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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.353 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

05.07.2025 um 23:45
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn man jede Zeugenbefragung, jede Äußerung des Verdächtigen einschl. den befragenden Personen aufzeichnen würde, würde man weitaus mehr Informationen bzgl. des Werdeganges von deren Aussagen erkennen. Werden sie zu stark von den befragenden Personen bedrängt (siehe Befragung von Verena), versuchen sie etwas nur zu rekonstruieren oder sind es spontane Erzählungen ..? Gerade bei den heutigen Erkenntnissen über Aussagen von Menschen ist das ein deutlich besseres Hilfsmittel als eine Befragung durch das Gericht. Sicher, manch einem Richter würde gerne eine bestimmte Frage einem Zeugen stellen, aber erhält er nach einer längeren Zeit auch eine unverfälschte Antwort. Das ist sehr fraglich.
Für mich ist das nur noch ein Relikt aus uralter Zeit, wo es diese Möglichkeiten nicht gab und es die Kenntnisse über Zeugenaussagen nicht gab. Es wäre höchste zeit, dass sich die Justiz hier bewegt.
Es wäre wirklich an der Zeit, dass die Justiz in der Realität ankommt. Ich würde zwar nicht auf die Befragung der Zeugen von Gericht inklusive Kreuzverhör verzichten und die Videos nach wie vor nur bei Widersprüchen, oder Erinnerungslücken einführen. Hauptsächlich deshalb, weil man bei der Polizei als Zeige nicht aussagen muss oder das Lügen bei der Polizei nicht belangt werden kann und außerdem denke ich, dass sich einige Dinge erst im Laufe der Ermittlungen oder erst im Prozess selbst, als besonders relevant herausstellen und dann genau erfragt werden müssen.
Ich glaube auch, dass das Gericht derzeit auf viele wichtige Informationen aus Videos der Befragungssituationen verzichtet, was ich für falsch halte. Aber dennoch sehe ich in der Sichtung dieser Videos einige Begrenzungen. Eines der Probleme hat sich meiner Meinung nach schön in diesem Prozess gezeigt.
Da war einerseits ST, der laut Beamten nervös und blass gewirkt hat und sich alles aus der Nase ziehen lies, er hinterließ damit einen nicht sehr glaubwürdigen Eindruck. Im Gegensatz dazu war V laut der Beamtin gut drauf, redete von sich aus und wirkte sicher und glaubwürdig, was sich im Nachhinein halt als falsch herausstellte. Aber was wäre gewesen, wenn es die Sprachnachrichten und GPS-Daten vom 03.10. nicht gegeben hätte und es gäbe keine Möglichkeit im Prozess diesen Punkt genauer zu hinterfragen? Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Eindrücke der Beamten auch in den Videos widerspiegeln würden und in die Irre führen könnten wenn man die Personen nicht kennt. Ich denke einfach vor Gericht inklusive Kreuzverhör kristallisiert sich einiges besser heraus und man wäre in unserem Fall durch bestimmte Fragen drauf gekommen, dass sich V eigentlich nicht sehr sicher bezüglich des genauen Datums ist.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Werden Zeugen sichtlich zu stark bedrängt, dann ja. Häufig sind es Vorurteile, gegen die der Beamte teilweise machtlos ist.
Ich wäre auch nicht dafür unabsichtliche Einflußnahme zu bestrafen, unter Fehlverhalten verstehe ich, die bewusste Einflussnahme in eine bestimmte Richtung.
Einflüsse werden auch nie ganz vermieden werden können, allein der Umstand als Zeuge befragt zu werden oder mit der Polizei zu tun zu haben, wird auf einen Anteil der Zeugen einen gewissen Einfluss ausüben und man weiß halt nie in welchem Ausmaß.
Zitat von XluXXluX schrieb:Man muss also fast davon ausgehen, dass Steller diese Aufzeichnungen gesichtet hat.
Der wird alles was es zu und von AM gegeben hat berücksichtigt haben. Ich denke, dass der durch das Video entstandene Eindruck hilfreich war, die weiteren Berichte über seine Aussage einzustufen und zu bewerten.
Für mich ist der Angriff von Holderle gegen Steller so unglaublich absurd, meiner Meinung nach kann man allein im Urteil schon ohne Zweifel herauslesen, dass es ein Geständnis, wie von AM geschildert, so nie und nimmer gegeben haben kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 00:36
Zitat von emzemz schrieb:Dir fällt also nichts ein. Dachte ich mir schon :D .
ausreichend für einen troll :troll:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:wahrlich nicht als Scharfmacher aufgefallen ist.
Dir vielleicht nicht, meiner Meinung nach hat er im ersten Prozess keine Gelegenheit ausgelassen Meinung zu machen und wenn ich an seine Strafanzeige gegen die Verteidigung denke...
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb: Es ist auch nicht verwerflich, die von der Verteidigung eingeholten Gutachten in den Medien anzuzweifeln.
Naja zwischen anzweifelnund als Gefälligkeitsgutachten hinzustellen, gibt es mM nach einen kleinen Unterschied.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Äußerungen der am Verfahren beteiligten Anwälte sind bis zu den gesetzlich vorgegebenen Grenzen legal und auch legitim, dies gilt dann aber auch für Herrn Holderle. Warten wir doch einfach mal ab, ob seine Voraussagen eintreffen oder nicht.
Selbst wenn es legal ist, ich finde er kommt einfach seiner Verpflichtung als Vertreter der Eltern nicht nach, sondern lässt sich von der Aßbichler-Kammer und der StA vor deren Karren spannen und tritt eher als deren Vertreter auf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 02:02
Man sollte den Fokus der Diskussion nicht zu sehr auf den Nebenklagevertreter legen, damit würde man seine Wichtigkeit überhöhen. Derzeit scheint Holderle außen vor zu sein, was er auch zähneknirschend eingeräumt hat.
Walter Holderle: Die Nachricht kam überraschend, und ich fand es befremdlich, wie die Dinge gelaufen sind. Ich habe erst von Journalisten erfahren, dass die Freilassung unmittelbar bevorsteht. Das Gutachten, das zu der Entscheidung geführt hat, wurde mir sehr spät übermittelt, sodass ich keine Zeit mehr hatte, eine Stellungnahme abzugeben. Die Richterin hat sich dafür entschuldigt. Aber das war nicht das Schlimmste.
"Der Richtige verurteilt": Opferanwalt attackiert Star-Verteidigerin scharf (Focus online)

