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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.105 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 18:16
Zitat von emzemz schrieb:Wie meinst du das? Der Eröffnungsbeschluss erfolgt durch das Gericht in Traunstein und verhandelt wird dann beispielsweise in München?
Eigentlich meinte ich zwei unterschiedliche Kammern. Aber vielleicht wären zwei unterschiedliche Gerichte auch nicht ganz verkehrt. So hat im vorliegenden Fall vielleicht aus Kollegialität die 1. Jugendkammer den Befangenheitsantrag abgelehnt.
Zitat von XluXXluX schrieb:In diesem Fall war die Beweiswürdigung für mich so hanebüchen, dass ich davon ausgehe, dass der BGH da hätte aus dem Vollen schöpfen können. Aber so extrem ist es ja nicht immer. Und dann auf Formfehler zu hoffen ist nicht zielführend.
Etwas anderes könnte ich mir in einem Rechtsstaat nicht vorstellen, ich bin jedoch nicht der BGH. Dann hätte ich jedoch einen anderen Kommentar von der OStA erwartet. Dass der BGH vor diesem Hintergrund nur das nötigste getan hat, trägt so nicht gerade zur Transparenz der Justiz bei. Wie gesagt nur ein weiterer Punkt, wie z.B. bzgl. des Hauptindizes dem JVA-Zeugen hätte ausgereicht. Das wäre doch wirklich nicht so schwer gewesen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 18:53
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb am 25.06.2025:Regina Rick hat Focus online ein Interview gegeben, in dem sie sich auch ausführlich über den Eiskeller-Fall äußert.
Focus online hat nun auch ein Interview mit dem Nebenklagevertreter Holderle veröffentlicht.
Walter Holderle vertritt die Eltern der 2022 getöteten Hanna W. Deren mutmaßlicher Mörder wurde erst verurteilt, kam jetzt aber frei. Der Anwalt der Opferfamilie erhebt nun schwere Vorwürfe - und spricht von neuen Erkenntnissen.

(...)

FOCUS online sprach exklusiv mit dem Rosenheimer Rechtsanwalt Walter Holderle. Der 65-jährige Jurist vertritt Hannas Eltern, die im Prozess als Nebenkläger auftreten und die bis heute keinen Frieden finden. In dem Gespräch übt Holderle scharfe Kritik am Vorgehen der Verteidigung und erklärt mit Blick auf den kommenden Prozess: „Es wird neue Erkenntnisse geben.“
"Der Richtige verurteilt": Opferanwalt attackiert Star-Verteidigerin scharf (Focus online)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 19:00
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Eigentlich meinte ich zwei unterschiedliche Kammern.
Vom Gericht gibt's erst den Eröffnungsbeschluss und dann bestimmt es, vor welcher Kammer verhandelt wird.
Dann passt's ja, oder wo ist das Problem ;) ?
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 207 Inhalt des Eröffnungsbeschlusses
(1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zu und bezeichnet das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__207.html



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 19:37
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Dann hätte ich jedoch einen anderen Kommentar von der OStA erwartet.
Ja, im ersten Moment schon. Die Besorgnis der Befangenheit muss ja doch recht eindeutig gewesen sein, wenn erfolgreiche Revisionen mit dieser Begründung so extrem selten sind. Und es wurde hier schon mal ein fast identischer Fall verlinkt, bei dem die Revision ebenfalls erfolgreich war.
Andererseits ging es ja nur um "teils unbegründet, teils unzulässig". Sagt das überhaupt etwas aus über den Erfolg bei 1.800 Seiten? "Teils" heißt ja erstmal, dass es auch noch einen anderen Teil gibt.


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04.07.2025 um 19:45
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:„Es wird neue Erkenntnisse geben. "
Darauf bin ich wirklich gespannt, nachdem die alten ja schon so extrem überzeugend waren.

