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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 16:56
Zitat von falstafffalstaff schrieb:ie hat Interesse gezeigt und um (weitere) Bilder gebeten. Natürlich kann sie hinterher behaupten, dieses Interesse habe einem guten Zweck gedient. Aber warum sollte man ihre eine solche Behauptung unkritisch abnehmen?
weil sie die Bilder eben nicht für sich behalten hat, sondern ihrer Freundin "gepetzt", diese dann dem Bildreporter gesteckt. Das macht doch kein Pädophil veranlagter. Für mich ist die Dame eindeutig unschuldig. zumindest moralisch.

Ich hoffe, das sieht auch das Gericht so


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 16:57
Zitat von CuchulainCuchulain schrieb:Sehe ich genauso. Ich fragte nur, weil ich mir nicht mehr sicher war, ob er zuerst, ohne Nachfrage, Bilder sendete. Natürlich hätte sie sofort zu Polizei gehen müssen. Vor allem aber nicht diese Masche der Investigation abziehen.
Ich vermute dass ihr Verhalten weder pädophil noch investigativ motiviert war. Vielleicht empfand sie es zunächst als ein Spiel, einen Promi zu einer gefährlichen Grenzüberschreitung zu motivieren und hat hinterher ihre Freundin um Rat gebeten, weil sie sich unsicher war, wie sie mit der Situation umgehen sollte. Oder sie hatte ursprünglich geplant Metzelder mit den Bildern zu erpressen, kam dann aber nicht mehr dazu.
Eine eingefleischte Pädophile scheint sie nicht zu sein, nachdem die Polizei außer den Chatbildern nichts bei ihr gefunden hat. Genauso wenig deutet aber irgendetwas auf ein investigatives Engagement hin.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 17:15
Egal ob pädophil oder nicht: Der Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Medien ist strafbar. Es gibt Rechtfertigungsgründe, die sehe ich hier aber nicht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 17:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Egal ob pädophil oder nicht: Der Besitz und die Weitergabe kinderpornografischer Medien ist strafbar.
das ist schon klar. Irgendeinen Paragraphen wird es da schon geben aber wenn ich ihr Anwalt wäre, würde ich die Anklage auf links drehen. Und ich hoffe, sie hat ein guten.

-alles unter der Prämisse, sie ist auch unschuldig, so wie ich es vermute


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 17:22
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:aber wenn ich ihr Anwalt wäre, würde ich die Anklage auf links drehen
Und wie würdest du das machen?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 17:23
@falstaff


Ich würde ganz einfach die Intention in den Focus rücken und die sehr kurze Zeit zwischen Erhalt und Weitergabe


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 17:32
Zitat von SonnenenergieSonnenenergie schrieb:Ich würde ganz einfach die Intention in den Focus rücken und die sehr kurze Zeit zwischen Erhalt und Weitergabe
Letzteres könnte tatsächlich ein Argument sein - darauf spekuliert sie wahrscheinlich auch. Wobei es eher die kurze Zeit zwischen Erhalt der Bilder und dem Zugriff der Polizei ist. Denn mit der Weitergabe hat sie sich ja sogar noch zusätzlich strafbar gemacht (Besitz UND Weitergabe). Die rechtliche Frage die dahinter steckt, ist durchaus interessant: Wie viel Zeit hat man um den Entschluss zu fassen, den Erhalt verbotenen Materials bei der Polizei anzuzeigen? Inwiefern spielen dabei Öffnungszeiten, Tag- und Nachtzeiten, etc. eine Rolle?

Dass die Behauptung guter Absichten irgendwas bringen könnte, kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Selbst wenn ihr die Richter die guten Intentionen abnehmen würden, bleibt der Besitzt von Kinderpornographie ja dennoch verboten.

