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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

13.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 10:23
Dass die Handydaten von V Molberting nicht ergeben, hatte auch @AusLeipzig mal als etwas unlogischen Punkt in der Urteilsbegründung herausgestellt :
In Bezugnahme auf Rz. 1268:
Zitat von AusLeipzigAusLeipzig schrieb am 03.06.2025:Das wiederspricht ja den Handydaten, denn laut denen war V ja nicht in Molberting
Mir war dieses Detail entfallen, deshalb wiederhole ich das hier nochmal. Es kann natürlich sein, dass da irgendwie kein Netz/GPS war, als Raffi abgesetzt wurde, aber ansonsten scheint man Verenas Wegstrecke ja gut nachvollziehen, sodass es verwunderlich wäre so eine Lücke, hätte man zumindest zeitlich und technisch prüfen können (oder einfach Raffis Handy auswerten).


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 10:37
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Mir war dieses Detail entfallen, deshalb wiederhole ich das hier nochmal. Es kann natürlich sein, dass da irgendwie kein Netz/GPS war, als Raffi abgesetzt wurde, aber ansonsten scheint man Verenas Wegstrecke ja gut nachvollziehen, sodass es verwunderlich wäre so eine Lücke, hätte man zumindest zeitlich und technisch prüfen können (oder einfach Raffis Handy auswerten).
Ich kenne mich mit Funkzellen nicht aus, weiß aber, daß es da irgendwelche Karten im Netz gibt.
Von Molberting bis Bernhaupten sind es nur 7 km. Kann es vielleicht sein, daß beide Orte durch eine gemeinsame Funkzelle abgedeckt sind?

Weißt Du zufällig die Quelle dafür, daß Raffi angeblich nicht am 03.10.2022 dabei war?
Mir ist das entgangen warum und wieso und welche Rolle dabei Raffis Mutter spielt, die in diesem Zusammenhang schon mehrfach genannt wurde.

Danke.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 10:47
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:... und auch wieder heimgefahren hat nach Molberting (Rz. 1268).
Genau, Raffi wohnt in Molberting, L hat ihn laut eigener Aussage am 3.10. abgeholt und auch wieder zurückgebracht. Da die Handydaten aber zumindest von V lückenlos vorliegen (und da auch noch ein McDonalds-Besuch dazwischen lag, den L ebenso nicht erwähnt hat), kann man ausschließen, dass der Tag so abgelaufen ist wie von L behauptet. Abgesehen davon hat V ja dann am Abend des 3.10. noch jemandem (ich gehe davon aus, es war Raffi) per WA-Nachricht erzählt, dass L Corona hat. L, die angeblich neben ihr im Auto sitzt? Es passt vorn und hinten nicht - und ich persönlich verstehe nicht, wie diese so offensichtlichen Widersprüche einfach ignoriert werden konnten.


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19.06.2025 um 11:13
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Ich kenne mich mit Funkzellen nicht aus, weiß aber, daß es da irgendwelche Karten im Netz gibt.
Es waren hauptsächlich Geodaten, nur einmal ging es um die Funkzelle A in Hohenaschau (Rn. 692).

V hat also am 3.10. abends noch jemanden (Raffi?) angerufen und erwähnt, dass L Corona hat, aber berichtet sonst niemandem, dass sie gerade erfahren hat, dass in Aschau jemand umgebracht wurde. Obwohl sie ja laut L dabei war, als ST es erzählt hat.
Ok, angenommen, sie hat es am 3.10. doch nicht gehört, obwohl sie laut L höchstens 1,5 m entfernt stand - sondern hat es vielleicht erst später erfahren.
Am 5.10. erzählt sie dann in heller Aufregung mehreren Leuten per WA von einem Mord - und als erstes ihrer Schwester L!
Die weiß es aber doch schon seit 2 Tagen und hat V nichts davon erzählt??
Passt wieder alles nicht zusammen.