Und bis heute versteh ich nicht, von welchem "Täterwissen" Holderle spricht, das nur ST gewusst haben kann. Es ist mit wirklich ein Rätsel.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 20:33
Zitat von XluXXluX schrieb:Andererseits ging es ja nur um "teils unbegründet, teils unzulässig". Sagt das überhaupt etwas aus über den Erfolg bei 1.800 Seiten? "Teils" heißt ja erstmal, dass es auch noch einen anderen Teil gibt.
Schon recht trickreich geschrieben um vielleicht den Kern zu verschleiern. Wie gesagt Transparenz sieht anders aus. Der OStA hätte besser gar keinen Kommentar abgeben sollen. Hier im Thread ist seine Stellungnahme auf offene Ohren gestoßen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Und bis heute versteh ich nicht, von welchem "Täterwissen" Holderle spricht, das nur ST gewusst haben kann. Es ist mit wirklich ein Rätsel.
Täterwissen oder, dass der Angeklagte in "Tatortnähe" gesehen worden sein soll, waren von ihm häufig zu lesende Sprüche. Was aber "Tatortnähe" war, ob 1m, 10m, 100m, 1km .. das hat er nie spezifiziert, alles nur reine Floskeln.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

04.07.2025 um 20:54
Zitat von emzemz schrieb:Vom Gericht gibt's erst den Eröffnungsbeschluss und dann bestimmt es, vor welcher Kammer verhandelt wird.
Dann passt's ja, oder wo ist das Problem ;) ?
Hier steht es schwarz auf blau:
§ 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens
(1) Das für die Hauptverhandlung zuständige Gericht entscheidet darüber, ob das Hauptverfahren zu eröffnen oder das Verfahren vorläufig einzustellen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__199.html

Indem von Dir zitierten §207 ist (2) wichtig. Dort werden u.a. die Fälle aufgeführt, falls die Anklage nur in Teilen zugelassen wird. Wenn z.B. in einem Verfahren, in dem es u.a. um Mord & Diebstahl geht und der Mordanklage allein nicht ausreichend belegt ist und daher nicht zugelassen wird, muss die Sache u.U vor einem anderen Gericht (z.B. AG) verhandelt werden. In den anderen Fällen gilt §199 StPO. D.h. in einer zugelassenen Mordsache wird das Gericht sich selbst als Gericht bestimmen (wegen $199 StPO).


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gestern um 01:03
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Es gibt jedoch den Faktor Mensch. Daher sind eine ausreichende Anzahl von Überprüfungsorgane notwendig.
Genau hier würde ich das Problem auch verorten, allerdings gibt es meiner Meinung nach eher keinen Grund zu glauben, dass bei einer weiteren Tatsacheninstanz der "Faktor Mensch" besser kontrolliert werden kann. Sogar eher das Gegenteil, die Prozessbeteiligten sind schon durch Geschehnisse aud dem ersten Prozess geprimt, zusätzlich wird die Erinnerung der Zeugen über die Zeit schlechter und durch jedes Wiederholen etwas mehr verfälscht.
Aber dennoch denke ich auch, es müsste es mehr Kontrollen geben.

Ich denke, es würde zwingend eine ganz genaue Dokumentation (Protokoll/Video etc. Soviele Mordfälle/Tötungsdelikte gibt es in DE eigentlich nicht, dass das Argument, es wäre zu aufwendig, ziehen würde.) verlangen. Von Beginn der Ermittlungen bis über den Prozess hinaus. Fetgestelltes Fehlverhalten der Beamte müsste geahndet werden und statt einer Wiederholung des Prozesses, würde ich es sinnvoller finden, dass in der Revision nicht nur Rechtsfehler geprüft werden können.
Vor allem wäre an der Zeit, dass man sich bei der Polizei und bei den Richtern, von der noch immer herrschenden Ehrfurcht, die diese Berufe umwehen, verabschiedet und die echten Menschen hinter den Beamten erkennt. Dementsprechend müsste man dann auch einige Sicherheitsmaßnahmen einführen, da man über das Verhalten von Menschen, mittlerweile einfach zu viel weiß, als dass man an die notwenidige neutrale Pflichterfüllung in dem vorherrschenden System noch ernsthaft glauben könnte.