Wie groß ist denn die Chance, dass es bei ihr überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

31.01.2021 um 20:58
@falstaff
das habe ich so nicht geschrieben (Vorglorifizierung), aber die Idee, dass Metzelder unschuldig isf und sie ihn quasi genötigt hat, solche Bilder zu beschaffen, ist mir zu weit hergeholt.

Und klar kann er die Aussage verweigern - aber erscheinen wird er müssen, mit dem entsprechenden Medien-Auflauf. Und dass kann ja auch ein Ziel sein - immerhin ist der öffentliche Druck gerade eher schwach, weil es eben nicht mehr dauernd in der Presse steht....


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 16:18
Ich finde es seltsam, daß jemand solche illegalen Bilder auf dem Handy aufbewahrt. Es muß dem Besitzer/der Besitzerin doch klar sein, daß die allermeisten Menschen damit nichts zu tun haben wollen und wahrscheinlich sofort die Polizei einschalten würden, wenn sie irgendwas mitkriegen von solchen Bildern.

Ist da die Gefahr beim Handy nicht viel zu groß, daß irgendjemand die mal aus Versehen findet, wenn er/sie das Handy kurz ausleiht? Oder daß jemand über die Schulter schaut? Oder daß man es verliert und es gleich bei der Polizei abgegeben wird?

Ich hätte vermutet, daß die entsprechenden Interessenten an solchen Bildern diese zuhause auf einer Festplatte haben, mit passwortverschlüsseltem Zugang (was die Ermittler wohl nicht knacken können, siehe den Maskenmann Martin Nay, dessen Wechselplatte aus der Dunstabzugshaube bis heute nicht ausgelesen werden konnte), daß ein etwaiger Austausch nur in klandestinen Foren im Darkweb und ein Betrachten der Bilder nur hinter verschlossenen Türen und Vorhängen stattfindet?

Wozu sind hunderte pädophile Bilder auf dem Handy denn rein praktisch gesehen gut? Um mal schnell auf einer öffentlichen Toilette einen Blick werfen zu können, wenn man es gar nicht mehr aushält?? Oder um immer Tauschmaterial dabei zu haben, wenn man in der Straßenbahn zufälligerweise mal jemanden kennenlernt und dann gleich auf das Thema "persönliches Interesse an Kinderpornos" kommt???

Das ergibt alles keinen richtigen Sinn für mich...


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 16:25
Zitat von ProcrastononProcrastonon schrieb:Wozu sind hunderte pädophile Bilder auf dem Handy denn rein praktisch gesehen gut?
Na da musst du einschlägig ausgerichtete Personen befragen.

Für mich macht es absolut keinen Sinn, es sei denn, der Trieb ist übergroß gepaart mit einem Selbstbewusstsein, dass ihm eh keiner an den Karren fahren kann. Anders kann ich mir das nicht erklären.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 19:58
ne, für mich ergibt das auch keinen Sinn...im übrigen aber auch nicht das Verhalten von "Esmeralda".


bin gespannt was da noch so kommt, oder ob überhaupt noch irgendetwas kommt, an die Öffentlichkeit gelangt?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 20:32
"Esmeralda" möchte vermutlich noch in irgendeiner Form Kapital aus der Angelegenheit schlagen. Falls man irgendwann nichts mehr von ihr hört, hat sie sich vielleicht mit Herrn Metzelder "geeinigt". Das werden wir aber dann nie erfahren. Oder die Bild rollt ihr noch den roten Teppich aus, und sie gibt dann Interviews auf der Treppe des Hamburger Amtsgerichts zu ihrem Fall und zu ihrer Beziehung zu CM.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 20:45
Häufig wird hier „Esmeralda“ ein finanzielles Motiv unterstellt.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat sich schon zu diesem Thema geäußert:
"Wir können ihr nicht unterstellen, dass sie den Fall ausschlachten wollte", sagte eine Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL. Vielmehr habe sie den Mann um Rat gefragt. Dass dieser Journalist sei, habe nicht im Vordergrund gestanden, sondern seine Kontakte zu den Ermittlungsbehörden.
SPIEGEL

