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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.997 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 16:49
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Allein aufgrund eines Gutachtens wird es kaum möglich sein, AM
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Sofern der Zeuge also nicht selbst eine Falschaussage gesteht, wozu er keine Veranlassung hat und wovor er sich mittel §55 StPO sogar selbst schützen kann, läuft er keine Gefahr, deswegen angeklagt zu werden.
Ein Gutachten kann nur Wahrscheinlichkeiten angeben.
Also wäre es in gewisserweise vorteilhaft für ihn, wenn das Gutachten negativ ausfällt und die Richterin auf ihn als Zeugen verzichten würde, dann wäre für ihn die Angelegenheit erledigt, oder?
Wenn das Gutachten positiv ausfällt, müsste er entweder aussagen und würde Gefahr laufen sich selbst zu widersprechen oder müsste sich auf den §55 StPO berufen, was eventuell weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hab ich das richtig verstanden?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 17:20
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wenn das Gutachten positiv ausfällt, müsste er entweder aussagen und würde Gefahr laufen sich selbst zu widersprechen oder müsste sich auf den §55 StPO berufen, was eventuell weitere Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Hab ich das richtig verstanden?
Das ist eine knifflige Frage. Im Grunde wäre er dann in einer ähnlichen Situation wie Verena seinrrzeit und hat überdies noch den Nachteil, nicht in Freiheit zu sein.
Ein negatives Gutachten könnte ihn gewisse Repressalien innerhalb der JVA aussetzen (Stichwort "Verräter). Dieses Verräterimage hätte er bei einem positiven Gutachten eher nicht, wenn er hilft, einen Frauenmörder zu überführen, weil diese Täter nicht unbedingt ein hohes Ansehen im Knast genießen.

Mit Abstand am besten wäre meiner Meinung nach für ihn, wenn das Gutachten positiv auffällt und er seine Aussage sinngemäß (und natürlich wahrheitsgemäß) wiederholt und sich nicht auf Par. 55 StPO beruft. Das gilt natürlich immer unter dem Aspekt, dass er weiterhin nicht durch Aussagen anderer der Lüge überführt werden kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 17:33
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Also wäre es in gewisserweise vorteilhaft für ihn, wenn das Gutachten negativ ausfällt und die Richterin auf ihn als Zeugen verzichten würde, dann wäre für ihn die Angelegenheit erledigt, oder?
Wieso das denn, er kann doch einfach bei seiner Aussage bleiben und diese wahrheitsgemäss wiederholen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 20:03
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Ein negatives Gutachten hätte sehr wahrscheinlich nur die Folge, dass eine erneute Verurteilung des ST nicht vor allem auf die Aussage des AM gestützt werden kann.
Es fängt ja schon bei der Begutachtung an sich an: Wenn AM eine direkte Begutachtung verweigert, kann sich das Gutachten erstmal nur auf die Aktenlage, sprich die frühere(n) Aussage(n) und sonstige Merkmale, stützen. Dann ist die Aussagekraft aus meiner Sicht schon von vornherein eingeschränkt.
Falls er sich wider Erwarten bereit erklärt, mitzumachen, ist je nach Ergebnis dann nochmal zu unterscheiden.

Das Gericht muss zwar dem Gutachten nicht zwingend folgen, aber ich würde auch davon ausgehen, dass das Gericht bei einem negativen Ergebnis (Glaubwürdigkeit kann nicht attestiert werden) eine erneute Aussage von AM kritischer beurteilen würde. Bzw. für mich stellt sich die Frage, ob AM dann überhaupt nochmal als Zeuge vorgeladen werden würde.
Vielleicht ist auch das ein Grund, warum das Gutachten schon vor dem Prozess erstattet werden soll.

Falls das Gutachten (mit oder ohne Zutun von AM) vorab positiv ausfällt und das Gericht dies auch so bewertet, muss AM ja auf jeden Fall seine Aussage wiederholen, weil der Prozess komplett von vorne beginnt. Dann wird diese Aussage ggf. auch noch in das aussagepsychologische Gutachten mit einbezogen - vorausgesetzt, AM verweigert nicht die Aussage als Zeuge. Und das wiederum wird ihm wahrscheinlich sein Anwalt raten.

Insgesamt also eine Konstellation mit vielen wenn's und ob's.

