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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 21:57
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ansonsten kann ich mich nur wundern, wie brutal die Urteilsschelte hier ausfällt. Als wäre nicht MG der Verbrecher, sondern das Gericht.
Für mich ist G mit Sicherheit der Verbrecher, aber er hätte nach dem was bekannt ist meiner Meinung nach nicht verurteilt werden dürfen.
Und ob es die "Beweise" gibt die eventuell hinter verschlossenen Türen zum Tragen gekommen sind darf man auch anzweifeln.
Ohne sichere Belege bleibt es für mich ein Bananenurteil, egal wie groß die Empörung ist.

Wie schrieb unlängst ein Forenkollege:
In dubio pro reo gilt wohl in Braunschweig nicht.
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Zugfahrt
Gibt es , neben dem Handy in der Expo-Funkzelle, jetzt auch einen Beweis für eine Zugfahrt?

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 21:58
Der Volkszorn artet hier gerade komplett aus.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Genausogut hätte G den KM im Streit erschlagen haben können, weil er von selbigem erwischt wurde, als er seiner Affäre nachgestellt hat“, schrieb @ExilHarzer.

Ist damit allen Ernstes gemeint, dass MG morgens um 4.30 Uhr dabei erwischt wurde, wie er Frau M nachstellte und es deshalb zu einem tödlichen Streit kam? Wie hat dieses Nachstellen denn ausgesehen? Und wo hat es stattgefunden - in der Küche, im Garten?
Auch aus meiner Sicht sind die vorgefundenen Spuren und Zeugenaussagen erst einmal mit mindestens drei verschiedenen Szenarien konsistent: dem Auflauern, der Begegnung im Garten als G seiner Geliebten nachstellte und erwischt wurde, und dass G aus welchen Gründen auch immer mit KM in ein tödliches Handgemenge geriet, das mit Schädelbruch endete.

Aus meiner Sicht ist dieses von mir vorgeschlagene Szenario sogar mit nahezu allen bekannten Fakten konsistent und wurde offensichtlich nie geprüft, da es den Tatbestand des Mordes nicht erfüllt. Wenn man aber den Vorsatz und Mord nicht beweisen kann und die gleichen Indizien auch einen anderen Ablauf zulassen, kann man nicht auf Mord erkennen.
Ansonsten kann ich mich nur wundern, wie brutal die Urteilsschelte hier ausfällt. Als wäre nicht MG der Verbrecher, sondern das Gericht.
Das klingt für mich ähnlich beunruhigend nach Stammtisch wie „er musste weg“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, also ist MG kein Verbrecher.
Da bestätigt @ExilHarzer, dass das Gericht ein Mordmotiv frei erfunden habe, um den Angeklagten hinter Gitter zu bringen. Solche Vorwürfe müsse sich das Gericht bzw. Staatsanwaltschaft „ schon gefallen lassen“, schrieb er.

Und @Papaya64 greift ausdrücklich die Formulierung auf, dass es sich bei dem Richterspruch um ein „Bananenurteil“ handele, also ja wohl um eine Willkürentscheidung, die einer Bananenrepublik alle Ehre machen würde.
“Frei erfunden“ legst Du mir jetzt zum zweiten Mal in den Mund. Richtig ist, dass ich der Meinung bin, auf Basis der öffentlichen Fakten ist dies kein überzeugendes Motiv, sondern eins von vielen dünnen Indizien, mit der in einer nicht überzeugenden Kette ein nicht überzeugendes Urteil gefällt wurde.

