Hanna W. tot aus der Prien geborgen
26.05.2025 um 23:10Ich glaub, ich hab noch nicht so ganz verstaden, wie man sich die Wiederholung des Prozesses vorstellen muss. In einem normalen Strafprozess wird von dem Staatsanwalt Anklage erhoben und der zuständige Richter überprüft die Anklage anhand der Akten die ihm die Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellt. In diesen Akten befindet sich, was der Staatsanwalt für relevant erachtet (im besten Fall be- und entlastend), und die Anklage wird zugelassen wenn das Gericht eine Verurteilung für wahrscheinlich erachtet. Somit hat sich der Richter ja schon einmal festgelegt und auch eine Ahnung vom Fall und kann Gutachten und Ermittlungen in Auftrag geben um den Fall aufzuklären. Oder?abgelenkt schrieb:Das Gericht müsste dann schon sehr gute Gründe haben V nicht von Amts wegen zu laden (selbst wenn die Verteidigung auch keinen entsprechenden Antrag stellen sollte). Ist ja ein Strafprozess mit Amtsermittlung, kein Zivilprozess mit Beibringungsgrundsatz.
Im neuen Prozess bin ich von, "alles auf Null" auch die Ankage betreffend, ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft legt nun der neuen Richterin, die Akten vor die sie für relevant erachtet. Die widerlegte Aussage von V. hätte ja weder be- noch entlastenden Charakter. Auch dass ST eine Freundin hat, die sich ab und zu im Datum vertut und vielleicht ein bisschen dramatisierend veranlagt ist, würde ja ST weder be- noch entlasten. Die Nichtexistenz von Täterwissen hat ja keine entlastende Funktion, es gibt einfach nur weniger Indizien.
Das selbe würde für die Aussage von Lea gelten, falls sie zwischenzeitlich auch widerlegt worden wäre.
Inwieweit müssten die Schwestern dann von Amts wegen zu diesen Themen befragt werden?
Oder muss man sich das Verfahren nach einer Revision anders vorstellen?