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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.109 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:45
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wenn man jede Zeugenbefragung, jede Äußerung des Verdächtigen einschl. den befragenden Personen aufzeichnen würde, würde man weitaus mehr Informationen bzgl. des Werdeganges von deren Aussagen erkennen. Werden sie zu stark von den befragenden Personen bedrängt (siehe Befragung von Verena), versuchen sie etwas nur zu rekonstruieren oder sind es spontane Erzählungen ..? Gerade bei den heutigen Erkenntnissen über Aussagen von Menschen ist das ein deutlich besseres Hilfsmittel als eine Befragung durch das Gericht. Sicher, manch einem Richter würde gerne eine bestimmte Frage einem Zeugen stellen, aber erhält er nach einer längeren Zeit auch eine unverfälschte Antwort. Das ist sehr fraglich.
Für mich ist das nur noch ein Relikt aus uralter Zeit, wo es diese Möglichkeiten nicht gab und es die Kenntnisse über Zeugenaussagen nicht gab. Es wäre höchste zeit, dass sich die Justiz hier bewegt.
Es wäre wirklich an der Zeit, dass die Justiz in der Realität ankommt. Ich würde zwar nicht auf die Befragung der Zeugen von Gericht inklusive Kreuzverhör verzichten und die Videos nach wie vor nur bei Widersprüchen, oder Erinnerungslücken einführen. Hauptsächlich deshalb, weil man bei der Polizei als Zeige nicht aussagen muss oder das Lügen bei der Polizei nicht belangt werden kann und außerdem denke ich, dass sich einige Dinge erst im Laufe der Ermittlungen oder erst im Prozess selbst, als besonders relevant herausstellen und dann genau erfragt werden müssen.
Ich glaube auch, dass das Gericht derzeit auf viele wichtige Informationen aus Videos der Befragungssituationen verzichtet, was ich für falsch halte. Aber dennoch sehe ich in der Sichtung dieser Videos einige Begrenzungen. Eines der Probleme hat sich meiner Meinung nach schön in diesem Prozess gezeigt.
Da war einerseits ST, der laut Beamten nervös und blass gewirkt hat und sich alles aus der Nase ziehen lies, er hinterließ damit einen nicht sehr glaubwürdigen Eindruck. Im Gegensatz dazu war V laut der Beamtin gut drauf, redete von sich aus und wirkte sicher und glaubwürdig, was sich im Nachhinein halt als falsch herausstellte. Aber was wäre gewesen, wenn es die Sprachnachrichten und GPS-Daten vom 03.10. nicht gegeben hätte und es gäbe keine Möglichkeit im Prozess diesen Punkt genauer zu hinterfragen? Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Eindrücke der Beamten auch in den Videos widerspiegeln würden und in die Irre führen könnten wenn man die Personen nicht kennt. Ich denke einfach vor Gericht inklusive Kreuzverhör kristallisiert sich einiges besser heraus und man wäre in unserem Fall durch bestimmte Fragen drauf gekommen, dass sich V eigentlich nicht sehr sicher bezüglich des genauen Datums ist.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Werden Zeugen sichtlich zu stark bedrängt, dann ja. Häufig sind es Vorurteile, gegen die der Beamte teilweise machtlos ist.
Ich wäre auch nicht dafür unabsichtliche Einflußnahme zu bestrafen, unter Fehlverhalten verstehe ich, die bewusste Einflussnahme in eine bestimmte Richtung.
Einflüsse werden auch nie ganz vermieden werden können, allein der Umstand als Zeuge befragt zu werden oder mit der Polizei zu tun zu haben, wird auf einen Anteil der Zeugen einen gewissen Einfluss ausüben und man weiß halt nie in welchem Ausmaß.
Zitat von XluXXluX schrieb:Man muss also fast davon ausgehen, dass Steller diese Aufzeichnungen gesichtet hat.
Der wird alles was es zu und von AM gegeben hat berücksichtigt haben. Ich denke, dass der durch das Video entstandene Eindruck hilfreich war, die weiteren Berichte über seine Aussage einzustufen und zu bewerten.
Für mich ist der Angriff von Holderle gegen Steller so unglaublich absurd, meiner Meinung nach kann man allein im Urteil schon ohne Zweifel herauslesen, dass es ein Geständnis, wie von AM geschildert, so nie und nimmer gegeben haben kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 00:36
Zitat von emzemz schrieb:Dir fällt also nichts ein. Dachte ich mir schon :D .
ausreichend für einen troll :troll:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:wahrlich nicht als Scharfmacher aufgefallen ist.
Dir vielleicht nicht, meiner Meinung nach hat er im ersten Prozess keine Gelegenheit ausgelassen Meinung zu machen und wenn ich an seine Strafanzeige gegen die Verteidigung denke...
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb: Es ist auch nicht verwerflich, die von der Verteidigung eingeholten Gutachten in den Medien anzuzweifeln.
Naja zwischen anzweifelnund als Gefälligkeitsgutachten hinzustellen, gibt es mM nach einen kleinen Unterschied.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Äußerungen der am Verfahren beteiligten Anwälte sind bis zu den gesetzlich vorgegebenen Grenzen legal und auch legitim, dies gilt dann aber auch für Herrn Holderle. Warten wir doch einfach mal ab, ob seine Voraussagen eintreffen oder nicht.
Selbst wenn es legal ist, ich finde er kommt einfach seiner Verpflichtung als Vertreter der Eltern nicht nach, sondern lässt sich von der Aßbichler-Kammer und der StA vor deren Karren spannen und tritt eher als deren Vertreter auf.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 01:10
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:und wenn ich an seine Strafanzeige gegen die Verteidigung denke...