Dass die Anklageerhebung und der eigentlich Prozess getrennt sein sollten, halte ich auch für vernünftig. Es ist für Menschen auch Richter besonders schwierig, eine einmal getroffene Bewertung/Entscheidung zu ändern. Daher würde ein Freispruch den Richtern immer eine besondere Leistung abverlangen.
Ich würde aber sogar noch weiter gehen und die Entscheidung über die Auswahl und Ablehnung von Zeugen und Gutachten einem Richter oder einer Kammer überlassen, die nicht in die direkte Entscheidung involviert sind.
Außerdem kann ich nicht verstehen, wofür es fünf Richter gibt, wenn die dann nicht wirklich unabhängig voneinander entscheiden können. Dass die jeweiligen Vorsitzenden systembedingt enorme Einflussmöglichkeiten haben können, muss berücksichtigt werden.


Danke @LackyLuke77 für das Teilen des Artikels.

Mich macht der Artikel etwas fassungslos, Holderle lässt ja wirklich gar nichts aus.
Erst inszeniert er sich ernsthaft als Opfer der Medien und hat wohl einfach vergessen, wie einseitig die Berichterstattung während dem ersten Prozess war. Dann bezeichnet er einen Sturz beim Austreten für "völlig lebensfremd" ?????
Dann kommt mal wieder der Zirkelschluss, dass Mord durch den Ausschluss eine Unfalltheorie bewiesen wäre?!?!

Befangenheit hält er halt einfach für normal und findet auch nichtmal, dass der Anschein gewahrt werden sollte, wer will sich schon von so blöden Gesetzen aufhalten lassen ?!?!
Immerhin hat die Vorsitzende Richterin in ihren Mails die Aussage eines windigen Mithäftlings von Sebastian T. als „ganz wichtig“ eingestuft und die Möglichkeit ins Spiel gebracht, „auf Heimtückemord zu plädieren“. Wirklich neutral klingt das nicht, oder?

Holderle: Die Vorstellung, dass ein Gericht sich mehr als 30 Verhandlungstage lang alles ganz neutral anhört, keinerlei Bewertungen vornimmt und erst am allerletzten Tag eine Entscheidung trifft, ist unrealistisch. Nach jedem Prozesstag gibt es eine Tendenz, Dinge kristallisieren sich heraus, manche verfestigen sich. Und wenn sich dann ein Gericht mit der Staatsanwaltschaft darüber austauscht, ist das aus meiner Sicht nicht verwerflich.
Natürlich will er dann noch den Eindruck erwecken, als ob es vom BGH nichts weiteres zu beanstanden gegeben hätte. Das Gutachten von Steller, von dem er zwar behauptet es gelesen zu haben, bricht er schließlich runter auf "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht" und vermisst die Berücksichtigung des "Täterwissens" und macht damit den selben Logikfehler wie schon vorher die Kammer Aßbichler.
Vorsorglich zerlegt er jetzt auch schon mal alle anderen Gutachten als "Gefälligkeitsgutachten" mit der abenteuerlichen Begründung, dass sich Farbpartikel in den Wunden hätten finden müssen. Die Erklärung warum sich Farbpartikel zwangläufig gelöst haben müssen und dann auch nicht ausgespült worden wäre, bleibt er vorerst schuldig. Vielleicht erklärt er das dann im Prozess.

Für Hannas Eltern kann man wirklich nur hoffen, dass sie sich nichts von Holderle einreden lassen und weiterhin kein Interesse haben einen Unschuldigen zu verurteilen.

Seine abschließende Aussage wirkt dann etwas trotzig ... so eindeutig war der erste Prozess nun nicht, dass man auf die "guten" Belastungszeugen hätte verzichten können.
Werden Sie selbst neue Erkenntnisse in den Prozess einbringen, also Dinge, die im ersten Verfahren nicht bekannt wurden?

Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.

Können Sie konkreter werden?

Holderle: Im Moment noch nicht. Nur so viel: Es wird neue Erkenntnisse geben.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-wende-im-mordfall-hanna-macht-opferanwalt-geheimnisvolle-ankuendigung_bd7a5b08-3581-4675-893d-462ffe7ecebd.html


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 02:49
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Dass die Anklageerhebung und der eigentlich Prozess getrennt sein sollten, halte ich auch für vernünftig.
Heißt dann auch, dass die Verteidigung, die den Angeklagten bis zur Hauptverhandlung begleitet hat, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, neu besetzt wird :troll:


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gestern um 06:47
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:mit der abenteuerlichen Begründung, dass sich Farbpartikel in den Wunden hätten finden müssen. Die Erklärung warum sich Farbpartikel zwangläufig gelöst haben müssen und dann auch nicht ausgespült worden wäre, bleibt er vorerst schuldig.
Wie er davon ausgehen kann, dass sich nach stundenlangem Treiben im Wasser noch irgendwo Farbpartikel finden lassen, ist mir eh ein Rätsel.
Wobei auch für mich dieses Rätsel schon vorher anfängt: Warum sollte sich von einer jahrzehntelang von Wasser umspülten Mutter überhaupt noch zwingend etwas lösen? (zumal hier nicht Metall auf Metall gestoßen ist).
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.
Da bin ich mir nicht sicher: Ist das einfach eine letzte Androhung aus Verzweiflung, um den Tatverdacht bei den Leser*innen noch so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, oder schon eine Ankündigung, in welche Richtung aus Sicht der Anklage das neue Verfahren gehen soll (Befragung neuer Zeugen o.ä.)?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 07:18
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:dass der Angeklagte in "Tatortnähe" gesehen worden sein soll
Dann schauen wir uns diese gesehene "Tatortnähe" doch mal an:
Es gab dazu zwei Zeugensichtungen, einmal am Gasthof Baumbach und einmal am Festhallenparkplatz. Die vom vermeintlichen Tatort am wenigsten entfernte Stelle auf dieser Strecke wäre der Mauerdurchbruch an der Kampenwandstr. (links neben dem Gebäude Kampenwandstr. 78), durch den man zu Fuß zum Festhallenparkplatz gelangt.
Wenn ich bei Google Maps messe, sind das 250 m Entfernung zum vermeintlichen Tatort.
Die Zeug*innen waren also ebenfalls alle in Tatortnähe. Überhaupt waren alle, die zu einem ähnlichen Zeitpunkt irgendwo da draußen waren, in Tatortnähe.
Soviel erstmal dazu.

Problem ist dann aber, zum Zeitpunkt dieser Sichtungen "in Tatortnähe" war H nachweislich noch gar nicht tot.


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gestern um 08:12
Werden Sie selbst neue Erkenntnisse in den Prozess einbringen, also Dinge, die im ersten Verfahren nicht bekannt wurden?

Holderle: Die Freilassung des Angeklagten hat bei vielen Personen starke Emotionen ausgelöst. Ich könnte mir vorstellen, dass es Menschen gibt, die etwas über den Fall wissen und zur Aufklärung beitragen können, sich aber bislang zurückgehalten haben. Es könnte durchaus sein, dass so jemand in dem neuen Verfahren auftaucht.

Können Sie konkreter werden?

Holderle: Im Moment noch nicht. Nur so viel: Es wird neue Erkenntnisse geben.
"Der Richtige verurteilt": Opferanwalt attackiert Star-Verteidigerin scharf (Focus online)

Ich bin gespannt, was sich hinter Holderles geheimnisvoller Ankündigung verbirgt: dass sich jetzt noch Tatzeugen oder Personen, die den Jogger Richtung Tatort haben laufen sehen, melden, schließe ich aus. Ebenso, dass es weitere Geständnisse gab; der Personenkreis des Angeklagten scheint übersichtlich zu sein, die Personen zu denen er engeren Kontakt hat, dürfte man kennen. Am ehesten vermute ich, dass er darauf hofft, dass die ursprüngliche Hauptbelastungszeugin V. zurückkehrt und aussagt.

