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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.997 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.05.2025 um 14:36
Herzlichen Dank, @Rick_Blaine, für die profunden Informationen - einschließlich des kleinen Einblicks in die Persönlichkeitsstruktur …:).

Unklar ist mir noch, was letztendlich zur Beendigung des Mandats der Pflichtverteidiger Baumgärtl und Dr. Frank geführt hat.

War es eine Initiative des Angeklagten, weil er zu diesen Anwälten kein Vertrauen mehr hatte? Oder waren es Frank und Baumgärtl, die ihrerseits keinen Boden mehr für eine aufgabengerechte Vertretung ihres Mandanten sahen?

Grundsätzlich möglich gewesen wäre das ja, wenn ich@Rick_Blaine richtig verstehe:
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ist ein "Pflichtverteidiger" erst einmal beigeordnet, ist es nicht so einfach, das Mandat niederzulegen, weil die Rechtsordnung keine Verzögerung des Verfahrens und natürlich auch keine Benachteiligung des Beschuldigten oder Angeklagten will. Freilich gibt es aber dennoch Gründe, ein Mandat niederzulegen, z.B. gesundheitliche Gründe, Interessenkonflikte oder aber das zitierte "gestörte Vetrauensverhältnis." Damit hier aber nicht nach Lust und Laune entschieden wird, muss das Gericht zustimmen und ist gehalten, relativ strenge Masstäbe anzulegen.
Könnte es für die Aufhebung eines Pflichtverteidigermandats eventuell schon reichen, wenn auf unüberbrückbare Differenzen mit den vom Angeklagten beauftragten Wahlverteidigern verwiesen würde - und darauf, dass auch bei einem Rückzug der Pflichtanwälte eine adäquate Vertretung des Beschuldigten durch seine Wahlverteidiger gewährleistet wäre?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.05.2025 um 16:04
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:bin mir da nicht so sicher. Die Ablehnung der Anträge auf Prüfung des Knastzeugen auf seine Glaubwürdigkeit und auf Prüfung des Handys von Raffi zwecks Verifizierung der Aussage Leas hätten in dem Fall möglicherweise auch eine Rolle gespielt.
Und es gab ja auch noch vier DNA-Gutachten, die Frau Rick vorenthalten wurden:
Irritiert war Rick damals auch, weil sie in den Akten vier DNA-Gutachten entdeckt hatte, die die Verteidigung nicht kannte und die im Prozess keine Rolle gespielt hatten, obwohl in einer Verhandlung explizit nach den Ergebnissen der Untersuchungen gefragt worden war.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/befangenheit-neu-aufgerollt-urteil-im-fall-hanna-aus-aschau-geplatzt-prozess-wird-wegen-93687795.html

In der BILD-Zeitung stand sogar etwas von "vier entlastenden DNA-Gutachten" - was ich persönlich eher für eine Fehlinformation halte, sonst müsste man wirklich von Absprachen ausgehen:
Zudem soll Aßbich­ler vier den Angeklagten ent­lastende DNA-Gutachten nicht ins Verfahren aufgenommen haben.
Quelle: https://www.bild.de/regional/bayern/regional/mordprozess-hannas-23-eltern-zeigen-anwaelte-des-killers-an-87264646.bild.html

Aber an dieser BILD-Schlagzeile sieht man schön, dass es sehr viel tendenziösere "Berichte" gegeben hat als den ZEIT-Artikel. Seltsamerweise hat sich darüber nie jemand aufgeregt.
(Sorry für das BILD-Zitat, es ist mir schon in diesem Moment peinlich...)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

21.05.2025 um 16:28
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich finde es bedenklich, aufgrund eines einzigen Prozesses die Lebensleistung einer Person in Frage zu stellen, zumal Frau A in der Vergangenheit offenbar nicht dafür bekannt war, dass sie ihre Verhandlungen charakterlich oder fachlich nicht im Griff hatte.
Ich stimme Dir zu, man könnte da etwas mehr differenzieren.
Andererseits kennen die meisten von uns ihre fachlichen Qualitäten in anderen Prozessen wahrscheinlich gar nicht, wissen also nicht, wie sie sonst so war. Dass sie von ihrem persönlichen, vorher festgelegten, Urteil nicht so gut abweichen kann, hat die ja schon mal in einem Interview bewiesen (in dem sie abgesehen davon aber sehr sympathisch wirkt) - als sie meinte, sie musste den Angeklagten freisprechen, obwohl sie wusste, dass er schuldig ist:

https://www.rfo.de/mediathek/video/jacqueline-assbichler-ist-vorsitzende-richterin-am-landgericht-traunstein/

Aber ich kann @RedRalph insofern sehr gut verstehen, als dass ich auch immer wieder neu verzweifle angesicht der vielen Ungereimtheiten und Logikfehler, die mir bei jedem Lesen der verfügbaren Quellen mehr auffallen.


