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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.047 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:47
Zitat von XluXXluX schrieb:Anscheinend ging es am 17.11. schon darum, ihn zu entlasten - obwohl er kurz davor noch einfacher Zeuge war...
Ja, welchen Zeugen fragt man eigentlich danach mal ein paar Leute zu benennen, mit denen er um den Tattag herum abhing? Zumal auch schon klar war, dass das jedenfalls nicht zur Tatzeit war, zu der er ja angab alleine joggen gewesen zu sein und dann zuhause.

Wäre interessant zu wissen, ob die Vernehmungen als Zeuge (insbesondere die 2., wo man ihn ja auch noch zum Tathergang spekulieren lies) ohne Beschuldigtenbelehrung und die Verwertung der so gemachten Angaben auch mit der Revision von der Verteidigung moniert worden sind... m. E. schon mindestens ziemliche Grauzone.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:35
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Muss die Verteidigung einer Auskunftsverweigerung zustimmen, oder wurde die Zustimmung zur Vermeidung späterer Probleme eingeholt?
Verteidigung und Staatsanwalt können dazu eine Stellungnahme abgeben und dem entgegentreten. Die Entscheidung liegt aber allein beim Gericht. Es kann aber natürlich sein, dass die Verteidigung es angreift, wenn sie sich beschnitten fühlt.
wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__338.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:04
Zitat von XluXXluX schrieb:Angesichts ihres Hangs zur Dramatik hätte Sie bei einem ernstzunehmenden Geständnis eigentlich komplett ausflippen müssen.

Sie hat aber danach weder irgendjemandem eine Nachricht geschickt noch sonstwie reagiert. Stattdessen hat sie ST aufs Sofa verfrachtet und ihm einen Eimer hingestellt. Wie man es halt so macht nach solchen Geständnissen...
Wenn man das mal gegenüber stellt, wurde es in diesem Fall für glaubhaft gehalten, dass einerseits die unbescholtene Freundin überhaupt nicht auf das „Geständnis“ reagierte, während andererseits der nicht so unbescholtene AM nach dem „Geständnis“ so geschockt war, dass er erst mal ein paar Wochen nicht mehr mit dem Angeklagten reden konnte. Absurder wird das ganze dann noch, wenn man sich Verenas panische Reaktion auf den Tod von H in Erinnerung ruft, oder bedenkt, dass AM ja die Lüge von Anfang an roch und solange auf ST einwirkte, bis es ihm gelang ein Geständnis zu entlocken.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Meiner Meinung nach beruhte der Zusammenbruch während der vorprozessualen Vernehmung auf der fixen Idee, dass man sie der Mittäterschaft des Mordes an Hanna verdächtigen würde, wobei sie sich nicht verstanden hatte, dass ST sie überhaupt als "Entlastungszeugin" benannt hatte.
Ja das denke ich auch, wobei ich aus ihren Sprachnachrichten (Spoiler
* 17.11.2022, 13:38 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Also ich bin jetzt fertig … und die haben jetzt ausgefragt … wegen allem … und dann … T[cenzura] … der T. ist einfach Tatverdächtiger … die meinen halt echt … die meinen halt wirklich der T. hätte das Mädl umgebracht. Ich hab halt denen jetzt gerade so alles gesagt und … ich bin richtig erschrocken … ich hab jetzt alles gesagt soweit … und jetzt haben die noch von mir Bilder machen müssen … wie sie man das in Amerika kennt … dieses Seitenbild, Vorderbild … so als Straftäter so … und … die haben jetzt auch gesagt, es kann passieren, dass wir mal für 2, 3 Tage im U-Haft müssen … weil wir die Tatverdächtigen sind … ach Gott … ich hab ich mag nicht … und … die haben gesagt ich mir … die haben gesagt … ich soll mir einen Anwalt holen … Ich darf auch jederzeit anrufen und mir einen Anwalt besorgen … Und der T. Braucht unbedingt einen Anwalt, weil er … weil er beschuldigt ist … als Täter, oh Gott.“

* 17.11.2022, 13:40 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und … ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T. ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T. habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä? … Und die haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der T. müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger. Und … die denken halt echt, ich und der … hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls umzubringen, vor allem der T. Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T. sie umgebracht hätte

* 17.11.2022, 13:43 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Mir ist gerade aufgefallen, Ich habe der Polizei gerade einen Schmarm erzählt, weil ich hab nicht mehr genau gewusst, welches Datum das war. Glaubst, ich merke mir das? Es war, ich hab nämlich gerade nachgeschaut, es war nicht am 3. wo wir uns getroffen haben, sondern am 5 … Oh Mann, jetzt hol ich mich noch mehr in die Scheiße. Warum werde denn ich da jetzt mit reingezogen? Ich hab nicht mal was damit zu tun. Ich kenne dieses Weib nicht einmal. … Jetzt muss ich auch noch wahrscheinlich in U-Haft, nur weil die denken, dass ich mit dem T. das Mädchen umgebracht hätte, nur weil er mich angegeben hat. Jetzt muss ich mir einen Anwalt holen dafür. Mama … ich hab noch nie einen Anwalt gehabt und ich möchte auch nicht in U-Haft gehen … Mann.

