Tiergarten schrieb:Es ging aber nicht um „irgendwann Anfang Oktober“, sondern explizit um den 3. Oktober 2022.
Du hast doch gemeint, sie hätten es vermieden sich auf einen Tag oder Ort festzulegen, ich erinnere:
Darufhin hab ich zu bedenken gegeben, dass es ohne diese Festlegung auf Ort und Zeit keine Widersprüche gegeben hätte. Und ja wie dur selber ausführst halt auch kein Täterwissen. Aber die Behauptung sie hätten sich nicht festgelegt stimmt so nicht.
Tiergarten schrieb:Insofern kommt nur der 3.10. in Frage - und dafür liegen ja auch nachprüfbare Daten vor, dass man sich für den Nachmittag zu einer gemeinsamen Unternehmung verabredet hat. Auch Aufenthaltsorte sind anhand der Daten von Verena nachvollziehbar.
Du verkennst, dass der Vorwurf Täterwissen erst "bewiesen" werden muss, stattdessen nimmst du den Aspekt Täterwissen als gegeben hin und versuchst damit den Rest zu beweisen.
Lea hat in ihrer Aussage selbst nicht von Täterwissen gesprochen, sie hat lediglich gesagt, ST habe über einen Mord in Aschau gesprochen (das allein ist kein Täterwissen) und gemeint, dass er bereits am 03.10. am Nachmittag davon gesprochen habe.
Erst die Kombination aus Zeit und Mordspruch wäre Täterwissen. Wenn aber das Tischtennisspiel an einem anderen Tag war, liegt kein Täterwissen vor.
Das Umzudrehen macht keinen Sinn: "um Täterwissen erfüllt zu sehen, muss das Treffen am 03.10. stattfgefunden haben"
Die nachprüfbaren Daten gibt es nur für ST und V. Weder für Lea noch für Raffi. Nicht nur dass es für diese beiden keine Daten über ihre Aufenthaltsorte gibt, die Aussagen der Teilnehmenden widersprechen sich massiv und es gäbe nachprüfbare Hinweise darauf, dass die beiden am 03.10. was anderes gemacht haben. Lea lag mit Corona im Bett und Raffi hat sich an diesem Tag
nicht Tischtennis gespielt (Handydaten und Zeuge Sebastian W.). Diese Hinweise hat man nicht überprüft, also weder bestätigt noch widerlegt.
Tiergarten schrieb:Da auch Lea R. den Ermittlern ihr Handy für eine Auswertung überlassen hat, nehme ich an, dass auch nachgezeichnet werden konnte, wo sie sich am 3.10. 2022 aufgehalten hat.
Es
hätte nachgezeichnet werden können, man hat das Handy aber nicht in den Prozess eingeführt. Das hätte man mitgekriegt.