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21.05.2025 um 16:28
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Die Vorsitzende Richterin hat in diesem Prozess so viel Porzellan zerschlagen, das macht einem wirklich wütend. Am schlimmsten ist der Umstand, dass der neue Prozess nicht unbelastet wird stattfinden können und von einem riesigen medialen Aufgebot und Druck auf das Gericht begleitet werden wird. Und am Ende könnte das Gericht vielleicht den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bis zum Anschlag ausreizen. Ein Fehler bei der Auslegung dieses Grundsatzes wäre nicht revisibel. Das wäre der Super-GAU, vor allem für die Angehörigen von Hanna.
Ich pflichte @RedRalph zu.


Dass Richterin Assbichler sich auf die juristische Fachsimpelei mit Staatsanwalt Fiedler eingelassen und die übrigen Prozessbeteiligten darüber nicht korrekt in Kenntnis gesetzt hat, war ein unverzeihlicher und extrem folgenschwerer Fehler.

Der Druck auf das Landgericht Traunstein und die 1. Jugendstrafkammer dürfte immens sein. Dieses Gericht ist durch die Aufhebung des Urteils im ersten Prozess bundesweit in die Schlagzeilen geraten und wird nun alles gebrauchen können, aber kein weiteres Urteil, das vom BGH kassiert wird.

Also wird man alles daransetzen, eine „wasserdichte“ Entscheidung herbeizuführen - ein Urteil, das einer Revision standhält und im besten Fall auch weithin goutiert wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass eine erneute Verurteilung von Sebastian T. nicht gerade populär wäre. Es ist ja jetzt bereits erkennbar, wie versucht wird, in gewissen Punkten Druck aufzubauen und die Weichen für eine Entlastung des Angeklagten zu stellen.

Das reicht vom Drängen auf Gutachter, die der Unfalltheorie der Verteidigung Nahrung geben, bis zum massiven Anzweifeln der Glaubwürdigkeit zentraler Zeugen wie Lea R. und dem Häftling AM.

Dass die Jugendkammer nun vorab in Bezug auf AM eine gutachterliche Prüfung in Aussicht gestellt hat, lässt aufhorchen. Sie setzt sich damit vom vorherigen Richtergremium ab, das AM als glaubwürdig einstufte und eine Überprüfung durch Experten für überflüssig hielt.

Will die Kammer mit dieser Wendung „gut Wetter machen“ mit Blick auf die Atmosphäre im neuen Verfahren? Oder deutet sich damit ein weiterreichendes Einlenken auf Positionen der Verteidigung an?

Und steht dann am Ende, wie @RedRalph befürchtet, dass die Kammer den Grundsatz „im Zweifel für den „Angeklagten“ bis zum Anschlag ausreizen könnte?

Die neu mit dem Hanna-Mord betrauten Richter in Traunstein stehen auf jeden Fall vor einer enormen Herausforderung. Es gilt, in einem womöglich aufgeheizten Klima mit diversen Pressionen den Tod einer jungen Frau aufzuklären und -wenn sich der Mordvorwurf bestätigt- den verantwortlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen.


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21.05.2025 um 17:02
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Die Vorsitzende Richterin hat in diesem Prozess so viel Porzellan zerschlagen, das macht einem wirklich wütend. Am schlimmsten ist der Umstand, dass der neue Prozess nicht unbelastet wird stattfinden können und von einem riesigen medialen Aufgebot und Druck auf das Gericht begleitet werden wird.
Welcher Prozess, der medienwirksam ist und aufgrund einer Revision in die nächste Runde geht, ist denn nicht vorbelastet?

Spätestens seit dem erfolgreichen Abschluss des Badewannenfalls wird wohl jeder von Fr. Rick vertretene Fall, der in die gleiche Richtung geht, populärer als sonst.
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Sie wird hoffentlich bald an das entlegenste AG versetzt und bearbeitet dort Einsprüche gegen Bußgelder in Verkehrssachen.
Das ist totaler Quatsch.
Sowas würde nur bedeuten, dass Richter irgendwann Menschen freisprechen, die nachweislich und nach besten Willen handelt für schuldig halten freisprechen, weil sie Angst vor beruflichen Konsequenzen haben.

