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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

14.176 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 17:19
Zitat von emzemz schrieb:Mein Wunsch wäre, dass man Hanna die Würde belässt. Die Begründung, es war ein Unfall, sie hatte zwei Promille und musste deshalb womöglich ... das muss doch nicht sein.
Du findest es bereits entwürdigend für die Verstobene zu mutmaßen ob ggf. wegen Alkoholisierung / eines dringenden Bedürfnisses oder beides in Kombination alternativ ein Unfall passiert sein könnte ? Finde ich sehr befremdlich. Warum sollte ein tragischer Unfall ( sofern es so war ) jemanden seiner Würde berauben oder schmälern ?


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 17:27
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Das nehme ich auch so war. Liegt aber daran, dass viele Foristen, die während des ersten Prozesses und noch lange Zeit nach Urteilsverkündung hier sehr breitbeinig aufgetreten sind, von einem korrekten Urteil sprachen, der Revision nur geringe Chancen einräumten und im Falle einer erfolgreichen Revision aufgrund der zahlreichen Indizien keinen Freispruch am Horizont erkennen wollten, sich zurückgezogen haben. Über die Beweggründe für dieses Verhalten kann man natürlich nur spekulieren. Darunter waren jedenfalls viele (angebliche) Juristen. Einer meinte ja sogar noch, dass die Erste Jugendkammer das alte Urteil studieren, für richtig befinden und sich daran orientieren dürfte. Seitdem wurde ein aussagepsychologisches Gutachten über den Hauptbelastungszeugen eingeholt und der Haftbefehl aufgehoben. Es dürfte kein Zufall sein, dass besagter Forist sich seit den neuen Entwicklungen erst gar nicht mehr hier eingeloggt hat.
Da kann man wirklich nur zustimmen. Niedergemacht wurden seinerzeit nur die wenigen verbliebenen "Zweifler", jetzt hat sich der Wind etwas gedreht und man beklagt dies ausgiebig. Kritik am Urteil und den Akteuren kam meist sehr diszipliniert und sachlich verglichen mit dem was einige Foristen seinerzeit an Beleidigungen, Hohn und Spott ertragen mussten.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 17:45
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hat insbesondere Lea R. Polizeischutz? Und falls nein, warum nicht?
Auf welcher Grundlage sollte sie denn jetzt Polizeischutz haben?

Wir wissen zwar nicht, wie ST genau über deren Zeugenaussage denkt, haben aber die Information darüber, was ST in U-Haft über das Aussageverhalten der ursprünglichen Hauptbelastungszeugin V. gesagt hat: nämlich dass er glaubt, dass die Situation für sie ganz schwierig war und er aber nicht versteht, warum sie nicht einfach die Wahrheit gesagt hat.

Das klingt erstmal nicht so, als würde er ihr die Schuld an der Situation geben und / oder Rachetendenzen hegen.

Wir wissen außerdem gar nicht, wie das heutige Verhältnis der zwei Schwestern, deren Mutter und ST ist. Vielleicht haben sie sich von ihm abgewendet, vielleicht haben sie mit dem Urteil und der Prozessführung gehadert, vielleicht hält V. (wie schon nach der Sache mit dem Messer und dem ungewollten Annäherungsversuch) weiter an der Freundschaft fest. Wir wissen es nicht.

Aber ich gehe davon aus, dass eine potentielle Bedrohungslage ausgeschlossen wurde.


Zur medialen Berichterstattung:

Zunächst war die Berichterstattung eigentlich in nahezu allen Medien schon sehr tendenziös. Man erinnere sich nur an die Bild-Artikel, die über die Zustände im Zimmer von "Hannahs Killer" berichteten.

Das hat sich eigentlich erst langsam entzerrt, nachdem Rick das Mandat übernommen hat und mit ihrer Arbeit auch gezielt an die Medien herangetreten ist. Ab da bemühten sich dann einige um eine ausgewogene Berichterstattung.

Der erste Artikel, der wirklich Pro-ST war und den ganzen Prozess in Frage gestellt hat, war meiner Wahrnehmung nach der SZ-Artikel Ende vergangenen Jahres.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 19:18
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Da war einerseits ST, der laut Beamten nervös und blass gewirkt hat und sich alles aus der Nase ziehen lies, er hinterließ damit einen nicht sehr glaubwürdigen Eindruck. Im Gegensatz dazu war V laut der Beamtin gut drauf, redete von sich aus und wirkte sicher und glaubwürdig, was sich im Nachhinein halt als falsch herausstellte. Aber was wäre gewesen, wenn es die Sprachnachrichten und GPS-Daten vom 03.10. nicht gegeben hätte und es gäbe keine Möglichkeit im Prozess diesen Punkt genauer zu hinterfragen? Ich kann mir schon vorstellen, dass sich die Eindrücke der Beamten auch in den Videos widerspiegeln würden und in die Irre führen könnten wenn man die Personen nicht kennt. Ich denke einfach vor Gericht inklusive Kreuzverhör kristallisiert sich einiges besser heraus und man wäre in unserem Fall durch bestimmte Fragen drauf gekommen, dass sich V eigentlich nicht sehr sicher bezüglich des genauen Datums ist.
Das sind alles Kriterien, welche wahrscheinlich die Glaubwürdigkeit nicht bestimmen sondern eher zu den Charaktereigenschaften eines Menschen gehört. Man kennt es doch aus dem Alltag, da gibt es Menschen, welche wie ein Wasserfall reden, andere hingegen sind still und man muss ihnen wirklich alles aus der Nase ziehen.

Ohne Video gehen nur rein die persönlichen Eindrücke der Beamtin ein. Die können von Vorurteilen geprägt sein. Das Gericht hat sich jedenfalls diese Aussagen der Beamtin angehört. Wie weit das dann in die eigenen Vorstellungen einging wissen allenfalls nur die Richter selbst.
Prof. Steller hält von diesen oberflächlichen Untersuchungen laut Podcast nichts, er muss erst umfangreich die Akten studieren, bevor er solche Aussagen bewerten kann.

