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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.152 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:26
Ich denke eher, da hat sich ST dieses Video angesehen, wollte es nachspielen, um dann festzustellen, dass es in der Realität eben doch nicht funktioniert. Und weil er mangels Erfahrung nicht weiterwusste, hat er Hanna in den Bärbach befördert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:29
Ich weiß nicht, ob dieser Podcast hier schon verlinkt wurde : https://open.spotify.com/episode/3YYEvuBTEPKIbKmaBxWKsV?si=DGILyLdRRvOTlbuQgI_mpw

Mit der Freeversion abrufbar, also hoffentlich hier erlaubt.

Ganz interessante Besprechung durch eine - mit dem Fall nicht befasste Staatsanwältin aus der Region. Zeitpunkt der Aufzeichnung war nach dem Urteil und der Revisionseinlegung, kurz vor der BGH-Entscheidung. Insbesondere das auf pragmatisch-menschlichen Erwägungen begründete Verständnis für die (in der Folge dann vom BGH beanstandete Ablehnung des Befangenheitsgesuch) ist aufschlussreich (ziemlich gegen Ende der Episode).

Insgesamt relativ ausgewogene Besprechung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:07
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Mit der Freeversion abrufbar, also hoffentlich hier erlaubt.
Es gibt noch mehrere andere Quellen, nennt sich "Sophie für Dummies".
Ubd es gibt auch noch einen zweiten Teil davon.

"Ausgewogen" finde ich persönlich zu optimistisch, aber das ist natürlich Ansichtssache. Zumindest lohnt es sich, reinzuhören. Ich suche gleich mal noch den anderen Teil.

Kleine Ergänzung: Sophie, die Staatsanwältin, kommt selbst aus Aschau.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:08
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Andererseits scheint der Experte, der das ausgewertet hat ja durchaus sehr gewissenhaft gearbeitet zu haben, und der hätte scheint jedenfalls nach Schilderung von @fassbinder1925 möglicherweise viel Relevanteres und Belastendes, jedenfalls aber Aufklärendes aus seiner Analyse sagen können, wenn das Gericht sich darauf eingelassen hätte...
Ich sehe das Problem darin, dass sich wohl sehr früh auf ein sexuelles Motiv eingeschossen wurde.

Der Ermittler hat ja gesagt, er hat gewisse Schlagwörter wie „Zwang“ und „Vergewaltigung“ drüber gelegt, dann ist natürlich klar, dass dann viel in die Richtung kommt. Wobei das natürlich daran liegen kann, dass man schon die Google-Suchen gekannt haben wird.

Was mich ein bisschen an dem Prozesstag verwundert/missfallen hat, dass der Zeuge die These so energisch untermauert hat. So hat er betont, dass man so sieht, dass alles mit Zwang und Notlagen zu tun hat, aber ohne irgendwas zu differenzieren. Wenn manche aus Kategorien und von Herstellern sind, die ein Riesen Monopol auf den Seiten haben ist das anders zu bewerten, als wenn man 8 Stunden nach einem Video sucht, wo eine Person echt Vergewaltigt und enthauptet wird. Und man konnte sehen, dass vieles eben Sachen.

Deswegen habe ich auch Verständnis dass die Verteidigung sich dagegen verwehrt hat, dass aus dieser Masse einfach ein Video ohne Vorbereitung ausgesucht wird.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Staatsanwalt Fiedler hat den schrecklichen Film immerhin gesehen. Ich habe ihn nicht gesehen, @bla_bla
auch nicht - und @fassbinder1925
hat sich bei der Vorführung, wie er selber erklärte, nicht im Gerichtssaal befunden.
Leider hat er ihn aber auch das Erste Mal gesehen, als es vorgespielt wurde. Ich frage mich schon warum die Beteiligten sich das nicht vorher schon einmal angeschaut haben. War das überhaupt in der Hauptakte oder lag das noch bei der Kripo?

Dass er darin eine „Blaupause“ sieht, ist halt seine persönliche Empfindung die deswegen nicht Allgemeingültig sein muss.