Wenn dir das lieber ist, dann gute Nacht.


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21.05.2025 um 18:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Damals wurde ja überlegt in eine Halle nach Laufen auszuweichen. Das wäre für mich ziemlich schlecht.
Schlechte Nachricht für Dich:
Die Neuauflage des sogenannten „Eiskeller-Prozess“ um den gewaltsamen Tod von Hanna aus Aschau wird nicht im Landgericht Traunstein stattfinden, sondern im Amtsgericht Laufen.

Das geht aus einer Antwort des Landgerichts an das OVB hervor. Grund für die Verlegung der Revision sind Platzprobleme, heißt es demnach vom Landgericht: unter anderem sei ein großes Schwurgerichtsverfahren zur gleichen Zeit für den großen Gerichtssaal anberaumt. Das Amtsgericht in Laufen kann den Platz für die Verhandlung zur Verfügung stellen, es ist im ehemaligen Landratsamt des ehemaligen Landkreises Laufen untergebracht. An der Besetzung des Prozesses ändert sich hingegen nichts. Vorsitzende Richterin bleibt Heike Will mit ihrer 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein.
Revision des Eiskeller-Prozess wird nach Laufen verlegt (Radio Charivari Rosenheim)


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21.05.2025 um 20:12
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Schlechte Nachricht für Dich
Geil. Ja dann muss ich mir was einfallen lassen, dass ich deswegen gar nichts sehe, habe ich nicht vor eintreten zu lassen.

Ich bin schon so alt, dass die mich nicht mal in der JVA aufnehmen.


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21.05.2025 um 20:44
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Sowas würde nur bedeuten, dass Richter irgendwann Menschen freisprechen, die nachweislich und nach besten Willen handelt für schuldig halten freisprechen, weil sie Angst vor beruflichen Konsequenzen haben.
Den Zusammenhang versteh ich jetzt nicht.
Wenn jemand nachweislich schuldig ist, darf er ja gerne auch verurteilt werden.
Wenn ein Richter jemanden allein mit der Begründung verurteilen kann, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, oder weil er ihn persönlich für schuldig hält (entgegen der Beweise), darf er gerne ebenfalls Strafzettel schreiben.
Insgesamt eh reine Theorie, weil sowas im deutschen Rechtssystem leider nicht vorgesehen ist.


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21.05.2025 um 20:47
Hallo, ich bin neu hier. Bisher war ich stiller Mitleser. Bin nach dem Gerichtshof-Urteil hier auf das Forum gestoßen. Aktuell ist für mich der Fall zu unübersichtlich, es gibt hier zu viel unterschiedliche Meinungen. Ich bin da hin- und hergerissen.Die zweispaltige Aufstellung von @Rapunsel hat mit sehr geholfen, so dass ich die Arbeit des Gerichts für falsch halte. Diesem ausführlichen Beitrag von Rapunsel wurde hier auch nicht widersprochen.

Beitrag von rabunsel (Seite 677)

Für mich bestätigt das die Einseitigkeit der Richterin. Schuldig oder nicht ist für mich nicht geklärt worden.

