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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.997 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 00:14
Zitat von XluXXluX schrieb:Der Prozess beginnt von vorne, da sollte weder die Position der Verteidigung noch eine Gut-Wetter-Stimungsmache eine Rolle spielen. Die Kammer will diesmal hoffentlich einfach nichts falsch machen und den Prozess auch nicht unnötig noch mehr verzögern, weshalb sie schon vorher Gutachten einholt, die eh nötig sind.
Das könnte ein Grund sein. Aber es gibt sicher auch noch andere Gutachten.
Eins darf man nicht vergessen, der Angeklagte sitzt immer noch in U-Haft. Ein frühes Gutachten bzgl. des Zeugen wird sicher Einfluss auf die U-Haft haben. Fällt es positiv für den Angeklagten aus, kann es sein, dass er dann aus der U-Haft entlassen wird. Vielleicht ist das der Grund, dass der Gutachter so rasch damit beauftragt wurde.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Ich gehe davon aus, dass das Gericht diese Einschätzung im schriftlichen Urteil klar begründet hat. Schließlich war die Aussage von AM ja von erheblicher Bedeutung für die Verurteilung von Sebastian T.
Ich habe hier gelesen, dass es ein schriftliches Urteil existiert. Manche Teilnehmer dieses Threads haben es erhalten. Die Verwaltung hat festgelegt, dass man über dieses schriftliche Urteil nicht diskutieren darf, weil es nicht allen zugänglich ist.
Ich gehe davon aus, dass dieses Verbot gleichzeitig bewirkt, dass man solche Annahme "das Gericht habe das klar begründet" nicht aufstellen darf. Sonst wäre eine vernünftige Diskussion hier nicht mehr zu führen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Ernst: Mich würde wirklich interessieren, wie das Gericht in der schriftlichen, ausführlichen Form begründet hat, warum es Sebastian T. für den Mörder von Hanna hält.
Das kann ich verstehen, da hilft nur eins, lass Dir von einigen, die das Urteil besitzen es zuschicken. Aber für die Diskussion wird es nichts bringen, weil darüber nicht diskutiert werden darf.
Es ist doch alles nur eine Geduldsfrage. Ich bin jedenfalls froh, dass das ein Experte nun beurteilt. Umso fundierter wird das Urteil sein.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 00:23
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:in den Webadressen (URL) die ST aufrief, tauchte 291 mal das Wort gezwungen auf. Von dem Polizisten wurde ein Ranking erstellt, welche Schlagworte wie häufig in den URLs vorkamen.
da hatte ich @fassbinder1925 anders verstanden:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Als Nächstes wurden die Suchbegriffe des Angeklagten behandelt. Es ging besonders um das bereits bekannte „Zum Sex gezwungen.“ [...]
Auch wurde eine Liste erstellt mit der Häufigkeit der Begriffe, die bei der Auswertung auftauchten. Der Zeuge konzentrierte sich bei seinem Vortrag besonders auf „gezwungen“ und „Schwester“, die jeweils 291 und 241 mal vorkamen. Jedoch erst auf Platz 14 und 15. Man konnte schwer alles erkennen, aber ich glaube davor waren es nur harmlose Begriffe wie „Porn“.
also so, dass es hier nur um Suchen ging?




Sowieso sind mir ein paar Fragen gekommen aus der Schilderung der Angaben des Experten:

1. Wie schon oben geschrieben, wieso wurde nicht untersucht, wie oft eine Seite aufgerufen wurde? "Dubletten" einfach rauszufiltern, erscheint mir sehr zweifelhaft, gerade wiederholte Aufrufe können doch sehr aufschlussreich sein. Ich hätte eher die Seiten, die nur einmalig aufgerufen wurden aussortiert und mich gerade auf Dubletten konzentriert. Oder habe ich da was falsch verstanden?

2. Ich finde es erstaunlich, dass der Experte nicht zwischen Pop-Ups und aufgerufenen Seite unterscheiden konnte/wollte. Pop-Ups, Banner usw. enthalten doch in der URL typischerweise Referrer-IDs, um Werbeeinnahmen korrekt zuzuordnen. Zudem kommen diese Pop-Ups usw. zumeist von bekannten Server-Farmen, deren URLs oder IPs identifizierbar sind, AdBlocker kennen diese ja und können sie rausfiltern. Sicher kann man dann nicht mit absoluter endgültiger Sicherheit sagen, was beabsichtigter Aufruf und was Pop-Up war, aber doch mit an Sicherheit zumindest grenzender Wahrscheinlichkeit.

3. Einige besprochene Aufrufe finde ich auch etwas seltsam: zB. das Buch auf Amazon "Zum Sex gezwungen": Das ist die deutsche Übersetzung des Buchs "Trafficked" von Sophie Hayes, die Autobiographie einer jungen Britin, die ihren Freund in Italien besuchte und von ihm dort in die Prostitution gezwungen wurde, in dem sie beschreibt, wie sie da rein geriet, und wie es ihr gelang, da heraus zu fliehen. (siehe auch Wikipedia: Sophie Hayes ). Ich weiss nicht, was das mit der Tat hier zu tun haben soll.

4. Ebenso irritierend fand ich die Aussage, dass
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Es ist nicht im Interesse der Betreiber, dass sich Videos im Hintergrund öffnen. Die wollen, dass man die Werbung schaut. Deshalb konnte die Polizei auch nur einen kleinen Teil draufladen und hat sonst nur Links, da es die Betreiber so schwer wie möglich machen.
Mit Tools wie JDownloader oder StreamRecoder Plugin kann man doch eigentlich (fast) alles laden? Warum kann die Polizei das nicht?

