Rigel92 schrieb:Damit vertrittst Du nichts anderes als eine Religion "Halbgötter irren sich nie", und bist damit keiner Diskussion wirklich zugänglich. Amen.
HerrChiemsee schrieb:Soso - „somit“ hast Du Dich „selbstverständlich“ der Einschätzung eines Gerichts angeschlossen, das gerade ziemlich abgewatscht wurde. Ist das ernst gemeint ? Wieviel Unsinn hätte in dem Verfahren denn noch angestellt werden können, damit Du Dich nicht mehr erfurchtsvoll daran orientierst, was eine Traunsteiner Landrichterin macht oder auch nicht macht?
Mein Vergehen ist also, dass ich mir in einem bestimmten Punkt die Einschätzung eines Gerichts zueigen gemacht habe?
Konkret geht es um die Erkenntnis der Kammer, dass am 3.10. 2022 definitiv ein Treffen der „Freundesgruppe“ am Chiemsee stattgefunden und Sebastian T. dabei mit dem Hinweis auf ein in Aschau umgebrachtes Mädel Täterwissen preisgegeben habe. Entsprechend berichtete die „Abendzeitung“ in einem Artikel über das Urteil im Hanna-Prozess (siehe Themen-Wiki; zuletzt hier verlinkt von mir am 26.5. um 20.42 Uhr).
Dort wird zwar nur auf die mündliche Urteilsverkündung Bezug genommen. Ich betrachte es aber als selbstverständlich, dass ein Gericht eine solch weitreichende Feststellung in der folgenden schriftlichen Urteilsbegründung detailliert unterfüttert.
Leider ist der Urteilsspruch der Öffentlichkeit wieder entzogen worden und lässt sich hier insofern nicht mehr einbringen. Das erschwert die Diskussion. Gleichwohl vertraue ich der Darstellung, wonach laut Erkenntnis der Richter das besagte Treffen und die Preisgabe von Täterwissen Fakten sind.
Dem steht für mich auch nicht im Wege, dass die Vorsitzende Richterin mit dem unzureichend kommunizierten Mailverkehr mit dem Staatsanwalt einen solch schweren Lapsus begangen hat, dass das Urteil vom BGH wegen Besorgnis der Befangenheit aufgehoben wurde.
Dieser höchstrichterliche Beschluss besagt aber doch mitnichten, dass etwa die Beweisaufnahme komplett falsch war und überhaupt keine belastbaren Ergebnisse/Erkenntnisse erzielt werden konnten.
Auch wenn der Prozess völlig neu aufgerollt werden muss einschließlich Zeugenvernehmung und Erörterung von Gutachten: die Expertisen von Sachverständigen zum Beispiel sind weiter verfügbar.
Und es wurden -unabhängig davon, ob man eine Verurteilung nun für gerechtfertigt hält oder nicht- bestimmte Sachverhalte durchaus geklärt. Ich nenne da nur einmal den Umstand, dass die Behauptung der vermeintlichen Kronzeugin, der Angeklagte habe ihr während eines längeren abendlichen Spaziergangs am 3.10. Täterwissen offenbart, der Beweiserhebung nicht standhielt. Daran dürfte vermutlich auch der zweite Prozess nichts ändern.
Und klar ist wohl auch eines: Die Verfahrensbeteiligten haben in einem ganz anderen Umfang und mit größerer Tiefe Kenntnisse gewonnen, die der Öffentlichkeit schon durch die rudimentäre Berichterstattung vorenthalten geblieben sind.
Sagen wir es einmal so: Das Gericht musste sich nicht mit den limitierten -und zum Teil widersprüchlichen- Informationen
hier im Thread begnügen. Es wird zu Vorgängen wie etwa dem heiss diskutierten Treffen am Chiemsee Erkenntnisse gewonnen haben, die es meiner Überzeugung nach rechtfertigen, den Ausflug der vier befreundeten jungen Leute am 3.10. mitsamt der Mord-Äußerung von Sebastian T. als Fakt darzustellen.
Doch wie auch immer: Es ist Aufgabe der neuen Kammer, alles noch einmal aufzurollen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Der alte Richterspruch hat keinen Bestand. Vielleicht hätte er getragen, wenn er nicht vom fatalen Verfahrensfehler ruiniert worden wäre - doch das bleibt Spekulation.