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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.374 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 17:56
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Anders als die Richterin ist der StA aber nicht dazu verpflichtet, neutral zu sein und sich nicht schon im Laufe des Prozesse eine Meinung zur Schuldfrage zu bilden. Insofern sehe ich kein Problem, dass es der gleiche StA ist.
"verpflichtet" sicher nicht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft im deutschen Rechtssystem schon keine "Anklagebehörde" ist, sondern verpflichtet ist, sowohl gegen, aber auch für den Angeklagten sprechende Indizien zu sammeln, was hier jedenfalls nicht optimal passiert ist.

Aber es geht um etwas anderes: ohne diese Kommunikation wäre das Urteil jedenfalls nicht wegen dieser Sache aufgehoben worden (ob aus anderen Gründen, sei dahin gestellt). Wenn die Staatsanwaltschaft ST für schuldig hält und das Urteil für richtig, müsste sie sich Selbstvorwürfe machen, dass ihr Verhalten dazu geführt hat, dass ein richtiges Urteil keinen Bestand hatte. Und könnte daher eventuell überlegen, dass eine andere StA die Sache besser vertreten kann...

Also: nein, verpflichtet ist die StA da zu nichts, und daher verstehe ich auch nicht, wieso @emz glaubt, die StA würde ausgetauscht. Aber ich denke schon, dass das sinnvoll sein könnte, die StA auszutauschen.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Zumindest scheint er ja der Mutter verziehen zu haben, dass sie ihn damals so gedrängt hat, sich als "Zeuge" bei der Polizei zu melden.
das aber war ja auch richtig. Wahrscheinlich wäre man anders auch auf ihn gekommen und das hätte dann schlechter für ihn ausgesehen. Ich dachte mehr an die beiden Schwestern, von denen eine eine sehr belastende, aber nachgewiesen falsche Aussage und die andere eine ebenfalls belastende, und möglicherweise falsche Aussage gemacht hat.
Selbst wenn ich denen das als Betroffener nicht übelnehmen würde, so würde ich mich aus Eigenschutz von denen entfernt halten, aus Sorge, die könnten wieder irgendwas missverstehen, wieder irgendwas aussagen, was nicht der Wahrheit entspricht und vielleicht dann nicht aufgeklärt werden kann...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 19:39
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:"verpflichtet" sicher nicht. Auch wenn die Staatsanwaltschaft im deutschen Rechtssystem schon keine "Anklagebehörde" ist, sondern verpflichtet ist, sowohl gegen, aber auch für den Angeklagten sprechende Indizien zu sammeln, was hier jedenfalls nicht optimal passiert ist.
Sie muss neutral ermitteln, aber in einer gerichtlichen Hauptverhandlung ist sie eben keine neutrale Partei mehr, sondern Anklägerin.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Aber es geht um etwas anderes: ohne diese Kommunikation wäre das Urteil jedenfalls nicht wegen dieser Sache aufgehoben worden (ob aus anderen Gründen, sei dahin gestellt). Wenn die Staatsanwaltschaft ST für schuldig hält und das Urteil für richtig, müsste sie sich Selbstvorwürfe machen, dass ihr Verhalten dazu geführt hat, dass ein richtiges Urteil keinen Bestand hatte. Und könnte daher eventuell überlegen, dass eine andere StA die Sache besser vertreten kann...
Aha, und Du denkst, der StA sollte sich lieber in sein Kämmerlein zurückziehen und sich schämen?
Der Schaden wäre doch noch mal größer, wenn sich jetzt ein neuer Kollege in den Fall einarbeiten müsste, weil dieser erheblichen Aufwand und Zeit da rein stecken müsste. Und dass der gleiche Fehler noch mal passiert, halte ich für ausgeschlossen. Erstens sind Menschen lernfähig und können Fehler, die sie einmal gemacht haben, beim nächsten mal vermeiden. Und zweitens halte ich es für unwahrscheinlich, dass er die neue vorsitzende Richterin oder eine andere Richterin der nun zuständige Kammer genauso gut wie Jacki kennt.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Selbst wenn ich denen das als Betroffener nicht übelnehmen würde, so würde ich mich aus Eigenschutz von denen entfernt halten, aus Sorge, die könnten wieder irgendwas missverstehen, wieder irgendwas aussagen, was nicht der Wahrheit entspricht und vielleicht dann nicht aufgeklärt werden kann...
Und nach deren Auftritten vor Gericht und der Verurteilung glaubst Du, dass die beiden noch Wert darauf legen würden, mit dem Basti Tischtennis spielen oder am Eiskeller spazieren zu gehen?
Ich glaube kaum, dass er im Ermessen des Angekagten liegt, ob er sich mit denen nich treffen mag oder nicht.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.08.2025 um 20:24
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Also: nein, verpflichtet ist die StA da zu nichts, und daher verstehe ich auch nicht, wieso @emz glaubt, die StA würde ausgetauscht.
@emz glaubt nicht, sondern emz fragt:
Zitat von emzemz schrieb:Das ist doch eine andere StA wie im vorangegangenen Prozess, oder?
Jetzt verstehst du, oder?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:07
Zitat von emzemz schrieb:Das ist doch eine andere StA wie im vorangegangenen Prozess, oder?
emz nahm also an und bat um Bestätigung.

