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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

4.119 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Bundespolizist, Groß Döhren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 15:36
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Der Toast wurde immerhin eindeutig wiedergegeben, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass es das auch wirklich war.
Ich gebe dabei aber zu bedenken, daß viele, heutzutage, toast auch als synonym für weissbrot nutzen, vorallem, wenn dieses in Kastenform gebacken wurden.

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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 15:40
Aber eigentlich ist es doch egal was da morgens auf der Arbeitsplatte lag, denn es wurde wohl versäumt zu untersuchen seit wann es sich dort befand.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 15:43
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Aber eigentlich ist es doch egal was da morgens auf der Arbeitsplatte lag, denn es wurde wohl versäumt zu untersuchen seit wann es sich dort befand.
Da gebe ich dir teilweise recht, denn soweit mir bekannt, wissen wir doch davon, nur durch Aussagen, der restlichen Bewohner des Hauses.
Oder war irgendwo angegeben, das dieser Zustand bei eintreffen der Polizei noch so vorhanden war?
Wenn nich, konnte die Polizei dies ja nicht wirklich untersuchen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 16:00
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Oder war irgendwo angegeben, das dieser Zustand bei eintreffen der Polizei noch so vorhanden war?
Nein.
Vielleicht hat irgendwer auch das Brot einfach weggeworfen.
Da Anfangs auch nicht von einem Verbrechen ausgegangen wurde hat man dem bestimmt nicht allzu viel Bedeutung beigemessen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 16:01
Wenn man das Brot vernünftig analysiert hätte, hätte man noch ganz andere Möglichkeiten in Betracht ziehen können. Wer sagt denn, dass KM die blutenden Verletzungen bei Bewusstsein beigebracht wurden? Vielleicht war das morgendliche Lamentieren ein Hilferuf?
Klaus O. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 57-Jährige hatte Pausenbrote von Kollegen vergiftet.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bielefeld-lebenslange-haft-wegen-vergifteter-pausenbrote-a-1256742.html

G war am Vorabend zur Steuererklärung im Haus und kam frühmorgens nachschauen?
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Vielleicht hat irgendwer auch das Brot einfach weggeworfen.
Da Anfangs auch nicht von einem Verbrechen ausgegangen wurde hat man dem bestimmt nicht allzu viel Bedeutung beigemessen.
Perfider als Armbrust.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 16:11
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Perfider als Armbrust.
Vielleicht war auch was im Kaffee.
Über die Wirkungen von MDMA-Derivaten in Bezug auf Herzerkrankungen hat er sich ja auch informiert.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 16:19
Zitat von ThordisThordis schrieb:Die Jungs
Mal eine Frage:

Wie alt sind "die Jungs" eigentlich? Sind es 10jährige oder noch Minderjährige?
Ich habe da was von ü20 im Kopf oder verwechsel ich da was?

Ist in Bezug darauf, dass sie durchaus mitbekamen was in dem Haus bzw in dem speziellen Beziehungsgeflecht der Beteiligten vor sich ging nicht unwesentlich.

Bei der Bezeichnung "die Jungs" drängt sich mir eher ein Bild von Kindern oder Minderjährigen auf.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 16:32
Der Ältere ist 26, der andere machte am Tag der Tat seine Führerscheinprüfung.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 18:06
Ah ok, also so weit Erwachsene.
Zitat von Papaya64Papaya64 schrieb:Führerscheinprüfung
Den Tag wird er wohl nie mehr vergessen.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

23.12.2022 um 23:23
Zitat von LUMIR22LUMIR22 schrieb:Bei der Bezeichnung "die Jungs" drängt sich mir eher ein Bild von Kindern oder Minderjährigen auf.
Entschuldigung, das war ein norddeutscher Ausdruck und sollte nicht despektierlich sein. "Die Söhne" wäre korrekt.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

24.12.2022 um 06:57
Alles gut, ich war nur irritiert, weil ich wie gesagt mindestens einen Sohn im Alter von über 20 erinnerte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.12.2022 um 18:51
Mal am Rande....