Interessant auch folgende Passage:
Holderle: Die Verteidigung stellt ihre getötete Tochter als Partygirl dar, das angeblich mit sehr viel Alkohol im Blut unterwegs war, in den Bach fiel und starb.
Quelle: s.o.

Was meint er damit, dass H. "angeblich mit sehr viel Alkohol im Blut unterworfen war"? Die hohe Blutalkoholkonzentration von leicht über 2 Promille wurde im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung festgestellt. Somit liegt hier keine Darstellung durch die Verteidigung sondern ein Fakt vor.

Auf mich wirkt Holderle wie ein Boxer, der in die Ringecke gedrängt wurde und noch ein paar Schläge für die Galerie austeilt, weil er weiß, dass er in der nächsten Runde K.O. gehen dürfte. Er lag mit seinen bisherigen "Einschätzungen"...
"Urteil wird halten"
Die Eltern der getöteten Hanna traten im Prozess als Nebenkläger auf. Ihr Anwalt, Walter Holderle, ist sich sicher, dass das Urteil vor dem Bundesgerichtshof Bestand haben wird. Er findet, dass der Sachverhalt sowohl von der Polizei als auch vom Gericht sehr sorgfältig aufgearbeitet worden ist.
Mordfall Hanna: Warum diese Revision besonders ist (BR)

...völlig falsch und seine Äußerungen im Focus online-Interview sprechen nicht dafür, dass sich daran im neuen Prozess etwas ändern wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:25
Zitat von emzemz schrieb:Heißt dann auch, dass die Verteidigung, die den Angeklagten bis zur Hauptverhandlung begleitet hat, ebenso wie die Staatsanwaltschaft, neu besetzt wird :troll:
Und dann wird auch gleich noch die Anklagebank neu besetzt! 🫨 (Sarkasmus Off)
Zitat von XluXXluX schrieb:um den Tatverdacht bei den Leser*innen noch so lange wie möglich aufrecht erhalten zu können, oder schon eine Ankündigung, in welche Richtung aus Sicht der Anklage das neue Verfahren gehen soll
Ich hatte auch erst den Eindruck als ob er einen Cliffhanger setzen wollte, aber wie absurd wäre das aus Sicht eines Nebenklagvertreter, dessen Mandanten eigentlich aus den Medien rausgehalten werden wollen!
Aber auch durchsickern lassen wie die StA im neuen Prozess vorgehen will, wäre schön blöd. Auch wenn es sich nur wieder um die gar nicht so erfolgreiche Taktit, "sich auf schwindlige Zeugen" zu stützen und denen bei Bedarf etwas in den Mund zu legen, handeln sollte.
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Was meint er damit, dass H. "angeblich mit sehr viel Alkohol im Blut unterworfen war"?
Das war auch eine absolute Frechheit...zumal er der Verteidigung dann auch noch vorwirft, H als "Partygirl" zu inszenieren. Ich hatte bei von der Verteidigung noch nie etwas derartiges gehört, das "Partygirl" lese ich das erste Mal bei ihm. DIe StA und die Richterin haben halt immer wieder betont, dass bei H. eine Gewöhnung vorgelegen habe und daher keine Ausfallserscheinungen zu erwarten gewesen wären und damit eine Neigung zum regelmäßigen Trinken angedeutet...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 08:52
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Genau hier würde ich das Problem auch verorten, allerdings gibt es meiner Meinung nach eher keinen Grund zu glauben, dass bei einer weiteren Tatsacheninstanz der "Faktor Mensch" besser kontrolliert werden kann. Sogar eher das Gegenteil, die Prozessbeteiligten sind schon durch Geschehnisse aud dem ersten Prozess geprimt, zusätzlich wird die Erinnerung der Zeugen über die Zeit schlechter und durch jedes Wiederholen etwas mehr verfälscht.
Aber dennoch denke ich auch, es müsste es mehr Kontrollen geben.