Wie @karajana schon gesagt hat, man kann sich leicht ein eigenes Bild davon machen. Das ist einfach keine Vorlage für den vom Gericht festgestellten Sachverhalt.
Zitat von emzemz schrieb:Ich denke eher, da hat sich ST dieses Video angesehen, wollte es nachspielen, um dann festzustellen, dass es in der Realität eben doch nicht funktioniert. Und weil er mangels Erfahrung nicht weiterwusste, hat er Hanna in den Bärbach befördert
Und was hatte er als Drosselwerkzeug dabei?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:14
Hier ist der zweite Teil des Podcasts:
https://open.spotify.com/episode/6WzLARFRQPadhEJraEVblM


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:15
@XluX
Ah, danke für den Hinweis, hab jetzt auch den zweiten Teil des Podcasts von Sophie (nach der BGH Entscheidung) gefunden: https://open.spotify.com/episode/6WzLARFRQPadhEJraEVblM?si=F358VI7RRvWCBvhc6a1WOA

Werde da auch mal rein hören. Ich finde die Sicht von einer Person aus der Justiz persönlich ganz spannend.

Nachtrag: Hat sich mit @XluX post überschnitten, sorry.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:38
Zitat von XluXXluX schrieb:Es gab nie eine Hose mit Reflektoren. Man kann das jetzt hier hundertmal wiederholen - Fakt ist: es war eine weite, lange Hose. Die Reflektoren bzw. die reflektierende Schrift waren auf der Jacke.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich hab keinen Beleg verweigert, sondern gezielt nach "Reflektoren" gesucht in allen frei verfügbaren Quellen - auch in den Prozessberichten hier in diesem Thread. Und die einzigen Medien, die davon berichtet haben, waren Ippenmedia und die zugehörigen Zeitungen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht ist die Meldung von Ippenmedia eine Ente.
Du widersprichst Dir selbst.

Einerseits behauptest Du, die einzigen, die von Reflektoren gesprochen hätten, seien die Zeitungen von IppenMedia. Und deren Bericht sei eine Ente.

Andererseits verweist Du darauf, dass es Reflektoren bzw. eine reflektierende Schrift auf der Jacke von Sebastian T. gegeben habe.

Also waren nach Deiner tiefschürfenden Recherche doch Reflektoren im Spiel. Aber woher Du das weißt, aus welcher Quelle das stammt, dazu verweigerst Du jede Auskunft.

Im Übrigen habe ich auf Deinen Vorhalt noch mal nachgelesen, was den Hickhack damals um lange oder kurze Hose und mit oder ohne Reflektoren anbelangt. Laut einem Prozessbericht von @fassbinder1925 haben in der Tatnacht drei Zeugen beim.Club bzw. auf dem Parkplatz einen Jogger in kurzer Hose ausgemacht; nur ein Autofahrer will T. dagegen in einer langen schwarzen Hose, möglicherweise Leggings, gesehen haben

Später durchsuchte die Polizei dann das Haus der Familie T. Sie fand zwar eine kurze Jogginghose bei Sebastian, aber nach Auskunft von Staatsanwalt Fiedler keine lange. Wo die geblieben sein könnte, blieb offen…
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Dass er darin eine „Blaupause“ sieht, ist halt seine persönliche Empfindung die deswegen nicht Allgemeingültig sein muss.
Nur um der Korrektheit willen: Fiedler hat erklärt, der Ablauf des Films passe „perfekt auf die Tat“ im Fall Hanna. Den Begriff „Blaupause hatte ich jedoch verwandt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:58
Höre gerade den zweiten Teil des Podcasts von Sophie - Justiz für Dummies zu dem Fall (oben verlinkt von @XluX und mir).

Die Indiziendarstellung am Anfang ist jetzt nicht mehr ganz so ausgewogen bzw für meinen Geschmack zu stark verkürzt (insbesondere den Punkt, er habe zum Tathergang spekuliert hätte man als Indiz eher nicht erwähnen sollen ohne zumindest auch zu erwähnen, dass er konkret von den Polizisten dazu aufgefordert wurde).

Die Erklärung warum der BGH durch Beschluss entschieden hat (nämlich weil er einstimmig überzeugt war, dass das Urteil aufzuheben war) und nicht durch Urteil (nach Verhandlung) ist aber interessant.

Die Erklärungen wie es jetzt weiter geht (bzw was im neuen Prozess zu wiederholen ist und was nicht) sind auch interessant.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:43
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Ich sehe das Problem darin, dass sich wohl sehr früh auf ein sexuelles Motiv eingeschossen wurde.
Ich glaube, dass das aufgrund der teils entkleideten Leiche einfach naheliegend war.
Im Endeffekt wirst du mit einem persönlichen und einem sexuellen Motiv wahrscheinlich 99% aller Motive für Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen geklärt haben. Wenn das persönliche entfällt, dann bleibt gefühlt nur noch das sexuelle Motiv.

