Tiergarten schrieb: Sobald es jemand wagte, das Verhalten des Verdächtigen aus Aschau kritisch zu beleuchten oder ihm gar die Verantwortung für den Tod von Hanna zuzutrauen, wurde Sebastian T. In Schutz genommen, Verständnis für sein Handeln geäußert und krampfhaft nach Erklärungen selbst für zweifelhafte Vorgänge gesucht.
Das hab ich anders empfunden, aber ich kann sowieso nur für mich sprechen. Ich persönlich versuche lediglich, die Informationen die uns zur Verfügung stehen so erschöpfend wie möglich zu betrachten, möglichst nichts dazu zu erfinden und möglichst wenig zu spekulieren. Das hat mit einer rosaroten Brille ST gegenüber recht wenig zu tun, ich persönlich habe auch keinen Vorteil davon, wenn ST freigesprochen wird. Mir ist lediglich wichtig, dass der „Richtige“ eingesperrt wird, die ermittelten „Indizien“ überzeugen mich nicht, und deine Aufzählung hat mir wieder gezeigt, dass die meisten der „Indizien“ ohne Verzerrung oder Interpretation keinerlei Beweiskraft haben.
Zitat | Richtigstellung | Quellen | Tiergarten schrieb:Ich erinnere nur mal an sein Geständnis auf der sogenannten Hausparty. Teilnehmer berichteten zwar, sie seien erschrocken gewesen, wie Sebastian T. sich als Mörder geoutet habe, und rieten ihm dringend, sich anwaltlichen Beistand zu holen. Doch hier wurde das flugs als „Spassgeständnis“ abgetan; alles sei nur ein Scherz gewesen, gefördert womöglich durch Alkoholgenuss. | Alle Zeugen der Hausparty haben selbst ausgesagt, sie hätten es für einen Witz gehalten, nicht das Forum. Dadurch ist der Ausdruck „Spaßgeständnis“ entstanden. Von „dringend“ habe ich noch nie was gelesen. Also wir haben vier einigermaßen übereinstimmende Aussagen, die besagen, sie hätten das Gesagte als Scherz aufgefasst, der Scherz wurde größtenteils als unpassend empfunden, die Mutter habe geraten einen Anwalt zu Rate zu ziehen, dass der Fall auf der Party ein wichtigeres Thema war (Verena hatte an diesem Tag auch ihre erste Befragung), dass viel Alkohol getrunken wurde und dass ST bei der Familie übernachtet hat. | SpoilerVerena fassbinder1925 schrieb am 03.11.2023:Woraufhin er sich zurückgelehnt habe und gesagt hat „Mei, ja gut, dann war ich es halt!“ Dies imitierte sie anschaulich, aber eher in einem saloppen und witzigen Unterton. Sie war aber sehr betroffen, warum er so redet. Max fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Dies habe er und auch die Anderen als Witz aufgefasst. Man habe generell in der Zeit viel untereinander über den Mord gesprochen, wer es wohl war und wie H. leiden musste und wie es den Eltern damit gehen wird. Auf die Frage, ob er wisse wie die Mutter reagiert hat, wusste er noch, dass sie das mit dem Anwalt gesagt hat. Lea fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Lea kann sich auch daran erinnern, dass sie über den Mord gesprochen haben. Der Angeklagte saß dabei auf der Couch. Er hätte „zusammenhanglos“ gesagt „Ich war’s. Ich hab sie umgebracht.“ Die Vorsitzende fragt, wie das zusammenhanglos passt wenn man schon darüber spricht. Lea korrigiert sich auf „unvermittelt.“
Was sie Inhaltlich über den Mord gesprochen haben, kann sie nicht mehr sagen. Als die Frauen der Familie R. untereinander drüber gesprochen haben, ob er das Geständnis ernst meinte, sind sie zu dem Schluss gekommen, dass es nicht so ist, sie waren aber über den Witz geschockt. Generell meint Lea waren aber schon alle angetrunken und die Zeit war fortgeschritten. Mutter R. Die 48-Jährige hörte etwa fünf Tage nach dem Verbrechen in Aschau, wie er in ihrem Haus in Traunstein "einfach so" sagte: "Ja, ich hab' sie umgebracht." Die Frau erwiderte damals, damit mache man keine Scherze. Quelle:https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/angeklagter-sebastian-t-im-mord-fall-hanna-23-ja-ich-hab-sie-umgebracht-art-934769 |
Daraus ergibt sich für dich jetzt das Bild eines alkoholbedingten, befreiendem Mördergeständnis und weil man in aller Regel Mörder unterstützen will, rät man ihnen einen Anwalt zu besorgen und nicht dazu ein Geständnis bei der Polizei abzulegen, hinterher feiert man weiter und lässt den geständigen Frauenmörder bei der Tochter/im eigenen Zimmer schlafen ? Das ist aber bei weitem nicht die einzige Schlussfolgerung die man daraus ziehen kann.
