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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

18.586 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 11:06
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt ist ein verfahrensrechtlich logischer Schritt.

Das Ermittlungsverfahren gegen T. war mit dessen Freispruch ja gegenstandslos geworden. Das zweite Urteil hat zwar die Schuld des T. geklärt, aber nicht den Fall Hanna W. Hier besteht weiter ein Anfangsverdacht für ein Verbrechen, weil die Gutachten aus dem ersten Strafverfahren dies angenommen hatten.

Selbst wenn die Gutachten der Verteidigung aus dem zweiten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft vorliegen, sind damit die ersten Gutachten vielleicht geschwächt oder erschüttert, aber nicht als überholt vom Platze gefegt worden. Insofern bedarf es für weitere Ermittlungen einer Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens.

Ich finde das schlüssig. An Stelle der Staatsanwaltschaft würde ich nun weitere, eigene Gutachten einholen. Die der Verteidigung dürften für die Ermittler nicht ausschlaggebend sein, weil sie ursprünglich den Zweck hatten, T. zu entlasten. Und wie jeder weiß: "Wess' Brot ich fress' dess' Lied ich sing."

Neuen Gutachtern dürfte also kein bestimmtes "Lied" vorgegeben werden, sondern sie sollten - mit allen Vorerkenntnissen - ergebnisoffen neu beurteilen, was in jener Oktobernacht mit Hanna W. geschehen ist.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:05
Zitat von XluXXluX schrieb:Und schon fragt man sich wieder, ob die sog. Journalisten vom OVB absichtlich Unwahrheiten verbreiten oder nur zu blöd waren, den zweiten Prozess zu verstehen. Ich weiß nicht, was schlimmer ist.
Das erscheint mir kein Versehen aus Unverständnis, wenn man an einen derartigen Satz als fettgedruckten Schlusssatz positioniert.

Genausowenig glaube ich bei den anderen "unsauberen Formulierungen" an ein Vershen.

Ich glaube nicht an "offizielle Ermittlungen gegen Unbekannt", der Fall konnte nach dem Freispruch nur nicht als abgeschlossen zu den Akten gelegt werden und da gegen ST nicht mehr ermittelt werden darf, wurden die Ermittlungen schlicht "umbenannt", aber nicht wieder aufgenommen. Laut dem Oberstaatsanwalt wird seitens der Behörden nichts zur Aufklärung unternommen, ausser es ergeben sich irgendwie neue Ansätze. Es wird wohl aber nicht aktiv nach neuen Ansätzen gesucht werden.
Die Verteidigung geht auf Grundlage mehrerer Gutachten von einem Unfall aus. Die Staatsanwaltschaft nimmt weiter ein Gewaltverbrechen an. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen unbekannt eingeleitet. Ergeben sich neue Ansätze, werde man denen nachgehen. Der Fall Hanna wird noch nicht zu den Akten gelegt.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/aschau-hannas-tod-bleibt-ein-mordfall-eiskeller-traunstein-94222618.html
Nach verschiedenen Gutachten sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“.
Quelle: https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/eiskeller-fall-hanna-tot-sebastian-freigesprochen-staatsanwaltschaft-ermittelt-jetzt-offiziell-gegen-unbekannt-94224126.html

Das Zustandekommen dieses Satzes ist auch höchst fragwürdig, in der ursprünglichen Quelle, ist von Gutachten der Verteidigung die Rede.
Kurzerhand wurden der Staatsanwaltschaft "verschiedene Gutschaten" zugerechnet. Faktisch nicht ganz falsch, wenn man auf die Gutachten aus dem ersten Prozess abstellt und unter den Tisch fallen lässt, dass diese teiweise widerlegt wurden, einige Gutachter nicht bereit waren ihre eigenen Gutachten erneut zu verteidigen, es Absprachen zwischen Vorsitzender und Gutachter gab und gewisse Umstände in den Gutachten nicht bekannt waren. Suggerieren soll eine derartige Formulierung aber, dass es aktuelle Gutachten gibt, die natürlich auch neue Erkenntnisse mitberücksichtigen, dafür gibt es aber keinerlei Anhalstpunkte in der ursprünglichen Quelle.
Es gebe „derzeit keine Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen am Ermittlungsverfahren beteiligte Personen“, hieß es auf Anfrage der dpa. dpa
Quelle: https://www.rosenheim24.de/bayern/nach-freispruch-im-fall-hanna-ermittlungen-gegen-unbekannt-zr-94224031.html