Die Assoziation „Bananenurteil“ mit „Bananenrepublik“ ist Manipulation. Weder Exilharzer noch ich haben unseren Staat als Bananenrepublik bezeichnet, sondern das Urteil als „Banane“. Aus gutem Grund und mit zahllosen Argumenten.
„Es ist das gute Recht eines jeden, ein Urteil anzuzweifeln“, erklärte @ExilHarzer.
Das ist selbstverständlich richtig. Aber es kommt dabei auch auf die Form und auf die Begründung der Kritik an. Ich jedenfalls kann es nicht nachvollziehen, wenn es zum Urteil pauschal heißt: „Wäre es in Ordnung, wäre auch keine Revision eingelegt worden“. Oje, ob ein Urteil in Ordnung ist, entscheidet ja wohl nicht der Rechtsanwalt, der Revision einlegt, sondern der BGH.
Was damit ganz offensichtlich gemeint ist, ist natürlich: wenn das Urteil eindeutig und zwingend gewesen wäre, wäre eine Revision nicht so offensichtlich und mit großen Erfolgsaussichten eingelegt worden sondern als formeller Akt.

Das hat nichts damit zu tun, was der BGH tatsächlich entscheidet.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 22:24
Ich darf also aus den Reaktionen von @ExilHarzer und @Papaya64 schließen, dass als ernsthaftes Szenario in Betracht gezogen werden muss, MG habe um 4.30 Uhr in Groß Döhren seiner Geliebten „nachgestellt“ (was immer das bedeuten mag) und in der Folge sei es unglücklicherweise zum Ableben von KM gekommen?

Das „frei erfunden“ bezog sich nicht auf @Papaya64, sondern darauf, dass @ExilHarzer sich diese Formulierung ausdrücklich zueigen gemacht hat.

Gelernt habe ich jetzt, was ein Bananenurteil ist. Wenn etwas „Banane“ ist, muss es sich um ein krummes Ding handeln. Und krumme Dinger drehen doch nur Übeltäter, oder?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 22:25
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Gibt es , neben dem Handy in der Expo-Funkzelle, jetzt auch einen Beweis für eine Zugfahrt?
Das hast Du mich schon mal gefragt. Wenn ich einen Beleg hätte oder es einen Beweis für die Zugfahrt gäbe, wären es keine Indizien mehr.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:zenarien konsistent: dem Auflauern, der Begegnung im Garten als G seiner Geliebten nachstellte und erwischt wurde, und dass G aus welchen Gründen auch immer mit KM in ein tödliches Handgemenge geriet, das mit Schädelbruch endete.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen wieso MG morgens um 5 Uhr im Garten seiner Geliebten nachstellen sollte.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:t ist, ist natürlich: wenn das Urteil eindeutig und zwingend gewesen wäre, wäre eine Revision nicht so offensichtlich und mit großen Erfolgsaussichten eingelegt worden sondern als formeller Akt
Große Erfolgsaussichten? Wer sagt das? Wahrscheinlich nur Nitschmann.

Und zu dem Richterspruch: “ Er mußte weg“
KM ist nicht mehr da. Also mußte er wohl für MG “weg“


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 22:39
Noch ein kurzer Nachtrag zu @Papaya64
und dem Hinweis, noch sei das Urteil nicht rechtskräftig und MG mithin kein Verbrecher.

Stimmt! Laut Urteil ist MG zwar ein Verbrecher, aber noch nicht rechtskräftig.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 22:46
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Das hast Du mich schon mal gefragt. Wenn ich einen Beleg hätte oder es einen Beweis für die Zugfahrt gäbe, wären es keine Indizien mehr.
Du hast 6 Indizien aufgeführt um das Urteil zu begründen.
Darunter das Handy in der Expofunkzelle.
Wer den Prozess und die Medien aufmerksam verfolgt hat weiß, das besagtes Handy NICHT in der Expo Funkzelle eingeloggt war.

Dann eine Zugfahrt.
Es ist überhaupt nicht erwiesen ob G mit dem Zug gefahren ist. Es ist vielleicht naheliegend, da das Handy wohl in der Nähe des HBF eingebucht war.

Die beiden Sachen kann man streichen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Gelernt habe ich jetzt, was ein Bananenurteil ist. Wenn etwas „Banane“ ist, muss es sich um ein krummes Ding handeln. Und krumme Dinger drehen doch nur Übeltäter, oder?
Na siehst Du, wieder was gelernt....
Das mit dem krummen Ding will ich dem Gericht jetzt mal nicht anheimstellen, das wäre etwas weit gegriffen.
Ob da mit irgendwelchen heimlichen Aussagen was hinter den Kulissen krumm war wissen wir nicht.