In Kombi mit der fehlenden Hose, die lt. Experten nicht von selbst das weite gesucht haben kann wars das eigentlich.

Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die Indiziendarstellung am Anfang ist jetzt nicht mehr ganz so ausgewogen bzw für meinen Geschmack zu stark verkürzt (insbesondere den Punkt, er habe zum Tathergang spekuliert hätte man als Indiz eher nicht erwähnen sollen ohne zumindest auch zu erwähnen, dass er konkret von den Polizisten dazu aufgefordert wurde).
Das ist mir bei jeder Darstellungen in den Medien aufgefallen.
Sei es ein Podcast, oder eine Doku, gefühlt fehlt immer die Hälfte.

Das zieht sich aber wie ein roter Faden durch die True Crime Berichterstattung.
Wenn man die Urteile gelesen hat, und sich dann mit den Dokus zu den Fällen A.Darsow, Bence Todt und Co. anschaut, dann denkt man da müssten noch drei Teile folgen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:57
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:In Kombi mit der fehlenden Hose, die lt. Experten nicht von selbst das weite gesucht haben kann wars das eigentlich
Schon, aber der Hydromechaniker kam ja erst im Prozess. Die Rechtsmedizinerin konnte es nicht ausschließen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 15:59
Zitat von emzemz schrieb:Ob sich Rick und Georg mit dem doch eher knapp bemessenen Pflichtverteidiger-Honorar zufrieden geben werden?
Andererseits stellt sich die Frage, so einfach werden sich jetzt auch keine Pflichtverteidiger finden, die unter der Regie der beiden Vorgenannten arbeiten möchten.
Das kann ich mir auch vorstellen…-:).

Ich habe aber noch weitere Fragen (mit der Bitte um Nachsicht für meinen juristischen Laienverstand).

Sind Pflichtverteidiger in einem solchen Verfahren eigentlich üblich oder sogar vorgeschrieben? Oder werden sie einem Angeklagten nur zur Seite gestellt, wenn er keine Wahlverteidiger findet bzw. bezahlen kann?

Wie läuft das, wenn ein Pflichtverteidiger von seinen Aufgaben entbunden wird? Kann er von sich aus auf diese Funktion verzichten oder seine Entpflichtung beantragen?

Oder ist es zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Angeklagter erklärt, er habe kein Vertrauen mehr in seinen Pflichtverteidiger und möchte nicht mehr von diesem vertreten werden?

Im vorliegenden Fall sind es ja gleich zwei Pflichtverteidiger, die aus ihrem Mandat ausscheiden.

Mich beschleicht da ein wenig der Verdacht, dass auslösender Moment für diesen Schritt ein gestörtes Verhältnis zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger gewesen sein könnte…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:12
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Schon, aber der Hydromechaniker kam ja erst im Prozess. Die Rechtsmedizinerin konnte es nicht ausschließen.
War es nicht auch der Hydromechaniker, der im Prozess von einer Kunstleder Leggins sprach, aber es eigentlich eine Kunstleder Schlaghose war? Hat er die eigentlich jemals richtig zusehen bekommen, oder nur wiedergegeben, was er als Infos zur Kleidung bekam?

Klar, womöglich kann man sich da auch einfach versprechen, aber man sollte nicht ausser Acht lassen, dass es einen erheblichen Unterschied macht, wenn es darum geht, dass diese durch die Strömung verloren gehen kann, oder nicht.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Reißverschluss der Hose defekt war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 16:15
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Schon, aber der Hydromechaniker kam ja erst im Prozess. Die Rechtsmedizinerin konnte es nicht ausschließen.
Das stimmt, aber dann war das wohl auch die Meinung der Kripo.
Irgendwo muss ich zwar auch sagen, dass ich mir schwertue, dass das grundliegend ausgeschlossen werden kann, aber joa...
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sind Pflichtverteidiger in einem solchen Verfahren eigentlich üblich oder sogar vorgeschrieben? Oder werden sie einem Angeklagten nur zur Seite gestellt, wenn er keine Wahlverteidiger findet bzw. bezahlen kann
In dem hier vorliegenden Strafrahmen ist eine Verteidigung zwingend vorgesehen, du kannst dir deine Verteidiger aber an sich aussuchen, wenn sie einer Beiordnung zur Pflichtverteidigung zustimmen. Ein Recht auf eine Pflichtverteidigung hast du aber unabhängig einer finanziellen Mittel.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie läuft das, wenn ein Pflichtverteidiger von seinen Aufgaben entbunden wird? Kann er von sich aus auf diese Funktion verzichten oder seine Entpflichtung beantragen?