Interessant finde ich, was Georgs Kanzlei zum Thema Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen schreibt:
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 1954 (BGH, Urt. v. 14.12.1954, Az. 5 StR 416/54, BGHSt 7, 82) legte dieser fest, dass aussagepsychologische Gutachten einzuholen sind, wenn eine Zeugenaussage maßgeblich über eine Anklage bzw. Verurteilung einer Person entscheidet.
Quelle: https://rechtsanwalt-strafrecht.com/glaubhaftigkeit-aussagen-sexualstrafprozess-nullhypothese/

Wie entscheidend ist das? Wäre das auch ein Revisionsgrund gewesen?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 20:09
Zitat von ManateeManatee schrieb:Wieso das denn, er kann doch einfach bei seiner Aussage bleiben und diese wahrheitsgemäss wiederholen.
Ja, so einfach kann es sein. *Ironieoff*

Wenn AM eine "negative Glaubwürdigkeit* bescheinigt werden würde, wäre auf jeden Fall schon eine gewisse Richtung vorgegeben. Wenn er dann noch als Zeuge aussagen wurde, wäre er schön blöd. Dann müsste er ja sein eigenes Gutachten widerlegen - und kann dabei eigentlich nur verlieren.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 21:11
Wenn ich das richtig verfolgt habe, soll Sebastian T. fünf Mal Geständnisse abgelegt bzw. Täterwissen preisgegeben haben.

Da dies vermutlich auch im neuen Prozess wieder eine wichtige Rolle spielen dürfte, versuche ich einmal eine (natürlich subjektive) Einordnung.

1.
Spekulation bei der Polizei

ST wurde während seiner ersten Zeugenbefragung bei der Polizei gebeten, einmal auszumalen, wie denn ein Überfall auf Hanna abgelaufen sein könnte. Auf dieses aus meiner Sicht eigenartige Ansinnen hätte ST einfach sagen können: „Ich weiß es nicht, keine Ahnung“.

Stattdessen hat er sich zu Spekulationen verleiten lassen, dass der Täter Hanna „eine draufgehauen“ haben könnte, eventuell mit einem Stein - was womöglich aber nicht gleich zum Tod von Hanna geführt habe.

Das kann Täterwissen gewesen sein - aber auch reine Phantasie. Daher:

Indizwert: eher schwach.

2.
„Kronzeugin“ Verena

Sie galt einst als eine Art Kronzeugin, doch dann brach dieses Indiz zusammen: Die Schilderung von Verena R., dass Sebastian T. ihr am Abend des Tattages 3.10. 2022 bei einem längeren Spaziergang von der Ermordung einer jungen Frau in Aschau berichtet habe, liess sich nicht aufrecht erhalten.

Zwar war Verena R. am 3.10. frühabends kurzzeitig in Aschau eingeloggt (wohl um ST nach einem Ausflug an den Chiemsee wieder heimzubringen), doch den Abend über war die junge Frau zu Hause bei Traunstein, was durch Chats und Anrufe belegt ist.

Verena R. korrigierte das Treffen mit T. dann auf den 5.10.; später erwies sich der 4.10. als der korrekte Termin. Im Prozess machte Verena R. von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Indizwert: Null

3.
Aussage Lea R.

Die Schwester von Lea R. erwies sich als wesentlich robuster. Sie blieb bei der Polizei und vor Gericht konstant bei der Aussage, dass Sebastian T. bei einem Ausflug zum Chiemsee unvermittelt erklärt habe, in Aschau sei in der Nacht ein Mädel umgekommen. Das war zu einem Zeitpunkt am 3.10. 2022, als die Kunde vom Todesfall noch nicht die Öffentlichkeit erreicht hatte.

Die Begleiter von Lea R. und Sebastian T. gaben allerdings zu verstehen, sie hätten eine solche Preisgabe von Täterwissen nicht gehört. Das Vorgängergericht stufte die Aussage von Lea R. gleichwohl als voll glaubwürdig ein.

Indizwert: eher stark

4.
„Spassgeständnis“

Während einer sogenannten Hausparty am 17.11. 2022 bei der Familie R. In Bernhaupten, als die Sprache auf den Mord an Hanna kam, bekannte sich Sebastian T. zu dem Verbrechen. Sinngemäss sagte er. „Ja, ich war’s. Ich habe Hanna umgebracht“.

Die Teilnehmer reagierten geschockt, aber auch ungläubig. Weil man ihm einen Mord nicht zutraute, sprach man von einem (schlechten) Scherz. Später machte das Wort „Spassgeständnis“ die Runde, um das Mordbekenntnis des an diesem Abend auch stark alkoholisierten Sebastian T. herunterzuspielen.