Das bezog sich allerdings hauptsächlich auf die Weitergabe von vertraulichen Akten wegen Verletzung der postmortalen Persönlichkeitsrechte von Hanna.
Diese Anzeige lag meiner Auffassung nach auf der Hand, sie lag auch im Interesse von Hannas Eltern und nahezu jeder Nebenklägervertreter hätte sie gestellt.
Herr Holderle hat seine Entscheidung nach außen auch sachlich begründet und sich auch während des Verfahrens, genau wie Dr.Baumgärtl, nicht an den teilweise heftigen Anfeindungen zwischen Frau Aßbichler, Frau Rick und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft beteiligt.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:sondern lässt sich von der Aßbichler-Kammer und der StA vor deren Karren spannen und tritt eher als deren Vertreter auf.
Was erwartest du von einem Nebenklägervertreter? Er wird inhaltlich er immer den Kern der Anklage verteidigen. Dies liegt ja auch in der Natur der Sache, da es ohne diese Anklage für ihn ja keine Möglichkeit gäbe, die Rechte des Opfer bzw. der Hinterbliebenen wahrzunehmen. Wenn man mal von zivilrechtlichen Forderungen gegenüber einem möglichen Täter absieht.

Natürlich ist der Nebenklägervertreter ausschließlich seinen Mandanten verpflichtet und hat deren Rechte wahrzunehmen und nicht die Rechte der Staatsanwaltschaft. Da mag es in der rechtlichen Bewertung eines Sachverhalts durchaus auch mal Unterschiede geben, aber mir fällt jetzt spontan kein Fall ein, wo ein Nebenklägervertreter den Vertreter der Anklage offen kritisiert hat oder bei der Wahrnehmung der Rechte des Opfers/der Hinterbliebenen von einem gänzlich anderen Sachverhalt ausgegangen ist.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 02:02
Man sollte den Fokus der Diskussion nicht zu sehr auf den Nebenklagevertreter legen, damit würde man seine Wichtigkeit überhöhen. Derzeit scheint Holderle außen vor zu sein, was er auch zähneknirschend eingeräumt hat.
Walter Holderle: Die Nachricht kam überraschend, und ich fand es befremdlich, wie die Dinge gelaufen sind. Ich habe erst von Journalisten erfahren, dass die Freilassung unmittelbar bevorsteht. Das Gutachten, das zu der Entscheidung geführt hat, wurde mir sehr spät übermittelt, sodass ich keine Zeit mehr hatte, eine Stellungnahme abzugeben. Die Richterin hat sich dafür entschuldigt. Aber das war nicht das Schlimmste.
"Der Richtige verurteilt": Opferanwalt attackiert Star-Verteidigerin scharf (Focus online)

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: der Nebenklagevertreter bekommt das wichtige aussagepsychologische Gutachten über den Hauptbelastungszeugen mit Verzögerung und es wurde auch nicht für nötig gehalten ihn über die Aufhebung des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen. Das sagt doch schon alles.