Es ist alles so offensichtlich falsch zusammenkonstruiert, dass man als Normalmensch nur den Kopf schütteln kann.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 11:35
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Weißt Du zufällig die Quelle dafür, daß Raffi angeblich nicht am 03.10.2022 dabei war?
Mir ist das entgangen warum und wieso und welche Rolle dabei Raffis Mutter spielt, die in diesem Zusammenhang schon mehrfach genannt wurde.
Hier ist die Stelle in @fassbinder1925 s Berichten:
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.02.2024:Verteidiger Dr. Frank erklärt, dass der Beweisantrag wegen Raffis Handy nicht darum geht, dass dieser nicht beim Tischtennis dabei war, sondern er war laut seiner Aussage nur einmal dabei und damals war auch der Sebastian W. anwesend. Das war der, der vor Raffi ausgesagt hat und zu Verena wegen Undankbarkeit für eine Reparatur, den Kontakt reduziert hat. Und dieser wisse durch seine Mutter, dass er nicht am 3. dabei gewesen sein kann.



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19.06.2025 um 15:13
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wenn das das Kriterium für eine gute Zeugenaussage sein soll, dann kann sich jedes Gericht künftig die Auslagen für Zeugen sparen. Denn dann reicht es, wenn ein Zeuge seine Aussage nicht unnötig ausschmückt und „zugibt“, dass er mehr nicht weiß.
Meiner Meinung nach wäre das das Kriterium einer guten Zeugenaussage, zumindest wenn man an einer echten Aufklärung interessiert ist, dass der Zeuge seine Erinnerung so neutral wie möglich schildert und zugibt, wenn er etwas nicht mehr oder nicht mehr genau weiß.

Allerdings muss ich dir zustimmen, dass sich Gerichte die Auslagen für Zeugen häufig sparen könnten. Nicht dass ich die für sehr hoch halte, aber ich denke man könnte sich in der heutigen Zeit, mehr auf objektive Daten und Wissenschaft verlassen, anstatt Zeugenaussagen so stark zu gewichten, obwohl man weiß, dass keine Erinnerung ein realistisches Abbild der Realität ist und eine Aussage nicht ohne unkontrollierbare Einflussfaktoren abgegeben werden kann.
In unserem Fall hätten sich auch sehr viele Ungereimtheiten vermeiden lassen, hätte man die Handydaten für die Tage um den 03.10. von Anfang an ausgewertet und eingeführt.
Zitat von tombarnabytombarnaby schrieb:Ich kenne mich mit Funkzellen nicht aus, weiß aber, daß es da irgendwelche Karten im Netz gibt.
Von Molberting bis Bernhaupten sind es nur 7 km. Kann es vielleicht sein, daß beide Orte durch eine gemeinsame Funkzelle abgedeckt sind?
Wie @XluX auch schon angemerkt hat, wurden nur einmal Funkzellendaten erwähnt (Spoiler
Zitat von XluXXluX schrieb:Es waren hauptsächlich Geodaten, nur einmal ging es um die Funkzelle A in Hohenaschau (Rn. 692).
), denn die Funkzellendaten sind nur eine gewisse Zeit verfügbar und wurden nur für Hohenaschau und Aschau gespeichert. Bei der restlichen Konstruktion war man auf die GPS-Daten von Vs Handy angewiesen, da ST die GPS-Daten-Funktion auf seinem Handy nicht aktiviert hatte. Fraglich ist, warum nicht Ls und Rs GPS-Daten berücksichtigt wurden.
Vor allem wenn die Richterin die GPS-Daten von V dann als Beleg für Ls Aussage anführt.
Aber genau in den von dir angesprochenen Randnummern befinden sich noch weitere Ungereimtheiten, die für mich unerklärlich sind.

So schreibt sie in den Rnr. 1270, dass die Geodaten „tatsächlich“ belegen würden, dass V ST abgeholt hat, siehe:
1270
Dass … dann tatsächlich den S*** T*** uch abgeholt hat, ist durch die Geodaten ihres Handy’s belegt: Am
03.10.2022 um 14:49 Uhr wurden Geodaten in A., … (Wohnanschrift von T***) und in der Funkzelle A.
produziert.
Obwohl L gar nicht behauptet hat, dass ST abgeholt wurde, sondern gemeint hat, dass sie und ihre Schwester R abgeholt hätten. (ST wird im Urteil mit Initialien erwähnt während die anderen Zeugen ‚geschwärzt‘ sind) Siehe:
348
Sie sei mit ihrer Schwester losgefahren, erst hätten sie noch den … abgeholt, seien danach nach Übersee
gefahren. Sie hätten dann so etwa 1-1 1/2 Stunden (bis etwa 17:30/18:00 Uhr) gespielt und danach so
allgemein geratscht.
In Rnr: 1271 wird dann ein nicht existentes Strandbad beschrieben, das „Strandbad Felden“ befindet sich in Bernau am Chiemsee mehr als 10km vom Strandbad Übersee in Übersee entfernt. Allerdings trifft die Beschreibung von L auf das Strandbad Felden zu, während die GPS-Daten in Übersee aufgezeichnet wurden.
1271
Dass die „Gruppe“ anschließend nach Übersee (Strandbad Felden) zum Tischtennisspielen fuhr, ist
objektiviert durch die am 03.10.2022 um 16:22 Uhr dort dokumentierten Geodaten von … Handy.