Allerdings: Als er das Geständnis zum besten gab, war T. wohl noch nüchtern. Frau R., die wie ihre Töchter zugegen war, sah sich veranlasst, T. spontan zu anwaltlichen Beistand zu raten - was bei einem „ Spassgeständnis“ ja völlig überzogen und unsinnig gewesen wäre. Ein Kumpel von T. machte das Mordbekenntnis so zu schaffen, dass er in der Folge mit psychosomatischen Belastungen einen Arzt aufsuchte.

Aus meiner Sicht hat Sebastian T., der tags darauf verhaftet wurde, das iGeständnis nicht spaßig, sondern ernst gemeint.

Indizwert: hoch

5.
Schilderung des „Knastzeugen“

Viel Wirbel löste Adrian M., zeitweilig Mithäftling von Sebastian T., mit der Behauptung aus, T. habe ihm in der Zelle gestanden, dass er Hanna W. umgebracht habe.

Er, T.,habe die junge Frau aus sexuellen Motiven überfallen und sie geschlagen, um sie bewusstlos und wehrlos zu machen, berichtete Adrian M. unter Berufung auf seinen Mithäftling. Später habe T. Hanna dann nach eigenen Angaben in den reißenden Bärbach geworfen, wo sie ertrank.

Die Verteidigung brandmarkt Adrian M. als „notorischen Lügner“ und wirft ihm vor, das angebliche Geständnis erst Monate später gemeldet und dabei auf Vorteile im eigenen Prozess (mit derselben Vorsitzenden Richterin) geschielt zu haben.

Während die vorherige Kammer dem „Knastzeugen“ Glaubwürdigkeit attestierte und dessen Aussage zulasten von Sebastian T. verwertete, reagierte das neue Gericht und gab ein Gutachten in Auftrag, um die Glaubwürdigkeit von Adrian M. Prüfen zu lassen.

Wenn M. als glaubwürdig eingestuft wird und bei seinen Aussagen bleibt, könnte das ein maßgeblicher Stützpfeiler für die Anklage sein - andernfalls geriete eine erneute Verurteilung wohl eher ins Wanken.

Indizwert: hoch, aber wackelig.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 21:29
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Die Begleiter von Lea R. und Sebastian T. gaben allerdings zu verstehen, sie hätten eine solche Preisgabe von Täterwissen nicht gehört. Das Vorgängergericht stufte die Aussage von Lea R. gleichwohl als voll glaubwürdig ein.

Indizwert: eher stark
Zu Verenas Aussagen und den Chat-Nachrichten zwischen den Schwestern passt die Geschichte doch auch nicht, oder?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 22:07
@Tiergarten

Ganz herzlichen Dank für diese Zusammenstellung!

Jedoch ein paar Fragen:

Erstmal zur "Aufteilung"
1, 2 und 3 sind "Täterwissen" ohne "Geständnis"
4 hingegen ist "Geständnis" ohne "Täterwissen"
und nur 5 fällt in die Kategorien "Geständnis" UND "Täterwissen"
Richtig?

zu 1: hat ST bei jener Aussage bei der Polizei nicht auch noch zusätzlich spekuliert, der Täter habe Hanna mit einem Auto weggefahren? Das aber würde einem "Täterwissen" eher widersprechen...?