Ich bleibe dabei, Bananenurteil, gleich was an Kritik kommt.
Vielleicht bewegen mich neue Erkenntnisse im Zuge der Revision zum revidieren meiner Aussage, aber bis dahin bleibt es dabei. Egal wer sich wie darüber echauffiert.

Für mich ist G nach wie vor der (Haupt-)Täter, nur hätte man ihm meiner Meinung nach anders habhaft werden müssen. Und wenn er erstmal nur für die Unterschlagungen inhaftiert worden wäre. Das hätte Zeit für weitere Mordermittlungen geschafft.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 22:58
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Darunter das Handy in der Expofunkzelle.
Wer den Prozess und die Medien aufmerksam verfolgt hat weiß, das besagtes Handy NICHT in der Expo Funkzelle eingeloggt war.

Dann eine Zugfahrt.
Es ist überhaupt nicht erwiesen ob G mit dem Zug gefahren ist. Es ist vielleicht naheliegend, da das Handy wohl in der Nähe des HBF eingebucht war.

Die beiden Sachen kann man streichen.
Du hast Recht. War ein Fehler von mir, und ich nehme das hiermit zurück.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 23:03
@Retsiemfoh
Alles gut.
Ich überblicke selbst manchmal den ganzen Wust nicht mehr richtig.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 23:26
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb am 24.08.2021:Ergänzung: Selbst auf der ZDF Seite https://www.zdf.de/gesellschaft/aktenzeichen-xy-ungeloest/xy569-fall4-mysterioeser-vermisstenfall-100.html (Archiv-Version vom 18.08.2021)
steht weiter oben
In den Tagen nach der Tat hatte er in zwei Baumärkten in Goslar und Bad Harzburg Bau-Materialien gekauft, darunter einen achtteiligen Bauzaun mit Betonfüßen.
Und unten dann
Ende April kaufte der Tatverdächtige im Raum Bitterfeld / Sachsen-Anhalt:
8 Bauzaunelemente (350 x 200 cm)
8 Betonfüße
Also so richtig klar ist das nicht mit Bitterfeld.
Lassen wir Bitterfeld mal raus.
Die anderen Produkte wurden in Goslar und Bad Harzburg gekauft.
Die gebuchten Hotels waren in Vienenburg bzw. Wöltingerode und Goslar. Bei 80 Reservierungen wird der einen gewaltigen Teil seiner Freizeit dort verbracht haben und Ortskundig sein.

Vielleicht liegt die Leiche nur 10 Kilometer von Groß Döhren entfernt? Irgendwo im Dreieck Bad Harzburg/Vienenburg/Goslar?
Wäre ja aus dem Nahbereich raus, der abgesucht wurde. Da gibt es auch viele Teiche etc.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 23:35
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:Du hast Recht. War ein Fehler von mir, und ich nehme das hiermit zurück.
Respekt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 23:43
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn etwas „Banane“ ist, muss es sich um ein krummes Ding handeln. Und krumme Dinger drehen doch nur Übeltäter, oder?
Nö.

https://www.openthesaurus.de/synonyme/%28total%29%20Banane%20%28sein%29


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

17.06.2022 um 23:54
Okay, dann nicht. Da war ich wohl zu panne...😊🤣😂


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.06.2022 um 00:12
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Vielleicht liegt die Leiche nur 10 Kilometer von Groß Döhren entfernt? Irgendwo im Dreieck Bad Harzburg/Vienenburg/Goslar?
Wäre ja aus dem Nahbereich raus, der abgesucht wurde. Da gibt es auch viele Teiche etc.
Ist natürlich alles möglich. Was mich allerdings etwas stört ist, dass die Region Wöltingerode recht touristisch aussieht. Da wird die Ablage schwierig, das Nachbessern mit Baumaterialien wahrscheinlich auch. Irgendein abgelegener Lost Place wäre vielleicht günstiger.

