ein Richter in einer Verhandlung, egal in welcher Prozessart, im Beisein des Mandanten mit dessen Anwalt darüber diskutiert, ob ein soeben mündlich oder vorher schriftsätzlich gestellter Antrag des Anwalts zielführend ist, nicht besser etwas deutlicher formuliert werden sollte, in diesem und jenem Punkt vervollständigt werden sollte? Immerhin besteht ja auch eine Hinweispflicht des Gerichts bei bestimmten Fragen, und nicht jeder Anwalt ist immer zu 100 Prozent sattelfest auf allen Rechtsgebieten und in allen Verfahrensarten. Viele Anwälte sind ja auch dankbar für solche Hinweise.

Könnte der Mandant derartige Hinweise auch schon als „Beeinflussung“ auffassen in dem Sinne, dass ihm Zweifel am Können seines Anwalts kommen? Dann müsste die gerichtliche Hinweispflicht ganz abgeschafft werden, die Richter würden die ganze Zeit schweigend wie die Ölgötzen dasitzen und am Ende ein Überraschungsurteil auswerfen. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.


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17.09.2020 um 10:32
Nein, das ist wohl etwas anderes. Wenn der Richter meint, es gibt Formfehler an einem Antrag oder er versteht etwas nicht usw. dann kann er das durchaus sagen. Das würde man als Anwalt eventuell auch gutheissen. Aber es ist etwas ganz anderes, wenn ein Richter zum Angeklagten sagt: hören Sie nicht auf den Anwalt, hören sie auf mich.

Wenn der Richter einen Hinweis gibt, dass ein Antrag besser sein könnte und es dann dem Anwalt überlässt, mit seinem Mandanten etwas aus diesen Bemerkungen zu machen oder nicht, ist das meist OK. Aber hier dividiert er Anwalt und Mandant auseinander.

Eine ganz andere Ebene.


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17.09.2020 um 15:09
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wäre es denn per se schon „Beeinflussung“, wenn ein Richter in einer Verhandlung, egal in welcher Prozessart, im Beisein des Mandanten mit dessen Anwalt darüber diskutiert, ob ein soeben mündlich oder vorher schriftsätzlich gestellter Antrag des Anwalts zielführend ist, nicht besser etwas deutlicher formuliert werden sollte, in diesem und jenem Punkt vervollständigt werden sollte?
Nein, natürlich nicht.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wenn der Richter meint, es gibt Formfehler an einem Antrag oder er versteht etwas nicht usw. dann kann er das durchaus sagen.
Ich weiß nicht, ob es eine Parallelnorm in der StPO gibt, aber die VwGO, in der auch der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, gibt es eine recht eindeutige Regelung (§ 86 Abs. 3 VwGO):
Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende tatsächliche Angaben ergänzt, ferner alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.



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17.09.2020 um 16:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Derselbe Verteidiger, der eben noch im Ermittlungsverfahren geraten hat, eine eigene Tatbeteiligung (mit Variante Markus H.) zu gestehen, kommt nun aus dem Busch und beantragt, für den Angeklagten aus heiterem Himmel (und ohne dass es objektiv auch nur ein kleinstes Anzeichen in diese Richtung gäbe, also komplett ins Blaue hinein) Untersuchungen in eine Richtung, nach der die Söhne des Opfers irgendwie mit der Tat zu tun haben könnten
Aus diesem Grund war die "Einmischung des Gerichts" auch berechtigt. Hannig hat Anträge gestellt. Der Vorsitzende Richter Sagebiel hat darauf reagiert. Er hat erkannt, dass es sich hier höchstwahrscheinlich um Scheinbeweisanträge (oder auch "Antrag ins Blaue hinein") handelt. Die Frage, ob ein Beweisantrag nur zum Schein gestellt ist, ist aus der Sicht eines verständigen Antragstellers auf der Grundlage der von ihm selbst nicht infrage gestellten Tatsachen zu beurteilen (vgl. BGH NStZ 1989, 334; 2003, 497). Aus der Sicht des Angeklagten müssen sich tatsächliche Anhaltspunkte ergeben haben, die die Beweisbehauptung stützen.