Für mich beispielsweise ergibt sich aus den Fakten, eher das Bild eines ausgelassenen Abends, dessen Thema Nummer eins die Befragung von V und dadurch der Fall Hanna ist. Sebastian ist betrunken und macht einen unpassenden Witz, um seine eigene Unsicherheit, die die Befragungen der Polizei bei ihm ausgelöst, zu überspielen. Die Mutter erteilt den Anwalts-Rat, weil sie bemerkt, dass ST mit den Befragungen eigentlich überfordert ist und sie die Gefahr sieht, dass er auch vor den Polizisten einen blöden Kommentar ablässt, dessen Folgen er nicht abschätzen kann. Die übrigen verstehen es auch als Witz und folgerichtig geht die Party einfach weiter und ST übernachtet dort und keiner macht sich irgendwelche Sorgen. Gibt wohl unteschiedlich Auslegungen.
Tiergarten schrieb:Ähnlich wurde mit der Schilderung von Lea R. verfahren, wonach Sebastian T. auf einem Ausflug schon zu einem (zu) frühen Zeitpunkt Kenntnis vom tödlichen Ereignis in Aschau bekundet hatte. Lea habe sich wohl verhört, meinten die „Basti“-Versteher. | Lea hat ausgesagt sie, Verena und Max hätten das gehört und im Nachhinein im Auto besprochen. Verena und Max wissen davon aber nichts, als ihr das vorgehalten wurde, hat sie halt die Aussage geändert, dass doch nur sie das gehört habe und doch niemand geschockt war und doch nicht im Auto darüber gesprochen wurde. Dass dieses Treffen überhaupt zu besagter Zeit stattgefunden hat, dem widerspricht Max, das zu überprüfen hat die Richterin aber abgelehnt. | Spoiler fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Die R. sollte zeichnen wer bei der Frage nach dem toten Mädchen wo stand. Das funktionierte irgendwie nicht. So machte sie mit den Anwälten eine „Familienaufstellung“. Sie blickte in einen Halbkreis auf ein Meter Entfernung. Was zur Verwunderung führte, dass die Anderen es nicht verstanden haben sollen. Der Anwalt hält ihr vor, dass der Raffi es nicht gehört hat. Auch ihre Schwester hat nichts vernommen. Es werden ein paar Minuten Pause eingelegt und die Zeugin verlässt aufgelöst den Saal. fassbinder1925 schrieb am 01.02.2024:Verteidiger Dr. Frank erklärt, dass der Beweisantrag wegen Raffis Handy nicht darum geht, dass dieser nicht beim Tischtennis dabei war, sondern er war laut seiner Aussage nur einmal dabei und damals war auch der Sebastian W. anwesend. Das war der, der vor Raffi ausgesagt hat und zu Verena wegen Undankbarkeit für eine Reparatur, den Kontakt reduziert hat. Und dieser wisse durch seine Mutter, dass er nicht am 3. dabei gewesen sein kann. ... Der Antrag der sich um die GPS-Daten von Raffi dreht, wird auch abgelehnt. Hier fasst sich die Vorsitzende kürzer. Sinngemäß, auch wenn die GPS-Daten nicht darauf hindeuten, dass sich Raffi nicht am 3. am Chiemsee aufgehalten hat, müsse es nicht heißen, dass dieser nicht dagewesen ist. Die GPS-Daten sagen nur darüber aus, wo sich das Handy befindet. |
Es geht also nicht darum, Lea habe sich verhört, sondern darum, dass es so vermutlich nicht geschehen ist. Es ist jetzt auch absurd darauf hinzuweisen, dass es unglaubwürdig ist, dass sich Lea zwar an die Aussage von ST richtig, aber an alles, was dann folgt oder damit zusammenhängt falsch erinnern möchte, wenn es Hinweise gibt, dass das Tischtennisspiel nicht am 03.10. stattgefunden hat. Warum das Gericht, das nicht überprüfen wollte, kann ich mir nicht erklären. Von diesem „Indiz“ bleibt nichts übrig, alles andere was Lea gesagt hat, ist relativ unerheblich, da braucht man eigentlich auch kein Glaubwürdigkeitsgutachten mehr.