Die Schächte von Hercynia sind vermutlich sehr gut gesichert worden, wenn Schacht I jetzt Wohngebiet ist. Nicht auszudenken, dass da spielende Kinder reinfallen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

18.06.2022 um 00:19
@Papaya64
Im Lockdown wird da gar nicht so viel losgewesen sein. In dem Gebiet sind überall befestigte, gut befahrbare Waldwege. 300 Meter unterhalb von Schacht II ist eine Kleingartenkolonie.
Die Schächte sind vor langem mit Schutt verfüllt worden, aber trotzdem dürfte teilweise noch Peripherie (Wetterkanäle etc.) vorhandensein.
https://www.lars-baumgarten.de/die-reviere-und-ihre-sch%C3%A4chte/6-nordharz/6-32-vienenburg/


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 18:38
In vielen Beiträgen hier ist es als schwerer Fehler und völlig unverständlich von MG eingestuft worden, dass er den Leihwagen am Tatmorgen in unmittelbarer Tatortnähe parkte. Tatsächlich haben Zeugen den Wagen ja auch gesehen und damit einen wichtigen Hinweis auf den Täter geliefert.

War es also Hybris oder fahrlässige Dummheit, die MG zum Abstellen des Fahrzeugs im Bereich Fortunaweg veranlasste? Zumindest über den langen Zeitraum von mehr als sieben Stunden kann dies eigentlich so nicht geplant gewesen sein.

Dabei gibt es durchaus Szenarien, wo es von Vorteil gewesen wäre, schnell den Wagen erreichen und verschwinden zu können.

Erste Variante - und die ist meines Wissens so noch nicht erörtert worden: Angenommen, MG hatte gehofft, KM am frühen Morgen mit der Pistolenarmbrust im Anschlag quasi „zu Tode erschrecken“ zu können (nach zweimaligem Herzinfarkt wäre der Schreck und der Schock, mit einer Waffe bedroht zu werden, für KM sicher hochgradig gefährlich gewesen).

Ich komme auf diese Überlegung auch deshalb, weil MG doch nach „Schockwirkung durch Armbrust“ gegoogelt haben soll. Wenn es gelungen wäre, KM in tödliche Aufregung zu versetzen, hätte das für MG Riesenvorteile gehabt: Ein tot im Garten vorgefundenes, ansonsten unverletztes Herzinfarktopfer hätte wohl kaum polizeiliche Ermittlungen wegen eines Tötungsdelikts ausgelöst.

Nach einem solchen Vorfall hätte MG schnell in den Fiat steigen und unbehelligt nach Hause fahren können.

In Variante 2 wäre der unmittelbar am Grundstück parkende Mietwagen noch wichtiger gewesen. Wenn der Täter den Plan hatte, KM wirklich spurlos zu beseitigen (und zwar so, dass auch ein freiwilliges Verschwinden seines besten Freundes im Bereich des Möglichen gelegen hätte), dann wäre es eventuell ein probates Mittel gewesen, KM mit vorgehaltener Waffe in den Fiat zu zwingen, um ihn dann an einem vorbereiteten Ort zu töten und zu verstecken.

Es hätte keine Blutspuren gegeben (auch nicht in dem Mietwagen), und die riskante Verbringung per Caddy und Transport dieses Wagens nach Hannover wären überflüssig gewesen. Einen Mord hätte man MG so noch viel schwerer nachweisen können.

Eine dritte Variante, bei der wiederum eine schnelle Flucht mit einem bereitstehenden Pkw angesagt gewesen wäre, hätte darin bestanden, KM mit der Armbrust zu erschiessen und das Opfer im Garten liegen zu lassen. Aber in so einem Fall, das wusste der Bundespolizist genau, wäre sofort das ganz Umfeld des Opfers durchleuchtet und auch er sehr schnell bei den Mordermittlungen ins Visier geraten.

