Grillage schrieb:Und ich bin erstaunt, mit wie wenig Leistung Du zu erstaunen bist.
Es beruhigt mich, dass Du mir insgesamt mehr zutraust, als nur auf ChatGPT zu vertrauen (das ich übrigens zum ersten Mal privat verwendet habe, insofern trifft Deine Theorie hinsichtlich der früheren Fragenfütterung hier nicht zu).
Die Keyfacts waren auch gar nicht so offensichtlich falsch, weil ich ja nur nach Schuld/Unschuld und Indizienlage gefragt habe, nicht nach der eigentlichen Straftat oder nach Gründen für die Verurteilung.
Aber ich bin davon ausgegangen, dass niemand ernsthaft glaubt, dass ich das Ganze besonders ernst nehme. Aber gut, wenn wir schon dabei sind ...
XluX schrieb:Ich war nur erstaunt, wie differenziert die KI die Problematik und auch Komplexität in nur 5 sec zusammengefasst hat.
Das hat mich insofern erstaunt, als es in diesem Thread vielen Beteiligten auch nach 670 Seiten und 2,5 Jahren nicht gelungen ist, den Fall auch mal etwas differenzierter zu betrachten. Obwohl es mittlerweile von vielen Seiten (und das sind nicht nur Laien) Kritik am Verfahren oder am Urteil selbst gibt.
Im Klartext: Es kann doch eigentlich niemand mehr ernsthaft der Meinung sein, dass die komplette Indizienlage eindeutig ist bzw. eindeutig für STs Schuld spricht.
Aus meiner Sicht läuft das Ganze auf den nächsten großen Justizskandal hinaus.
Mir geht's hier nicht darum, Leute davon zu überzeugen, dass STs Pornokonsum unauffällig war. Das hat zwar ein Gutachter so festgestellt, aber ich kann, wenn ich mich in die andere Seite reinversetze, einigermaßen nachvollziehen, dass es einem auffällig vorkommen kann. Und dazu gibt es zumindest einigermaßen objektive Daten.
Auch an manch anderer Stelle verstehe ich die Argumentation.
Mir geht's auch nicht darum, jemanden von STs Unschuld zu überzeugen.
Mir geht es vor allem (immer noch) darum, auf die vielen Ungereimtheiten hinzuweisen, die man als normal denkender Mensch eigentlich so nicht stehenlassen kann.
Ich verstehe, dass in einem Indizienprozess der Tatablauf zu einem gewissen Teil auf Annahmen beruhen muss.
Ich verstehe auch, dass man manches konstruieren muss, um überhaupt eine Chance zu haben, jemanden zu verurteilen.
Und ich verstehe, dass man auf Gutachteraussagen vertrauen will und auch vertrauen muss, insbesondere, wenn man selbst kein Mediziner oder Experte ist - auch wenn die Gutachteraussagen teilweise durch Literatur widerlegt werden können oder gar keine Erfahrungswerte dazu existieren. Ich kann aber nicht erwarten, dass eine Richterin selbst nochmal nachliest, dafür sind Gutachter da.
Was ich aber nicht verstehe, ist das ganze Thema Täterwissen. Ich habe noch nie irgendwo so eine absurde Argumentation für "Täterwissen" und gleichzeitig für den Beweis der Glaubhaftigkeit von AM gelesen. Und genau hier verstehe ich auch nicht mehr, warum diese Argumentation trotzdem viele hier (auch Juristen) für logisch halten.
fassbinder1925 schrieb am 20.03.2024:Auch eine andere Stelle empfindet das Gericht als pikant. So hat er auf Nachfrage, ob er denn eine Idee habe was mit Hanna passiert ist, vermutet es könne ihr jemand „eins drüber gehauen“ haben. Ob er eine Ahnung hätte mit was? Der Angeklagte gab einen Stein an.
„Das kann nur der Täter wissen! Ein Ahnungsloser hätte gesagt, er weiß nicht was passiert ist. Und schon gar nicht hätte er eine passende Tatwaffe benennen können zu dem Zeitpunkt. Es hätte genauso gut eine Eisenstange gewesen sein können.“
"Es hätte genauso gut eine Eisenstange gewesen sein können!" (die vielleicht sogar besser gepasst hätte aufgrund des gleichförmigen Verletzungsbilds). Wer sagt denn, dass es keine war? Keiner weiß, woher die Verletzungen kommen, aber es wird mit unbewiesenem Nichtwissen argumentiert und das als Täterwissen dargestellt?!
Hatte Karajana auch Täterwissen, als sie am 15.10. (!) das hier geschrieben hat:
karajana schrieb am 15.10.2022:Ich verstehe aber nicht ganz wieso man einen Erstickungstod vermutet, wenn doch an der Leiche schwere Kopfverletzungen festgestellt worden sind.
Ich würde als Tatwaffe einen Stein vermuten.
Genauso der Passus mit dem Bewusstlos-Schlagen, "damit sie sich nicht wehren kann" - ohne Tötungsabsicht. Und dass das auch die rechtsmedizinischen Untersuchungen bestätigt haben. Wie kann man denn rechtsmedizinisch beweisen, dass der TV sein Opfer nicht töten wollte??? Und wie blödsinnig ist diese Argumentation, wenn es überhaupt keinen einzigen anderen Grund gibt, warum man jemanden bewusstlos schlagen sollte?
Und dann noch die anderen, angeblichen "Täterwissen"-Aussagen gegenüber AM, die man damals schon in diversen Zeitungen nachlesen konnte.
Ich erwarte, dass sich ein Gericht zumindest bemüht, die Argumentationskette einigermaßen schlüssig erscheinen zu lassen, wenn man schon Dinge konstruieren muss, weil keine objektiven Beweise vorhanden sind.
Hier in diesem Thread lese ich ständig wirklich gut ausformulierte Texte. Insofern muss ich davon ausgehen, dass dahinter (wenn sie nicht ChatGPT verwenden ;-) entsprechend kluge Köpfe sitzen. Aber warum fällt es dann nicht auf, dass o.g. Logik zum Täterwissen völlig verquer und absolut absurd ist?
Ich persönlich bewundere Frau Rick dafür, dass sie im Gerichtssaal die Contenance gewahrt hat (ich hätte es spätestens bei der Täterwissen-Argumentation nicht mehr geschafft). Und dass sie auch die ganzen Sticheleien der Vorsitzenden rel. stoisch über sich hat ergehen lassen.