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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

3.706 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2019, Kinderpornographie, Verdacht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

17.09.2019 um 00:06
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Wenn ich mir jetzt solche Fotos ansehe (ich sehe mir natürlich nichts dergleichen an und google auch nicht danach) und es kommt heraus, dann wäre das schon eine Straftat, Puhh...Da sich die Bilder automatisch dann auf meinem Rechner im (Cache) befinden...
Danke für deine Antwort! Ich hatte das nicht auf dem Schirm, da ich den Cache fast täglich lösche.
Ob sich die Bilder dann noch auf dem Rechner befinden ist eine andere Frage. Kann sein, kann auch sein, dass sie gelöscht wurden und wieder hergestellt werden können, oder eben auch, dass man keine Spuren mehr findet.
Kommt halt auch auf die Art des Löschens an und ob die Dateien wieder überschrieben wurden - moderne Speicher überschreiben aber (meine ich zumindest) nicht mehr so schnell, weil das die Haltbarkeit des Speichers verkürzt, der nur x Schreibvorgänge zulässt. Kann also sein, dass du zwar löschst, die Datei aber trotzdem noch gut zu finden ist.

Wenn man den Internet-Datenverkehr kennt, dann sieht man ja auch, wann, wo und wieviel du auf welchen Seiten warst. Mehrere hundert mb traffic mit Pornoseiten liessen sich z.b. nicht wirklich mehr mit "Zufall" erklären.

Sollte Metzelder keinen Trojaner, Virus oder was weiß ich nicht was auf seinem Telefon haben, wird er wohl in den Arsch gekniffen sein.


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17.09.2019 um 00:20
Hier nochmal eine nähere Definition, was der BGH unter "Besitz" versteht:
2. Besitz im Sinne des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist das Aufrechterhalten des tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund Besitzwillens. Dementsprechend entfällt der Besitz bei vollständig gelöschten Dateien.

3. Ein Fortbestehen von Dateien an Speicherorten, die dem durchschnittlichen Computerbesitzer nicht mehr ohne Weiteres zugänglich sind, begründet keinen Besitz im Sinne der Vorschrift.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/17/2-311-17.php


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17.09.2019 um 01:41
Zitat von tracestraces schrieb:Hier nochmal eine nähere Definition, was der BGH unter "Besitz" versteht:
2. Besitz im Sinne des Besitzes kinderpornographischer Schriften ist das Aufrechterhalten des tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses aufgrund Besitzwillens. Dementsprechend entfällt der Besitz bei vollständig gelöschten Dateien.

3. Ein Fortbestehen von Dateien an Speicherorten, die dem durchschnittlichen Computerbesitzer nicht mehr ohne Weiteres zugänglich sind, begründet keinen Besitz im Sinne der Vorschrift.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/17/2-311-17.php
In der Begründung geht es Hauptsächlich um die mögliche Verjährung der Strafbarkeit des "zurückliegenden" Besitzes und Verfahrenshickhack. Ich würde daraus nicht ableiten, dass man durch Löschen aus dem Schneider ist, zumal es hier auch nur um den "Besitz" geht.
In einem anderen Beshluss des BGH steht nämlich folgendes:
2. Gegenüber dem Sich-Verschaffen gemäß § 184b Abs. 4 Satz 1 a. F. StGB tritt der Besitztatbestand gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB a. F. als subsidiärer Auffangtatbestand zurück (st. Rspr.). Für den in der tatbestandlichen Struktur und der Schutzrichtung weitgehend übereinstimmenden § 184c Abs. 4 Satz 1 StGB a.F. gilt im Verhältnis des Sich-Verschaffens (§ 184c Abs. 4 Satz 1 Var. 1 StGB) zu dem Besitz (§ 184c Abs. 4 Satz 1 Var. 2 StGB a. F.) jugendpornographischer Schriften nichts anderes.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/15/1-255-15.php


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17.09.2019 um 07:11
Zitat von RotmilanRotmilan schrieb:Doch, ich habe durchaus schon voll ausgeschriebene Namen bei Kinderschändern, Kindermördern und Vergewaltigern gelesen,
In der Phase erster Ermittlungen? Als erst ein Verdacht bestand?