Angesichts dessen sollte sich jeder User überlegen, inwieweit er der Frau unlautere Motive unterstellt.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 20:56
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Angesichts dessen sollte sich jeder User überlegen, inwieweit er der Frau unlautere Motive unterstellt.
Fakt ist, dass sie sich durch die Weitergabe von Kinderpornografie strafbar gemacht hat, der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Und die Staatsanwaltschaft Hamburg dürfte auch kein Interesse daran haben, sie zu demontieren. Schließlich wird sie möglicherweise noch als Zeugin gegen CM aussagen müssen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

01.02.2021 um 21:03
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Fakt ist, dass sie sich durch die Weitergabe von Kinderpornografie strafbar gemacht hat, der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Und die Staatsanwaltschaft Hamburg dürfte auch kein Interesse daran haben, sie zu demontieren. Schließlich wird sie möglicherweise noch als Zeugin gegen CM aussagen müssen.
Und darf man deshalb der Frau finanzielle Motive unterstellen?
Obwohl sie nach Angaben der Hamburger Staatsanwaltschaft den Fall offenbar nicht "ausschlachten“ wollte?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.02.2021 um 07:23
Zitat von MisetraMisetra schrieb:"Esmeralda" möchte vermutlich noch in irgendeiner Form Kapital aus der Angelegenheit schlagen. Falls man irgendwann nichts mehr von ihr hört, hat sie sich vielleicht mit Herrn Metzelder "geeinigt". Das werden wir aber dann nie erfahren.
Welches Kapital sollte sie denn aus der Nummer noch schlagen können? Die Dateien wurden sichergestellt, Metzelders Ruf und Karriere sind ruiniert. Möglich dass sie ursprünglich mal ganz kurz erwogen hatte, ihn zu erpressen. Jetzt hat sie aber nichts mehr gegen ihn in der Hand und mit der Veröffentlichung der Chatprotokolle würde sie nicht nur ihn blamieren, sondern ziemlich sicher auch sich selbst.

Der einzige nachvollziehbar Grund warum sie es auf ein Verfahren ankommen lässt ist, dass sie sich für unschuldig hält und auf einen Freispruch spekuliert.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

02.02.2021 um 07:26
Welche speziellen Kontakte zu Ermittlungsbehörden braucht man in einem solchen Fall?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.02.2021 um 02:35
Amtsgericht Düsseldorf muss Pressemitteilung zu Metzelder wieder löschen:

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/christoph-metzelder-amtsgericht-muss-pressemitteilung-zu-ex-fussball-profi-loeschen-a-64adadbe-649f-4c4e-9539-4a2a155e0d9b
Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Presse zu viele Details über die Anklage gegen den ehemaligen Fußballprofi Christoph Metzelder wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie mitgeteilt.[...]

Es sei dem Gericht aber erlaubt, Medienvertreter »wahrheitsgemäß unter Namensnennung über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung zu unterrichten«.
Hat sich damit soviel geändert? Wirkliche Details gab es doch bisher gar nicht. Geht es einzig um die Anzahl der Dateien und die Anzahl der Damen, denen er Dateien schickte?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.02.2021 um 08:20
Hier die Pressemitteilung des OVG Münster:
Das Amtsgericht Düsseldorf war und ist nicht berechtigt, Details aus einer bei ihm eingegangenen Anklage gegen einen ehemaligen Profifußballspieler per Pressemitteilung öffentlich bekannt zu machen. Es war und ist dem Amtsgericht im konkreten Fall aber erlaubt, Medienvertreter wahrheitsgemäß unter Namensnennung über die Anklageerhebung und den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung zu unterrichten. Dies hat das Oberverwaltungsgericht heute in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes entschieden und den vorausgegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert.

Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung über die Anklageerhebung in anonymisierter Form und ohne Nennung des Strafvorwurfs informiert hatte, gab das Amtsgericht wegen zahlreicher Medienberichte und -anfragen ebenfalls hierüber eine Pressemitteilung heraus, die auch im Internet veröffentlicht wurde. Sie enthielt den Namen des Angeschuldigten und offenbarte Details der Anklage, die zuvor nicht öffentlich bekannt waren. Der daraufhin vom Antragsteller beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gestellte Eilantrag blieb erfolglos. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte nun teilweise Erfolg.

Zur Begründung seines Beschlusses hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts ausgeführt: Entgegen der Einschätzung des Verwaltungsgerichts verletze die Pressemitteilung das Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die öffentliche Berichterstattung über den Strafvorwurf greife erheblich in das Persönlichkeitsrecht des Antragstellers ein. Medieninformationen der Pressestelle des Amtsgerichts über das Strafverfahren, denen amtliche Authentizität zukomme, müssten mit Blick auf die Unschuldsvermutung und die Auswirkungen auf das Strafverfahren gerade zu seinem Beginn mit der gebotenen Sachlichkeit, Objektivität und Zurückhaltung erfolgen. Die Pressemitteilung des Amtsgerichts in diesem frühen Verfahrensstadium hätte danach nicht ohne vorherige Anhörung des Antragstellers erfolgen dürfen und gehe über den zulässigen Inhalt hinaus. Außerdem habe die in Rechte des Antragstellers eingreifende Pressemitteilung nicht für die Allgemeinheit im Internet zugänglich gemacht werden dürfen, weil es dafür keine Ermächtigungsgrundlage gebe.

Der Antragsteller müsse es aber wegen der Besonderheiten des Einzelfalles hinnehmen, wenn das Amtsgericht die Medien, die sich auf die Pressefreiheit berufen könnten, durch sorgfältig formulierte Informationen wahrheitsgemäß und unter Namensnennung über den Tatvorwurf in abstrakter Form unter Hinweis auf die Unschuldsvermutung unterrichte. Für eine solche Information liege der erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen vor. Dabei sei nach vorheriger Anhörung des Antragstellers gegebenenfalls knapp und ohne nähere Einzelheiten mitzuteilen, dass dieser den Vorwürfen entgegen trete.

In Bezug auf das weitergehende Begehren, dem Amtsgericht bestimmte Vorgaben für seine künftige Pressearbeit zu dem Strafverfahren zu machen, blieb die Beschwerde erfolglos. Der Antragsteller könne hier keinen - nur ausnahmsweise zulässigen - vorbeugenden Rechtsschutz beanspruchen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 4 B 1380/20 (I. Instanz: VG Düsseldorf 20 L 1781/20)
OVG (Archiv-Version vom 04.02.2021)


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

05.02.2021 um 08:34
Interessant finde ich, dass die Pressemitteilung nicht erwähnt, dass in der von den Anwälten Metzelders beanstandeten Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf Metzelder ein falsches Delikt vorgeworfen wird. Metzelder wird nicht wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften beschuldigt, sondern wegen § 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB.
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
[...]
2.
es unternimmt, einer anderen Person einen kinderpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
Laut OVG hat das AG zum einen den Tatvorwurf unzutreffend wiedergegeben. Metzelder sei nicht wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften (§ 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB), sondern wegen des Unternehmens, einer anderen Person Besitz an kinderpornographischen Schriften zu verschaffen (§ 184b Abs. 1 Nr. 2 StGB), angeschuldigt. "Der Wahrheitsgehalt des Inhalts der streitgegenständlichen Pressemitteilung wird durch die Verwendung des Begriffs der Verbreitung objektiv vergröbert und zu Lasten des Antragstellers verfälscht", heißt es im Beschluss des OVG. Tatsächlich werde Metzelder insoweit "nur" vorgehalten, er habe Dateien an eine einzelne Person weitergeleitet.
LTO


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