Beim JVA-Zeugen wird es in erster Linie darum gehen, was konnte er nur vom wirklichen "Täter" wissen, was stimmt mit den vorgefundenen Indizien überein, was hat er aus anderen Quellen erfahren können.
Wenn man das aufgehobene Urteil liest, gibt es nichts, was er ausschließlich vom "wirklichen Täter" wissen konnte. Wenn man diese bekannten Informationen dort weglässt, dann bleiben nur noch nicht überprüfbare Aussagen übrig. Das können daher reinen Spekulationen sein.
Hinzu kommt dann seine allgemein fehlende Glaubwürdigkeit. Er nutzt in hohem Maß das Lügen aus, um sich (auch kriminelle) Vorteile zu verschaffen. Im vorliegenden Verfahren hat er sich erhofft durch diese Aussagen Vorteile für sein Verfahren zu erhalten. Skrupel, dass seine Aussage damit einen Unschuldigen hinter Gitter kommen kann, wird er nicht haben. Er hat selbst zugegeben, dass er den Angeklagten für schuldig hielt.
Berücksichtigt man diese Hintergründe war das Ergebnis von Prof. Steller alles andere als überraschend. Man kann nachvollziehen, dass eine persönliche Befragung an diesem Ergebnis kaum noch etwas ändern wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 19:32
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hinzu kommt, dass die Unfallthese bislang nicht durch objektiv belegte und nachvollziehbare Expertisen von neutralen Gutachtern erhärtet worden ist.
Was ich dazu noch vergessen habe.
Von dir aber auch dem Nebenklagevertreter wurde wieder darauf hingewiesen, dass die Unfallthese nicht ausreichend erhärtet worden wäre und deshalb die vorgeschlagene Angriffsthese anzunehmen sei. Das ist ein Fehlschluss, eine falsche Dichotomie, es gibt nicht zwei sich gegenseitig auschließende Alternativen, deshalb gelingt der Beweis durch Ausschluss einer Alternative nicht.
Natürlich würde der Beweis eines Unfalls ST als Täter auschließen, deshalb macht die Taktik aus Sicht der Verteidigung Sinn, auch wenn es eigentlich nicht deren Aufgabe ist. Was traurig genug ist, dass die das dennoch machen müssen.
Der Ausschluss eines Unfalls kann ST die Tat aber nicht nachweisen, deshalb könnte man ST die Tat nur nachweisen, wenn man sich seitens der Anklage mit der eigenen Angriffstheorie beschäftigen würde. Warum wurde das aber nicht gemacht?
Im Idealfall kann die StA ihre Theorie aufgrund von Indizien und Beweise aufstellen und muss nur die einzelnen Indizien beweisen.
In diesem Fall gibt es für eine Angriffstheorie per se nur sehr wenige Indizien, allerdins
kein einziges das ST konkret mit dem vorgeworfenen Angriff in Verbindung bringen. Die Gutachter haben lediglich die Kopfverletzungen und das Entfernen der Bekleidung einem Fremdverschulden zugeordnet, die Entstehung der Schulterverletzungen konnte schon nicht mehr ausreichend erklärt werden, wurde aber als Treibverletzung ausgeschlossen. Es gibt keine Spuren und keine Zeugen die auf einen Tat, oder einen Tatort schließen lassen. Der Notruf und der Schrei sind sowohl bei einem Unfall als auch bei einem Angriff vorstellbar.
Die Untersuchungsergebnisse sind schlicht nicht in der Lage, die Theorie der StA zu stützen. Im Mindesten müsste erklärbar sein, ob und wie ein Täter das Verletzungsbild verursacht haben kann und wo die entstandenen Spuren hin verschwunden sind und Gutachten dazu eingeholt werden. Damit wäre zwar immer noch nicht untersucht, ob die Ausführung auch für ST möglich gewesen wäre, aber man hätte wenigstens eine Grundlage. Wundert dich wirklich nicht, dass den Umständen, dass wir einerseits extrem aussergewöhnliche Schulterverletzungen, die auch einseitig nur bei extremer Krafteinwirkung beobachtet werden, in Kombination mit einem ungewöhnlich kleinen und leichten Täter, und anderersteits Verletzungen mit erheblicher Blutungsneigung in kombination mit dem Fehlen jeglicher Spuren am "Tatort", keinerlei Beachtung geschenkt wurde?
Mich wundert das und ich vermute, dass die Angriffstheorie einer Untersuchung nicht standhalten würde.


Ein ähnliches Vorgehen seitens der Anklage kann man sich mM nach auch bei dem Karen Read Fall ansehen. Die Anklage hatte versucht darüber hinwegzutäuschen, dass das Verletzungsbild am Opfer und das Beschädigungsbild am Auto nicht zur Tathypothese passt, indem sie sich auf belastende Indizien, die nichts mit der konkreten Vorwurf zu tun haben, konzentrierte, wie den Beziehungsstreit, das "Nachtatverhalten", Alkoholkonsum, das hohe Ansehen des Opfers etc.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hat insbesondere Lea R. Polizeischutz? Und falls nein, warum nicht?
Wie sollte das denn gerechtfertigt werden?
Im Moment haben wir einen jungen Mann, dem bis auf Pornokonsum nichts nachgewiesen wurde, gegen den aber der dringende Tatverdacht aufgehoben wurde. Bisher konnte allerdings festgestellt werden, dass V falsch gegen ihn ausgesagt hat, dass L höchstwahrscheinlich falsch gegen ihn ausgesagt hat, dass AM ihn falsch beschuldigt hat und dass ihm von der Kammer-Aßbichler kein ausreichend faires Verfahren zuteil wurde.


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07.07.2025 um 20:08
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Beim JVA-Zeugen wird es in erster Linie darum gehen, was konnte er nur vom wirklichen "Täter" wissen, was stimmt mit den vorgefundenen Indizien überein, was hat er aus anderen Quellen erfahren können.
Wenn man das aufgehobene Urteil liest, gibt es nichts, was er ausschließlich vom "wirklichen Täter" wissen konnte. Wenn man diese bekannten Informationen dort weglässt, dann bleiben nur noch nicht überprüfbare Aussagen übrig. Das können daher reinen Spekulationen sein.
Hinzu kommt dann seine allgemein fehlende Glaubwürdigkeit. Er nutzt in hohem Maß das Lügen aus, um sich (auch kriminelle) Vorteile zu verschaffen. Im vorliegenden Verfahren hat er sich erhofft durch diese Aussagen Vorteile für sein Verfahren zu erhalten. Skrupel, dass seine Aussage damit einen Unschuldigen hinter Gitter kommen kann, wird er nicht haben. Er hat selbst zugegeben, dass er den Angeklagten für schuldig hielt.
Berücksichtigt man diese Hintergründe war das Ergebnis von Prof. Steller alles andere als überraschend. Man kann nachvollziehen, dass eine persönliche Befragung an diesem Ergebnis kaum noch etwas ändern wird.
Genau. Zusätzlich gibt es meist noch eine Verhaltensanalyse. Da werden Mimik, Körpersprache und Aussageverhalten anhand der Videos genau unter die Lupe genommen.
Anhand minimaler Stressreaktionen können
Experten oft schon eine recht gute Tendenz ableiten, ob der Zeuge gerade die Wahrheit sagt, oder nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Mein Wunsch wäre, dass man Hanna die Würde belässt. Die Begründung, es war ein Unfall, sie hatte zwei Promille und musste deshalb womöglich ... das muss doch nicht sein.
Ich habe in Hannas Alter auch schon stark angetrunken mal irgendwo austreten müssen.
Habe ich jetzt bereits meine Würde unwiederbringlich verloren, oder wäre das erst geschehen, wenn ich dabei verunfallt wäre?