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: der Nebenklagevertreter bekommt das wichtige aussagepsychologische Gutachten über den Hauptbelastungszeugen mit Verzögerung und es wurde auch nicht für nötig gehalten ihn über die Aufhebung des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen. Das sagt doch schon alles.

Holderle wäre gut beraten die Zeit bis zum Prozessneustart im September zu nutzen, um wieder Zugang zum Verhandlungstisch zu finden. Ob dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, ist gerade mit Blick auf seine Aussagen im Focus online-Interview mehr als fraglich.


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06.07.2025 um 07:18
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Diese Anzeige lag meiner Auffassung nach auf der Hand, sie lag auch im Interesse von Hannas Eltern und nahezu jeder Nebenklägervertreter hätte sie gestellt.
Bist Du Jurist und kannst Du das wirklich ausreichend beurteilen, kennst Du den Ausgang des Strafverfahrens?

Ich sehe es genau andersrum, in einem Strafverfahren ist das höchste Ziel die Wahrheit herauszufinden und da haben die Persönlichkeitsrechte von Hanna in den Hintergrund zu treten. Würdest Du jetzt den bayrischen Staat anklagen, weil der Alkoholkonsum von Hanna an diesem Abend jeder, der einen Internet-Zugang hat, lesen kann? Sollte man das Gericht nicht selber anzeigen, weil persönliches in der Verhandlung öffentlich an das Licht kommt?

Frau Rick hat nur das getan, was sie für ihren Mandanten als notwendig angesehen hat, nicht mehr. Würde man das verhindern, gäbe es ein Ungleichgewicht im Verfahren, was ein Rechtsstaat nicht zulassen darf: Gegengutachten können willkürlich verhindert werden. Diese Strafanzeige war vollkommen sinnlos.