5. Und dann wurde dem psychologischen Gutachter ja offenbar gesagt, dass es nicht möglich sei, herauszufinden, wie oft und lange Videos geschaut wurden, jedenfalls sagte jener:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 13.12.2023:Interessanter für eine Einschätzung wäre, wie häufig und wie lange jemand sich solche Videos anschaue, aber das ist ja wohl nicht möglich.
Also mein Browser speichert in der Historie nicht nur die URLs, sondern auch die Zeitpunkte der Aufrufe. Daraus kann man eigentlich sehr einfach ableiten, wie oft eine Seite aufgerufen wurde, und aus der Zeit bis zum nächsten Seitenabruf zumindest einen Schätzwert für die Verweildauer auf jener Seite gewinnen. Warum ging das hier nicht?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 01:21
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb am 19.05.2025:Für sich genommen scheinen die Indizien jeweils unzureichend, es fehlt allerdings noch an einer Gesamtwürdigung, da es zumindest eine gewisse Anzahl von Indizien ist. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des kumulativen Auftretens von "Spaßgeständnis", relativ früher ausführlicher Besprechung des gewaltsamen Todes eines Mädchens, dass man nicht persönlich kennen will, dass sich ein "Knastzeuge" für die Sache findet etc. (das mit der angeblich falschen Hose lasse ich mal weg, da gebe ich persönlich wenig drauf, schon weil die Zeugenaussagen unterschiedlich waren) , wenn er unschuldig ist (was ich nicht ausschließen will, ich rege nur an, diese Gesamtbetrachtung auch anzustellen)?
Spät aber doch! Natürlich musste ich deiner Aufforderung, eine Gesamtbetrachtung anzustellen, noch folgen und hab das als Anlass genommen, den gesamten Prozess für mich Revue passieren zu lassen. Ich gehe richtig in der Annahme, dass die Gesamtwürdigung sowohl belastende als auch entlastende Indizien beinhalten soll, oder? Indizien im Spoiler
  • Im Detail wirkt das Fehlen auffindbarer Spuren, unter anderem Schleif-, DNA- oder Blutspuren, Haare oder Gegenstände am Tatort, als entlastend. Der vorgeschlagene Ablauf mit dem festgestellten Verletzungsbild muss Spuren hinterlassen haben. Dass die Spuren vom Nieseln vernichtet worden sind und am übernächsten Tag am Tatort nicht mehr auffindbar waren ist ausgeschlossen
  • Der Tatort musste mangels Spuren, anhand von Indizien festgelegt werden. Dafür dass der Angeklagte zur selben Zeit wie das Opfer am Tatort eingetroffen sein kann, müsste er einen Umweg genommen haben für den es weder keine Anhaltspukte gibt. Außerdem ist der Tatort von verschiedenen Seiten einsehbar und eine viel befahrene Straße führt direkt vorbei, ein ortskundiger Täter hätte auch zu später Stunde erwarten müssen gesehen zu werden.
  • Das kurze Zeitfenster für das es kein Alibi gibt, schränkt die Wahrscheinlichkeit zusätzlich ein. Er hätte nach seiner festgestellten Joggingrunde schnell zum Tatort, die Tat begehen müssen, alle Spuren beseitigen müssen und direkt nach Hause laufen, sich ins Haus schleichen und sofort mit dem Clash of Clansspielen beginnen müssen.Es würde keine Zeit zum Verschnaufen, für Unsicherheiten oder Zögern, geschweige denn für Fehler oder für jegliches Nachtatverhalten (wie Klamotten loswerden oder ähnliches), das ist besonders für einen Ersttäter untypisch.
  • Dass an der Kleidung von ST absolut keine Anhaftungen, keine DNA oder Blutspuren gefunden werden konnten, spricht gegen eine Tatbegehung. Das Verletzungsbild würde Spuren an der Kleidung erwarten lassen. Bei der Unreife und Unordentlichkeit, die in seinem Zimmer vorgefunden wurde, lässt nicht erwarten, dass er die Kleidung selbst gereinigt hat, oder gewusst hätte wie das zu bewerkstelligen wäre. Die Beziehung zur und das Verhalten der Mutter, lässt weder vermuten, dass sie die Kleidung für ihn gereinigt hat noch, dass er die Kleidung unbemerkt entsorgen hätte können.
  • Das außergewöhnliche Verletzungsbild im Zusammenhang mit der Statur muss zusätzlich als entlastendes Indiz gewertet werden. Einerseits ist es unwahrscheinlich, dass sich ein unerfahrener Täter ein körperlich überlegenes Opfer sucht. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass das Zufügen des Verletzungsbildes (das nur mit einer großen Krafteinwirkung vereinbar ist) und das Schleppen in den Bach für einen kleinen, schmächtigen Täter, mit Rückenbeschwerden, nach erfolgter Joggingrunde, nicht nachvollziehbar umsetzbar wäre. Selbst wenn es nicht komplett auszuschließen ist, muss es dennoch als unrealistisch betrachtet werden, dass dem unerfahrenen Angeklagten die Verursachung einer beispiellosen Schulterdachfraktur und das 5malige Zufügen einer gleichartigen Wunde gelingt,. Die menschliche Schlagkraft nimmt in der Regel ab, in bestimmten Fällen auch zu, aber sie ist ohne besonderes Training nicht gleichbleibend.
  • Weiters als entlastendes Indiz, ist die Persönlichkeit von ST zu werten, es konnte weder ein erhöhtes Aggressionspotential, eine sexuelle Störung, noch eine narzisstische Kränkung festgestellt werden, stattdessen hat er eine fatalistische Einstellung gezeigt, die eher darauf hindeutet, sein Schicksal als unabänderlich anzunehmen.
  • Der leicht unterdurchschnittlicher IQ unterstützt in diesem Fall ebenso die Unschuldsvermutung, da weder das Fehlen jeglicher Spur am Tatort und an der Kleidung, das Fehlen verdächtiger Suchanfragen, noch die recht große Konsistenz in seinen Aussagen bei unterstellter Lüge, mit dem IQ und der Entwicklungsverzögerung in Einklang gebracht werden kann. Unterstützend gibt es auch Aussagen von Freunden, Arbeitskollegen und Mitinsassen, wonach er mit der gewissenhaftem, konzentriertem Erledigung von Aufgaben, sowie mit dem korrekten Wiederholen von Ausgedachtem/Geschichten Schwierigkeiten hat.
  • Als weiteres Indiz für seine Unschuld, sind objektive Handydaten und Kameraaufnahmen zu werten, die am 03. und 04. Oktober 2022 erstellt wurden. Daraus geht hervor, dass ST seiner Freundin V erstmalig am 04.10. von dem Tod des Opfers berichtet hat, die Sprachnachricht enthält keinerlei Täterwissen, im Gegenteil sie enthält die Details, die den anfänglichen Zeitungsberichten und Zeugenaussagen entsprechen. Es geht auch eindeutig aus der Sprachnachricht hervor, dass ST Verena am 03.10. noch nichts berichtet hatte, obwohl sie sich getroffen hatten. Dadurch und durch Kameraaufnahmen vom Festhallen-Parkplatz kann Verenas Aussage bezüglich Täterwissen widerlegt werden.
  • Die Indizien, die ein Unfallgeschehen wahrscheinlicher als einen Angriff machen, müssen natürlich auch als entlastend gewertet werde. Als erstes ist hier die Kombination aus Geodaten, Abkühlzeit und Notruf des Opferhandys zu nennen. Der Notruf geht um 02:32:09 Uhr raus wenige Sekunden nach dem Notruf zeigte sich bereits eine sprunghafte Abkühlung. Da im wasserdichten Iphone 12 nur ein „Innen“-Temperatursensor für den Akku und den Prozessor eingebaut ist, muss von einer Verzögerung ausgegangen werden, bis das Innere merklich abkühlt und der Sensor die Abkühlung registriert. Vor dem Notruf waren die GPS-Daten noch genau, zur Zeit des Notrufes fand das Handy fast 1 Minute kein GPS und erst ab 02:33:35 Uhr wieder, aber nur noch ungenaue GPS-Daten. Daher muss davon ausgegangen werden, dass das Handy schon vor dem Notruf gemeinsam mit dem Opfer im Wasser gelandet ist und von dort der Notruf abgegeben wurde. Die Anwesenheit eines Täters kann die beginnende Abkühlung in Kombination mit dem Verlust des GPS-Signals nicht erklären.
    Der Alkoholpegel des Opfers, der regelerechte Sitz der engen Kleidung im Vergleich zur weiteren Kleidung des Opfers, die Auffindeorte aller Gegenstände die dem Opfer zuzuordnen waren abgetrieben im Wasser und nichts im Gebüsch des Tatortes sind außerdem als Indizien für ein Unfallgeschehen zu werten.