Tiergarten schrieb:Und erst recht abqualifiziert wurde die Aussage des Häftlings, dem Sebastian T. den Mord gestanden und dies mit Detailangaben unterfüttert hatte. Der sei ein notorischer Lügner, hieß es; T.s Geständnis also frei erfunden.
| Detailangaben sind nicht per se kein Wahrheitskennzeichen, zumal er extrem wenige Details berichtet hat, die zum Teil auch den Angaben anderer Zeugen widersprechen, er gibt sein Motiv für die Aussage an, berichtet in der JVA gesagt zu haben, ST sei unschuldig und erwähnt in seiner Aussage Details die ST nur aus der Akte haben konnte, womit er selbst jegliches Täterwissenargument entkräftete. | Spoiler fassbinder1925 schrieb am 29.11.2023:sie schon vom Sehen und aus dem Eiskeller kannte. AZ Hatte er es bei seiner Aussage vor Gericht noch bestritten, spricht er bei der Vernehmung durch die Polizei sehr wohl von einer Strafmilderung. M. weiß, dass die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler auch seine Richterin sein wird.….Dass er darüber in der JVA bewusst lügt, gibt er zu. "Im Knast ist es schlecht, wenn man Feinde hat. Ich merk's ja bei mir selbst an meiner Straftat, dass man schnell Feinde bekommt." Jemanden zu verpfeifen, sei da problematisch, deshalb habe er auch so lange geschwiegen. Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/vergewaltigung-zeuge-belastet-angeklagten-im-hanna-prozess-schwer-art-943620 fassbinder1925 schrieb am 29.11.2023: Weiter erklärte er dem Zeugen, dass keine DNA gefunden werden konnte. |
Die Diskussion, wieso AM der unglaubwürdigste Zeuge ist, den ich mir überhaupt vorstellen kann und weshalb ich Juristen nicht dafür geeignet halte, das zu beurteilen, hab ich an anderer Stelle schon paar mal ausgeführt. Aber selbst wenn er der Papst wäre, fände ich seine Aussage extrem unglaubwürdig. Weil AM nach eigener Aussage der große Lügenerkenner ist, gelingt es ihm und nur ihm (der Polizei und dem Gericht ja nicht), ST zu einem Geständnis zu bewegen lautend auf: „ST habe Hanna vom Sehen vom Eiskeller gekannt und ein sexueller Interesse entwickelt, dann habe er sie in der Nähe des Eiskellers niedergeschlagen, damit sie sich nicht wehren könne und in den Fluß geschmissen, umbringen habe er sie nicht wollen.“ Von diesen vielen Details (Vorsicht Ironie) ist er dann so geschockt, dass er erstmal den Kontakt einstellen muss. Dass er, wie er selbst sagt, schon von Anfang an wusste, dass ST ihn belügt wenn er die Tat abstreitet und ihn selbst schon lang zu einem Geständnis gedrängt hat und mit ST dessen Akte besprochen hat, all das konnte ihn auf den großen Schock des Geständnisses nicht vorbereiten. Schon klar! Von dem Geständnis berichtet er natürlich niemanden, nein er leugnet es sogar vor den anderen Mithäftlingen und Beamten, denn er ist keiner der jemanden verpfeifen würde ( ach warte, ausser den ein oder anderen Mithäftling, den kann man schon verpfeifen…). Ja nö, nehm ich ihm so einfach nicht ab, ich glaub auch den anderen Zeugen mehr, die aussagten, dass ST Hanna nicht kannte und dass ST so gut wie nie im Eiskeller war, auch wenn das keine Häftlinge sind (Vorsicht Ironie). Das einzige was ich ihm glaube, ist, dass er sich Vergünstigungen für eine Aussage versprochen hat.