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06.07.2025 um 08:08
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: der Nebenklagevertreter bekommt das wichtige aussagepsychologische Gutachten über den Hauptbelastungszeugen mit Verzögerung und es wurde auch nicht für nötig gehalten ihn über die Aufhebung des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen. Das sagt doch schon alles.
Das wird nicht der Grund gewesen sein. Das Gericht hat das Gutachten natürlich als erstes erhalten. Die Kammer wird hier wahrscheinlich ein "Eilt"-Vermerk o.ä. in das System eingetragen haben. Dadurch hat es das Gutachten zeitnah erhalten und auch gelesen, etwas vor den anderen Prozessbeteiligten. Mit dem Gutachten in Kombination mit der eigenen Sichtweise der Kammer wird die Kammer zur Überzeugung gekommen sein, dass die Freilassung des Angeklagten nun dringend ist und einen weitere Verzögerung nicht mehr rechtens ist. Es hätte nicht mal eine Stunde mehr sein dürfen. Die Verteidigung und Familie des Angeklagten wird sicher über einen kurzen Weg (Telefonat o.ä.) davon erfahren haben, das war ein notwendige Aktion, damit die Freilassung reibungslos über die Bühne geht. Natürlich hätte theoretisch auch Holderle und die Opferfamilie entsprechend informiert werden können. Das hatte deutlich niedrigere Prio, das hätte die Freilassung evtl. verzögert. Es es mussten viele andere notwendige Formalitäten vorrangig erledigt werden.

Holderle beschwert sich über nicht zu vermeidende Dinge. Natürlich hat er im Vergleich zum Gericht das Gutachten verzögert erhalten. Sich darüber in dieser Form zu beschweren ist fast schon typisch Holderle. Jeder denkt, er habe es im Vergleich zu den anderen Prozessbeteiligten später erhalten. Aber genau das behauptet er nicht und wird sehr wahrscheinlich auch nicht zutreffen. Die Geschäftsstelle schickt das normalerweise an die Prozessbeteiligten, was auch etwas dauert. Auch über die Größe der Verzögerung schweigt er. Das liegt auf der gleichen Ebene, wie Holderles unspezifische Behauptung, dass der Angeklagte im Bereich des vermeintlichen Tatorts gesehen worden sei. Was für ihn der Bereich ist und wann es war, sagt er nicht. Aus dem Urteil haben wir inzwischen eine Antwort, er war am Eiskeller in Richtung seinem Zuhause gelaufen, also nicht in Richtung dem Ort des Ereignisses. @XluX hat das oben noch genauer (mit Zeit) spezifiziert.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Holderle wäre gut beraten die Zeit bis zum Prozessneustart im September zu nutzen, um wieder Zugang zum Verhandlungstisch zu finden. Ob dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, ist gerade mit Blick auf seine Aussagen im Focus online-Interview mehr als fraglich.
Dieser Zugang muss ihm ganz unabhängig von seinem Verhalten gewährt werden, das zeichnet einen Rechtsstaat aus.