* 17.11.2022, 13:59 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Aber ich habe den T. fett beschützt, weil die haben mich so gefragt, wie er so Auto fährt, weil ich dann über das Auto geredet habe. Und ich habe gesagt, ja, der fährt voll gut Auto. Ich habe den fett in Schutz genommen, den T. dafür muss er mir dankbar sein, jetzt. Und, ich habe so viel Gutes gesagt und … bei der Hälfte habe ich es nicht mehr gewusst, ich habe einfach irgendwas erzählt. Ich merke mir doch nicht, was der am 3. oder 5. Oktober war. Weil das war nämlich jetzt nicht am 3., wir haben uns am 3. auch getroffen und er hat mir darüber erzählt, aber … eigentlich war das auch am 5. und ich hab jetzt gesagt … ich hab jetzt nicht geahnt, dass ich darüber abgefragt werde. Ich habe ein … ich weiß … ich habe das nicht mehr gewusst, ich habe das nicht mehr so im Gedächtnis drinnen, wann ich wie mit wem was gemacht habe …
Jetzt habe ich übrigens dich und den … auch angeben müssen, weil die so gefragt haben, mit wem ich so abhänge … Aber, ich nicht mal was damit zu tun, wer, ich war nicht mal mit ihm um 2 in der Nacht laufen. Dann fragen die mich, wann der unterwegs war. Ich, ich habe dann gesagt, es tut mir leid, ich weiß es nicht. Ich bin fast zuwider geworden da drinnen. Oh na, ich bin so, ich habe so Angst, ich bin im Arsch.“

* 17.11.2022, 14:00 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von … (Mutter) an …
„Nein, jetzt pass auf, Jetzt beruhigst du dich mal bitte wieder, du musst nicht in U-Haft, das kann ja nicht sein, das kann ja nicht sein, dass die dich da gleich reinhauen. Also dann bin ich da und dann nehmen wir uns einen Anwalt, weil das kann nicht dein Scheiß Ernst sein, dass du jetzt dafür einhockst … nur weil du mit dem T. unterwegs warst. Und das mit dem äh mit dem Datum, des, falls die dich anreden, geh, fahr irgendwann noch mal rein und ändert des, sag, dass du dich da vertan hast. Ich weiß es ja auch nicht und du weißt es ja auch nicht mehr so genau, entschuldige mal, wer kann denn ahnen, dass du verdächtig wirst, mit dem T. die Frau umzubringen? …

* 17.11.2022, 14:00 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Mama, Ich hab mich um das Datum vertan, es war nicht der 3., sondern der 5. Und jetzt … ach Scheiße … nein, ich finde das gerade dumm, ich habe nichts damit zu tun und ich habe keine Ahnung und ich habe noch nicht einmal das Handy so lange, dass ich … ach nee, jetzt reite ich mich noch mehr in die Scheiße hinein, obwohl ich nicht mal was damit zu tun habe. Glaubst du, ich merke mir das, wann das war, ich habe nicht mal geahnt, dass ich da abgefragt werde.“