  • In der Gesamtschau zu betrachten sind weiters, die vom Gericht als belastend eingestuften Indizien, angefangen mit dem nächtlichen Joggen und dadurch möglichen Aufenthalt am Tatort. Nach eigener Aussage joggt ST im Normalfall am Abend gegen 20 Uhr und nicht in der Nacht, an diesem Abend habe er nicht schlafen können und sei deshalb joggen gegangen. Das nächtliche Joggen muss daher als außergewöhnlich betrachtet werden. Das Laufhobby an sich konnte durch frühere Teilnahmen an Rennen und durch Aussagen von Zeugen bestätigt werden. Es konnte auch gezeigt werden, dass das Joggen kein Vorwand war, da er nachweislich eine größere Runde gelaufen ist. Außerdem konnte festgestellt werden, dass er vor dem Joggen ein Fitnessvideo gesehen hat. Videodaten und Zeugenaussagen bestätigen seine Routenangaben. Nur für den Umweg zum Tatort, der nicht vom Angeklagten angegeben wurde, gibt es keine Anhaltspunkte.
  • Mehrere ZeugInnen gaben an den Jogger in der Nacht gesehen zu haben. Der erste Zeuge habe den Jogger auf der Kampenwandstr. Zwischen Aschau und Hohenaschau wahrgenommen, er habe eine lange Hose (evtl. Legging) wahrgenommen. Ein Zeuge der nachweislichen (Eiskeller-Kamera) um 02:18 Uhr den Eiskeller verlassen hat, hat gegen 02:21-02:25 Uhr ein Jogger in Laufkleidung auf Höhe Gasthof Baumbach gesehen, zur genauen Laufkleidung oder Statur konnten keine Angaben gemacht werden. Die Zeugin die um 02:20 Uhr den Eiskeller verlassen hat (wurde nicht nachgewiesen), hat den Jogger laufend auf dem Festhallenparkplatz gesehen, sie erinnerte eine kurze Hose. Ab 02:25, Uhr habe ein weiterer Zeuge den Jogger von der Kampenwandstraße kommend über den Festhallenparkplatz zu Festhalle laufen gesehen, dieser Zeuge erinnerte eine kurze Hose und eine Stirnlampe, die Statur sei hager und sportlich gewesen.
  • Im Suchaufruf der Polizei wurde ein Jogger mit kurzer Hose gesucht und in Frage gestellt, ob es einen weiteren Jogger gegeben habe oder der Angeklagte die richtige Hose vorenthalten wollte. Bezüglich der Joggingkleidung stellte sich anhand der Zeugenaussagen kein einheitliches Bild dar, 2 Zeugen erinnerten eine kurze Hose, ein Zeuge eine lange, und eine Zeugin konnte keine Angaben machen. Die Chalet-Kamera zeichnet einen Jogger auf, jedoch ist die Qualität nicht ausreichend um eine Aussage zur Kleidung zu machen. Der Angeklagte, der sich selbst als der gesuchte Jogger gemeldet hat (mit Hilfe der Mutter), gab von sich aus an, dass er immer mit langer Hose jogge, aber dennoch glaube, dass er der gesuchte Jogger sei, da er zur angegebenen Zeit gejoggt sei und sonst keinen Jogger gesehen habe. Bei der ersten Vernehmung trug er eine dunkle Hose und meinte, diese sei der getragenen Hose ähnlich, den Beamten erschien diese Hose nicht zum Joggen geeignet. Zum zweiten Termin brachte er eine Hose mit, zu der er angab, dass es sich um ein derartiges Modell gehandelt habe, er wisse nicht ob es konkret diese Hose gewesen sei. Die Richterin stufte diese Hose anhand von Fotos als Trekkinghose ein. Es konnte nicht abschließend geklärt werden ob er die richtige Hose beibrachte.
  • Außerdem wurde der Pornokonsum als belastendes Indiz diskutiert, aber konnte nicht beibehalten werden, da dieser vom psychiatrischen Gutachter in Art und Umfang als unauffällig eingestuft wurde.
  • Weiters wurde das sexuelle Interesse an Frauen in Pflegeberufen behandelt, da hierfür der „sich kümmern“-Aspekt im Vordergrund steht und die Zeugen nur über Interesse an Krankenschwestern berichten konnten, lässt sich das nicht auf (zukünftige)Ärztinnen übertragen. Zumal die Ermittlungen ergeben haben, dass ST das Opfer nicht gekannt hat und daher auch nichts über ihren Beruf wissen konnte.
  • Von mehreren Zeugen wurde ein vermehrter Alkoholkonsum in den Wochen vor der Festnahme berichtet, ST selbst begründete das mit dem Tod des Kaninchens. Es lässt sich nicht abschließend klären, ob der vermehrte Alkoholgenuss als Reaktion auf die Tat gesehen werden kann, plausibel wäre der erhöhte Alkoholkonsum auch als Stressreaktion durch das Interesse der Polizei. Bekräftigt wird letztere Vermutung dadurch, dass der vermehrte Alkoholkonsum nicht nach dem Tod des Opfers, sondern nach den Befragungen durch die Polizei beschrieben wurde.
  • 4 Personen, die Schwestern Verena & Lea,deren Mutter Angela und ein Bekannter Max belasten den Angeklagten mit der einstimmigen Aussage, dass der Angeklagte einen Tag vor der Festnahme auf einer Wohnungsparty scherzhaft meinte, dass er der Täter sei. Übereinstimmend ist berichtet worden, dass die Anwesenden, das als Witz verstanden haben, diesen Witz aber nicht passend gefunden hätten. Die Mutter habe daraufhin zwar dazu geraten einen Anwalt zu kontaktieren, aber es wurden keine weiteren Maßnahmen getroffen, die nahelegen würden, dass das „Geständnis“ ernst genommen worden wäre. Die „Party“ ging weiter, es wurde viel Alkohol getrunken und der Angeklagte übernachtete in der Wohnung bei Verena im Zimmer. Man muss davon ausgehen, dass sich die Gespräche des Abends hauptsächlich um die Vernehmungen des Angeklagten und von Verena drehten. Verenas Vernehmung hat am selben Tag stattgefunden und ihre Sprachnachrichten bezeugen, dass Verena durch die Befragungssituation sehr aufgeregt und gestresst war.
  • Die Aussage von Lea, dass der Angeklagte am 03.10. am späten Nachmittag beim Tischtennisspielen schon von dem Tod des Opfers erzählt habe, konnte nicht bestätigt werden. Nach der Aussage von Lea seien, der Angeklagte, ihre Schwester Verena und ein Freund Raffi beim Tischtennisspielen in einem Strandbad am Chiemsee gewesen. Lea konnte im Prozess nicht benennen welches der 9 Strandbäder gemeint sei, da sie die Namen der Bäder und Ortschaften nicht gut kenne, sie konnte sich nur erinnern, dass man von der Platte den Chiemsee aus sehen konnte und dass es einen großen Kiesplatz gegeben habe. Der Angeklagte soll am Rückweg zum Auto über den Tod eines Mädchens gesprochen haben, nach der Aussage von Lea habe ihre Schwester und Raffi das auch gehört und geschockt reagiert, es sei dann auf der Rückfahrt untereinander darüber gesprochen worden. Diese Angaben konnten weder von Verena noch von Raffi bestätigt werden. Raffi bestreitet zudem, dass er am 03.10. überhaupt dabei gewesen sei. Er sei mit den Beteiligten und einer weiteren Person schon mal beim Tischtennisspielen gewesen, das sei aber an einem anderen Tag gewesen. Verenas Geodaten zeigen ab 16:22 Uhr zwar einen Aufenthalt in Übersee, wo es auch ein Strandbad gibt, laut Apple Maps hat man von der Tischtennisplatte in Übersee keinen freien Blick auf den Chiemsee, da sich diese hinter einem Gebäude befindet. Aufgrund der vielen Widersprüche kann dieser Aussage kein Glaube geschenkt werden und muss als widerlegt angesehen werden.
  • Kurz nach Prozessbeginn kündigte ein Mithäftling (AM) des Angeklagten an, dass der Angeklagte ihm gegenüber die Tat gestanden habe. Laut AM leugnete ST die Tat erst, er habe aber weiter gebohrt, und ST hätte schlussendlich die Tat gestanden. Der Angeklagte habe über die Tat gesagt, dass der Angeklagte das Opfer bewusstlos geschlagen habe damit sich diese nicht wehren könne und sie hinterher in den Fluss geworfen. Zum Motiv sei ihm gestanden worden, dass der Angeklagte sexuelles Interesse am Opfer gehabt habe, von diesem zu einem früheren Zeitpunkt bekorbt worden sei und ansonsten nicht viel Erfolg bei Frauen gehabt habe. Es sei unbestritten, dass AM sich mit den Angeklagten unterhalten hat, auch dass der Angeklagte dem AM Einblick in seine Akte gewährte, da er Details der Ermittlungsarbeit wiedergeben konnte. Die Aussage zum Motiv kann als widerlegt angesehen werden, da alle anderen Zeugen glaubwürdig darlegten, dass der Angeklagte das Opfer nicht kannte. Als AM erfahren hat, dass die selbe Richterin auch seinen Prozess führen werde, habe er auf eine Vergünstigung gehofft und habe sich zu der Aussage entschlossen. Vorher habe er das „Geständnis“ im Interesse des Angeklagten geleugnet. AM ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt, der Nötigung und des Besitzes jugendpornographischer Inhalte angeklagt und er habe unter anderem vorgegeben, unter Krebs im Endstadium zu leiden, um seine Opfer zu manipulieren. Dem Zeugen wurde neben anderene Diagnosen auch die Borderline und die dissoziale Persönlichkeit diagnostiziert, was die Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit zusätzlich komplex macht.
    Zusammenfassend liegt hier eine vage Aussage zu einem öffentlich bekannten Tatgeschehen von einem schwierigen Zeugen, der wiederholt zu seinen eigenen Gunsten gelogen hat. Es wäre nicht nachvollziehbar darauf ein Urteil aufzubauen.