Ist ja ok, aber ich hätte gerne gewusst, wie Du auf die Annahme kamst?
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Aha, und Du denkst, der StA sollte sich lieber in sein Kämmerlein zurückziehen und sich schämen?
das wäre meiner Ansicht nach eine angemessene Reaktion. Auch seitens "Jackie".
Bei "Jackie" ist es doch so:
entweder sie war tatsächlich befangen, dann sollte sie sich schämen, eine der wohl grundlegendsten und schwerwiegensten Fehler als Richterin begangen zu haben, nämlich bei Befangenheit nicht um Ablösung gebeten zu haben und dafür, möglicherweise einen Unschuldigen nur aufgrund eigener mangelnder Distanz zum Fall verurteilt zu haben.
Oder sie war nicht befangen, dann sollte sie sich schämen, einen solch grundlegenden Fehler begangen zu haben, der möglicherweise dazu führt, dass ein Schuldiger einen Freispuch bekommt!
Der Staatsanwalt geht ja offenbar weiterhin davon aus, dass ST der Täter ist, sonst würde er ja die Anklage nicht aufrechterhalten. Und wenn der StA von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, muss er sich doch ebenso dafür schämen, an einem grundlegenden Fehler beteiligt gewesen zu sein, der zumindest ein, dann richtiges, Urteil aufgehoben hat und einem Täter möglicherweise zu einem Freispruch verhilft.

Also Grund genug, sich zu schämen, haben Richterin, wie Staatsanwalt in jedem Fall, egal ob befangen oder nicht, egal ob ST schuldig oder nicht!
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und nach deren Auftritten vor Gericht und der Verurteilung glaubst Du, dass die beiden noch Wert darauf legen würden, mit dem Basti Tischtennis spielen oder am Eiskeller spazieren zu gehen?
das wage ich nicht zu beurteilen, ich bezog mich nur darauf, dass @emz sarkastisch kommentiert hatte, dass ST laut Aussage im Interview jetzt nur Kontakt zu seiner Familie hat. Dazu sage ich eben, dass ich an ST's Stelle auch kein Interesse an Kontakten zu den ehemaligen "Freunden" hätte. Was nicht ausschliesst, dass auch diese "Freunde" kein Interesse an Kontakt zu ihm haben...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:25
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:das wäre meiner Ansicht nach eine angemessene Reaktion. Auch seitens "Jackie".
Bei "Jackie" ist es doch so:
entweder sie war tatsächlich befangen, dann sollte sie sich schämen, eine der wohl grundlegendsten und schwerwiegensten Fehler als Richterin begangen zu haben, nämlich bei Befangenheit nicht um Ablösung gebeten zu haben und dafür, möglicherweise einen Unschuldigen nur aufgrund eigener mangelnder Distanz zum Fall verurteilt zu haben.
Oder sie war nicht befangen, dann sollte sie sich schämen, einen solch grundlegenden Fehler begangen zu haben, der möglicherweise dazu führt, dass ein Schuldiger einen Freispuch bekommt!
Und weil jemand wie Du in einem Internetforum laut "Schämt Euch!" ruft, sollen sie das jetzt tun?!

