Hanna W. tot aus der Prien geborgen
11.08.2025 um 17:56"verpflichtet" sicher nicht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft im deutschen Rechtssystem schon keine "Anklagebehörde" ist, sondern verpflichtet ist, sowohl gegen, aber auch für den Angeklagten sprechende Indizien zu sammeln, was hier jedenfalls nicht optimal passiert ist.Grillage schrieb:Anders als die Richterin ist der StA aber nicht dazu verpflichtet, neutral zu sein und sich nicht schon im Laufe des Prozesse eine Meinung zur Schuldfrage zu bilden. Insofern sehe ich kein Problem, dass es der gleiche StA ist.
Aber es geht um etwas anderes: ohne diese Kommunikation wäre das Urteil jedenfalls nicht wegen dieser Sache aufgehoben worden (ob aus anderen Gründen, sei dahin gestellt). Wenn die Staatsanwaltschaft ST für schuldig hält und das Urteil für richtig, müsste sie sich Selbstvorwürfe machen, dass ihr Verhalten dazu geführt hat, dass ein richtiges Urteil keinen Bestand hatte. Und könnte daher eventuell überlegen, dass eine andere StA die Sache besser vertreten kann...
Also: nein, verpflichtet ist die StA da zu nichts, und daher verstehe ich auch nicht, wieso @emz glaubt, die StA würde ausgetauscht. Aber ich denke schon, dass das sinnvoll sein könnte, die StA auszutauschen.
das aber war ja auch richtig. Wahrscheinlich wäre man anders auch auf ihn gekommen und das hätte dann schlechter für ihn ausgesehen. Ich dachte mehr an die beiden Schwestern, von denen eine eine sehr belastende, aber nachgewiesen falsche Aussage und die andere eine ebenfalls belastende, und möglicherweise falsche Aussage gemacht hat.Grillage schrieb:Zumindest scheint er ja der Mutter verziehen zu haben, dass sie ihn damals so gedrängt hat, sich als "Zeuge" bei der Polizei zu melden.
Selbst wenn ich denen das als Betroffener nicht übelnehmen würde, so würde ich mich aus Eigenschutz von denen entfernt halten, aus Sorge, die könnten wieder irgendwas missverstehen, wieder irgendwas aussagen, was nicht der Wahrheit entspricht und vielleicht dann nicht aufgeklärt werden kann...