Gesamtschau (meine Vorstellung davon)
Für die Gesamtschau muss man sich die Wahrscheinlichkeit ansehen, dass ein junger Mann, der häufig Pornos konsumiert, ungewöhnlicherweise an dem Abend in der Nähe des Tatorts joggt, nachdem er in das Fadenkreuz der Polizei gerät, zu viel trinkt, ein schlechtes Witz-Geständnis ablegt und unermessliches Pech bei der Freundeswahl beweist und erst von dem Schwesternpaar falsch mit Täterwissen bezichtigt wird und dann auch noch vom Mithäftling, der sich einen Vorteil von seiner vagen „Täterwissen“-Aussag erhofft. Vielleicht ein bisschen absurd, aber eigentlich gut nachvollziehbar.
Im Vergleich dazu, geht die Wahrscheinlichkeit gegen Null und für mich ist nicht vorstellbar, dass es dem Angeklagten mit seiner Statur und Intelligenz möglich gewesen sein soll, den vorgeworfenen Angriff, in der kurzen, ihm zur Verfügung stehenden Zeit, zu bewerkstelligen. Dabei das Opfer in mehrfach ungewöhnlicher Weise zu verletzen und keinerlei objektive Spuren zu hinterlassen oder zu übersehen. Auch seine Mutter stellt absolut nichts fragwürdiges fest und unterstützt ihn dabei, sich selbst bei der Polizei als Zeuge zu melden. Hinzu kommt nun, dass er vorhersehen hätte müssen, dass er weder am gut einsehbaren Tatort, noch am Hin- und Rückweg des vorgeworfenen Umwegs wahrgenommen wurde und stattdessen nur auf der Route gesehen wurde, die er bei der Vernehmung selbst, wiederholt angegeben hat. Auch, dass die Polizei und StA ein Jahr lang kein belastbares Indiz für die Täterschaft finden konnte und sich nur objektive, entastende Indizien finden ließen, demonstriert die Abwegigkeit.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb am 19.05.2025:Die Wahrscheinlichkeit eines Zusammentreffens dieser Aspekte trotz Unschuld steigt natürlich, wenn man an komplette Voreingenommenheit/verschwörungsähnliches Zusammenwirken glaubt (so iSd Überschrift des hier nicht zitierfähigen aber natürlich durchaus interessanten Zeit Artikels "Sie brauchten einen Mörder." ) (was ich so ohne Weiteres nicht will).
Das Argument kann ich nicht nachvollziehen. Wie sollte eine Voreingenommenheit etc. auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeit Einfluss haben? Höchstens auf die Bewertung einzelner Indizien und die Relevanz, die man den Indizien zumisst. Diesen Einfluss sehe ich natürlich schon. Bisher bin ich nie von einer Verschwörung oder ähnlichem ausgegangen und hatte tatsächlich die Gesamtschau“ in Verdacht. Ich konnte mir vorstellen, dass eine Abwärtsspirale durch das Verena-Täterwissen Indiz gestartet ist. Dieses Indiz hat den Tatverdacht, meiner Meinung nach zu Recht, begründet. Daraufhin gab es Hausdurchsuchungen und die Vernehmungen wurden nochmal in Erinnerung gerufen. In den ersten Tagen nach der Festnahme lief es wie am Schnürchen, es konnten plötzlich Indizien in den Vernehmungen gefunden werden, es wurden viele Kleidungsstücke mit Anhaftungen gefunden und dem Labor übergeben, es konnte ein Pornohandy sicher gestellt werden und Lea und Angela schienen die Aussagen von Verena einigermaßen zu stützen. Es wirkte alles stimmig und in der Gesamtschau muss es ST gewesen sein. Dann kamen nach und nach Analyseergebnisse (Handyauswertungen, Laborergebnisse) zurück und eigentlich drehte sich der Fall komplett, aber aus systematischen Gründen wurde das nicht bemerkt. Denn, wie auch hier mantrahaft wiederholt, es kommt nicht auf ein einzelnes Indiz an sondern die Indizienkette und die Gesamtschau und man hat nicht bemerkt, dass irgendwann eigentlich keine belastbaren Indizien mehr übrigblieben. Ich finde man muss sich schon vor Augen halten, dass der Prozess ohne AM gestartet wurde.
Tatsächlich stelle ich das aber mittlerweile doch in Frage, durch das nochmalige Durchgehen bin ich auf Versäumnisse gestoßen, die sich nicht mehr mit Befangenheit erklären lasse.