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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 17:42
@rabunsel
@tombarnaby
@XluX
Um aufgrund der Nachfragen den Zusammenhang zwischen der Annahme, dass Raffi vielleicht nicht am 3.2. Tischtennis spielen war und der "Mutter" noch mal klarzustellen : Es geht dabei wohl nicht um eine Info von Raffis Mutter, dass man da was anderes gemacht habe, sondern Raffi erklärte, das er nur einmal, wo auch ein weiterer Zeuge SW dabei war, Tischtennis spielen war. Dieser SW wiederum schloss für sich aus, dass es am 3.10. gewesen sein kann, weil er über seine Mutter abgeklärt habe, dass sie da woanders waren.

@fassbinder1925 hatte berichtet, @XluX hat die Stelle verlinkt. Insofern schon über ein paar Ecken alles und auch nicht ganz sicher (den SW hat ja sonst wohl keiner erwähnt?)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 19:05
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:vielleicht nicht am 3.2. Tischtennis spielen war
Korrektur: vielleicht nicht am 3.10. Tischtennis spielen war


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

19.06.2025 um 19:38
Noch ein interessanter Punkt, ob es ungewöhnlich war, das der Angeklagte bereit am Montag den 3. Abends von seiner Mutter von dem Todesfall gehört haben will, - wie er mehrfach bei der Polizei sagte und dann auf Vorhalt, es sei frühstens am späten Montagabend bekannt geworden, dass es eine Leiche gab und wer diese war, nicht mehr genau wusste. Dies wurde ja als belastend gewertet. Dazu finde ich diese Angaben zu einem Zeugen (früherer Kumpel des Angeklagten) ganz interessant :
Danach gefragt, wann er selbst vom Mord an der H. in A. erfahren habe, äußerte der Zeuge … dass dies am Nachmittag des 03.10.2022 gewesen sei. Da habe er dies über die WhatsApp Gruppe „A.“ erfahren, in der sei u.a. … und … nicht aber der S. T.
444
Dem Zeugen … wurde daraufhin der Chat aus der WhatsApp Gruppe „A.“ (Bl. 462 d.A.) vorgehalten, er las ihn selbst vor. In diesem heißt es:
… de ham die … h. doad in prien gfunden …
… wie kommt die nach kaltenbach in da prien …
445
Der Zeuge äußert dazu, ja dies sei die Nachricht, da habe er sich mit der Zeit/dem Datum wohl vertan.
446
Es wird festgestellt, dass diese Nachricht vom 04.10.2022, 00:10 Uhr bzw. 00:11 Uhr stammt
Quelle: aufgehobenes Urteil, Rz 443ff

Daraus ergibt sich für mich, dass bereits gegen Mitternacht vom 3. auf den 4.10 (zumindest verstehe ich 04.10.2022, 00.10 Uhr so) in einer größeren WhatsApp Nachbarschafts- oder Freundesgruppe der Tod der H mit Namen diskutiert wurde (obwohl sie erst gegen 22 Uhr offiziell identifiziert wurde und gegen 23 Uhr die Eltern informiert wurden). Angeblich (nach Angaben des Zeugen, wurde das überprüft?) war der Angeklagte nicht in der Gruppe. Wurde geprüft ob seine Mutter drin war, in welchen weiteren Gruppen das so früh geteilt wurde?
Bemerke auch dass dieser Zeuge genauso nachts vom 3. auf den 4. mit nachmittags am 3. verwechselt...

Warum macht sich das Gericht eigentlich zur Belegung des angeblichen Verplapperns/Täterwissens o. Ä. so eine Mühe die Nachrichten der örtlichen Presse aufzulisten, wenn es offenbar solche deutlich früher informierten Chatgruppen gibt?...