Tiergarten schrieb:Dass T. es selber mit der Wahrheit nicht so genau nahm, wurde dagegen geflissentlich beiseite geschoben. Etwa, als er bei der Schilderung seiner Laufroute Stuss erzählte (mit dem Kumpel in der Kampenwandstrasse). Oder als er der Polizei weismachen wollte, er trage immer schwarze Jogginghosen - aber dann eine Freizeit- bzw. Arbeitshose mit Reflektoren als die in der Tatnacht getragene Kleidung präsentierte. Derlei Widersprüche, so wurde man belehrt, seien nicht dem lieben Sebastian anzulasten, sondern der doofen Journaille.
| Es gibt keine Quelle, dass das mit dem Kumpel gelogen war? Bezüglich der Hose bestehen die Widersprüche zwischen den Zeugen, der Polizei und der Richterin, was willst du denn da dem ST anlasten. Sobald es einen Beleg gibt, dass er die falsche Hose mitgebracht hat, immer her damit. | Spoiler Beitrag von rabunsel (Seite 674) |
Meines Wissens nach kann man sehr wohl hoffen jemanden zu treffen, ohne dass dieser es weiß. Das taugt nicht zum Indiz.
Ich denke wenn die Jogginghose als Indiz herhalten soll, müsste man genauer untersuchen, ob es sich wirklich nicht um eine Jogginghose gehandelt hat, oder ob hier nur unterschiedliche Vorstellungen herrschen. Solange möchte ich zumindest bei den Fakten bleiben.
Tiergarten schrieb:Auch dass Sohn T. sich sträubte, der Polizei nach ihrem Zeugenaufruf den nächtlichen Jogginglauf zu melden (und erst Mutter T. diesbezüglich mit einem Anruf bei der Kripo Fakten schuf) - alles kein Problem. „Basti“ wurde attestiert, dass er sich rechtlich gar nicht outen musste. Und selbst die waghalsige Spekulation machte die Runde, dass der Sohnemann sogar seine Mutter animiert haben könnte, den Kontakt zur Polizei herzustellen. | Es gibt keinen Hinweis, dass er sich sträubte. | Spoiler Beitrag von rabunsel (Seite 674) |
Tiergarten schrieb:Wie penetrant Sebastian T. bisweilen noch mit Verständnis überschüttet wird, wo es eigentlich keine Differenzen in der Beurteilung geben kann, zeigt die Debatte über den exzessiven Konsum von Pornos mit Gewaltdarstellungen. Selbst da wurde davon gesprochen, dass das normal und zeitgemäß sei. Und dass einer dieser Filme inhaltlich praktisch eine Blaupause für den vermuteten Ablauf der Attacke auf Hanna darstellte - ein Schelm, der Böses dabei denkt, wurde mit Blick durch die rosarote Brille auf Sebastian T. suggeriert. | Der Pornokonsum wurde von einem Experten im Prozess als unauffällig eingestuft, nicht von dem Forum. Der gezeigte Film stimmte in keinem Detail mit der angenommenen Tat überein, bitte führe aus worin du eine Übereinstimmung siehst. Er hatte offensichtlich ein Porno-Handy, aber welche Videos er sich wie lange angesehen hat, wurde nicht abschließend geklärt. | Spoiler Dr.Huppert Keine abnormalen Sexfantasien Quelle: https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/durchschnittstyp-oder-abartig-so-sieht-der-gutachter-den-angeklagten-im-fall-hanna-art-948634 fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023:Die Wissenschaftler seien sich aber nicht einig, ob die Qualität oder die Quantität entscheiden sind. So könne nach einer Studie auch jemand der täglich mal reinguckt weniger süchtig sein, als jemand der einmal in der Woche schaut. fassbinder1925 schrieb am 22.12.2023: Man sieht wie in dem Video jemand bis zum vermeintlichen Versterben stranguliert wird und dann sexuelle Handlungen ausgeführt werden. |