Ich denke, es würde zwingend eine ganz genaue Dokumentation (Protokoll/Video etc. Soviele Mordfälle/Tötungsdelikte gibt es in DE eigentlich nicht, dass das Argument, es wäre zu aufwendig, ziehen würde.) verlangen. Von Beginn der Ermittlungen bis über den Prozess hinaus.
Ist die Anforderung der Unmittelbarkeit überhaupt noch zeitgemäß?

Wenn man jede Zeugenbefragung, jede Äußerung des Verdächtigen einschl. den befragenden Personen aufzeichnen würde, würde man weitaus mehr Informationen bzgl. des Werdeganges von deren Aussagen erkennen. Werden sie zu stark von den befragenden Personen bedrängt (siehe Befragung von Verena), versuchen sie etwas nur zu rekonstruieren oder sind es spontane Erzählungen ..? Gerade bei den heutigen Erkenntnissen über Aussagen von Menschen ist das ein deutlich besseres Hilfsmittel als eine Befragung durch das Gericht. Sicher, manch einem Richter würde gerne eine bestimmte Frage einem Zeugen stellen, aber erhält er nach einer längeren Zeit auch eine unverfälschte Antwort. Das ist sehr fraglich.
Für mich ist das nur noch ein Relikt aus uralter Zeit, wo es diese Möglichkeiten nicht gab und es die Kenntnisse über Zeugenaussagen nicht gab. Es wäre höchste zeit, dass sich die Justiz hier bewegt.

Das ist das, was Prof. Steller unter Aktenstudium meint. Genau das gibt die "Laufbahn" der Zeugenaussagen wieder. Bei den eingeschränkten Möglichkeiten ist das doch das zuverlässigste Mittel um glaubhafte Aussagen zu erkennen.

Genau das müsste jeder Richter, jeder StA und auch alle Anwälte wünschen. Aber ausgerechnet die Schar der Richterschaft ist in der Mehrheit dagegen, ebenso die anderen Gruppen. Befürworter sind hauptsächlich die Anwälte.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Fetgestelltes Fehlverhalten der Beamte müsste geahndet werden und statt einer Wiederholung des Prozesses, würde ich es sinnvoller finden, dass in der Revision nicht nur Rechtsfehler geprüft werden können.
Ich bin mir nicht so sicher. Es kommt auf das Fehlverhalten an. Werden Zeugen sichtlich zu stark bedrängt, dann ja. Häufig sind es Vorurteile, gegen die der Beamte teilweise machtlos ist. Das ist anders als in anderen Berufen, wo Fehlverhalten häufig auf dem Vermeiden von Arbeit/Kontrollen oder auf Ablenkung zurückzuführen ist.
Mit einer deutlich besseren Dokumentation/Aufzeichnung wäre da allen gedient, das würde auch (unbewusstes) manipulatives Befragen automatisch einschränken.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:03
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das ist das, was Prof. Steller unter Aktenstudium meint. Genau das gibt die "Laufbahn" der Zeugenaussagen wieder. Bei den eingeschränkten Möglichkeiten ist das doch das zuverlässigste Mittel um glaubhafte Aussagen zu erkennen.
Die Frage ist, was mit Aktenstudium gemeint ist. Die Aussage von AM bei der Polizei wurde ja videoprotokolliert (Rn. 1239). Man muss also fast davon ausgehen, dass Steller diese Aufzeichnungen gesichtet hat.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 09:45
Zitat von XluXXluX schrieb:Man muss also fast davon ausgehen, dass Steller diese Aufzeichnungen gesichtet hat.
Genau davon gehe ich aus. Für jeden Psychologen werden solche Aufzeichnungen deutlich wertvoller sein als irgendwelche Protokolle. Aktenstudium wird sich sicher auch auf die Aufzeichnungen beziehen. Prof. Steller bezog sich da im Podcast nicht auf den vorliegenden Fall, manchmal werden ihm nur schriftliche Protokolle vorgelegen haben.

