Tiergarten schrieb:Wenn das das Kriterium für eine gute Zeugenaussage sein soll, dann kann sich jedes Gericht künftig die Auslagen für Zeugen sparen. Denn dann reicht es, wenn ein Zeuge seine Aussage nicht unnötig ausschmückt und „zugibt“, dass er mehr nicht weiß.
Wenn das die Wahrheit ist, was willst Du mehr?
Hätte es Verena ihm gesagt, dann wäre es sicher besser im Gedächtnis geblieben.
Tiergarten schrieb:Und vor allem: Bloß nicht beirren lassen, wenn das Gericht „von ihm mehr wissen will“. Also, wenn Richter mit Ausflüchten nicht zufrieden sind, sondern nachhaken - eben weil sie ahnen, dass der Zeuge mehr weiß, aber nicht mehr sagen will.
Richtig, auch wenn man raus geschickt wurde. Ich kenne das noch aus der Schule, wenn man unartig war, wurde man auf den Flur geschickt. Ich bin inzwischen pensioniert. Zu meiner Zeit kam das noch häufiger vor, heute wird das wegen der Aufsichtspflicht kaum mehr möglich sein.
Dieses raus schicken wird vollkommen unnötig gewesen sein. Denn mit der Hilfestellung der Richterin hätte er das dann auch direkt beantworten können.
Tiergarten schrieb:Ich begreife es einfach nicht: Wie kann man eine solch provozierend-lustlose Zeugenaussage wie die von Raffi W. rechtfertigen und sogar noch als vorbildlich einstufen? Warum hat man es nötig, dieses Verhalten zu verteidigen?
Hat er sich nachweislich einer Falschaussage schuldig gemacht?
Er hat keine Erinnerung an das Tischtennisgespräch. Mehr noch, er sagte, dass es am 3.10. gar nicht gewesen sein kann und verwies da auf seien Mutter. Hätte das Gericht gewollt, hätte es dies auch überprüfen können. Ähnlich wie die Auswertung des Handys ist das jedoch nicht erfolgt.
Du siehst, es hätte bzgl. seiner Aussagen mehrere Überprüfungsmöglichkeiten gegeben, die das Gericht jedoch aus vollkommen unverständlichen Gründen nicht genutzt hat.
Seine Aussagen sind damit zum Teil überprüfbar, Lea hat zwar auch eine Überprüfungsmöglichkeit genannt, die sind aber gänzlich nicht erfolgreich gewesen. Als das klar wurde, änderte sie ihre Aussage. Das ist ein Zeichen dass die Aussage nicht ganz zuverlässig war.
Übrigens, Du hattest mal geschrieben, dass Du überzeugt bist, dass das Gericht die Tischtennissache klar begründet hat. Das Urteil ist nun öffentlich, Du kannst es jetzt nachlesen und dazu Stellung beziehen.