Man muss ja froh sein, dass sie "derzeit" noch drin gelassen haben. Ich zumindest hatte auch nicht erwartet, dass sich das Freispruchs-Urteil ausführlich mit dem Fehlverhalten mancher Beamter beschäftigt und daran scheint sich die Staatsanwaltschaft orientiert zu haben Spoiler
Laut Staatsanwaltschaft enthält die Urteilsbegründung keine Vorwürfe zu den Ermittlungen
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/aschau-hannas-tod-bleibt-ein-mordfall-eiskeller-traunstein-94222618.html
. Bleibt noch die sehr kleine Hoffnung, dass eine Klage seitens der Verteidigung vielleicht noch etwas Licht in die bayrische Ermittlungsroutine bringt.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 14:31
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Das Zustandekommen dieses Satzes ist auch höchst fragwürdig, in der ursprünglichen Quelle, ist von Gutachten der Verteidigung die Rede. Kurzerhand wurden der Staatsanwaltschaft "verschiedene Gutschaten" zugerechnet.
Die Formulierung (Hervorh. durch mich)
Nach verschiedenen Gutachten sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“ Zuvor hatte die Zeitungsgruppe Münchner Merkur/tz berichtet.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod-von-studentin-nach-freispruch-im-fall-hanna-ermittlungen-gegen-unbekannt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260318-930-833399

stammt also von der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Damit kann nicht gesagt werden, dass sich die dpa mit "verschiedenen Gutachten" auf die Gutachten der Verteidigung bezieht. Es bleibt schlicht offen, welche Gutachten gemeint sind.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:08
Zitat von OriginesOrigines schrieb:stammt also von der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
aber nur das Zitat wurde von der Staatsanwaltschaft abgegeben, darin kommen keine Gutachten vor. (Hervorhebung durch mich) Ob die Gutachten von einem Autor der dpa, oder irgendeiner Zeitung stammt, lässt sich nicht erkennen.
Nach verschiedenen Gutachten sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zum Nachteil von Hanna W. gegen Unbekannt eingeleitet. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, wird die Staatsanwaltschaft diesen nachgehen.“ Zuvor hatte die Zeitungsgruppe Münchner Merkur/tz berichtet.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod-von-studentin-nach-freispruch-im-fall-hanna-ermittlungen-gegen-unbekannt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260318-930-833399

Im indirekten Zitat im Merkur kommen keine Gutachten der Staatsanwaltschaft vor, der Merkur spricht lediglich von Gutachten der Verteidiger. (Hervorhebung durch mich)
Wie auch oben schon zitiert, heißt es dort:
Die Verteidigung geht auf Grundlage mehrerer Gutachten von einem Unfall aus. Die Staatsanwaltschaft nimmt weiter ein Gewaltverbrechen an. Deshalb wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen unbekannt eingeleitet. Ergeben sich neue Ansätze, werde man denen nachgehen. Der Fall Hanna wird noch nicht zu den Akten gelegt.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/aschau-hannas-tod-bleibt-ein-mordfall-eiskeller-traunstein-94222618.html
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Damit kann nicht gesagt werden, dass sich die dpa mit "verschiedenen Gutachten" auf die Gutachten der Verteidigung bezieht. Es bleibt schlicht offen, welche Gutachten gemeint sind.
Ja, nur keine Aufregung, das hab ich eh nicht behauptet.
Sondern nur, dass durch "geschicktes Zitieren" der Eindruck erweckt werden soll, als ob es geeignete Gutachten gäbe, die die Angriffstheorie unterstützen würden. Letztendlich sorgt aber die Formulierung dafür, dass man sich dennoch nicht festlegt um welche Gutachten es sich handeln könnte.
Die Formulierung beim Merkur deutet eher daraufhin, als ob sich der Oberstaatsanwalt nicht festlegen wollte, weshalb weiter an der Angriffstheorie festgehalten wird.


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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

um 19:50
Zitat von rabunselrabunsel schrieb:Sondern nur, dass durch "geschicktes Zitieren" der Eindruck erweckt werden soll, als ob es geeignete Gutachten gäbe, die die Angriffstheorie unterstützen würden.
Nun, dafür ergeben sich keine Anhaltspunkte. Ich gehe auch davon aus, dass die dpa nach allen Regeln der Kunst zitiert. Und das umfasst nicht nur wörtliche Zitate, sondern auch inhaltliche/sinngemäße. Wenn die dpa, die ja nicht vom Merkur abgeschrieben hat, sondern selbst bei der StA angefragt hat, wie folgt berichtet:
Nach verschiedenen Gutachten sei „weiterhin davon auszugehen, dass es sich um ein Gewaltverbrechen und nicht um einen Unfall gehandelt hat“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/tod-von-studentin-nach-freispruch-im-fall-hanna-ermittlungen-gegen-unbekannt-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260318-930-833399

dann heißt das bezogen auf die Antwort der StA:

"Nach verschiedenen Gutachten" ist Teil der Auskunft der StA und gibt diese Aussage sinngemäß wieder. Zeitungsberichte sind ja keine Ansammlung von Wortzitaten, sondern die inhaltliche Wiedergaben von Gesagtem, bei denen gerafft und zusammengefasst oder die Verständlichkeit für den Leser erhöht wird. Was bei Behördendeutsch nicht unangebracht ist.

Im Wortlaut wird nur zitiert, wenn es auf den Wortlaut aus Sicht des Berichterstatters besonders ankommt. Und das ist hier der Umstand, dass die Behörde davon ausgeht, es handle sich um ein Gewaltverbrechen. Der Bezug auf die "verschiedenen Gutachten" kann also nicht die der Verteidigung umfassen. Ob es neben den bisher aus dem ersten Verfahren bekannten Gutachten weitere der StA gibt, ist damit offen. Ich rechne nicht damit, sondern meine, das Ermittlungsverfahren ist neu eröffnet worden, um u.a. die Todesumstände nach Möglichkeit noch besser aufzuklären.


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