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:08
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Es geht dabei wohl nicht um eine Info von Raffis Mutter, dass man da was anderes gemacht habe, sondern Raffi erklärte, das er nur einmal, wo auch ein weiterer Zeuge SW dabei war, Tischtennis spielen war. Dieser SW wiederum schloss für sich aus, dass es am 3.10. gewesen sein kann, weil er über seine Mutter abgeklärt habe, dass sie da woanders waren.
Ich hatte das anders in Erinnerung, aber ich geb dir Recht, es ging wohl um die Mutter von SW, die wusste, dass SW nicht dabei gewesen sein konnte und R erinnerte, dass bei dem einmaligen TT-Spiel, bei dem er dabei war, auch SW dabei war.
Eine andere Quelle konnte ich nicht finden.
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:(den SW hat ja sonst wohl keiner erwähnt?)
Laut @fassbinder1925 (Spoiler
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 01.02.2024:Verteidiger Dr. Frank erklärt, dass der Beweisantrag wegen Raffis Handy nicht darum geht, dass dieser nicht beim Tischtennis dabei war, sondern er war laut seiner Aussage nur einmal dabei und damals war auch der Sebastian W. anwesend. Das war der, der vor Raffi ausgesagt hat und zu Verena wegen Undankbarkeit für eine Reparatur, den Kontakt reduziert hat. Und dieser wisse durch seine Mutter, dass er nicht am 3. dabei gewesen sein kann.
) und dem aufgehobenen Urteil (Spoiler
1269
Wlk gab weiter an, nach seiner Erinnerung einmal (da war er sich aber nicht sicher) beim Tennisspielen
gewesen zu sein, wo T*** mit dabei war. Abweichend vom Vorhalt der Verteidigung war er sich aber auch
nicht sicher, dass bei diesem einen Mal der … ebenfalls dabei war (V… – Ziff. D. II. 14.5. – schloss aus,
dass er am 03.10.2022 mit … und … sowie T*** Tischtennisspielen war).

….

14.5. …
431
Der Zeuge … gab an, am 03.10.2022, nachmittags, nicht beim Tischtennisspielen am Chiemsee dabei
gewesen zu sein. Da sei er sich sicher, da er am 01.10.2022 mit der …einen Streit gehabt habe (sie habe
ihm das Wechseln der Winterreifen nicht vergütet), weshalb er sich aus der Gruppe ausgeklinkt habe.
432
Erst ca. 2 Wochen vor seiner polizeilichen Vernehmung (diese war am 06.12.2022) habe er … wieder
getroffen, die ihm erzählt habe, dass T*** „wegen dem Mord an der H*** in U-Haft sitze“. Da seien auch ihre
Schwester … und die Mutter … dabei gewesen. Er/… habe sowas dem T*** nicht zugetraut.
), ist SW der Zeuge, der seit 01.10. keinen Kontakt mehr zu V hatte, weil die ihm das Reifenwechseln nicht bezahlt hatte.
Mich wundert im Nachhinein, wieso in der Beweisantragsbegründung, dann nur auf dessen Mutter verwiesen wurde, wenn er selbst auch klipp und klar sagte, er könne nicht dabei gewesen sein, da er seit 01.10. bis Mitte/Ende November keinen Kontakt mehr mit V hatte. Mich wundert auch, warum das Gericht nicht einfach nochmal SW befragt hat, ob er wann anders beim TT-Spielen dabei war.


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gestern um 00:17
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Warum macht sich das Gericht eigentlich zur Belegung des angeblichen Verplapperns/Täterwissens o. Ä. so eine Mühe die Nachrichten der örtlichen Presse aufzulisten, wenn es offenbar solche deutlich früher informierten Chatgruppen gibt?...
Ja das hab ich mich auch gefragt, außerdem ist der Dorftratsch, selbst ohne WhatsApp-Gruppe, meiner Erfahrung nach immer schneller als die Zeitung.
Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass sich ST falsch an die Zeit erinnerte, wann ihm das von seiner Mutter erzählt wurde, kann ich nicht verstehen, wieso das in seinem Fall belastend und im Fall des Freundes ganz unbedenklich ist. Ich denke es hat speziell bei diesem Punkt öfter irrtümliche Aussagen bei der Polizei gegeben.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:19
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Warum macht sich das Gericht eigentlich zur Belegung des angeblichen Verplapperns/Täterwissens o. Ä. so eine Mühe die Nachrichten der örtlichen Presse aufzulisten, wenn es offenbar solche deutlich früher informierten Chatgruppen gibt?...
Das ist eine gute Frage. Vor allem hat das Gericht sich diese Mühe an anderer Stelle (wo es um entlastende Indizien ging, z.B. offenbartes Täterwissen) nicht gemacht - bzw. entsprechende Textstellen gekonnt ignoriert. Oder wie soll man folgendes sonst werten?