Das Porno, wo laut den Erzählungen es um einen Verfolgung mit anschließender Vergewaltigung geht, ist für mich Aussagelos. Er stellt keine besondere Anleitung für die Tat dar. Die Handlung ist so einfach und wird hunderte von Malen tagtäglich gezeigt und beginnt schon beim “Fang-Mich-Spielen“. Nur das Ziel ist anders.
Wer sagt es denn, dass es so stattgefunden hat. Der Angeklagte kam auch aus entgegengesetzter Richtung, wenn er es war. Eine "Verfolgungsjagd" war das sicher nicht, vielleicht ein zufälliges Aufeinandertreffen.
Dass ist daher für mich kein Argument.
Da glaube ich lieber dem Gutachter, der den Konsum nicht für ungewöhnlich hielt.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Die Indiziendarstellung am Anfang ist jetzt nicht mehr ganz so ausgewogen bzw für meinen Geschmack zu stark verkürzt (insbesondere den Punkt, er habe zum Tathergang spekuliert hätte man als Indiz eher nicht erwähnen sollen ohne zumindest auch zu erwähnen, dass er konkret von den Polizisten dazu aufgefordert wurde).
Ich habe die beiden Podcasts auch gesehen. Sie sind alles andere als ausgewogen. Ein ausgewogener Bericht müsste auch die Frage enthalten, ob der Anklagte auch der Täter ist. Das wird so gut wie gar nicht berücksichtigt. Somit ist der Podcast vollkommen einseitig, auch weil nur die Opferseite betrachtet wird. Es geht aber auch um dem Angeklagten und seiner Familie, was wäre wenn er unschuldig ist? Für mich wird auch deutlich zu viel auf die Anwältin geschimpft. Dabei wird vergessen, dass es die Richterin und der Staatsanwalt waren, die sich im Geheimen ausgetauscht hatten. Nur sie sind die Ursache für die Neuauflage. Hätte diesen Fehler die Anwältin übergehen sollen? Um den Rest hat sich der Gerichtshof nicht gekümmert. So wie ich den Beitrag von Rabunsel sehe, ohne die Befangenheit hätte der Gerichtshof dieses Urteil auch aus anderen Gründen vielleicht aufheben können.
Ich kann diese Mache des Podcasts nicht verstehen. Natürlich gibt es in dem Fall auch einseitige Berichterstattung von Journalisten. Hier ist es eine Staatsanwältin, die das in ihrer Freizeit macht. Trotzdem tritt sie als solche auf, ihre berufliche Stellung wird ständig wiederholt (wird ständig mit Frau Staatsanwältin angesprochen, fast schon etwas affig). Und wenn ich diesen Podcast höre, dann weiß ich mittlerweile von dem Fall mehr, als sie, auch wenn ich ihn noch am Anfang stehe. Von Ihr als Staatsanwältin hätte ich da deutlich mehr Offenheit und Vorbereitung erwartet, auch wenn sie die Frau des Moderators ist. Der Fall ist auch noch gar nicht abgeschlossen!
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die neu mit dem Hanna-Mord betrauten Richter in Traunstein stehen auf jeden Fall vor einer enormen Herausforderung. Es gilt, in einem womöglich aufgeheizten Klima mit diversen Pressionen den Tod einer jungen Frau aufzuklären und -wenn sich der Mordvorwurf bestätigt- den verantwortlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dieses Klima hat die Jugendkammer selbst bewirkt. Ohne den Umweg Gerichtshof hätte der Fall deutlich weniger Aufmerksamkeit erhalten. Wahrscheinlich wäre es mittlerweile schon längst abgeschlossen. Der nun dadurch entstandene Druck hat sie selbst zu verantworten. In Wirklichkeit geschieht es ihr ganz Recht. Mitleid habe ich da nicht.


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21.05.2025 um 21:16
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Von Ihr als Staatsanwältin hätte ich da deutlich mehr Offenheit und Vorbereitung erwartet, auch wenn sie die Frau des Moderators ist. Der Fall ist auch noch gar nicht abgeschlossen!
Danke für Deine Einschätzung, so deutlich hätte ich das hier nie schreiben dürfen ohne Gegenwind 😉.
Für mich ist die sehr tendenziöse Darstellung das eine (das könnte ich noch durchgehen lassen als Meinungsbeitrag, auch wenn es für die Reihe "Justiz für Dummies" völlig ungeeignet ist).
Das andere ist, dass es extrem schlecht recherchiert ist. Es sind diverse Fehler drin (fängt schon an mit dem Bruder, der mit H heimgehen wollte) - sowas dürfte einer ausgebildeten Juristin eigentlich nicht passieren.
Insgesamt kann man den Podcast nicht ernst nehmen, und das ist schade, weil die Idee ja ganz gut ist.
Hatte mir beide Podcasts gleich nach Erscheinen angehört, da hat es mich noch nicht so extrem gestört. Beim zweiten Anhören fand ich vor allem den zweiten Teil dann auch wirklich auffallend schlecht. Man merkt deutlich, dass vor allem sie (er ist etwas kritischer) eigentlich keine Ahnung von dem Fall hat.


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21.05.2025 um 21:32
Zitat von XluXXluX schrieb:Für mich ist die sehr tendenziöse Darstellung das eine (…).
Das andere ist, dass es extrem schlecht recherchiert ist. Es sind diverse Fehler drin (fängt schon an mit dem Bruder, der mit H heimgehen wollte) - sowas dürfte einer ausgebildeten Juristin eigentlich nicht passieren.
Insgesamt kann man den Podcast nicht ernst nehmen
Sagen wir mal so: Wenn mich jemand fragen würde, ob man sich den Podcast (Teil 2) anhören sollte oder nicht, würde ich sagen: Es ist nicht nötig.