Ich glaube daher, MG wollte KM aus dem Weg räumen - und zwar so, dass er danach sofort mit dem Fiat verschwinden konnte, anstatt ihn über etliche Stunden in Groß Döhren stehen zu lassen und umständlich den Caddy zu nutzen.

Offenkundig ist etwas schiefgelaufen - sei es, dass MG seinen Freund aus Versehen schwer verletzte oder dass KM sich wehrte und vielleicht zum Gegenangriff überging. So musste MG dann offenbar notgedrungen das stark blutende Opfer beseitigen und dafür ebenso notgedrungen den Caddy nehmen, da Blutspuren im Mietwagen ein völliges „no Go“ gewesen wären.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 18:58
Ich halte das für kreative und gute Ideen.

Variante 1: durchaus möglich. Die "Schockwirkung" finde ich allerdings ein bißchen an den Haaren herbeigezogen; wenn man tatsächlich danach googlet findet man erwartungsgemäß auch nichts zum Schock durch den reinen Anblick. Aber die Idee ist realistisch - was wäre aber Plan B, wenn das Opfer nicht vor Schreck umfällt? Das, was dann vermutlich passiert ist? Dann hätte der Täter im Vorfeld den rein optischen Schockmoment maßlos überschätzt, aber für denkbar halte ich das durchaus.

Variante 2: auch möglich, allerdings bietet der Mietwagen hier (wie auch bei der Idee, diese Art von Entführung sei auch am Friedhof geplant) gegenüber dem eigenen Auto nur Nachteile. Falls es zum Kampf kommt, sind DNA und ggf Blut im Mietwagen, die man im Privatauto noch erklären könnte. Und er müsste das Opfer fahren lassen und ständig mit der Armbrust bedrohen. Ich würde vermutlich in so einer Situation massiv beschleunigen und den Täter darauf hinweisen, dass er bei einem Schuss auch nicht lebend aus dem Auto herauskommt. Ich halte das für eine nicht so plausible Variante.

Variante 3: wurde auch hier schon mit exakt von dir genannten Argument entkräftet, analog Friedhof. Kein Alibi, Armbrust, Affäre, geklauter Perso, "Motiv" wäre alles womöglich noch schneller aufgedeckt worden.

Variante 1 oder eine ähnliche Variante ist am interessantesten.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 19:14
Ich finde die Variante 1 auch denkbar.
Zudem könnte es sein (hatten das Thema hier schon mal) das Der TV zunächst nur vorhatte die Katze zu töten um KM weiter zu terrorisieren. Dann ist irgendwas schiefgegangen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 20:13
Also jemanden zu Tode erschrecken auch wenn er herzkrank ist, so schnell geht das nun doch nicht. Vor allen Dingen wenn derjenig ein Freund ist (falls MG nicht maskiert war) da ist der Schreck sicher nicht so groß wie bei einem Fremden.

Das was ich mir vorstellen könnte was an dem Morgen schiefgelaufen ist wäre folgendes: MG ging fest davon aus, das der Caddy an dem Morgen am Fortunaweg parkte warum auch immer, was ja nicht der Fall war, er das aber bei der “ Aufregung“ erstmal überhaupt nicht bemerkte. Sondern erst dann als er KM durch den Garten schleifen wollte. Und ihm dann nichts anderes übrig blieb die Schlüssel aus dem Haus zu holen, und das Auto zum Fortunaweg zu fahren.

Sollte es sich so zugetragen haben, wäre es natürlich ein Unding das er nicht darauf geachtet hätte wo der Caddy parkt.
Aber es gibt nichts was es nicht gibt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 21:30
Natürlich weiß ich auch, dass die Überlegung mit dem „zu Tode erschrecken“ nicht in Stein gemeißelt ist.

Aber ich habe mich vorab auch erkundigt und bin auf unterschiedliche Einschätzungen von Medizinern gestoßen. Da gibt es die Meinung, das tödliche Erschrecken sei keine medizinische Praxis, aber Andere vertreten die Auffassung, so etwas könne durchaus zum Tode führen.