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06.07.2025 um 09:06
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ganz im Gegensatz zu ihrem Kollegen Dr. Baumgärtl übrigens, von dem es in den Medien nahezu ausschließlich Äußerungen über die Besonderheiten des Verfahrensablauf in diesem außergewöhnlichen Fall gibt.
Wer war nochmal Baumgärtl?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nicht nachvollziehen kann ich übrigens die Kritik an Herrn Holderle, der bislang nun wahrlich nicht als Scharfmacher aufgefallen ist.
Problem ist, man muss nicht als Scharfmacher auftreten, um die Medien und damit auch die Bevölkerung aufzuhetzen. Holderle ist da sehr viel subtiler vorgegangen. Er hat vielleicht etwas seltener angefeindet als andere, aber er hat Hs Eltern und ihre Situation immer wieder zur Stimmungsmache genutzt. Und das, obwohl an mehreren Stellen angeklungen ist, dass diese gar nicht wollen, dass ein Unschuldiger verurteilt wird, und dass sie eigentlich auch nicht in die Öffentlichkeit gezerrt werden wollen.
Was sollen sie denn jetzt denken, wenn ST freigesprochen werden würde? Wird Holderle dann zugeben, dass die Indizienlage doch gegen ST als Täter gesprochen hat? Oder wird er weiterhin argumentieren, dass der Täter frei herumläuft?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Warten wir doch einfach mal ab, ob seine Voraussagen eintreffen oder nicht.
Bisher ist ja keine einzige eingetroffen - aber gut, wir können gerne weiter warten...
Wer war gleich nochmal Baumgärtl?
Scherz. Weil für mich zu unscheinbar.
Aus meiner Sicht hat er sich deshalb hauptsächlich über die Besonderheiten des Verfahrens geäußert, weil er viel weiter gar nicht in den Fall eingetaucht ist. Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig. Die Indizienlage war ja damals nicht viel anders als jetzt.
(Baumgärtl hat übrigens keinen Doktortitel.)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 14:25
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mich macht der Artikel etwas fassungslos, Holderle lässt ja wirklich gar nichts aus.
Erst inszeniert er sich ernsthaft als Opfer der Medien und hat wohl einfach vergessen, wie einseitig die Berichterstattung während dem ersten Prozess war. Dann bezeichnet er einen Sturz beim Austreten für "völlig lebensfremd" ?????
Dann kommt mal wieder der Zirkelschluss, dass Mord durch den Ausschluss eine Unfalltheorie bewiesen wäre?!?!
Was ich bis heute suche ist eine genauere Schilderung, wie man beim Austreten ins Wasser fällt. Dass Männer schon mal ins Wasser pinkeln, da gab es den Fall eines Managers in Hamburg, der dabei ins Wasser gefallen ist. Aber Frauen? Die suchen doch erst mal Schutz hinter einem Strauch beispielsweise, um nicht gesehen zu werden. Aber hocken die sich ans Ufer eines hochwasserführenden Baches? Ich verstehe es nicht und ich bin eine Frau.
Zitat von XluXXluX schrieb:Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig. Die Indizienlage war ja damals nicht viel anders als jetzt.
Am 18. November 2022 wurde er verhaftet und Prozessbeginn war 12.10.2023.
Damit hätte im Mai 2023 der Ermittlungsrichter prüfen und die Fortdauer der Haft anordnen müssen. Spoiler§ 121 - Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Meinst du wirklich, das wurde verabsäumt und man hat ihn einfach so in Haft behalten?
Aber vorsorglich unterstellen kann man das ja mal.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 16:58
Wenn man ein Unfallgeschehen annimmt, ist ein Sturz ins Wasser infolge des Austretens in Bachnähe doch nur ein mögliches Szenario; die Verteidigung hatte diesen Ablauf -so erinnere ich mich- favorisiert, weil dadurch auch der Verlust der Hose leichter erklärt werden konnte.

Ein aus meiner Sicht wahrscheinlicheres Alternativszenario ist, dass H. auf dem Heimweg Übelkeit verspürte und sich in den Bärbach übergeben wollte. Oder sie drehte sich während des Laufens nach hinten um, z.B. um nach ihrem Nachbar Ausschau zu halten, machte dabei einen unachtsamen Schritt in Richtung Bärbach und stürzte hinein.

Wie man auf Bild 46 in der Bildergalerie sehen kann, ist das Geländer in dem Streckenabschnitt weder durchgängig noch sonderlich hoch. Dazu kommen noch nasses Gras und Laub.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 17:20
was mich in dem Interview mit Holderle am meisten irritiert, ist dieser Satz hier:
Holderle: Die Verteidigung stellt ihre getötete Tochter als Partygirl dar, das angeblich mit sehr viel Alkohol im Blut unterwegs war,
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-wende-im-mordfall-hanna-macht-opferanwalt-geheimnisvolle-ankuendigung_bd7a5b08-3581-4675-893d-462ffe7ecebd.html

1. das "angeblich" ist an dieser Stelle völlig unangebracht und verdreht nahezu die Tatsachen. Tatsache ist, dass sie mehr als 2 Promille hatte, gemäß Obduktion. Sie war also schwer alkoholisiert. Das ist kein "Hörensagen", sondern sicherer Fakt.