Holderle wäre gut beraten die Zeit bis zum Prozessneustart im September zu nutzen, um wieder Zugang zum Verhandlungstisch zu finden. Ob dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, ist gerade mit Blick auf seine Aussagen im Focus online-Interview mehr als fraglich.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 07:18
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Diese Anzeige lag meiner Auffassung nach auf der Hand, sie lag auch im Interesse von Hannas Eltern und nahezu jeder Nebenklägervertreter hätte sie gestellt.
Bist Du Jurist und kannst Du das wirklich ausreichend beurteilen, kennst Du den Ausgang des Strafverfahrens?

Ich sehe es genau andersrum, in einem Strafverfahren ist das höchste Ziel die Wahrheit herauszufinden und da haben die Persönlichkeitsrechte von Hanna in den Hintergrund zu treten. Würdest Du jetzt den bayrischen Staat anklagen, weil der Alkoholkonsum von Hanna an diesem Abend jeder, der einen Internet-Zugang hat, lesen kann? Sollte man das Gericht nicht selber anzeigen, weil persönliches in der Verhandlung öffentlich an das Licht kommt?

Frau Rick hat nur das getan, was sie für ihren Mandanten als notwendig angesehen hat, nicht mehr. Würde man das verhindern, gäbe es ein Ungleichgewicht im Verfahren, was ein Rechtsstaat nicht zulassen darf: Gegengutachten können willkürlich verhindert werden. Diese Strafanzeige war vollkommen sinnlos.


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um 08:08
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: der Nebenklagevertreter bekommt das wichtige aussagepsychologische Gutachten über den Hauptbelastungszeugen mit Verzögerung und es wurde auch nicht für nötig gehalten ihn über die Aufhebung des Haftbefehls in Kenntnis zu setzen. Das sagt doch schon alles.
Das wird nicht der Grund gewesen sein. Das Gericht hat das Gutachten natürlich als erstes erhalten. Die Kammer wird hier wahrscheinlich ein "Eilt"-Vermerk o.ä. in das System eingetragen haben. Dadurch hat es das Gutachten zeitnah erhalten und auch gelesen, etwas vor den anderen Prozessbeteiligten. Mit dem Gutachten in Kombination mit der eigenen Sichtweise der Kammer wird die Kammer zur Überzeugung gekommen sein, dass die Freilassung des Angeklagten nun dringend ist und einen weitere Verzögerung nicht mehr rechtens ist. Es hätte nicht mal eine Stunde mehr sein dürfen. Die Verteidigung und Familie des Angeklagten wird sicher über einen kurzen Weg (Telefonat o.ä.) davon erfahren haben, das war ein notwendige Aktion, damit die Freilassung reibungslos über die Bühne geht. Natürlich hätte theoretisch auch Holderle und die Opferfamilie entsprechend informiert werden können. Das hatte deutlich niedrigere Prio, das hätte die Freilassung evtl. verzögert. Es es mussten viele andere notwendige Formalitäten vorrangig erledigt werden.

Holderle beschwert sich über nicht zu vermeidende Dinge. Natürlich hat er im Vergleich zum Gericht das Gutachten verzögert erhalten. Sich darüber in dieser Form zu beschweren ist fast schon typisch Holderle. Jeder denkt, er habe es im Vergleich zu den anderen Prozessbeteiligten später erhalten. Aber genau das behauptet er nicht und wird sehr wahrscheinlich auch nicht zutreffen. Die Geschäftsstelle schickt das normalerweise an die Prozessbeteiligten, was auch etwas dauert. Auch über die Größe der Verzögerung schweigt er. Das liegt auf der gleichen Ebene, wie Holderles unspezifische Behauptung, dass der Angeklagte im Bereich des vermeintlichen Tatorts gesehen worden sei. Was für ihn der Bereich ist und wann es war, sagt er nicht. Aus dem Urteil haben wir inzwischen eine Antwort, er war am Eiskeller in Richtung seinem Zuhause gelaufen, also nicht in Richtung dem Ort des Ereignisses. @XluX hat das oben noch genauer (mit Zeit) spezifiziert.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Holderle wäre gut beraten die Zeit bis zum Prozessneustart im September zu nutzen, um wieder Zugang zum Verhandlungstisch zu finden. Ob dieses Vorhaben von Erfolg gekrönt sein wird, ist gerade mit Blick auf seine Aussagen im Focus online-Interview mehr als fraglich.
Dieser Zugang muss ihm ganz unabhängig von seinem Verhalten gewährt werden, das zeichnet einen Rechtsstaat aus.