Ich lese immer wieder von der Witwe KMs.
Auch schon während des Prozesses:
Die Witwe und ihre Söhne erschienen heute ebenfalls vor Gericht - als Nebenkläger.
Quelle: https://regionalheute.de/mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1637747094/

Das ist nur ein Beispiel. Die Titulierung "Witwe" setzt sich bis in die jüngsten Presseartikel fort.

Ist denn rechtsverbindlich festgestellt, dass KM nicht mehr am Leben ist?

Das Urteil zum Fall ist ja bekanntlich noch nicht rechtskräftig.
Auch die Bezeichnung Witwe während des noch laufenden Prozesses finde ich ziemlich tendenziös.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.12.2022 um 22:29
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Ist denn rechtsverbindlich festgestellt, dass KM nicht mehr am Leben ist?
Nein. Das Urteil ist nicht "rechtsverbindlich" und G. sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Auch die Bezeichnung Witwe während des noch laufenden Prozesses finde ich ziemlich tendenziös.
...da sind wir schon zwei.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

27.12.2022 um 23:41
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:Auch die Bezeichnung Witwe während des noch laufenden Prozesses finde ich ziemlich tendenziös.
Tja, das klingt für mich auch so "abgeklärt", iSv "Fall geklärt", alles geregelt.
Und im Sinne des Personenstands könnte das durchaus "rechtens" sein, auch wenn die Grundvoraussetzung zu fehlen scheint.
Nun habe ich im
Verschollenheitsgesetz
§ 7
Folgendes gefunden:
Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn seit dem Zeitpunkt, in dem die Lebensgefahr beendigt ist oder ihr Ende nach den Umständen erwartet werden konnte, ein Jahr verstrichen ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/verschg/__7.html
Meint ihr, das könnte zur Anwendung kommen? Sodass KM am 13.04.2022 hätte für tot erklärt werden können, und Frau M als verwitwet?


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 00:15
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Meint ihr, das könnte zur Anwendung kommen? Sodass KM am 13.04.2022 hätte für tot erklärt werden können, und Frau M als verwitwet?
Dem ist vermutlich nicht so.
Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräftig und andererseits steht auch in der Begründung des Urteils:
So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme.
Quelle: https://regionalheute.de/braunschweig/fall-manczak-das-urteil-ist-gefallen-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1654000337/


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 08:59
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:Meint ihr, das könnte zur Anwendung kommen? Sodass KM am 13.04.2022 hätte für tot erklärt werden können, und Frau M als verwitwet?
Nein, ich bin mir sicher das so etwas immer noch aufgeboten werden muss. Und das wäre unter Garantie bekannt geworden.
Und selbst wenn, bereits am 24.11.2021, also schon gut 6 Monate nach dem Verschwinden, taucht die Titulierung "Witwe" auf:

https://regionalheute.de/mordfall-manczak-witwe-erscheint-nach-affaere-mit-angeklagtem-vor-gericht-braunschweig-gifhorn-goslar-harz-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1637747094/


Man muss sich ganz klar fragen, ob bei so einer Berichterstattung noch ein fairer Prozess möglich gewesen ist.
Sicher sollte ein ausgewogener und guter Pressereport zu solchen Ereignissen stattfinden, aber die Redakteure sollten sich an die Regeln halten.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 09:40
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräftig und andererseits steht auch in der Begründung des Urteils:
So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme.
Richtig!

Worauf ich eigentlich hinaus will:

Eine Strategie der Verteidigung war, das Ableben von KM anzuzweifeln. Inwieweit ein Todesnachweis erfolgte und wie der vom Gericht gewürdigt wurde lasse ich mal außen vor. Das Urteil ist ohnehin noch nicht rechtskräftig.

Wenn nun schon während des Prozesses die Meldung von der "Witwe" lanciert wird, führt das zu Beeinflussungen die eine neutrale Wertung gar nicht mehr zulassen.