Die Kritik von Holderle an der Arbeit von Steller ist daher vollkommen daneben. Gerade der Werdegang von Zeugenaussagen, was kam von den Ermittlern in den ersten Befragungen ist für ihn viel wertvoller als der späte Abklatsch in der Gerichtsverhandlung. Und genau das ist auch Stand der Wissenschaft. Wie gesagt, die Strafverfahren sind gefangen in ihren alten Gesetzen. Sie müssten an die wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst werden, das betrifft vor allem die Bewertung von Zeugenaussagen. So bleiben Zeugenaussagen der unzuverlässigste Beweis.


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gestern um 11:34
Zitat von XluXXluX schrieb:Wobei auch für mich dieses Rätsel schon vorher anfängt: Warum sollte sich von einer jahrzehntelang von Wasser umspülten Mutter überhaupt noch zwingend etwas lösen? (zumal hier nicht Metall auf Metall gestoßen ist).
Wann wurde die Mutter letztmalig mit Lack überstrichen?
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Und dann wird auch gleich noch die Anklagebank neu besetzt! 🫨 (Sarkasmus Off)
Dir fällt also nichts ein. Dachte ich mir schon :D .


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:45
Zitat von emzemz schrieb:Wann wurde die Mutter letztmalig mit Lack überstrichen?
Ich weiß es nicht. Du?

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Quelle: https://images.bild.de/68370a0865affa2cddcde243/76b42e4ff6e6dfb55c06444ada40649c,815fc76b?w=992

Herr Holderle scheint aber auf jeden Fall nehr zu wissen als wir, wenn er sich sicher sein kann, dass sich Lack abgelöst haben muss.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 12:47
Zitat von XluXXluX schrieb:Ich weiß es nicht. Du?
Würde ich fragen, wenn ich es wüsste?
Wohl kaum, oder?


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gestern um 13:45
Hoffen wir, dass der neue Prozess nicht wieder zu einer Schlammschlacht ausartet, die bei Hannas Familie alte Wunden aufreißt.
Hoffen wir ebenfalls, dass die Sachverständigen in ihren Gutachten überzeugende und wissenschaftlich fundierte Erklärungen in ihren Gutachten liefern können, auch in Sachen "Eigenleben des Handys" und "Beschaffenheit des Lacks an den Muttern". Vor allem ist zu hoffen, dass ein gerechtes Urteil gesprochen wird und die prozessuale Wahrheit dem tatsächlichen Geschehensablauf möglichst nahekommt.

Nicht nachvollziehen kann ich übrigens die Kritik an Herrn Holderle, der bislang nun wahrlich nicht als Scharfmacher aufgefallen ist. Und wenn ihm sauer aufstößt, dass der psychologische Gutachter den Belastungszeugen nicht angehört hat und die jetzige Vorsitzende ihn vor der Freilassung des ST nicht informiert hat, dann ist es auch (unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen). legitim, dies öffentlich zu äußern.

Es ist auch nicht verwerflich, die von der Verteidigung eingeholten Gutachten in den Medien anzuzweifeln. Frau Rick hat sich schließlich auch während des Verfahrens mehrfach sehr deutlich in diversen Medien geäußert und versucht, die öffentliche Meinung, die anfangs nicht zur Version der Verteidigung tendierte, auf ihre Seite zu ziehen. Ganz im Gegensatz zu ihrem Kollegen Dr. Baumgärtl übrigens, von dem es in den Medien nahezu ausschließlich Äußerungen über die Besonderheiten des Verfahrensablauf in diesem außergewöhnlichen Fall gibt.

Äußerungen der am Verfahren beteiligten Anwälte sind bis zu den gesetzlich vorgegebenen Grenzen legal und auch legitim, dies gilt dann aber auch für Herrn Holderle. Warten wir doch einfach mal ab, ob seine Voraussagen eintreffen oder nicht.


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