„Jeder emotionale Ausnahmezustand kann das Herz-Kreislauf-System beeinflussen. Das gilt für freudige Ereignisse ebenso wie für traurige“, erklärt zum Beispiel Professor Axel Linke, Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin und Kardiologie am Herzzentrum Dresden.
„In beiden Fällen wirkt der emotionale Stress auf den Organismus, der zum Herzinfarkt führen kann“, so Linke. „Wenn Blutgefäße durch Vorerkrankungen bereits geschädigt sind, können diese einreißen. Legt sich über diesen Riss ein Blutgerinsel, kann es zum Verschluss der Herzkranzgefäße und in deren Folge zum Herzinfarkt kommen“.

(Quelle: www.sana.de/herzmedizin/zu-Tode-erschrecken.).

Was, wenn MG eine solche Expertise gelesen - und geglaubt hätte, mit einem solchen Erschrecken könnte er KM um die Ecke bringen?

Er hat ja auch geglaubt, dass man ihm das krude Armbrust-Dementi abnimmt und dass ihm auch keiner auf die Schliche mit dem Zweithandy kommt...


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

19.06.2022 um 21:35
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:MG ging fest davon aus, das der Caddy an dem Morgen am Fortunaweg parkte
Das wird hoffentlich ermittelt worden sein, ob der Caddy über Nacht "immer" vor dem Haus abgestellt war oder eigentlich "immer" im Fortunaweg/in der Nachbareinfahrt oder unterschiedlich.
Zitat von RetsiemfohRetsiemfoh schrieb:als er KM durch den Garten schleifen wollte. Und ihm dann nichts anderes übrig blieb die Schlüssel aus dem Haus zu holen, und das Auto zum Fortunaweg zu fahren.
Das ist für mich - aus Sicht des Täters - der Schwachpunkt an dem Handlungsablauf!
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Schock durch den reinen Anblick. Aber die Idee ist realistisch - was wäre aber Plan B, wenn das Opfer nicht vor Schreck umfällt?
Der Täter müsste sicher feststellen, dass der Schock* tödlich war. Was bedeuten würde, die Distanz, die durch die (Bedrohung mit einer) Schusswaffe gegeben war, aufzugeben und nah an das Opfer heranzutreten / es zu berühren und ggf "nachzuhelfen".
Und da muss er entscheiden, ob er das Opfer liegenlassen kann. Nein, weil er eigene Spuren hinterlassen hat? Oder nein, weil das Opfer noch lebt?
Im ersten Fall reicht vllt ein Rundumblick, und wenn im Haus und in der Nachbarschaft alles ruhig bleibt, kann er ins Haus gehen, den Schlüssel usw holen, den Caddy umparken, ... Das würde in meiner Vorstellung keine 10 Minuten dauern vom Betreten des Hauses bis zum Einladen und Abfahren. Passt aber von der langen Dauer her nicht so richtig zu den Zeugenaussagen, vor allem des Sohnes: kurz vor 6 Uhr Schiebetüren gehört.
Im zweiten Fall müsste er doch irgendwie sicherstellen, dass das Opfer nicht flieht, während er den Tatort verlässt, um den Caddy zu organisieren, bzw sich nicht bemerkbar machen kann! Rufen, Klopfen, Randalieren, Kleidung abstreifen, Blut verwischen, Flüchten (selbst durch den Garten kriechen)?
Falls die Ermittler davon ausgehen, dass im Caddy ein lebender KM Blut verloren hat - konnte irgendeine Spur von Gegenwehr festgestellt werden? Tiefe Schuhspuren (dass KM seine Schuhsohlen/Hacken fester in die Erde gedrückt hätte, als es beim Drüberschleifen passiert wäre), ausgerissene Grasbüschel, nicht der kürzeste Weg, ...?

* Das Googlen nach "Schock" rechne ich persönlich dem Bienenstockvorfall zu.
Daraus wird er gelernt haben (ohne erneut zu googlen) und am 13.04. bei der Wahl seiner Waffe(n) auf Nummer sicher gegangen sein!


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