* 17.11.2022, 14:04 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an ihren Vater
„Hallo, also ich war jetzt gerade bei der Polizei. Und ich muss jetzt vielleicht für ein paar Tage oder Wochen in U-Haft. Weil die mich und den T. verdächtigen. … Jetzt bin ich da in eine Scheiße mit reingeritten worden und die denken jetzt, dass ich das Mädchen umgebracht hätte, ich und der T. Und jetzt vermuten, jetzt denken die, dass der T. war und ich damit dabei war, Mittäterin bin … Und ich habe nicht einmal was damit zu tun. Und dann habe ich zu denen auch gesagt, warum, schau ich wirklich so aus, als würde Ich einen Menschen umbringen, habe ich dann zu denen gesagt. … Und dann hat mich der Mann, der wo da war, da waren 2 Leute, die haben das alles aufgeschrieben und diktiert und so und mich dann so blöd, also hat halt dann ein bisschen lauter geredet, ich soll jetzt die Wahrheit sagen und soll … ich habe gesagt … ja, anstatt… ich kann … ich habe dann zu denen gesagt, ich habe ja nichts Besseres zu tun, als jemanden umzubringen, habe ich dann gesagt. Und dann habe ich gesagt, als ob ich jemanden umbringen täte. Und ich war, ich habe nicht mal was mit den A. zu tun. Und dann gibt der T. der Volldepp, mich an und dann werde ich schon mit verdächtigt. Nur, weil ich die 1. Person war, mit der er sich getroffen hat. Das habe ich ja nicht mal gewusst, dass da jemand umgebracht worden ist, bis er mir er mir das erzählt ha t. Das habe ich ja nicht gewusst. Weil ich bin ehrlich, ich lese Medien ja eigentlich gar nicht …“
) schon den Eindruck gewonnen habe, dass sie sich nach der Vernehmung ziemlich reinsteigerte und ihrem eigenen Hang zur Übertreibung selbst auf den Leim ging. Trotz ihrer zur Schau gestellten Erschütterung, glaube ich eigentlich nicht, dass V diese Situationen wirklich ernst genommen hat. Aber egal worauf die jeweiligen Zusammenbrüche beruhten ich glaube nicht, dass sie in Zusammenhang mit dem §55 StPO gesehen werden können, höchstens der Inhalt der Sprachnachrichten, der darauf hindeutet, dass ihre Aussage bei der Polizei falsch war und sie zumindest teilweise damals bereits davon wusste.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es ist für Außenstehe schlichtweg nicht nachzuvollziehen, weswegen Verena sich überhaupt in Erklärungsnot gebracht hat. Einen anfänglichen Belastungseifer kann man ja kaum voraussetzen, da sie trotz der linkischen Annäherungsversuche von ST an der kumpelhaften Freundschaft festgehalten hat.
Ich glaube auch nicht, dass sie ST explizit belasten wollte, ich denke für sie wirkte es bei der Vernehmung einfach logisch, dass die Polizei sich für das Treffen interessierte, als sie auch zum ersten Mal von den Tod Hs erfahren hatte. Sie hat sich nicht wirklich versucht an den Tag zu erinnern, sondern aus den Umständen geschlossen, welches Treffen am besten dazu passen könnte und vermutet, dass es das dann sein müsste. Ihr Hang zu dramatischen Darstellungen und die Neigung sich von Situationen mitreißen zu lassen, ist meiner Meinung nach ua dafür verantwortlich, wieso sie sich in soviele Widersprüche verstrickte.
Mir scheint die Schwestern R nehmen es beide nicht immer so genau mit der Wahrheit und neigen außerdem dazu ihre Erinnerungslücken mit "logischen" Schlussfolgerungen auszugleichen. Im Alltag wird das keine großen Probleme machen und meistens als ‚white lies‘ durchgehen, bei einer Vernehmung kann es halt nach hinten los gehen. Dass nur die beiden Schwestern auf Anhieb „wussten“ was sie genau an einem bestimmten Tag vor zwei Monaten gemacht haben, liegt halt glaub ich nicht an ihrem exzellenten Gedächtnis.
Den Grund dafür, dass Verena den Irrtum, den sie gleich nach der ersten Vernehmung bemerkte, nicht aufklärte, kann man nur raten. Fand sie es dann doch nicht wichtig genug, oder fehlte ihr der Mut, oder hat sie es sogar versucht, aber es kam beim Gegenüber nicht an? Für mich alles vorstellbar.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 23:37
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb: Ich weiß nicht, ob man nicht auch hätte klären /bewerten müssen, ob die Angaben der Verena ggf sogar entlastend sein könnten (Widersprüche zur Aussage der Schwester Lea, Hintergrund der Sprachnachricht vom 5.10.),wenn man sie weiter befragt hätte.