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17.09.2019 um 11:32
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Aber statt den Tatvorwurf zu sehen, wird er nur bedauert. Und alle anderen schlecht gemacht.
Zitat von Katinka1971Katinka1971 schrieb:Macht ihr euch auch so einen Kopf beim Otto Normal Menschen?
Naja, bedauern vielleicht nicht, aber anders als Heinblöd Kowalski glaubt man im gewissen Maße jemanden aus der Öffentlichkeit einschätzen zu können, dass das natürlich Mumpitz ist, wird einem spätestens dann klar, wenn man von kruden Sexualpraktiken usw. hört. Und nur bedauert...und alle anderen schlecht gemacht, stimmt schlicht und einfach nicht.

Ob jemand reich oder berühmt ist oder arm wie eine Kirchenmaus, kann eine subjektive Meinung im übrigen auch nicht wirklich beeinflussen, gibt auch Typen denen man alles mögliche zutrauen würde, obwohl sie prominent sind.

Verstehe daher die Diskussion über Vermögen hier überhaupt nicht, andersrum tut man so, als ob es einem um die geschändeten Kinder geht, um dann darauf hinzuweisen das der ja eh' genug Kohle hat, um damit fertig zu werden, egal ob der Verdacht begründet ist oder nicht.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Rotmilan schrieb:
Doch, ich habe durchaus schon voll ausgeschriebene Namen bei Kinderschändern, Kindermördern und Vergewaltigern gelesen,
In der Phase erster Ermittlungen? Als erst ein Verdacht bestand?
Mit Sicherheit nicht, ausser du bist bekannt wie eben Metzelder.
Zitat von tracestraces schrieb:3. Ein Fortbestehen von Dateien an Speicherorten, die dem durchschnittlichen Computerbesitzer nicht mehr ohne Weiteres zugänglich sind, begründet keinen Besitz im Sinne der Vorschrift.
Es wird aber sicherlich unterschiedlich von einem Gericht gewürdigt, ob ich 2000 KP Dateien oder 5 Dateien in der Versenkung hab verschwinden lassen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

17.09.2019 um 13:28
Zitat von MauritzMauritz schrieb:Verstehe daher die Diskussion über Vermögen hier überhaupt nicht, andersrum tut man so, als ob es einem um die geschändeten Kinder geht, um dann darauf hinzuweisen das der ja eh' genug Kohle hat, um damit fertig zu werden, egal ob der Verdacht begründet ist oder nicht.
Also mir persönlich geht es in erster Linie um die Kinder...
Nur wenn Herr M. von dem Verdacht freigesprochen wird, dann steht er besser da, als Otto-Normalverbraucher...
Schon im Vorfeld kann sich Hr. M. die besten Anwälte leisten...was Otto-Normalverbraucher nicht kann.
Welcher Star-Anwalt sollte ihn denn verteidigen, wenn kein Geld fließt, er bekommt einen Pflichtverteidiger und gut ist..
Das sind schon von vornherein unterschiedliche Bedingungen...
Hr. M. wird freigesprochen und trotzdem kann er noch bei seinem Geschäftspartner wieder einsteigen oder nach Timbuktu auswandern, Geld ist ja vorhanden...
Otto...kann z.B. nicht mehr in seinem Beruf als Erzieher zurück, obwohl er auch freigesprochen wurde, er wird vermutlich Harzt 4 beantragen müssen usw..usf...
Wer hat jetzt deiner Meinung nach, die besseren Karten?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

17.09.2019 um 14:28
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Schon im Vorfeld kann sich Hr. M. die besten Anwälte leisten...was Otto-Normalverbraucher nicht kann.
Welcher Star-Anwalt sollte ihn denn verteidigen, wenn kein Geld fließt, er bekommt einen Pflichtverteidiger und gut ist..
Im Fall der ermordeten Irina hat der Angeklagte auch einen Staranwalt an seiner Seite. Dabei ist jetzt schon klar, dass er völlig pleite ist.

Und vielleicht sollte man Pflichtverteidiger nicht immer so hinstellen, als seien das perse unfähige Juristen.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

17.09.2019 um 14:45
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Otto...kann z.B. nicht mehr in seinem Beruf als Erzieher zurück, obwohl er auch freigesprochen wurde, er wird vermutlich Harzt 4 beantragen müssen usw..usf...
Unsinn. Natürlich kann er auch wieder und weiterhin als Erzieher arbeiten. Ein paar Kilometer weiter sogar, wenn was an dem Vorwurf dran war. Kommt drauf an welche Strafe er erhalten hat, ob die Strafe im Führungszeugnis erscheint.
Mit dem jetzigen Vorwurf, der gegen Metzelder derzeit besteht, würde das von deinem Otto gar niemand wissen.


