Hanna W. tot aus der Prien geborgen
um 11:06Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt ist ein verfahrensrechtlich logischer Schritt.
Das Ermittlungsverfahren gegen T. war mit dessen Freispruch ja gegenstandslos geworden. Das zweite Urteil hat zwar die Schuld des T. geklärt, aber nicht den Fall Hanna W. Hier besteht weiter ein Anfangsverdacht für ein Verbrechen, weil die Gutachten aus dem ersten Strafverfahren dies angenommen hatten.
Selbst wenn die Gutachten der Verteidigung aus dem zweiten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft vorliegen, sind damit die ersten Gutachten vielleicht geschwächt oder erschüttert, aber nicht als überholt vom Platze gefegt worden. Insofern bedarf es für weitere Ermittlungen einer Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens.
Ich finde das schlüssig. An Stelle der Staatsanwaltschaft würde ich nun weitere, eigene Gutachten einholen. Die der Verteidigung dürften für die Ermittler nicht ausschlaggebend sein, weil sie ursprünglich den Zweck hatten, T. zu entlasten. Und wie jeder weiß: "Wess' Brot ich fress' dess' Lied ich sing."
Neuen Gutachtern dürfte also kein bestimmtes "Lied" vorgegeben werden, sondern sie sollten - mit allen Vorerkenntnissen - ergebnisoffen neu beurteilen, was in jener Oktobernacht mit Hanna W. geschehen ist.
Das Ermittlungsverfahren gegen T. war mit dessen Freispruch ja gegenstandslos geworden. Das zweite Urteil hat zwar die Schuld des T. geklärt, aber nicht den Fall Hanna W. Hier besteht weiter ein Anfangsverdacht für ein Verbrechen, weil die Gutachten aus dem ersten Strafverfahren dies angenommen hatten.
Selbst wenn die Gutachten der Verteidigung aus dem zweiten Strafverfahren der Staatsanwaltschaft vorliegen, sind damit die ersten Gutachten vielleicht geschwächt oder erschüttert, aber nicht als überholt vom Platze gefegt worden. Insofern bedarf es für weitere Ermittlungen einer Einleitung eines neuen Ermittlungsverfahrens.
Ich finde das schlüssig. An Stelle der Staatsanwaltschaft würde ich nun weitere, eigene Gutachten einholen. Die der Verteidigung dürften für die Ermittler nicht ausschlaggebend sein, weil sie ursprünglich den Zweck hatten, T. zu entlasten. Und wie jeder weiß: "Wess' Brot ich fress' dess' Lied ich sing."
Neuen Gutachtern dürfte also kein bestimmtes "Lied" vorgegeben werden, sondern sie sollten - mit allen Vorerkenntnissen - ergebnisoffen neu beurteilen, was in jener Oktobernacht mit Hanna W. geschehen ist.