2. Es ist eine völlige Falschdarstellung, dass die Verteidigung das Opfer als "Partygirl" darstellt. Es ist vielmehr die Anklage und Holderle selbst, der dies unterstellt.
Wenn die Anklage und Holderle einen Unfall so kategorisch ausschliessen, dann unterstellen sie implizit, dass Hanna extrem alkoholgewöhnt gewesen sein muss! Wer mit mehr als 2 Promille noch immer stabil gehen kann, nicht Gefahr läuft, vom Weg abzukommen, zu stürzen, auch in einen Bach zu stürzen, wer mit 2 Promille noch vernunftgetriebene Entscheidungen trifft, wer bei solcher Alkoholisierung bei Harndrang sich nicht hinhockt, der oder die muss schon sehr alkoholgewöhnt sein.

Mal als Massstab:
im Straßenverkehr ist das Unfallrisiko mit 1,1 Promille (also nur etwas mehr als der halben Alkoholisierung von Hanna) bereits verzehnfacht. Es wird von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen.
Ab 1,6 Promille wird auch ein Radfahrer, der am Straßenverkehr teilnimmt, wegen Trunkenheit als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidigkeit) bestrraft. Das Todesrisiko im Verkehr ist bei dieser Alkoholisierung 16fach erhöht. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, verliert den Führerschein (auch als Radfahrer) und muss eine MPU machen, um ihn wiederzuerlangen.
Ab 2,0 Promille wird Alkoholgewöhnung unterstellt. Ab 2,1 Promille ist zwingend auf Vorliegen einer rauschbedingten Schuldunfähigkeit zu prüfen (dh. es wird davon ausgegangen, dass die so alkoholisierte Person nicht mehr fähig war, Entscheidungen zu treffen, das eigene Handeln zu kontrollieren).
Hanna war nicht mit einem Fahrzeug unterwegs, sie hat also nichts Falsches, Verbotenes gemacht. Aber das ändert nichts daran, dass das Risiko eines rauschbedingten Unfalls auch für sie als Fussgängerin entsprechend vielfach erhöht war, dass sie nahe an der Grenze des Vollrausches, wie er im StGB 323a definiert ist, war.

Wer angesichts dieser Tatsachen einen Unfall kategorisch ausschliesst, die Möglichkeit alkohobedingter Ausfallerscheinungen, die das Unfallrisiko steigen, negiert, unterstellt Hanna, dass sie extrem alkoholgewohnt gewesen sei.
Es ist also Holderle selbst, der Hanna in das Licht eines alkoholgewohnten "Partygirls" stellt, während die Verteidigung vielmehr das "normale" erhöhte Unfallrisiko angesichts der festgestellten Alkoholisierung anführt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 19:15
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Man sollte den Fokus der Diskussion nicht zu sehr auf den Nebenklagevertreter legen, damit würde man seine Wichtigkeit überhöhen. Derzeit scheint Holderle außen vor zu sein
Eine Überlegung dazu:
Wenn der dringende Tatverdacht fällt und die neue Richterin nicht mehr davon ausgeht, ST mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verurteilen, fällt dann nicht auch bis zu einem gewissen Grad das Recht der Nebenkläger alle Informationen zu ST zu bekommen?