Beispielsweise verstehe ich nicht, wieso die Aussage der Zeugin, die fast zur selben Zeit oder ganz knapp vor Hanna den Eiskeller verlassen hat und ST am Parkplatz gesehen hat (Spoiler
Dann wird die erste Zeugin in den Saal gerufen. Es handelt sich um eine 28-jährige Frau, die am 3. Oktober 2022 um 2:20 Uhr aus dem Eiskeller und zu ihrem Auto auf dem Eiskeller-Parkplatz ging.
Quelle: https://www.ippen.media/netzwerk/lokales/bayern/zeugen-aus-dem-eiskeller-was-wissen-sie-ueber-hannas-letzte-stunden-92657111.html
), nicht durch das bei der StA vorliegende Video bestätigt wurde. Die möglichen Tatzeit ist nur wenige Minuten lang, der ganze Fall ist nur auf Indizien aufgebaut und ich verstehe nicht, wieso man nicht jede Möglichkeit der Objektivierung nutzt. Auch wieso das nicht seitens der Verteidigung (vor Rick) verlangt wurde kann ich nicht nachvollziehen.
Ich gehe jetzt nicht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ein Alibi unterdrücken wollte, aber dass es aus verfahrensökonomischen Gründen weggelassen worden ist, kommt mir auch nicht sehr plausibel vor.
Aber richtig krass finde ich den Umgang mit Leas Aussage, nicht nur, dass allen Punkten ihrer Aussage von den anderen Zeugen widersprochen wurde. Nein! Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht muss bekannt gewesen sein, dass sie von einem anderen Strandbad als dem in Übersee, das in den Geodaten von Verenas Handy auftaucht, spricht. Sie wurde nach Einzelheiten bezüglich des Strandbads gefragt und die genannten stimmen nicht mit dem Strandbad in Übersee überein, sondern sie beschreibt den Chiemseepark in Bernau-Felden (mehr als 10 km entfernt). Dann wurde aktiv verhindert, dass die Verteidigung das Indiz prüft und die Aussage wurde einfach zum „Täterwissen“ erklärt und so ins Urteil aufgenommen. Nochmal deutlich: Obwohl man wusste, dass sich Lea genau wie ihre Schwester geirrt hatte, wurde darauf ein Urteil über 9 Jahre Haft aufgebaut. Das geht für mich eindeutig über Befangenheit hinaus.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 02:00
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:also so, dass es hier nur um Suchen ging?
Rund um den Tod von Hanna aus Aschau hat der Angeklagte vermehrt online nach den Begriffen „brutal“ und „stranguliert“ gesucht. Allein das Wort „gezwungen“ tauchte 291 Mal in den protokollierten Internetseiten auf.
Quelle: https://radio-charivari.de/nachrichten-aus-rosenheim-und-der-region/mordprozess-um-hanna-aus-aschau-pornografische-internetseiten-und-verstoerende-videos-auf-handy-des-angeklagten
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ich weiss nicht, was das mit der Tat hier zu tun haben soll.
Tatsächlich kenn ich mich mit dem Auslesen von Daten nicht aus und ich weiß nicht was man alles von so nem Handy rausholen können müsste. Aber, dass Datenanalyse so nicht funktioniert und so halt einfach kein relevantes Ergebnis hervorbringt, ist mir schon klar.
Ich vermutete schon anhand der kreativen Analyse, dass man seitens der Polizei eher ein spektakuläres Ergebnis angestrebt hat. Vielleicht wollte man die Anzahl auch noch ein bisschen vergrößern und behauptete deshalb man könne pop ups nicht von selbst angeklickten Seiten untescheiden. Ich hab ja heute nach deinem Vorbild ;) auch das Prozessvorführvideo gegooglet und ich hatte sicher 10 popups bis ich mal zum Video gekommen bin, das wär halt nicht sehr beeindruckend wenn von den 3200 Seiten nur mehr 320 Seiten übrig blieben und von denen womöglich nochmal mehr als die Hälfte nur angeteasert wurden oder so....wer kann das schon so genau wissen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 02:06
@rabunsel Danke für deine Bewertung. Die Vorstellung einer "Abwärtspirale" nach Auftreten der ersten Aussagen über mögliches frühes Täterwissen ist natürlich ein denkbarer Aspekt, der die Indiziensuche/-Bewertung durch die Ermittler beeinflusst haben kann. Das allen Punkten von Leas Aussage von den anderen widersprochen wurde, würde ich jetzt so nicht einschätzen, zumindest nicht im Kern.