Ich sehe ihn zwar nicht so tendenziös wie
@XluX (schon wegen der frühzeitigen und klaren Festlegung auf den Mailverkehr als Revisionsgrund), aber die Fehlerquote ist ärgerlich.

Insgesamt ist der Podcast trotz einiger nützlicher Informationen zu flach, um wichtig zu sein.


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21.05.2025 um 23:49
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Die Neuauflage des sogenannten „Eiskeller-Prozess“ um den gewaltsamen Tod von Hanna aus Aschau wird nicht im Landgericht Traunstein stattfinden, sondern im Amtsgericht Laufen.

Das geht aus einer Antwort des Landgerichts an das OVB hervor. Grund für die Verlegung der Revision sind Platzprobleme, heißt es demnach vom Landgericht: unter anderem sei ein großes Schwurgerichtsverfahren zur gleichen Zeit für den großen Gerichtssaal anberaumt. Das Amtsgericht in Laufen kann den Platz für die Verhandlung zur Verfügung stellen, es ist im ehemaligen Landratsamt des ehemaligen Landkreises Laufen untergebracht. An der Besetzung des Prozesses ändert sich hingegen nichts. Vorsitzende Richterin bleibt Heike Will mit ihrer 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein.
Was mir zur Verlegung noch eingefallen ist. Das wird ja sicher Platzprobleme geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da so viel Kapazitäten wie in dem Saal mit Empore sind.

Ich finde es auch irgendwie bedenklich, dass wegen 1-2 größeren Prozessen das Gericht an seine absolute Grenzen stößt. Die meisten Gerichte, auch in Großstädten, sind überlastet. Aber solche Verlegungen kennt man dann doch eher nur von Staatsschutzverfahren. Vielleicht sollte man wenn der riesige Kasten am Leonrodplatz fertig ist, den Laden einstampfen und ein Landgericht München III gründen.


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22.05.2025 um 00:32
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ich finde es bedenklich, aufgrund eines einzigen Prozesses die Lebensleistung einer Person in Frage zu stellen, zumal Frau A in der Vergangenheit offenbar nicht dafür bekannt war, dass sie ihre Verhandlungen charakterlich oder fachlich nicht im Griff hatte.
Wissen wir das? Im Übrigen es geht eben nicht nur darum, wie sie ihre Verhandlungen führte, sondern vor allem außerhalb der HV kommunizierte. Es gibt Fehlverhalten, die sind eben schon beim ersten Mal einmal zu viel. Und hier geht es ja um zwei nicht tolerable Handlungen. Schlimmer war doch, dass sie ungefragt sich zu den Erfolgsaussichten der Revision äußerte, obwohl das Strafpozssordnung gar nicht vorsieht. Sie handelte also - wie es so schön heißt - "ultra vires". Sie hat damit gezeigt, dass sie die Reaktion auf eine vermeintliche Kränkung ihrer Berufsehre eine höhere Priorität einräumt als der Einhaltung geseztlicher Verfahrensregeln. Ein No-Go meines Erachtens für eine Strafrichterin, auch wenn es nur einmal passiert. Es offenbart eine grundsätzliche Geisteshaltung.
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist totaler Quatsch.
Sowas würde nur bedeuten, dass Richter irgendwann Menschen freisprechen, die nachweislich und nach besten Willen handelt für schuldig halten freisprechen, weil sie Angst vor beruflichen Konsequenzen haben.

Wenn dir das lieber ist, dann gute Nacht.
Ich glaube, du verstehst die ganze Argumentationskette nicht. Es geht doch gar nicht darum, dass er für schuldig gesprochen worden ist, sondern eher um das wie, das in einigen Fällen natürlich auch Einfluss auf das "Ob" haben kann. Die Kammer hätte den Angeklagten mutmaßlich ziemlich revisionssicher zu der genannten Strafe verurteilen können, wenn die Richterin einfach diese unsägliche Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft, die eben nur Gegenstand einer Kammerberatung hätte sein dürfen, unterlassen hätte und wenn sie noch mehr ihre Stellungnahme zur Erfolgsaussicht der Revision unterlassen hätte.