Die Vorsitzende Aßbichler hatte der Verteidung doch auch den Zugang zu einigen Ermittlungsakten verwehrt, weil es die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen verletzen würde. Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht, dass die Nebenkläger der Zugang zu diesen Akten auch verwehrt ist.
Könnte es dann auch sein, dass mit dem schrittweisen Verlust des Tatverdachts, was ihn ja irgendwie auch schrittweise zu einer unbeteiligten Person machen würde, auch schrittweise das Recht auf Zugang zu den Akten, die ausschließlich ST betreffen, eingeschränkt wird.
Zitat von emzemz schrieb:Aber hocken die sich ans Ufer eines hochwasserführenden Baches? Ich verstehe es nicht und ich bin eine Frau.
Du verstehst es ernsthaft so wenig, dass du es als lebensfremd einstufen würdest? Schön, dass dir sowas nicht passieren kann, vielleicht extrem gute Blasenkontrolle? Aber hast du tatsächlich auch nie etwas derartiges beobachtet oder hat dir auch niemals eine Bekannte, Freundin, Verwandte von unüberlegten, unvorsichtigen Pinkel-Aktionen erzählt. Falls notwendig, kann ich dir da gerne aushelfen, ich hab vor allem aus meinen 20ern einige Geschichten aus erster und aus zweiter Hand auf Lager, auch ohne Alkoholeinfluss.
Aber wie auch @LackyLuke77 ausgeführt hat, wurde die Pinkeltheorie nur als eine von vielen Unfallszenarien angeboten, deren Wahrsceinlichkeit sich, wie @blabla dargelegt hat, durch den Alkoholpegel vervielfacht hatten.

Dass Holderle dieses eine Unfallszenario herauspickt und als lebensfremd darstellt, zeigt einmal mehr, dass er auf verlorenem Posten kämpft. Leider auf Kosten der Eltern.
Zitat von emzemz schrieb:Am 18. November 2022 wurde er verhaftet und Prozessbeginn war 12.10.2023.
Damit hätte im Mai 2023 der Ermittlungsrichter prüfen und die Fortdauer der Haft anordnen müssen. Spoiler
Meinst du wirklich, das wurde verabsäumt und man hat ihn einfach so in Haft behalten?
Aber vorsorglich unterstellen kann man das ja mal.
Vor mehr als zwei Jahren hast du dich selbst schon an der Diskussion um die Haftprüfung beteiligt und hast selbst "vorsorglich unterstellt", dass das verabsäumt wurde und jetzt "unterstelltst" du @XluX "vorsorglich" Falschbehauptungen aufzustellen, ohne das zu überprüfen?
Zitat von emzemz schrieb am 23.01.2023:Papaya64 schrieb:
Da nach aktueller Berichtslage den TV weder DNA noch Eigentum der Uhr belasten, frage ich mich, welche Indizien so belastend sein könnten, dass der Anwalt nicht einmal eine Haftprüfung für erfolgversprechend hält.

Mein Eindruck war, dass es seine Zeugenaussagen waren, die zu diesem dringenden Tatverdacht führten. Inwieweit die durch Indizien erhärtet werden konnten, weiß man nicht.
Zitat von emzemz schrieb am 21.04.2023:So wie ich meine mich zu erinnern, hat es noch keine Haftprüfung gegeben



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 19:21
Zitat von emzemz schrieb:Meinst du wirklich, das wurde verabsäumt und man hat ihn einfach so in Haft behalten?
Ist das jetzt wieder ein "Würde ich fragen, wenn ich es wüsste?"-Ding oder kennst Du die Antwort?

Wenn ich genau die besagte Zeit bei Google eingebe, finde ich nirgends einen Hinweis, dass jemals ein Antrag auf Haftprüfung gestellt oder einer abgelehnt wurde. Ich finde nur ein paar wenige Beiträge, dass darüber nachgedacht wird. Und hier wurde es ja auch ausführlich diskutiert, wie @rabunsel schon geschrieben hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 19:40
Zitat von emzemz schrieb:Was ich bis heute suche ist eine genauere Schilderung, wie man beim Austreten ins Wasser fällt. Dass Männer schon mal ins Wasser pinkeln, da gab es den Fall eines Managers in Hamburg, der dabei ins Wasser gefallen ist. Aber Frauen? Die suchen doch erst mal Schutz hinter einem Strauch beispielsweise, um nicht gesehen zu werden.
Genau. Nur gibt es dort so wenig Sträucher, hinter denen man Schutz suchen kann - außer rund um den Bärbach. Aber es muss ja auch nicht unbedingt Pinkeln gewesen sein. Erbrechen, abgelenkt durchs Handy in Verbindung mit Alkohol - es kann sogar sein, dass ihr beim Pinkeln einfach nur das Handy aus der Hose/Hand/Jacke gefallen ist und sie es gesucht hat. Der genaue Hergang lässt sich hochstwahrscheinlich nicht mehr rekonstruieren leider. Aber es wurden doch sogar hier schon Fälle diskutiert, wo Frauen in Flüsse gestürzt und ertrunken sind. Deine Sicht der Dinge würde ja bedeuten, dass sowas Frauen grundsätzlich nie passieren kann.