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07.07.2025 um 21:57
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Das sind alles Kriterien, welche wahrscheinlich die Glaubwürdigkeit nicht bestimmen sondern eher zu den Charaktereigenschaften eines Menschen gehört. Man kennt es doch aus dem Alltag, da gibt es Menschen, welche wie ein Wasserfall reden, andere hingegen sind still und man muss ihnen wirklich alles aus der Nase ziehen.
Auch wenn ich dir zustimme, dass diese Kriterien die Glaubwürdigkeit nicht bestimmen sollten, glaube ich dennoch, dass sehr wohl die Gefahr besteht, dass eine Kammer aus psychologische Laien diese Charaktereigenschaften zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung heranziehen könnte. Deshalb denke ich, dass die Befragung vor Gericht und das anschließende Kreuzverhör nicht den Videoaufzeichnungen von der Polizeiverhören weichen sollten. Die Verhöre sollten mM nach dennoch aufgezeichnet werden und bei Bedarf herangezogen werden.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Ohne Video gehen nur rein die persönlichen Eindrücke der Beamtin ein. Die können von Vorurteilen geprägt sein. Das Gericht hat sich jedenfalls diese Aussagen der Beamtin angehört. Wie weit das dann in die eigenen Vorstellungen einging wissen allenfalls nur die Richter selbst.
Da geb ich dir recht, ich würde die Schilderung durch die Polizisten keinesfalls den Videos vorziehen. Wenn es keine Möglichkeit zur Aussage im Prozess inklusive Kreuzverhör gäbe, würde ich jedenfalls das Einbringen des Videos empfehlen.
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Prof. Steller hält von diesen oberflächlichen Untersuchungen laut Podcast nichts, er muss erst umfangreich die Akten studieren, bevor er solche Aussagen bewerten kann.
Da versteh ich nicht ganz worauf du dich beziehst?
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Beim JVA-Zeugen wird es in erster Linie darum gehen, was konnte er nur vom wirklichen "Täter" wissen, was stimmt mit den vorgefundenen Indizien überein, was hat er aus anderen Quellen erfahren können.
Wenn man das aufgehobene Urteil liest, gibt es nichts, was er ausschließlich vom "wirklichen Täter" wissen konnte. Wenn man diese bekannten Informationen dort weglässt, dann bleiben nur noch nicht überprüfbare Aussagen übrig. Das können daher reinen Spekulationen sein.
Hinzu kommt dann seine allgemein fehlende Glaubwürdigkeit. Er nutzt in hohem Maß das Lügen aus, um sich (auch kriminelle) Vorteile zu verschaffen. Im vorliegenden Verfahren hat er sich erhofft durch diese Aussagen Vorteile für sein Verfahren zu erhalten. Skrupel, dass seine Aussage damit einen Unschuldigen hinter Gitter kommen kann, wird er nicht haben. Er hat selbst zugegeben, dass er den Angeklagten für schuldig hielt.
Berücksichtigt man diese Hintergründe war das Ergebnis von Prof. Steller alles andere als überraschend. Man kann nachvollziehen, dass eine persönliche Befragung an diesem Ergebnis kaum noch etwas ändern wird.
Das denke ich eigentlich nicht, er wird sich schon hauptsächlich mit den konkreten Aussagen beschäftigt haben und diese dahingehen analysiert haben, welche Teile davon auf eigenem Erleben basieren und welche Teile davon erfunden sind und wenn warum. Die konkreten Aussagen werden der Kernpunkt seiner Analysen sein und die restlichen Umstände (Lügen-Biografie, Diagnosen, Zeitungsquellen) eher dazu dienen, die Analyse-Ergebnisse zu erklären oder zu untermauern.

Man darf ja tatsächlich nicht davon ausgehen, dass ein „notorischer Lügner“ oder auch ein Borderliner immer lügt, auch dass seine Angaben kein Täterwissen enthalten bedeutet ja nicht, dass sie nicht trotzdem wahr sein könnten.
Wenn aber die Realkennzeichen in den relevanten Abschnitten der Aussagen fehlen, kann man davon ausgehen, dass die Schilderungen nicht auf eigenen Erlebnissen beruhen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 22:19
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Beim JVA-Zeugen wird es in erster Linie darum gehen, was konnte er nur vom wirklichen "Täter" wissen, was stimmt mit den vorgefundenen Indizien überein, was hat er aus anderen Quellen erfahren können.
Wenn man das aufgehobene Urteil liest, gibt es nichts, was er ausschließlich vom "wirklichen Täter" wissen konnte. Wenn man diese bekannten Informationen dort weglässt, dann bleiben nur noch nicht überprüfbare Aussagen übrig. Das können daher reinen Spekulationen sein.
das sehe ich ebenfalls als Kernpunkt.
Der Hintergrund des Knastzeugen mag den Eindruck verstärken, aber ich denke, entscheidend ist eher eine Analyse der Aussage.
Man muss seine Aussage einfach insoweit einteilen in Dinge
a) die zum Zeitpunkt, als die Aussage gemacht wurde, bereits öffentlich bekannt waren
b) die zum Zeitpunkt, als ST mit dem Zeugen gesprochen hat, dem ST bereits von den Ermittlern mitgeteilt wurden
c) die nicht bekannt waren
Relevant kann nur das sein, was unter c) fällt. Und wenn man diese Dinge betrachtet, dann ist eben auffällig, dass dies nur Dinge sind, bei denen der Zeuge sehr vage bleibt oder Dinge, die sich ihrer Natur nach einer Überprüfung entziehen! Fakt ist, dass die Aussage des Knastzeugen keinerlei überprüfbare Elemente enthielt, die nicht bereits vorher bekannt waren.