Indiz für Täterwissen, weil dies bis dato in der Presse nie Thema war:
1148
Dass die Frau bewusstlos geschlagen wurde, damit sie sich nicht wehrt, bzw. es kein Kampfgeschehen gab, war nie Thema in Presseartikeln,
Einer der o.g. Presseartikel (der beweisen soll, dass es zu diesem Zeitpunkt noch nie Thema war):
709
… er soll am 03.10.2022 in den frühen Morgenstunden die Studentin H. hinterrücks angefallen, bewusstlos geschlagen und dann in den reißenden Bach geworfen haben …
Wenn jemand "hinterrrücks" überfallen wird, wird es wohl kein Kampfgeschehen gegeben haben.

Und zum Thema "damit sie sich nicht wehrt": Das Gericht wertet also einen Sachverhalt, den man einfach erfinden kann, als Indiz für Täterwissen, weil dieser Sachverhalt vorher nicht in der Presse stand?! (wie sagte Georg sinngemäß: Sowas kann sich jeder Schwachkopf ausdenken)
Hätte AM behauptet, dass ST in dieser Nacht blaue Socken anhatte, wäre das also auch Täterwissen gewesen, weil es nicht vorher in der Presse stand?

Falls ich es noch nicht oft genug gesagt habe: Bei solchen Zirkelschlüssen fühle ich mich für blöd verkauft.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:35
Ich bin schockiert, dass der S.T. wieder frei ist. (Laut Rosenheim24)


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 13:42
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb:Ich bin schockiert, dass der S.T. wieder frei ist. (Laut Rosenheim24)
Ah eh schon wer mitgekriegt! ST wurde ohne Haftprüfung aus der Haft entlassen!!!

An die Juristen, bedeutet das der dringende Tatverdacht ist weg oder ist der gesamte Tatverdacht jetzt weg, oder kann man das nicht daraus schließen?
Die 1. Jugendkammer des Landgericht Traunsteins hat am Freitag den Haftbefehl gegen Sebastian T. aufgehoben. In ihrem Beschluss bezieht sie sich auf das aussagepsychologische Gutachten des Berliner Psychologen Max Steller. Dieser hatte sich genauer angeschaut, was im ersten Prozess Adrian M. gesagt hatte.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-hanna-woerndl-haft-entlassung-sebastian-t-li.3272064


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gestern um 13:49
Weils so schön ist.
Der Zeuge hatte behauptet, dass ihm Sebastian T. in der Haft gestanden hatte, in den Morgenstunden des 3. Oktober 2022 die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna Wörndl auf ihrem Heimweg durch Aschau ermordet zu haben. Der aussagenpsychologische Sachverständige Steller, der sich alle Unterlagen zum Zeugen Adrian M. angeschaut hatte, kam zum Ergebnis, nicht feststellbar sei, dass M. dieses Geständnis tatsächlich erlebt habe. Laut Steller habe M. eine ausgeprägte Neigung zum Lügen. Da er selbst kurz vor einem Prozess unter der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler stand, die auch das erste Verfahren gegen Sebastian T. geführt hatte, habe er zudem ein Motiv zu einer Falschaussage gehabt. Dieser Einschätzung schließt sich die 1. Jugendkammer an.
...
Yves Georg, einer der beiden Verteidiger von Sebastian T., sagt am Telefon: „Das Gutachten hat ergeben, was die Verteidigung seit der Hauptverhandlung fast schon gebetsmühlenartig gepredigt hat: Die Aussagen des Zeugen M. ist unglaubhaft, vor allem, weil nicht ausgeschlossen werden kann, sondern sogar näher liegt, dass es sich um eine bewusste Falschaussage, also um eine Lüge handelt.“ Daran werde sich auch nichts mehr ändern. Verteidiger Georg sagt: „Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass sich auch aus einer etwaigen künftigen persönlichen aussagepsychologischen Untersuchung nicht ergeben könnte, dass die Aussage doch glaubhaft wäre. Hinter den Befund der Unglaubhaftigkeit kommt man nicht mehr zurück.“
....
So aber stand im Urteil, dass die Aussage von Adrian M. „konstant, widerspruchsfrei und schlüssig“ gewesen sei. Der Psychologe Steller hingegen, sagt Verteidiger Georg, „weist zu Recht darauf hin, dass schon die Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil aus aussagepsychologischer Sicht an schwerwiegenden Defiziten gelitten hat“.
...
Der zweite Prozess soll im September beginnen. Seit Freitag stehen die Chancen gut, dass Sebastian T. dann freigesprochen werden könnte.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-hanna-woerndl-haft-entlassung-sebastian-t-li.3272064


