emz schrieb:Die regionalen Medien haben in diesem Fall eindeutig Position für den seinerzeit verurteilten Sebastian T. bezogen.
Das stimmt eben nicht, die regionalen Medien bezogen und beziehen nach wie vor Stellung gegen ST, die überregionalen Medien bezweifeln, dass ST die Schuld eindeutig nachgewiesen wurde. Über einen langen Zeitraum gab es allerdings nur die einseitige Berichterstattung gegen ST.
emz schrieb:Mein Wunsch wäre, dass man Hanna die Würde belässt. Die Begründung, es war ein Unfall, sie hatte zwei Promille und musste deshalb womöglich ... das muss doch nicht sein.
Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, inwieweit das ihre Würde beschmutzen würde. Es ist in keinster Weise verwerflich zu feiern und auch ein Unfall ist tragisch aber nicht beschämend! Vielleicht sollte der ein oder andere hier mal seine Moralvorstellungen überprüfen. Aber selbst wenn man das nicht macht, man kann doch nicht ernsthaft erwarten, dass ein Unschuldiger klaglos für beinahe 10 Jahre ins Gefängnis geht nur um zu verhindern, dass etwas Unvorteilhaftes über das Opfer angenommen werden muss.
Tiergarten schrieb:@rabunsel hat in seinem Beitrag meiner Einschätzung widersprochen, dass Rechtsanwalt Holderle sich um Aufklärung des Hanna-Mordes bemühe. Eher, so @rabunsel, sei das Gegenteil der Fall:
Tiergarten schrieb:Herr Holderle hat also im Gegensatz zur Unterstellung von @rabunsel klare Aspekte dafür benannt, warum er die Unfalltheorie für abwegig hält.
Also du beziehst dich auf meine Unterstellung, dass Holderle nicht an der Aufklärung interessiert sei und findest, dass man in diesem Abschnitt des Interviews (
SpoilerVonseiten der Verteidigung wird immer wieder die Unfallthese vorgebracht und mit fadenscheinigen Gutachten unterlegt, die ihren Namen nicht verdienen. Ganz bewusst wird dabei ein Fakt unterschlagen, warum es nie und nimmer ein Unfall gewesen sein kann.
Sie meinen, dass Hanna unmittelbar vor ihrem Tod auf ihrem Handy die Nummer ihrer Eltern gewählt hat, die als Notrufkontakt gespeichert war?
Holderle: Ja. Der Anruf von 2.32 Uhr kam zwar nicht zustande. Aber warum sollte Hanna den Notruf gewählt haben, kurz bevor sie ohne fremde Einwirkung in den Bärbach gefallen ist? Der Notruf lässt sich niemals mit irgendeiner Unfallthese in Einklang bringen. Die von der Verteidigung kolportierte Version, Hanna sei zum Austreten an den Bach gegangen und dann gestürzt, ist völlig lebensfremd.
Quelle: https://www.focus.de/panorama/nach-wende-im-mordfall-hanna-macht-opferanwalt-geheimnisvolle-ankuendigung_bd7a5b08-3581-4675-893d-462ffe7ecebd.html) den Gegensatz dazu herauslesen könnte?
Würdest du das bitte näher ausführen?
Oder meintest du etwa meine Unterstellung, dass „er doch nur die Verteidigung ins Lächerliche ziehen will und sich nicht bemüht, ernsthaft darzulegen, was seiner Meinung nach gegen die Unfalltheorie sprechen würde.“?
Wären dann die klar benannten Aspekte deiner Meinung nach, der Notrufkontakt? Ausgerechnet der Notrufkontakt zu dem die Verteidigung ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, die dem Gericht auch vorliegt?
Wohlgemerkt nachdem die Anträge zur Untersuchung der Temperatur- und GPS-Daten und des Notruf von der ersten Kammer abgelehnt wurden. Also, dass die Verteidigung diesen Fakt unterschlagen würde, ist einfach nur gelogen.
Tiergarten schrieb:Die Verwunderung von Holderle teile ich. Es erscheint schon frappierend, ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen zu können, ohne auch nur einmal den Betroffenen gesprochen und dabei erlebt zu haben, wie er reagiert.
Immer wieder faszinierend, den Richtern wird ohne mit der Wimper zugetraut, dass sie rein nach Aktenlage, wobei zumindesst in diesem Fall die Aktenlage eigentlich nur aus Zeugenaussagen besteht, entscheiden können, dass ein dringender Tatverdacht vorliegt. Aöso, dass anzunehmen sei, die Zeugen sprechen die Wahrheit. Damit hat kein einziger ein Problem.
Einem Experten zu menschlichen Verhalten in Aussagesituationen traut man das aber natürlich nicht zu, obwohl sogar drei Versionen der Aussage vorliegen (inkl. Video), die psychiatrische Diagnostik und und und vorliegt.
Wieviele Stunden hätte er ihm deiner Meinung nach gegenüber sitzen müssen, dass es valide sein kann.
Tiergarten schrieb:Hinzu kommt, dass die Unfallthese bislang nicht durch objektiv belegte und nachvollziehbare Expertisen von neutralen Gutachtern erhärtet worden ist. Es liegen nur von der Verteidigung beauftragte Stellungnahmen zu Teilaspekten vor, die noch nicht geprüft worden sind.
Genau das ist es was mich an dem Interview von Holderle so stört, mit Erfolg verbreitet er die Ansicht, die Gutachten wären nicht objetiv belegbar, nachvollziehbar und neutral. Seine Taktik geht also auf.
Nur weil man im Moment nicht in der Lage ist, sich persönlich von den Gutachten zu überzeugen, spricht in Wahrheit einfach nichts dafür, dass die Gutachten nicht valide seien. Die Verteidigung hätte nichts davon Gutachten zu präsentieren, die man einfach widerlegen könnte. Die Wissenschaftler hätten nichts davon ihren Ruf aufs Spiel zu setzen. Die neue Vorsitzende wird die Gutachten auch geprüft haben und die Freilassung nicht nur auf das aussagepsychologische Gutachten angeordnet haben, sondern alles ihr zur Verfügung stehende in Betracht gezogen haben.