Meine Theorie hatte ich ja schon mal angedeutet - nämlich, dass sie doch auf den Kampenwandparkplatz gelaufen ist, um sich kurz hinter die Autos zu stellen, und dann wieder zurück wollte (weil im Eiskeller die Toilettenschlange zu lang war). Ich kann mir nämlich nicht wirklich vorstellen, dass sie einfach gegangen wäre, ohne ihrem Nachbarn Bescheid zu sagen oder sich zu erkundigen, ob es ihm wieder besser geht (er musste ja erbrechen).
Aber natürlich handelt man unter Alkohol nicht rational, deshalb kann es wie gesagt auch völlig anders gewesen sein und nichts mit Pinkeln oder Erbrechen zu tun gehabt haben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

06.07.2025 um 20:10
Zitat von XluXXluX schrieb:Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig. Die Indizienlage war ja damals nicht viel anders als jetzt.
ich glaube doch?
Jedenfalls gab es damals noch die Aussage von Verena, die ST stark belastete. Dass diese Aussage auf einem Irrtum beruhte, war meiner Erinnerung nach damals noch nicht bekannt?


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06.07.2025 um 20:26
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Jedenfalls gab es damals noch die Aussage von Verena, die ST stark belastete. Dass diese Aussage auf einem Irrtum beruhte, war meiner Erinnerung nach damals noch nicht bekannt?
Ja, es war UNS noch nicht bekannt, das stimmt. Die Polzei hat Vs Whatsapp-Chats mit ST abfotografiert, sowas sollte dann in den Akten landen. Und auch ihre beiden Zeugenaussagen bei der Polizei. Da wäre vielleicht schon ein erster Verdacht aufgekommen, dass nicht alles stimmen kann, was V so sagt. Oder dass diese eine Aussage vielleicht nicht reicht für eine U-Haft. Dafür muss sich ein Anwalt aber mit den Akten beschäftigen.


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06.07.2025 um 20:27
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Vor mehr als zwei Jahren hast du dich selbst schon an der Diskussion um die Haftprüfung beteiligt und hast selbst "vorsorglich unterstellt", dass das verabsäumt wurde und jetzt "unterstelltst" du @XluX "vorsorglich" Falschbehauptungen aufzustellen, ohne das zu überprüfen?
Du musst da schon mal auf die Daten achten.

Diesen Beitrag schrieb ich am 21.04.2023, da waren die sechs Monate, nach denen der Ermittlungsrichter Haftprüfung anordnen muss, wenn keine Anklage erhoben und freigegeben wurde, noch nicht rum.
Zitat von emzemz schrieb am 21.04.2023:Mitte November wurde der Tatverdächtige festgenommen. So wie ich meine mich zu erinnern, hat es noch keine Haftprüfung gegeben (Kann mich aber irren). Die wäre dann ein halbes Jahr später fällig, und das wäre Mitte Mai. Bis dahin müsste die Anklage also vom Gericht freigegeben worden sein. Viel Zeit ist da nicht mehr.
Zitat von XluXXluX schrieb:Ist das jetzt wieder ein "Würde ich fragen, wenn ich es wüsste?"-Ding oder kennst Du die Antwort?