Richter*innen, die offenkundig nicht im Ansatz in der Lage sind zu erkennen, wann sie selbst Gründe für eine "Besorgnis der Befangenheit" liefern und offenbar NULL Selbstreflektion haben und die ihre Rolle im Revisionsverfahren nicht kennen, sollten ruhig Angst vor beruflichen Konsequenzen bekommen. So stark sollte der "Selbstreinigungsprozess" einer Justiz durchaus gehen können. Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, ob sie jemanden schuldig sprechen oder freisprechen.


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22.05.2025 um 02:51
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Könnte es für die Aufhebung eines Pflichtverteidigermandats eventuell schon reichen, wenn auf unüberbrückbare Differenzen mit den vom Angeklagten beauftragten Wahlverteidigern verwiesen würde - und darauf, dass auch bei einem Rückzug der Pflichtanwälte eine adäquate Vertretung des Beschuldigten durch seine Wahlverteidiger gewährleistet wäre?
Ich denke in diesem Fall ja. Wie schon gesagt, der Sinn der relativ strengen Regeln gegen einen Wechsel des Pflichtverteidigers besteht aus zwei Gründen:

1. Ein Wechsel bedeutet längere Einarbeitungszeit durch den neuen, also Verzögerung des Verfahrens, im Extremfall Neubeginn von vorn
2. Die Rechte des Angeklagten sollen gewahrt bleiben, z.B. eben keine Verzögerung wie unter 1 erleiden zu müssen, usw.

Hier in diesem Fall wären die Bedenken nicht substantiell:

1. Das Verfahren befindet sich sowieso in einer Phase des Neustarts, ein Verteidigerwechsel jetzt sollte ohne Verzögerung funktionieren
2. Verteidigerin Rick hat bereits im Verfahren eine führende Rolle gehabt, kennt sich vermutlich hervorragend mit den Details aus und wird allem Anschein nach diese Rolle auch in Zukunft haben. Sie kann einem neuen Kollegen bei der Einarbeitung sehr hilfreich sein.

Insofern würde ich als Richter keine Probleme sehen und der Entpflichtung zustimmen. mehr oder weniger egal, welche Begründung die Anwälte oder der Angeklagte vorbringen, vielleicht mögen sie das Parfum von Kollegin Rick nicht oder sonstwas.


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22.05.2025 um 10:10
Zitat von XluXXluX schrieb:In der BILD-Zeitung stand sogar etwas von "vier entlastenden DNA-Gutachten" - was ich persönlich eher für eine Fehlinformation halte, sonst müsste man wirklich von Absprachen ausgehen:
naja, ich nehme an, dass "entlastend" im Sinne von "keine Spuren des Angeklagten gefunden" gemeint ist.

Aber das wissen wir ja sowieso: es gibt keine Spuren des Tatverdächtigen am Opfer, keine Spuren des Opfers am Tatverdächtigen, keine Spuren des Tatverdächtigen am Tatort.

Insoweit würde ich sagen, keine "Fehlinformation", aber auch keine "Sensation" und keine "Absprache" o.ä. zulasten des Angeklagten.


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22.05.2025 um 10:21
Zitat von mjk-17mjk-17 schrieb:Das ist totaler Quatsch.
Sowas würde nur bedeuten, dass Richter irgendwann Menschen freisprechen, die nachweislich und nach besten Willen handelt für schuldig halten freisprechen, weil sie Angst vor beruflichen Konsequenzen haben.
die Gefahr sehe ich nun überhaupt nicht. Denn auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage kann ja, wenn ein Richter inkorrekt handelt, tätig werden und ggf. den BGH anrufen.
Wie zuvor geschrieben, die Richterin hat entweder böswillig vorsätzlich gehandelt (was ich ausschliesse), oder sie war überfordert bzw. überlastet und daher einen Anfänger-/Flüchtigkeitsfehler gemacht (was ich angesicht ihrer Berufserfahrung und der Tatsache, dass sie ihre Position unaufgefordert in einer Stellungnahme verteidigt hat ebenfalls ausschliesse), oder aber, und aus meiner Sicht bleibt nur diese Option, sie war im Irrtum über die Rechtslage. So hat es der BGH ja auch implizit geschrieben, ich zitiere mich selbst da noch mal:
Schliesslich bemängelt der BGH ja, dass sie es versäumt hat "relevante konkrete Verfahrenstatsachen" zu benennen und dass sie stattdessen sich dazu geaessuert hat, "wie sie die Befangenheitsrüge einschätzt", was jedoch nicht "Aufgabe der Staatsanwaltschaft noch des Tatgerichts" ist.
Quelle: Beitrag von bla_bla (Seite 673)

Und wenn eine Richterin über eine doch so grundlegende Frage der Prozessführung im Irrtum ist, ist die Frage nach beruflichen Konsequenzen durchaus angebracht.
Diese zu stellen, bedeutet dann keineswegs, dass dies zu mehr und unangemessenen Freisprüchen führen würde.