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um 09:06
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ganz im Gegensatz zu ihrem Kollegen Dr. Baumgärtl übrigens, von dem es in den Medien nahezu ausschließlich Äußerungen über die Besonderheiten des Verfahrensablauf in diesem außergewöhnlichen Fall gibt.
Wer war nochmal Baumgärtl?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nicht nachvollziehen kann ich übrigens die Kritik an Herrn Holderle, der bislang nun wahrlich nicht als Scharfmacher aufgefallen ist.
Problem ist, man muss nicht als Scharfmacher auftreten, um die Medien und damit auch die Bevölkerung aufzuhetzen. Holderle ist da sehr viel subtiler vorgegangen. Er hat vielleicht etwas seltener angefeindet als andere, aber er hat Hs Eltern und ihre Situation immer wieder zur Stimmungsmache genutzt. Und das, obwohl an mehreren Stellen angeklungen ist, dass diese gar nicht wollen, dass ein Unschuldiger verurteilt wird, und dass sie eigentlich auch nicht in die Öffentlichkeit gezerrt werden wollen.
Was sollen sie denn jetzt denken, wenn ST freigesprochen werden würde? Wird Holderle dann zugeben, dass die Indizienlage doch gegen ST als Täter gesprochen hat? Oder wird er weiterhin argumentieren, dass der Täter frei herumläuft?
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Warten wir doch einfach mal ab, ob seine Voraussagen eintreffen oder nicht.
Bisher ist ja keine einzige eingetroffen - aber gut, wir können gerne weiter warten...
Wer war gleich nochmal Baumgärtl?
Scherz. Weil für mich zu unscheinbar.
Aus meiner Sicht hat er sich deshalb hauptsächlich über die Besonderheiten des Verfahrens geäußert, weil er viel weiter gar nicht in den Fall eingetaucht ist. Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig. Die Indizienlage war ja damals nicht viel anders als jetzt.
(Baumgärtl hat übrigens keinen Doktortitel.)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:25
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Mich macht der Artikel etwas fassungslos, Holderle lässt ja wirklich gar nichts aus.
Erst inszeniert er sich ernsthaft als Opfer der Medien und hat wohl einfach vergessen, wie einseitig die Berichterstattung während dem ersten Prozess war. Dann bezeichnet er einen Sturz beim Austreten für "völlig lebensfremd" ?????
Dann kommt mal wieder der Zirkelschluss, dass Mord durch den Ausschluss eine Unfalltheorie bewiesen wäre?!?!
Was ich bis heute suche ist eine genauere Schilderung, wie man beim Austreten ins Wasser fällt. Dass Männer schon mal ins Wasser pinkeln, da gab es den Fall eines Managers in Hamburg, der dabei ins Wasser gefallen ist. Aber Frauen? Die suchen doch erst mal Schutz hinter einem Strauch beispielsweise, um nicht gesehen zu werden. Aber hocken die sich ans Ufer eines hochwasserführenden Baches? Ich verstehe es nicht und ich bin eine Frau.
Zitat von XluXXluX schrieb:Allein die Tatsache, dass ST ein Jahr in U-Haft saß bis zum Prozessbeginn und in dieser Zeit anscheinend eine Haftprüfung nie Thema war, finde ich schon rel. aussagekräftig. Die Indizienlage war ja damals nicht viel anders als jetzt.
Am 18. November 2022 wurde er verhaftet und Prozessbeginn war 12.10.2023.
Damit hätte im Mai 2023 der Ermittlungsrichter prüfen und die Fortdauer der Haft anordnen müssen. Spoiler§ 121 - Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate

(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

https://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Meinst du wirklich, das wurde verabsäumt und man hat ihn einfach so in Haft behalten?
Aber vorsorglich unterstellen kann man das ja mal.


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