Ein neutraler Bericht wäre: ST s Handy, das er für den Pornokonsum verwendete, 97% der aufgerufenen Seiten beinhalten sexuelle Begriffe. Insgesamt konnten mindestens 3.198 Aufrufe in den letzten Monaten festgestellt werden, es konnte nicht festgestellt werden, welche Seiten aktiv aufgerufen wurden und wie lange auf den jeweiligen Seiten verweilt wurde. Beispielhaft wurde ein Film im Gerichtssaal abgespielt, indem eine Strangulation mit anschließenden sexuellen Handlungen an einer bewusstlosen weiblichen Person gezeigt wurde. Der psychiatrische Gutachter, konnte weder Auffällligkeiten in den sexuellen Vorlieben noch in Quantität und Qualität des Pornokonsum feststellen. Hört sich gleich nicht mehr so verwerflich an, wenn man die moralische Empörung mal weglässt.
Fragen sich du und deine Mitstreiter nicht auch manchmal, ob man eine falsche Spur verfolgt, wenn die Indizien nur mit der entsprechenden Schablone für die passende Auslegung bestehen bleiben können. Wohlgemerkt Indizien, die nicht mal direkt auf eine Tatbegehung hindeuten, sondern auf ein vorbildliches Aussageverhalten oder generell moralische Einwandfreiheit.
Bezüglich der Zeugen, Knastzeuge und Lea, versteh ich einfach nicht, wieso das Gericht keinerlei Anstrengung unternommen hat, irgendetwas von den jeweiligen Aussagen objektiv zu verifizieren. Wundert dich selbst nicht, warum die Richterin es beispielsweise abgelehnt hat, die Handydaten von Raffi zu überprüfen? Die Erklärung, man könne anhand des Aufenthaltsortes eines Handys nicht auf den Aufenthaltsort des Besitzers rückschließen, hat dich überzeugt? Obwohl es in diesem Prozess X-Mal ohne Probleme gelungen ist mit Hilfe der Handydaten auf jeweilige Aufenthaltsorte zu schließen? Du musst doch selbst zugeben, dass es das normale Vorgehen der Polizei/des Gerichtes ist Aussagen wenn irgendmöglich zu verifizieren oder von anderen Personen bestätigen zu lassen. In diesem Fall wurde einerseits die objektive Verifizierung unterbunden und andererseits konnten keine weiteren Zeugen die Aussagen von dem Knastzeugen und Lea bestätigen, nein sie widersprachen ihnen sogar, was ignoriert wurde. Warum?
Ganz anders aber die Reaktion auf ein entlastendes Indiz, das Clash of Clans- Spielen, da gab es gleich eine Hausdurchsuchung. Bitte nicht falsch verstehen, ich halte es natürlich für angebracht die entlastenden Indizien gründlich zu untersuchen, aber nicht nur die entlastenden!!!, diese Einseitigkeit finde ich fragwürdig und es entstand der Ausdruck, als ob der Angeklagte seine Unschuld beweisen müsse und nicht umgekehrt.
Auf dieses für mich extrem fragwürdige Vorgehen des Gerichts hätte ich gerne eine Einschätzung von dir?