Das mit dem anderen Strandbad ist mir neu, hast dazu eine Quelle?

Warum wäre die Zeugin vor dem Eiskeller iS e Alibis entlastend? Was genau hätte da verifiziert werden sollen? Entschuldigung für die Nachfrage, dieser Aspekt ist mir auch recht neu.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 08:34
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Das mit dem anderen Strandbad ist mir neu, hast dazu eine Quelle?
Ich habe mal kurz nachgeschaut, weil ich mich am Chiemsee überhaupt nicht auskenne:
Es gibt das "Strandbad Felden" (am Chiemseepark) in Bernau und es gibt das Strandbad in Übersee. Zwischen beiden liegen über 10 km.

Jetzt hatte der IT-Experte ja ausgesagt, dass Vs Handy am am 3.10. in Übersee eingeloggt war:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Um 13:42 fragt Verena wegen Treffen an. Sie verabreden sich für später am Eiskeller, geplant ist, dass ein Kumpel mitkommt. Um 15:56 ist V. in Prien am McDonald’s eingeloggt. Um16:22 in Übersee am Strandbad. Um 17 Uhr wieder zuhause(Traunstein?). Um 18:19 in Aschau bei der Schlossbergstraße. Um 19:19 aber wieder zuhause.
V selbst sagt aber, sie war beim Tischtennisspielen in Felden (also Bernau):
Am Tag der Ermordung von Hanna W., dem 3. Oktober 2022, sei sie am Nachmittag mit dem Angeklagten in Felden beim Tischtennisspielen gewesen.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/18/der-angeklagte-schweigt-weiter/

Und dort ist auch das Strandbad mit der Tischtennisplatte rel. nah am See, die V und @rabunsel beschrieben haben.

Das Gericht schmeißt also Felden in Bernau und das Strandbad in Übersee einfach in einen Topf, macht daraus einen Geodatenbrei (Strandbad Felden in Übersee) und behauptet hinterher, es gibt objektive Beweise anhand der Geodaten. Wenn V aber nachmittahs in Übersee eingeloggt war mit dem Handy, kann sie schlecht gleichzeitig in Bernau beim Tischtennisspielen gewesen sein.
Wieder mal einer der zahlreichen Widersprüche...
Am besten, man beschäftigt sich mit dem Fall nicht mehr, weil man ständig verzweifelt. Kein Wunder, dass Frau Ricks Revisionsbegründung 1.700 Seiten hatte ...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 08:45
Beitrag von rabunsel (Seite 683)

@rabunsel
Ganz hervorragende Zusammenfassung und Würdigung! Man sollte dich beim Prozess in Laufen auch zulassen. :D

Du hast einiges geschrieben, dem ich zustimmen kann und auch eine Überlegung, die bei mir wesentlich zur Annahme geführt hat, dass ST nicht der Täter ist, wobei ich lange Zeit von der Schuld überzeugt war: Die Eigenschaften seiner Persönlichkeit, d.h. die Unselbständigkeit, die Unerfahrenheit, unterdurchschnittlicher IQ. So jemandem traue ich es einfach nicht zu, eine Frau so brutal anzugreifen, zu verletzen und so weit zu gehen, gar ihren Tod in Kauf zu nehmen.

Stimulierung durch Pornos, sexueller Notstand, das mag eine Initialzündung für so einen Angriff sein. Aber wenn das Opfer dann anfängt sich zu wehren, zu schreien, per Handy den Notruf zu wählen, dann trotzdem weiterzumachen, bis es am Boden liegt und keinen Widerstand mehr leisten kann. Da wird es ernst und da schreckt m.E. ein wie oben und auch von dir charakterisierter Täter von der weiteren Ausführung zurück und flieht. Hohes Entdeckungsrisiko (Nacht vor einem Feiertag) plus Gegebenheiten vor Ort (kommen regelmäßig späte Heimkehrer durch den Ort?), das ein einheimischer Täter hätte einschätzen können, kommt noch hinzu, was m.E. gegen ST als Täter spricht.