Ich weiß ja nicht, in welchem Beruf und in welchem Unternehmen Du arbeitest, ich kann Dir nur sagen, dass Du es mit dieser Fehlerkultur in kaum einem Job weit bringen würdest. Fehler sind nichts, wofür man sich schämen muss, sondern man muss sie erkennen, erkunden, wodurch sie passiert sind, und dann überlegen, was notwenidg ist, damit man sie in Zukunft nicht mehr macht.
Sorry, aber hast Du schon mal überlegt, ob Du nicht den ganzen Tag in der Ecke stehen würdest, wenn jemand an Deine Arbeit die gleichen hohen Ansprüche der Fehlerfreiheit und an menschliche Unfehlbarkeit stellen würde, wie Du sie hier so vollmundig für Personen rausposaunst, deren Berufsalltag Du offenbar nur aus dem Tatort oder RTL-Dokus kennst?!
Diese Menschen, also die Richterin und der StA haben wichtige Jobs zu erfüllen und man erwartet von ihen zu Recht, auf Basis ihrer Ausbildung, ihrer Berufserfahrung und der Strukturen im deutschen Justizsystem, dass sie sich professionell verhalten und entsprechend mit Fehlern, die ihnen unterlaufen sind, umzugehen. Das bedeutet, daraus zu lernen, aber ganz sicher nicht, sich ins Kämmerlein zu setzen und in Zukunft die Arbeit zu verweigern, weil sie sich ja so schämen.
Sorry, mir bleibt bei dieser Überheblichkeit und Hybris echt die Spucke weg.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:01
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Der Staatsanwalt geht ja offenbar weiterhin davon aus, dass ST der Täter ist, sonst würde er ja die Anklage nicht aufrechterhalten.
Dazu hatte sich ein juristisch versierter Forist schon geäußert. Die Anklage muss aufrechterhalten werden.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb am 16.07.2025:Was auch daran liegen mag, dass man in diesem Zeitpunkt, nach einmal eröffneter Hauptverhandlung, eine Anklage auch nicht mehr einfach "aufheben" kann, die Hauptverhandlung muss man nun zwingend durchführen, darauf hat auch der Angeklagte ein unverzichtbares Recht, selbst wenn diese voraussichtlich auf Freispruch hinauslaufen würde. Möglichkeiten das Verfahren nach §170 StPO einzustellen gibt es jetzt nicht mehr, §§153ff StPO (Einstellungen aus Opportunität) gehen bei schweren Strafvorwürfen nicht.
Staatsanwalt Fiedler (wenn er überhaupt noch für den Fall zuständig ist) steht im Angesicht der neuen Gutachten auf ganz dünnem Eis und kann weder vor noch zurück.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:dass ST laut Aussage im Interview jetzt nur Kontakt zu seiner Familie hat. Dazu sage ich eben, dass ich an ST's Stelle auch kein Interesse an Kontakten zu den ehemaligen "Freunden" hätte.
Wenn er angegeben hätte, dass er in letzter Zeit viele Aktivitäten mit seinen Freundinnen V. und L. unternommen hätte, würden nun die Beiträge hereintrudeln, dass S. versuche die Hauptbelastungszeugen zu beeinflussen und niemals aus der U-Haft hätte entlassen werden dürfen.

Den Verurteilungsfanantikern aus dem Forum kann er es doch eh nicht recht machen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:19
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und nach deren Auftritten vor Gericht und der Verurteilung glaubst Du, dass die beiden noch Wert darauf legen würden, mit dem Basti Tischtennis spielen oder am Eiskeller spazieren zu gehen?
Ich fürchte, besonders reflektiert sind beide nicht - wobei ich glaube, dass V damals zumindest erkannt hat, dass sie ihren Erinnerungen nicht trauen kann (und der Befragung nicht gewachsen ist), während L munter vor sich hin geplappert hat, ohne überhaupt zu verstehen, was sie da anrichtet.

Das heißt nicht, dass ich einer von beiden die Schuld gebe an der Verurteilung (denn das Gericht hätte merken müssen, dass beide als Zeuginnen völlig ungeeignet sind) - dennoch ist fraglich, ob ST noch großen Wert auf Umgang mit den beiden legen sollte. Zumal sie nach dieser langen Zeit (wenn es sie interessiert hätte) gemerkt haben müssten, dass sie sich geirrt haben. Sie scheinen aber keinen Wert darauf zu legen, diesen Irrtum aufzuklären. Wäre ja nur unangenehm. Warum sollten sie also Wert darauf legen, wieder mit ST Kontakt zu haben und sich damit diesem unguten Gefühl auszusetzen? Ohne Kontakt kann man das viel besser verdrängen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 10:20
@Grillage
es gibt "Fehler" und es gibt "Fehler".

Als Richter in einem laufenden Verfahren mit einer Prozesspartei zu konferrieren, ohne die anderen Prozessbeteiligten zumindest aktiv zu informieren, das ist ein sehr schwerer, zudem auch ein aktiv begangener Fehler. Und gar befangen, mit eigener emotionaler Involvierung einen Prozess zu führen, das wäre ein noch viel schwererer Fehler (wobei dies hier jedoch nicht unbedingt der Fall gewesen sein muss).

Ich würde das vergleichen zB. mit einem Berufskraftfahrer, der sich volltrunken hinters Steuer setzt. Oder einem Arzt, der ohne Zustimmung des Patienten Untersuchungsergebnisse herausposaunt. Oder einem Beamten, der in einem laufendem Ausschreibungsverfahren einen Bieter über die Angebotsdetails eines anderen Bieters informiert. Oder einem Polizisten, der einen Verdächtigen über eine bevorstehende Hausdurchsuchung informiert.