Es ist immer ein starkes Indiz dafür, dass jemand lügt, wenn überprüfbare und bekannte, somit für Ermittlungen eigentlich irrelevante Dinge von einem Zeugen detailliert ausführlich beschrieben werden, zugleich aber die eigentlich wichtigen Aspekte nur sehr vage und unüberprüfbar beschrieben werden. Lügen ist anstrengend. Gerade ein im Lügen "erfahrener" Mensch ist sich dessen bewusst und wird daher beim Lügen vage bleiben, auf Details verzichten, um sich nicht bei erneuten Befragungen zu widersprechen, wird aber versuchen, dies zu überdecken durch eine Ausführlichkeit in der Schilderung von wahren, aber belanglosen Dingen....
Ich glaube daher, dass der Gutachter bereits aus einer Analyse des Inhalts, schwankender Detailierung der Aussage bereits Schlüsse ziehen konnte!


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

07.07.2025 um 22:44
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Hat insbesondere Lea R. Polizeischutz? Und falls nein, warum nicht?
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Wie sollte das denn gerechtfertigt werden?
Im Moment haben wir einen jungen Mann, dem bis auf Pornokonsum nichts nachgewiesen wurde,
Im Moment haben wir einen jungen Mann, der von einer Strafkammer mit drei hauptamtlichen Richtern und zwei Schöffen wegen Mordes verurteilt worden ist. Das Urteil wurde wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers der Vorsitzenden Richterin aufgehoben, nicht aber, weil der Bundesgerichtshof inhaltlich auf Mängel etwa bei der Beweiswürdigung oder der Strafzumessung erkannt hätte. Will heißen: Das Urteil hätte vermutlich noch heute Bestand, wäre da nicht der fatale Verfahrensfehler mit der daraus abgeleiteten Besorgnis der Befangenheit gegen die Vorsitzende Richterin gewesen.

Es ist eine böswillige Verdrehung der Tatsachen, wenn @rabunsel höhnisch behauptet, gegen Sebastian T. liege nichts Weiteres vor als der nachweisliche Konsum von Pornofilmen.

Immerhin hat er

- im Freundeskreis die Tat gestanden,
- gegenüber Freunden am Tegernsee Täterwissen offenbart
- in der Tatnacht als Jogger zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt, den Mord zu begehen
- über kein Alibi verfügt, das ihn als Täter ausschließt
- ein mögliches Motiv besessen mit einer aus dem überbordenden Konsum gewalttätiger und frauenfeindlicher Pornofilme bestärkten Sehnsucht
nach (erzwungenem) Sex mit einer Frau
- mit einem auffälligen Nachtatverhalten Verdacht erregt (Nichterscheinen bei der Arbeit in den Tagen nach der Tat; ursprüngliche Weigerung, sich als gesuchter Jogger zu outen; Präsentation falscher und teilweise gereinigter Kleidung bei der Polizei; Flucht in exzessiven Alkoholkonsum etc.).

Auch wenn man den JVA-Zeugen AM mal beiseite lässt, dem Prof. Steller per Blitzgutachten als Lügner lebenslänglich verordnet hat, bleibt für mich unter dem Strich eine solche Kette von Indizien, dass ich es für mehr als bedenklich halte, den dringenden Tatverdacht gegen Sebastian T. aufzuheben und Haftentlassung anzuordnen.

Wie gesagt: Es ist nicht zweifelsfrei belegt, dass ST definitiv als Täter ausscheidet. Und solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieser junge Mann den Mord verübt hat, ist doch nach den Gesetzen der Logik die Gefahr einer Wiederholungstat virulent. Und auch die Sorge, dass er -um eine erneute Verurteilung zu vermeiden- missliebige Zeugen unter Druck setzen könnte.

Insofern stellt sich die Frage von Polizeischutz durchaus.

Aber offenbar ist das für die jetzt zuständige Kammer kein Thema. Sie hat wohl nicht die geringsten Zweifel an der Unschuld des Angeklagten - und das Wochen und Monate vor Prozessbeginn. Ganz unbefangen…


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 00:07
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:im Freundeskreis die Tat gestanden,
Mein Gott, es war ein Spaßgeständnis. Wie oft soll man es jetzt noch sagen? Ich kann Dir versichern, kein normal tickender Elternteil würde jemals jemanden, der gerade ernsthaft gestanden hat, eine junge Frau aus sexuellen Motiven getötet zu haben, im Zimmer der Tochter schlafen lassen. Das kann doch niemand ernsthaft glauben?! Und ein "Ja mei, dann war ich's halt" ohne Nachfrage ... ich versteh's nicht, wirklich.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:gegenüber Freunden am Tegernsee Täterwissen offenbart
Das Thema hatten wir schon, ich wiederhole es jetzt nicht mehr. Wenn alles dafür spricht, dass V allein mit ST am Chiemsee war (wie kommst Du auf Tegernsee?), kann man natürlich weiterhin bei bei der absurden Theorie bleiben, dass doch irgendwo Raffi vom Himmel ins Auto gefallen ist.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:in der Tatnacht als Jogger zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt, den Mord zu begehen
Er hatte zeitlich und räumlich die Gelegenheit ... weil man ihm eine extra Runde angedichtet hat. Dann hätten viele andere auch zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:über kein Alibi verfügt, das ihn als Täter ausschließt
Ja, dafür gehört er ins Gefängnis.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:ein mögliches Motiv besessen mit einer aus dem überbordenden Konsum gewalttätiger und frauenfeindlicher Pornofilme bestärkten Sehnsucht
22% haben Gewaltfantasien, Du erinnerst Dich?
"Er hatte ein mögliches Motiv" klingt fast so überzeugend wie das Indiz davor.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:mit einem auffälligen Nachtatverhalten
Erspar ich mir, wurde hier schon alles gesagt.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Wie gesagt: Es ist nicht zweifelsfrei belegt, dass ST definitiv als Täter ausscheidet.
Früher dachte ich immer, man müsste die Schuld beweisen. Mittlerweile bin ich schlauer.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Aber offenbar ist das für die jetzt zuständige Kammer kein Thema. Sie hat wohl nicht die geringsten Zweifel an der Unschuld des Angeklagten - und das Wochen und Monate vor Prozessbeginn. Ganz unbefangen…
Ich zitiere Dich hier mal:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb am 09.05.2025:aber schon jetzt weiß man, dass eine erneute Verurteilung des Angeklagten vorprogrammiert ist.
Du weißt also auch jetzt schon, dass die Richterin nicht die geringsten Zweifel an STs Unschuld hat (und vielleicht sogar ein Freispruch vorprogrammiert ist). Was wirfst Du ihr vor?
Ich finde, es wäre mal wieder eine Diskussion über Rechtsbeugung angebracht.

Aber weißt Du was: Wahrscheinlich ist sie einfach deutlich unvoreingenommener als einige hier, bewertet die Fakten und lässt sich nicht von den eigenen Emotionen leiten. Das hat sie manchen hier tatsächlich voraus.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Will heißen: Das Urteil hätte vermutlich noch heute Bestand,
Es wird nicht richtiger, nur weil man es hundertmal betont.