STs Verhalten, zeitlich nachdem die Tat passierte, die er nicht begangen haben muss, verorte ich zwischen unbeholfen, naiv und dumm, aber nicht als verdachtserhöhend. Das Drama ist aus meiner Sicht gewesen, dass die StA und Richterin A. dieses Verhalten aufgegriffen haben und daraus einen schweren Verdacht ggü. ST begründen wollten ohne die entlastenden Eigenschaften seiner Persönlichkeit ausreichend berücksichtigt zu haben. Ich hoffe, dass das im zweiten Prozess korrigiert wird. Soweit meine Meinung.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 09:22
Das hatte ich gerade eben vergessen: Danke @rabunsel für diese super Zusammenfassung!

Und ich sehe die überstürzte Festnahme allein auf den bis dahin gar nicht objektivierten Aussagen von ST und V sogar noch etwas kritischer:
Ich finde, ST hätte nicht mal festgenommen werden dürfen miit dieser dürftigen Indizienlage - oder zumindest rel. schnell wieder aus der U-Haft entlassen werden müssen.
Eine Festnahme unter diesen Umständen ist ein unglaublicher Schock für so einen jungen Menschen (von der Vorverurteilung durch das Umfeld und die Medien mal ganz abgesehen) und sollte nur mit sehr guter Begründung geschehen - zumal es ja keine Fluchtgefahr o.ä. gab.
Und aus meiner Sicht hatten die Ermittler*innen diese gute Begründung nicht, solange es keine mit objektiven Daten unterlegten Indizien gab (entsprechende Daten hätte man leicht erlangen können). Sie hätten meiner Meinung nach da vorher unbedingt zumindest die Handydaten auswerten müssen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 09:39
Zitat von XluXXluX schrieb:V selbst sagt aber, sie war beim Tischtennisspielen in Felden (also Bernau):
Am Tag der Ermordung von Hanna W., dem 3. Oktober 2022, sei sie am Nachmittag mit dem Angeklagten in Felden beim Tischtennisspielen gewesen.
Quelle: https://www.wasserburger-stimme.de/blog/2023/10/18/der-angeklagte-schweigt-weiter/

Und dort ist auch das Strandbad mit der Tischtennisplatte rel. nah am See, die V und @rabunsel beschrieben haben.
Danke für die Infos. War mir neu, da Felden/Bernau in der Folge bzw in anderen Quellen nicht mehr erwähnt wurde bzw ich jedenfalls zu der Diskrepanz gehört habe. Hat denn Übersee gar keine Tischtennisplatte? Und wo ist der erwähnte McDonald's?

@XluX und @rabunsel geht ihr davon aus, dass Verena dann an zwei aufeinander folgenden Tagen in zwei verschiedenen Strandbädern war? Wurde sie das gefragt?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 09:48
Da ich zum Stichwort Felden/Bernau nur die von @rabunsel zitierte Wasserburger Stimme finde, würde ich erstmal auch nicht ausschließen, dass die Diskrepanz da entstanden ist (Pressefehler?). Kann einer der Prozess Beobachter (zB @fassbinder) sich erinnern, ob die Örtlichkeit des Strandbades überhaupt näher Thema war?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 11:29
Es gibt übrigens nen neuen Podcast Beitrag zu dem Fall. https://open.spotify.com/episode/0sedsN3RHohCc6TdL6cd9o?si=IKlIr2USS5Kg_1LYq-jvlA

Keine neuen Erkenntnisse, viel Darstellung von Mitgefühl gegenüber Betroffenen und recht prosaische Erzählung, insgesamt fassen die Moderatorinnen aber die meisten wesentlichen Punkte zum heutigen Stand zusammen und äußern Zweifel an der Unfallthese vor allem wegen dem Notruf aber auch am vom Gericht angenommenen Hergang. Das Hören lohnt sich eigentlich eher als Einstieg, wenn man von dem Fall nur wenig mitbekommen hat, ansonsten kann man es sich mangels Erkenntnisgewinn auch sparen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 11:41
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Dass die Jugendkammer nun vorab in Bezug auf AM eine gutachterliche Prüfung in Aussicht gestellt hat, lässt aufhorchen. Sie setzt sich damit vom vorherigen Richtergremium ab, das AM als glaubwürdig einstufte und eine Überprüfung durch Experten für überflüssig hielt.

Will die Kammer mit dieser Wendung „gut Wetter machen“ mit Blick auf die Atmosphäre im neuen Verfahren? Oder deutet sich damit ein weiterreichendes Einlenken auf Positionen der Verteidigung an?

Und steht dann am Ende, wie @RedRalph befürchtet, dass die Kammer den Grundsatz „im Zweifel für den „Angeklagten“ bis zum Anschlag ausreizen könnte?
Ich verstehe nicht, wieso du aus der Absicht der neuen Kammer, AMs Glaubwürdigkeit gutachterlich zu prüfen, auf ein "weiterreichendes Einlenken auf Positionen der Verteidigung" schließt.
Ob alleine dieser Punkt in Richtung der von mir geäußerten Befürchtung geht, ich weiß es nicht. Aber ein bißchen merkwürdig ist es ja schon, vor allem der Zeitpunkt. Und mir ist nicht klar, ob es ein Glaubwürdigkeitsgutachten (da wird die Persönlichkeit des Zeugen insgesamt überprüft) oder ein Glaubhaftigkeitsgutachten (nur im Hinblick auf sein konkretes Aussageverhalten) geben soll. Generelle Glaubwürdigkeitsgutachten sind nicht unproblematisch. Üblicherweise spielen diese Gutachten vor allem bei Sexual- und Missbrauchsdelikten eine große Rolle. Gerade wenn die Zeug*innen vielleicht Kinder und Jugendliche sind und es für eine Verurteilung nur vom Wahrheitsgehalt dieser Aussage abhängt, ist eine besondere psychologische Expertise angezeigt.