Vielleicht haben sich beide Seiten zwar nicht mehr allzu viel Belastbares versprochen, aber dennoch befürchtet, dass sie noch etwas sagt, was der jeweiligen Theorie widerspricht. Bei der Verteidigung könnte ich mir auch nocht vorstellen, dass sie befürchteten, ST würde es nicht durchstehen, da er ja bei V relativ viele Gefühle zeigte.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Mal sehen, ob die neue Kammer ihr den §55 StPO zugesteht (wenn sie sich wieder darauf beruft), dürfte jetzt aber noch naheliegender sein, da eine potentielle Falschaussagetat angesichts der vorherigen Verhandlung sogar abgeschlossen ist und keine tätige Reue mehr möglich ist (dazu §158 StGB).
Ah ja, interessanter Gedanke! Hatte das noch gar nicht bedacht, dass V möglicherweise, wenn auch unwahrscheinlich wieder aussagen könnte.
Zitat von XluXXluX schrieb:V war keine Tatzeugin. Sie wurde ausschließlich deshalb eingeladen, weil ST sich zuvor verdächtig gemacht hatte.
Ich muss sagen, dass V als Zeugin geladen wurde, hat mich eigentlich nie wirklich verwundert, ich dachte es sei ganz normal, dass man relevante Angaben der Personen überprüft, die irgendwie eine Möglichkeit zur Tatbegehung gehabt hätten. Aber jetzt fällt mir gerade auch auf, dass ST ja überhaupt keine Angaben gemacht hat, deren Überprüfung ihn als Täter ausschließen hätten können. Was hätte den V wirklich Entlastendes sagen können? Allerhöchstens hätte man doch seine Mutter nochmal befragen müssen um zu erfahren wann sie ihrem Sohn das erste Mal von dem Fall berichtet hatte, dann hätte man sich auch diese Medienanalyse sparen können.


@fassbinder1925
Vielen Dank! Ist mir total entgangen, dass die Verteidigung zugestimmt hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 04:29
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Aber egal worauf die jeweiligen Zusammenbrüche beruhten ich glaube nicht, dass sie in Zusammenhang mit dem §55 StPO gesehen werden können, höchstens der Inhalt der Sprachnachrichten, der darauf hindeutet, dass ihre Aussage bei der Polizei falsch war und sie zumindest teilweise damals bereits davon wusste.
Wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass Falschaussagen bei der Polizei als solche nicht strafbar sind, da die Polizei keine zur eidlichen Verbehmung befugte Stelle iSd §153 StGB ist, andere Tatbestände, die sie dort verwirklicht haben könnte (zB falsche Verdächtigung) sehe ich auch erstmal nicht. Die Gefahr sich wegen einer etwaigen Falschaussage bei der Polizei selbst zu belasten, konnte ihr also nicht den §55 StPO (Aussageverweigerungsrecht) gewähren. Vielleicht hätte man ihr das zumindest erklären sollen.

Ob der §55 StPO quasi während einer gerichtlichen Aussage entstehen kann, ist soweit ich weiß sehr vom Einzelfall abhängig und zT auch umstritten,denn der Versuch des §153 StGB ist schon nicht strafbar und durch die Berichtigung einer zu Beginn falschen Aussage kann ggf ja nach §158 StGB wiederum auch bei vollendetem Delikt wegen tätiger Reue Straffreiheit erreicht werden.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 11:06
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass Falschaussagen bei der Polizei als solche nicht strafbar sind
Ja richtig, unscharf formuliert, mir ging es darum herauszustreichen, wie lange V schon wusste, dass die Aussage, die sie immer wieder wiederholt hatte, falsch gewesen ist.

Ich ging davon aus, dass es für eine strafbare Falschaussage einen gewissen Vorsatz braucht, also wenn man sich einfach irrt oder falsch erinnert, kann man nicht belangt werden. Da aber die Sprachnachrichten beweisen, dass sie bereits nach der ersten Vernehmung ihren Fehler bemerkte, könnte man argumentieren, dass in den folgenden Aussagen eben auch im Prozess, ein Vorsatz zur Falschaussage vorlag.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:(zB falsche Verdächtigung) sehe ich auch erstmal nicht.
Könnte man argumentieren, dass falsche Verdächtigung vorliegen würde, wenn die Messergeschichte nicht stattgefunden hat?
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Ob der §55 StPO quasi während einer gerichtlichen Aussage entstehen kann, ist soweit ich weiß sehr vom Einzelfall abhängig und zT auch umstritten,denn der Versuch des §153 StGB ist schon nicht strafbar und durch die Berichtigung einer zu Beginn falschen Aussage kann ggf ja nach §158 StGB wiederum auch bei vollendetem Delikt wegen tätiger Reue Straffreiheit erreicht werden.
Da komm ich grad nicht ganz mit, wann wäre es ein Versuch und wann ein vollendetes Delikt?

Mir fällt allerdings gerade auf, eigentlich hat sie sich ja schon strafbar gemacht, oder? Das spätere Berufen auf den §55 StPO heilt ja die Falschaussage in den ersten beiden Aussagen nicht, oder? Könnte sie jetzt noch für die Falschaussage im ersten Prozess belangt werden?
Wäre es daher für sie im ersten Prozess eigentlich besser gewesen, alles aufzuklären und tätige Reue zu zeigen, anstatt sich auf den §55 StPO zu berufen? Jetzt ist das ja nicht mehr möglich, oder?


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