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gestern um 00:15
Zitat von karajanakarajana schrieb:
Zitat von karajanakarajana schrieb:Genau. Zusätzlich gibt es meist noch eine Verhaltensanalyse. Da werden Mimik, Körpersprache und Aussageverhalten anhand der Videos genau unter die Lupe genommen.
Anhand minimaler Stressreaktionen können
Experten oft schon eine recht gute Tendenz ableiten, ob der Zeuge gerade die Wahrheit sagt, oder nicht.
Prof. Steller nimmt darüber auch in seinem Podcast ab 35:40 Stellung. Er hält davon wenig. Nur wenn man jemanden sehr gut kennt. Sieht man bei demjenigen unbekannte und ungewöhnliche Reaktionen, dann kann man sich fragen, was ist mit ihm los. Warum reagiert er anders. Aber er meint, dass das deutlich überschätzt wird.

https://podcasts.apple.com/de/podcast/die-kunst-der-l%C3%BCge/id1461762141?i=1000438306247
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Auch wenn ich dir zustimme, dass diese Kriterien die Glaubwürdigkeit nicht bestimmen sollten, glaube ich dennoch, dass sehr wohl die Gefahr besteht, dass eine Kammer aus psychologische Laien diese Charaktereigenschaften zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung heranziehen könnte. Deshalb denke ich, dass die Befragung vor Gericht und das anschließende Kreuzverhör nicht den Videoaufzeichnungen von der Polizeiverhören weichen sollten. Die Verhöre sollten mM nach dennoch aufgezeichnet werden und bei Bedarf herangezogen werden.
Diese Gefahr besteht natürlich. Prinzipiell sollte die Befragung durch das Gericht nicht ganz entfallen, man sollte sich aber auch der begrenzten Möglichkeiten bewusst sein.

Hier hat der Angeklagte geschwiegen, was wohl auch Anwälte generell empfehlen. Übrig bleiben dann ohne Videoaufnahmen nur die Aussage der Beamtin. Kann die besser sein als eine Videoaufnahme, z.B. von einem Fachmann analysiert, der wirklich davon etwas versteht? Irgendwo hatte ich gelesen, dass die Richterin während der Plädoyers den Angeklagten genau beobachtet haben soll. Wenn man Prof. Stellers Podcast anhört, kommt man so kaum der Wahrheit näher.

Existieren diese Videos, dann müssen sie so oder so herangezogen werden, wenn es die StA oder die Verteidigung verlangen oder das Gericht es als sinnvoll ansieht.
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das denke ich eigentlich nicht, er wird sich schon hauptsächlich mit den konkreten Aussagen beschäftigt haben und diese dahingehen analysiert haben, welche Teile davon auf eigenem Erleben basieren und welche Teile davon erfunden sind und wenn warum. Die konkreten Aussagen werden der Kernpunkt seiner Analysen sein und die restlichen Umstände (Lügen-Biografie, Diagnosen, Zeitungsquellen) eher dazu dienen, die Analyse-Ergebnisse zu erklären oder zu untermauern.
Ich habe seine Historie ebenfalls nur als Ergänzung gesehen. da habe ich mich wohl zu undeutlich ausgedrückt. Wichtiger ist natürlich die Kleinarbeit vorher, denn auch ein notorischer Lügner kann die Wahrheit sagen. Wenn diese Aufbereitung jedoch zeigt, dass man nichts wirklich Neues von ihm erfährt bzw. es so ist, wie es gerade @bla_bla erörtert hat, dann rundet seine Historie das Bild ab. In so einem Zusammenhang ist auch das Motiv wichtig und das hat er wahrscheinlich selbst zugegeben. Alles zusammen gibt dann schon ein recht klares Bild.
Zitat von bla_blabla_bla schrieb:Es ist immer ein starkes Indiz dafür, dass jemand lügt, wenn überprüfbare und bekannte, somit für Ermittlungen eigentlich irrelevante Dinge von einem Zeugen detailliert ausführlich beschrieben werden, zugleich aber die eigentlich wichtigen Aspekte nur sehr vage und unüberprüfbar beschrieben werden. Lügen ist anstrengend. Gerade ein im Lügen "erfahrener" Mensch ist sich dessen bewusst und wird daher beim Lügen vage bleiben, auf Details verzichten, um sich nicht bei erneuten Befragungen zu widersprechen, wird aber versuchen, dies zu überdecken durch eine Ausführlichkeit in der Schilderung von wahren, aber belanglosen Dingen....
Genau. Diese Tendenz findet man fast 1:1 im schriftlichen Urteil. Nur hatte das Gericht vollkommen falsche Schlüsse daraus gezogen. Als wenn ein notorischer Lügner ständig lügen würde. Genau das ist nicht der Fall, sondern es ist meist so, wie Du es sagst. Mehr noch, Betrüger nutzen gerade eine Mischung von nicht nachprüfbaren Lügen und nachprüfbaren Wahrheiten, so dass sie Vertrauen bei den Opfern erreichen um sie dann auszunehmen.


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gestern um 12:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es erscheint schon frappierend, ein Glaubwürdigkeitsgutachten erstellen zu können, ohne auch nur einmal den Betroffenen gesprochen und dabei erlebt zu haben, wie er reagiert.
Das ist mitnichten frappierend, sondern eher Normalität. Für ein Glaubwürdigkeitsgutachten ist es eben nicht notwendig, dass der Begutachtende den zu Begutachtenden selber verhört. Im Gegenteil. Vielmehr wird bei einem solchen Gutachten die bereits vorliegende Aussage untersucht.


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gestern um 13:20
Offensichtlich sprechen wir jetzt in der dritten Person, mir solls recht sein.