zu 3: soweit ich es verstanden habe, steht die Angabe von Lea nicht nur hinsichtlich der Frage, ob die Begleiter das gehört haben, sondern insgesamt hinsichtlich Datum, Ort, Anwesende usw. in Frage und zudem im Widerspruch zu diversen Chat-Nachrichten. Und sowieso im Widerspruch zu Verenas Aussage, die aber, wie Du schon schriebst, eh zu vergessen ist.
Sofern man nicht mit Hilfe unabhängiger Beweismittel (zB. Untersuchung der Handys der Begleiter) Leas Angaben hinsichtlich Zeit und Zusammensetzung der Gruppe bestätigen kann, fällt der Indizwert eher in die gleiche Kategorie wie hinsichtlich AM: hoch, aber wackelig. Wobei ich Lea da nie mangelnde Wahrheitstreue unterstellen würde, aber einen Irrtum für nicht sicher auszuschliessen halte.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn M. als glaubwürdig eingestuft wird und bei seinen Aussagen bleibt, könnte das ein maßgeblicher Stützpfeiler für die Anklage sein - andernfalls geriete eine erneute Verurteilung wohl eher ins Wanken.
ja, daran dürfte die Sache insgesamt hängen oder fallen...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 22:20
Zitat von MaariMaari schrieb:Zu Verenas Aussagen und den Chat-Nachrichten zwischen den Schwestern passt die Geschichte doch auch nicht, oder?
Du meinst, weil V am 5.10. an ihre Schwester L geschrieben hat, dass sie gestern ST am Eiskeller getroffen hat (letzteres ist durch Kameraaufnahmen von Vs Auto belegt) und der ihr von einem toten Mädchen erzählt hat?
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 11.01.2024:Die Erste Nachricht war vom 5.10 und war die sehr bekannte, wo Verena sagt "Der T. sagt in Aschau wurde gestern ein Mädel beim Eiskeller umgebracht. Ich hab nur meinen Schlüssel (was unverständliches)...auf jeden Fall will mich der T. nicht alleine gehen lassen. Ich habe jetzt so Paranoia, dass ich auch umgebracht werde. "
Seltsamerweise hat L daraufhin nicht zurückgeschrieben: "Aber V, das hat er uns doch schon gestern erzählt beim TT, als Du mit ihm gleichzeitig am Eiskeller warst" - weißt Du nicht mehr?
Oder so ähnlich...
Kann mir noch jemand folgen?

Aber ist doch egal, sowas darf man gekonnt ignorieren. Sonst würde ja langsam nichts mehr übrig bleiben an Indizien...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

25.05.2025 um 22:25
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Erstmal zur "Aufteilung"
1, 2 und 3 sind "Täterwissen" ohne "Geständnis"
4 hingegen ist "Geständnis" ohne "Täterwissen"
und nur 5 fällt in die Kategorien "Geständnis" UND "Täterwissen"
Richtig?
Deswegen hatte ich ja auch von Geständnissen bzw. Preisgabe.von Täterwissen gesprochen.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:zu 3: soweit ich es verstanden habe, steht die Angabe von Lea nicht nur hinsichtlich der Frage, ob die Begleiter das gehört haben, sondern insgesamt hinsichtlich Datum, Ort, Anwesende usw. in Frage und zudem im Widerspruch zu diversen Chat-Nachrichten. Und sowieso im Widerspruch zu Verenas Aussage, die aber, wie Du schon schriebst, eh zu vergessen ist.
Sofern man nicht mit Hilfe unabhängiger Beweismittel (zB. Untersuchung der Handys der Begleiter) Leas Angaben hinsichtlich Zeit und Zusammensetzung der Gruppe bestätigen kann, fällt der Indizwert eher in die gleiche Kategorie wie hinsichtlich AM: hoch, aber wackelig. Wobei ich Lea da nie mangelnde Wahrheitstreue unterstellen würde, aber einen Irrtum für nicht sicher auszuschliessen halte.
Sicher gibt es da viele Widersprüche. Aber ich habe dabei ein wenig auch das Gefühl, dass bei Raffi und Verena ganz oben steht: bloß nicht da mit reingezogen zu werden. Da wissen sie eben gar nichts: den Tag nicht, den Ort nicht, die Teilnehmer nicht und auch nicht, ob man mit ein oder zwei Autos da war.

Und von einer Aussage von ST zum Mordfall weiß man erst recht nichts…


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25.05.2025 um 22:27
Zitat von XluXXluX schrieb:Seltsamerweise hat L daraufhin nicht zurückgeschrieben: "Aber V, das hat er uns doch schon gestern erzählt beim TT, als Du mit ihm gleichzeitig am Eiskeller warst" - Wurst Du nicht mehr?
Finde/fände ich auch seltsam. Allerdings ist Leas Antwort glaub ich überhaupt nirgendwo irgendwie zitiert /dokumentiert /thematisiert worden, was auch irgendwie seltsam ist. Auf so ne Nachricht antwortet man doch irgendwas? Leas Telefon hat man wohl nicht ausgewertet, aber man müsste es doch auf Verenas finden? (Denkbar allerdings, daß sie telefoniert haben, da hätte man dann natürlich nicht den Inhalt, aber es hätte zumindest Teil der Befragung von Lea sein müssen /sollen).