Der Grundsatz ist nämlich die eigene freie richterliche Beweiswürdigung nach § 261 Strafprozessordnung. Und das Gericht wird in der Neuverhandlung den Zeugen AM ja abermals vernehmen und kann sich eigentlich einen eigenen Eindruck von der Glaubhaftigkeit seiner Aussage verschaffen. Dass Aussagen einer Person, mit der man eine Zelle geteilt hat, strukturell problematisch sein können, ist ja keine umwerfend neue Erkenntnis. Daher frage ich mich, warum sich das neue Gericht keine eigene Beweiswürdigung und Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen ohne psychologisches Gutachten zutraut.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 11:48
@RedRalph
ich könnte mir vorstellen, dass das Gericht mittels dieses Schrittes vielleicht auch herausfinden will, wie "stabil" der Zeuge ist. Wie oben geschrieben:
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wenn sein Prozess gelaufen ist, könnte sein "Belastungseifer" eventuell nachlassen, sofern die Hoffnung auf Vorteile im eigenen Prozess bei seiner Aussage damals eine Rolle gespielt hat.
Es besteht prinzipiell die Gefahr, dass er nun Unsicherheit, schlechte Erinnerung oder so vorschiebt, oder gar wie die Freundin von ST die Aussage mit Verweis auf §55 StPO verweigert.
Wenn dieser Zeuge mitten im Prozess "umkippt", könnte der Prozess insgesamt scheitern. Das Gutachten könnte auch dazu dienen, herauszufinden, wie verlässlich der Zeuge ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 11:51
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Daher frage ich mich, warum sich das neue Gericht keine eigene Beweiswürdigung und Einschätzung der Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen ohne psychologisches Gutachten zutraut.
Ich gehe davon aus, dass AM die Aussage verweigern wird mit der Begründung, dass er sich selbst belasten könnte. Denn das würde ihm wahrscheinlich jeder Anwalt in dieser Situation raten.


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23.05.2025 um 11:56
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wenn dieser Zeuge mitten im Prozess "umkippt", könnte der Prozess insgesamt scheitern. Das Gutachten könnte auch dazu dienen, herauszufinden, wie verlässlich der Zeuge ist.
Das und ggf könnte man (korrigiert mich, falls das doch nicht zulässig sein sollte) im Falle des Ziehens von § 55 StPO durch den Zeugen im neuen Prozess dessen Aussage gegenüber dem Gutachter in Ergänzung zur Vernehmung von Polizeibeamten bzw der vorherigen Richterin als Verhörsperson über dessen frühere Aussage einführen und so dessen Angaben weiter als (bei einer Nichtwiederholung im neuen Prozess deutlich abgeschwächtes) Indiz weiter verwerten?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 11:59
Könnte mir auch vorstellen, dass es um eine Vorbereitung auf den Haftprüfungstermin geht.
Fällt der Knastzeuge weg, bleibt nicht mehr viel.


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23.05.2025 um 12:31
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:ggf könnte man (korrigiert mich, falls das doch nicht zulässig sein sollte) im Falle des Ziehens von § 55 StPO durch den Zeugen im neuen Prozess dessen Aussage gegenüber dem Gutachter in Ergänzung zur Vernehmung von Polizeibeamten bzw der vorherigen Richterin als Verhörsperson über dessen frühere Aussage einführen und so dessen Angaben weiter als (bei einer Nichtwiederholung im neuen Prozess deutlich abgeschwächtes) Indiz weiter verwerten?
wie das rechtlich aussieht, weiss ich nicht.
Aber ich würde da große Probleme sehen: wenn der Zeuge sich auf §55 beruft, dann sagt er damit ja implizit "ich habe bei meiner ersten Aussage nicht die Wahrheit gesagt", denn einen anderen Aspekt hinsichtlich einer Straftat, deren er sich nicht selbst belasten muss, gibt es für ihn in dieser Sache ja nicht. Wenn nun aber schon der Zeuge implizit sagt, dass er im ersten Prozess nicht die Wahrheit gesagt hat, dann kann man seine damalige Aussage kaum noch verwerten, da hilft dann auch kein Gutachten, welches ihm Glaubwürdigkeit attestiert. Denn wenn man ihm Glaubwürdigkeit unterstellt, dann muss man ihm auch glauben, dass eine neue Aussage ihn selbst belasten würde!

Aber noch ist ja keineswegs gesagt, dass eine solche Situation eintritt. Mir ging es nur darum zu sagen, dass Grund für die Beauftragung des Gutachtens durch das Gericht schon zu einem so frühen Zeitpunkt sein könnte, dass das Gericht herausfinden will, ob der Zeuge bei seiner Aussage bleibt oder aber eben die Aussage verweigert oder ändert, abschwächt...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 12:47
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wenn nun aber schon der Zeuge implizit sagt, dass er im ersten Prozess nicht die Wahrheit gesagt hat
Das stimmt, deshalb sage ich ja, es hätte sehr viel geringeres Gewicht. Man müsste aber mE dann schon begründen, dass man die Aussage eben wegen der selbst für möglich gehaltenen Strafbarkeit für unglaubhaft erachtet, per se auf die Berücksichtigung verzichten kann man auch wieder nicht (sonst könnte wiederum dann die StA erfolgreich in Revision gehen).

Zumal das Recht nach §55 StPO schon bestehen dürfte, wenn der Zeuge mit einer Strafverfolgung (Anfangsverdacht) rechnen muss,er muss diese ja nicht selbst für gerechtfertigt halten.

Der Zeuge wird davon gehört haben, dass seine Glaubwürdigkeit von einigen Personen (insb. Verteidigung, Teile der Presse) stark in Frage gestellt worden ist. Insofern wäre die Befürchtung von Strafverfolgung - sollte die neue Kammer auf diese Linie umschwenken - nicht ganz von der Hand zu weisen, selbst wenn er davon ausgehen sollte, nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben. Das gilt insbesondere, wenn sich aus einer neuen Aussage ggf unbeabsichtigt minimale Widersprüche ergäben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

23.05.2025 um 12:53
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Insofern wäre die Befürchtung von Strafverfolgung - sollte die neue Kammer auf diese Linie umschwenken - nicht ganz von der Hand zu weisen, selbst wenn er davon ausgehen sollte, nach bestem Wissen und Gewissen ausgesagt zu haben. Das gilt insbesondere, wenn sich aus einer neuen Aussage ggf unbeabsichtigt minimale Widersprüche ergäben.
Die Gefahr sehe ich weniger. Er wird einfach bei der Wahrheit bleiben und seine Aussage wiederholen.


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