Oder ist es zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Angeklagter erklärt, er habe kein Vertrauen mehr in seinen Pflichtverteidiger und möchte nicht mehr von diesem vertreten werden?
Das ist für beide Seiten nicht ohne weiteres machbar, da der Gesetzgeber im Zuge des Beschleunigungsgebots eine möglichst schnelle Abwicklung vorsieht. Wenn ein Angeklagter alle zwei Wochen keine Lust mehr auf seinen Anwalt hat, dann würde dies natürlich zur extremen Verzögerungen führen, da man sich in solch komplexen Verfahren erst wieder einarbeiten muss, um eine dementsprechende Verteidigung gewährleisten zu können. Prinzipiell gibt es aber Fälle in denen beide Seiten eine Entpflichtung wünschen, aber diese abgelehnt wurde. Es ist also nicht so einfach da rauszukommen :D


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gestern um 16:20
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mich beschleicht da ein wenig der Verdacht, dass auslösender Moment für diesen Schritt ein gestörtes Verhältnis zwischen Pflicht- und Wahlverteidiger gewesen sein könnte…
War es nicht so, dass die Pflichtverteidiger den entscheidenden Antrag nicht mitunterzeichnet haben?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Staatsanwalt Fiedler hatte hingegen in seinem Plädoyer, ausgehend von dem brutalen Vergewaltigungsvideo, im Ablauf die gleiche Machart wie im Fall Hanna erkannt:
Weiß man eigentlich, ob der Tatablauf in diesem Detailierungsgrad von einem Gutachter schon skizziert war, als die Kenntnis darüber aufkam, dass der Angekl. sich dieses Video angesehen hatte.

Ich will nichts in Zweifel ziehen. Es wäre aber auch nicht das erste Mal, dass Gutachter gezielte Fragen von den ermittelnden Beamten bekommen. Und aus der Antwort "das ist möglich" wird dann eine Beweiskette gemacht. Daher ist die Frage, inwieweit der Tathergang und seine auffälligen Parallelen schon in diesem Detail schriftlich vorher feststanden, bevor die Sache mit dem Video kam. Auch Gutachter sind nur Menschen und können den Fragen von ermittelnden Beamten, die sich vielleicht schon auf einen Täter festgelegt haben, manchmal schwer entkommen. Hier mal ein krasser Fall, wie die Kripo einen Gutachter instrumentalisierte, aus meiner Heimat (schon einige Zeit), denke aber das grundlegende strukturelle bleibt:

https://www.spiegel.de/politik/dann-lassen-wir-einen-bagger-kommen-a-ffbc4539-0002-0001-0000-000013525681

Damals wie heute gibt es zu viele Menschen, die ihr "gesundes Volksempfinden" immer mal wieder über rechtsstaatliche Prinzipien stellen wollen. Es gibt eben auch in Deutschland, allen voran Westdeutschland, immer weniger Menschen, die noch selbst erlebt haben, wie ein Staat ohne rechtsstaatliche Prinzipien funktioniert.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:52
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich habe aber noch weitere Fragen (mit der Bitte um Nachsicht für meinen juristischen Laienverstand).
Ich bin auch nur Laie, und wenn irgendwas falsch sein sollte, mögen die Juristen dies korrigieren.
Allerdings versuche ich die Erklärungen so ganz knapp wie möglich zu verfassen.

Es gibt:

- Pflichtverteidiger - werden vom Gericht beigeordnet und (erst mal) bezahlt
- Wahlverteidiger - die sucht man sich aus und zahlt man selber
- Wahlpflichtverteidiger - den sucht man sich aus und fragt den, ob er die Pflichtverteidigung übernehmen will.
Im vorliegenden Fall sind es ja gleich zwei Pflichtverteidiger, die aus ihrem Mandat ausscheiden.
Wobei ich mich frage, ist denn das Mandat nicht allein schon deshalb beendet, weil der Prozess längst abgeschlossen wurde? Würde ich fast annehmen.
Sind Pflichtverteidiger in einem solchen Verfahren eigentlich üblich oder sogar vorgeschrieben? Oder werden sie einem Angeklagten nur zur Seite gestellt, wenn er keine Wahlverteidiger findet bzw. bezahlen kann?
Pflichtverteidiger ist vorgeschrieben, zwei sind vom Gericht festgelegt (falls einer ausfällt)
Wie läuft das, wenn ein Pflichtverteidiger von seinen Aufgaben entbunden wird? Kann er von sich aus auf diese Funktion verzichten oder seine Entpflichtung beantragen?

