Tiergarten schrieb:Im Raum steht weiterhin, das die drei bisherigen vom Landgericht Traunstein beauftragten Gutachter zu der übereinstimmenden Schlussfolgerung gelangt sind, dass die spezifischen Verletzungen von Hanna W. nicht durch Treiben im Wasser nach einem Sturz entstanden sein können. Vielmehr seien sie auf menschliche Einwirkung zurückzuführen.
Nein, so kann man es nicht bezeichen. Es war keine "übereinstimmende" Flussfolgerung.
Im diesem Fall darf man nicht vergessen, keiner der Gutachter allein hatte die notwendigen Expertise. Sie waren voneinander abhängig. Das war im Badewannenunfall anders, da glaubten 2 Gutachter unabhängig voneinander das beurteilen zu können, beide hatten sich geirrt
Folgende grobe Aufgabenteilung lag vor:
- Mützel hatte die Kopfwunden untersucht
- Adamec die Schulterverletzungen.
- Der Hydromechaniker den Flusslauf.
Der Hydromechaniker ist mit dem Ergebnis von Adamec und Mützel hergegangen, und hat in der Prien nach entsprechenden Ursachen gesucht. Der Hydromechaniker wird sich nur eine kurze Zeit mit der Sache beschäftigt haben. Er hat sicher in dieser Zeit auch anderes zu tun. Ich schätze, dass er sich vielleicht nur 3 Tage nehmen konnte. Viel mehr wird es nicht gewesen sein. Dass er dabei etwas übersieht ist sehr wahrscheinlich. In dieser Zeit kann man die 10 km der Prien nur sehr oberflächlich untersuchen, etwas anderes ist nicht machbar.
Ein Teil der Familie des Angeklagten hat dieses Mangel versucht zu kompensieren und ist vielleicht fündig geworden: Das Schütz ist ein Kandidat für die Kopfverletzungen.
Wenn das Schütz soweit geschlossen war, dass der Körper nicht durchpasste, dann musste das Opfer dagegen stoßen, wenn das Opfer auf der westlichen Seite der Prien dort hingetrieben ist.
Ich kann mir vorstellen, dass der Gutachter nicht wusste, dass dieses Schütz bei Hochwasser nur einen relativ kleinen Spalt geöffnet war. Als er es untersucht hatte, war es wahrscheinlich offen. Und unter dieser Bedingung wäre das Opfer dann natürlich in dem Rechen dieses Kraftwerkes hängen geblieben. Ich habe noch entsprechendes in Fassbinders Prozessbericht in Erinnerung. Er hatte aus meiner Erinnerung angenommen, dass ohne Berührung des Schützes das Opfer die Treppen herunter getrieben ist. Wenn die Theorie der Verteidigung stimmt wird das zwar erfolgt sein. Vorher ist das Opfer jedoch gegen das Schütz (mehrfach) gestoßen.
Bei den Schulterdachverletzungen war der Hydromechaniker von der Adamecs Theorie abhängig.
Hier bedeutet 3 Gutachter etwa nicht, dass das Ergebnis dreifach gesichert ist. Ganz im Gegenteil, durch die gegenseitige Abhängigkeiten ist die Fehlerrate höher als die eines einzelnen Gutachters!
Zusätzlich kann es in so einer Konstellation auch Schwierigkeiten in der Weitergabe der Information geben. Es kann sein, dass für Frau Mützel die Form der Wunden nicht wichtig waren. Das wären sie für einen Hydromechaniker gewesen. Bei einem 120°-Winkel bei 4! Wunden hätte es bei dem Hydromechaniker sicher auch geklingelt. Weder Frau Mützel noch Herr Adamec waren während der Befragung des Hydromechanikers dabei. Das wäre in der damaligen Verhandlung der letzte Moment gewesen, diese Kommunikationsschwierigkeiten zu verringern. Aber diese Chance wurde verpasst.