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17.09.2019 um 14:56
MissWexford schrieb:
Otto...kann z.B. nicht mehr in seinem Beruf als Erzieher zurück, obwohl er auch freigesprochen wurde, er wird vermutlich Harzt 4 beantragen müssen usw..usf...
Frau.N.Zimmer:
Unsinn. Natürlich kann er auch wieder und weiterhin als Erzieher arbeiten. Ein paar Kilometer weiter sogar, wenn was an dem Vorwurf dran war. Kommt drauf an welche Strafe er erhalten hat, ob die Strafe im Führungszeugnis erscheint.
Mit dem jetzigen Vorwurf, der gegen Metzelder derzeit besteht, würde das von deinem Otto gar niemand wissen.
Leider Ja. Sogar, wenn jemand für Mord verantwortlich ist, kann er Erzieher in der Grundschule werden. So geschehen bei den sogenannten Satanistenmördern, die Sandro Beyer in den Wald lockten und mit Elektrokabel erdosselten. Es war ein gemeinschaftlicher Mord und einer der Verurteilten wurde später Erzieher an einer Grundschule.
Satanistenmörder arbeitet als Erzieher im Schulhort
Ein Jahr nach ihren Taten wurden die Satanisten zu acht beziehungsweise sechs Jahren Jugendhaft verurteilt. Jetzt hat die "Bild"-Zeitung einen der damaligen Mörder aufgetan. Der Mann soll als Hort-Erzieher an einer Grundschule im thüringischen Saalfeld gearbeitet haben. Ein Satanistenmörder als Grundschul-Pädagoge?
Quelle: http://www.news.de/panorama/855674816/satansmoerder-als-erzieher-im-schulhort-in-saalfeld-in-thueringen-absurd-morde-1993-verurteilter-arbeitet-als-paedagoge/1/


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

17.09.2019 um 15:19
Zitat von CuchulainCuchulain schrieb:Leider Ja.
Die Satanisten-Mörder hatte ich gar nicht auf dem Schirm :( Ich will gar nicht wissen wie viele mit " Dreck am Stecken" mit Kindern arbeiten. Ein erweitertes Führungszeugnis wird ja leider auch nicht überall verlangt.

Neulich erst in meiner Gegend, ein Azubi der sich an Kindergartenkindern vergangen hat -.- Der darf auch wieder weil er selbst noch als Jugendlicher verurteilt wurde. Niemand kennt den Namen, der zieht paar Kilometer weg und fertig.


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17.09.2019 um 18:33
Zitat von GrinningMouthGrinningMouth schrieb:Ich würde daraus nicht ableiten, dass man durch Löschen aus dem Schneider ist, zumal es hier auch nur um den "Besitz" geht.
Mal vom direkten Fallbezug abgesehen aber dennoch im Zusammenhang interessiert und vielleicht weiß das hier jemand:

Wie ist denn "Besitz" definiert. Hat sich der Fall hier so zugetragen wie kolportiert hat ja die Person die zur Polizei gegangen ist auch diese Bilder "besessen" weil sie ihr eben über WhatsApp geschickt wurden. Das kann doch eigentlich nicht strafbar sein, oder etwa doch?


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.09.2019 um 00:20
Weil hier offenbar ein paar falsche Vorstellungen darüber existieren, was - trotz ziemlich klarer Formulierung im Gesetz, welches hier schon mehrfach zitiert wurde - strafrechtlich relevant ist und was nicht, hier eine recht gute Klarstellung aus dem Focus:

https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/verdachtsfall-christoph-metzelder-kinderpornos-ueberlastete-polizei-beauftragt-externe-firmen-mit-sichtung-von-material_id_11148865.html
Beispielsweise überprüfe seine Firma, ob ein mutmaßlicher Täter gezielt nach den Fotos gesucht und sie tatsächlich angeschaut habe – oder ob er ohne es zu wollen in den Besitz der Bilder gelangt ist, etwa weil er sie versehentlich angeklickt hat oder weil sie ihm von Dritten geschickt wurden. „Wir werten die Nutzungsspuren aus. Aufgrund bestimmter Konstellationen können wir dann sagen: Der Verdächtige hat das Material ganz bewusst und gewollt konsumiert – oder eben nicht“.