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25.05.2025 um 22:38
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber ich habe dabei ein wenig auch das Gefühl, dass bei Raffi und Verena ganz oben steht: bloß nicht da mit reingezogen zu werden. Da wissen sie eben gar nichts: den Tag nicht, den Ort nicht, die Teilnehmer nicht und auch nicht, ob man mit ein oder zwei Autos da war.
Gut möglich. Nicht ganz auszuschließen wäre aber auch - da Leas Aussage zu dem Tischtennis und auch zu dem Spaßgeständnis bei der Party erst glaube ich bei ihrer Vernehmung Ende November erfolgte - dass sie ihre gesammelten Erkenntnisse über den Fall - von ihrer Schwester und aus der Presse und weiteren Gesprächen irgendwie bewusst oder unbewusst zusammen mixte und V vielleicht unbewusst - weil sie merkte, dass diese dem nicht gewachsen ist - die Kronzeugenrolle abnehmen wollte. Da wurde vielleicht aus einem Gedanken "aber an dem Tag, als das die Nacht davor passiert ist, waren wir doch noch mit dem Tischtennis spielen, irgendwie wirkte der da auch schon komisch", "der wusste doch auch als erster von uns von der Sache" ein "hat der doch glaub ich schon beim Tischtennis erwähnt". Nur so als Erwägung, die man zumindest ausschließen müsste, um eine Verurteilung auf Leas Aussage zu stützen.


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25.05.2025 um 22:41
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Deswegen hatte ich ja auch von Geständnissen bzw. Preisgabe.von Täterwissen gesprochen.
richtig, ich hatte nur versuchen wollen, diese beiden Kategorien noch aufzusplitten, bzw., was mir noch wichtiger erscheint, zu schauen, wann einmal "Täterwissen" und "Geständnis" zusammenfielen. Soweit ich das sehe war dem nur bei dem "Knastzeugen" der Fall? Das betont IMHO nochmal, wie sehr dieser Prozess an der Frage der Glaubwürdigkeit diesen Zeugen hängen wird.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sicher gibt es da viele Widersprüche. Aber ich habe dabei ein wenig auch das Gefühl, dass bei Raffi und Verena ganz oben steht: bloß nicht da mit reingezogen zu werden. Da wissen sie eben gar nichts: den Tag nicht, den Ort nicht, die Teilnehmer nicht und auch nicht, ob man mit ein oder zwei Autos da war.
nun, bei Verena ist wohl inzwischen klar, dass sie sich zunäcst geirrt hatte, die Videoaufnahmen haben dann das richtige Datum bestätigt, aber damit ist der Indizwert ihrer Aussage, wie Du schriebst, bei Null.
bei Raffi (und bei Lea) könnte man durch Auswertung der Handys doch vermutlich mehr rausfinden. Entweder, dies würde Leas Aussage bestätigen, dann wäre das ein ausgesprochen starkes Indiz, oder aber im Widerspruch zu ihrer Aussage stehen, dann wäre der Indizwert der Aussage wohl auch bei Null.

Wie gesagt, ich unterstelle Lea unter gar keinen Umständen, dass sie lügt. Aber einen Irrtum, eine falsche Erinnerung, halte ich für denkbar.


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25.05.2025 um 22:47
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Da wissen sie eben gar nichts: den Tag nicht, den Ort nicht, die Teilnehmer nicht und auch nicht, ob man mit ein oder zwei Autos da war.
Gut, jetzt unterstellst Du ihnen, bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben. Das geht aus meiner Sicht deutlich zu weit - zumal sich Raffi nie irgendwo widersprochen hat (zumindest habe ich davon nirgends gelesen).


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25.05.2025 um 23:05
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Denkbar allerdings, daß sie telefoniert haben, da hätte man dann natürlich nicht den Inhalt, aber es hätte zumindest Teil der Befragung von Lea sein müssen /sollen
Es war eh Teil der Befragung, aber Lea konnte sich nicht erinnern, und das Handy wurde wohl auch ausgewertet, aber dann nicht in den Prozess eingeführt.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Zum Schluss willigt die Zeugin ein ihr Handy auslesen zu lassen. Wenn es sich auch ein bisschen zart angehört hat. Sie wird jetzt ein paar Wochen ohne auskommen müssen.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Natürlich ging es auch um die Memo vom 5. Als Verena ihrer Schwester sagte, dass sie vor dem Mörder Angst hat. Auf die Frage Franks ob sie die noch habe, meint sie, sie hat mal alles gelöscht. Wegen Speicherplatz.