Der Richter sieht also, dass die von Hannig gestellten Beweisanträge (den Einbruch im Regierungspräsidium zu berücksichtigen und die Funkzellenauswertung in Bezug auf Handys von ehemaligen Kollegen von Ernst) nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen keinen Tatbezug haben bzw. sich für eine dahinterstehende Beweisbehauptung objektiv keine Anhaltspunkte ergeben. Aus diesem Grund fragt er, ob die Anträge mit dem Angeklagten abgesprochen sind. Hannig verneint. Stützende Anhaltspunkte für die Anträge aus Sicht des Angeklagten können somit auch nicht gegeben sein, es verstärkt sich der Eindruck von Scheinbeweisanträgen. Das ist nun wirklich keine dolle Verteidigungsstrategie.

Da E. mit Waldschmidt schon einmal einen Verteidiger hatte, der nicht in seinem Sinne handelte und ersetzt werden musste und es nun Hinweise gibt, dass sich auch der neue Anwalt über seinen Mandanten hinwegsetzt, vermutet Sagebiel, dass Ernst (erneut) nicht ordentlich verteidigt wird.

Diese Aussage des Vorsitzenden soll nun direkt ohne Umschweife und andere Zerwürfnisse bzw. Uneinigkeiten zum Absetzen Hannigs geführt haben?

Kaplan, der andere Verteidiger, erklärt nun, dass die Anträge weder mit ihm noch mit seinem Mandanten abgesprochen waren und distanziert sich im Namen von seinem Mandanten direkt im Anschluss ausdrücklich davon.
Nach einer Verhandlungspause erklärt Kaplan, Ernst wolle Hannig als Verteidiger entbinden, da das Vertrauensverhältnis erheblich gestört sei.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht fehlt mir ja wirklich das Problembewusstsein, aber ich sehe nach wie vor nicht, wie Sagebiel es mit zwei, drei Sätzen kausal geschafft haben sollte, dass E. urplötzlich Hannig loswerden wollte. Die Fakten sprechen für mich eher dafür, dass E. sich schon vorher von Hannig nicht mehr gut vertreten fühlte,
Das ist offensichtlich. Ein gestandener Anwalt mit gutem Verhältnis zu seinem Mandanten lässt sich wohl kaum auf diese Art durch eine etwas zu direkte richterliche Ansprache abservieren. Das war nämlich schon alles. Sagebiel hat Murks als solchen benannt, Kaplan und Ernst habens auch so gesehen und sich von Hannig daraufhin verabschiedet.


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17.09.2020 um 16:57
Zitat von PalioPalio schrieb:Sagebiel hat Murks als solchen benannt,
Er hätte es viel höflicher formulieren müssen, aber dass es Murks war, ist objektiv richtig. Nun hat ein Gericht auch Murks zu dulden, wenn ein Prozessbeteiligter ihn unbedingt will. Die Konsequenzen trägt dann, nach Hinweis durch das Gericht, der betreffende Prozessbeteiligte. Dass der Vorsitzende sich hier per Nachfrage beim Angeklagten und bei Kaplan vergewissert hat, ob der Murks wirklich gewünscht sei, ist mE nicht zu beanstanden. Aber wie gesagt hätte sich der Vorsitzende verklausulierter ausdrücken können, er wäre auch so verstanden worden.