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18.09.2019 um 00:24
Zitat von ArcherArcher schrieb:Wie ist denn "Besitz" definiert. Hat sich der Fall hier so zugetragen wie kolportiert hat ja die Person die zur Polizei gegangen ist auch diese Bilder "besessen" weil sie ihr eben über WhatsApp geschickt wurden. Das kann doch eigentlich nicht strafbar sein, oder etwa doch?
Lies doch nochmal genau nach, ob du die Empfängerin hier irgendwo wiederfindest...

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünfJahren wird bestraft, wer
1.
eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b)
die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2.
es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinderpornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3.
eine kinderpornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4.
eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.



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18.09.2019 um 10:41
Zitat von emzemz schrieb:Im Fall der ermordeten Irina hat der Angeklagte auch einen Staranwalt an seiner Seite. Dabei ist jetzt schon klar, dass er völlig pleite ist.
Falls Du den Fall Irina A. meinst, da denke ich mal wird der Verteidiger schon von vornherein gewusst haben, dass da nichts zu holen ist..
Der Anwalt hat die Verteidigung vllt. pro bono übernommen, was ich sehr stark vermute....
Zitat von emzemz schrieb:Und vielleicht sollte man Pflichtverteidiger nicht immer so hinstellen, als seien das perse unfähige Juristen.
Das war auch nicht damit gemeint, sondern als Otto-Normal kann man sich eben nicht einen Anwalt aussuchen...


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18.09.2019 um 11:02
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Der Anwalt hat die Verteidigung vllt. pro bono übernommen, was ich sehr stark vermute....
Weil dieser Angeklagte unbedingt das soziale Engagement einer Anwaltskanzlei benötigt?
Das kann ich mir in diesem Fall jetzt eher nicht vorstellen.


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18.09.2019 um 11:27
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Das war auch nicht damit gemeint, sondern als Otto-Normal kann man sich eben nicht einen Anwalt aussuchen...
In dem Landgerichtsbezirk, in dem ich arbeite, wird Otto Normal angeschrieben, dass das Gericht beabsichtigt, ihm einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Otto Normal wird eine Frist gesetzt, in der er mitteilen kann, welchen Verteidiger er haben möchte. Dieser wird ihm dann bestellt und kann nur unter sehr engen Voraussetzungen die Pflichtverteidigung ablehnen. Nur wenn Otto Normal keinen Wunsch äußert, wählt das Gericht den Verteidiger aus.


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18.09.2019 um 11:36
@gräfinzahl


Das ist auch so, gemäß § 142 StPO:

https://dejure.org/gesetze/StPO/142.html
§ 142
Auswahl des zu bestellenden Pflichtverteidigers
(1) 1Vor der Bestellung eines Verteidigers soll dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. 2Der Vorsitzende bestellt diesen, wenn dem kein wichtiger Grund entgegensteht.
Allerdings kann der Anwalt das Mandat auch ablehnen. Dazu müssen aber wichtige Gründe vorliegen. Wenn man sich aber einen vielbeschäftigten Staranwalt auserkoren hat wird der schon seine Gründe finden, z.B. Auslastung und Terminkollisionen ;)

Aber dass man einfach einen Anwalt nehmen muss den einem das Gericht bestellt ist schlicht nicht richtig.


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18.09.2019 um 12:02
Es ist nur eine Sollvorschrift. Deshalb wollte ich mit meinem Beitrag deutlich machen, dass es auch tatsächlich so gehandhabt wird.

Bei uns nehmen tatsächlich auch die "Staranwälte" die Pflichtverteidigermandate an. Mit Auslastung redet sich da keiner raus.

Wie es in anderen Bezirken ist, weiß ich nicht.


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Metzelder - Verdacht auf Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie

18.09.2019 um 12:05
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Bei uns nehmen tatsächlich auch die "Staranwälte" die Pflichtverteidigermandate an. Mit Auslastung redet sich da keiner raus.
Was macht einen eigentlich zum Staranwalt? Juristische Erfolge, die Vertretung von Stars, oder ambitionierte Honorare?


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18.09.2019 um 12:17
Zitat von ArcherArcher schrieb:Wie ist denn "Besitz" definiert.
Denke mal, das Nachfolgende könnte vielleicht weiterhelfen, wobei ich nicht zu beurteilen vermag, inwieweit dies auch stimmt.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-kanzlei-verzeichnis/erwerb-verbreitung-und-besitz-kinderpornografischer-schriften/
Wichtig: Sollten Sie aus Versehen Kinderpornografie heruntergeladen haben, fehlt es am sogenannten vorsätzlichen Besitzwillen. Wichtig ist jedoch, dass das Material unverzüglich gelöscht wird.



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