Das alles fällt nicht mehr unter:
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Fehler sind nichts, wofür man sich schämen muss, sondern man muss sie erkennen, erkunden, wodurch sie passiert sind, und dann überlegen, was notwenidg ist, damit man sie in Zukunft nicht mehr macht.
Das sind vielmehr so grundlegende Fehler, dass die Eignung der Person für diesen Beruf in Frage gestellt werden muss.

In diesem Fall kam dann auch noch hinzu, dass die Richterin den Fehler nicht einmal hinterher einsah, sondern sich noch in einer Stellungnahme rechtfertigte...
Das ist, als ob ein Berufskraftfahrer volltrunken einen Unfall baut, dann aber auch noch in der folgenden Gerichtsverhandlung behauptet, es sei doch voll in Ordnung, nach "fünf Maß" noch zu fahren. Ganz zu recht wird der seinen Job verlieren und auch erst nach MPU wieder autofahren dürfen...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:04
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, aber hast Du schon mal überlegt, ob Du nicht den ganzen Tag in der Ecke stehen würdest, wenn jemand an Deine Arbeit die gleichen hohen Ansprüche der Fehlerfreiheit und an menschliche Unfehlbarkeit stellen würde, wie Du sie hier so vollmundig für Personen rausposaunst, deren Berufsalltag Du offenbar nur aus dem Tatort oder RTL-Dokus kennst?!
Von Unfehlbarkeit kann ja wohl keine Rede sein, wenn man eine unbefangene (zumindest dem Anschein nach) Richterin erwartet, das ist eh schon der minimalst mögliche Anspruch.
Leider hat sie ja auch bewiesen, dass sie eher nicht aus ihrem Fehlern lernen wollte. Ob sie das mittlerweile anders handhabt, weiß ich nicht, aber nach so vielen Gelegenheiten, wäre das auch alles andere als rühmlich.
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Sorry, mir bleibt bei dieser Überheblichkeit und Hybris echt die Spucke weg.
Ich befürchte, dass du eher Problem im Arbeitsleben bekommst, wenn du ähnlich niedrige Ansprüche an dich wie an die Richterin stellst.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Richterin den Fehler nicht einmal hinterher einsah, sondern sich noch in einer Stellungnahme rechtfertigte...
Und das nicht nur einmal...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:31
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Ist ja ok, aber ich hätte gerne gewusst, wie Du auf die Annahme kamst?
Ist das denn so klar, dass man einen Wechsel der Staatsanwalt gar nicht in Erwägung ziehen könnte?

Selbiger Satz:
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Staatsanwalt Fiedler (wenn er überhaupt noch für den Fall zuständig ist) steht im Angesicht der neuen Gutachten auf ganz dünnem Eis und kann weder vor noch zurück.
zeigt mir, dass das auch @LackyLuke77 nicht unbedingt in Stein gemeißelt sieht.

Sehe daher keine Notwendigkeit, meine diesbezüglichen Überlegungen zu rechtfertigen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:42
Zitat von emzemz schrieb:zeigt mir, dass das auch @LackyLuke77 nicht unbedingt in Stein gemeißelt sieht.

Sehe daher keine Notwendigkeit, meine diesbezüglichen Überlegungen zu rechtfertigen.
Du sprachst von der Staatsanwaltschaft Spoiler
Zitat von emzemz schrieb:"Einer Befragung durch diese Staatsanwaltschaft setze ich ihn nicht aus", sagte Rick nun zur Begründung, warum ihr Mandant wie schon im ersten Prozess zur Sache schweigen wird.
Hervorhebung durch mich
https://www.infranken.de/bayern/mord-unfall-studentin-hanna-aschau-prozess-angeklagter-interview-prozess-art-5790131
Das ist doch eine andere StA wie im vorangegangenen Prozess, oder?
und @LackyLuke77 sprach von einem Staatsanwalt aus dieses Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein kann den Fall nicht abgeben, aber es wäre möglich, dass ein anderer Staatsanwalt aus der Staatsanwaltschaft Traunstein übernimmt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:00
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Du sprachst von der Staatsanwaltschaft Spoiler und @LackyLuke77 sprach von einem Staatsanwalt aus dieses Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein kann den Fall nicht abgeben, aber es wäre möglich, dass ein anderer Staatsanwalt aus der Staatsanwaltschaft Traunstein übernimmt.
Bitte keine Goldwaage, es war wohl klar erkennbar, was gemeint war.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 14:15
Zitat von emzemz schrieb:Bitte keine Goldwaage, es war wohl klar erkennbar, was gemeint war.
Ja. Frau Rick, auf die du dich ja bezogen hast, meinte die Staatsanwaltschaft. Du anscheinend nicht, sondern den Staatsanwalt/die Staatsanwältin. Kann man wohl als Missverständnis abhaken oder man kann die nächsten drei Seiten darüber diskutieren.


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