Ein Pflichtverteidiger kann sich nicht selbst entlassen, der hat durchzuhalten.
Strate wollte aus dem Verfahren mit Mollath raus, da hat der Richter nein gesagt.
Oder ist es zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Angeklagter erklärt, er habe kein Vertrauen mehr in seinen Pflichtverteidiger und möchte nicht mehr von diesem vertreten werden?
Da war doch was mit der Zschäpe, erinnere mich dunkel, Blieben da nicht alle Pflichtverteidiger und es kamen immer neue dazu?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:00
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Ich will nichts in Zweifel ziehen. Es wäre aber auch nicht das erste Mal, dass Gutachter gezielte Fragen von den ermittelnden Beamten bekommen.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch dieser Artikel:
Viele Gutachter seien von den Aufträgen der Gerichte wirtschaftlich abhängig – und jeder Vierte erhalte gelegentlich Signale, welches Ergebnis gewünscht ist.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:14
Vielen Dank, @emz und @mjk-17, für die aufschlussreichen Antworten!

Aber noch mal nachgehakt: Was ist, wenn es -wie in diesem Fall- zwei Wahlverteidiger gibt? Müssen dann noch zusätzlich Pflichtverteidiger bestellt werden? Oder haben die Wahlverteidiger gleichzeitig die Funktion von Pflichtverteidigern und werden vom Staat bezahlt?

Es hat ja offenkundig eine förmliche Entpflichtung durch das Landgericht Traunstein stattgefunden. Hat also das Mandat eigentlich über den ersten Prozess hinaus auch für ein zweites Verfahren gegolten?

Und noch eine Frage am Rande: Werden die Herren Baumgärtl und Dr. Frank nun eher erleichtert oder betrübt sein, dass sie in diesem Verfahren nicht mehr als Pflichtverteidiger tätig sein können/dürfen/müssen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:33
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Eines vorweg: Es gibt auch noch ein Leben neben „Allmy“. Ich bitte daher um Nachsicht, wenn ich nicht immer auf jeden ellenlangen Beitrag ad hoc und in einem Rutsch Stellung nehmen kann, sondern eher in Etappen.
Wer.........hat danach gefragt? Sorry, das interessiert hier wirklich niemanden. Und es kräht kein Hahn danach, wenn Du mal einen Tag nicht postest. Vielleicht solltest Du Dich weniger wichtig nehmen. Wenn Du "ellenlange" Beiträge anderer ansprichst und dann selber mit einem solchen um die Ecke kommst und diesen allen Ernstes noch als "Etappe" siehst, setzt Du für Dich selber offenbar andere Maßstäbe, was unter "ellenlang" zu verstehen ist...

Zum Inhalt Deines Posts, da will ich mich nur auf einen Punkt konzentrieren, obwohl man sicher noch mehr zu Deinem Beitrag erwidern könnte:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mehr Probleme bereitet mir da, wie alles so hingedreht wird, als habe das Gericht gezielt und vorsätzlich eine Verurteilung des Angeklagten angesteuert. Unterstellt wird, dass man sich bewusst und ohne jedwede Prüfung auf die Aussagen von Zeugen gestützt habe, die erkennbar Unwahrheiten verbreitet hätten.