-Eine Vernünftige Verteidigungsstrategie zu diesem Punkt wird damit sabotiert-

Nun stellt sich die Frage, wer den Begriff "Witwe" als erstes gebraucht hat, und wenn es nicht die Pressestelle der Justiz war, warum keine Rüge erfolgte.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 12:19
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb:warum keine Rüge erfolgte.
Das liegt offenbar daran, das dieser Fall überregional nicht (mehr?) wahrgenommen wird.

Wurde im Vorfeld in der ganzen Republik darüber berichtet, nahm das ab dem Prozessbeginn stetig ab, auch weil man eine merkwürdige Art der "Platzkartenverteilung" praktizierte.
Die Pressekarten waren vorab an einige Medien verteilt worden, die offenbar sehr früh ihr Interesse bekundet hatten und an so etwas wie einem Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, das es offiziell aber nicht gab. Darunter dpa, BILD, Sat1 und RTL. Die regionale Presse guckte mitunter in die Röhre
Auch die Verfasserin des Artikels Anke Donner konstatiert:
Ein Schelm, wer Böses denkt.
Beide Zitate aus: https://regionalheute.de/mordprozess-karsten-manczak-hat-gericht-das-oeffentliche-interesse-unterschaetzt-braunschweig-goslar-harz-1636547769/

In Braunschweig scheint das also alles etwas anders zu laufen, als im Rest der Republik.





Warum die Berichterstattung vom Fortgang des Prozesses trotz einer Akkreditierung von beispielsweise BILD, Sat1 und RTL nahezu allein von regionalen Zeitungen erfolgte, erschließt sich mir aber auch nicht.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 13:54
Zitat von MettMaxMettMax schrieb:Dem ist vermutlich nicht so.
Zum einen ist das Urteil nicht rechtskräftig und andererseits steht auch in der Begründung des Urteils:

So habe man auf dem Grundstück Manczaks ebenso wie im aufgefundenen Auto eine große Menge Blut gefunden. Eine Blutspur führte mehrere Meter über das Grundstück. Doch die Menge an sich konnte auch aufgrund von Einsickerung ins Erdreich nicht genau bestimmt werden. Dies allein führe also nicht zur sicheren Todesannahme.
Wenn dies wirklich so in der Urteilsbegründung steht, dann widerspricht ja schon allein, dieser Absatz, dem Urteil. Am "Tatort" konnte die Menge nicht bestimmen werden und im Caddy wurde zwar Blut wieder sichtbar gemacht, aber keiner weiß von wann dieses stammt und welche Menge es war.
Und wenn noch nicht mal der Tod nachgewiesen wurde, dann gibt es auch keinen Mord.


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Gewaltverbrechen an Karsten M. aus Groß Döhren, Landkreis Goslar

28.12.2022 um 14:16
Zitat von blacklady2309blacklady2309 schrieb:Und wenn noch nicht mal der Tod nachgewiesen wurde, dann gibt es auch keinen Mord.
Meinen wir... ;)

Es gibt da auch noch einen Bericht von einem gewissen Staatsanwalt Hans-Christian Wolters der sich wie folgt zu dem Thema äußert:
"Für eine Verurteilung muss das Gericht ohne vernünftige Zweifel von der Schuld des Angeklagten ausgehen, was natürlich beinhaltet, dass das Gericht auch der Überzeugung sein muss, dass das Opfer tatsächlich tot ist. Am einfachsten kann man diese Überzeugung natürlich gewinnen, wenn es eine Leiche gibt. Aber auch ohne Leiche kann das Gericht natürlich vom Tod des Opfers überzeugt sein, wenn beispielsweise so viel Blut des Opfers gefunden worden ist, dass ein Überleben medizinisch nicht möglich ist oder wenn sie Körperteile oder Organe wie Gehirn, Herz, Lunge oder ähnliches finden sollten, die ein Überleben des Opfers ausschließen"
Quelle: https://regionalheute.de/mord-ohne-leiche-die-beweise-muessen-eindeutig-sein-braunschweig-gifhorn-goslar-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1621512379/

Das hat man jedoch offenbar nicht beherzigt, sondern führt als Begründung stets die Gesamtheit der Indizien an.
Das man diese teilweise auch anders bewerten kann, steht hier wahrscheinlich außer Frage.


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