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17.09.2020 um 18:43
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun hat ein Gericht auch Murks zu dulden, wenn ein Prozessbeteiligter ihn unbedingt will.
Es war ja Überraschungsmurks. Sowohl für Ernst als auch für Kaplan. Darauf musste reagiert werden. Sicher wird der Vorsitzende Richter den Angeklagten und dessen zweiten Verteidiger Kaplan in der Entscheidung beeinflusst haben, indem er direkt gesagt hat, was er von den Beweisanträgen hält, aber Ernst und Kaplan mussten sich so oder so positionieren und überlegen, ob sie mitziehen oder nicht. Hätten sie gesagt, dass Scheinbeweisanträge genau auf ihrer Linie liegen, wäre Hannig noch im Rennen, egal ob Sagebiel die Verteidigung suboptimal findet und sich in der Wortwahl vergreift.
Hannig hat sich mit dem Überraschungsmurks selbst ins Aus befördert.


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17.09.2020 um 21:23
Zitat von PalioPalio schrieb:Sicher wird der Vorsitzende Richter den Angeklagten und dessen zweiten Verteidiger Kaplan in der Entscheidung beeinflusst haben, indem er direkt gesagt hat, was er von den Beweisanträgen hält, aber Ernst und Kaplan mussten sich so oder so positionieren und überlegen, ob sie mitziehen oder nicht.
Das ist eben die Grundproblematik, wenn die Verteidiger eines Angeklagten keine einheitliche Verteidigungslinie haben. Dann müssen sich die Beteiligten, die von der Aktion eines anderen Beteiligten überrascht werden, notgedrungen immer überlegen, ob sie mitziehen, erst recht, wenn das Gericht Bedenken äußert, ob die betreffende Überraschungsaktion aus tatsächlichen oder aus Rechtsgründen besonders glücklich ist.
Zitat von PalioPalio schrieb:Hätten sie gesagt, dass Scheinbeweisanträge genau auf ihrer Linie liegen, wäre Hannig noch im Rennen, egal ob Sagebiel die Verteidigung suboptimal findet und sich in der Wortwahl vergreift.
So ist es. Bei einer einheitlichen Verteidigungsstrategie wäre ein „Auseinanderdividieren“ der Verteidigung durch das Gericht , falls das Gericht so was beabsichtigen wollte, logischerweise nicht möglich.


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18.09.2020 um 08:45
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Richter sieht also, dass die von Hannig gestellten Beweisanträge (den Einbruch im Regierungspräsidium zu berücksichtigen und die Funkzellenauswertung in Bezug auf Handys von ehemaligen Kollegen von Ernst) nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen keinen Tatbezug haben bzw. sich für eine dahinterstehende Beweisbehauptung objektiv keine Anhaltspunkte ergeben. Aus diesem Grund fragt er, ob die Anträge mit dem Angeklagten abgesprochen sind. Hannig verneint. Stützende Anhaltspunkte für die Anträge aus Sicht des Angeklagten können somit auch nicht gegeben sein, es verstärkt sich der Eindruck von Scheinbeweisanträgen
Ich sehe es auch so, dass es in dieser Situation geradezu Aufgabe des Gerichts war, auf Bedenken gegen die Scheinbeweisanträge hinzuweisen. Mit der Äußerung von Bedenken gegen eine bestimmte Prozesshandlung will ein Gericht doch nicht den betreffenden Anwalt irgendiwe „aus dem Prozess“ kippen, sondern Gelegenheit geben, sich zu überlegen, ob die beabsichtigte Prozesshandlung (nicht zuletzt unter Kostenaspekten) wirklich Sinn macht bzw. zu sinnvollen Ergebnissen führt.

Das heißt hier: Sollten E. und H. tatsächlich irgendwann verurteilt werden, würden sie gleichzeitig verurteilt, die Verfahrenskosten zu tragen, also sämtliche Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen. Kosten für Beweisermittlungsanträge, die, falls das Gericht ihnen stattgeben würde, vermutlich zu keinen sinnvollen Ergebnissen führen, müssten am Ende also die Angeklagten bezahlen. Auch derlei muss in die Überlegungen einbezogen werden.