Ich weiß nicht ob es nur mir so geht, aber die Beiträge von @Tiergarten überzeugen mich noch mehr davon, dass ST es nicht gewesen sein kann. Meiner Meinung nach hört man die Anstrengung förmllich heraus, die benötigt wurde, die übrigen "Indizien" als belastend hinzudrehen.
Die Richtigstellung hat eh @XluX dankenswerterweise übernommen, das muss ich nicht zum x. mal wiederholen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist eine böswillige Verdrehung der Tatsachen, wenn @rabunsel höhnisch behauptet, gegen Sebastian T. liege nichts Weiteres vor als der nachweisliche Konsum von Pornofilmen.
Es ist eine böswillige Verdrehung der Tatsachen, wenn @Tiergarten höhnisch behauptet, ich hätte gesagt gegen Sebastian liege nichts Weiteres vor als der nachweisliche Konsum von Pornofilmen. Kennt er/sie den Unterschied zwischen etwas ist nachgewiesen und etwas muss erst nachgewiesen oder interpretiert werden wirklich nicht?
Oder argumentiert @Tiergarten mal wieder mit dem Strohmann-Trugschluss und erfindet selbst was, das er dann schön angreifen kann. Ich frage micht mittlerweile, ob @Tiergarten tatsächlich in meinen Beiträgen so wenig zu beanstanden findet, dass er/sie erst was erfinden muss. Das wäre ja schon fast ein Kompliment?!?
Die jetzt zuständige Kammer kein Thema. Sie hat wohl nicht die geringsten Zweifel an der Unschuld des Angeklagten - und das Wochen und Monate vor Prozessbeginn. Ganz unbefangen…
@Tiergartens Definition von Befangenheit würde mich interessieren? Dass die neue Kammer dem Knastzeugen nicht uneingeschränkt, alles glaubt, sondern einen Experten zur Einschätzung zu Rate zieht, ist also ein Zeichen von Befangenheit ? Während es nicht zu beanstanden war (allerhöchstens hat sie nur den Anschein nicht gewahrt), wenn eine Vorsitzende sich einseitig zu wichtigen Themen austauscht und den Angeklagten wiederholt zu einem Geständnis (nicht zur Aussage) drängen will?

Ist die Definition von @Tiergarten etwa: "Wenn die Kammer etwas macht was mir nicht in den Kram passt, muss sie befangen sein." ?


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gestern um 13:36
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Hier hat der Angeklagte geschwiegen, was wohl auch Anwälte generell empfehlen. Übrig bleiben dann ohne Videoaufnahmen nur die Aussage der Beamtin. Kann die besser sein als eine Videoaufnahme, z.B. von einem Fachmann analysiert, der wirklich davon etwas versteht? Irgendwo hatte ich gelesen, dass die Richterin während der Plädoyers den Angeklagten genau beobachtet haben soll. Wenn man Prof. Stellers Podcast anhört, kommt man so kaum der Wahrheit näher.
Dass bei einer Mordermittlung nicht jede Befragung aufgezeichnet wird, versteh ich auch überhaupt nicht.

Der Irrglaube, dass man das Lügen oder noch besser die Schuld an der "Nasenspitze" erkennt, hält sich hartnäckig. Auch der ein oder andere Journalist hat seine Berichterstattung mit der Interpretation von STs Gesichtsausdrücken ausgeschmückt um den Leser "mitzunehmen".
Aber so weit ich weiß, sieht das Justizsystem den Nachweis der Schuld, durch verräterische Mimik nicht vor.


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gestern um 17:54
Zitat von XluXXluX schrieb:Mein Gott, es war ein Spaßgeständnis. Wie oft soll man es jetzt noch sagen?
Bis der Nachweis für diese wilde These erbracht ist.

Wo und durch wen ist denn festgestellt worden, dass Sebastian T. im Freundeskreis ein „Spassgeständnis“ abgelegt hat? Durch die Polizei? Per Gerichtsbeschluss? Durch einen Gutachter?

Auch Frau R., die Mutter von Verena und Lea, kann den Begriff nicht eingeführt haben. Wenn alles nur ein Scherz gewesen wäre, hätte sie ja überhaupt keinen Anlass gehabt, Sebastian T. dringend zu raten, sich einen Anwalt zu besorgen.
Zitat von XluXXluX schrieb:Wenn alles dafür spricht, dass V allein mit ST am Chiemsee war (wie kommst Du auf Tegernsee?), kann man natürlich weiterhin bei bei der absurden Theorie bleiben, dass doch irgendwo Raffi vom Himmel ins Auto gefallen ist.
Da hast Du mich erwischt. Statt Chiemsee habe ich versehentlich Tegernsee geschrieben. Pardon! Aber Du hast Dich auch vertan - mit der Behauptung, es spreche „alles dafür, dass V allein mit ST am Chiemsee war“.

Dagegen spricht die Aussage von Lea, dass Sebastian T. bei einem Ausflug mit ihr, ihrer Schwester sowie Raffi W. am Chiemsee erklärt habe, in Aschau sei ein junges Mädel umgebracht worden. Das geschah zu einem Zeitpunkt, als der Todesfall noch nicht öffentlich bekannt war - und es sich also um Täterwissen handelte.

Ich habe keine Veranlassung, an der Aussage und der Glaubwürdigkeit von Lea zu zweifeln - eher schon an der von anderen Beteiligten wie insbesondere Raffi.
Zitat von XluXXluX schrieb:22% haben Gewaltfantasien, Du erinnerst Dich?
"Er hatte ein mögliches Motiv" klingt fast so überzeugend wie das Indiz davor.
Mit diesem „Argument“ zielte @XluX darauf ab, meinen Hinweis zu entkräften, dass ein mögliches Motiv für die Attacke auf Hanna aus dem überbordenden Konsum gewalttätiger und frauenfeindlicher Pornofilme durch Sebastian T. und dem Wunsch nach (erzwungenem) Sex mit einer Frau bestanden haben könnte.

Offenbar will @XluX damit sagen, dass ein sexuelles Motiv schon deswegen ausscheide, weil Gewaltphantasien heutzutage weit verbreitet seien (22 %) und diese sich ja nicht in einer entsprechenden Zahl von Vergewaltigungen und Morden niederschlügen.

Der extreme Konsum gewaltverherrlichender und Frauen erniedrigender Pornos durch ST im Zeitraum vor der Tat - also völlig harmlos und unbedenklich? Das hatte selbst @XluX kürzlich noch differenzierter betrachtet:
Zitat von XluXXluX schrieb am 09.05.2025:Mir geht's hier nicht darum, Leute davon zu überzeugen, dass STs Pornokonsum unauffällig war. Das hat zwar ein Gutachter so festgestellt, aber ich kann, wenn ich mich in die andere Seite reinversetze, einigermaßen nachvollziehen, dass es einem auffällig vorkommen kann. Und dazu gibt es zumindest einigermaßen objektive Daten.
Auch an manch anderer Stelle verstehe ich die Argumentation.
Mir geht's auch nicht darum, jemanden von STs Unschuld zu überzeugen.
Ach nein? Und warum dann die abstruse Ablehnung meiner nüchternen Feststellung, dass ST zeitlich und räumlich die Gelegenheit hatte, die Tat zu verüben?
Zitat von XluXXluX schrieb:Er hatte zeitlich und räumlich die Gelegenheit ... weil man ihm eine extra Runde angedichtet hat. Dann hätten viele andere auch zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt.
Es ist keine Annahme, sondern Fakt, dass ST zeitlich und räumlich die Gelegenheit zur Tatausübung (übrigens ein gängiges Kriterium bei Ermittlungen in jedem Mordfall) gehabt hat.