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22.05.2025 um 11:30
Zitat von emzemz schrieb:Ich denke eher, da hat sich ST dieses Video angesehen, wollte es nachspielen, um dann festzustellen, dass es in der Realität eben doch nicht funktioniert. Und weil er mangels Erfahrung nicht weiterwusste, hat er Hanna in den Bärbach befördert.
ich wüsste gerne, wie Du auf diese Vermutung kommst, bzw. wie Du sie begründest.

1. Gemäß ursprünglich angeklagtem Tatverlauf, gibt es einzelne Parallelen, aber gemäß im Urteil angenommenem Tatverlauf sehe ich keinen Zusammenhang mit dem Video mehr.

2. ST hat tausende Videos aufgerufen! Warum sollte gerade dieses spezielle eine ihn so "beeindruckt" haben, dass er es zur Vorlage für seine Tat machte?
Dazu müsste man mehr aus der Analyse des Experten wissen:
Wann wurde das Video angesehen? Analysiert wurden Aufrufe im Zeitraum 4.8.22-2.11.22 ( Quelle: Beitrag von fassbinder1925 (Seite 220) ). Es würde doch einen großen Unterschied machen, ob dieses Video zwei Monate vor oder aber in Nacht gerade bevor ST zur Joggingrunde aufgebrochen ist, von ihm geschaut wurde. Dazu habe ich aber keine Info gefunden?
Und wie oft wurde das Video geschaut? Laut Analyse wurden viele Seite wiederholt aufgerufen ( "Weiter waren unter den über 11.000 viele Duplikate, so blieben 3.198 Websites übrig", Quelle wie oben). Wenn dieses Video nun oft, vielleicht sogar besonders oft aufgerufen wurde, dann wäre das auch ein starkes Indiz, aber auch dazu konnte ich keine Info finden?

3. Gab es eigentlich unter den tausenden anderen aufgerufenen Videos keines, welches mit der Tat auch oder sogar noch mehr in Übereinstimmung steht? ZB. ein Video, in dem eine durch Alkoholisierung wehrlose Frau zum Sex gezwungen wird? Oder eines, wo auf den Schultern einer Frau gekniet wird oder einer Frau in den Rücken gesprungen wird? Oder eines, welches defekte Bekleidung, zB. eine rutschende Hose zum "Thema" hat? Angesichts der grundsätzlichen Tendenz, dass er wohl 291 mal nach dem Begriff „gezwungen“ gesucht hat (Quelle: wie oben), halte ich es schon fast für überraschend, dass sich da nichts gefunden hat (oder genauer, dass sowas keine Erwähnung fand)

4. Wenn ST das Video zur Vorlage nahm und daher eine Strangulation plante, warum hat er dann eigentlich kein Strangulationsinstrument dabei gehabt? Woher konnte er wissen, dass Hanna eine ziemlich stabile Kette trägt, die nicht reisst? Nachts im Dunkeln kann er das frühestens erkannt haben, wenn er Hanna schon auf die Pelle gerückt war.

5. Aus den zweifelsfrei bekannten Zeiten (Sichtungen, Temperaturabfall Handy, CoC-Spiel) wissen wir, dass die Tat sehr schnell stattgefunden haben muss. Die Feststellung, dass das aus dem Video in der Realität nicht so funktioniert, muss er dann extrem schnell getroffen haben, quasi in Sekunden. Das finde ich nicht sehr plausibel. Wenn er wirklich dieses Video zur Vorlage nahm, dann hätte er meiner Ansicht nach sicher längere Zeit, jedenfalls ein paar Minuten versucht, das umzusetzen, ehe er aufgegeben hätte.

Ich denke, eine eingehendere Analyse (oder genauer, eine eingehendere Befragung des Experten) wäre im neuen Prozess angebracht, beispielsweise zu den Fragen, welche Seiten ST in der Nacht aufgerufen hat, in der die Tat geschah, welche Seiten er besonders oft aufgerufen hat, ob es andere Übereinstimmungen zwischen Videos und dem inzwischen angenommenen Tatverlauf gibt.