Es muss auch noch mal deutlich und ganz grundsätzlich gesagt werden, dass sich die Worte „Verteidiger“ bzw. „Verteidigung“ - entgegen einer anscheinend weit verbreiteten Ansicht - NICHT auf eine Verteidigung gegen DAS GERICHT beziehen, sondern auf eine Verteidigung gegen einen im Ermittlungsverfahrenden von der Staatsanwaltschaft vorgebrachte Beschuldigung bzw., falls die StA später diesbezüglich vor Gericht Anklage erhebt, gegen den von der StA erhobenen Straftatvorwurf.

Verteidigt wird sich also gegen eine Beschuldigung in einem Ermittlungsverfahren bzw. im Fall der Anklageerhebung gegen eine von der StA bei Gericht erhobene Anklage, nicht gegen „das Gericht“.

Ein Gericht ist berufen, unparteiisch zu untersuchen und dann darüber zu entscheiden, ob am Straftatvorwurf der StA etwas dran ist oder nicht. In diesem Rahmen hat es die dem Angeklagten gegen den erhobenen Straftatvorwurf zur Seite stehende Verteidigung, aber natürlich auch genau so die den staatlichen Strafanspruch vertretende StA, auf Bedenken hinzuweisen und Hinweise zu geben, wenn es den begründeten Eindruck hat, dass da jemand auf dem Holzweg ist. Ob StA bzw. Verteidigung derartigen Hinweisen folgen, ist wiederum deren Sache.


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18.09.2020 um 09:15
Ergänzung: Vielleicht beruht die (objektiv nicht zutreffende) Meinung, ein Strafgericht müsse irgendwie immer mit einem Bein im Lager der StA stehen, darauf, dass im Strafprozess verhältnismäßig wenig Freisprüche herauskommen.

Das hat aber, wie in anderen Threads schon öfter diskutiert. schlicht damit zu tun, dass die StA gesetzlich überhaupt nur Fälle zur Anklage bringen darf, die nach ihrer eigenen Prognose eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit haben, wo also die StA meint, genug Material zusammengetragen zu haben, dass sie die dem Angeklagten vorgeworfene Straftat vor Gericht auch beweisen kann. Alle anderen, also „wackeligen“ Ermittlungsverfahren hat die StA erst gar nicht zur Anklage zu bringen, sondern sie einzustellen. Die meisten Ermittlungsverfahren werden denn ja auch eingestellt, bevor sie jemals bei Gericht landen.

Das macht Sinn, denn Bürger sollen nicht aus nicht stichhaltigen Gründen in großer Zahl vor Gericht gezerrt werden mit für sie (selbst bei Freispruch) weitreichenden Folgen, und Gerichte sollen nicht mit einer Flut von Strafprozessen überrollt werden, mit denen sie personalmäßig und zeitlich nicht mehr fertig werden.

Das heißt aber eben auch, dass die vergleichsweise wenigen Ermittlungsfälle, die bis ins Anklagestadium kommen, eine gewisse „Wasserdichtigkeit“ schon mit sich bringen, sonst würde die StA nicht anklagen, wenn sie mit einem Freispruch zu rechnen hätte. Das heißt aber in diesem Fall nicht, dass das Gericht nicht trotzdem unparteiisch entscheiden müsste, ob an der Anklage was dran ist oder nicht.


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22.09.2020 um 23:14
Erwartungsgemäß hat der Ex-Verteidiger von E., Hannig, bei seiner heutigen Zeugenvernehmung vor dem Strafsenat teilweise die Aussage verweigert, um sich nicht selbst zu belasten.

Für den wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagten Markus H. geht es demnächst darum, ob er aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Zuständig für diese Entscheidung ist bei einem laufenden Strafprozess das Gericht, also eben der Strafsenat.

https://www.hessenschau.de/panorama/luebcke-prozess-das-rechte-mass-an-schweigen,prozess-blog-mordfall-luebcke-104.html


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