Wäre dem tatsächlich so, läge Rechtsbeugung vor. Dann hätte das Gericht Sebastian T. mutwillig entgegen der Beweislage verurteilt.
Zunächst einmal der Begriff der Rechtsbeugung betrifft Richter*innen und Schiedsrichter*innen in zivilen Streitigkeiten (§ 339 StGB). Noch schwerwiegender als die Rechtsbeugung wäre die Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB. Zu Recht sind die Hürden für diese Straftat sehr hoch, sonst würde die Justiz ihrer Unabhängigkeit beraubt. Ich denke schon, dass zumindest die Vorsitzende "gezielt und vorsätzlich" eine Verurteilung angesteuert hat. Nur reicht das glücklicherweise nicht, um den Tatbestand von § 344 StGB zu erfüllen. Wenn sie darlegt, dass sie von seiner Schuld ohne Zweifel überzeugt war, was ihr sicher nicht schwerfallen dürfte, dann fehlt ihr der subjektive Tatbestand. Selbst wenn sie es wissentlich getan haben möge, was kaum vorstellbar ist, er dürfte schwer beweisbar sein. Die Mail an den Staatsanwalt würde sie im Hinblick auf diesen Vorwurf fast eher entlasten. Und wie für den Angeklagten gilt auch für die Richterin die Unschuldsvermutung. Ihr Amt sollte ihr weder Vor- noch Nachteile verschaffen. Bei manchen Usern habe ich das Gefühl, dass ihnen zumindest im Hinblick auf den Angeklagten die Grundsätze der Unschuldsvermutung schon zu weit gehen. Leute mit solcher Geisteshaltung wären natürlich "super geeignet" als Schöff*innen! Die würden mich eher an die "Schwarze Hand" aus "Babylon Berlin" erinnern...

Und schließlich: Ein Verfahren käme nur ins Rollen, wenn es die Staatsanwaltschaft betriebe. Da wären wir wieder beim Thema der Justizorganisation in Deutschland und in Bayern im besonderen: Zunächst einmal hat die Staatsanwaltschaft ein Anklagemonopol. Sie muss es tun, wenn sie hinreichenden Tatverdacht sieht. Da gibt es aber Auslegungsspielraum aber bei dieser Sachlage kaum vorstellbar.

Und selbst wenn es in der Beurteilung "hinreichender Tatverdacht" eine Auslegung geben könnte: Wieviel Motivation dürfte die StA in Traunstein haben, Anklage gegen eine "Kollegin aus der Justiz" zu erheben, die vorher selbst Staatsanwältin war, und die sich als gute Unterstützerin der StA in diesem Verfahren zeigte? Musst du nicht beantworten.

Aber eines solltest Du Dir merken: Nur weil die Richterin selbst mit ihrem in jedem Fall grenzwertigen Verhalten kein Strafgesetz verletzt haben mag, heißt das nicht, dass die Art der erstinstanzlichen Urteilsfindung nur einen kleinen Schönheitsfehler hat aber ansonsten OK ist. Die Messlatte für die Sorgfaltspflicht eines Strafgerichts kann nicht sein, selber dabei keine Strafgesetze zu verletzen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:35
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber noch mal nachgehakt: Was ist, wenn es -wie in diesem Fall- zwei Wahlverteidiger gibt? Müssen dann noch zusätzlich Pflichtverteidiger bestellt werden? Oder haben die Wahlverteidiger gleichzeitig die Funktion von Pflichtverteidigern und werden vom Staat bezahlt?
Nein und ja. Jeder Anwalt kann in die Funktion des Pflichtverteidigers rücken.
Für diese gibt es halt nur die eher mäßige Vergütung.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es hat ja offenkundig eine förmliche Entpflichtung durch das Landgericht Traunstein stattgefunden. Hat also das Mandat eigentlich über den ersten Prozess hinaus auch für ein zweites Verfahren gegolten?
Ich bin ehrlich gesagt komplett überfragt, ob so ein Mandat prinzipiell mit einem Urteil obsolet ist.
Hat mein im Zuge der Revision überhaupt etwas von den beiden gehört?
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Und noch eine Frage am Rande: Werden die Herren Baumgärtl und Dr. Frank nun eher erleichtert oder betrübt sein, dass sie in diesem Verfahren nicht mehr als Pflichtverteidiger tätig sein können/dürfen/müssen?
Das ist ziemlich spekulativ.. Ich weiß zumindest nicht, wie es zu dem Mandat kam.
Haben die beiden selbst Fr. Rick konsultiert, war es die Familie?

Im allgemeinen muss man sagen, dass solche langwierigen Prozesse als Pflichtverteidiger nicht allzu lukrativ sind.
Wenn du ein junger aufstrebender Jurist bist, dann ist das natürlich dicke Werbung, inwiefern sowas in dem Alter der beiden noch dahingehend interessant ist... Weiß ich nicht. Alles in allem bist mit dem neuen Verfahren wahrscheinlich über 4 Jahre beschäftigt. Das muss man auch wollen.


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