Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 00:46@rabunsel nochmals vielen Dank für Deine Aufstellungen, sie geben einen tiefen Einblick. Für mich ist es nun unerklärlich geworden, warum das Gericht dieses mögliche Treffen dann nicht durch die Daten der Mobilgeräte stärker überprüfen wollte. In vielen anderen Fällen ist die Ortung von Mobilfunkgeräten so entscheidend und ausgerechnet bei so verworrenen und widersprüchlichen Aussagen will man es nicht berücksichtigen? Selbst wenn man behauptet, dass die Ortung nicht immer zeigt, wo sich der Besitzer befindet, sind das doch seltene Ausnahmen. Und sehen tut man es erst, wenn man diese Daten analysiert hat. Erst dann kann man nachsehen, ob der Besitzer das Gerät z.B zu Hause gelassen hat. Wird eine Bewegung erkannt, wird es mit hoher Sicherheit der Weg des Besitzers zeigen. Dieser fehlende Versuch zeigt das doch nicht nur die "Befürchtung" der Befangenheit. Man kann fast davon ausgehen, dass es nicht nur eine Befürchtung war oder es steckt noch schlimmeres dahinter.