Hanna W. tot aus der Prien geborgen
25.05.2025 um 16:49Fridolin31 schrieb:Allein aufgrund eines Gutachtens wird es kaum möglich sein, AM
Also wäre es in gewisserweise vorteilhaft für ihn, wenn das Gutachten negativ ausfällt und die Richterin auf ihn als Zeugen verzichten würde, dann wäre für ihn die Angelegenheit erledigt, oder?bla_bla schrieb:Sofern der Zeuge also nicht selbst eine Falschaussage gesteht, wozu er keine Veranlassung hat und wovor er sich mittel §55 StPO sogar selbst schützen kann, läuft er keine Gefahr, deswegen angeklagt zu werden.
Ein Gutachten kann nur Wahrscheinlichkeiten angeben.
Wenn das Gutachten positiv ausfällt, müsste er entweder aussagen und würde Gefahr laufen sich selbst zu widersprechen oder müsste sich auf den §55 StPO berufen, was eventuell weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hab ich das richtig verstanden?