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25.05.2025 um 23:10
Zitat von XluXXluX schrieb:Gut, jetzt unterstellst Du ihnen, bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben. Das geht aus meiner Sicht deutlich zu weit - zumal sich Raffi nie irgendwo widersprochen hat (zumindest habe ich davon nirgends gelesen).
Ich habe nicht unterstellt, dass sie bewusst die Unwahrheit gesagt haben.

Sie haben nur eines vermieden: sich festzulegen.

Beispiel Autos: Dass man nicht mehr weiß, ob man mit ein oder zwei Wagen gefahren ist, erscheint mir reichlich krass.

Dabei hätte es durchaus Möglichkeiten gegeben, das zu klären. So ist Verena R. am frühen Abend des 3.10. mit ihrem Handy in Aschau eingeloggt gewesen. Warum?

Wenn Sebastian T. mit dem eigenen Pkw zum Ausflug am Chiemsee gefahren wäre, hätte er damit ja auch wieder nach Hause fahren können. Dann wäre es Verena erspart geblieben, noch einmal nach Aschau und wieder zurück nach Bernhaupten zu fahren.

Mit anderen Worten: Es spricht einiges dafür, dass nur ein Auto im Spiel war. Aber man wollte sich nicht festlegen - wie beim Tag, beim Ort usw.


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25.05.2025 um 23:16
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Wie gesagt, ich unterstelle Lea unter gar keinen Umständen, dass sie lügt. Aber einen Irrtum, eine falsche Erinnerung, halte ich für denkbar.
Mich hat ein bisschen gewundert, dass sich Verena mit dem "55er" so einfach aus dem Prozess rausnehmen konnte.
Irrtum oder falsche Erinnerungen werden m.E. nach strafrechtlich nicht verfolgt.
Mit welchem Recht konnte sie also die Aussage verweigern? Impliziert sie damit nicht eine bewusste Falschaussage? Hätte das Gericht nicht nachbohren müssen, ob ein Verweigern der Aussage überhaupt rechtmäßig ist?


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25.05.2025 um 23:16
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Mit anderen Worten: Es spricht einiges dafür, dass nur ein Auto im Spiel war. Aber man wollte sich nicht festlegen - wie beim Tag, beim Ort usw.
Das ist für dich logisch?
Wenn es unterschiedliche Aussagen gibt, meinst du es läge daran, dass sich jemand oder mehrere nicht festlegen wollen und nicht daran, dass sich mindestens einer gewaltig irrt?

Die Widersprüche sind aber eigentlich nur dadurch entstanden, dass man sich festgelegt hat. Hätte Verena und Lea gesagt iwann Anfang Oktober waren sie beim Tischtennisspielen und Verena habe mit ST einen Spaziergang gemacht, gäbe es vermutlich keine Widersprüche, halt auch kein Täterwissen.


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25.05.2025 um 23:39
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Sie haben nur eines vermieden: sich festzulegen.
Dann frag ich mich aber, warum A abgelehnt hat, Rs Handy auszuwerten.
Ihr muss dann doch auch aufgefallen sein, dass R sich nicht festlegen will oder kann.


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26.05.2025 um 03:12
Zitat von MaariMaari schrieb:Mich hat ein bisschen gewundert, dass sich Verena mit dem "55er" so einfach aus dem Prozess rausnehmen konnte.
Irrtum oder falsche Erinnerungen werden m.E. nach strafrechtlich nicht verfolgt.
Finde ich tatsächlich auch ungewöhnlich, normalerweise genügt die - für alle bestehende Gefahr - einer Strafverfolgung wegen potentieller Falschaussage in demselben Prozess (die Aussage dauerte ja noch an und war nicht abgeschlossen) idR nicht um sich auf §55StPO zu berufen. Beinahe kommt es einem so vor, als ob dieser Weg einfacher war, als sich konkret mit der verwirrenden und sich ändernden Aussage der V auseinanderzusetzen...
Als "Zugeben" einer Falschaussage darf man ein Berufen auf das Aussageverweigerungsrecht aber nicht.


Mal sehen, ob es die neue Kammer genauso hält mit der Zeugin. Eigentlich wäre ein Versuch, die Widersprüche zwischen ihr und ihrer Schwester aufzuklären wünschenswert, wobei mit Zeitablauf und weiterer Berichterstattung Erinnerungen vermutlich noch mehr durcheinander geraten.


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