Hanna W. tot aus der Prien geborgen
gestern um 23:45Es wäre wirklich an der Zeit, dass die Justiz in der Realität ankommt. Ich würde zwar nicht auf die Befragung der Zeugen von Gericht inklusive Kreuzverhör verzichten und die Videos nach wie vor nur bei Widersprüchen, oder Erinnerungslücken einführen. Hauptsächlich deshalb, weil man bei der Polizei als Zeige nicht aussagen muss oder das Lügen bei der Polizei nicht belangt werden kann und außerdem denke ich, dass sich einige Dinge erst im Laufe der Ermittlungen oder erst im Prozess selbst, als besonders relevant herausstellen und dann genau erfragt werden müssen.Rigel92 schrieb:Wenn man jede Zeugenbefragung, jede Äußerung des Verdächtigen einschl. den befragenden Personen aufzeichnen würde, würde man weitaus mehr Informationen bzgl. des Werdeganges von deren Aussagen erkennen. Werden sie zu stark von den befragenden Personen bedrängt (siehe Befragung von Verena), versuchen sie etwas nur zu rekonstruieren oder sind es spontane Erzählungen ..? Gerade bei den heutigen Erkenntnissen über Aussagen von Menschen ist das ein deutlich besseres Hilfsmittel als eine Befragung durch das Gericht. Sicher, manch einem Richter würde gerne eine bestimmte Frage einem Zeugen stellen, aber erhält er nach einer längeren Zeit auch eine unverfälschte Antwort. Das ist sehr fraglich.
Für mich ist das nur noch ein Relikt aus uralter Zeit, wo es diese Möglichkeiten nicht gab und es die Kenntnisse über Zeugenaussagen nicht gab. Es wäre höchste zeit, dass sich die Justiz hier bewegt.
Ich glaube auch, dass das Gericht derzeit auf viele wichtige Informationen aus Videos der Befragungssituationen verzichtet, was ich für falsch halte. Aber dennoch sehe ich in der Sichtung dieser Videos einige Begrenzungen. Eines der Probleme hat sich meiner Meinung nach schön in diesem Prozess gezeigt.
Da war einerseits ST, der laut Beamten nervös und blass gewirkt hat und sich alles aus der Nase ziehen lies, er hinterließ damit einen nicht sehr glaubwürdigen Eindruck. Im Gegensatz dazu war V laut der Beamtin gut drauf, redete von sich aus und wirkte sicher und glaubwürdig, was sich im Nachhinein halt als falsch herausstellte. Aber was wäre gewesen, wenn es die Sprachnachrichten und GPS-Daten vom 03.10. nicht gegeben hätte und es gäbe keine Möglichkeit im Prozess diesen Punkt genauer zu hinterfragen? Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Eindrücke der Beamten auch in den Videos widerspiegeln würden und in die Irre führen könnten wenn man die Personen nicht kennt. Ich denke einfach vor Gericht inklusive Kreuzverhör kristallisiert sich einiges besser heraus und man wäre in unserem Fall durch bestimmte Fragen drauf gekommen, dass sich V eigentlich nicht sehr sicher bezüglich des genauen Datums ist.
Ich wäre auch nicht dafür unabsichtliche Einflußnahme zu bestrafen, unter Fehlverhalten verstehe ich, die bewusste Einflussnahme in eine bestimmte Richtung.Rigel92 schrieb:Werden Zeugen sichtlich zu stark bedrängt, dann ja. Häufig sind es Vorurteile, gegen die der Beamte teilweise machtlos ist.
Einflüsse werden auch nie ganz vermieden werden können, allein der Umstand als Zeuge befragt zu werden oder mit der Polizei zu tun zu haben, wird auf einen Anteil der Zeugen einen gewissen Einfluss ausüben und man weiß halt nie in welchem Ausmaß.
Der wird alles was es zu und von AM gegeben hat berücksichtigt haben. Ich denke, dass der durch das Video entstandene Eindruck hilfreich war, die weiteren Berichte über seine Aussage einzustufen und zu bewerten.XluX schrieb:Man muss also fast davon ausgehen, dass Steller diese Aufzeichnungen gesichtet hat.
Für mich ist der Angriff von Holderle gegen Steller so unglaublich absurd, meiner Meinung nach kann man allein im Urteil schon ohne Zweifel herauslesen, dass es ein Geständnis, wie von AM geschildert, so nie und nimmer gegeben haben kann.