Rigel92 schrieb:Es gibt jedoch den Faktor Mensch. Daher sind eine ausreichende Anzahl von Überprüfungsorgane notwendig.
Genau hier würde ich das Problem auch verorten, allerdings gibt es meiner Meinung nach eher keinen Grund zu glauben, dass bei einer weiteren Tatsacheninstanz der "Faktor Mensch" besser kontrolliert werden kann. Sogar eher das Gegenteil, die Prozessbeteiligten sind schon durch Geschehnisse aud dem ersten Prozess geprimt, zusätzlich wird die Erinnerung der Zeugen über die Zeit schlechter und durch jedes Wiederholen etwas mehr verfälscht.
Aber dennoch denke ich auch, es müsste es mehr Kontrollen geben.
Ich denke, es würde zwingend eine ganz genaue Dokumentation (Protokoll/Video etc. Soviele Mordfälle/Tötungsdelikte gibt es in DE eigentlich nicht, dass das Argument, es wäre zu aufwendig, ziehen würde.) verlangen. Von Beginn der Ermittlungen bis über den Prozess hinaus. Fetgestelltes Fehlverhalten der Beamte müsste geahndet werden und statt einer Wiederholung des Prozesses, würde ich es sinnvoller finden, dass in der Revision nicht nur Rechtsfehler geprüft werden können.
Vor allem wäre an der Zeit, dass man sich bei der Polizei und bei den Richtern, von der noch immer herrschenden Ehrfurcht, die diese Berufe umwehen, verabschiedet und die echten Menschen hinter den Beamten erkennt. Dementsprechend müsste man dann auch einige Sicherheitsmaßnahmen einführen, da man über das Verhalten von Menschen, mittlerweile einfach zu viel weiß, als dass man an die notwenidige neutrale Pflichterfüllung in dem vorherrschenden System noch ernsthaft glauben könnte.
Dass die Anklageerhebung und der eigentlich Prozess getrennt sein sollten, halte ich auch für vernünftig. Es ist für Menschen auch Richter besonders schwierig, eine einmal getroffene Bewertung/Entscheidung zu ändern. Daher würde ein Freispruch den Richtern immer eine besondere Leistung abverlangen.
Ich würde aber sogar noch weiter gehen und die Entscheidung über die Auswahl und Ablehnung von Zeugen und Gutachten einem Richter oder einer Kammer überlassen, die nicht in die direkte Entscheidung involviert sind.
Außerdem kann ich nicht verstehen, wofür es fünf Richter gibt, wenn die dann nicht wirklich unabhängig voneinander entscheiden können. Dass die jeweiligen Vorsitzenden systembedingt enorme Einflussmöglichkeiten haben können, muss berücksichtigt werden.
Danke
@LackyLuke77 für das Teilen des Artikels.
Mich macht der Artikel etwas fassungslos, Holderle lässt ja wirklich gar nichts aus.
Erst inszeniert er sich ernsthaft als Opfer der Medien und hat wohl einfach vergessen, wie einseitig die Berichterstattung während dem ersten Prozess war. Dann bezeichnet er einen Sturz beim Austreten für "völlig lebensfremd" ?????
Dann kommt mal wieder der Zirkelschluss, dass Mord durch den Ausschluss eine Unfalltheorie bewiesen wäre?!?!
Befangenheit hält er halt einfach für normal und findet auch nichtmal, dass der Anschein gewahrt werden sollte, wer will sich schon von so blöden Gesetzen aufhalten lassen ?!?!
Immerhin hat die Vorsitzende Richterin in ihren Mails die Aussage eines windigen Mithäftlings von Sebastian T. als „ganz wichtig“ eingestuft und die Möglichkeit ins Spiel gebracht, „auf Heimtückemord zu plädieren“. Wirklich neutral klingt das nicht, oder?
Holderle: Die Vorstellung, dass ein Gericht sich mehr als 30 Verhandlungstage lang alles ganz neutral anhört, keinerlei Bewertungen vornimmt und erst am allerletzten Tag eine Entscheidung trifft, ist unrealistisch. Nach jedem Prozesstag gibt es eine Tendenz, Dinge kristallisieren sich heraus, manche verfestigen sich. Und wenn sich dann ein Gericht mit der Staatsanwaltschaft darüber austauscht, ist das aus meiner Sicht nicht verwerflich.
Natürlich will er dann noch den Eindruck erwecken, als ob es vom BGH nichts weiteres zu beanstanden gegeben hätte. Das Gutachten von Steller, von dem er zwar behauptet es gelesen zu haben, bricht er schließlich runter auf "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht" und vermisst die Berücksichtigung des "Täterwissens" und macht damit den selben Logikfehler wie schon vorher die Kammer Aßbichler.
Vorsorglich zerlegt er jetzt auch schon mal alle anderen Gutachten als "Gefälligkeitsgutachten" mit der abenteuerlichen Begründung, dass sich Farbpartikel in den Wunden hätten finden müssen. Die Erklärung warum sich Farbpartikel zwangläufig gelöst haben müssen und dann auch nicht ausgespült worden wäre, bleibt er vorerst schuldig. Vielleicht erklärt er das dann im Prozess.
Für Hannas Eltern kann man wirklich nur hoffen, dass sie sich nichts von Holderle einreden lassen und weiterhin kein Interesse haben einen Unschuldigen zu verurteilen.
Seine abschließende Aussage wirkt dann etwas trotzig ... so eindeutig war der erste Prozess nun nicht, dass man auf die "guten" Belastungszeugen hätte verzichten können.
Werden Sie selbst neue Erkenntnisse in den Prozess einbringen, also Dinge, die im ersten Verfahren nicht bekannt wurden?
Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.
Können Sie konkreter werden?
Holderle: Im Moment noch nicht. Nur so viel: Es wird neue Erkenntnisse geben.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/nach-wende-im-mordfall-hanna-macht-opferanwalt-geheimnisvolle-ankuendigung_bd7a5b08-3581-4675-893d-462ffe7ecebd.html