Aufgrund von Sichtungen während seines nächtlichen Jogginglaufs sowie einer Nachstellung
der Laufstrecke durch Polizisten konnte zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass es Sebastian T. in der Nacht zum 3. Oktober 2022 möglich war, zum Tatzeitpunkt (ab ca. 2.30 Uhr) am mutmaßlichen Tatort (Brückl) zu sein und nach der Tat so rechtzeitig wieder nach Hause zu kommen, dass er dort (ab ca. 2.40 Uhr) ein Videospiel starten konnte.

Dem widerspricht nicht, dass keiner ST direkt am Tatort gesehen hat. Wenn sich von 2.30 Uhr bis 2.40 Uhr niemand in diesem Bereich aufgehalten hat, wie kann er dann etwas wahrnehmen?

Im Übrigen, was die Bemerkung von @XluX anbelangt, „dann hätten viele andere auch zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt“: Wer denn?
Kennst Du Leute, die in der Nacht kurz vor und kurz nach 2.35 Uhr im Tatortbereich unterwegs waren - vielleicht sogar auch als Jogger mit Stirnlampe?

Die Polizei hat jedenfalls trotz enorm umfangreicher Ermittlungen niemanden ausfindig machen können - außer Sebastian T.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 17:55
https://www.merkur.de/bayern/ist-frei-wende-im-mordfall-hanna-aus-aschau-sebastian-93794389.html
22.06.2025, 07:06 Uhr
– und seit gestern sind die Chancen, dass Sebastian T. dann freigesprochen wird, noch größer geworden. Der 23-Jährige wurde am Freitagmittag (20. Juni) aus der Justizvollzugsanstalt entlassen. Ohne Auflagen.
Seit zwei Wochen ist ST nun in Freiheit. Da stellt sich die Frage, was treibt er so den ganzen Tag? Setzt er seine Ausbildung fort, trainiert er für den Marathon?

Interessant finde ich, dass er keine Auflagen hat. Also keine Kaution, keine regelmäßigen Meldungen bei der Polizei, keine Kontaktverbote zu Zeugen usw.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 18:24
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Dagegen spricht die Aussage von Lea, dass Sebastian T. bei einem Ausflug mit ihr, ihrer Schwester sowie Raffi W. am Chiemsee erklärt habe, in Aschau sei ein junges Mädel umgebracht worden. Das geschah zu einem Zeitpunkt, als der Todesfall noch nicht öffentlich bekannt war - und es sich also um Täterwissen handelte.
Also dieser Zirkelschluss toppt glaube ich alles bisher Dagewesene.

Du argumentierst ernsthaft, dass L und R am 3.10. dabei gewesen sein müssen, weil sie ja dabei waren? Und der 3.10. war es auch sicher, weil zu dem Zeitpunkt der Todesfall noch nicht bekannt war?

Ehrlich gesagt bin ich zu doof, das noch zu verstehen.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:01
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Bis der Nachweis für diese wilde These erbracht ist.

Wo und durch wen ist denn festgestellt worden, dass Sebastian T. im Freundeskreis ein „Spassgeständnis“ abgelegt hat? Durch die Polizei? Per Gerichtsbeschluss? Durch einen Gutachter?

Auch Frau R., die Mutter von Verena und Lea, kann den Begriff nicht eingeführt haben. Wenn alles nur ein Scherz gewesen wäre, hätte sie ja überhaupt keinen Anlass gehabt, Sebastian T. dringend zu raten, sich einen Anwalt zu besorgen.
Wobei man generell sagen muss, dass dieser Abend (17.11.) und der Gesprächsverlauf bzw. der Kontext der Aussage verblüffend unklar geblieben ist. Man müsste eigentlich meinen, dass es klare und eindeutige Aussagen darüber gibt,
- ob ST das gesagt hat bzw. welche Formulierungen,
- was der Kontext war,
- und was ST sonst noch weiter gesagt hat.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was nach der Aussage passiert sein soll. Wäre ich Gast gewesen, hätte ich bei ST nachgefragt: "Ersthaft?" "Was hast du gemacht?" "Warum hast du das gemacht?"
Und warum lässt die Mutter von Verena und Lea den ST überhaupt übernachten?

Darüber hinaus gibt es auch Zeugen, die anderes geschildert haben:
467
Noch recht zu Beginn des Treffens (Anfang bis Mitte) habe S. T. dann gesagt, – es sei um das Thema „H.“ gegangen und darum, dass S. und … als Zeugen vernommen worden seien -: „Ich bin der Mörder von A.!“. T. habe auch noch etwa sinngemäß gesagt, „er sage jetzt, dass er es war, weil er keinen Bock mehr auf diesen ganzen Druck hat, der auf ihm lastet“.
468
Er/… persönlich habe den Eindruck gehabt, dass dieser Druck ein eigener, von T. selbst ausgehender Druck gewesen sei.
469
Er/… habe diese Aussage aber deshalb nicht so ernst genommen, weil er sowas dem S. T. nicht zugetraut habe. Die … (Mutter der … und … habe sinngemäß mit dem Hinweis reagiert, S. solle sich einen Anwalt nehmen.
Zumindest für diesen Zeugen wirkte es so, dass ST unter Druck war und deshalb gesagt habe, er sei der Mörder von A.

Fakt ist jedenfalls auch, dass Verena sich in ihrer Vernehmung vom 17.11. sehr unter Druck gesetzt fühlte. Ich zitiere mal ihre ganzen WhatsApp-Nachrichten:
*17.11.2022, 13:38 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Also ich bin jetzt fertig … und die haben jetzt ausgefragt … wegen allem … und dann … T[cenzura] … der T. ist einfach Tatverdächtiger … die meinen halt echt … die meinen halt wirklich der T. hätte das Mädl umgebracht. Ich hab halt denen jetzt gerade so alles gesagt und … ich bin richtig erschrocken … ich hab jetzt alles gesagt soweit … und jetzt haben die noch von mir Bilder machen müssen … wie sie man das in Amerika kennt … dieses Seitenbild, Vorderbild … so als Straftäter so … und … die haben jetzt auch gesagt, es kann passieren, dass wir mal für 2, 3 Tage im U-Haft müssen … weil … wir die Tatverdächtigen sind … ach Gott … ich hab ich mag nicht … und … die haben gesagt ich mir … die haben gesagt … ich soll mir einen Anwalt holen … Ich darf auch jederzeit anrufen und mir einen Anwalt besorgen … Und der T. braucht unbedingt einen Anwalt, weil er … weil er beschuldigt ist … als Täter, oh Gott.