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gestern um 13:55
Mit der im Artikel geschilderten Begründung kann es nur heißen, dass das LG ohne den Haftzeugen keinen dringenden Tatverdacht (= hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit) mehr sieht. Wenn es auch nicht mal mehr einen hinreichenden Tatverdacht sieht (= Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch) könnte es je nach Verfahrensstand sogar die Eröffnung der HV ablehnen oder das Verfahren einstellen.


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gestern um 13:59
Zitat von RitterTrenkRitterTrenk schrieb:Mit der im Artikel geschilderten Begründung kann es nur heißen, dass das LG ohne den Haftzeugen keinen dringenden Tatverdacht (= hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit) mehr sieht. Wenn es auch nicht mal mehr einen hinreichenden Tatverdacht sieht (= Verurteilung wahrscheinlicher als Freispruch) könnte es je nach Verfahrensstand sogar die Eröffnung der HV ablehnen oder das Verfahren einstellen.
Danke für die schnelle Antwort, Rosenheim24 hat den Wortlaut der Pressemeldung veröffentlicht, darin wird auch erläutert, dass nur der dringende Tatverdacht nicht mehr anzunehmen sei.
Komischerweise habe ich keine Pressemitteilung auf der Homepage des Gerichts gefunden.
Die Pressemeldung des LG Traunstein im Wortlaut:

Traunstein/Aschau im Chiemgau – Mit Beschluss vom 20. Juni wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten Sebastian T. vom 18. November 2022 aufgehoben. Nach den Ausführungen der Kammer sei ein dringenden Tatverdacht derzeit nicht mehr anzunehmen.
Aufgrund der Ausführungen des gerichtlich beauftragten forensisch-psychologischen Sachverständigen Dr. Steller sei nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage vorbehaltlich der Erkenntnisse aus der noch durchzuführenden Hauptverhandlung davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle. Die Kammer hat veranlasst, dass der Angeklagte unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen wird. (Pressemeldung Landgericht Traunstein)
Quelle: https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/traunstein-aschau-am-inn-angeklagter-in-mordfall-hanna-aus-u-haft-entlassen-93793961.html



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gestern um 14:08
Zitat von greenmachinegreenmachine schrieb:Ich bin schockiert, dass der S.T. wieder frei ist.
Und ich bin erleichtert, dass der S.T. wieder frei ist.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Der Psychologe Steller hingegen, sagt Verteidiger Georg, „weist zu Recht darauf hin, dass schon die Beweiswürdigung im aufgehobenen Urteil aus aussagepsychologischer Sicht an schwerwiegenden Defiziten gelitten hat“.
Und da ging es nur um die aussagepsychologischen Defizite. Wenn man sich alle Defizite in der Gesamtschau ansieht, reicht "schwerwiegend" eigentlich gar nicht mehr.


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gestern um 14:12
Eine spektakuläre Wendung. Ohne den formalen Fehler (E-Mail von Richterin an Staatsanwalt) wäre das Urteil nicht angetastet worden. Jetzt läuft alles auf einen Freispruch hinaus. Tatsächlich sind die Indizien ohne das Geständnis relativ dünn. Für mich jedoch noch immer ausreichend. Der 2. Prozess wird extrem spannend.


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gestern um 14:25
Zitat von Justitia96Justitia96 schrieb:Eine spektakuläre Wendung. Ohne den formalen Fehler (E-Mail von Richterin an Staatsanwalt) wäre das Urteil nicht angetastet worden.
Das ist zwar in diesem Fall reine Spekulation, aber grundsätzlich gebe ich Dir Recht: Im schlimmsten Fall führt nur ein Formfehler zu einer Aufhebung eines Urteils und ein Angeklagter kann nur so einen Freispruch erreichen.
Hier hat das deutsche Rechtssystem aus meiner Sicht erhebliche Defizite.


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