Ich denke, dass es, will man diesen Komplex bei einer Urteilsfindung berücksichtigen, auch erforderlich wäre, einen psychologischen Experten in dieser Sache zu Rate zu ziehen. Der Gutachter, der ST untersucht hat, hat ja nur vage geantwortet und selbst darauf hingewiesen, dort kein Experte zu sein:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Der Gutachter zuckt leicht mit den Schultern und sagt, dass es generell so sei, dass der Pornokonsum, auch mit gewalttätigen Inhalt, von jungen Leuten eher mehr nicht unerheblich sei als schon, auch wenn er nichts genaues parat hat und kein Pornoexperte ist. Weiter sagt er, dass die Titel für sich sprechen und man nicht unterschätzen darf, wie viele sich derartiges anschauen.
Ich selbst komme auch noch aus der Generation, in der es kein Internet gab, Jugendliche als "Wichsvorlage" gerade mal die Seiten mit den Unterwäschemodels aus dem Otto-Katalog zur Verfügung standen und Pornohefte, die bei Zeitschriftenhändlern verkauft wurden, aus heutiger Sicht ziemlich harmlos-verschwitzt-altbacken daherkamen. Für "spezielle Bedürfnisse" wie zB. Vergewaltigungsphantasien gab es wohl spezialisierte holländische Verlage, aber auf sowas hatten Jugendliche keinen Zugriff.
Daher kann ich nicht sagen, ob das Konsumverhalten von ST auffällig ist oder nicht. Mir scheint aber, dass auch das Gericht, welches ja auch eher meiner als ST's Generation angehört, ebenso dies nicht beurteilen kann. Also müsste man einen Experten finden, der das einordnen kann.


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22.05.2025 um 11:36
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Daher kann ich nicht sagen, ob das Konsumverhalten von ST auffällig ist oder nicht. Mir scheint aber, dass auch das Gericht, welches ja auch eher meiner als ST's Generation angehört, ebenso dies nicht beurteilen kann. Also müsste man einen Experten finden, der das einordnen kann
Das hat ja bereits der psychologische Gutachter eingeordnet, mit dem Ergebnis, dass er daran nichts auffällig fand, für einen jungen Mann in diesem Alter. Und dass man bedenken müsse "wie viele sich sowas ansehen"
Nur wurde auch das seitens des Gerichts scheinbar ignoriert.


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22.05.2025 um 12:52
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Aber das wissen wir ja sowieso: es gibt keine Spuren des Tatverdächtigen am Opfer, keine Spuren des Opfers am Tatverdächtigen, keine Spuren des Tatverdächtigen am Tatort.
Das seh ich genauso, dass "entlastend" bei DNA-Untersuchung primär "keine Spuren gefunden" bedeuten würde.
Aber ich hatte ja diverse Male hier im Thread gefragt, warum z.B. keine Bodenproben am mutmaßlichen Tatort genommen und dann nach DNA untersucht worden sind. DNA ist ziemlich stabil, das wäscht sich nicht so schnell weg durch Regen. Bisher ging es immer nur um rote Anhaftungen an irgendeinem Stein.
Wenn jetzt diese 4 DNA-Proben wirklich den Tatort betreffen würden (und das wäre bewusst verschwiegen worden), fände ich das deutlich prekärer als wenn z.B verschwiegen worden wäre, dass im Kofferraum von STs Eltern nichts gefunden wurde. Also so in der Richtung meinte ich das. Ersteres ist deutlich entlastend, zweiteres ggf. nur nebensächlich.


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22.05.2025 um 13:18
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ich selbst komme auch noch aus der Generation, in der es kein Internet gab,
Ja,wichtiger Punkt. Wenn man Kinder hat in einem Alter von ca. 10 (!) bis 20, dann kommt man da schnell in der Realitat an:
Kinder und Jugendliche erleben beim Schauen von Pornos oft ein komisches Gemisch aus: Es ekelt mich an, aber es erregt und fasziniert mich auch. Es ist menschenverachtend und trotzdem muss ich es mir wieder ansehen. Das liegt daran, dass die Affekte vermischt werden.
Quelle: https://www.emma.de/artikel/pornos-ab-der-dritten-klasse-340259

Deshalb finde ich es extrem verwerflich, hier so dermaßen pauschal zu urteilen und das eigene Gutmensch-Dasein, die eigene Moral als Vorlage für alle Generationen und Konstellationen herzunehmen.
Wenn man mitbekommt, welche Filmchen unter noch rel. jungen Kindern schon grassieren (Tiere, Inzest), verliert man den Glauben.


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