* 17.11.2022, 13:40 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und … ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T. ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T. habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä? … Und die haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der T. müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger. Und … die denken halt echt, ich und der … hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls umzubringen, vor allem der T. Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T. sie umgebracht hätte

* 17.11.2022, 13:43 Uhr, WhatsApp Sprachachricht von … an …
„Mir ist gerade aufgefallen, Ich habe der Polizei gerade einen Schmarm erzählt, weil ich hab nicht mehr genau gewusst, welches Datum das war. Glaubst, ich merke mir das? Es war, ich hab nämlich gerade nachgeschaut, es war nicht am 3. wo wir uns getroffen haben, sondern am 5 … Oh Mann, jetzt hol ich mich noch mehr in die Scheiße. Warum werde denn ich da jetzt mit reingezogen? Ich hab nicht mal was damit zu tun. Ich kenne dieses Weib nicht einmal. … Jetzt muss ich auch noch wahrscheinlich in U-Haft, nur weil die denken, dass ich mit dem T. das Mädchen umgebracht hätte, nur weil er mich angegeben hat. Jetzt muss ich mir einen Anwalt holen dafür. Mama … ich hab noch nie einen Anwalt gehabt und ich möchte auch nicht in U-Haft gehen … Mann.
Offensichtlich wurde Verena in ihrer Vernehmung vom 17.11.2022 in die Mangel genommen. Anders kann man sich diese hysterischen und verängstigten Aussagen nicht erklären. Sie wurde als Zeugin geladen und hat den Eindruck, in der U-Haft zu landen.

Die Mutter zieht übigens auch in Betracht, notfalls einen Anwalt zu holen:
* 17.11.2022, 14:00 Uhr, WhatsApp Sprachnachricht von … (Mutter) an …

„Nein, jetzt pass auf, Jetzt beruhigst du dich mal bitte wieder, du musst nicht in U-Haft, das kann ja nicht sein, das kann ja nicht sein, dass die dich da gleich reinhauen. Also dann bin ich da und dann nehmen wir uns einen Anwalt, weil das kann nicht dein Scheiß Ernst sein, dass du jetzt dafür einhockst … nur weil du mit dem T. unterwegs warst. Und das mit dem äh mit dem Datum, des, falls die dich anreden, geh, fahr irgendwann noch mal rein und ändert des, sag, dass du dich da vertan hast. Ich weiß es ja auch nicht und du weißt es ja auch nicht mehr so genau, entschuldige mal, wer kann denn ahnen, dass du verdächtig wirst, mit dem T. die Frau umzubringen? …
Nach diesen Nachrichten steht für mich fest, dass spätestens seit dem 17.11. der Druck auf Verena sehr hoch war und der auf Sebastian dürfte enorm gewesen sein. Ich halte es für vorstellbar, dass Verena diese Panik an dem Abend verbreitet hat. So eine Information dürfe ST (egal ob unschuldig oder schuldig) schon aufwühlen. Insofern kann ich mir auch vorstellen, dass dieses "Ja ich wars" aus einem Fatalismus kam, weil der Druck angestiegen ist. Ich betone, dass ich diese Interpretation nicht für erwiesen halte, aber nach meinem Wissen ist sie nicht widerlegt. Wir haben schlicht keine Information, wie genau der Abend abgelaufen ist, was gesagt wurde, was der Kontext war, was danach passiert ist.

Quellen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-26699


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 20:48
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Im Übrigen, was die Bemerkung von @XluX anbelangt, „dann hätten viele andere auch zeitlich und räumlich die Gelegenheit gehabt“: Wer denn?
Kurz zuvor hast du geschrieben:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Es ist keine Annahme, sondern Fakt, dass ST zeitlich und räumlich die Gelegenheit zur Tatausübung (übrigens ein gängiges Kriterium bei Ermittlungen in jedem Mordfall) gehabt hat.
(...)
Dem widerspricht nicht, dass keiner ST direkt am Tatort gesehen hat. Wenn sich von 2.30 Uhr bis 2.40 Uhr niemand in diesem Bereich aufgehalten hat, wie kann er dann etwas wahrnehmen?
Was natürlich auch für einen unbekannten Täter (so es denn so einen gegeben haben sollte) gelten würde.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

gestern um 21:08
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Offenbar will @XluX damit sagen, dass ein sexuelles Motiv schon deswegen ausscheide, weil Gewaltphantasien heutzutage weit verbreitet seien (22 %) und diese sich ja nicht in einer entsprechenden Zahl von Vergewaltigungen und Morden niederschlügen.
Nein, ich will sagen, was da steht:
22% haben Gewaltfantasien, Du erinnerst Dich?
"Er hatte ein mögliches Motiv" klingt fast so überzeugend wie das Indiz davor.
Für Dich nochmal erklärt:

22% haben Gewaltfantasien. Daraus kann man aber keine Schlüsse auf ein mögliches Motiv ziehen.

Du drehst es einfach um und machst daraus:

Ein sexuelles Motiv scheidet schon deshalb aus, weil 22% dieselben Fantasien haben.

Man kann aber nicht einfach Umkehrschlüsse ziehen und behaupten, das ist dasselbe.

Hier genauso:
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Der extreme Konsum gewaltverherrlichender und Frauen erniedrigender Pornos durch ST im Zeitraum vor der Tat - also völlig harmlos und unbedenklich? Das hatte selbst @XluX kürzlich noch differenzierter betrachtet:
Ich habe mich nirgends persönlich dazu geäußert, wie ich den Pornokonsum einschätze, aber "völlig harmlos und unbedenklich" ist mal wieder eine Deiner Erfindungen.

Der Experte hat gesagt, dass er ihn unauffällig findet. Ich habe gesagt, dass ich verstehen kann, wenn manche ihn auffällig finden.
Aber nochmal: Daraus kann man keine Schlüsse auf ein mögliches Motiv ziehen.
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Kennst Du Leute, die in der Nacht kurz vor und kurz nach 2.35 Uhr im Tatortbereich unterwegs waren - vielleicht sogar auch als Jogger mit Stirnlampe?
Er war nicht im Tatortbereich unterwegs. Er wurde genausowenig dort gesehen wie vielleicht der Gast im Burghotel (der übrigens auch die Gelegenheit gehabt hätte) oder der unbekannte Dritte.
Aber stimmt, die hatten ja alle keine Stirnlampe an, deshalb können sie es nicht gewesen sein *Ironieoff*.

Dass es nicht mal einen nachgewiesenen Tatortbereich gibt, spar ich mir.


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