abgelenkt schrieb: Zeugenaussagen im Strafprozess werden nicht protokolliert. Man könnte/müsste dann zB dieRichter der alten Kammer als Zeugen vernehmen. Weiß nicht, ob das sehr aussagekräftig ist, zumal die ja auch nicht ganz unvoreingenommen berichten können?
§ 252 StPO verbietet sowieso eine Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung. Aber dass Vernehmungsbeamte und Richter als Zeugen ihrer Aussagen geladen werden würden, hätte ich jetzt nicht per se als so problematisch eingeschätzt, aber kann mich da täuschen. Wie die neuen Kammer die Aussagekraft dieser Zeugenaussagen einstuft, ist natürlich fraglich. Dennoch vermute ich, dass eine erneute Aussage von Lea selbst, soviele Widersprüche aufweisen würde, dass diese noch weniger verwertbar wäre.
Fridolin31 schrieb:Bei Verena hat das Gericht darauf verzichtet, sie aufgrund ihrer mentalen Ausnahmesituation noch weiter zu belasten. Ähnliches dürfte für Lea nicht gelten
Dass Verena die Aussage wegen ihrer mentalen Ausnahmesituation verweigern konnte, wäre mM nach extrem fragwürdig. Zumal damit der Verteidigung die Chance genommen wurde, Verena zu befragen. Sie hatte sich auf §55 StPO berufen und hatte die Aussage verweigert, weil sie sich „die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.“ (Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html)
Bundesferkel schrieb:Ein Schrei kann ebenso durch einen unerwarteten Sturz ins kalte Wasser erfolgen, insbesondere wenn durch Alkohol die Erfassung des Sturzablaufs verzögert ist und man einfach nur gewaltig erschrickt, als man die Kontrolle über die Bewegungen verliert und ins kalte Wasser eintaucht.
Das sehe ich auch so, der Schrei gibt keinen Hinweis darauf was vorgefallen ist, wenn man den Schrei berücksichtigt, dient er eher einer ungefähren zeitlichen und örtlichen Einordnung.
XluX schrieb:Ich glaube eher, da hat jemand nachgebohrt, fand die erste Antwort vielleicht seltsam und ST hat dann noch irgendwas gesagt, um etwas zu sagen.
Ich denke auch, dass man sich bei den Aussagen vor Augen halten muss, dass die geteilten Informationen in einer Vernehmung nicht selbst ausgewählt werden. Ich hab den Eindruck, als ob hier einige meinen würden, ST habe von sich aus 5 verschiedene Ausreden für das nächtliche Joggen geliefert und sich damit in Widersprüche verwickelt.
Ich stelle mir die Situation eher so vor:
Polizistin: Wieso sind Sie so spät noch gelaufen?
ST: Ich konnte nicht einschlafen und kam auf die Idee zu joggen.
Polizistin: Machen Sie das öfter?
ST: Ich lauf schon öfter, weil ich für den Halbmarathon trainiere.
Polizistin: Wann laufen Sie normalerweise?
ST: Meistens lauf ich nach der Arbeit.
Polizistin: Laufen Sie immer dieselbe Strecke?
ST: Nein, mal lauf ich so mal so….
Polizist: Wussten sie, dass im Eiskeller Eröffnung war?
ST: Ja, hab mit einem Kumpel überlegt hin zu gehen, der hatte dann aber keine Zeit.
Polizist: Wollten Sie dann mal schauen was so los ist?
ST: Nein, ich wollte nicht direkt am Eiskeller vorbeilaufen, weil mich die für blöd halten würden. Deshalb bin ich über den Parkplatz gelaufen, außerdem ist die Schloßbergsraße gesperrt, wenn im Eiskeller was los ist.
Polizist: Bitte zeichnen Sie die Strecke ein die sie gelaufen sind.
ST kennt sich nicht gut aus und hat anfangs Probleme schließlich gelingt es ihm die Strecke einzuzeichnen.
Polizist: Aber wenn sie nach Hause wollten, aber nicht am Eiskeller vorbei konnten, warum sind Sie dann überhaupt über die Kampenwandstraße gelaufen.
ST: Mir ist beim Laufen eingefallen, dass da ein Bekannter wohnt, mit dem ich mal im Eiskeller war und ich wollte schauen, ob der zufällig grad unterwegs ist.
XluX schrieb:Und es fragt auch keiner nach, warum er das getan hat oder wie genau es passiert ist. Die Info "er ist der Mörder" (sprich er hat einer jungen Frau den Schädel eingeschlagen) reicht den Beteiligten völlig aus. Danach vergessen sie den Vorfall eh gleich wieder und erinnern sich erst wieder daran, als die Polizei danach fragt (z.B. die Mutter).
Ich kann ja schon irgendwie verstehen, dass man ein Spaßgeständnis befremdlich finden kann, aber mich stört bei der Geschichte auch genau dieser Punkt. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass einer in so einer Gruppe ernsthaft sagt, dass er wen umgebracht haben will und dann fragt keiner nach, keiner möchte irgendetwas dazu wissen. Keiner fragt wie es beispielsweise abgelaufen ist, oder von mir aus, wie sein Plan sei damit davon zu kommen etc.
Nein die Reaktion auf das "befreiende Geständnis", beschränkt sich auf die Bekundung, dass man sowas nicht sagen soll und die Mutter empfiehlt einen Anwalt zu nehmen, dasselbe hat sie früher am Tag auch schon ihrer eigenen Tochter versprochen (ob sie die auch für die Täterin hält?). Die Party/Treffen läuft wie geplant weiter und dann gehen alle schlafen und hinterher vergisst es die Hälfte erst mal. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.