Wenn ich genau die besagte Zeit bei Google eingebe, finde ich nirgends einen Hinweis, dass jemals ein Antrag auf Haftprüfung gestellt oder einer abgelehnt wurde. Ich finde nur ein paar wenige Beiträge, dass darüber nachgedacht wird. Und hier wurde es ja auch ausführlich diskutiert, wie @rabunsel schon geschrieben hat.
Warum sollte ein Ermittlungsrichter ins Netz stellen, dass er ordnungsgemäß den Haftprüfungstermin im Zusammenhang mit § 121 StPO durchgeführt hat? Oder meinst du, nur weil Google zu dieser Routine nichts ausspuckt, dahinter gleich einen Verfahrensfehler wittern zu können?


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06.07.2025 um 20:35
Zitat von emzemz schrieb:Warum sollte ein Ermittlungsrichter ins Netz stellen, dass er ordnungsgemäß den Haftprüfungstermin im Zusammenhang mit § 121 StPO durchgeführt hat?
Was meinst Du mit ordnundsgemäß? Der Anwalt hätte jederzeit einen Antrag auf Haftprüfung stellen können, nicht erst nach sechs Monaten. Und auch danach noch. Warum muss ich Dir das eigentlich erzählen, obwohl Du mich doch ständig fachlich korrigierst?


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06.07.2025 um 20:46
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ich sehe es genau andersrum, in einem Strafverfahren ist das höchste Ziel die Wahrheit herauszufinden und da haben die Persönlichkeitsrechte von Hanna in den Hintergrund zu treten.
Das eine schließt das andere doch nicht aus. Auch die prozessuale Wahrheit ist an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden und wenn Persönlichkeitsrechte des Opfers tatsächlich zu vernachlässigen wären, wäre ein Nebenklägervertreter innerhalb eines Strafprozess ja lediglich eine Marionette.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Bist Du Jurist und kannst Du das wirklich ausreichend beurteilen, kennst Du den Ausgang des Strafverfahrens?
Meintest du mich oder Rabunsel? Rabunsel hatte mich nur zitiert. Falls du mich gemeint hast: Ja, zumindest diesen Sachverhalt (Verhalten des Nebenklägervertreters in der konkreten Situation) kann ich tatsächlich ausreichend beurteilen. Ich glaube, dass deine Frage damit beantwortet ist.


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06.07.2025 um 20:53
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Selbst wenn es legal ist, ich finde er kommt einfach seiner Verpflichtung als Vertreter der Eltern nicht nach, sondern lässt sich von der Aßbichler-Kammer und der StA vor deren Karren spannen und tritt eher als deren Vertreter auf.
Indem Holderle Strafanzeige gegen die Verteidigung wegen möglicher Verletzung von Hannas Persönlichkeitsrechten gestellt hat, kam er doch gerade seinen Verpflichtungen als Nebenklägervertreter nach, der inhaltliche Schwepunkte setzt, die unabhängig von der Argumentation von Anklage und Gericht sind.


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06.07.2025 um 21:45
Zitat von XluXXluX schrieb:Was meinst Du mit ordnundsgemäß? Der Anwalt hätte jederzeit einen Antrag auf Haftprüfung stellen können, nicht erst nach sechs Monaten. Und auch danach noch. Warum muss ich Dir das eigentlich erzählen, obwohl Du mich doch ständig fachlich korrigierst?
Hätte, hätte, Fahrradkette :D

Du schreibst nur nichts davon, dass du explizit den Anwalt meinst.
Zitat von XluXXluX schrieb:Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig.
Was sagt das aus? Dass er es für nicht erfolgsversprechend erachtet hat, zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Haftprüfung selbst noch weitere Haftprüfungen zu beantragen. Wäre eine Erklärung.


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06.07.2025 um 21:49
Zitat von emzemz schrieb:Du schreibst nur nichts davon, dass du explizit den Anwalt meinst.
Fängt das schon wieder an? Es ging doch um Holderle, um wen sonst?
Zitat von XluXXluX schrieb:Aus meiner Sicht hat er sich deshalb hauptsächlich über die Besonderheiten des Verfahrens geäußert, weil er [Holderle!] viel weiter gar nicht in den Fall eingetaucht ist. Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig.



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